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Die Erfindung betrifft ein Wälzlager für Längsbewegungen, insbesondere
zur längsbeweglichen Verbindung zweier Wellen, das durch eine innerhalb der Wälzkörper
liegende Laufhülse gebildet wird, die gleichzeitig die Halterung der zylindrischen
Wälzkörper übernimmt und die aus dünnwandigem Blech einstückig aus zwei einander
planparallel gegenüberliegenden geraden Laufbahnabschnitten und zwei gekrümmten,
die geraden Laufbahnabschnitte miteinander verbindenden Abschnitten besteht und
an der die mit Zapfenkuppen versehenen Wälzkörper durch an die Laufbahn angeformte,
die Wälzkörperkuppen umgreifende Borde gehalten sind. Bei derartigen Wälzlagern
ist es erforderlich, die die Wälzkörper haltenden Borde im Bereich der gekrümmten
Laufbahnabschnitte so auszubilden, daß sie die Wälzkörper an ihren der Laufbahn
abgekehrten Seiten ganz oder teilweise umgreifen. Diese Maßnahme ist erforderlich,
um eine einwandfreie Führung der Wälzkörper in diesem Bereich zu gewährleisten und
damit zu verhindern, daß die Wälzkörper schränken und sich dadurch in ihren Führungen
verklemmen.
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Es sind bereits derartige Wälzlager bekanntgeworden, bei denen im
Bereich der gekrümmten Laufbahnabschnitte solche die Wälzkörper ganz oder teilweise
umgreifende Borde vorgesehen sind. Bei diesen bekannten Lagern handelt es sich teilweise
um solche, deren Laufhülsen durch spanlose Verformung aus dünnwandigem Blech hergestellt
sind und teilweise um solche mit massiven, spanabhebend gefertigten Laufteilen für
die Wälzkörper. Bei den erstgenannten Lagern sind die die Wälzkörper ganz oder teilweise
umgreifenden Borde einstückig mit dem die Laufbahn bildenden Teil hergestellt. Diese
Herstellungsweise bringt verschiedene Nachteile mit sich und ermöglicht es zudem
kaum, die die Wälzkörper in den gekrümmten Laufbahnabschnitten umgreifenden Borde
mit der erforderlichen Genauigkeit herzustellen. Die Folge davon ist, daß der angestrebte
Zweck, nämlich die exakte Führung der Wälzkörper in diesen Bereichen durch diese
bekannten Lagerkonstruktionen nicht erreicht werden kann.
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Bei den an zweiter Stelle erwähnten bekannten Lagern hat man die Laufteile,
die die gekrümmten Laufbahnabschnitte aufweisen und die gleichzeitig auch die die
Wälzkörper in diesem Bereich umgreifenden Borde bilden, getrennt vom übrigen Laufteil
hergestellt. Bei diesen bekannten Lagern war diese Trennung durch die spanabhebende
Fertigung bedingt. Die spanabhebende gesonderte Bearbeitung dieser Teile stellt
nicht nur einen zusätzlichen Herstellungsaufwand dar, sondern bringt gleichzeitig
den Nachteil mit sich, daß die Wälzkörperlaufbahn selbst aus insgesamt drei Teilen
hergestellt ist, was allein auf Grund der Herstellungstoleranzen zu Stößen und damit
zusätzlichen Belastungen der Wälzkörper beim Übergang von einem Laufbahnteil zum
anderen mit sich bringt.
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Gemäß der Erfindung wird demgegenüber vorgeschlagen, die die Wälzkörper
haltenden Borde im Bereich der gekrümmten Laufbahnabschnitte durch zusätzlich an
der Laufhülse befestigte Teile, die die Wälzkörper an ihren der Laufbahn abgekehrten
Seiten ganz oder teilweise umgreifen, zu ersetzen. Da bei dieser Konstruktion die
die Wälzkörper ganz oder teilweise umgreifenden Teile gesondert hergestellt werden,
wobei diese Teile dann in der Herstellung besonders einfach werden, ist die erforderliche
Genauigkeit ohne weiteres zu erreichen. Eine solche Ausbildung bringt darüber hinaus
noch einen weiteren Vorteil beim Zusammenbau eines derartigen Wälzlagers. Man kann
dabei z. B. so vorgehen, daß man zunächst das die Laufbahn für die Wälzkörper bildende
Teil an seinem einen Ende mit dem die Wälzkörper im Bereich des gekrümmten Laufbahnabschnittes
umgreifenden Teil versieht, anschließend die Wälzkörper einfüllt und schließlich
am entgegengesetzten Ende auch noch das zweite, die Wälzkörper im Bereich des gekrümmten
Laufbahnabschnittes umgreifende Teil einsetzt. Auf diese Weise ist das Einbringen
der Wälzkörper außerordentlich vereinfacht gegenüber den bekannten Ausführungen,
bei denen mindestens ein Teil der die Wälzkörper haltenden Borde erst nach dem Einbringen
der Wälzkörper durch spanlose Formung angebracht werden kann.
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Die an der Laufhülse befestigten, die Wälzkörper im Bereich der gekrümmten
Laufbahnabschnitte umgreifenden Teile können nach der Erfindung so ausgebildet sein,
daß sie mit einem abgewinkelten Lappen versehen sind, mit dem sie den gekrümmten
Laufbahnabschnitt hintergreifen. Ihre Befestigung an dem die Laufbahnen bildenden
Teil kann dabei so erfolgen, daß sie sich einerseits mittels dieses abgewinkelten
Lappens gegen den gekrümmten Laufbahnabschnitt und andererseits gegen die die Wälzkörper
haltenden Borde an den geraden Laufbahnabschnitten abstützen, wobei ihre Bemessung
so sein kann, daß sie zwischen diesen Abstützpunkten eingeklemmt werden.
