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Aufbau von elektrischen Verteilungen In den Niederspannungsnetzen
verwendet man an den Verzweigungspunkten sogenannte Verteilungen, in denen die Leitungen
verzweigt werden. Sie enthalten außer Abzweigklemmen Sicherungen, Schutzschalter,
Handschalter, Meßgeräte, Zähler, Relais und Schütze je nach den Anforderungen,
die an die Verteilung gestellt werden. Diese elektrischen Geräte werden räumlich
zusammengefaßt in den Verteilungen untergebracht. Die Verteilungen können in den
verschiedenen Schutzarten ausgeführt werden. Es gibt vollständig ungeschützte, also
offene Verteilungen. Solche werden in Schaltanlagen eingebaut, wo bereits Maßnahmen
vorhanden sind, die nicht ohne weiteres den Zutritt zu der Verteilung gestatten.
Ferner gibt es Verteilungen für Aufputz, die zum Schutz eine übergreifende Haube
haben. Ferner gibt es Verteilungen für Unterputz, bei denen als Schutzmittel ein
Abdeckrahmen mit Tür benutzt wird, da die Verteilung in die Wand eingelassen wird.
Die Verteilungen können auch als Schränke mit vorderseitiger Tür ausgebildet sein.
Schließlich gibt es Verteilungen, die wasserdichte und staubdichte Gehäuse (Kästen
mit Deckel) besitzen, wobei die Gehäuse aus Guß, Blech oder Preßstoff hergestellt
sind.
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Bisher waren die Verteilungen verschiedener Schutzart so gebaut, wie
es sich in dem jeweiligen Fall durch die gegebenen Verhältnisse gerade ergab. Zum
Tragen der elektrischen Geräte verwendete man Tragkörper wie Schienen oder Platten.
Die Schienen hatten verschiedenartige Gestalt, insbesondere Längen, die jeweils
den Raumverhältnissen der Verteilung entsprachen. Wurden Platten benutzt, so erstreckten
sich diese in der Regel praktisch über den ganzen Grundriß der Verteilung. Handelte
es sich um verschieden große Verteilungen mit aus Kasten und Deckel bestehendem
Gehäuse, so wurde für jede Gehäusegröße eine Platte verwendet, deren Bemessung sich
nach der Gehäusegröße richtete. Diese Platte wurde manchmal von vornherein mit einer
Vielzahl von Löchern versehen, um Geräte verschiedener Art an verschiedenen Stellen
montieren zu können. Der Zusammenbau der bekannten Verteilungen erfolgte auch in
der Regel in der Weise, daß man erst beim Zusammenbau der Verteilung die Geräte
auf den Stegen oder Platten befestigte. Nachdem die Geräte an ihren bereits an der
Verteilung sitzenden Tragkörpem (Stege, Platten) befestigt waren, wurde die Verdrahtung
der elektrischen Verteilung durchgeführt. Diese Arbeiten mußten daher von besonders
ausgewählten Monteuren durchgeführt werden.
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Für gekapselte Verteilungsanlagen ist es bekannt, Schrankgehäuse mit
Türen zu verwenden, die mit vorbereiteten Schienen, insbesondere Lochschienen, versehen
sind ' um an ihnen Einbauplatten verschiedener Größe befestigen zu können.
