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DE1291142B - Vorrichtung zum exakten Abmessen und UEbertragen kleiner Fluessigkeitsmengen - Google Patents

Vorrichtung zum exakten Abmessen und UEbertragen kleiner Fluessigkeitsmengen

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Publication number
DE1291142B
DE1291142B DE1964N0024875 DEN0024875A DE1291142B DE 1291142 B DE1291142 B DE 1291142B DE 1964N0024875 DE1964N0024875 DE 1964N0024875 DE N0024875 A DEN0024875 A DE N0024875A DE 1291142 B DE1291142 B DE 1291142B
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DE
Germany
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vessel
clip
housing
piston
conical
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DE1964N0024875
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English (en)
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DE1291142C2 (de
Inventor
Bergmann Wilhelm
Soelter Dieter
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Eppendorf SE
Original Assignee
Eppendorf Geraetebau Netheler and Hinz GmbH
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Publication date
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Publication of DE1291142B publication Critical patent/DE1291142B/de
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L3/00Containers or dishes for laboratory use, e.g. laboratory glassware; Droppers
    • B01L3/02Burettes; Pipettes
    • B01L3/021Pipettes, i.e. with only one conduit for withdrawing and redistributing liquids
    • B01L3/0217Pipettes, i.e. with only one conduit for withdrawing and redistributing liquids of the plunger pump type
    • B01L3/0224Pipettes, i.e. with only one conduit for withdrawing and redistributing liquids of the plunger pump type having mechanical means to set stroke length, e.g. movable stops

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  • Clinical Laboratory Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Devices For Use In Laboratory Experiments (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum exakten Abmessen und Übertragen kleiner Flüssigkeitsmengen mit einer in einem hülsenartigen Gehäuse untergebrachten Ansaugvorrichtung, bei der ein Kolben, dessen wirksames Ende in einen abgedichteten Zylinderraum eingepaßt ist, zwischen einstellbaren Anschlägen gegen Federkraft mittels eines Betätigungsgestänges über einen Handgriff hin und her bewegbar ist.
eines möglichst kleinen toten Raumes über der pipettierten Luftmenge eine Vorrichtung zu schaffen, die unter Verwendung gleicher Aufsteckgefäße die Anwendung für verschiedene Pipettiervolumina bei gleichem toten Raum zuläßt, wobei die Vorrichtung jeweils zum Blindpipettieren geeignet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art der Zylinderraum durch eine Kapillarbohrung
Es ist bekannt, an einer solchen Vorrichtung zum io mit dem Ende eines kegelförmigen Unterteiles des
exakten Pipettieren kleiner Flüssigkeitsmengen einen durch Anschlag begrenzten Kolbenhub vorzusehen, welcher eine definierte Luftmenge nur in einem Aufsteckgefäß bewegt. Dieses kann aus wasserabstoßen-Gehäuses verbunden ist, auf das ein zur Aufnahme der abzumessenden Flüssigkeitsmenge dienendes, dem Kegelmantel entsprechend konisch ausgeführtes, an sich bekanntes, unten offenes Aufsteckgefäß aufsetz-
dem Kunststoff bestehen. Bei dieser bekannten Aus- 15 bar ist. Dadurch wird ein gleichbleibender und sehr
führung ist der Kolben länger als der Zylinder ausgeführt, und er ragt teilweise in das Gefäß hinein, das die zu messende Flüssigkeit aufnimmt. Dabei kann zwar das Verhältnis Luftvolumen zwikleiner toter Raum erreicht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist dabei der Gehäuseteil mit dem Zylinderraum und dem kegelförmigen Unterteil am Oberteil des hülsenartigen
sehen Kolben und Pipettenspitze bei vorderer Kolben- ao Gehäuses lösbar angeordnet und gegen kegelförmige
stellung, d. h. bei eingedrücktem Handgriff, und Pipettiervolumen verhältnismäßig klein gemacht werden, und zwar um so kleiner, je weiter der Kolben in das Gefäß hineinragt; dabei ergibt sich aber die Gefahr einer Berührung zwischen Kolben und Gefäßwand. Es können nur verhältnismäßig breite und insbesondere auch zylindrische Gefäße benutzt werden, wobei es wiederum wesentlich ist, daß solche Gefäße in genauer axialer Fluchtung zu der Pipettiervorrichtung aufgesteckt werden.
