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Die Erfindung betrifft einen Teleskopausleger mit angelenktem Wipparm
für einen Kran, insbesondere Autokran.
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Teleskopausleger für Krane sind in verschiedenen Ausführungsarten
allgemein bekannt. Der Teleskopausleger ist an dem oberen Ende der Standsäule derart
angeordnet, daß sich der Teleskopausleger nach oben und unten schwenken läßt. Die
Verschwenkung des Teleskopauslegers wird über pneumatische, hydraulische od. dgl.
Mittel vorgenommen.
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Bei dem sogenannten Baukran ist der Ausleger so ausgebildet, daß mit
dem Kran viele Arbeitspunkte erreicht werden können. Zu diesem Zweck besitzt der
Ausleger eine nicht unerhebliche Längenabmessung. Bei dem Transport von einer Baustelle
zur anderen wird es demzufolge erforderlich, den Ausleger für den Straßentransport
in Einzelteile zu zerlegen. Da nun aber ein Baukran über einen längeren Zeitraum
auf ein und derselben Baustelle stationiert ist, wird das Zerlegen des Auslegers
bei eventuell anfallenden Straßenfahrten als kleineres übel, welches zum anderen
nicht allzuoft eintritt, in Kauf genommen.
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Bei einem weiteren Ausleger, der direkt an auf Fahrzeugen montierten
Standsäulen Verwendung findet, ist das Problem im Hinblick auf die Längenabmessung
schon ein wesentlich größeres. Ist der Ausleger kurz ausgebildet, so läßt sich demzufolge
auch nur eine geringe Anzahl von Arbeitspunkten ansteuern. Bei einem länger ausgebildeten
Ausleger können zwar mehr Arbeitspunkte angefahren werden, jedoch tritt hier ein
Nachteil auf, wenn das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen soll.
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Die Reduzierung des Auslegers auf ein möggnicizst geringes Volumen
ist neben einer günstigen Auslegung geringsten Gewichtes eine bei Autokranen notwendige
Forderung, um den gesetzlichen Verfügungen hinsichtlich der Ausmaße zu genügen.
Eine Reduzierung des Volumens geschieht einmal durch ein Teleskopglied, wodurch
ein Auslegerteil in sich , gekürzt wird. Eine weitere Reduzierung erfolgt durch
das Umlegen des zweiten Auslegerteils auf den ersten Auslegerteil. Durch diese Reduzierung
des Auslegers auf ein geringes Volumen kann der Kran quer zur Fahrtrichtung des
Fahrzeuges bei einem Autokran abgelegt werden, ohne die Ladefläche einzuschränken.
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Da es sich bei einem mit Kran versehenen Fahrzeug um ein Arbeitsgerät
handelt, welches in keiner Weise stationär gebunden ist, wird dieses Fahrzeug auch
an sehr vielen Arbeitsstellen eingesetzt. Demzufolge ist in diesem Zusammenhang
ein Ausleger bekanntgeworden, der auf seiner Länge eine Unterteilung aufweist, so
daß bei den erforderlichen Straßenfahrten das vordere Teil des Auslegers nach unten
umgelegt und blockiert werden kann.
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Auch sind teleskopartig ausgebildete Ausleger bekanntgeworden, bei
denen das innenliegende Auslegerteil an seinem vorderen Ende einen angelenkten Wipparm
aufweist. Der Wipparm wird über einen Zylinder od. dgl. verschwenkt. Durch das Ausfahren
des Auslegerteils ist der Aktionsradius des Kranes gegenüber den anderen Auslegerausführungen
ein wesentlich größerer. Der Wipparm wird für den Straßenverkehr bei dem teleskopartig
ausgebildeten Ausleger gleichfalls nach unten umgelegt und in an sich bekannter
Weise blockiert. Eine Umlegung und Abstützung des Wipparmes nach oben, d. h. auf
den Ausleger, ist bei den bekannten Ausführungen infolge der konstruktiven Ausbildung
'des Auslegers nicht gegeben. Das Umlegen eines Auslegerteils bzw. eines Wipparmes
nach unten ist aber insofern von Nachteil, da hierdurch für andere Zwecke verwendbarer
Raum eingenommen wird.
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Nach der französischen Patentschrift 1211191 erfolgt die Umlegung
durch den Drehpunkt der beiden Auslegerteile im leeren Zustand des Kranes. Hierzu
sind große Ausnehmungen im Ausleger erforderlich. Es versteht sich von selbst, daß
diese Umlegungsart bei teleskopierbaren Auslegerteilen, sei es hydraulisch oder
mechanisch, nicht angewendet werden kann. Zudem werden im Augenblick des Durchschwenkens
durch den toten Punkt sehr große Kräfte auf die Lagerstellen ausgeübt.
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Die USA.-Patentschrift 3 253 716 zeigt eine Anordnung mit drei Auslegerteilen,
die Z-förmig zusammengeknickt werden. Jeder Auslegerarm kann maximal um einen Winkel,
der kleiner als 180° ist, geschwenkt werden. Zudem erscheint es, daß die Anordnung
mit drei Auslegerarmen nicht so minimal zusammengelegt werden kann, um quer in Fahrtrichtung
abgestellt zu werden, damit die Ladefläche völlig frei wird, d. h. auch in der Höhe.
Weiter sind auch hier Ausnehmungen im Hauptprofil für die Zylinder notwendig.