An den Einbauplatten werden, nachdem sie an den Lochschienen befestigt sind, die
elektrischen Geräte montiert. Es können aber auch Einbauplatten mit bereits vormontierten
Geräten eingesetzt werden. Die Einbauplatten haben solche Abmessungen, daß bei ihrem
Einsetzen in die Schrankgehäuse keine ungenutzten Zwischenräume und leere Felder
entstehen. Sie liegen, wenn sie länglich ausgebildet sind, mit ihren Längsachsen
je nach dem gegebenen Platz in verschiedenen, und zwar zueinander senkrechten
Richtungen. Bei diesen bekannten Verteilungsanlagen steht die Bemessung der Schrankgehäuse
im Vordergrund, da sie an Stelle einer Vielzahl kleiner, aus Kasten und Deckel bestehenden
Gehäuse treten sollen. Ferner ist es bekannt, elektrische Verteilungen unter Putz
in der Weise aufzubauen, daß an Befestigungsunterlagen, die von Schienen gebildet
sind, ungekapselte Baueinheiten eingesetzt werden, die je aus einem Tragkörper
und einem oder mehreren elektrischen Geräten bestehen. Diese Baueinheiten bilden
für sich selbständige Gerätegruplien und stellen vor dem Einbau in die Verteilung
je ein gemeinsames, einbaufähiges Ganzes dar. Die Befestigungsunterlagen
sind mit einer Vielzahl von vorbestimmten, in gleichem Ab-
stand und in je
einer senkrechten Reihe angeordneten Befestigungslöchern versehen und ermöglichen
im Abstand voneinander den Einbau der Baueinheiten in einander parallelen Lagen.
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Vergleicht man die bekannten Verteilungen verschiedener Schutzart
miteinander, so ist festzustellen, daß die Verteilungen der einen Schutzart im Aufbau
andere Wege als die Verteilungen der anderen Schutzart gegangen sind. Obwohl in
den Verteilungen verschiedener Schutzart weitgehend die gleichen elektrischen
Geräte
verwendet werden, unterscheiden sich die Verteilungen verschiedener Schutzart hinsichtlich
der Art des Einbaues der Geräte. Die Einbauten der Verteilungen der einen Schutzart
können nicht in den Verteilungen der anderen Schutzart verwendet werden. In der
einen Verteilungsart benutzt man eine Art von Tragkörpem und in der anderen Verteilung
eine andere Art von Tragkörpern für die elektrischen Geräte, wobei sich auch die
Tragkörper hinsichtlich ihrer Gesamtabmessungen voneinander unterscheiden. Auch
die Verbindung der Tragkörper mit den in der jeweiligen Verteilung befindlichen
Befestigungsunterlagen war unterschiedlich. Es stellten somit bisher die Verteilungen
der einen Schutzart stets eine Sonderentwicklung gegenüber den Verteilungen der
anderen Schutzart dar.
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Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, solche gesonderten Wege
in dem inneren Aufbau der elektrischen Verteilungen verschiedener Schutzart nicht
mehr zu beschreiten. Es soll vielmehr eine einheitliche Ausbildung des inneren Aufbaus
unter den Verteilungen verschiedener Schutzart herbeigeführt werden. Zur Lösung
der Aufgabe verwendet die Erfindung für den Aufbau der Verteilungen ungekapselte
Baueinheiten, die, für sich selbständige Gerätegruppen bildend, je aus einem
Tragkörper, insbesondere Platte, und einem oder mehreren elektrischen Geräten bestehen
und vor dem Einbau in die Verteilungen je ein gemeinsames, einbaufähiges
Ganzes darstellen. Ferner verwendet sie Befestigungsunterlagen, die mit einer Vielzahl
von vorbestimmten, in gleichem Abstand und in je einer senkrechten Reihe
angeordneten Befestigungslöchern versehen sind und im Abstand voneinander den Einbau
der Baueinheiten in einander parallelen Lagen ermöglichen. Erfindungsgemäß sind
bezüglich ihres Berührungsschutzes verschieden ausgebildete Verteilungen hinsichtlich
des Einbaues der Baueinheiten durch Vereinheitlichung der Längenabmessungen der
Tragkörper und durch Vereinheitlichung der Verbindungsstellen zwischen den Tragkörpern
und ihren Befestigungsunterlagen einheitlich ausgebildet, wobei die Baueinheiten
zur Verbindung mit den Befestigungsunterlagen an den Tragkörpern unverlierbar sitzende
Schrauben und die Löcher in den Befestigungsunterlagen Schraubgewinde haben.