Die Genauigkeit einer Pipettiervorrichtung ist weitgehend durch das erwähnte Verhältnis Luftvolumen zwischen Kolben und Pipettenspitze und Pippettiervolumen bestimmt. Unter diesem Gesichtspunkt hat Unterteile unterschiedlicher Länge mit unterschiedlich großen Zylinderräumen auswechselbar. Diese Ausführungsform schafft die Voraussetzung, daß bei Verwendung gleicher Aufsteckgefäße für alle Pipettiermengen eine gleiche Länge von der Spitze des Aufsteckgefäßes zu einer bestimmten Stelle der Vorrichtung eingehalten wird.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform sind dabei der Oberteil und der kegelförmige Unterteil des Gehäuses durch eine als Mehrkant ausgebildete Schraubenmutter miteinander verbindbar. Dadurch wird zugleich die Möglichkeit für eine unverdrehbare Abstützung der Vorrichtung auf einer Platte geschaffen. Der Mehrkant wie auch der Handgriff
die erwähnte Ausführungsform erhebliche Vorteile, 35 können Markierungen aufweisen, die das Pipettier-
aber die Anwendung ist durch die erwähnten Bedingungen stark eingeschränkt.
Weiterhin ergibt sich der Nachteil, daß bei verschiedenen Pipettiermengen verschiedene Gefäßausrüstungen benutzt werden müssen, um bei einer weitgehenden Anpassung auch anderer Teile in ihren grundsätzlichen Formen eine gleichmäßige Handhabung und insbesondere auch ein sogenanntes Blindpipettieren zu ermöglichen. Das Blindpipettieren stellt eine wesentliche Anwendung dar, wenn beispielsweise Proben aus Eiskästen entnommen werden müssen, in denen dann ein bestimmter Flüssigkeitsstand durch kükentränkenartige Einrichtungen gehalten wird. Insbesondere der Aufwand, der sich aus volumen angeben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist auch der Kolben auswechselbar angeordnet, so daß er zusammen mit einer Auswechselung des kegelförmigen Unterteiles ausgewechselt werden kann. Dabei ändert sich in richtiger Anpassung der Durchmesser des Zylinderraumes im entgegengesetzten Sinne wie die Länge des kegelförmigen Unterteiles. Das heißt, bei kleinerem Pipettiervolumen wird der Durchmesser des Zylinderraumes im auswechselbaren kegelförmigen Unterteil kleiner.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat die Kapillarbohrung für alle Unterteile im wesentlichen gleichen Durchmesser, und das
verschiedenen Gefäßausrüstungen ergibt, ist verhält- 50 Volumen der Kapillarbohrung ist klein gegenüber
nismäßig hoch, abgesehen davon, daß der bei einer Pipette gleichbleibende Aufsteckteil auch zu Komplikationen hinsichtlich des erforderlichen toten Raumes führt.
Weiterhin ist es bekannt, an einer Pipettiervorrichtung eine Spitze vorzusehen, die einen Kanal geringen Durchmessers hat. In diesen offenen Kanal, der innerhalb einer auswechselbaren Spitze angeordnet ist, ragt aber ein kolbenartiges Ende der Betätigungseinrichtung der Ansaugvorrichtung hinein.
