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Die Erfindung bezieht sich auf eine hämostatische Klammer zum schonenden
Abklemmen eines Blutgefäßes, bestehend aus einem länglichen Streifen eines verformbaren
chirurgischen Materials, der so gebogen ist, daß er ein Paar parallele, im Abstand
voneinander gegenüberliegende Arme aufweist, an deren einander zugewandten Flächen
zusammenwirkende Klemmelemente ausgebildet sind. Die Erfindung betrifft weiter eine
Vorrichtung zum Setzen einer Klammer.
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Im Verlaufe eines chirurgischen Eingriffs muß der Chirurg häufig
eine oder mehrere Adern durchtrennen. Es ist wünschenswert, Einrichtungen zum Schließen
der Enden der durchtrennten Adern zumindest bis zum Abschluß der Operation zu verwenden,
um ein Bluten zu unterbinden, was sonst den Ablauf der Operation stören und ein
unnötiges Risiko für den Patienten erbringen würde.
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Übliche Einrichtungen zum Absperren einer Ader bestehen aus Ligaturen
od. dgl., die um die einzelnen Adern an den gewünschten Strangulierstellen gebunden
werden. Die üblicherweise angewandte Technik sieht ein Abklemmen jeder einzelnen
Ader nach erfolgtem Einschnitt vor. Nachdem die Adern abgeklemmt sind, wird eine
Ligatur fest um die Ader gebunden, die eine Dichtung bewirkt und die Entfernung
der Klammern zuläßt. Manchmal muß eine große Zahl von Adern aufgeschnitten werden,
was wegen der Absperrung der Adern eine oder mehrere Stunden erfordert, wonach die
Operation erst fortgesetzt werden kann. Es ist offensichtlich, daß eine verbesserte
Technik zum Abschließen der Adern nicht nur den bei der üblichen Praxis überaus
großen Zeitaufwand für den Chirurgen und dessen Assistenten, sondern ebenfalls die
Gefährdung des Patienten, der durch jede Verzögerung bedroht ist, verringert.
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Aus den USA.-Patentschriften 2 384 697 und 3 006344 sind Klammern
bekannt, die aus einem länglichen Streifen verformbaren chirurgischen Materials
bestehen. Der Streifen ist so gebogen, daß er zwei parallele, im Abstand voneinander
gegenüberliegende Arme aufweist, wobei an den einander zugewandten Flächen der Arme
zusammenwirkende Klemmelemente ausgebildet sind. Als Klemmelemente dienen scharfe
Zähne, die gegeneinander gerichtet sind und ineinander eingreifen. Nachteilig ist
hierbei, daß sich die scharfen Zähne punktförmig in die empfindlichen Wände einer
Vene bzw. einer Arterie einbeißen würden und die Gefäßwände verletzen würden. Bei
zu starkem Klemmdruck durch die Setzzange würden die punktförmig einbeißenden Zähne
die Gefäßwände sogar durchbeißen und in diesem Fall nicht einmal ein dichtes Abklemmen
gewährleisten.
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Weiter ist aus der USA.-Patentschrift 2686520 eine Klemmvorrichtung
bekannt, die aus zwei um ein Scharnier beweglichen Armen besteht, die zur Abklemmung
von Blutgefäßen aufeinanderklappbar sind und an ihren einander zugewandten Flächen
ineinandergreifende, zahnartige Klemmelemente aufweisen. Die Zähne verlaufen über
die gesamte Breite der Klammer und sind durch zwei parallele Längsrillen unterteilt.
Auch diese Klammer kann den Anforderungen an schonendes, unverletzendes Erfassen
einer Blutader unter gleichzeitig sicherem Abdichten nicht genügen.
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In den USA.-Patentschriften 2 618 268, 2796 065, 3 101 715 und 1
356 048 sind Zangen zum Abklem-
men von Blutadern mit unterschiedlicher Ausbildung
der Klemmflächen beschrieben. Die in diesen Patenten gezeigten Klemmflächen sind
wie die Zähne der genannten Klammern mit ineinandergreifenden Klemmelementen wie
Zähnen oder Rippen versehen, die bei erhöhtem Klemmdruck eine Verletzung bzw. ein
Abkneifen des Blutgefäßes bewirken können. Es ist aus diesen Patenten bekannt, eine
Mehrzahl von länglichen Rillen und Rippen sowie zahnartige, beispielsweise pyramidenförmige
Klemmelemente an den einander gegenüberliegenden Flächen der Klemmbacken auszubilden.