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Durch die Erfindung wird eine besonders rationelle Fertigung derjenigen
Teile der Verteilung erreicht, die in den Verteilungen verschiedener Schutzart immer
wieder vorkommen. Das sind in erster Linie die Tragkörper für die Geräte. Es ist
aber auch die Befestigung der Geräte, die an den Tragkörpern sitzen. Oft kommen
nämlich die Geräte in der gleichen Art und Zahl in Verteilungen verschiedener Schutzart
vor. Nach der Erfindung werden in den Verteilungen verschiedener Schutzart einheitlich
ausgebildete Tragkörper benutzt. Diese Tragkörper werden mit den gängigen Geräten
bzw. Gerätekombinationen, unabhängig von dem später zu erfolgenden Einbau in die
Verteilung, zu Baueinheiten vereinigt. Solche Baueinheiten können in großen Stückzahlen
gefertigt werden, wobei eine bestmögliche Ausnutzung des Werkstoffes und der Werkzeuge
erfolgt. Diese Baueinheiten lassen sich auf Lager legen und werden erst bei Bedarf
zum Zusammenbau der Verteilung ausgeliefert. Der Zusammenbau der Verteilung braucht
nicht unbedingt in der Fertigungsstätte zu erfolgen, in der die Baueinheiten gefertigt
werden. Die Baueinheiten können auch für sich dorthin geliefert werden, wo die Verteilung
verwendet wird. In diesem Falle erfolgt der Zusammenbau der Verteilung an ihrem
Verwendungsort.
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An den Verteilungen gemäß der Erfindung ist auch der Zusammenbau der
Verteilungen sehr erleichtert, da die Befestigungsunterlagen, gleichgültig, ob es
Schienen, Rahmen oder Gehäuse sind, einheitlich vorbereitete Befestigungsstellen
haben und die Befestigung der Baueinheiten nur mit Hilfe eines Schraubenziehers
erfolgt. Hierdurch ist ein rascher Zusammenbau -der Verteilung auch außerhalb der
Fertigungsstätte sehr erleichtert. Der erfindungsgemäße Aufbau von Verteilungen
ermöglicht auch eine vereinfachte Lagerhaltung. Da die Verteilungen sich rasch zusammenbauen
lassen, brauchen nicht immer die fertigen Verteilungen auf Lager gehalten zu werden.
Es werden in der Regel keine kompletten Verteilungen im Lager aufbewahrt, sondern
nur Einzelteile, wozu die rationell gefertigten Baueinheiten gehören.
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Dadurch, daß an dem erfindungsgemäßen Aufbau der Verteilungen die
Baueinheiten einheitlich gestaltet sind, ist eine große Kombinationsfähigkeit für
die einzubauenden Geräte in der jeweiligen Verteilung gegeben. Es können auch kleinstmögliche
Verteilungen unter größter Ausnutzung der Raumverhältnisse gebaut werden.
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Der durch die Erfindung beschrittene Weg führt somit zu einer wesentlichen
Senkung der Herstellungskosten elektrischer Verteilungen verschiedener Schutzart.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
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F i g. 1 und 2 zeigen in Aufsicht und Schnitt eine Verteilung;
F i g. 3 und 4 geben in Aufsicht und Schnitt eine andere Verteilung wieder;
in F i g. 5 ist eine weitere Verteilung in Aufsicht dargestellt; die
F i g. 6 bis 17 geben Einzelheiten für sich wieder. In der Zeichnung
sind zur Erläuterung der Erfindung von den mit verschiedenen Schutzausführungen
versehenen Verteilungen eine Verteilung in Aufputzform (F i g. 1, 2) und
zwei Verteilungen in geschlossener Gehäuseform (F i g. 3 bis 5) dargestellt.
Zur Erläuterung des Erflndungsgedankens genügen diese Ausführungsformen. Der Erfindungsgedanke
findet über diese Ausführungsbeispiele hinaus an offenen Verteilungen, an Verteilungen
in Unterputzform und an Verteilungen in Schrankform Verwendung.
