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Die Erfindung bezieht sich auf eine Antennensteckdose für Gemeinschaftsantennenanlagen,
die mit einer Kammer für die Aufnahme eines als selbständiges, festes Bauteil ausgebildeten
Richtungskopplers ausgestattet ist und bei der die Anschlußkabel auf einer in einem
Gehäuse aufgenommenen und als leitende Unterlage dienenden Grundplatte gehalten
sind.
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Es wurde in der deutschen Patentschrift 1230105 bereits vorgeschlagen,
den Durchgangs- bzw. Koppelleiter eines Richtungskopplers als streifenförmige Leiterbahnen
aus Blech auszubilden. Aus der deutschen Auslegeschrift 1134 429 ist es bekannt,
den Richtungskoppler aus miteinander verdrillten Drähten aufzubauen und als Träger
für den Durchgangs-bzw. Koppelleiter des Richtungskopplers Isolierstoffplatten zu
verwenden. Ein derartiger Richtungskoppler ist dann meist als selbständiges und
festes Bauteil von etwa rechteckiger, flacher Form ausgebildet. Bei .dem Einbau
eines solchen Richtungskopplers in Antennensteckdosen können sich daher wegen Platzmangels
infolge der gedrängten Anordnung mehrerer Bauteile in der Antennensteckdose auf
geringem Raum und wegen der größeren Abmessungen der Richtungskopplerbaueinheit
gewisse Schwierigkeiten ergeben.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es vor allem, einen Weg
aufzuzeigen, der es ermöglicht, den Schwierigkeiten beim Einbau eines als selbständiges
und festes Bauteil ausgebildeten Richtungskopplers in Antennensteckdosen zu begegnen.
Außerdem soll durch die Erfindung in möglichst einfacher Weise eine kontaktmäßige
Verbindung zwischen der als leitende Unterlage für die Anschlußkabel dienenden Grundplatte
und dem den Richtungskoppler abschirmenden Masseleiter geschaffen werden.
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Gemäß der Erfindung, die sich auf eine Antennensteckdose der eingangs
genannten Art bezieht, wird dies dadurch erreicht, daß bei Verwendung eines plattenförmig
ausgebildeten Bauteiles für den Rich tungskoppler die Kammer durch etwa senkrecht
zur Ebene der Grundplatte stehende Seitenwände gebildet ist und die Öffnung der
Kammer von der Rückseite der Antennensteckdose her zugänglich ist und daß der Abstand
der Seitenwände der Kammer voneinander so gewählt ist, daß der Richtungskoppler
nach dem Einführen in die Kammer durch deren Seitenwände an seinen breiten Flachseiten
in hochgestellter Anordnung festgeklemmt ist. Die Ausbildung der zur Aufnahme des
Richtungskopplers dienenden Kammer an der Grundplatte hat den Vorteil, daß die Richtungskopplerbaueinheit
mit ihrer schmalsten Seite an der Grundplatte angebracht und dadurch mit ihren breiten
Flachseiten in hochgestellter Anordnung und in die Tiefe der Antennensteckdose ragend
an der Grundplatte gehalten werden kann. Die erfindungsgemäße Ausführung der an
der Grundplatte vorgesehenen, als Halterung dienenden Kammer hat daher den Vorzug,
daß ein als selbständiges und festes Bauteil ausgebildeter Richtungskoppler mit
geringstmöglichem Platzbedarf und weitgehend unabhängig von der räumlichen Anordnung
der übrigen in der Dose angeordneten Bauteile in der Antennensteckdose eingebaut
werden kann. Ein weiterer Vorteil der von der Rückseite der Dose her zugänglichen
Kammer besteht darin, daß die Richtungskopplerbaueinheit einfach in die Kammer eingeschoben
oder eingesteckt werden kann und dann bereits nach dem Einführen in die Kammer ohne
weitere Maßnahme an der Grundplatte befestigt ist. Die Halterung des Richtungskopplers
in einer Kammer hat auch den Vorteil, daß die Richtungskopplerbaueinheit getrennt
und in dem in die Kammer eingeführten Bereich durch die Seitenwände der Kammer seitlich
abgeschirmt von den übrigen in der Antennensteckdose angeordneten Bauteilen untergebracht
ist. Außerdem besteht dadurch die Möglichkeit, die kontaktmäßige Verbindung zwischen
der Grundplatte und dem Masseleiter des Richtungskopplers billig und in besonders
einfacher Weise herzustellen.