Weiterhin ist es bekannt, Pipetten als Meßinstrument zu verwenden und durch eine Gummibuchse u. dgl. mit einer Fülleinrichtung zu verbinden. Dieses Meßinstrument hat eine nur geringen Querschnitt dem Volumen des Zylinderraumes. Dabei ist zwischen der Ansaugvorrichtung und dem zu füllenden Aufsteckgefäß ein praktisch vernachlässigbares Volumen vorhanden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Spitze des kegelförmigen Unterteiles einen nach außen abgesetzten, konischen Ringsteg auf, auf welchen das Gefäß aufsetzbar ist. Dieser Ringsteg bildet dabei eine in der Länge definierte Abdichtung. Ein wesentliches Merkmal liegt dabei auch darin, daß das Aufsteckgefäß durchscheinend oder durchsichtig ist, weil dann die einwandfreie Abdichtung, die eine maßgebliche Bedingung für eine
einwandfreie Arbeit ist, durch Beobachtung kontrolaufweisende Öffnung, während der Durchgang durch 65 liert werden kann. Ferner wird durch den konischen die Gummibuchse weit ist. Ringsteg erreicht, daß bei Verwendung gleicher
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auch konischer Aufsteckgefäße und verschieden tiefer Anim Hinblick auf die oben geschilderte Bedeutung Ordnung des Sitzes des kegelförmigen Unterteiles in
Gefäßen immer mit einer gleichbleibenden Dichtungsfläche und gleichmäßiger Andrückung gearbeitet werden kann. Auch bei extrem schlanken Aufsteckgefäßen ist dabei ein einwandfreier Sitz und auch eine Abnahme des Aufsteckgefäßes ohne unzulässig hohe Kraftaufbringung möglich.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Volumen des spitz zulaufenden kegelmantelförmigen Aufsteckgefäßes größer als das Volumen des wirksamen Zylinderraumes einschließlich der Kapillarbohrung. Dabei ermöglicht die Anwendung der Kapillardurchbohrung die Verwendung extrem schlanker Aufsteckgefäße, so daß auch mit kleinsten Mengen gearbeitet werden kann.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist am Unterteil des hülsenartigen Gehäuses eine horizontale oder schräg zur Horizontalen verlaufende, nach unten gerichtete Abstützfläche vorgesehen. Dadurch wird eine Anlage geschaffen, die die Blindpipettierung erleichtert und immer gleiche Eintauchtiefe gewährleistet.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist das Aufsteckgefäß an seinem oberen Ende einen nach außen gerichteten Bördelrand auf. Dieser Bördelrand dient zur Versteifung und als Handgriff. Dadurch wird bei auswechselbaren Aufsteckgefäßen die Handhabung erleichtert und insbesondere bei der konischen Ausführung des Aufsteckgefäßes die Formbeständigkeit nicht nur im Bereich der oberen Öffnung, sondern auch des konischen Wandteiles im Bereich der Sitzfläche auf dem Ringsteg verbessert. Zur weiteren Verbesserung in dieser Hinsicht verlaufen gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform von dem Bördelrand zur Gefäßspitze wenigstens zwei Stege.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand vorteilhafter Ausführungsbeispiele beschrieben, die in der Zeichnung dargestellt sind. In dieser zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im Schnitt,
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht des Aufsteckgefäßes, das an der Vorrichtung nach F i g. 1 in verschiedenen Größen verwendbar ist,
F i g. 3 einen Schnitt längs der Linie I-I in F i g. 1,
F i g. 4 eine der F i g. 1 entsprechende Ansicht mit einem anderen Unterteil.
In Fig. I ist ein hülsenartiges Gehäuse 1 für die Ansaugvorrichtung dargestellt. Das stiftförmige Gehäuse ist innen hohl und mit zahlreichen Abstufungen und Führungsmittels für ein Gestänge 2 und einen Kolben 3 ausgeführt, das untere Ende des Gehäuses geht in einen kegelförmigen Vorder- bzw. Unterteil 4 über, welcher ein stumpfes Ende 5 hat. Der Ansatz ist von einer zentrischen Kapillarbohrung 6 durchsetzt. Diese zentrische Kapillarbohrung mündet in einen kalibrierten Zylinderraum 7 in dem hülsenartigen Gehäuse 1. In diesem Zylinderraum ist der Kolben 3 bewegbar, der einen entsprechenden Querschnitt hat. Über dem Zylinderraum besitzt das Gehäuse 1 eine nach außen springende Stufe 8, auf welche eine Zylinderdichtung 9 gesetzt ist, die den Zylinder 3 abdichtend umgibt, aber eine Gleitbewegung zuläßt. Auf der Dichtung 9 ist eine FederlO abgestützt, deren anderes Ende unter einen ringförmigen Flansch 11 greift, der am oberen Ende des Zylinders 3 bzw. einem Abschnitt des Gestänges 2 angeordnet ist.
