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Druckwalze für Spinn- und Zwirnmaschinen Die Erfindung betrifft eine
Druckwalze für Spinn-und Zwirnmaschinen mit einem drehbaren Lageraußenring, auf
dem eine aus selbstfederndem Werkstoff bestehende zylindrische Mantelhülse reibungsschlüssig
gehalten und über ihre gesamte Länge von einem Bezug umhüllt ist.
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Bei einer bekanntgewordenen Druckwalze wird die Sicherung der Mantelhülse
auf dem Lageraußenring in der Weise erzielt, daß aus der Mantelhülse herausgeschnittene
Teile oder durch entsprechende Öffnungen der Mantelhülse greifende Druckstücke unter
Ausnutzung der Elastizität des Werkstoffes des Mantels gegen den Lageraußenring
gedrückt werden. Diese Anordnung setzt entsprechende dünnwandige Mantelhülsen voraus,
damit sich die radial gerichtete Kraft des elastischen Bezuges auswirken kann und
erfordert darüber hinaus verhältnismäßig hohe Bearbeitungskosten, ohne daß jedoch
eine auch bei ungünstigen Betriebsbedingungen zuverlässige Sicherung der Mantelhülse
gegen ein mögliches Ablaufen gewährleistet ist.
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Bei einer weiter bekanntgewordenen Druckwalze mit abziehbaren. Mantelhülsen
erfordert die Sicherung gegen ein unbeabsichtigtes Ablaufen einen in der Mantelhülsenbohrung
aufgenommenen zusätzlichen Kupplungsring, der mit einer entsprechenden Ringwulst
in eine Ausnehmung des Lageraußenringes eingreift. Sicherungen dieser Art haben
sich in der Praxis bewährt. Sie erfordern jedoch zusätzliche Elemente und entsprechende
Bearbeitungsgänge, wodurch die Herstellungskosten derartiger Druckwalzen gleichfalls
erhöht werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckwalze für Spinn-
und Zwirnmaschinen zu schaffen, welche bei einer zuverlässig wirkenden Sicherung
der Mantelhülse auf dem zugehörigen Lagerteil in ihrem konstruktiven Aufbau einfach
gestaltet ist und eine kostensparende Herstellung gewährleistet. Erreicht ist dieses
Ziel gemäß der Erfindung im wesentlichen dadurch, daß die Mantelhülse einen sich
über ihre gesamte Länge erstreckenden Schlitz und beiderseits des Schlitzes eine
glatt durchgehende zylindrische Mantelfläche aufweist. Durch diese Maßnahme kann
in einfacher Weise ein sicheres Festlegen der Mantelhülse äuf dem Lageraußenring
erreicht werden, wobei die Herstellungs-und Montagekosten sehr niedrig gehalten
werden können, da die Mantelhülse im wesentlichen aus einem Rohrabschnitt gebildet
werden kann, dessen Werkstoff eine bestimmte Eigenfederung aufweist, wobei durch
den sich über die gesamte Länge erstreckenden Schlitz, bzw. dessen Größe, die Haltekraft
der Mantelhülse auf dem Lageraußenring, gegebenenfalls durch Zusammenstellen verschiedener
Toleranzgruppen, festgelegt werden kann. Da die Mantelhülse bzw. der den elastischen
Bezug tragende Teil keine nach außen vorstehenden Flächen oder Vorsprünge aufweist,
behält der Außenmantel des elastischen Bezuges in jedem Fall eine genau zylindrische
Rundform, so daß die abgezogenen Mantelhülsen nachgeschliffen werden können, ohne
ihre exakte Form nach dem Aufschieben auf den Lageraußenring zu verändern.
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Der sich über die gesamte Länge der Mantelhülse erstreckende Schlitz
kann sowohl geradlinig als auch spiralförmig angeordnet werden, wobei die jeweilige
Schlitzform sich nach den gegebenen Größenverhältnissen oder der gewünschten Haltekraft
richten kann.
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Um die Lage der Mantelhülse auf dem Lageraußenring festzulegen, kann
bei Druckwalzen mit einer den Lageraußenring an mindestens einer Stirnseite übergreifenden
Mantelhülse die Anordnung gemäß der Erfindung so getroffen werden, daß die Mantelhülse
einen in einer innenseitigen Ringnut der Mantelhülse verspannten, mit ihr umlaufenden
bekannten Begrenzungsanschlag aufweist.
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Der Begrenzungsanschlag kann in einfacher Weise als Federring oder
auch in bekannter Weise als die freie Stirnseite der Mantelhülse verschließende
Abdeckkappe ausgebildet sein.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in Ausführungsbeispielen dargestellt.
Dabei zeigt F i g.1 eine Druckwalze, teilweise im Längsschnitt, und F i g. 2 eine
gegenüber F i g.1 abgewandelte Ausbildung einer Druckwalze.