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Bei einem durch Massebleche abgeschirmten Richtungskoppler ergibt
sich der Vorteil, daß der Rich tungskoppler zusammen mit den Masseblechen dann als
selbständige, feste Baueinheit in seiner äußeren Form weitgehend dem Aufnahmeraum
der Kammer angepaßt werden kann, so daß nach dem Einführen des Richtungskopplers
in die Kammer gleichzeitig mit der Befestigung des Richtungskopplers an der Grundplatte
auch der Anschluß an das Massepotential, d. h. der Kontakt zwischen Grundplatte
und den Masseblechen des Richtungskopplers ohne weitere Maßnahmen hergestellt ist.
Außerdem sind dann zugleich die Massebleche untereinander leitend verbunden.
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Bei einem Richtungskoppler ohne Massebleche können vorteilhaft die
Seitenwände der Kammer gleichzeitig der Halterung des Richtungskopplers und als
Massebleche dienen. Der Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung besteht darin,
daß die Kammer die Halterung und zugleich die Abschirmung des Richtungskopplers
übernimmt und dadurch einerseits als Masseleiter des Richtungskopplers dienend,
andererseits als mit der Grundplatte fest verbundener Bestandteil somit gleichzeitig
die kontaktmäßige Verbindung des Masseleiters des Richtungskopplers mit der Grundplatte
herstellt. Es ist hierzu lediglich erforderlich, die Höhe der Seitenwände der Kammer
so zu wählen, daß eine sichere Abschirmung des Richtungskopplers gewährleistet ist,
d. h. daß sich die als Träger für den Durchgangs- bzw. Koppelleiter des Richtungskopplers
dienenden Teile der Baueinheit nahezu in ihrer gesamten Höhe, zumindest aber in
dem den Durchgangs-bzw. Koppelleiter aufnehmenden Bereich, in die Kammer einführen
lassen.
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Die Herstellung der Kammer kann dadurch besonders einfach gestaltet
werden, daß bei einer Ausführungsform der Erfindung die Seitenwände der Kammer aus
doppelwandigen Schenkeln der Grundplatte bestehen, die von der Grundplatte weg nach
unten zur Rückseite der Antennensteckdose hin abgebogen und am freien Ende der Seitenwände
wieder zu der Grundplatte hin zurückgebogen und durch ein Basisteil miteinander
verbunden sind. Dadurch ist es möglich, die Kammer gleichzeitig mit der Fertigung
und der Formgebung der Grundplatte herzustellen und als aus der Grundplatte herausgeformten
und daher mit dieser fest verbundenen Bestandteil auszugestalten, so daß die Grundplatte
mit der Kammer in einem Arbeitsverfahren hergestellt werden kann und ein eigenes
Befestigen der Haltevorrichtung für den Mchtungskoppler vermieden ist.
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Um die Herstellung der Grundplatte und der der Halterung des Richtungskopplers
dienenden Kammer
weiter zu vereinfachen und zu verbilligen, ist
bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung die Grundplatte zweiteilig
und aus gleichen Blechteilen bestehend ausgebildet. Zweckmäßig sind bei dieser Ausführungsform
zur Herstellung der Kammer die einander zugekehrten Kanten eines jeden Teiles der
Grundplatte derart nach unten zur Rückseite der Antennensteckdose hin umgebogen,
daß die nach unten gebogenen Schenkel beider Teile der Grundplatte gegenüber der
Mitte der Grundplatte seitlich versetzt sind.
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An Hand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele
sind weitere Einzelheiten der Erfindung näher beschrieben.
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In F i g. 1 ist im Schnitt ein Gehäuse 1 einer Antennensteckdose dargestellt,
das aus Isoliermaterial besteht und das Einbauaggregat einer Unterputzdose bildet.