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Die in den F i g. 1 und 2 dargestellte Verteilung in Aufputzform
hat ein Gerüst aus parallelen, im Abstand voneinander angeordneten Schienen. Die
Schienen, die in geeigneter Weise an dem Mauerwerk 2 befestigt sind, halten mit
Hilfe von Stehbolzen 3 eine übergreifende Haube 4. An den Schienen
1, die Befestigungsunterlagen bilden, sind Tragkörper 5 befestigt,
die zum Tragen von elektrischen Geräten 6, z. B. Sicherungssockeln, Handschaltern,
dienen. Die Geräte 6 können, zu ihrer Bedienung durch die Haube 4 hindurchragen.
Sie können aber auch von der Haube vollständig bedeckt sein. Die Tragkörper
5 sind längliche Platten, deren Enden an den als Befestigungsunterlagen dienenden
Schienen 1
befestigt sind.
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Die in den F i g. 3 und 4 dargestellte Verteilung in geschlossener
Gehäuseform hat einen Kasten 7 und
einen Deckel
8, wobei eine Abdichtung 9 zwischen Deckel und Kasten angeordnet ist.
An dem Kastenboden sind Schienen 1 befestigt, an denen wieder Tragkörper
5 in Form von länglichen Platten zum Tragen elektrischer Geräte
6 sitzen.
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Die in F i g. 5 dargestellte Verteilung in geschlossener Gehäuseform
unterscheidet sich von der in den F i g. 3 und 4 wiedergegebenen Verteilung
nur dadurch, daß an Stelle der Schienen der Boden des Gehäuses 7 unmittelbar
die Befestigungsunterlagen 1
für den länglichen Tragkörper 5 bildet.
Es sind also die Befestigungsunterlagen in diesem Fall am Gehäuseboden angeforint.
Bei diesen Ausführungsbeispielen sitzt auf dem Tragkörper 5 nur ein einziges
elektrisches Gerät 6, z. B. ein Schütz.
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Nach der Erfindung liegt dem Aufbau der Verteilungen, die in verschiedenen
Schutzarten ausgebildet sind, ein System zugrunde. Dieses System besteht darin,
daß die bezüglich ihres Berührungsschutzes verschieden ausgebildeten Verteilungen
hinsichtlich des Einbaus der Baueinheiten durch Vereinheitlichung der Längenabmessungen
der Tragkörper und durch Vereinheitlichung der Verbindungsstellen zwischen den Tragkörpem
und ihren Befestigungsunterlagen einheitlich ausgebildet sind.
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Für den Aufbau der Verteilungen gemäß der Erfindung werden ungekapselte
Baueinheiten verwendet, die, für sich selbständige Gerätegruppen bildend,
je
aus einem Tragkörper, insbesondere Platte, und einem oder mehreren elektrischen
Geräten bestehen. Jede Baueinheit bildet vor ihrem Einbau in die Verteilungen
je ein gemeinsames, einbaufähiges Ganzes.
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Bei den Ausführungsbeispielen der Zeichnung sind an den Baueinheiten
die Tragkörper 5 - wie bereits erwähnt - längliche Platten. An Stelle
dieser Platten können z. B. auch Doppelstege verwendet werden. Die Platten haben
den Vorzug, daß man eine große Freiheit in der Anbringung der Geräte an den Tragkörpern
besitzt. Die Befestigungsstellen für die Geräte können beliebig angeordnet werden.
Zur Befestigung der Geräte werden die Tragkörper mit nicht gezeichneten Gewindelöchern
versehen. Die in den Verteilungen vorkommenden gängigen Geräte bzw. Gerätekombinationen
werden auf den Tragkörpern montiert und auf Lager gelegt, von dem sie erst bei Bedarf
ausgeliefert werden. Solche Baueinheiten tragen zweckmäßig vor ihrem Einbau in die
Verteilung die elektrischen Geräte bereits anschlußfertig mit der für sie erforderlichen
Verdrahtung. Die plattenförmigen Tragkörper können auch in Einzelfällen neben den
kompletten Baueinheiten ohne Geräte in die Verteilung eingebaut werden, wobei es
nicht notwendig ist, daß sie schon die für die Befestigung notwendigen Löcher haben.