Insbesondere ist aus der USA.-Patentschrift 3 101 715 eine Zweiteilung der Innenflächen
mittels einer Längsrille bekannt. Nachteilig ist jedoch auch bei diesen Zangen,
wie bereits bei den bekannten Klammern, daß ein schonendes Abklemmen auf Grund der
ineinandergreifenden Klemmelemente nicht möglich ist. Es besteht außerdem die Gefahr,
daß bei Anwendung eines geringen Klemmdruckes die Zange auf dem Blutgefäß verrutschen
kann, abzustreifen sein kann, und daß bei größerem Klemmdruck ein Durchtrennen oder
Beschädigen der Ader auftritt.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung zum schonenden Absperren
von Blutadern zu schaffen, durch die die zum Absperren erforderliche Zeit wesentlich
verkürzt und das Unterbinden eines Blutens sicher und in einfacher Weise erreicht
werden kann.
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Gemäß der Erfindung ist die Aufgabe dadurch gelöst, daß die einander
zugewandten Flächen beider Arme eine mittig verlaufende Längsrille und quergerichtete
Einkerbungen aufweisen, die in einem Abstand voneinander angeordnet sind, der größer
als die Breite der Einkerbung ist, und daß zwischen zwei Einkerbungen seitlich neben
der Längsrille an den Außenseiten Rippen von gerundeter Form liegen, die stumpfe
Klemmelemente bilden und auf den einander zugewandten Flächen der Arme gegenüberliegend
angeordnet sind. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Klemmflächen werden in
Strömungsrichtung hintereinander mehrere Klemmstellen gebildet, die eine Mehrfachdichtung
bewirken. Die Klemmung ist außerordentlich schonend durch die erfindungsgemäße Gestaltung,
und ein sicheres, dichtes Abklemmen eines Blutgefäßes ist ohne Gefahr einer Verletzung
der empfindlichen Wand ermöglicht.
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Die mehrfachen, quergerichteten Einkerbungen stellen einen sicheren
Halt der Klammer auf dem Blutgefäß her. Sie sind notwendig, da der zur Abschnürung
erforderliche Klemmdruck gering und daher schonend für die Wand ist und keine ineinandergreifenden
Teile wie Zähne vorgesehen sind, die zwar den Halt verbessern, aber eine Verletzung
der Wand herbeiführen. Durch die Kombination von Längsrille, quergerichteten Einkerbungen
und stumpfen Rippen ist sowohl dichtes Abklemmen als auch schonendes Erfassen ohne
die Gefahr des Verrutschens oder Abrutschens ermöglicht.
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Die Vorrichtung zum Setzen einer Klammer gemäß der Erfindung ist
gekennzeichnet durch zwei drehbar zwischen ihren Enden miteinander verbundene Glieder,
die auf der einen Seite des Drehpunktes mit Backen und auf der anderen Seite mit
Handgriffen versehen sind, wobei die Backen aus einem Grundkörper und einer Lippe
bestehen, durch einander gegenüberliegende Sackrillen in den Lippen, die zur Aufnahme
und Halterung der Arme der Klammern
geeignet bemessen sind und kurz
vor den Enden der Lippen auslaufen, um die Klammerarme in Paßsitz zwischen den Lippen
aufzunehmen, wobei bei einer Bewegung der Backen aufeinanderzu die Glieder derart
arbeiten, daß sie die Arme der Klammer aufeinanderzu in Klemmposition bringen.