An der Oberseite des Gehäuses 1 ist eine als leitende Unterlage für die Anschlußkabel
und zur Aufnahme eines Richtungskopplers dienende Grundplatte 2 angeordnet, die
auf dem Mittelteil 3 des Gehäuses 1 aufliegt. An der Oberseite des Mittelteiles
3 sind außerdem zwei zum Empfang von Fernsehen bzw. Hörfunk dienende Anschlußbuchsen
4 und 5 für hier nicht dargestellte koaxiale Anschlußstecker angeordnet. Der Innenleiteranschluß
erfolgt hierbei über nicht eingezeichnete Stifte im Inneren der koaxialen Anschlußbuchsen
4 und 5 und über entsprechende Innenleiterstifte der Anschlußstecker, während der
Außenleiteranschluß über die Außenleiterbuchsen der Anschlußstecker und aus der
Grundplatte 2 herausgerissene Buchsenlappen 6 bis 11, von denen hier nur
die Lappen 6, 7 bzw. 9, 11
sichtbar sind, hergestellt wird. Diese Buchsenlappen
dienen auch zur seitlichen Führung der koaxialen Anschlußstecker. Die auch der Halterung
des Richtungskopplers 17 dienende Grundplatte 2 weist hierfür im Bereich zwischen
den beiden Anschlußbuchsen 4 und 5 etwa in der Mitte an der Unterseite, d. h. an
der der Rückseite der Antennensteckdose zugewandten Seite, eine Kammer 12 auf, die
von Seitenwänden 13, 14 und einem die Seitenwände 13, 14 miteinander verbindenden
Basisteil 18 gebildet ist. Die Seitenwände 13 und 14 der Kammer
12 durchdringen das Mittelteil 3 des Gehäuses 1 und verlaufen etwa senkrecht
zur Ebene der Grundplatte 2. Die Seitenwände 13 und 14 der Kammer 12 sind von doppelwandigen
Schenkeln der Grundplatte 2 gebildet, die von dieser weg nach unten zur Rückseite
der Antennensteckdose hin abgebogen sind und am freien Ende der Seitenwände wieder
zu der Grundplatte 2 hin zurückgebogen sind. Diese Herstellung der Seitenwände 13
und 14 ist besonders einfach. Außerdem kann die Kammer 12 dadurch gleichzeitig mit
der Fertigung und der Formgebung der Grundplatte hergestellt werden, da sie als
aus der Grundplatte herausgeformter und deshalb mit dieser fest verbundener Bestandteil
ausgebildet ist. Die Herstellung der Grundplatte 2 und der Kammer 12 ist daher in
einem Arbeitsverfahren möglich. Ein weiterer Vorteil dieser Herstellungsweise besteht
darin, daß ein eigenes Befestigen der als Haltevorrichtung für den Richtungskoppler
17 dienenden Kammer vermieden ist. Es ist aber auch möglich, die Seitenwände der
Kammer als Winkelstücke zu gestalten und als Einzelteile an der Grundplatte zu befestigen.
Eine andere Möglichkeit für die Herstellung der Seitenwände besteht darin, daß diese
von aus der Grundplatte herausgerissenen oder von der Grundplatte abgebogenen Schenkeln
gebildet werden. Die aus doppelwandigen Schenkeln der Grundplatte 2 bestehenden
Seitenwände 13 und 14 sind durch zwei Schlitze 15 und 16 des Gehäusemittelteiles
3 gesteckt. Die auf diese Weise entstandene Kammer 12 ragt dann von der Grundplatte
2 weg nach unten zur Rückseite der Antennensteckdose hin und ist sowohl von der
Rückseite der Antennensteckdose her von unten sowie von vorn, d. h. an ihren Stirnseiten,
zugänglich. Dies ist besonders aus F i g. 2 ersichtlich, in der das Gehäuse 1 der
Antennensteckdose von der Rückseite der Dose her gesehen dargestellt ist. Dabei
ist der Richtungskoppler 17 aus der Kammer 12 herausgenommen.
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Die Richtungskopplerbaueinheit 17, deren Aufbau in den F i g. 3 bis
5 dargestellt ist, kann daher einfach von vorn oder von unten in die Kammer 12 eingeschoben
oder eingesteckt werden, so daß sie mit ihrer Schmalseite an dem Gehäusemittelteil
3 angebracht und somit mit ihren breiten Flachseiten 19 und 20 in hochgestellter
Anordnung und in die Tiefe der Antennensteckdose ragend an der Grundplatte 2 befestigt
ist. Der Richtungskoppler 17 ist auf diese Weise mit geringstmöglichem Platzbedarf
und weitgehend unabhängig von der räumlichen Anordnung anderer in der Dose, z. B.
an der Unterseite des Gehäusemittelteiles 3 angeordneter Bauteile, eingebaut. Zur
Halterung des Richtungskopplers 17 ist der Abstand der Seitenwände 13 und
14 der Kammer 12 voneinander so gewählt, daß der Richtungskoppler nach dem
Einführen in die Kammer 12 durch deren Seitenwände 13 und 14 gehalten ist. Der Richtungskoppler
17 ist dann bereits nach dem Einführen in die Kammer 12 ohne weitere Maßnahme durch
die Seitenwände 13 und 14 der Kammer 12 an der Grundplatte
2 befestigt. Die Seitenwände sind dabei so angeordnet, daß sich ihr Abstand voneinander
zur Öffnung der Kammer 12 am freien Ende der Seitenwände 13 und 14 hin verringert.
