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Die Erfindung betrifft eine Hebe- und/oder Absenkvorrichtung. zum
Heben und ! oder Absenken von Gutsträgern innerhalb einer Fördereinrichtung zur
Ausführung technologischer Prozesse, wobei die Gutsträger einander stirnseitig berührend
auf übereinander angeordneten waagerechten Schienen und vom Ende einer jeden Schiene
jeweils einzeln auf in der Hebe- und/oder Absenkvorrichtung angeordnete Schienenstücke
geschoben und durch die Hebe und oder Absenkvorrichtung auf die nächste Schiene
geschoben bzw. abgesenkt werden.
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Eine Absenkvorrichtung dieser Art ist bekannt (USA.-Patentschrift
1 577 589). Jeweils der letzte, der auf einer Schienenreihe stehenden Gutsträger
wird dabei auf die entsprechenden Schienenstücke der Absenkvorrichtung geschoben.
Beim Absenken dieses Gutsträgers auf die nächsttiefere Schiene kollidiert der sich
senkende Gutsträger leicht mit dem letzten auf der nächsttieferen Schiene stehenden
Gutsträger, da über alle Schienen hinweg alle Gutsträger genau senkrecht untereinander
angeordnet sein müssen und folglich zwischen dem sich senkenden Gutsträger und dem
letzten auf der nächsttieferen Schiene stehenden Gutsträger kein oder nur ein sehr
kleiner waagerechter Spalt frei bleibt. Stößt aber der sich senkende Gutsträger
auf den darunter stehenden Gutsträger, so besteht die Gefahr einer Betriebsstörung,
da je nach Art der Schienenführung der Gutsträger, z. B. die Absenkvorrichtung den
im voraus bestimmten Haltepunkt nicht erreichen kann oder einer der Gutsträger kippt
oder entgleist. In jedem Fall kommt es zu einer Unterbrechung des kontinuierlichen
Betriebes der Fördereinrichtung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hebe- undloder Absenkvorrichtung
zum Heben und! oder Absenken von Gutsträgern innerhalb einer Fördereinrichtung zur
Ausführung technologischer Prozesse zu schaffen, bei der eine Kollision der sich
aufwärts bewegenden oder sich senkenden Gutsträger mit den auf den darüber oder
darunter liegenden Schienen stehenden Gutsträgern sicher verhindert wird, obwohl
die Gutsträger auf den Schienen ohne Zwischenraum aneinanderstoßend vorwärts geschoben
werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die für alle
übereinander angeordneten Schienenbahnen gemeinsamen Hebe- und/oder Absenkvorrichtungen
an beiden Enden der Schienenbahnen mittels mindestens zweier gleich langer Schwingen
mit horizontalen Achsen auf einer Kreisabschnittbahn in einer vertikalen Ebene geführt
bewegbar sind. wobei die Kreisabschnittbahn des Abschlußendes eines jeden der auf
und ab beweglichen Schienenstücke der Hebe-und/oder Absenkvorrichtung vom Ende einer
der übereinander fest angeordneten horizontal cn Schienenbahnen der Fördereinrichtung
zu dem der nächsthöheren bzw. nächsttieferen Schienenbahn ihren Kreismittelpunkt
jeweils zwischen diesen beiden Schienenbahnen hat.
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Bei einer bekannten horizontalen Umsetzeinrichtung (deutsche Auslegeschrift
1204588) sind zwar zwei gleich lange Schwingen vorgesehen, jedoch bcwirken diese
mittels Kugelgelenken eine zusätzliche Kippbewegung eines besonderen Umsetzbauteils.
Es handelt sich dabei also um eine gänzlich andere Aufgabenstellung und Lösung als
bei der Erfindung.