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Das deutsche Gebrauchsmuster 1925 364 zeigt eine Anordnung, die nur
bei Auslegern möglich ist, die ein geschlossenes Hohlprofil, z. B. im zweiten Auslegerteil,
besitzen. Bei Teleskopauslegern führt die Unterbringung der Hydraulikzylinder zu
Schwierigkeiten. Bei kleinen Kranen ist die Anordnung gemäß dem deutschen Gebrauchsmuster
1925 364 gut, bei großen stößt sie aber auf konstruktive Schwierigkeiten, da sich
hier ein komplizierter Aufbau durch die vielen Gelenke ergibt. Weil das dreieckige
Gelenkstück durch den Drehhauptpunkt geführt wird, sind auch hier Ausnehmungen erforderlich.
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Der Erfinder hat sich die Aufgabe gestellt, das Problem einer einfachen
Zusammenlegung eines Kranarmsystems für mittlere bis schwere Hydraulikkrane zu lösen.
Insbesondere gilt dies für Krane, die einen Hubarm und im Wipparm ein Teleskop aufweisen
und demzufolge aus Kastenprofilen hergestellt werden. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß an dem vorderen Ende des Teleskopgliedes über Zwischengelenk
der Wipparm mit seinem Zylinder angelenkt ist, wobei Auslegerarm und Wipparm je
eine obenliegende, mit Bohrung versehene Lasche od. dgl. zum Einhängen eines Gestänges
aufweisen, derart, daß beim Ausfahren des Teleskopgliedes und eingehängtem Gestänge
der Wipparm mit seinem Zylinder auf einen Kreisbogen um den Anlenkpunkt nach oben
schwenkt und sich auf dem Auslegerarm abstützt.
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Der Vorteil beim Gegenstand der Erfindung gegenüber den bekannten
Kranen ist darin zu erblicken, daß die Auslegerteile Kastenprofile aufweisen und
dennoch verschwenkt werden können. Die Verschwenkung in Arbeitsstellung erfolgt
durch den sogenannten Wippzylinder. Es kann ein Winkel bei dieser Verschwenkung
erreicht werden, der kleiner als maximal 180° ist. Zu einer weiteren Verschwenkung
zur Ablagestellung werden diese Zylinder nicht herangezogen. Ein weiterer Vorteil
beim Gegenstand der Erfindung ist der, daß der Wipparm mit den Zylindern zusammen,
die ihn in Arbeits-
Stellung verschwenkt haben, nun als Gesamteinheit
um einen neuen Drehpunkt verschwenkt werden kann. Diese Verschwenkung übernimmt
der Teleskopzylinder. Beim Gegenstand der Erfindung werden keine großen Ausnehmungen,
die die Festigkeit der Auslegerarme herabsetzen, erforderlich. Mit der erfindungsgemäßen
Anordnung können auch schwere Kranausleger in eine Ablagestellung gebracht werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt.
In diesen zeigt F i g. 1 einen Teleskopausleger mit angelenktem Wipparm und eingebrachtem
Gestänge, F i g. 2 den Teleskopausleger gemäß F i g. 1 mit ausgefahrenem Auslegerteil
und umgelenktem Wipparm und F i g. 3 den Teleskopausleger mit blockiertem Wipparm.
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Über Zwischengelenke 1" und 1' ist das Auslegerteil
1 des Teleskopauslegers mit dem Wipparm 3 gelenkig verbunden. Die Verschwenkung
des Wipparmes 3 erfolgt über einen Wippzylinder.
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Das Auslegerteil l und das Auslegerteil 2 weisen bekannte auswechselbare
Gleitsteine 6, 7 auf, die der Führung und Abstützung des Auslegerteils 1 im Auslegerteil
2 dienen.
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Auf der Oberseite weist das Auslegerteil 2 eine Lasche 4 mit Bohrung
4' auf. Auf der Oberseite des Wipparmes 3 ist gleichfalls eine mit Bohrung 4' versehene
Lasche 4 angeordnet. Die Bohrungen 4' der Laschen 4 dienen zur Aufnahme und
Halterung eines Gestänges 5.
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Das Umlegen des Wipparmes 3 erfolgt im einzelnen wie nachstehend:
Der Wipparm 3 wird über den unterseitig liegenden Zylinder etwa in einer waagerechten
Linie zum Auslegerteil 2 gebracht. In dieser Lage wird in die Bohrungen 4' der Laschen
4 das Gestänge 5 eingesetzt (vgl. F i g. 1). Anschließend wird das Auslegerteil
1 ausgefahren. Während dieses Ausfahrvorganges schwenkt der Wipparm 3 mit seinem
Zylinder um den Anlenkpunkt A auf einen Kreisbogen nach oben, bis der Wipparm 3
die in der F i g. 2 dargestellte Stellung aufweist. Das Gestänge 5 wird anschließend
aus den Bohrungen 4' entfernt und das Auslegerteil 1 in seine Ausgangsstellung zurückgefahren.
Die beiden Bohrungen 4' der Laschen 4 liegen - wenn das Auslegerteil eingefahren
ist - voreinander, und zur Arretierung des Wipparmes 3 wird ein Bolzen od. dgl.
in dieselben, 4, eingeschoben. Der Teleskopausleger ist nach Umlegen des Wipparmes
3 und Einfahren des Auslegerteils 1 auf etwa ein Drittel seiner Gesamtlänge verkürzt.
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Das Ausfahren des Teleskopauslegers in Arbeitsstellung geschieht in
umgekehrter Reihenfolge, wie vorbeschrieben, d. h., das Auslegerteil 1 wird ausgefahren,
anschließend das Gestänge 5 wieder in die Bohrungen 4' der Laschen 4 eingesetzt
und durch Zurückfahren des Auslegerteils 1 der Wipparm 3 mit seinem Zylinder wieder
in die waagerechte Lage zum Auslegerteil 2 gebracht.