Dadurch wird die Klemmwirkung der Seitenwände verbessert und bei einem durch Massebleche
abgeschirmten Richtungskoppler der Kontakt zwischen den Masseblechen des Richtungskopplers
und der Grundplatte einwandfrei gewährleistet. Zur Abstützung der Seitenwände 13
und 14 der Kammer 12 sind vom Mittelteil 3 des Gehäuses 1 nach unten ragende Stege
21 und 22 des Mittelteiles 3 vorgesehen, die an der Außenseite der Seitenwände
13 und 14 anliegen.
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Der Aufbau einer für diese Antennensteckdose vorzugsweise verwendeten
Richtungskopplerbaueinheit ist an Hand der F i g. 3 bis 5 näher erläutert.
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In F i g. 3 sind auf zwei gleich ausgebildeten flachen Isolierstoffplatten
23 a, 23 b von etwa rechteckiger Form streifenförmig verlaufende Leiterbahnen
24 a, 24 b angeordnet, die in entsprechenden Vertiefungen dieser vorteilhaft
im Spritzgußverfahren geformten Isolierstoffplatten 23a und 23b angeordnet
sind. Die Leiterbahnen 24 a und 24 b verlaufen
mäanderförmig und weisen an ihren Enden herausragende Streifen auf, die als Lötfahnen
für den Anschluß an entsprechende Bauteile od. dgl. geeignet sind. In den Isolierstoffplatten
23 a und 23 b sind vorstehende Zapfen 25 a, 26 a bzw. 25 b, 26 b
vorgesehen,
die in entsprechende Bohrungen 28a, 27a bzw. 28b, 27b passen. Um mit
einer einzigen Bauform von Isolierstoffplatten auskommen zu können, werden beide
um 180° gedreht aufeinandergelegt,
so daß die Leiterbahnen
24a und 24b deckungsgleich übereinanderliegen. An der hier nicht sichtbaren
Rückseite der Platten 23 a und 23 b sind an deren Außenflächen zur Abschirmung als
Massebleche dienende metallische Platten 29 a und 29 b vorgesehen.
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F i g. 4 zeigt im Schnitt den aus den beiden Teilstücken 23 a und
23 b zusammengesetzten Richtungskoppler 17, wobei die Leiterbahnen
24 a und 24 b einander in den jeweiligen Vertiefungen dazugehöriger
Platten gegenüberliegen und durch einen Luftspalt voneinander isoliert sind. Das
Fixieren dieser Leiterbahnen in den Vertiefungen kann. in einfacher Weise dadurch
erfolgen, daß die Toleranzen entsprechend eng gewählt werden, so daß die Leiterbahnen
einzupressen sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei Verwendung thermoplastischer
Kunststoffe durch Erwärmen und anschließendes Verformen die eingelegten Leiterbahnen
in ihrer Lage zu fixieren. Die Zapfen 25 a, 26 a bzw.
25 b,
26 b durchdringen die an Massepotential an den Seitenwänden
13 und 14 der Kammer 12 anliegenden metallischen Platten 29 a, 29 b und können endseitig
z. B. derart verformt werden, daß sie auch die Halterung der metallischen Platten
bewirken. Damit ist die Zuordnung sämtlicher Leiterteile zueinander bereits beim
Zusammenstecken unveränderbar festgelegt.
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In F i g. 5 ist der Richtungskoppler, von einer äußeren, breiten Flachseite,
z. B. der an der Flachseite 19 angeordneten Isolierstoffplatte 23 a her gesehen
dargestellt. Die Metallplatte 29a weist zwei Öffnungen 30 bzw. 31 auf, die als Durchtrittstellen
für die Stifte 25 b bzw. 26 b dienen.
