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Vorrichtung zum Anbringen von Einbauleuchten zwischen zwei Deckenträgern
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit den sogenannten Deckeneinbauleuchten,
welche in bausßitigen Ausnehmungen der Decke eingesetzt werden, derart, daß das
Leuchtengehäuse und gegebenenfalls auch die lichtdurchlässige Leuchtenabdeekung
unmittelbar an die Decke anschließen. Bei der vorliegenden Erfindung wird vorausgesetzt,
daß sich an der für die Einbauleuchte vorgesehenen Deckenausnehmung an zwei gegenüberliegenden
Seiten bauseitige Deckenträger befinden, die zum Anbringen der Einbauleuchten herangezogen
werden können. Die Erfindung gibt eine Lehre für das Anbringen der Einbauleuchten
in einer einfach und schnell durchführbaren Weise. Für das Einsetzen und auch das
Herausnehmen der Leuchte sind keine bauseitigen Veränderungen erforderlich. An Werkzeugen
bedarf es lediglich eines Schraubenziehers.
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Es sind Vorrichtungen zur Befestigung von Einbauleuchten in einer
Deckenöffnung zwischen zwei Deckenträgern bekannt, bei denen auf dem Deckenträger
weitere quer dazu gerichtete Träger vorgesehen sind. Dabei wird die Deckenöffnung
unten durch einen Rahmen abgeschlossen, an welchen sich der Deckenputz anschließt.
Das Leuchtengehäuse liegt von unten her mit einer Umrandung an der Decke an, die
als unteres Widerlager dient. Von oben her ist das Leuchtengehäuse mittels eines
Armes befestigt, der auf dem Querträger ruht. Der Arm, der zur Festklemmung dient,
ist auf einer Schraube geführt, die beim Drehen den Arm auf- bzw. abwärts bewegt
und damit eine Lösung bzw. eine Klernmung der Verbindung bewirkt. Die Schwenkung
des Armes wird durch eine Schwenklasche bewirkt, welche durch einen Schlitz in der
seitlichen Gehäusewand greift. Eine solche Haltevorrichtung ist jedoch in ihren
notwendigen Teilen sehr aufwendig und nur bei geeigneten Deckenträgern einsetzbar.
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Für den Einbau einer Deckeneinbauleuchte in eine Zwischendecke, deren
Tragschienen T-Proflle mit abgewinkeltem Mittelschenkel sind, ist eine Halterungsvorrichtung
bekannt, bei der das Gehäuseoberteil der Leuchte bei Auflage auf dem jeweils in
die Deckeneinbauöffnung gerichteten Seitenschenkel der Tragschienen durch Bügel
gehaltert ist, die von der Leuchteninnenseite her am Gehäuseoberteil befestigt und
jeweils durch Klemmverbindung an dem abgewinkelten Mittelschenkel der Tragschiene
außerhalb des Gehäuseoberteiles anbringbar sind. Diese Vorrichtung ist ebenfalls
nur an ganz bestimmten Deckenträgern anwendbar und daher in ihrem Anwendungsbereich
sehr eingeschränkt.
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Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Befestigen einer
Einbauleuchte zwischen zwei Deckenträgern, an die sich im eingebauten Zustand der
Leuchte von unten her je ein seitlich vorstehender Gehäuseteil anlegt, und die von
oben her je von einem Klemmbügel gefußt werden, der sich mittels einer vertikalen,
am Leuchtengehäuse verankerten und von unten zu bedienenden Schraube zum Anschlag
hin und her verstellen läßt, wobei die Schraube zugleich als Schwenkachse zum Schwenken
des Klemmbügels aus der Einführungs- in die Verriegelungsstellung und umgekehrt
dient. Die Erfindung hat zum Kennzeichen, daß an den Deckenträgern in die Deckenöffnung
ragende Trägerteile vorgesehen sind, und daß der Klemmbügel nur von der Schraube
geführt und in gelockertem Zustand lediglich durch Betätigung der Schraube aus der
Einführungs- in die Verriegelungsstellung und umgekehrt schwenkbar ist. Der Klemmbügel
ist dabei U-förmig ausgebildet, wobei die senkrechten Flansche einerseits auf dem
vorstehenden Gehäuse und andererseits auf dem in die Deckenöffnung ragenden Trägerteil
sitzen und die Klemmschraube in den horizontalen Steg geschraubt ist.