Das sich an den Zylinder bzw. den Flansch 11 anschließende Gestänge 2 trägt einen weiteren Ring-
flansch 12 und am oberen Ende eine druckknopfartige Betätigungseinrichtung als Handgriff 13, der aus dem Gehäuse 1 herausgeführt ist. Der Ringflansch 12 befindet sich in einem Raum des Gehäuses, der von zwei in Ringnuten 14, 15 des Gehäuses eingesetzten Ringstegen 16, 17 begrenzt ist. Während die Ringnut 14 den Ringsteg 16 axial unverschiebbar aufnimmt, hat die Ringnut 15 axiale Erstreckung, so daß sich der Ringsteg in dieser Ringnut, und zwar in ίο F i g. 1 nach unten bewegen kann. Der Ringsteg 17 ist auf einer Feder 18 abgestützt, deren anderes Ende auf einem in dem Gehäuse 1 ausgebildeten Widerlager 19 ruht. Das hat den Zweck, durch verstärkten Druck auf den Handgriff 13 das durch den Ringsteg 17 gebildete Widerlager zu überwinden, um unter Umständen Flüssigkeit vollständig, gegebenenfalls unter Ausnutzung eines zwischen der Flüssigkeit und dem Kolben angeordneten Luftvolumens, aus der Vorrichtung herauszudrücken. Der Ringsteg 17 begrenzt den normalen Kolbenhub so, daß die Stirnfläche des Kolbens mit Abstand von der unteren Zylinderfläche gehalten wird.
Die beschriebene Anordnung stellt räumlich eine besonders zweckmäßige Ausführungsform dar, in der besonders die Dichtung 9 in ihrer gleichzeitigen Aufgabe als Widerlager für die Feder 10 ein zweckmäßiges Merkmal verkörpert. Diese Feder hat die Aufgabe, die Dichtung unter eine Druckbelastung zu setzen. Dafür können auch andere, fest einstellbare Mittel vorgesehen sein.
Auf dem kegelförmigen Unterteil 4 ist ein konisches Aufsteckgefäß 20 mit einem spitzen Ende 21 aufgesetzt. Der kegelförmige Unterteil 4 hat über dem stumpfen Ende 5 einen nach außen gerichteten, entsprechend konischen Ringsteg 22, der die Sitzfläche für das Gefäß 20 bildet. Das Gefäß 20 ist insbesondere aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden Kunststoff ausgeführt. Bei Aufsetzung dieses Gefäßes ist die Fläche des Ringsteges 22 gut erkennbar, wenn ein satter Sitz erzielt wird.
Um einen solchen satten Sitz zu erzielen, d. h. eine entsprechend dem Ringsteg 22 konforme Ausbildung der Wand des Gefäßes 20 zu gewährleisten, ist vorteilhaft der obere Rand des Gefäßes durch einen nach außen gerichteten Bördelrand 23 versteift. Dieser Bördelrand kann rund oder mehreckig ausgebildet sein. Von ihm gehen gemäß Fig. 2 zweckmäßig wenigstens zwei axiale Wandstege 24, 25 aus, die in dem Gefäß entlanglaufen und sich zur Spitze hin verjüngen und verschwinden. Auch diese Stege dienen zur Versteifung des Aufsteckgefäßes im Bereich der Sitzfläche und zur Erleichterung der Handhabung. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Gefäße 20 verhältnismäßig klein sind.