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Ein in dieser Weise ausgebildeter Richtungskoppler 17 ist dadurch
als selbständige, feste Baueinheit zusammen mit den Masseplatten 29 a, 29 b in seiner
äußeren Form weitgehend dem Aufnahmeraum der Kammer 12 angepaßt, so daß nach dem
Einführen des plattenförmigen Bauteils für den Richtungskoppler in die Kammer 92
gleichzeitig mit der Befestigung des Richtungskopplers 17 an der Grundplatte 2 auch
der Anschluß an das Massepotential und zugleich auch die leitende Verbindung der
Masseplatten 29 a, 29 b untereinander hergestellt ist.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist in der F i g. 6
dargestellt. Die wieder zu der Grundplatte 36hin zurückgebogenen doppelwandigen
Seitenwände 38 und 39 der Kammer 43 sind über die Ebene der Grundplatte 36 hinaus
in Richtung auf die Vorderseite der Antennensteckdose verlängert und bilden zusammen
mit dem Basisteil 42 einen U-förmigen Steg 37. An dem als Steg 37 ausgebildeten
Teil der Kammer 43 ist in vorteilhafter Weise eine Klemmschelle 44 zur Befestigung
der Anschlußkabel 45, 46
gehalten. Der Steg 37 kann auch zur seitlichen Führung
der Anschlußkabel 45, 46 dienen. Ferner sind zur seitlichen Führung der Anschlußkabel
45, 46 außerdem noch aus der Grundplatte 36 nach oben herausgerissene, hochstehende
Lappen 47, 48 vorgesehen. Ein besonderer Vorteil dieser Ausführungsform der Grundplatte
besteht darin, daß diese Grundplatte 36 gleichzeitig zur mechanischen Befestigung
der Anschlußkabel 45, 46 und des Richtungskopplers 17 in der Antennensteckdose und
außerdem auch noch zur Herstellung der leitenden Verbindungen verwendet werden kann.
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Ein anderes vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in
der F i g. 7 dargestellt. Bei dieser Antennensteckdose ist die Grundplatte 51 zweiteilig
ausgebildet. Sie besteht aus zwei gleichen Blechteilen 52 und 53. Dadurch kann die
Herstellung der Grundplatte 51 und somit auch die Herstellung der Kammer weiter
vereinfacht und verbilligt werden. Zweckmäßig sind bei diesem Ausführungsbeispiel
zur Herstellung der Kammer 56 die einander zugekehrten Kanten eines jeden Teiles
der Grundplatte 51 so nach unten zur Rückseite der Antennensteckdose hin umgebogen,
daß die nach unten gebogenen Schenkel 54, 55 der Teile 52, 53 der Grundplatte 51
gegenüber der Mitte der Grundplatte 51 seitlich versetzt sind. Auf diese Weise wird
von den Schenkeln 54, 55 die Kammer 56 für die Aufnahme eines z. B. nach
den F i g. 3 bis 5 ausgestalteten Richtungskopplers 17 gebildet. Um die Schenkel
54, 55 der Grundplatte 51 durch das Mittelteil 57 des Gehäuses 58 durchstecken
zu können, ist das Mittelteil 57 etwa in der Mitte zwischen den Anschlußbuchsen
59, 60 mit einer Aussparung 61 versehen.
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Bei den Ausführungsformen nach den F i g.1, 6 und 7 ist ein Richtungskoppler
17 mit seitlichen Masseplatten 29 a, 29 b verwendet. Bei einem Richtungskoppler
ohne seitliche Masseplatten dienen die Seitenwände der Kammer gleichzeitig der Halterung
des Richtungskopplers und als Massebleche. Dies hat den Vorteil, daß die Kammer
zugleich die Halterung und die Abschirmung des Richtungskopplers, sowie den Anschluß
an das Massepotential und die leitende Verbindung der Masseleiter des Richtungskopplers
untereinander übernehmen kann. Werden derartige Richtungskoppler ohne seitliche
Masseplatten verwendet, so ist die Höhe der Seitenwände der Kammer so zu wählen,
daß sich die Isolierstoffplatten 23 a, 23 b des Richtungskopplers 17 nahezu in ihrer
gesamten Höhe in die Kammer einführen lassen. Zumindest ist es aber erforderlich,
in dem als Träger für den Durchgangs- bzw. Koppelleiter dienenden Bereich die Isolierstoffplatten
23a, 23b des Richtungskopplers durch die Seitenwände der Kammer abzuschirmen, die
dann entsprechend hoch auszubilden sind.
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Es ist selbstverständlich auch möglich, an Stelle eines in den F i
g. 3 bis 5 gezeigten Richtungskopplers bei den Ausführungsformender Grundplatte
und der Kammer nach den F i g.1, 6 und 7 in die Kammer einführbare und als selbständige,
feste Bauteile ausgebildete Richtungskoppler verschiedenen Aufbaus, z. B. Richtungskoppler
mit miteinander verdrillten Drähten, zu verwenden.
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Ein weiterer, ebenfalls bei allen Ausführungsformen hervortretender
Vorteil der Halterung des Richtungskopplers in einer Kammer besteht darin, daß jede
Richtungskoppierbaueinheit getrennt und in dem in die Kammer eingeführten Bereich
durch die Seitenwände der Kammer seitlich abgeschirmt von den übrigen in der Antennensteckdose
angeordneten Bauteilen untergebracht ist.