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DE1202146B - Als Aufsattler oder Anhaenger ausgebildetes Strassenfahrzeug mit heb- und senkbarer Ladeflaeche - Google Patents

Als Aufsattler oder Anhaenger ausgebildetes Strassenfahrzeug mit heb- und senkbarer Ladeflaeche

Info

Publication number
DE1202146B
DE1202146B DER31736A DER0031736A DE1202146B DE 1202146 B DE1202146 B DE 1202146B DE R31736 A DER31736 A DE R31736A DE R0031736 A DER0031736 A DE R0031736A DE 1202146 B DE1202146 B DE 1202146B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
trailer
coupling
road vehicle
support frame
articulated
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DER31736A
Other languages
English (en)
Inventor
Konrad Truemper
Ernst Baeumer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rheinstahl Siegener Eisenbahnbedarf GmbH
Original Assignee
Rheinstahl Siegener Eisenbahnbedarf GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rheinstahl Siegener Eisenbahnbedarf GmbH filed Critical Rheinstahl Siegener Eisenbahnbedarf GmbH
Priority to DER31736A priority Critical patent/DE1202146B/de
Publication of DE1202146B publication Critical patent/DE1202146B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/02Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading with parallel up-and-down movement of load supporting or containing element
    • B60P1/027Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading with parallel up-and-down movement of load supporting or containing element with relative displacement of the wheel axles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Steering-Linkage Mechanisms And Four-Wheel Steering (AREA)

Description

  • Als Aufsattler oder Anhänger ausgebildetes Straßenfahrzeug mit heb- und senkbarer Ladefläche Das Hauptpatent betrifft ein als Aufsattler oder Anhänger ausgebildetes Straßenfahrzeug mit heb- und senkbarer Ladefläche, bei dem als Verbindung zwischen Tragrahmen und Aufsattelvorrichtung mit der Zugmaschine ein in senkrechter Ebene schwenkbares Parallel-Lenkergestänge am Tragrahmen angelenkt ist und die Hinterachse durch ein mittels am Tragrahmen angelenkter Kurbelarme der Höhe nach verstellbares Radpaar gebildet wird. Weiterhin sind nach dem Hauptpatent hydraulische Zylinder zwischen Tragrahmen und unverdrehbar mit dem Parallel-Lenkergestänge sowie den Kurbelarmen verbundenen Hebeln angeordnet und gleichzeitig als hydraulische Federmittel ausgebildet. Das Parallel-Lenkergestänge ist aus am Fahrzeugrahmen paarweise angelenkten Lenkern gebildet, die hydraulisch so weit schwenkbar sind, daß sein freies Ende auch bei am Boden aufliegendem Tragrahmen des Anhängers bis oberhalb des Aufsattelpunktes gehoben werden kann.
  • Nach dem Hauptpatent kann der mit Parallel-Lenkergestänge als Verbindungsglied ausgestattete Anhänger auch auf einen einachsigen Triebkopf aufgesattelt bzw. mit einem einachsigen Triebkopf zusammengekuppelt werden. Im Hauptpatent sind jedoch nur Maßnahmen offenbart, mittels deren in zusammengekuppeltem Zustand der Fahrzeuge der Tragrahmen des Anhängers nach Bedarf in der Höhe verstellt oder auf den Boden aufgesetzt werden kann, ohne dabei die Horizontallage des Triebkopfes zu verändern. Die bei dem Fahrzeug nach dem Hauptpatent verwendeten Mittel zum festen, jedoch nach Bedarf trennbaren Zusammenkuppeln des Anhängers mit dem einachsigen Triebkopf entsprachen aber nicht den Sicherheitsvorschriften und den Anforderungen auf eine gleichzeitige, automatische Herstellung der Verbindung zu den Bremsen und anderen zu steuernden Einrichtungen des Anhängers.