Solche Fälle treten auf, wenn man bei der Projektierung der Verteflung schon an
deren Ergänzung durch weitere Geräte denkt. Erst wenn der Bedarf zur Erweiterung
der Verteilung besteht, werden die Tragkörper mit den für die Befestigung der Geräte
erforderlichen Gewindelöchern versehen.
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Die F i g. 6 bis 14 zeigen vorteilhafte Einzelheiten an den
Tragkörpern für die Baueinheiten. Für die Baueinheiten werden als Tragkörper längliche
Platten 5 in abgestuften Breiten Bp B22 B 3 und Längen Llg
L2 vorgesehen. Im allgemeinen kommt man mit wenigen Abstufungen dieser Abmessungen
aus. Für die Erfindung ist hinsichtlich des Einbaues der Baueinheiten in die Verteilungen
verschiedener Schutzart wesentlich eine Vereinheitlichung der Längenabmessungen
der Tragkörper 5. Die Tragkörper 5
haben zu ihrer Befestigung auf der
Befestigungsunterlage 1 an jedem Ende vorzugsweise je einen Befestigungsansatz
10. Diese Befestigungsansätze 10
sind zweckmäßig auf je einer
Seite einer in Längsrichtung des Tragkörpers verlaufenden Mittellinie M-M sich daran
anschließend angeordnet. Diese Ausbildung der Befestigungsansätze 10, die
an sich an Klemmenleisten bekannt ist, gestattet - wie die F i
g. 1 zeigt - die Tragkörper 5 der Baueinheiten an ein und derselben
Schiene auf beiden Seiten der Schiene dicht aneinanderzusetzen.
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Ferner ist wesentlich für die Erfindung hinsichtlich des Einbaues
der Baueinheiten in die Verteilungen verschiedener Schutzart eine Vereinheitlichung
der Verbindungsstellen zwischen den Tragkörpern 5
der Baueinheiten und den
Befestigungsunterlagen 1.
Die Befestigungsunterlagen 1 haben zu diesem
Zweck einheitlich vorbereitete Befestigungsstellen 11. In der Regel sind
die Befestigungsunterlagen Schienen 1, wie die F i g. 1 und
3 zeigen. Die Befestigungsunterlagen können - wie bereits erwähnt
- auch von dem Gehäuse selbst gebildet sein (F i g. 5). Sie können
auch durch Rahmen gegeben sein, an denen die Baueinheiten befestigt werden. An den
Befestigungsunterlagen haben die vorbereiteten Befestigungsstellen 11
den
gleichen Abstand A voneinander. An jeder Befestigungsunterlage ist eine Vielzahl
von vorbestimmten und in gleichem Abstand liegenden Befestigungsstellen
11 in einer Reihe angeordnet. Da in jeder Verteilung sich die Befestigungsunterlagen
in lotrechter Richtung erstrecken, hat jede Verteilung senkrechte Reihen von Befestigungsstellen.
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Als Befestigungsmittel für die Tragkörper 5 der Baueinheiten
dienen vorzugsweise Schrauben 12, die unverlierbar an den Tragkörpem sitzen. Die
unverlierbare Halterung von Schrauben an zusammensetzbaren Bauteilen ist an sich
bekannt. Wie die F i g. 14 zeigt, läßt sich die Unverlierbarkeit in an sich
bekannter Weise dadurch erreichen, daß auf die Schraubenschäfte festsitzende Scheiben
13 aufgezogen werden. Die Schrauben greifen in die Befestigungsstellen
11 der Befestigungsunterlagen, die in diesem Fall von Löchern mit Schraubengewinde
gebildet sind.
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An den Verteilungen gemäß der Erfindung lassen sich die Tragkörper
5 der Baueinheiten in einander parallelen Lagen ohne Schwierigkeiten an der
Befestigungsunterlage 1 befestigen. Die Befestigung kann mit Hilfe eines
Schraubenziehers durchgeführt werden. Ein Schweißen oder Vernieten, wie es bisher
bei den bekannten Verteilungen angewendet wird, ist an den Verteilungen gemäß der
Erfindung vermieden, um den Zusammenbau der Verteilung leicht und rasch durchführen
zu können.