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Auch ist eine Fördereinrichtung für Anlagen zur Wärmebehandlung von
Gütern bekanntgeworden
(USA.-Patentschrift 3 243 032). Bei dieser dienen als Fördenmittel
endlose Ketten, in welche die Gutsträger mit Abstand voneinander eingehängt und
somit zwangsweise durch den Behandlungsraum geführt werden. Die Gutsträger müssen
jeweils von dem oberen auf das untere Teil der gleichen Kette oder von dem unteren
Teil einer Kette auf das obere der darunterliegenden Kette gebracht werden. Die
Gutsträger werden dort mittels zweier mit Tragzapfen versehener Scheibenpaare und
Führungen zwischen den verschiedenen Ebenen parallel zu sich bewegt, wobei die Gutsträger
eine sich an die Kettenbahn tangential anschließende Halbkreisbewegung ausführen,
ohne sich gegenseitig zu stören. Für jeden Umsetzvorgang ist also eine besondere
komplizierte Vorrichtung erforderlich, die insbesondere bei Tiefkühlanlagen durch
die Gefahr der Vereisung äußerst störanfällig und unbrauchbar sein würde.
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Demgegenüber weist die erfindungsgemäße Vorrichtung folgende Verbesserungen
auf: 1. Es besteht nur eine für alle Förderbahnen gemeinsame Vorrichtung zum gleichzeitigen
Absenken bzw. Heben der Gutsträger von einer Förderbahn zur anderen, 2. die Absenkvorrichtung
ist nicht an eine bestimmte Größe der Gutsträger gebunden, 3. die Gutsträger müssen
nicht zwangsweise geführt werden, 4. die mechanische Ausführung ist sehr einfach
und kann wartungsfrei auch bei erschwerten Bedingungen (Kälte, Feuchtigkeit, Vereisung)
eingesetzt werden.
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Durch die Erfindung wird eine Kollision der sich aufwärtsbewegenden
oder sich senkenden Gutsträger mit den darüber oder darunter stehenden Gutsträgern
sicher verhindert, indem sich die Hebe- undioder Absenkvorrichtung auf einer Kreisbahn
bewegt. Infolgedessen bewegt sich auch z. B. ein sich senkender Gutsträger erst
einmal von den Schienenenden in waagerechter Richtung weg, um sich dann denselben
wieder zu nähern und erst am Ende des Absenkvorganges eine Stellung einzunehmen.
die genau senkrecht unter seiner Anfangsstellung liegt. Der sich senkende Gutsträger
bewegt sich also nach der Hälfte des zurückzulegenden Weges - sowohl vom senkrechten
Abstand her gesehen - gleichmäßig auf den vorher abgesenkten und auf der nächsttieferen
Schiene stehenden Gutsträger zu und kann demzufolge denselben höchstens vorwärtsstoßen,
nie aber auf diesen aufschlagen.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß der auf die Schienenstücke
der Hebe- und/oder Absenkvorrichtung geschobene Gutsträger sich leichter nach oben
heben bzw. nach unten senken läßt, da die Reibungskräfte an der Berührungsfläche
zwischen dem auf die Schienenstücke geschobenen Gutsträger und dem noch auf der
Schiene stehenden Gutsträger durch das waagerechte Wegbewegen des sich hebenden
oder sich senkenden Gutsträgers herabgesetzt werden.
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Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die mindestens
zwei Schwingen jeweils an einem Ende beweglich an den feststehenden, die Schienen
tragenden Wänden befestigt. Somit werden die ohnehin vorhandenen feststehenden Wände
gleichzeitig vorteilhaft als Steg für das durch die Schwingen gebildete Gelenkviereck
ausgenützt.
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Gemäß einer besonderen ausbildung der Erfindung ist die Hebe- und/oder
Absenkvorrichtung mit Arretierleisten versehen, die so tief unter bzw. hoch über
den beweglichen Schienenstücken angeordnet sind, daß sie sich spätestens am Ende
des Hebe- oder Absenkvorganges mit einem geringen Abstand vor dem auf den gehobenen
oder abgesenkten Gutsträger nachfolgenden, noch nicht gehobenen oder abgesenkten
Gutsträger befinden. Damit wird erreicht, daß die auf den Schienen stehenden Gutsträgerreillen
auch dann gegen ein Herausgleiten gesichert sind, wenn der letzte, auf der hebe-
und/oder Absenkvorrichtung stehende Gutsträger gehoben oder abgesenkt worden ist
und als Widerlager f.2r die entsprechende Gutstrkgerreithe auf der Seite der Hebe-
und/oder Absenkvorrichtung entfällt.