  • Es ist bekannt, einen einachsigen Triebkopf mit einem einachsigen Anhänger mittels ineinandersteckbarer Endteile der Fahrzeugrahmen starr, bei Bedarf jedoch trennbar zu einem kompletten Fahrzeug zu verbinden. Es ist auch bekannt, die Kupplung mit beim Zusammenkuppeln der zwei Fahrzeuge automatisch in Eingriff kommender Übertragung der Lenkung, des Antriebes, der Bremsen oder elektrischer Leitungen vom Triebkopf bzw. von der Zugmaschine zu dem Anhänger zu versehen. Fast alle diese bekannten Einrichtungen erfordern jedoch, daß die beiden Fahrzeuge, zumindest beim Zusammenkuppeln derselben, auf der gleichen Höhe stehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Straßenfahrzeug der eingangs beschriebenen Art durch Schaffung einer selbsttätigen Kupplung zur Verbindung von Triebkopf und Anhänger zu verbessern.
  • Die Erfindung besteht darin, daß zu einem an sich bekannten starren, bei Bedarf trennbaren Zusammenkuppeln eines einachsigen Triebkopfes mit einem Anhänger, mit ebenfalls an sich bekannter gleichzeitiger automatischer Herstellung mechanischer, hydraulischer und elektrischer Verbindung zu den Steuer-und Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers, am freien Ende des an einem der Fahrzeuge angelenkten Parallel-Lenkergestänges und am Ende des Tragrahmens des anderen Fahrzeuges, je eine Hälfte einer automatischen Kupplung bekannter Art sowie außerhalb der Kupplung Vorrichtungen zur automatischen Kupplung der Lenkung und gegebenenfalls auch des Antriebes des Anhängers, starr angeordnet sind. Eine derartige Kupplungseinrichtung gibt die Möglichkeit, mit einem einachsigen Triebkopf an einen ihm entsprechenden Anhänger heranzufahren und die Fahrzeuge ohne Zeitverlust automatisch zusammenzukuppeln, wobei eine starre, sämtliche Kräfte vom Tragrahmen des einen Fahrzeuges auf den Tragrahmen des anderen übertragende Verbindung gebildet wird, so daß die zwei Fahrzeuge wie ein einziges Fahrzeug wirken. Mit derart ausgebildetem einachsigem Triebkopf und Anhängern können mit einem Triebkopf, ohne Zeitverlust während des Be-und Entladens, mehrere Anhänger verfahren, oder es kann nach Bedarf schnell die Art des. Anhängers gewechselt werden.
  • Es können mit diesem einachsigen Triebkopf auch die nach den geltenden Bestimmungen nur noch mit Ausnahmegenehmigung zugelassenen Omnibusanhänger z. B. als Betriebsomnibusse verwertet werden. Zweckmäßig ist, die an dem einachsigen Triebkopf angebrachte Hälfte der automatischen Kupplungseinrichtung auch mit den Vorrichtungen zur automatischen Verbindung der Lenkung und des Antriebes zu versehen, wenn sie auch nicht bei allen Anhängern zur Anwendung kommen, da die übertragung des Antriebes auf die Räder des Anhängers nur bei Schwerlastanhängern vorgesehen wird und die Lenkung nur bei Anhängern mit mehr als zwei Achsen erforderlich ist.
  • Nach dem Hauptpatent ist in der Verbindung zwischen Triebkopf und Anhänger ein Parallel-Lenkergestänge vorgesehen, um bei einer festen, parallelführenden Verbindung der zwei Fahrzeuge die Möglichkeit zu haben, die Höhe des Tragrahmens des Anhängers bei Bedarf mittels einer Hydraulikanlage verstellen zu können. Das Parallel-Lenkergestänge kann entweder an dem Triebkopf oder an dem Anhänger angeordnet sein, wobei es mittels hydraulischer Zylinder senkrecht verschwenkbar ist und an seinem freien Ende ein Verbindungsstück mit einer Hälfte der Kupplungseinrichtung trägt. Die andere Hälfte der Kupplungseinrichtung ist an dem Rahmen des anderen Fahrzeuges bzw. am Triebkopf oder Anhänger angeordnet.
