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Lüftungsvorrichtung für Großraum-Straßenfahrzeuge, insbesondere Omnibusse
Die Erfindung betrifft eine Lüftungsvorrichtung für Großraum-Straßenfahrzeuge, insbesondere
Omnibusse, mit am unteren Rand der Seitenfenster angeordneten, durch schwenkbare
Klappen einstellbaren Öffnungen für den Lufteintritt.
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Bekannte Vorrichtungen - ähnlich der vorstehen-,den Art
- zeigen einen Luftdurchtritt im Bereich der Ränder der Fensterscheiben,
z. B. über der Scheibe. Diese Anordnung läßt sich bei stark gebogenen Scheiben jedoch
nicht durchführen. Für ebene Scheiben ist eine Lösung bekannt, bei der oberhalb
des Türfensters in einem festen Rahmen Lamellen vorgesehen sind, die durch eine
ins Innere des Fahrzeugs ragende Lüftungsklappe zu öffnen bzw. zu verschließen sind.
Abgesehen von der Gefährdung der Fahrzeuginsassen durch in das Wageninnere hineinragende
Teile ist die Einstellung nur stufenweise möglich, wobei infolge der Lage der Lüftungsvorrichtung
im vorderen Teil des Fahrzeugs und damit in einer Luftunterdruckzone nur eine Entlüftung
des Wageninneren und nicht eine Frischluftzufuhr möglich ist. Eine andere Lösung
zeigt die Anordnung von Abdichtungsmitteln, die gegenüber den angrenzenden festen
Wagenkastenteilen mindestens teilweise beweglich und vom unteren Rand der Windschutzscheibe
abhebbar ausgebildet sind. Eine solche Anordnung ist auf rahmenlose Scheiben begrenzt,
die nach unten unbefestigt sind. Außerdem erfordert sie besondere Einrichtungen
zum Abheben der Abdichtungsmittel von der Scheibe. Das Abheben tritt fortlaufend
über die ganze Breite der Scheibe ein, so daß für eine Belüftung an einer am Schluß
des Spalts gelegenen Scheibenstelle stets auch Luft am Anfang des Spalts einströmt,
was oft unerwünscht ist. Weiterhin ist eine Lüftungsvorrichtung in der Windschutzscheibe
bekannt, die eine durch eine feste oder bewegfiche Jalousie abgedeckte Öffnung aufweist.
Innen ist eine weitere Klappe vorgesehen, die parallel zu sich selbst verschoben
werden kann. Diese Anwendung ist sehr umständlich im Aufbau und eignet sich wegen
des rundum austretenden Luftstroms nicht für eine gezielte Belüftung.
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Alle obengenannten Lüftungsvorrichtungen ermöglichen es nicht, das
Bedürfnis der Fahrgäste nach Frischluft im praktischen Fahrbetrieb von Großraum-Straßenfahrzeugen
in ausreichendem Maß zu befriedigen. Insbesondere gestatten sie nicht eine für jeden
Fahrgast gesonderte, von diesem selbst einstellbare Regelung der Frischluftzufuhr.
Eine Lüftungsvorrichtung, die diesen Erfordernissen nachkommt, zeigt die USA.-Patentschrift
1750 178, bei der die Frischluftzufuhr mittels einer schwenkbaren Lüftungsklappe
erfolgt, die in einem Gehäuse am vorderen aufrechten Rand des Fensters angeordnet
ist. Bei der Anwendung dieser Vorrichtung lassen sich jedoch trotz eines erheblichen
Konstruktionsaufwandes unangenehme Zugerscheinungen für den Fahrgast nicht vermeiden,
außerdem stellt das etwas in das Wageninnere hineinragende Gehäuse der Lüftungsvorrichtung
eine Gefahren- und Störungsquelle für den Fahrgast dar.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lüftungsvorrichtung
zu schaffen, die die obengenannten Nachteile nicht aufweist. Diese Aufgabe wird
bei einer Lüftungsvorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß der die Öffnungen mit den Klappen aufweisende Einsatzteil mit einem
nach dem Fahrzeuginneren abgewinkelten Ansatz versehen ist, der zusammen mit dem
Einsatzteil eine nach oben offene Rinne bildet, deren Boden im wesentlichen mit
der Unterkante der Öffnungen fluchtet.
