DE1480836C - Gleiskette für Raupenfahrzeuge - Google Patents
Gleiskette für RaupenfahrzeugeInfo
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Description
I 480 836
Die Erfindung betrifft eine Gleiskette für Raupenfahrzeuge, bestehend aus mehreren metallischen
Kettengliedern in Scharnierbauart, die durch Gelenkbolzen miteinander verbunden sind.
Es sind Gleisketten bekannt, welche aus einer größeren Anzahl von Kettengliedern bestehen, die
durch Verbindungsbolzen miteinander verbunden sind. Eine Schmierung der Lagerstellen zwischen den
einzelnen Kettengliedern ist hut1 schwer durchführ-''bar,
so daß hierauf meistens verzichtet wird und die Lager einer starken Abnutzung unterliegen. Hierdurch
vergrößert sich der Abstand der Kettenglieder, so daß dieser nicht mehr mit der Zahnteilung der
die Kette antreibenden Kettenräder übereinstimmt.
Ein weiteres Problem betrifft den Verschleiß zwischen den Zähnen der Antriebsräder und den für
den Eingriff vorgesehenen Schlitzen in den Kettengliedern. Bedingt durch die bei jedem Eingriff der
Zähne auftretende Reibung tritt nämlich sowohl an den Zähnen der Antriebsräder als auch an den Flanken
der Schlitze der Kettenglieder ein starker Verschleiß auf.
Beide Faktoren, nämlich die Vergrößerung der Kettenteilung durch die starke Abnutzung der die
Kettenglieder miteinander verbindenden Gelenkbolzen und der Lager für dieselben, sowie der Verschleiß
der Zähne und der im Eingriff mit denselben stehenden Schlitze in den Kettengliedern ergeben ein
ungenaues Eingreifen der Kettenzähne in die Kettenglieder. Wenn der Verschleiß ein bestimmtes Maß
überschreitet, wird die Kette unbrauchbar, was angesichts der Tatsache, daß die hierdurch bedingte
Lebensdauer der Kette nur sehr kurz ist und die Herstellungskosten einer neuen Kette sehr hoch
sind, sehr nachteilig ist.
Durch die USA.-Patentschriften 1789 814 und 1881630 ist es bekanntgeworden, einen zwei Kettenglieder
miteinander verbindenden Gelenkbolzen in dem einen Kettenglied unverdrehbar und in dem
anderen Kettenglied drehbar in auswechselbaren Lagerbüchsen anzuordnen. Durch diese Anordnung
gelingt es somit, den im Bereich des Gelenkbolzens und der Lager auftretenden Verschleiß in auswechselbaren
Teilen aufzufangen und die diesbezüglichen Nachteile weitgehend zu eliminieren. Nachteilig ist
jedoch, daß auf Grund des nach wie vor bestehenden großen Verschleißes zwischen den Kettenzähnen und
den hiermit im Eingriff stehenden Stellen des Kettengliedes die Lebensdauer des sehr teuren Kettengliedes
trotzdem noch sehr niedrig ist.
Durch die britische Patentschrift 653 039 ist ein leichtes Kettenglied für landwirtschaftliche Zugfahrzeuge
bekanntgeworden, bei dem auf den die Kettenglieder verbindenden Gelenkbolzen im Bereich der
" Eingriffsstellen mit den Zähnen eines Kettenantriebsrades Stahlrollen angeordnet sind. Durch diese .Maßnahme
gelingt zwar eine Verminderung des Verschleißes zwischen dem Kettenglied1 und den Kettenzähnen,
nicht aber des Verschleißes im Bereich der Gelenkbolzen und Lager derselben.
Durch die französische Patentschrift 1112 922 ist eine Gleiskette bekanntgeworden, bei der die einzelnen
Kettenglieder durch Gelenkbolzen miteinander verbunden sind, wobei auf den Gelenkbolzen Rollen
angeordnet sind, die mit einem Zahnkranz im Eingriff stehen. Die Rollen sind hierbei zwischen zwei
Lageraugen angeordnet, wobei je ein Lagerauge einem von zwei symmetrischen Gleiskettenteilen zugeordnet
ist, die zusammen das Gleiskettenglied bilden.