  • An Hand von Zeichnungen werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht eines Triebkopfes mit zweiachsigem Anhänger und waagerecht verbindbarer automatischer Steckkupplung.
  • F i g. 2 die Draufsicht auf das Fahrzeug nach Fig.l, F i g. 3 die Seitenansicht der waagerecht verbindbaren Steckkupplung im Schnitt III-III nach F i g. 4, F i g. 4 die Draufsicht auf die Kupplung nach F i g. 3, teilweise nach der Linie IV-IV in F i g. 3 geschnitten, F i g. 5 die Seitenansicht eines Triebkopfes mit zweiachsigem Anhänger und Hakenkupplung, F i g. 6 die Draufsicht auf das Fahrzeug nach F i g. 5, F i g. 7 die Seitenansicht einer Hakenkupplung, zum Teil im Schnitt VII-VII nach F i g. 8 und F i g. 8 die Draufsicht auf die Kupplung nach F i g. 7.
  • Nach dem Hauptpatent ist als eine feste, jedoch eine Höhenverstellung des Tragrahmens 1 des Anhängers gegenüber der Zugmaschine bzw. dem Triebkopf 26 nicht behindernde Verbindung zwischen denselben, ein Parallel-Lenkergestänge vorgesehen, das aus unteren Lenkern 27 und oberen Lenkern 28 gebildet ist. Mit ihrem einen Ende sind die unteren Lenker 27 in Lagern 13 und die oberen Lenker 28 in Lagern 38 um waagerechte, in rechtem Winkel zur Fahrzeuglängsachse liegende Achsen schwenkbar, am Ende des Tragrahmens 1 des Anhängers angelenkt. An ihrem anderen freien Ende tragen die Lenker 27, 28 gemeinsam eine Hälfte einer Kupplung zum festen, jedoch nach Bedarf trennbaren Zusammenkuppeln der zwei Fahrzeuge. Mittels hydraulischer Zylinder 20 mit Kolben 19 sind die Lenker bzw. das Parallel-Lenkergestänge 27, 28 um die Lager 13, 38 senkrecht schwenkbar, und damit ist auch die am freien Ende des Parallel-Lenkergestänges angeordnete Kupplungshälfte in der Höhe verstellbar. Die Räder 16 des Anhängers, die auf Kurbelarmen 15 gelagert sind, sind auch mittels hydraulischer Zylinder 20 mit Kolben 19 in der Höhe verstellbar, so daß der Tragrahmen 1 des Anhängers mittels der Hydraulikzylinder 19, 20 des Parallel-Lenkergestänges 27, 28 und der Kurbelarme 15 der Räder in der Höhe verstellt werden kann. Durch die Verbindung der zwei Fahrzeuge mittels des Parallel-Lenkergestänges 27, 28 wird eine von der Höhe des Tragrahmens 1 des Anhängers unabhängige Parallelführung der zwei zusammengekuppelten Fahrzeuge gegeneinander erreicht. Der Triebkopf 26 ist, wie bekannt, mit abklappbarem Stützrad oder Radpaar 30 versehen, um ein selbständiges Verfahren desselben, z. B. beim Rangieren, zu ermöglichen.
  • Das Parallel-Lenkergestänge 27, 28, das am Tragrahmen des Anhängers (F i g. 1 bis 4) oder des Triebkopfes (F i g. 5 bis 8) angelenkt sein kann, trägt am freien Ende ein Verbindungsglied 2, an dem fest eine Hälfte 3 einer Kupplung angebracht ist. Mit dem Verbindungsglied 2 sind die Lenker 27, 28 durch Lager 5, 6 mit den Lagern 13, 38 parallel liegenden Achsen drehbar verbunden, wobei die Lenker 27, 28 gleich lang und die Abstände der Lager 38 von 13 und 6 von 5 gleich hoch sind.
