DE1047285B - System von Gehaeusen fuer gekapselte elektrische Verteilungsanlagen - Google Patents
System von Gehaeusen fuer gekapselte elektrische VerteilungsanlagenInfo
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- H—ELECTRICITY
- H02—GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
- H02B—BOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
- H02B1/00—Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
- H02B1/26—Casings; Parts thereof or accessories therefor
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Description
- System von Gehäusen für gekapselte elektrische Verteilungsanlagen Die Erfindung betrifft ein System von Gehäusen für gekapselte elektrische Verteilungsanlagen zur Aufnahme von Schaltgeräten, Meßgeräten, Sicherungen USW.
- Derartige Systeme bestehen im allgemeinen aus Kästen verschiedener Größe, die man aneinanderfügen oder auch mit Rohranschlüssen, Kabelstutzen od. dgl. versehen kann. Die Größen und Formen der einzelnen Kästen weichen dabei stark und unregelmäßig voneinander ab. Der Werkstoff für die Kästen kann Gußeisen, Stahlblech oder Isolierpreßstoff sein.
- Es ist auch schon ein aus einzelnen Kästen zusammengesetztes gekapseltes elektrisches Verteilungssystem bekanntgeworden, bei dem die verschieden großen Kästen systematisch so gegeneinander abgestuft sind, daß sie gleiche Breite und die größeren Kästen eine Länge haben, die ein ganzes Vielfaches der Länge der kleinsten, an jeder Kastenwand für höchstens eine Anschlußstelle Platz aufweisenden Kästen beträgt. Diese Anordnung ergibt ein Baukastensystem, in welchem sich die Länge der größeren Kästen aus der Länge der kleineren Kästen zusammensetzen läßt. Dabei ist man von dem grundsätzlichen Gedanken ausgegangen, die Kastengröße nach oben zu beschränken, so daß von den größeren Geräten jeweils nur eines in einem Kasten untergebracht werden kann.
- Bei diesen Systemen für elektrische Verteilungsanlagen ist es ganz besonders nachteilig, daß die vielen Zwischenwände der Einzelgehäuse für den Einbau der Geräte und für die Verdrahtung außerordentlich stören. Größere Anlagen lassen sich dabei auch kaum lückenlos zusammenbauen. Außerdem wird für die Zwischenwände Dichtungs- und Befestigungsmaterial aufgewendet, welches für das System an sich vollkommen überflüssig ist. Andererseits ist es auch bekannt, Verteilungstafeln aus mehreren Plattenelementen baukastenartig zusammenzusetzen, wobei die einzelnen Elemente gegebenenfalls in ihrer Größe nach zwei Dimensionen abgestuft sein können. Hierbei ist nicht daran gedacht, derartige Verteilungstafeln in gekapselte Gehäuse einzusetzen.
- Schließlich ist es bekannt, in ihrer Größe nach zwei Dimensionen abgestufte Gerüstelemente lückenlos zu einem Verteilergerüst zu verschrauben und diese Gerüste an der Wand zu befestigen oder in Schränke, die ihrerseits genormt sind, einzusetzen. Zwar entfallen auch bei diesen Verteilungen die Wände zwischen den Gerüstelementen, wodurch die Verdrahtung des Ganzen erleichtert wird, doch bedarf es dabei noch der Befestigungsstiele, mit denen die Gerüstelemente an der Wand oder an der Rückwand des Schrankes befestigt sind.
- Durch die Erfindung werden die eingangs geschilderten -Nachteile aus einzelnen Kästen zur Aufnahme von Schaltgeräten, Meßgeräten, Sicherungen usw. zusammengesetzter gekapselter elektrischer Verteilungssysteme dadurch beseitigt, daß in gesetzmäßig abgestuften Schrankgehäusen mehrere in zwei Dimensionen systematisch abgestufte, ohne Zwischenraum aneinandergefügte Einbauplatten für die Montage der Geräte enthalten sind. Die einzelnen Schrankgehäuse bestehen vorzugsweise aus Stahlblech, sie können aber auch aus Grauguß oder aus Isolierpreßstoff bestehen. Sie sind in derWeise abgestuft, daß mehrere Schrankgehäuse in der Breite, andere in der Höhe systematisch abgestuft sind. Die aus Stahlblech bestehenden Einbauplatten sind in ihren Abmessungen so gewählt, daß sich eine systematische Abstufung der Längen-und Breitenmasse in der Weise ergibt, daß die verschiedenen Einbauplatten ohne ungenutzten Zwischenraum zusammengebaut werden können. Zur Befestigung dieser Einbauplatten können vorzugsweise in dem Schrankgehäuse vorgesehene Lochschienen Verwendung finden, die vorbereitet, d. h. vorgestanzt bzw. vorgebohrt sind, um Einbauplatten verschiedener Größen zu tragen. Es ist auch möglich, zusätzlich die Seitenflächen der Schrankgehäuse zur Aufnahme von Einbauplatten heranzuziehen.
- In der Zeichnung ist eine Ausführungsform eines Gehäuses nach der Erfindung beispielsweise dargestellt.
- Fig. 1 zeigt die äußere Ansicht eines Schrankgehäuses für das System nach der Erfindung, Fig. 2 eine Ansicht des geöffneten Schrankgehäuses mit den eingesetzten Einbauplatten; Fig.3 gibt einen Querschnitt durch das Schrankgehäuse nach Fig. 1 wieder.