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Durch die Vorrichtung zum Setzen der Klammer wird das Absperren einer
Blutader während der Operation wesentlich vereinfacht und ist vor allem schnell
durchführbar. Klammer und Vorrichtung zum Setzen der Klammer sind in ihrer Ausbildung
aufeinander abgestimmt und arbeiten vollkommen sicher und optimal zusammen.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand eines Beispiels unter Bezugnahme
auf die Zeichnung erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Aufsicht auf eine Setzvorrichtung
für eine hämostatische Klammer, F i g. 2 in vergrößertem Maßstab einen Querschnitt
durch die Backen der Setzvorrichtung, Fig. 3 in vergrößertem Maßstab eine Aufsicht
auf eine Backe der Setzvorrichtung, von der Linie 3-3 in Fig. 2 aus gesehen, F i
g. 4 in vergrößertem Maßstab einen Querschnitt durch die Backen gemäß der Linie
4-4 in F i g. 2, F i g. 5 eine Ansicht der Setzvorrichtung gemäß der Linie 5-5 in
F i g. 1, F i g. 6 einen Seitenaufriß der Setzvorrichtung, F i g. 7 eine Ansicht
der Setzvorrichtung gemäß der Linie 7-7 in F i g. 1, F i g. 8 in vergrößertem Maßstab
ein Schnittbild, das die relative Lage der Klammer, der Setzvorrichtung und eines
Magazins, das zur Halterung einer Mehrzahl der Klammern geeignet ist, während der
Bestückung der Setzvorrichtung mit einer Klammer vom Magazin erläutert, F i g. 9
in vergrößerter Darstellung ein Schnittbild, das erläutert, wie die Backen der Setzvorrichtung
zwecks Schließens der Klammer ausgebildet sind, F i g. 10 eine perspektivische Ansicht
auf eine hämostatische Klammer in der erfindungsgemäßen Ausführungform, F i g. 11
eine Seitenansicht auf die Klammer gemäßFig. 10, F i g. 12 einen Blick auf die Klammer
von der Linie 16-16 in F i g. 11 aus, F i g. 13 einen Querschnitt durch die Klammer
gemäß der Linie 17-17 in F i g. 11, F i g. 14 eine perspektivische Ansicht einer
Ader mit einer aufgeklemmten Klammer und F i g. 15 ein Schaubild zur Erläuterung
der Absperrung einer Ader durch eine aufgeklemmte Klammer.
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Die Zeichnung zeigt eine konstruktive Verwirklichung der Erfindung.
Wie in den F i g. 10 bis 13 gezeigt, besteht die hämostatische Klammer gemäß der
Erfindung aus einem länglichen Streifen 25, aus einem verformbaren, chirurgischen
Material, dessen Endabschnitte in Form paralleler, mit Abstand voneinander angeordneter
Arme 28 ausgebildet sind, wobei die einander zugewandten Innenflächen der Arme zwischen
ihren seitlichen Kanten mit einem Kanal oder einer Rille 26 versehen sind, die sich
in Längsrichtung über die Arme 28 erstreckt.
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Bei dem gezeigten, bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Klammer
mit nur einer einzigen Rille 26 versehen, die kontinuierlich durch den zentralen
Teil des Streifens 25 verläuft. Die Innenfläche des Strei-
fens kann auch mit mehreren
solcher Rillen in paralleler, nebeneinanderliegender Anordnung versehen sein. Seitlich
neben der Längsrille 26 liegen an den Außenseiten Rippen 24 von gerundeter Form.
Die Innenflächen der Arme 28 sind mit in Längsrichtung in Abständen angeordneten,
quergerichteten Einkerbungen 29 versehen, die sich kontinuierlich quer von einer
Kante des Streifens zur anderen Kante erstrecken.
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Der Streifen 25 besteht aus einem nicht toxischen Material, wie beispielsweise
nicht rostendem Stahl, Platin, Tantal, Kunststoff oder anderen Materialien, die
langsam von den Körperflüssigkeiten abgebaut werden, wie beispielsweise Kollagen,
Gelatine, Albumin, getrocknetes Blut, synthetisches Material od. dgl., das verformt
werden kann und die Verformung beibehält, um eine feste Abklemmung der dazwischenliegenden
Adern zu bewirken.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der zwischen den in
Abstand voneinander angeordneten Armen 28 liegende Querteil 30 des Streifens 25
im wesentlichen V-förmig gebogen, aber es ist offenbar, daß der zwischen den Armen
liegende Teil auch eine andere Form aufweisen kann, beispielsweise U-förmig, rund
und sonstwie polygonal sein kann.