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Durch die erfindungsgemäße Lüftungsvorrichtung, die aus verhältnismäßig
wenigen einfachen Bauteilen besteht, werden die oben dargestellten Nachteile vermieden,
ohne auf den Vorteil einer für jeden Fahrgast gesonderten, von diesem selbst einstellbaren
Regelung der Frischluftzufuhr zu verzichten. Eine Störung und Gefährdung der Fahrgäste
wird dadurch vermieden, daß die Lüftungsvorrichtung nicht über die Fahrzeuginnenwand
hinaus in das Wageninnere ragt. Die Lage der Vorrichtung am unteren Fensterrand
ermöglicht einerseits den Einbau innerhalb einer vorhandenen Fensteröffnung ohne
besondere Einbauten in die Fahrzeugwand und somit auch den nachträglichen Einbau
der Vorrichtung, andererseits eine Frischluftzufuhr, die der Fahrgast als besonders
angenehm
empfindet, da die Zuluft etwas unterhalb seiner Schulterhöhe im Sitzen erfolgt und
außerdem die in dieser Höhe entnommene Außenluft meistens frei von schädlichen Bestandteilen
und von unangenehmen Gerüchen ist und gegenüber der Wageninnenluft einen höheren
Sauerstoffanteil und meist eine niedrigere Temperatur aufweist. Ein zur Fensterebene
paralleler Ansatz, der an dem die öffnungen für den Lufteintritt enthaltenden Einsatzteil
angeordnet ist und der den EinsteHmechanismus für die schwenkbare Klappe trägt,
bewirkt einerseits zusammen mit der Möglichkeit einer feinfühligen Regelung der
Lufteintrittsquerschnitte eine zugfreie Zufuhr der Frischluft,_andererseits dient
er als Rinne zum Sammeln und Abführen des Schwitzwassers und etwa mit hineingerissener
Regentropfen.
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Als Einstellmechanismus für die Klappe dient ein Spindeltrieb, der
im Ansatz festgelegt ist. Die Klappe soll zweckmäßig nach außen öffnen, jedoch ist
prinzipiell ein öffnen nach innen nicht ausgeschlossen. Sie ist an ihrer einen
- Kante durchgehend oder abschnittsweise mit einem oder mehreren Wulsten
versehen und damit in einer Ausnehmung auf der Unterseite eines Vorsprungs am Einsatzteil
oberhalb der Öffnung scharnierartig schwenkbar gelagert.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt.
Darin zeigt F i g. 1 eine Ansicht eines Fahrzeugfensterteils mit der Lüftungsvorrichtung
von außen und F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie 11-11 in F i
g. 1.