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Die abgewinkelten, den gekrümmten Laufbahnabschnitt hintergreifenden
Lappen der an der Laufhülse befestigten Teile können bei einer solchen Ausführung
gleichzeitig dazu benutzt werden, daß sie die Längsfixierung des Wälzlagers auf
einem in die Innenlaufhülse eingreifenden Maschinenteil übernehmen.
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In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der beschriebenen Erfindung
dargestellt. Es zeigt A b b. 1 die perspektivische Darstellung einer Wellenverbindung
mittels der beschriebenen Wälzlager, A b b. 2 einen Schnitt in einer zu den Wellenachsen
senkrechten Ebene nach A b b.1, A b b. 3 eine Seitenansicht des beschriebenen Wälzlagers,
A b b. 4 einen Schnitt nach Linie IV-IV der A b b. 3 und A b b. 5 eine Draufsicht
auf das beschriebene Wälzlager.
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Die A b b.1 und 2 zeigen die Gesamtanordnung einer längsverschiebbaren
Wellenverbindung unter Anwendung der erfindungsgemäßen Wälzlager. Die beiden miteinander
zu verbindenden Wellen sind mit 1 und 2 bezeichnet. Die Welle 2 weist an ihrem Ende
eine muffenartige Erweiterung 3 auf. Diese muffenartige Erweiterung 3 besitzt eine
Bohrung zur Aufnahme der Welle 1 sowie beispielsweise drei gleichmäßig über den
Umfang verteilte in dieser Bohrung angeordnete Nuten 4. Dementsprechend weist die
Welle 1 an ihrem Ende ebenfalls drei gleichmäßig über den Umfang verteilte
federartige Vorsprünge 5 auf. Auf diese Vorsprünge 5 ist je eines der erfindungsgemäßen
Wälzlager 6 aufgesteckt. Die Nuten 4 sind in ihrer Breite dabei so bemessen, daß
die in dem Wälzlager 6 befindlichen Wälzkörper, wenn sie an der einen Nutwand abrollen,
an der anderen Nutwand
mit geringem Spiel vorbeigeführt werden
können. Auf diese Weise wird erreicht, daß zwischen den Wellen 1 und 2 sowohl ein
Drehmoment übertragen werden kann als auch, daß diese beiden Wellen leicht axial
gegeneinander verschiebbar sind.
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In den A b b. 3 bis 5 ist das erfindungsgemäße Wälzlager selbst in
verschiedenen Darstellungen gezeigt. Dieses Wälzlager besteht zunächst aus einem
Teil 7, das die Laufbahn 8 für die Wälzkörper 9, die ihrerseits an beiden Enden
mit Zapfen 10 versehen sind, bildet. Gleichzeitig übernimmt dieses Teil 7 mittels
der Flansche 11 und der an diesen Flanschen 11 angeformten Borde 12 die Halterung
der Wälzkörper 9 im Bereich der geraden Laufbahnabschnitte 13. Im Bereich der gekrümmten,
die Abschnitte 13 miteinander verbindenden Laufbahnabschnitte 14 wird die Halterung
und Führung der Wälzkörper 9 durch besondere Teile 15 übernommen. Diese sind so
ausgebildet, daß sie die Wälzkörper 9 an deren dem Laufbahnabschnitt 14 abgekehrten
Seite mittels der Laschen 16 ganz umgreifen. Es wäre allerdings auch eine Ausführung
denkbar, bei der diese Laschen 16 die Wälzkörper nur teilweise umgreifen. Weiterhin
sind diese Teile 15 mit abgewinkelten Lappen 17 versehen, mit denen sie die gekrümmten
Laufbahnabschnitte 14 hintergreifen. Die Befestigung der Teile 15 an dem Teil 7
erfolgt dadurch, daß sie sich mittels ihres Lappens 17 einerseits gegen den Laufbahnabschnitt
14 abstützen und andererseits mittels ihrer Kante 18 gegen die gegenüberliegende
Kante der Flansche 11 des Teiles 7. Bei entsprechender Bemessung kann erreicht werden,
daß die Teile 15 derart unter Klemmung eingepaßt werden, daß eine ausreichende Halterung
dadurch erreicht wird. Die abgewinkelten Lappen 17 der Teile 15 ermöglichen gleichzeitig
eine Längsfixierung des Lagers auf einem in die Innenlaufhülse eingreifendem Maschinenteil,
wie beispielsweise dem federartigen Vorsprung 5 entsprechend A b b. 2. Dieses in
das Lager eingreifende Teil muß dabei so bemessen sein, daß es beiderseits gegen
die Kanten 18 des Teiles 15 zur Anlage kommt.
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Die Verwendung des beschriebenen Lagers ist verständlicherweise nicht
beschränkt auf die längsbewegliehe Verbindung zweier Wellen. Es kann vielmehr überall
dort angewandt werden, wo zwei Teile gegeneinander längsverschiebbar sein sollen
und die entsprechenden konstruktiven Voraussetzungen gegeben sind. Bei der Anwendung
zur längsverschiebbaren Verbindung zweier Wellen ist es insbesondere auch möglich,
die Lager auf federartigen Vorsprüngen in dem muffenartigen Teil 3 unterzubringen
und mit entsprechenden Nuten in der Welle 1 zusammenarbeiten zu lassen.