Wesentlich ist, daß das Volumen der Kapillarbohrung 6 besonders klein gegenüber dem wirksamen Raum des Zylinderraumes 7 ist. In der Zeichnung ist die Kapillarbohrung 6 übertrieben dargestellt. Wichtig ist darüber hinaus, daß der wirksame Raum des Zylinders 7 kleiner als der wirksame Volumenraum des Gefäßes 20 unter dem kegelförmigen Unterteil ist. Unter diesem Gesichtspunkt gestattet die beschriebene Vorrichtung leicht eine Auswechselung des Kolbens 3 mit dem Gestänge 2, da zweckmäßig der Hub des Kolbens 3 unabhängig von den aufzunehmenden Volumina gleichbleibt, aber der wirksame Volumenraum veränderlich sein soll. Praktisch wird in diesem Fall der Querschnitt und gegebenenfalls

Claims (11)

auch die in den Zylinderraum 7 hineinragende Länge des Kolbens 3 durch Auswechselung geändert, wobei entsprechend der Änderung des Querschnitts des Kolbens 3 auch die Dichtung 9 ausgewechselt wird. Zu diesem Zweck ist das Gehäuse beispielsweise im Bereich der Linie 26 geteilt und mit einem als Mehrkantschraubenmutter ausgebildeten Schraubstutzen 27 versehen, der an einem Gehäuseteil angeordnet und auf den anderen Gehäuseteil aufschraubbar ist. Der Unterteil 4 des hülsenförmigen Gehäuses 1, der auswechselbar ist, hat eine zu dem Zylinder- und Kolbenquerschnitt mit abgestimmter Länge ausgeführte kegelförmige Spitze. Wenn für kleinere Pipettiervolumina geringe Durchmesser des Zylinderraumes und des Kolbens gewählt werden, ist die mit gleicher Basis im Gehäuseteil beginnende kegelförmige Spitze kürzer. Je nach der Länge der Spitze findet daher ihr unteres Ende, das mit dem Ringsteg ausgeführt ist, einen abdichtenden Sitz in dem Aufsteckgefäß, der mehr oder weniger tief in dem Auf- ao steckgefäß liegt. Das ist bei Verwendung gleicher Aufsteckgefäße für verschiedene Pipettiermengen nicht nur wichtig zur Geringhaltung des erwähnten Totvolumens, sondern auch unter Voraussetzung für die Blindpipettierung mit gleichen Gefäßen, wobei die Längenveränderung der Spitze infolge der Kapillare eine vernachlässigbare Änderung des Totvolumens herbeiführt. Die genannte Schraubenmutter 27 ist darüber hinaus zweckmäßig entsprechend einer Gewindeanordnung28 auswechselbar, wobei ihre Erscheinungsform in Gestalt und/oder Farbe entsprechend den Maßen eines eingesetzten Kolbens 3 und der zugeordneten Dichtung 9 verändert wird. Vorteilhaft ist die Schraubenmutter als Sechskant ausgeführt, wie in F i g. 3 dargestellt ist. Das hat den Vorteil, daß eine Vorrichtung mit einer solchen Mutter auf einer Platte abgelegt werden kann, ohne daß die Vorrichtung auf der Platte verrollen kann. Darüber hinaus bietet eine unterschiedliche Färbung der Schraubenmutter ein Mittel für eine leichte Erkennbarkeit des Anwendungsbereichs der Pipettiervorrichtung. Gleiche Markierung wie die Schraubenmutter 27 kann der Handgriff 13 aufweisen, d. h. beispielsweise gleiche Farbe haben, da das Gestänge 2 und dieser Handgriff 13 zusammen mit dem Kolben 3 ausgewechselt werden, wenn eine Anpassung an eine andere Volumengröße vorgesehen ist. Bezüglich der F i g. 1 wird darauf hingewiesen, daß der Unterteil 4 zweckmäßig im Bereich des oberen Endes einen Abstützflansch 29 besitzt, der eine nach unten gerichtete Abstützfläche 30 hat. Diese ist im wesentlichen horizontal orientiert, vorteilhaft in der Darstellung schräg nach außen oben gerichtet. Die Anordnung ist so, daß bei Abstützung der Abstützfläche 30 auf einem Gefäßrand immer der gleiche Abstand zu dem Ende 21 des Aufsteckgefäßes verbleibt, gleichgültig, für welche Pipettiermengen die Anordnung gedacht ist. F i g. 4 zeigt eine der F i g. 1 entsprechende Ansieht, in welcher aber der Unterteil 31 enger ausgeführt ist als der Unterteil 4. Der am Ende 32 angeordnete Ringsteg 33 hat entsprechend kleinere Abmessungen als der Ringsteg 22, er ist aber entspreschend konisch ausgeführt. Dadurch wird erreicht, daß der Ringsteg tiefer in das Aufsteckgefäß 20 einführbar ist und in diesem abdichtend gehaltend wird. Da in F i g. 4 gleicher Zylinder- und Kolbendurch- messer wie in Fig. 1 beibehalten ist, ist in Fig. 4 in nicht