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Weitere Einzlheiten können dem in der Zeichnung schematisch dargestellten
ausführungsbeispiel entnommen werden.
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Die Zeichnung zeigt einen perspektivischen Schnitt einer erfindungsgemäßen
Absenkvorrichtung.
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Die Absenkvorrichtung 1 ist in diesem Fall mit drei Paar Schienenstücken
versehen, von denen nur die Schienenstiicke 2, 3 und 4 in der Zeichnung dargestellt
sind. Die restlichen drei Schienen stücke liegen den Schienenstücken 2, 3 und 4
genau gegenüber auf der anderen Seitenwand der Absenkvorrichtung 1.
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Dieselbe ist mit einer Schubvorrichtung 5 verbunden und kann durch
diese jeweils um den vertikalen Abstand zweier Schienen gesenkt und wieder gehoben
werden. Die Absenlçvorrichtung list weiterhin gelenkig mit vier Schwingen verbunden,
von denen die auf einer Seite angeordneten Schwingen 6 und 7 in der Zeichnung dargestellt
sind. Die Schwingen sind an ihrem anderen Ende gelenkig an der Gehäusewand 8 gelagert
und bilden zusammen mit der Absenkvorrichtung 1 ein Gelenkviereck, wobei die Absenkvorrichtuug
1 als Koppel und die Gehäusewand 8 als Steg ausgebildet ist. Von den jeweils sechs
übereinander angeordneten waagerechten Schienen der Fördereinrichtung sind die Schienen
9 bis 14 in der Zeichnung andeutungsweise dargestellt.
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Wenn z. B. von der obersten Schiene 9 ein Gutsträger auf das Schienenstück
2 der Absenkvorrichtung 1 aufgeschoben worden ist, so bewegt die Schubvorrichtung
5 die Absenkvorrichtung 1 infolge der gelenkigen Kopplung mit den Schwingen auf
einer Kreisbahn nach unten, wobei sich die Absenkeinrichtung 1 erst; einmal in waagerechter
Richtung von den Schienen entfernt, um sich dann denselben wieder zu nähern. Der
Endpunkt der Absenkbewegung ist dann erreicht, wenn z. B. das Schienenstück 2 die
direkte Verlängerung der Schiene 10 bildet und der auf dem Schienenstück 2 stehende
Gutsträger mühelos auf die Schiene 10 aufgeschoben werden kann.
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Da der z. B. auf dem Schienenstück 2 stehende Gutsträger in der letzten
Phase der Abwärtsbewegung auf jeden Fall noch einen waagerechten Abstand zu dem
letzten auf der Schiene 10 stehenden Gutsträger hat und sich noch in waagerechter
Richtung auf diesen zu bewegt, ist ein Aufschlagen des sich absenkenden
Gutsträgers
auf den auf der Schiene 10 stehenden Gutsträger unmöglich. Allenfalls könnte es
dazu kommen, daß die auf der Schiene 10 stehende Gutsträgerreihe durch den fast
abgesenkten Gutsträger etwas vorwärts geschoben wird.
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Die Arretierleisten 15 sind so hoch über den bebeweglichen Schienenstücken
angeordnet, daß sie sich jeweils vor die Schienen schieben, von denen gerade ein
Gutsträger abgesenkt worden ist. Und zwan sind sie so ausgebildet, daß die auf der
jeweiligen Schiene stehende Gutsträgerreihe kurz darauf. nachdem der auf dem entsprechenden
Schienenstück stehende Gutsträger durch das Absenken als Widerlager entfallen ist,
durch die entsprechende Arretierleiste 15 vor einem Herausgleiten bzw. Abrollen
von der Schiene gesichert ist.