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Bei einer besonderen Ausführungsform ist das vorstehende Trägerteil
der Flansch eines Deckenträgers. Es besteht ebenso die Möglichkeit, daß das vorstehende
Trägerteil ein Rohr einer Deckenheizung ist, wobei der Klemmbügel Z-förmig ausgebildet
ist, dessen horizontale Schenkel zum übergreifen des Trägerteiles bzw. zur Bildung
des Gewindes für die Schraube dienen.
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Die Abbildungen zeigen eine Anzahl von Ausführungsmöglichkeiten der
Erfindung. Jeweils ist ein lotrechter Schnitt durch die Leuchte und Decke sowie
eine Draufsicht von oben dargestellt.
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Zunächst wird auf A b b. 1 Bezug genommen. 11 sind die beiden Deckenträger,
hier als T-Profile ausgebildet,
der Flansch nach unten gerichtet.
Mit 12 ist die daran aufgehängte Decke bezeichnet, die im vorliegenden Fall aus
angeschraubten Gipsplatten besteht. Der Raum zwischen den beiden Deckenträgern 11
ist frei gehalten, damit die Leuchte eingebaut werden kann. Das Leuchtengehäuse
ist mit 13 bezeichnet. Es ragt nach oben in den freien Raum zwischen den Deckenträgern
11 hinein. Unten geht das Leuchtengehäuse in den horizontal ausladenden Teil
14 an jeder Seite über. Der Teil 14 setzt sich in den mehrfach abgewinkelten
Rand 15 fort. In diesen Rand greift, wie an sich bekannt, die lichtdurchlässige
Abdeckwanne 18 ein.
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Der Einbau ist so vollzogen, daß der Gehäuserand 15 und auch die lotrechten
Seitenwände der Abdeckwanne 18 an die Deckenteile 12 anschließen, so daß bei der
Betrachtung von unten möglichst ein lückenloser Übergang zwischen Leuchte und Decke
entsteht. Dabei ist das Leuchtengehäuse nach oben so weit eingesetzt, daß an jeder
Seite der horizontal ausladende Teil 14 am vorstehenden Flansch des Deckenträgers
11 an jeder Seite anliegt. Um das Einsetzen der Leuchte in diese Stellung zu ermöglichen,
dreht man die mit 16 bezeichneten Bügel in die Montagestellung, welche in der Draufsicht
mit 16' bezeichnet und voll ausgezogen ist. Nach dem Einsetzen der Leuchte werden
die Schrauben 17 angezogen. Durch die Schwergängigkeit des Gewindes dreht sich jeweils
der Bügel über den vorspringenden Flansch des Deckenträgers 11 bis in die mit 16"
bezeichnete Stellung. Sie ist begrenzt durch den Anschlag 16 a, der an der lotrechten
Wand des Leuchtengehäuses zur Anlage kommt. In der mit 16" angegebenen Gebrauchsstellung
der Leuchte hängt diese beidseitig an den mit 16 bezeichneten Bügeln. Durch weiteres
Anziehen der Schrauben 17 kommt eine feste Anlage des ausladenden Teiles 14 des
Leuchtengehäuses am Deckenträger zustande. Bei der Demontage der Leuchte dreht sich
die Lasche 16 beim Lösen der Schraube 17 durch die Schwergängigkeit des Gewindes
von selbst in die mit 16' bezeichnete Montagestellung. Nach Erreichen der Montagestellung
bei sämtlichen Bügeln kann die Leuchte herausgenommen werden.
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Bei dem System nach A b b. 2 handelt es sich im Prinzip um die gleichen
Deckenträger, die hier mit 20 bezeichnet sind. Hier sind jedoch die die Decke bildenden
Gipsplatten, mit 21 und 22 bezeichnet, entweder so wie es links oder so wie es rechts
zu sehen ist, aufgelegt. Die links dargestellte Befestigungsart der Leuchte entspricht
im wesentlichen der Befestigungsart des Ausführungsbeispiels nach A b b. 1. Bei
der in A b b. 2 rechts dargestellten Befestigungsart kann der nach innen gerichtete
Flansch des Deckenträgers unmittelbar nicht als bauseitiges Auflageteil herangezogen
werden, da die Gipsplatte 22 zu weit nach innen vorspringt. Daher ist es bei dieser
Anbringungsart erforderlich, am Deckenträger einen besonderen Winkel23 vorzusehen,
dessen Flansch das bauseitige Auflageteil bildet. Was die Leuchte anbelangt, kann
auf die Ausführungen zu A b b. 1 Bezug genommen werden.