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Die Tiefe und Weite der Rille26 sind nicht so groß, daß diese die
Klammer bemerkenswert schwächen würde, aber ausreichend, um die Rippen 24 entstehen
zu lassen, die längs einer Umfangslinie bzw. -bandes eine Kompressionskraft auf
die Ader übertragen, dort, wo die Klammer aufgesetzt ist.
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Die querverlaufenden Einkerbungen 29 weisen im wesentlichen die gleiche
Tiefe und Weite wie die Rille 26 auf und sind in einem solchen Abstand voneinander
angeordnet, daß zumindest eine und vorzugsweise mehrerer solcher Einkerbungen 29
im Kontakt mit der Oberfläche der geklammerten Ader stehen, jedoch nicht so nahe,
daß der Abstand zwischen ihren Mittellinien kleiner als das zweifache der Weite
der Rille 26 ist.
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Die F i g. 1 bis 7 zeigen eine Vorrichtung zum Setzen der oben beschriebenen
Klammer und verschiedene Einzelteile. Die Setzvorrichtung ist allgemein mit dem
Bezugszeichen 10 gekennzeichnet. Sie besteht aus zwei drehbar miteinander verbundenen
länglichen Gliedern 11 a und 11 h, die jeweils an einer Seite eines Drehpunktes
12 mit zusammenwirkenden Backen 13 und an der anderen Seite des Drehpunktes 12 mit
zusammenwirkenden Handgriffen 11 versehen sind. Zwischen den handgriffseitigen Teilen
ist eine Feder vorgesehen, die diese Teile aufeinanderdrückt und dementsprechend
ebenfalls die backenseitigen Teile; diese Feder vermag jedoch nur in begrenztem
Umfange diese Teile aufeinanderzudrücken, wie nachfolgend noch beschrieben wird.
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Zu diesem Zweck ist eine Blattfeder 15 vorgesehen, die zwischen ihren
Enden bei 15' gekrümmt ausgebildet ist, so daß ihre Enden 15 a und 15 b in Normalstellung
gegeneinander versetzt sind, wobei die Feder 15 an einem Ende mit dem Handgriffteil
11 bei 16 fest und an dem anderen Ende bei 23 mit dem anderen Handgriffteil gleitend
verbunden ist.
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Wie am besten aus F i g. 5 zu ersehen, ist das bewegliche Ende 15
b der gekrümmten Blattfeder 15 bei 23 mit einem Schlitz 22 versehen, der zur Aufnahme
eines auf dem Handgriffteil 11 befestigten Hakens 17 geeignet ausgebildet ist. Es
ist offensichtlich, daß bei einem auf Fingergrifföffnungen 18, am
Ende
der Handgriffe 11 ausgeübten Druck in Richtung auf den jeweils anderen Fingergriff
das bewegliche Ende der Feder 15 relativ gegenüber seinem zugehörigen Handgriffteil
gleitet. In ähnlicher Weise kann die Feder 15 bei Aufhebung des auf die Fingergrifföffnungen
18 ausgeübten Drucks die handgriffseitigen Teile und die damit verbundenen backseitigen
Teile auseinanderdrücken, wobei das bewegliche Ende der Feder 15 sich relativ gegenüber
seinem zugehörigen Handgriffteil verschiebt, bis das Ende des Schlitzes 22 an den
Haken7 angreift, wie in F i g. 5 gezeigt ist, und dadurch die Trennung der handgriffseitigen
Teile 11 und damit auch die Trennung der Backen 13 begrenzt.