- Der eigentliche Kasten des Schrankgehäuses ist in Fig. 1 mit 1 bezeichnet. Er kann für die verschiedensten Schutzarten, also beispielsweise staubdicht und schwallwasserdicht ausgeführt sein. Im allgemeinen wird man Schrankgehäuse mit zwei großen Türen 6 und 7 wählen. _ Die Anordnung der Einbauplatten ist aus den Fig.2 und 3 zu ersehen. Die Einbauplatten sind mit 2 bezeichnet und man erkennt, daß das Seitenverhältnis der einzelnen Platten so festgelegt ist; daß diese in beliebiger Folge in das .Gehäuse eingesetzt werden können, weil keine ungenutzten Zwischenräume und leere Felder entstehen. Dies ist .wegen der sehr verschiedenen Größe der einzubauenden Geräte, wie Selbstschalter, Sicherungen, Sammelschienen od. dgl. von entscheidender Bedeutung.
- Die Einbauplatten können beispielsweise Bohrungen oder auch Stanzöffnüngen besitzen, die es gestatten, die einzelnen Platten in beliebiger Stellung auf einem System von Schienen 3 bzw. 4 anzuschrauben. Die Einbauplatten sind so in den Schrankgehäusen angeordnet, daß sich alle Einbauplatten in beliebiger Lage befestigen lassen (s. insbesondere Fig. 2). Dabei ist sowohl die Lage als auch die Ausbildung der Schienen und die Anordnung der öffnungen (Bohrungen) in den Schienen -systematisch festgelegt. Aus Fig. 2 ist zu erkennen, daß es mittels -der Schienen 3 und der doppelt gesetzten Schienen 4 möglich ist, alle vorgesehenen Platten in beliebiger Stellung anzuordnen.
- Zur Bedienung der Geräte müssen die Schranktüren natürlich geöffnet werden, so daß die Handgriffe 8 der Schalter oder die Stöpselköpfe 9 der Sicherungen zugänglich werden. Um einen Zugriff zu den spannungführenden Teilen zu verhindern, ist eine Zwischenplatte 10 vorgesehen, welche die Rosetten für den jeweiligen Antriebsmechanismus trägt oder Bohrungen für den Durchtritt der Stöpselköpfe der Sicherungen besitzt. Das neue System von Gehäusen für elektrische Verteilungsanlagen bringt gegenüber den bisherigen Systemen von Einzelkästen eine bedeutende Raum- und Gewichtseinsparung; außerdem ist die Montage außerordentlich vereinfacht, weil die vielen störenden Zwischenwände oder Befestigungsstiele fehlen. Andererseits kann die elektrische Verteilung selbst wie bisher aus einzelnen vormontierten Einheiten zusammengesetzt werden. Die Verteilung ist aber wesentlich übersichtlicher und das Äußere ansprechender und ruhiger. Für die Einbauplatten wird man im allgemeinen Stahlblech als Werkstoff wählen. Die Sammelschienen können im Innern des Schrankgehäuses als blanke oder isolierte Leiter verlegt sein, öder auch in einzelne von der Einspeisung ausgehende Speiseleitungen aufgeteilt sein. Durch den Wegfall der doppelten Zwischenwände bei Einzelkästen sowie durch den Fortfall zahlreicher Verschraubungen, Dichtungen usw. ergibt sich eine bedeutende Gewichtsersparnis. Wesentlich ist es, daß in dem vorgeschlagenen Gehäuse Geräte unterschiedlicher Größe mittels der Einbauplatten untergebracht werden können.
- Es können auch mehrere Gehäuse aneinandergereiht werden, und zwar können sie entweder nebeneinander gestellt werden oder nebeneinander gestellt und verschraubt werden. Man kann neben einen normalen Schrank mit zwei Türen einen Schrank halber Breite mit einer Tür oder einen Schrank halber Höhe mit ein oder zwei Türen stellen.
Claims (7)
- PATENTANSPRÜCHE-1. System von Gehäusen für gekapselte elektrische Verteilungsanlagen zur Aufnahme von Schaltgeräten, Meßgeräten, Sicherungen usw., dadurch gekennzeichnet, daß in gesetzmäßig abgestuften Schrankgehäusen mehrere, ihrerseits in zwei Dimensionen systematisch abgestufte, ohne Zwischenraum aneinandergefügte Einbauplatten für die Montage der Geräte enthalten sind.
- 2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Schrankgehäuse in der Breite systematisch abgestuft sind.
- 3. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Schrankgehäuse in der Höhe systematisch abgestuft sind.
- 4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse Lochschienen zur Befestigung der Einbauplatten enthalten.
- 5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Einbauplatten als auch das Schrankgehäuse aus Stahlblech bestehen.
- 6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Seitenflächen der Schrankgehäuse zur Aufnahme von Einbauplatten dienen.
- 7. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verhinderung eines Zugriffes zu den spannungsführenden Teilen eine Zwischenplatte in den Schrankgehäusen vorgesehen ist, welche die Rosetten für den jeweiligen Antriebsmechanismus trägt oder Bohrungen für den Durchtritt der Stöpselköpfe der Sicherungen besitzt. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 592 683, 666 046, 749 655; schweizerische Patentschriften Nr.279744, 287774; französische Patentschrift Nr. 645 142; SW-Werbeschrift SGO-Nr. 4376/101, Werbeschrift der Fa. Schönherr, Herford i.W. »Combinorm«.
Priority Applications (6)
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Publications (1)
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- 1955-06-16 FR FR1126241D patent/FR1126241A/fr not_active Expired
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Also Published As
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