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Die Erfindung betrifft ein Gleiskettenglied, insbesondere für gepanzerte
Fahrzeuge, bei welchem ein einstückiger Gliedkörper an einer Seite eine Leiste mit
Lageraugen für einen Verbindungsbolzen zum nachlaufenden Gleiskettenglied besitzt,
an die sich eine kastenförmige Aufnahme für das Gummipolster anschließt, das an
seiner der Leiste gegenüberliegenden Seite weitere Lageraugen für einen Verbindungsbolzen
zum vorlaufenden Kettenglied trägt und bei dem in beiden anderen Seiten der kastenförmigen
Aufnahme für das Gummipolster Aussparungen für den Eingriff von Zähnen von Kettenantriebsrädern
vorgesehen sind.
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Gleiskörper der genannten Art sind durch die französische Patentschrift
1182 033 bekannt, wonach das Gleiskettenglied aus einem einstückigen Gliedkörper
besteht, der zu beiden Seiten eines lösbaren Gummipolsters jeweils eine Aussparung
für den Eingriff der Zähne von Kettenantriebsrädern aufweist. Die beiden Aussparungen
bestehen dabei aus von der Oberseite bis zur Unterseite des einstückigen Gliedkörpers
hindurchgehenden Ausnehmungen.
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Durch die britische Patentschrift 653 039 ist eine leichte und einfache
Kette für leichte landwirtschaftliche Fahrzeuge bekannt, bei der jeweils zwei laschenartige
Seitenplatten mit Hilfe von Verbindungsbolzen zu einem Kettenglied verbunden sind
und wobei auf den Verbindungsbolzen Rollen angeordnet sind, die mit den Zähnen des
Kettenantriebsrades in Verbindung stehen. Durch diese Rollen, die aus gehärtetem
Material hergestellt und leicht ausgewechselt werden können, ergibt sich zwar der
Vorteil, daß der durch den Eingriff der Zähne der Kettenantriebsräder bedingte Verschleiß
durch auswechselbare Teile aufgefangen werden kann. Nachteilig ist jedoch, daß durch
die Verwendung der auswechselbaren Rollen eine Mehrteiligkeit des Gleiskettengfiedkörpers
bedingt ist. Dieser Nachteil ist besonders gravierend bei Gleiskettengliedern für
schwere gepanzerte Fahrzeuge, da hierbei die im Betrieb auftretenden Beanspruchungen
besonders groß sind und in der Regel nur von schweren einstückigen Gliedkörpern
aufgenommen werden können.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung,
den vorgenannten Nachteilen abzuhelfen und ein verbessertes Gleiskettenglied in
Vorschlag zu bringen, bei dem der durch den Eingriff der Zähne der Kettenantriebsräder
bedingte Verschleiß durch auswechselbare Teile aufgefangen werden kann und trotzdem
eine einstückige Ausführung des Gliedkörpers möglich ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß
daurch gelöst, daß bei einem einstückigen Gliedkörper der eingangs genannten Art
die beiden äußeren Lageraugen der Leiste durch freiauskragende Schenkel mit den
beiden äußeren, der Leiste gegenüberliegenden Lageraugen verbunden sind und daß
die beiden Schenkel die beiden Aussparengen für den Eingriff der Zähne der Kettenantriebsräder
nach außen quer zur Laufrichtung begrenzen. i Ein erfindungsgemäß derart ausgebildetes
Gleiskettenglied weist den Vorteil auf, daß der Gliedkörper - wie dies zur Aufnahme
von großen Beanspruchungen sehr vorteilhaft und in manchen Fällen unerläßlich ist
- einstückig ausgeführt werden kann und trotz der einstückigen Ausführung der durch
den Eingriff der Zähne der Kettenantriebsräder bedingte Verschleiß durch auswechselbare
Teile aufgefangen wird, die bevorzugt aus Rollen bestehen, welche im Bereich der
Aussparungen für die Zähne auf den jeweils zwei benachbarte Kettenglieder miteinander
verbindenden Verbindungsbolzen angeordnet sind und die Aussparungen an einer Seite
in Laufrichtung begrenzen. Durch die lose drehbare Anordnung der Rollen auf den
Verbindungsbolzen ergibt sich weiterhin noch der Vorteil, daß der durch die Zähne
verursachte Verschleiß dadurch verringert wird, daß nicht eine gleitende, sondern
eine rollende Reibung stattfindet.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die beiden
Schenkel jeweils ein flaches Einsatzstück auf, dessen Unterseite eine gekrümmte
Lauffläche des Gleiskettengliedes für die Führungsrollen bildet.
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Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung an Hand einer
in der Zeichnung perspektivisch dargestellten bevorzugten Ausführungsform eines
erfindungsgemäß gestalteten Gleiskettengliedes näher erläutert.
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Das Gleiskettenglied besitzt eine Leiste 1, welche Lageraugen 2, 3,
4 und 5 für einen Verbindungsbolzen 6 zum nachlaufenden Gleiskettenglied trägt.