Durch die deutsche Patentschrift 721473 ist es bekanntgeworden, die Teile des Gleiskettengliedes,
die mit dem Antriebsrad in Eingriff kommen, oberflächenzuhärten.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, den vorgenannten Nachteilen
abzuhelfen und eine verbesserte Gleiskette,zu, ίο schaffen, bei der einerseits der auftretende Verschleiß ■
möglichst gering sein soll und andererseits der nicht vermeidbare, verbleibende Verschleiß in auswechselbaren
Teilen aufgenommen werden soll. Insbesondere soll eine Längung der Kette vermieden werden,
und die Eingriffsverhältnisse zwischen der Kette und den Zähnen des Kettenantriebsrades sollen selbst
während längerer Betriebszeit unverändert bleiben. Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch die
Kombination folgender an sich bekannter Merkmale gelöst:
a) Die die Kettenglieder verbindenden Gelenkbolzen sind in dem einen Kettenglied unverdrehbar
und in dem anderen Kettenglied drehbar in auswechselbaren Lagerbüchsen gelagert;
b) auf den Gelenkbolzen sind im Bereich der Eingriffsstellen mit den Zähnen des Kettenantriebsrades Stahlrollen lose drehbar angeordnet.
Eine solche erfindungsgemäß gestaltete Gleiskette weist den Vorteil auf, daß, soweit technisch möglich,
der Verschleiß herabgesetzt und zudem in auswechselbaren Teilen aufgenommen wird, so daß
unter Verwendung einiger weniger billiger Ersatzteile eine praktisch unbeschränkte Lebensdauer der sehr
teuren und schweren Gleiskettenglieder erreicht wird.
Erfindungsgemäß weisen die Gelenkbolzen, wie an sich bekannt, je eine Kerbe auf, und in die Bohrung
jedes Kettengliedes ist ein in diese Kerbe eingreifender Sicherungsstift eingesetzt, um den Gelenkbolzen
unverdrehbar im Kettenglied zu halten und gleichzeitig axial zu sichern.
Vorteilhaft sind die Stahlrollen gehärtet und, wie an sich bekannt, zwischen je zwei Lageraugen auf
den Gelenkbolzen angeordnet. Es ist zweckmäßig, wenn in den Enden der Gelenkbolzen Schraubenschlitze
vorgesehen sind.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform eines
Kettengliedes an Hand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf ein Kettenglied nach der Erfindung, ■
Fig. 2 den Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1.
Eine Gleiskette, besteht aus einer größeren Anzahl von scharniefförmig miteinander verbundenen Kettengliedern.
Jedes Kettenglied ist von einem einstückigen, rechteckig geformten Metallkörper gebildet.
An der einen Längsseite des Metallkörpers befindet sich eine erste Reihe von Lageraugen 1, 2, 3
und 4. An der anderen, gegenüberliegenden Längsseite befindet sich eine zweite Reihe von Lageraugen
5, 6, 7, 8 und 9. In der Mitte des Metallkörpers ist eine kastenförmige Ausnehmung 10 mit
Seitenwänden und einer Bodenplatte gebildet. Die Lageraugen 2 und 3 sind mit einer Wand der Ausnehmung
10 verbunden, die Lageraugen 6, 7 und 8 mit der gegenüberliegenden Wand. Die Lageraugen 1
und 4 sind über Rippen 11 mit den Lageraugen 2
und 3 und mit den Wänden der Ausnehmung 10 verbunden. Die Lageraugen 5 und 9 werden von je
einem in Laufrichtung der Gleiskette verlaufenden Steg 12 und von einem schräg zur Laufrichtung der
Gleiskette verlaufenden Steg 13 gehalten, wobei die Stege 12 und 13 mit den Lageraugen 1 bzw. 4 und
mit der Verbindungsrippe 11 verbunden sind. Zwischen den Stegen 12 und den Seitenwänden der Aus-"
nehmung 10 befindet sich je ein Schlitz 14, in welchen die nicht dargestellten Zähne von zwei im Abstand
voneinander angeordneten Triebrädern für die Gleiskette eingreifen können.