Die Seitenfenster 3 eines Omnibusses sind mit je
einer
verhältnismäßig breiten und hohen Fensterscheibe 4 ausgestattet. Jede Fensterscheibe
4 wird unten von einem festen Einsatzteil 5 gehalten, der seinerseits unten
und seitlich in die ein Profil aufweisende Dichtung 6 auf der Fensterbrüstung
7 der Fahrzeugwand bzw. der Fenstersäulen 3' eingeschoben ist. Der
Einsatzteil 5 weist am oberen Rand eine im Querschnitt etwa U-förinige Rinne
8" auf und nimmt damit die Fensterscheibe 4 an ihrem unteren Rand 4' mittels
einer nachgiebigen Abdichtungsschiene 5' auf ganzer Breite auf. Der untere
Steg 8'
des Einsatzteiles 5 hat etwa die gleiche Stärke wie die Fensterscheibe
4, so daß dieselbe Dichtung 6 verwendet werden kann. Dadurch wird auch ein
nachträglicher Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich. Im Einsatzteil
5 sind für jede Fensterscheibe 4 mehrere Öffnungen 9 entsprechend
den benachbarten Sitzen angeordnet. Zu jedem Sitz gehört also eine öffnung
9, die etwa rechteckig ausgebildet ist. Zwischen den Öffnungen
9 bzw. einem ihrer Enden und einer nahen Fenstersäule 3' befindet
sich ein stegartiger, gerader Schaftteil 8 des Einsatzteiles 5. Ausgehend
von der unteren Kante der Öff-
nungen 9 ist der Einsatzteil
5 auf der Wageninnenseite mit einem nach oben abgewinkelten Ansatz
10
versehen, der eine durchgehende, oben offene Rinne 11 bildet. Das
freie, bis etwa in Höhe des unteren Randes 4' der Fensterscheibe 4 hochragende Ende
10' des Ansatzes 10 ist wulstförmig verstärkt und kann mit weichem
Belag überzogen sein. Nahe den Fenstersäulen 3' ist der Ansatz
10 an diese herangebogen und der Rinnenboden 10" etwa bis in Höhe
der Unterseite der Fensterscheibe 4 angehoben.
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Durch die öffnungen 9 kann von außen Frischluft einströmen,
die von dem Ansatz 10 nach oben und dem nahe oder an der öffnung
9 sitzenden Fahrgast zugeleitet wird. Außerdem kann in der Rinne
11 von der Fensterscheibe 4 abtropfendes Schwitzwasser aufgefangen werden
und durch die öffnungen. 9 nach außen abfließen. Deswegen fluchtet der Boden
10"
der Rinne 11 mit der Unterkante der Öffnung 9 und er kann
auch noch eine mehr oder weniger starke Neigung nach außen aufweisen.
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Um die Menge der einströmenden Frischluft einstellen zu können, ist
jede öffnung 9 mit einer sie abdeckenden Klappe 12 versehen. Die Klappe 12
ist am Einsatzteil 5 schwenkbar gelagert. Zu diesem Zweck ist über der oberen
Kante der öffnung 9 am Einsatzteil 5 ein etwas nach außen vorragender
Vorsprung 13 angeordnet. Auf der Unterseite 14 dieses Vorsprungs
13 ist eine im Querschnitt fast völlig kreisrunde Ausnehmung 15 eingearbeitet,
die als Drehlager für den im Querschnitt zylinderförmig ausgebildeten Wulst
16 der Klappe 12 dient.
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Der Vorsprung 13 mit seiner Ausnehmung 15 kann über
die ganze Klappen- bzw. sogar Fensterscheibenbreite durchgehen. Ebenso geht dann
der Wulst 16
an der Klappe 12 über deren ganze Breite durch. Das Einsetzen
der Klappe 12 kann dann bei ausreichend nachgiebigem Material des Einsatzteiles
5 durch einfaches Eindrücken erfolgen. Eine andere Möglichkeit liegt darin,
daß der Wulst 16 derartig geformt, z. B. abgeflacht wird, daß die Klappe
12 in einer extremen Stellung - die später im Betrieb nicht mehr erreicht
werden kann - in die Ausnehmung 15 eingesetzt wird. Ist das beides
nicht möglich oder unerwünscht, so kann man auch Vorsprung 13, Ausnehmung
15
und Wulst 16 nur abschnittweise ausbilden und gegeneinander versetzen,
so daß ein seitliches Einschieben möglich ist.
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Die Klappe 12 schließt mit ihrer ebenen Innenseite 17 die öffnung
9 völlig ab, wobei sie oben entsprechend der zur Mitte geneigt verlaufenden
Unterseite 14 des Vorsprungs 13 abgeschrägt ist. Der entgegengesetzt abgesehrägte,
äußere Unterseitenteil des Vorsprungs 13 bildet an seiner äußeren Kante einen
Tropfrand 14'*.