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Eine weitere Begrenzung für die Auseinanderbewegung der Backen 13
und der damit verbundenen handgriffseitigen Teile wird durch die Wirkung eines in
F i g. 1 dargestellten Stiftes 37 erzielt, der fest mit einem der länglichen Glieder
11 a oder 11 b verbunden ist, und durch eine Öffnung 38 in dem jeweils anderen länglichen
Glied, durch welche der Stift 37 hindurchführt. Sowohl der Stift als auch die Öffnung
sind vorzugsweise handgriffseitig des Drehpunktes 12 und nahe am Drehpunkt angeordnet,
und zwar an den mit gegenseitigen Gleitinnenflächen versehenen Abschnitten der länglichen
Glieder. Die Öffnung und der Stift sind derart bemessen, daß der Stift sich frei
in der Öffnung bewegen kann, wobei seine Bewegung einen Bogen um den Drehpunkt 12
beschreibt. Die Öffnung ist derart bemessen, daß sie die Auseinanderbewegung der
Handgriffteilell auf die Auseinanderbewegung begrenzt, die die Handgriffe durch
den die Enden des Schlitzes 22 berührenden Haken 17 durchführen können.
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F i g. 3 zeigt eine bevorzugte Ausführung der Backen 13 der Setzvorrichtung.
Jede Backe besteht aus einem Grundkörper 30 und einer Lippe 19, die winkelförmig
gegenüber dem Grundkörper versetzt ist. Die Kontaktfläche jeder Lippe 19 liegt in
einer Ebene mit der Oberfläche des Grundkörpers 30 der zugehörigen Backe, und die
Lippe und der Grundkörper jeder Backe sind mit einer Sackrille 20 versehen, die
sich kontinuierlich über die Länge des Grundkörpers erstreckt und kurz vor dem Ende
der Backe ausläuft und hierdurch einen Steg 21 am äußeren Ende der Lippe 19 bildet.
Meist ist es erwünscht, daß die rillenförmig ausgenommenen Teile zentral längs der
Innenfläche der Backen 13 angeordnet sind und sich kontinuierlich um die Biegung
herum erstrecken und in dem Grundkörper auslaufen, wie in F i g. 3 gezeigt ist.
Der Steg 21 ist vorgesehen, um einen scharfkantigen Anschlag an einem Ende der Rille
20 zu erzielen. Der gerade Teil der Sackrille20 innerhalb der Lippel9 der Backe
ist derart bemessen, daß seine Länge etwas größer ist, als die Länge der geschlossenen
hämostatischen Klammer, daß seine Weite für eine bequeme Aufnahme der Klammer geeignet
ist und daß seine Tiefe ausreicht, um einen festen Halt der Klammer zu gewährleisten.
Diese Ausbildung dient einerseits dem Abziehen von Klammern von einem Klammermagazin
und ebenfalls einem sicheren Fassen der Klammern, wenn diese durch die Backen 13
gehalten werden.
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In F i g. 8 ist ein solches Magazin 35, das zur Halterung einer Mehrzahl
von Klammern geeignet ist, eingezeichnet. Das Magazin ist der Form der Klammer 25
angepaßt und nimmt nebeneinander eine
Mehrzahl von Klammern so auf, daß sie leicht
mittels der Setzvorrichtung entnommen werden können.
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Das Magazin und die zugehörigen Klammern können sterilisiert und verpackt
werden, so daß diese unbegrenzt aufbewahrt werden können und jederzeit schnell zur
Verfügung stehen. Das Magazin ermöglicht es, die Klammer zu irgendeinem Zeitpunkt
zwischen der Sterilisierung und der Verwendung zum Abklemmen einer Ader zu verwenden,
ohne daß eine Berührung durch eine Hand erfolgt.
