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Rohrleitung für sogenannte Standwasserverrohrung Rohrleitungen für
sogenannte Standwasserverrohrungen in Untertagebetrieben u. dgl. sind in verschiedenen
Ausführungsforinen bekannt. Sie bestehen zumeist aus einzelnen miteinander verbundenen
Rohrschüssen, zumeist sogenannten Gewinderohren, die einerseits ein Außengewinde
und andererseits eine Muffe mit Innengewinde aufweisen und miteinander verschraubt
werden können, einem Schieber und einem Endstück zum Abzug des Wassers. Derartige
Rohrleitungen dienen bekanntlich dem Abzug von angesammeltem Standwasser aus Grubenräumen
und werden in Bohrlöcher eingebracht, während der Zwischenraum zwischen Bohrlochwandung
und Rohraußenmantel mit Beton ausgefüllt wird. Durch die Rohrleitung hindurch erfolgen
dann weitere Bohrungen, bis das Standwasser in dem zu entwässernden Grubenraum angebohrt
ist und über das Bohrloch und die Verrohrung abfließt. Bei den _ bekannten
Rohrleitungen ist die Befestigung der Rohrschüsse in der Bohrung zumeist nicht befriedigend,
zumindest nicht einfach möglich, insbesondere wird eine hinreichende Abdichtung
bei der Vermörtelung bzw. bei der Einbetonierung nicht erreicht, so daß das abziehende
Wasser nicht nur durch die Verrohrung, sondern auch zwischen Rohrleitung und Bohrloch
unkontrolliert abfließt. Außerdem macht es Schwierigkeiten, das Standwasser über
das Endstück abzuziehen und außerdem das Bohrgestänge zu entfernen.
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Im übrigen ist es grundsätzlich bekannt, Bohrrohre im Bereich des
Bohrlochmundes mit einer Abdichtungsmanschette zu versehen. Bei Standrohrleitungen
für die Gasabsaugung ist es auch bekannt, insbesondere den oberen Rohrleitungsschuß
mit einer Ab-
dichtungsmanschette zu versehen sowie das untere Endstück als
Abzweigstück auszuführen. Als Abschlußsicherung für Bohrlöcher hat man ferner im
Bereich des Bohrlochmundes einen Betonsockel eingegossen und diesen mit den Rohren
dadurch verankert, daß man an denselben Flacheisen als Anker angeschweißt und diese
seitlich abgebogen sowie in den Beton mit einbetoniert hat. Mit derartigen Maßnahmen
läßt sich jedoch lediglich eine Halterung der einzelnen Rohrschüsse in der diese
umgebenden Betonfüllung erreichen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Standwasserverrohrung
zu schaffen, bei der ein unkontrolliertes Abfließen des Wassers zwischen Rohrleitung
und Bohrloch verhindert wird.
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Die Erfindung betrifft eine Rohrleitung für sogenannte Standwasserverrohrung,
bestehend aus einzelnen, miteinander verbundenen Rohrschüssen,_ Schieber und unterem
Endstück. Die Erfindung besteht darin, daß auf die einzelnen Rohrschüsse Verankerungsrosetten
aufgesetzt sind. Die Gestaltung der Verankerungsrosetten bei der erfindungsgemäßen
Rohrleitung ist grundsätzlich beliebig. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung,
die sich durch Einfachheit und Funktionssicherheit auszeichnet, ist dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerungsrosetten aus, entgegen der Einschubrichtung, konisch erweiterten
Kränzen aus Stahlblech od. dgl. bestehen, die mit dem oberen, zweckmäßig zylindrisch
ausgebildeten Rand mit dem Rohr verschweißt sind. Im übrigen empfiehlt es sich,
auf den oberen Rohrleitungsschuß zusätzlich eine an sich bekannte Abdichtungsmanschette
aufzusetzen, die derartig dimensioniert ist, daß sie sich dichtend gegen die Bohrlochwandung
anlegt. Diese Gummimanschette ist, z. B. zwischen auf die Rohre aufgesetzten Bunden
oder Klemmringen, in an sich bekannter Weise festgeklemmt. Ferner kann das untere