  • Falls, wie in dem hier erläuterten Ausführungsbeispiel, das Parallel-Lenkergestänge 27, 28 mit der Hälfte 3 der Kupplung am Tragrahmen des Anhängers angelenkt ist, so ist die andere Hälfte 4 der Kupplung am Ende des Tragrahmens des Triebkopfes 26 fest angebracht (F i g. 1 bis 4). Die automatische Kupplung 3, 4 ist eine bei Schienenfahrzeugen bekannte Art, bei der die eine Kupplungshälfte mit Führung in die andere eingeführt und durch längsverschiebliche Querriegel, die hinter Anschläge in det anderen Kupplungshälfte greifen, mit der anderen Kupplungshälfte fest verriegelt wird. Durch die Verriegelung einer Kupplungshälfte in der anderen wird eine starre, spielfreie Verbindung der zwei Kupplungshälften erreicht. Die Betätigung der Verriegelung kann auf jede bekannte Art mechanisch, hydraulisch oder elektrisch vom Fahrersitz im Triebkopf erfolgen.
  • Bei der Verbindung der zwei Hälften 3 und 4 der Kupplung wird gleichzeitig, wie bei Schienenfahrzeugen bekannt, durch die Kupplung die Verbindung elektrischer und hydraulischer Leitungen von einem Fahrzeug zu dem anderen hergestellt.
  • Zur gleichzeitigen Verbindung der Lenkung vom Triebkopf 26 zum Anhänger, beim Zusammenkuppeln derselben, ist am Anhänger bzw. am Parallel-Lenkergestänge 27, 28, neben der Kupplungshälfte 3 am Verbindungsstück 2, mit einem senkrecht nach unten gerichteten Drehzapfen 7 frei drehbar, ein zweiarmiger Hebel 8 und am Triebkopf 26 neben der Kupplungshälfte 4, ebenfalls mit einem senkrecht nach oben gerichteten Drehzapfen 9 frei drehbar, ein zweiter zweiarmiger Hebel 10 angeordnet. Die Drehzapfen 7 und 9 sowie die Hebel 8 und 10 stehen so mit den Kupplungshälften 3 und 4 in Verbindung, daß in zusammengekuppeltem Zustand der Kupplungshälften sich der Drehzapfen 9 axial genau über dem Drehzapfen 7 befindet und die Hebel 8,10 quer zur Längsachse der Fahrzeuge, parallel zueinander liegen. Der zweiarmige Hebel 10 des Triebkopfes 26 ist an der am Anhänger abgekehrten Längshälfte mit zwei Nocken 11 versehen, die so an dem Hebel angeordnet sind, daß sie im zusammengekuppelten Zustand der Fahrzeuge über den Hebel 8 greifen und denselben bei den Drehungen des Hebels 10 spielfrei mitnehmen. Dadurch, daß die Nocken 11 an dem zweiarmigen Hebel 10 des Triebkopfes 26 auf der dem Anhänger abgekehrten Längshälfte angeordnet sind, kann der zweiarmige Hebel 8 des Anhängers, der im zusammengekuppelten Zustand der Fahrzeuge an den Nocken 11 des Hebels 10 zur Anlage kommt, beim Zusammenkuppeln oder Trennen der Fahrzeuge einwandfrei an die Nocken heran.. oder weggeführt werden. Der zweiarmige Hebel 10 ist mittels einer Lenkstange 12 mit einer Lenkeinrichtung des Triebkopfes 26 und der zweiarmige Hebel 8 durch eine Lenkstange 23 mit der Lenkeinrichtung 24 des Anhängers gelenkig verbunden, so daß im zusammengekuppelten Zustand der zwei Fahrzeuge die Lenkeinrichtung derselben automatisch verbunden sind. Zur automatischen Verbindung des Antriebes der Räder 16 des Anhängers ist eine Zahnkupplung vorgesehen, deren Hälften neben den Hälften der Kupplung 3, 4 angeordnet sind und in zusammengekuppeltem Zustand der Fahrzeuge in Eingriff kommen. Jede Hälfte der Zahnkupplung ist über Gelenkwellen mit dem Getriebe des Triebkopfes 26 oder mit den anzutreibenden Rädern des Anhängers verbunden.