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Bei der Anwendung der Erfindung zum Absperren von Adern, wie in F
i g. 14 gezeigt, liegt der Haken 17 an dem Handgriffteil 11 der Setzvorrichtung,
normalerweise bedingt durch das äußere Ende des Schlitzes 22 in der Blattfeder 15,
derart an, daß er die Auseinanderbewegung der Lippen 19 an den Backen 13 auf ein
etwas geringeres Maß begrenzt, als es dem Abstand der äußeren Flächen der parallelen
Arme 28 der Klammer 25 entspricht. Nach Einstoßen der Setzvorrichtung in das Magazin
schnappen, wie in Fig. 12 gezeigt ist, die Stege 21, nachdem diese über die volle
Länge der Arme der Klammer geschoben worden sind, ein. Es ist zu beachten, daß die
Weite der Rillen 20 in den Lippen 19 der Setzvorrichtung annähernd gleich der Dicke
der Klammern 25 bemessen ist. Das Zusammenwirken dieser beiden Merkmale ermöglicht
es, die Klammer in einem Paßsitz innerhalb der Rillen 20 aufzunehmen. Wenn die Backen
13 der Setzvorrichtung aufwärts aus dem Magazin gezogen werden, neigt die Klammer
dazu, auf dem Magazin steckenzubleiben, bis der Steg 21 in Berührung mit den Enden
der Arme 28 der Klammer kommt und diese in erster Linie in die Backen einführt.
Bei einem vollständigen Herausziehen der Backen der Setzvorrichtung wird die Klammer
von dem Magazin entfernt, wobei die Klammer in geeigneter Weise zwischen den Backen
sitzt. Die Klammer wird hierbei festgehalten, wodurch sie nur in geringem Maße dazu
neigt, aus den Lippen herauszufallen. In diesem Zusammenhang ergibt sich der Vorteil,
daß die Backen nicht zwecks Halterung der Klammer zusammengedrückt werden müssen.
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Die offenen Enden der Klammer 25 können mit einander gegenüberliegenden
Seiten auf das aufgetrennte Ende einer Ader gesetzt werden. Wenn auf die Fingergrifföffnungen
18 und die Handgriffteile 11 der Setzvorrichtung ein Druck ausgeübt wird, um die
Backen in Richtung aufeinander zuzudrücken, wird die von den Backen gehaltene Klammer,
wie bei F i g. 9 gezeigt ist, zusammengeklemmt Die Innenflächen an den Enden der
Arme 28 der Klammer kommen als erste Teile miteinander in Berührung, wobei die übrigen
Teile der Innenfläche die Ader umschließen und zusammendrücken und sie, wie in F
i g. 14 gezeigt ist, strangulieren.
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Die Klammern sind durch die erfindungsgemäße Ausbildung geeignet,
Adern nach Aufklemmen fest abzudichten, weshalb die Verwendung von Ligaturen bei
einer Operation in größtem Umfange entfallen kann. Wie in F i g. 15 gezeigt, greifen
die Rippen 24 an den einander gegenüberliegenden Innenflächen der Klammer an der
Oberfläche der Ader an mehreren Stellen an, wodurch eine Mehrfachdichtung erreicht
wird. Der Vorteil mehrerer getrennter Dichtungen gegenüber einer einzelnen Abdichtung
besteht darin, daß die von der Klammer ausgeübte Klemmkraft auf die Umfangskompressionslinie
bzw. -band
konzentriert ist, welche durch die Rippen 24 an den Innenflächen
der Klammer hervorgerufen wird, statt daß diese Kraft über die gesamte umschlossene
Länge der abgeklemmten Ader verteilt wird. Um eine gleiche Abdichtung der Ader zu
erzielen, ist ein geringerer Klemmdruck nötig als bei Klammern mit schmalen Innenflächen.
Dadurch wird die Gefahr einer Zerstörung der Aderwände verringert. Die mehrfachen,
quergerichteten Einkerbungen 29 an den Innenflächen der Klammer stellen einen sicheren
Halt auf der Ader her, auch bei dem geringen zur Erzielung der Abschnürung erforderlichen
Klemmdruck und verhindern dadurch ein Bluten und schaffen einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor,
indem sie sicherstellen, daß dann, wenn der zum Schließen aufgebrachte Klemmdruck
übergroß ist, der von der Klammer begrenzte Teil der Ader unzerstört bleibt.
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Dadurch, daß an der Klammer 25 parallele Arme 28 vorgesehen sind,
wird ein sicheres Greifen durch die Setzvorrichtung gewährleistet. Die geraden Abschnitte
der Klammern sind leicht in die Rille 20 in den Lippen 19 einzusetzen, und die Stege
21 hindern die Klammer daran, aus der Rille herauszugleiten.