näher dargestellter Weise durch die Wandung des Gehäuses 1 ein Anschlag 34 für den Ringflansch 12 hindurchgeführt, so daß der Hub des Kolbens 3 vermindert ist. Der Anschlag kann in einer an sich bekannten Weise vorgesehen sein. Die Funktion der Vorrichtung ist wie folgt: Zunächst wird ein sauberes Auf steckgefäß 20 durch eine Drehbewegung auf den Unterteil 4, 31 aufgesetzt. Dann wird der Handgriff 13 bis zu einem Anschlag gedrückt, welcher beispielsweise von dem Ringsteg 17 oder dem Anschlag 34 gebildet wird. Danach wird die Spitze des Aufsteckgefäßes 20 wenig in die Flüssigkeit eingetaucht. Dann läßt man den Handgriff 13 langsam in die Ausgangsstellung zurückgleiten, so daß die Flüssigkeit in das Aufsteckgefäß gesaugt wird. Danach wird die Spitze der Vorrichtung bzw. des Aufsteckgefäßes langsam an der Gefäßwand hochgezogen und am Rand abgestreift. Zum Entleeren des Aufsteckgefäßes 20 wird seine Spitze an die Wand eines Raktionsgefäßes angelegt und der Druckknopf wiederum bis zum Anschlag 17, 34 gedrückt. In der bevorzugten Ausführungsform nach F i g. 1 wird dann der Handgriff 13 weitergedrückt. Die Weiterbewegung kann durch einen weiteren Anschlag begrenzt sein, der beispielsweise von einer unteren Stufe an der Ringnut 15 gebildet wird. Nunmehr wird die Vorrichtung an der Gefäßwand des Reaktionsgefäßes hochgezogen und dann der Handgriff frei gegeben, so daß er in die Ausgangsstellung zurückgleiten kann. Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum exakten Abmessen und Übertragen kleiner Flüssigkeitsmengen mit einer in einem hülsenartigen Gehäuse untergebrachten Ansaugvorrichtung, bei der ein Kolben, dessen wirksames Ende in einen abgedichteten Zylinderraum eingepaßt ist, zwischen einstellbaren Anschlägen gegen Federkraft mittels eines Betätigungsgestänges über einen Handgriff hin und her bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinderraum (7) durch eine Kapillarbohrung (6) mit dem Ende eines kegelförmigen Unterteiles (4, 31) des Gehäuses (1) verbunden ist, auf das ein zur Aufnahme der abzumessenden Flüssigkeitsmenge dienendes, dem Kegelmantel entsprechend konisch ausgeführtes, an sich bekanntes, unten offenes Aufsteckgefäß (20) aufsetzbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseteil mit dem Zylinderraum und dem kegelförmigen Unterteil (4, 31) am Oberteil des hülsenartigen Gehäuses (1) lösbar angeordnet und gegen kegelförmige Unterteile (4, 31) unterschiedlicher Länge mit unterschiedlich großen Zylinderräumen (7) auswechselbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberteil und der kegelförmige Unterteil (4) des Gehäuses (1) durch eine als Mehrkant ausgebildete Schraubenmutter (27) miteinander verbindbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (3) auswechselbar angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapillarbohrung (6) für alle Unterteile (4) im wesentlichen gleichen
Durchmesser hat und das Volumen der Kapillarbohrung (6) klein gegenüber dem Volumen des Zylinderraumes (7) ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des kegelförmigen Unterteiles einen nach außen abgesetzten konischen Ringsteg (22, 33) aufweist, auf welchen das Gefäß aufsetzbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufsteckgefäß (20) durchscheinend oder durchsichtig ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Volumen des spitz zulaufenden, kegelmantelförmigen Aufsteckgefäßes (20) größer als das Volumen des wirksamen
Zylinderraumes (7) einschließlich der Kapillarbohrung (6) ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufsteckgefäß (20) an seinem oberen Ende einen nach außen gerichteten Bördelrand (23) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Bördelrand (23) zur Gefäßspitze wenigstens zwei Stege (24, 25) verlaufen.
11. VorrichtungnachAnspruch !,gekennzeichnet durch eine horizontal oder schräg zur Horizontalen verlaufende, nach unten gerichtete Abstützfläche (30) am Unterteil des hülsenartigen Gehäuses.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 909512/1376
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