  • Die vorher erläuterte Kupplung ist eine waagerecht verbindbare, automatische Steckkupplung, es können aber auch andere, für diesen Zweck geeignete, eine starre, nach Bedarf lösbare Verbindung herstellende Kupplungen bekannter Arten verwendet werden. Gemäß der Erfindung ist auch eine Kupplung folgender Art vorgesehen (F i g. 5 bis 8): Am freien Ende trägt das Parallel-Lenkergestänge 27, 28, das bei diesem Ausführungsbeispiel am Triebkopf 26 artgelenkt ist, ein Verbindungsstück 25, mit dem die Lenker ebenfalls mittels Lagern 5, 6 gelenkig verbunden sind. An dem Verbindungsstück 25 sind beispielsweise unten an den Enden je eine Rolle 31 und oben in der Mitte zwei Rollen 32 mittels Lagerstücken 33 fest angebracht, was eine Hälfte 3 der Kupplung bildet. Am Tragrahmen 1 des anderen Fahrzeuges, hier des Anhängers, sind, den Rollen 31, 32 entsprechend angeordnete, nach unten offene, einseitig geschlossene Taschen 34 zur Aufnahme der Rollen fest angebracht, womit die andere Hälfte 4 der Kupplung gebildet ist. Zur Verbindung dieser zwei Kupplungshälften muß die Hälfte 3 mit den Rollen 31, 32 mittels der hydraulischen, senkrechten Schwenkbeweglichkeit des Parallel-Lenkergestänges 27, 28 abgesenkt, durch Verfahren des Triebkopfes 26 an die andere Hälfte 4 mit den Taschen 34 herangeführt und durch Heben des Parallel-Lenkergestänges mit den Rollen 31, 32 in die Taschen 34 eingeführt werden, wodurch eine Einhakverbindung zustande kommt. Um die Hakenkupplung im zusammengekuppelten Zustand zu verriegeln, sind an dem Verbindungsstück 25 mindestens eine federnde Rastsperre 35 und an der gegenüberliegenden Hälfte der Kupplung eine Einrastnase 36 angebracht. Die Rastsperre 35 ist auf eine der bekannten Arten mechanisch, hydraulisch oder elektrisch vom Sitz des Fahrers im Triebkopf betätigbar. Wie bei der vorher beschriebenen Steckkupplung, sind auch hier zur Verbindung der Lenkeinrichtungen zwei zweiarmige Hebel 8, 10, und zwar an jeder Kupplungshälfte einer, vorgesehen, die im zusammengekuppelten Zustand der Fahrzeuge axial zusammenliegen und so ineinandergreifen, daß Drehungen eines Hebels spielfrei auf den anderen übertragen werden. Mit dem zweiarmigen Hebel 8 oder 10 jeder Kupplungshälfte ist die Lenkeinrichtung des betreffenden Fahrzeuges mittels Lenkstangen 12 oder 23 gelenkig verbunden, so daß im zusammengekuppelten Zustand der Fahrzeuge die Lenkeinrichtung des Anhängers mit der Lenkeinrichtung des Triebkopfes in Verbindung steht. Die Verbindung der hydraulischen und elektrischen Leitungen wird bei dieser Kupplung beim Zusammenkuppeln der Kupplungshälften 3 und 4 mittels senkrechter Steckverbindungen 37 hergestellt. Die übertragung des Antriebes vom Triebkopf 26 auf die Räder des Anhängers kann bei dieser Art der Kupplung z. B. durch eine Zahnkupplung 39 bewirkt werden, die nach Zusammenkupplung der zwei Fahrzeuge mittels eines Bowdenzuges und eines Hebels 40 vom Fahrersitz im Triebkopf eingeschaltet wird.