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Die Außenseite 18 der Klappe 12 ist etwa in der Mitte mit einem
vorstehenden Wulst 18" versehen. Zweckmäßig fluchtet die Tropfkante 14' bzw.
der Vorsprung 13 mit der Außenseite des Wulstes 18'.
An der Stelle
des Wulstes 18' sind von der Innenseite 17 der Klappe 12 her zwei
Sacklöcher mit Gewinde eingeschnitten. In diesen wird mit je einer Schraube
19 ein Böckchen 20 auf der Innenseite 17
der Klappe 12 festgehalten,
das mit zwei in Abstand voneinander einwärtsgekehrten Lappen 20' versehen ist. In
jedem Lappen 20' ist ein hochstehendes Langloch 21 eingearbeitet. Das Böckchen 20
dient zum Anlenken einer von innen zu handhabenden Einstellvorrichtung, mit der
die Klappe 12 zum öffnen oder Schließen der öffnung 9 im gewünschten Maß
geschwenkt werden kann. In der nach oben gerichteten Wand des Ansatzes
10 ist etwa in Höhe der Mitte der öffnung 9 eine hülsenförmig ausgebildete
Spindelmutter 22 drehbar eingeschoben. An ihrem, dem Fahrgastraum zugekehrten Ende
ist ein Handrad 23
befestigt. Die Spindelmutter 22 ist auf der Außenseite
der hochragenden Rinnenwand durch eine Sicherung 22' gegen eine Längsbewegung gesperrt.
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Durch Drehen des Handrades 23 wird ein in der Spindelmutter
22 nicht drehbar angeordneter Spindelbolzen 24 längsbewegt. Sein flach abgesetztes
Ende 24' greift in den Spalt zwischen den beiden Lappen 20' des Böckchens 20 ein
und ist mit diesen durch
einen in die Langlöcher 21 eingreifenden
Stift 25 verbunden. Die Stiftenden gleiten bei einem durch Drehen des Handrades
23 ausgelösten Längsverschieben der Spindel in dem Langloch 21, da die Klappe
12 zwangläufig um die Achse des Wulstes 16
nach außen schwenkt. Dadurch wird
die Öffnung 9
für den Frischlufteintritt von außen frei.
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Selbstverständlich kann die Klappe 12 ebenso innen am Einsatzteil
5 schwenkbar angeordnet sein. Die Anordnung der Drehachse der Klappe 12 ist
ebenfalls an ihrer unteren Kante möglich. Die Klappe 12 kann auch eine Schwenklagerung
um eine in bzw. vor oder nach der Mitte der öffnung 9 längs eingebaute Achse
aufweisen für ein gleichzeitiges öff-
nen und Abdecken der jeweils halben
öffnungshöhe nach je einer Seite. In diesen Fällen kann bekanntlich der auf
beiden Öffnungsseiten herrschende Druckunterschied zum Abzug der verbrauchten Innenluft
genutzt werden. Schließlich kann die Klappe 12 auch quer zur öffnung gelagert sein,
wobei in allen Querschnitten außer an beiden Enden die vorerwähnten Vorteile wahrgenommen
werden können.
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Es kann sich als zweckmäßig erweisen, die Außenluft zusätzlich in
öffnungen an den Fenstersäulen 3'
oder an dazwischen hochgeführten Einsatzteilen
eintreten zu lassen. Bei einem Einbau von wechselweise an einer oder mehreren Einsatzteilen
angeordneten Klappen kann ein Teil in entsprechender öffnungsstellung zur Frischluftanlieferung
und der andere Teil in entgegengesetzter Stellung zum Abzug der verbrauchten Luft
verwendet werden. Weiterhin besteht noch die Möglichkeit, die Einsatzteile
5 und die Klappen 12 sowie gegebenenfalls auch die Teile des Einstellmechanismus
aus einem durchsichtigen Material, z. B. Plexiglas, herzustellen.