Jedes Gleiskettenglied wird mit seinem Nachbarglied mittels eines Verbindungsbolzens 15 gelenkig
verbunden. Der Durchmesser des Verbindungsbolzens 15 entspricht dem Innendurchmesser der
Lageraugen 5, 6, 8 und 9. Der Verbindungsbolzen 15 weist in der Mitte seiner Länge eine Abflachung 16
auf, während das Lagerauge 7 durch eine Bohrung angeschnitten ist, in welche ein Sicherungsstift 17
eingesetzt v/erden kann, der an der Abflachung 16 des Verbindungsbolzens 15 zur Anlage kommt. An
seinem einen Stirnende weist der Verbindungsbolzen 15 einen Schraubenschlitz 18 auf. Der Verbindungsbolzen
15 kann dementsprechend mittels eines Schraubenziehers in eine solche Lage gedreht werden,
daß der Sicherungsstift 17 in seine Bohrung eingesetzt werden kann. Der Verbindungsbolzen 15
wird durch den Sicherungsstift 17 gleichzeitig in seiner Lage gegen axiale Verschiebung gesichert, so
daß er nicht unbeabsichtigt herausfallen kann.
Die Lageraugen benachbarter Kettenglieder greifen scharnierartig ineinander. Da der Verbindungsbolzen
15 sich in den Lageraugen 5, 6, 8 und 9 nicht drehen kann, kann auch keine Abnutzung derselben
im Sinne einer Ausweitung der Lageraugen auftreten.
Die Innendurchmesser der Lageraugen 1, 2, 3 und 4 sind etwas größer gehalten als der Durchmesser
des Verbindungsbolzens 15. In diese Lageräugen sind auswechselbare Lagerbüchsen 19 aus
Metall oder Kunststoff eingesetzt, in denen sich der Verbindungsbolzen 15 drehen kann. Es unterliegt
also nicht der teuere gegossene oder geschmiedete Metallkörper einer Abnutzung, sondern lediglich die
auswechselbaren Lagerbüchsen.
Beim Durchstecken des Verbindungsbolzens 15 durch die Lageraugen wird zwischen den Lageraugen
5 und 6 sowie 8 und 9 je eine gehärtete Stahlrolle 20 eingesetzt. Die in die Schlitze 14 eingreifenden
Zähne der Antriebsräder liegen dementsprechend an den gehärteten Stahlrollen 20 an. Die Abnutzung
beschränkt sich auf die auswechselbaren Stahlrollen, ohne daß der teuere Metallkörper abgenutzt wird.
Das Kettenglied nach der Erfindung ist in den Verbindungsteilen, die einer Abnutzung unterliegen,
nämlich hinsichtlich der Verbindungsbolzen 15, der Lagerbüchsen 19 und der Stahlrollen 20 voll regenerierbar. Der teuere schwere Metallkörper selbst wird
geschont und hat eine sehr lange Lebensdauer.
Claims (4)
1. Gleiskette für Raupenfahrzeuge, bestehend aus mehreren metallischen Kettengliedern in
Scharnierbauart, die durch Gelenkbolzen miteinander verbunden sind, gekennzeichnet
durch die Kombination folgender, an sich bekannter Merkmale:
a) Die die Kettenglieder verbindenden Gelenkbolzen (15) sind in dem einen Kettenglied
unverdrehbar und in dem anderen Kettenglied drehbar in auswechselbaren Lagerbüchsen
(19) gelagert;
b) auf den Gelenkbolzen (15) sind im Bereich der Eingriffsstellen mit den Zähnen eines
Kettenantriebsrades Stahlrollen (20) lose drehbar angeordnet.
2. Gleiskette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, wie an sich bekannt, die
Gelenkbolzen (15) je eine Kerbe aufweisen-;und daß in einer Bohrung jedes Kettengliedes ein in
diese Kerbe eingreifender Sicherungsstift (17) eingesetzt ist, um den Gelenkbolzen (15) unverdrehbar
im Kettenglied zu halten und gleichzeitig axial zu sichern.
3. Gleiskette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stahlrollen (20) gehärtet
und, wie an sich bekannt, zwischen je zwei Lageraugen (5, 6 bzw. 8, 9) auf den Gelenkbolzen (15)
angeordnet sind.
4. Gleiskette gemäß einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in den Enden der Gelenkbolzen (15) Schraubenschlitze (18) vorgesehen sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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