Claims (7)

  1. Patentansprüche: 1. Als Aufsattler oder Anhänger ausgebildetes Straßenfahrzeug mit heb- und senkbarer Ladefläche, bei dem als Verbindung zwischen Tragrahmen und Aufsattelvorrichtung mit der Zugmaschine ein in senkrechter Ebene schwenkbares Parallel-Lenkergestänge am Tragrahmen artgelenkt ist und die Hinterachse durch ein mittels am Tragrahmen artgelenkter Kurbelarme der Höhe nach verstellbares Radpaar gebildet wird, nach Patent 1113641, dadurch gekennzeichnet, daß zu einem an sich bekannten starren, bei Bedarf trennbaren Zusammenkuppeln eines einachsigen Triebkopfes (26) mit dem Anhänger, mit ebenfalls an sich bekannter gleichzeitiger automatischer Herstellung mechanischer, hydraulischer und elektrischer Verbindungen zu den Steuer- und Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers, am freien Ende des an einem der Fahrzeuge artgelenkten Parallel-Lenkergestänges (27, 28) und am Ende des Tragrahmens des anderen Fahrzeuges, je eine Hälfte (3 bzw. 4) einer automatischen Kupplung bekannter Art sowie außerhalb der Kupplung (3, 4) Vorrichtungen zur automatischen Kupplung der Lenkung (7 bis 11) und gegebenenfalls auch des Antriebes (39, 40) des Anhängers, starr angeordnet sind.
  2. 2. Straßenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Parallel-Lenkergestänge (27,28) am Ende des Tragrahmens (1) des Anhängers artgelenkt und mittels hydraulischer Federzylinder (19, 20) in senkrechter Ebene schwenkbar ist.
  3. 3. Straßenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Parallel-Lenkergestänge (27, 28) an dem Tragrahmen des Triebkopfes (26) artgelenkt und mittels hydraulischer Federzylinder (19, 20) in senkrechter Ebene schwenkbar ist.
  4. 4. Straßenfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum starren Zusammenkuppeln des Triebkopfes (26) mit dem Tragrahmen (1) des Anhängers die Kupplung (3, 4) als Steckkupplung (F i g. 3, 4) bekannter Art mit längsverschieblichen Querriegeln ausgebildet ist.
  5. 5. Straßenfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum starren Zusammenkuppeln des Triebkopfes (26) mit dem Tragrahmen (1) des Anhängers die Kupplung (3, 4) als an sich bekannte Hakenkupplung (F i g. 7, 8) mit Rollen (31, 32) auf einer Hälfte (3) der Kupplung und mit nach unten offenen Taschen (34) zur Aufnahme der Rollen auf der anderen Hälfte (4) der Kupplung ausgebildet ist.
  6. 6. Straßenfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur automatischen Kupplung der elektrischen und hydraulischen Leitungen vom Triebkopf zum Anhänger, wie bei Schienenfahrzeugen bekannt, eine mit der Hauptkupplung (3, 4) in Verbindung stehende Steckverbindung vorgesehen ist.
  7. 7. Straßenfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur automatischen Kupplung der Lenkübertragung vom Triebkopf (26) zum Anhänger (1) die Lenkeinrichtung jedes Fahrzeuges an der Trennstelle, neben der Hauptkupplung (3, 4) mit je einem, mit senkrechten Drehzapfen (7 und 9) frei drehbaren zweiarmigen Hebel (8 und 10) versehen ist, die bei zusammengekuppelten Fahrzeugen mit den Drehzapfen axial übereinander, zueinander parallel liegen und durch Nocken (11) auf einem der Hebel, die auf einer Längsseite des anderen Hebels anliegen, drehfest miteinander in Verbindung stehen. B. Straßenfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung des Antriebes vorn Triebkopf zum Anhänger automatisch in Verbindung kommende oder nach der Verbindung der Fahrzeuge in bekannter Weise verbindbare Zahnkupplungen (39) vorgesehen sind, die in ebenfalls bekannter Weise über Gelenkwellen mit dem Antrieb des Triebkopfes (26) und mit den Rädern (16) des Anhängers in Verbindung stehen. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegeschriften Nr. 1115 591, 1111032, 1041806; britische Patentschrift Nr. 603 805.
DER31736A 1961-12-21 1961-12-21 Als Aufsattler oder Anhaenger ausgebildetes Strassenfahrzeug mit heb- und senkbarer Ladeflaeche Pending DE1202146B (de)

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