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A b b. 3 stellt das Einbausystem für einen sogenannten Einputzrahmen
dar. Die Deckenträger 32 sind hier Z-Profile mit nach oben und nach unten gerichteten
Flanschen. An den Stegen der Deckenträger ist der mit 30 bezeichnete Winkel befestigt.
An diesem Winkel sind die nach innen vorstehenden Halteteile 31 für das Leuchtengehäuse
angeschraubt. Funktion und Bauart der leuchtenseitigen Befestigungsvorrichtungen
sind im wesentlichen wie bei den Ausführungsbeispielen nach A b b. 1 und 2.
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A b b. 4 zeigt ein System für aufgelegte Gipsplatten 43, 45. Die mit
ihrem Flansch nach unten gerichteten T-förmigen Deckenträger 40 sind an besonderen
Elementen 41 aufgehängt. Bei der links dargestellten Ausführungsart springt die
aufgelegte Gipsplatte 43 ebenso weit nach innen vor, wie der Flansch des Deckenträgers
40. Es ist daher nicht möglich, den Leuchtenkörper unmittelbar am Deckenträger
40 aufzuhängen. Daher bedient man sich zur Auflage des Klemmbügels
44 des mit 42 bezeichneten Winkelstückes. Auf der rechts dargestellten
Abbildung bedarf es eines solchen Winkelstückes nicht, da die Gipsplatte
45 an der Unterseite weit genug zurückspringt und die Leuchte mit ihrem vorspringenden
Teil unmittelbar am Flansch des Deckenträgers angelegt werden kann.
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In A b b. 5 ist das Einbausystem für eine Decke mit Heizrohren 50
dargestellt. Nach links und rechts schließen sich die Deckenteile 51 an. Die mit
52 bezeichneten Bügel, deren Funktion im wesentlichen die gleiche ist, wie bei den
vorangegangenen Ausführungsbeispielen, haben hier eine derart abgewinkelte Form,
daß sie über die Rohre 50 greifen. Die Bügel sind an den zur Auflage dienenden Flanschen
mit Wulsten versehen.
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In A b b. 6 ist das Einbausystem für eine Spezialdecke bezeichnet,
bei welcher die mit 60 bezeichneten Deckenträger das abgebildete Sonderprofil aufweisen.
An der Leuchte sind die Bügel, mit 61 bezeichnet, U-förmig ausgebildet und derart
befestigt, daß der Steg des U aufrechtsteht. Am Steg sind die Laschen 62 angebracht,
deren Schlitze 63 über die vorstehenden Flansche der Profile 60 greifen, wenn die
Bügel 61 sich in Richtung der gezeigten Pfeile beim Anziehen der Befestigungsschrauben
drehen.
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A b b. 7 zeigt das Einbausystem für eine andere Spezialdecke. Die
Deckenträger, mit 70 bezeichnet, haben eine Z-ähnliche Form und sind nach
einer Seite hin ausgerichtet, so daß eine unsymmetrische Anordnung entsteht. Die
am Träger 70 aufgehängten Deckenteile sind mit 71 bezeichnet. An der linken Seite
der Leuchte sind die festen Bügel 73 angebracht, die beim Einsetzen des Leuchtengehäuses
über den nach innen vorstehenden Flansch 72 des linken Deckenträgers gehängt werden.
Rechtsseitig ist am Deckenträger 72 ein besonderes Auflageteil 74 vorgesehen, welches
mit dem Teil 75 am Träger 72
festgeklemmt ist. Nach dem Einhängen der
Leuchte an der linken Seite wird der Leuchtenkörper rechts bis zur Anlage seines
ausladenden Teiles am bauseitigen Halteteil 74 eingeführt. An dieser Seite sind
die erfindungsgemäß drehbar angebrachten Bügel 76
vorgesehen, welche wie bei
den anderen Ausführungsbeispielen durch Anziehen der Befestigungsschrauben über
den vorstehenden bauseitigen Befestigungsteil gedreht werden, so daß dadurch auch
an dieser Seite die Leuchte fest in ihrer Gebrauchsstellung hängt.