Endstück in an sich bekannter Weise als Abzweigstück ausgeführt und mit einem gegebenenfalls
verschließbaren Ab-
zweigstutzen sowie eine oder mehrere an diesen Bunden
befestigten Dichtungsmanschetten für das Bohrgestänge bestehen. Gerade bei dieser
Ausführungsform kann offenbar der Abzug des Wassers über den Abzweigstutzen erfolgen,
während nichtsdestoweniger die Bohrung weiter fortgeführt oder die Bohrstange zurückgenommen
werden kann. Ferner schlägt die Erfindung vor, daß ein unterer Rohrschuß, zweckmäßig
der vor dem Schieber, mit einer Endplatte versehen ist.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß bei der erfindungsgemäßen Rohrleitung der Verbund mit dem Gebirge nach
Einbringen von Beton zwischen Bohrloch und Rohrleitung vollkommen sichergestellt
ist. Dabei bewirken
die Rosetten gleichzeitig auch eine Abdichtungsfunktion
derart, daß unkontrollierter Abfluß von Standwasser zwischen Rohrleitung und Bohrlochwandung
nicht mehr stattfinden kann. Die Rosetten erfüllen somit in einfachster Weise eine
Doppelfunktion. Und zwar neben der Verankerung dienen sie gleichzeitig der Abdichtung.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert; es zeigt F i g. 1 eine Ansicht
einer erfindungsgemäßen Rohrleitung, F i g. 2 in gegenüber der F i g. 1 vergrößerter
Darstellung einen Axialschnitt durch das Endstück des Gegenstandes nach F i
g. 1,
F ig. 3 entsprechend dem Maßstab der F i g. 2 einen Schnitt
durch einen Rohrschuß im Bereich einer aufgesetzten Verankerungsmanschette und F
i g. 4 entsprechend der F i g. 3 einen Schnitt durch den Rohrschuß mit Dichtungsmanschette.
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Die in den Figuren dargestellte Rohrleitung ist für sogenannte Standwasserverrohrung
bestimmt. Sie besteht in ihrem grundsätzlichen Aufbau aus einzelnen miteinander
verbundenen Rohrschüssen 1, einem Schieber 2 und einem Endstück
3. Erfindungsgemäß sind auf die einzelnen Rohrschüsse 1 Verankerungsrosetten
4 aufgesetzt. Wie man insbesondere aus der F i g. 3 entnimmt, bestehen die
Verankerungsrosetten 4 aus konisch erweiterten Kränzen, die entgegen der Einschubrichtung
sich konisch erweitern, so daß sie das Einschieben der Rohre nicht verhindern, wobei
diese Verankerungsrosetten 4 aus Stahlblech od. dgl. bestehen. Sie sind mit ihrem
oberen, zweckmäßig zylindrisch ausgebildeten Rand 4 a mit dem Rohr verschweißt.
Im übrigen ist auf dem oberen Rohrleitungsschuß 1 a zusätzlich eine Abdichtungs-Gummimanschette
5 aufgesetzt, die im Ausführungsbeispiel zwischen einem auf den Rohrleitungsschuß
1 a aufgesetzten Bund 6 oder Flansch und einem Kleminring
7 festgeklemmt ist. Von besonderer Bedeutung ist auch der Vorschlag, an einem
der unteren Rohrleitungsschüsse 1 eine Endplatte 8 vorzusehen, die
gleichsam den Abschluß gegen das Gebirge bildet.
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In F i g. 2 ist dargestellt, wie das Endstück 3 gestaltet
ist, dem im Rahmen der Erfindung selbständige Bedeutung zukommt. Das Endstück besitzt
einen Abzweigstutzen 9, der gegebenenfalls verschließbar ist, und besitzt
ferner eine oder mehrere an Innenbunden 12 befestigte Dichtungsmanschetten
10 für das Bohrgestänge. Offenbar kann, während über den Abzweigstutzen
9 Wasser abgezogen wird, die Bohrung fortgeführt werden oder auch das Bohrgestänge
zurückgezogen werden. Schließt man dann den Schieber, so kann das gesamte Endstück
abgenommen und von dem Bohrer befreit werden, so daß der weitere Abzug des Standwassers
nach Aufsetzen einer Verschlußplatte 11 gegen das untere Ende dieses Endstückes
3 über den Abzweigstatzen 9 erfolgen kann.