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Besonders zweckmäßig ist es, an den Tragkörpern 5 der Baueinheiten
die Befestigungsstellen, an denen die Tragkörper 5 mit den Befestigungsunterlagen
verbunden werden, in einem Abstand anzuordnen, der die Hälfte des Abstandes zwischen
den Befestigungsstellen 11 (Löcher) an den Befestigungsunterlagen beträgt.
Es besitzen also an den Tragkörpern die Befestigungsstellen, wenn mehrere an jedem
Ende des Tragkörpers angeordnet sind, den Abstand A/2 voneinander. Auf diese
Weise ist es möglich, an den Befestigungsuntetlagen, z. B. den Schienen, mit einer
verringerten Zahl von Befestigungsstellen
auszukommen, auch wenn
die Tragkörper der Bauelemente um Zwischenmaße verschoben werden können. Das Verschieben
der Baueinheiten um Zwischenmaße gestattet eine weitgehende Ausnutzung der jeweils
vorkommenden Raumverhältnisse, indem die Baueinheiten lückenlos aneinandergesetzt
werden können. Dies zeigen z. B. die F i g. 1
und 3.
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Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeisspielen sind
die Tragkörper 5 der Baueinheiten an den mit den Befestigungsunterlagen
1 zusammenwirkenden Befestigungsstellen derart ausgebildet, daß die Schraube
12 jeweils um das Maß A12
versetzbar ist. Wie die F i g. 12,
13 und 17 zeigen, besitzen die Befestigungsansätze 10 der Tragkörper
5
Langlöcher 14. In je ein Langloch wird nur eine Schraube 12 eingesteckt.
Die Schraube 12 kann darin um das Maß A/2 verschoben werden. Durch diese
Ausbildung der Tragkörper 5 ist jede Befestigungsstelle imstande, zwei verschiedene
Befestigungen, die sich durch das Maß A/2 voneinander unterscheiden, an den
Befestigungsunterlagen durchzuführen.
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Um den Zusammenbau der Verteilungsanlagen zu erleichtern, ist es zweckmäßig,
die Befestigungsunterlagen an den vorbereiteten Befestigungsstellen mit Kennzeichnungen
oder Markierungen zu versehen. Wie die F i g. 15 zeigt, können die Kennzeichnungen
Zahlen sein. Zweckmäßig geht die Zahlenfolge von der Mitte der Schiene nach beiden
Enden hin. An Stelle der Zahlen können auch andere Markierungen vorgesehen sein.
Sind die Befestigungsunterlagen für die Baueinheiten mit solchen Kennzeichnungen
oder Markierungen versehen, so erhalten die Montageanweisungen Hinweise, an welchen
Stellen der Kennzeichnung bzw. der Markierung die Baueinheiten zu befestigen sind.
Auf diese Weise vereinfachen sich die überlegungen des Monteurs beim Befestigen
der Baueinheiten an den Befestigungsunterlagen.
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Die Befestigung der Baueinheiten an einheitlich vorbereiteten Befestigungsunterlagen
hat auch den Vorteil, daß tatsächlich die Befestigung an den Stellen erfolgt, die
bei der Gestaltung der Verteilung dafür vorgesehen waren. Abweichungen von diesen
Stellen sind ausgeschlossen. Hierdurch ist die Mög-
lichkeit einer leichten
Anpassung derjenigen Teile der Verteilung gegeben, die mit den elektrischen Geräten
zusammenwirken. Dies kommt besonders vor, wenn die Geräte durch die Abdeckung der
Verteilung hindurchragen müssen. Ist die Abdeckung maßgerecht gefertigt und maßgerecht
an den übrigen Teilen der Verteilung befestigt, so können bei der Befestigung der
Baueinheiten an den einheitlich vorbereiteten Befestigungsunterlagen keine maßlichen
Abweichungen der Geräte gegenüber der Abdeckung vorkommen. Durch die Erfindung wird
somit auch ein leichtes Zusammenpassen vieler Teile der Verteilung mit elektrischen
Geräten beim Zusammenbau der Verteilung gewährleistet.