An die Leiste 1 ist eine kastenförmige Aufnahme 7 angesetzt, deren Breite jedoch
geringer ist als diejenige der Leiste 1, d. h., die Leiste 1. erstreckt sich zu
beiden Seiten über die kastenförmige Aufnahme 7 hinaus. In die kastenförmige Aufnahme
7 ist ein Gummipolster 8 eingesetzt. Das Gummipolster 8 wird in der kastenförmigen
Aufnahme 7 von Innensechskantschrauben 9 gehalten, deren Köpfe in entsprechenden
Einsenkungen 10 in den Seitenwänden der kastenförmigen Aufnahme versenkt liegen.
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Die kastenförmige Aufnahme 7 trägt an ihrer der Leiste 1 gegenüberliegenden
Seite Lageraugen 11,12 und 13 für einen Verbindungsbolzen 6' zum vorlaufenden Kettenglied.
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An die beiden äußeren Lageraugen 2 und 5 der Leiste 1 ist eine Rippe
14 bzw.15 angesetzt, die sich schräg zur Laufrichtung der Gleiskette erstreckt.
Die Rippen 14 und 15 tragen je ein zusätzliches Lagerauge 16 und 17 für den Verbindungsbolzen
6' zum vorlaufenden Kettenglied. Es besteht jedoch keine direkte Verbindung zwischen
den Lageraugen 11 und 16 bzw. 13 und 17. Auf diese Weise ist es möglich, daß auf
den Verbindungsbolzen 6' je eine Rolle 18 und 19 aufgesetzt werden kann, an welchen
die Zähne der Antriebskette angreifen. Es wird so vermieden, daß sich der teuere,
geschmiedete oder gegossene Gliedkörper selbst abnutzt: Die Lebensdauer desselben
wird dementsprechend um ein Vielfaches gesteigert. Die Rollen 18 und 19 können leicht
ausgewechselt werden, indem der Verbindungsbolzen 6' herausgezogen wird: Die schräg
verlaufenden Rippen 14 und 15 sind je durch eine sich in Laufrichtung der Gleiskette
erstreckende Rippe 20 und 21 ergänzt. Zwischen den Rippen 20 und 21 und den Seitenwänden
der kastenförmigen Aufnahme 7 verbleiben Zwischenräume 22 und 23 zum Durchtritt
der bereits erwähnten Zähne der Antriebsräder.
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Die Rippen 14 und 20 bzw. 15 und 21 sind vorteilhaft je durch ein
flaches Einsatzstück 25 bzw. 29 miteinander verbunden. Die Unterseiten der flachen
Einsatzstücke 25 und 29 bilden gekrümmte Laufflächen des Kettengliedes auf den Führungsrollen.
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Es sei besonders bemerkt, daß die Leiste 1, die Lageraugen 2, 3, 4,
5, die kastenförmige Aufnahme 7,
die Lageraugen 11,12,13, die Rippen
14, 15, 20, 21, die Einsatzstücke 25 und 29 und die Lageraugen 16 und 17
aus einem Stück bestehen und einen einzigen Gußkörper bilden. Es ist ersichtlich,
daß die Herstellung des einstückigen Gliedkörpers gußtechnisch leicht zu beherrschen
ist und daß trotz eines Minimums an Materialaufwand und dementsprechend an Gewicht
sämtliche Anforderungen an dem Gliedkörper erfüllt werden. Die schräg verlaufenden
Rippen 14 und 15 übernehmen quer zur Laufrichtung der Gleiskette verlaufende Kräfte
und übertragen dieselben auf die Lageraugen 2 und 5 und damit auf die Leiste 1.
Darüber hinaus haben sie die besonders wesentliche Funktion, daß sie die Gleiskette
im weichen Erdboden abstützen und ein seitliches Abrutschen derselben verhindern.
Die Laufrichtung der Gleiskette ist vom Verbindungsbolzen 6 zum Verbindungsbolzen
6' zu denken. Die Rippen 14 und 15 drücken dementsprechend einen weichen Untergrund
seitlich nach außen. Die Funktion der Rippen 14 und 15 sowohl hinsichtlich der kräftemäßigen
Abstützung der Lageraugen 16 und 17 als auch hinsichtlich der seitlichen Abstützung
des Gleiskettengliedes bei Fahren über weichen Untergrund werden von den in Laufrichtung
verlaufenden Rippen 20 und 21 unterstützt. Die Rippen 14 und 20 bzw. 15 und 21 spannen
dabei je ein Dreieck auf, dessen in die Leiste 1 übergehende Seite schaufelähnlich
wirkt.
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Die flachen Einsatzstücke 25 und 29 sichern die Rippen 14 und 20 bzw.
15 und 21 gegen Scherkräfte. Ihre Unterseiten bilden eine gekrümmte Lauffläche des
Kettengliedes auf den Führungsrollen. Durch diese gekrümmte Laufkette ergibt sich
ein wesentlich ruhiger Lauf der Gleiskette im Vergleich zu anderen Gleisketten.