An beiden
Endseiten einer Achse 1 einer Zwillingswalze, von der in der Zeichnung lediglich
eine Hälfte dargestellt ist, sind abgesetzte Lagerzapfen 2
mit Laufbahnen
für zwei im Abstand voneinander angeordnete Kugelreihen 3 vorgesehen. Auf diesen
läuft je ein Lageraußenring 4, der gegebenenfalls an einer oder beiden Außenseiten
durch in der Zeichnung nicht näher dargestellte Mittel gegenüber der Achse 1 abgedichtet
ist. Eine auf den Lageraußenring 4 aufgeschobene Mantelhülse 5 trägt in üblicher
Weise einen elastischen Bezug 6, der mit dem Fasergut oder einem Faserführungsmittel
zusammenwirkt.
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Die Sicherung der Mantelhülse 5 auf dem Lageraußenring 4 erfolgt durch
die nach innen wirkende Eigenfederung der Mantelhülse 5, welche durch einen Längsschlitz
7 erreicht wird. Um das Aufschieben der Mantelhülse 5 auf den Lageraußenring 4 zu
erleichtern, ist die Bohrung der Mantelhülse 5 an ihrer Außenseite mit einer Anschrägung
S versehen. Zur Begrenzung der Endlage der auf den Lageraußenring 4 aufgeschobenen
Mantelhülse 5 dient ein radial" nach außen federnder Sicherungsring 10, der in eine
innenseitige Ringnut 9 der Mantelhülse 5 eingreift und in der in F i g. 1 dargestellten
Betriebslage gegen die äußere Stirnseite des Lageraußenringes 4 anliegt.
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Eine mit der Achse 1 verbundene, innerhalb der Mantelhülse 5 liegende
Scheibe 11 verhindert das Eindringen von Faserflug in das Innere der Mantelhülse.
Das Abziehen der Mantelhülse 5 erfolgt entweder von Hand oder bei einer entsprechend
starken Eigenfederung mittels einer Abziehvorrichtung. Die Größe der Haltekraft
der Mantelhülse 5 auf dem Lageraußenring 4 kann dabei durch die Vorspannung der
Mantelhülse 5 und/oder durch die Elastizität des Bezuges 6 erreicht werden, wenn
dieser mit für die Größe der jeweiligen Haltekraft bzw, Federung der Mantelhülse
herangezogen wird.
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Bei der Anordnung gemäß F i g. 2 der Zeichnung erfolgt die Sicherung
der Mantelhülse 5 auf dem Lageraußenring 4 in der gleichen Weise wie bei der Anordnung
gemäß F i g. 1. Im Gegensatz zu dem vorerwähnten Ausführungsbeispiel ist als Begrenzungsanschlag
eine in einer innenseitigen Ringnut 9 der Mantelhülse 5 aufgenommene Abdeckkappe
12 vorgesehen, die mit radial nach außen federnden, beispielsweise um jeweils 120°
voneinander versetzten Flanschteilen 13 in die Nut 9 greift. In der in F i g. 2
gezeigten Betriebslage liegen die innenseitigen Stirnseiten der Flanschteile
13 gegen die äußere Stirnseite des Lageraußenringes 4 -an und begrenzen damit
die Lage der Mantelhülse 5 auf dem Lageraußenring 4. Das Abziehen der Mantelhülse
5 vom Lageraußenring 4 kann ebenso- wie bei dem vorerwähnten Beispiel von Handf
oder bei einer größeren Haltekraft mittels einer entsprechenden Vorrichtung erfolgen.
_ Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise Verwirklichungen
der Erfindung, diese sind jedoch nicht darauf beschränkt, viehmehr sind noch mancherlei
Abwandlungen, insbesondere hinsichtlich der Lagebegrenzung der Mantelhülse 5 auf
dem Lageraußenring 4 denkbar. Auch in bezug auf die Form und Größe des Längsschlitzes
sind mancherlei Abwandlungen und Abänderungen möglich. So könnte beispielsweise
der in der Zeichnung geradlinig verlaufend dargestellte Schlitz 7 in der Mantelhülse
5 auch spiralförmig angeordnet werden. Bezüglich der Größe und Form der auf der
Mantelhülse 5 aufgenommenen Bezüge 6 sind, soweit diese für die Haltekraft mit herangezogen
werden, ebenfalls mancherlei Abwandlungen und Abänderungen denkbar.. Schließlich
ist eine Ausbildung der Abdeckkappe 12 in der Weise möglich, daß diese auch den
Schlitz 7 außenseitig übergreift, ohne jedoch die Haltekraft der Mantelhülse 5 auf
denn Lageraußenring 4 zu behindern.