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Sattelanhänger Die Erfindung betrifft einen Sattelanhänger zum Transport
von Schüttgütern mit einem selbsttragenden Behälter, der an seiner Unterseite mit
konischen Auslauftrichtern und an einem Stirnende mit einer konsolartigen Stütze
zur Auflage auf einem Fahrgestell versehen ist.
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Solche Sattelanhänger dienen insbesondere zum Transport von pulverförmigen
und körnigen Gütern, wie Zement, Kalk, Mehl, Getreide, Zucker u. dgl. Sie sind auf
bestimmte Längen beschränkt, damit auch Kurven starker Krümmung befahren werden
können. Auch das Gesamtgewicht ist begrenzt. Gewisse Achsdrücke dürfen nicht überschritten
werden.
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Bei einer bekannten Ausführung dieser Art in selbsttragender Bauweise
sind zwei stehende Rundbehälter miteinander verbunden, an diese sind nach außen
hin kreiskegelstumpfartige Verlängerungen angeschweißt, an denen Abstützungen angreifen,
die auf dem Sattel der Zugmaschine bzw. auf dem Fahrgestell aufliegen. Bei dieser
im wesentlichen symmetrischen Konstruktion ist eine Achslastbeeinflussung nicht
möglich, die relativ aufwendige Herstellung mit den vielen Schweißnähten muß für
jeden Bautyp in Abhängigkeit vom zu befördernden Gut in Kauf genommen werden. Bei
einer anderen Ausführungsform ist es bekannt, in Abhängigkeit vom spezifischen Gewicht
der zu befördernden Materialien Zusatzbehälter anzuordnen, wobei diese Zusatzbehälter
in der Regel kleiner sind als die Hauptbehälter und einer davon z. B. mit seinem
Auslauf über der Zugmaschine angeordnet sein kann. Das zusätzliche Anbringen von
Behältern ist umständlich und nur möglich, wenn eine besondere Rahmenkonstruktion
vorgesehen ist, die das Verhältnis Nutzlast zu Eigengewicht ungünstig beeinflußt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Sattelanhänger gemäß
der eingangs genannten Gattung zu schaffen, der eine genügend große Anpassungsfähigkeit
an die zu wählende Sattelzugmaschine hat, um die Anzahl der Bautypen herabzusetzen.
Dabei soll trotz eines großen Rauminhalts die Gesamtlänge unter Berücksichtigung
der zulässigen Achslasten und der übrigen zulässigen Abmessungen gering sein.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß
im Bereich des anderen Stirnendes der Behälter mit geringerer lichter Höhe als der
Mittelteil zum unmittelbaren Abstützen auf dem anderen Fahrgestell ausgebildet ist,
wobei einer der Auslauftrichter unmittelbar über diesem Fahrgestell angeordnet ist.
Der Behälter in selbsttragender Bauweise kann wahlweise mit seinem einen Ende über
eine Stütze auf das Sattelanhängerfahrwerk oder den Sattel der Zugmaschine aufgelegt
werden. Damit ergibt sich nach Wunsch eine verhältnismäßig kurze Baulänge des Fahrzeugs,
andererseits können sowohl zwei- wie dreiachsige Sattelzugmaschinen Verwendung finden.
Gleichgültig, welches Ende des Sattelanhängers auf der Zugmaschine aufliegt, immer
werden günstige Festigkeitsverhältnisse erreicht, und die Variationsmöglichkeit
der Anordnung läßt die Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse zu. Dadurch,
daß der selbsttragende Behälter mit seinen Endteilen in der gleichen Konstruktion
unverändert lediglich mit entsprechenden Stützen um l80° gedreht verwendet werden
kann, ergibt sich eine wesentliche Fabrikationsvereinfachung und die Herstellung
entsprechend höherer Stückzahlen.
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Vorteilhaft besteht der Behälter aus einem zylindrischen Mittelteil,
der an den Stirnenden durch mindestens annähernd halbkugelförmige Teile abgeschlossen
ist, wobei sich die Wandung des Auslauftrichters am stützenseitigen Stirnende tangential
an den kugelförmigen Teil anschließt und der untere Teil des Behälters im Bereich
des anderen Stirnendes als horizontaler Abschnitt mit nach unten gerichteten, zur
Auflage auf dem Fahrgestell dienenden Stützen ausgebildet ist. Auf diese Weise läßt
sich ein optimales Fassungsvermögen bei kleinen Toträumen, restloser Entleerung
und günstigen Festigkeitsverhältnissen erreichen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind mindestens drei Auslauftrichter
vorgesehen, und der im Bereich des horizontalen Abschnittes liegende Auslauftrichter
endet etwa in Radhöhe, während die übrigen Auslauftrichter etwa bis zur Höhe der
Radachse hinunterreichen. Die restlose Entleerung wird dadurch gewährleistet, daß
sich an die konischen Auslauftrichter im Innern des Behälters Leitwände mit gleicher
Neigung anschließen und diese bis zu den Behälterwänden bzw. zu den gegenseitigen
Schnittlinien
reichen. Die restlose Entleerung ist insbesondere
bei verderblichen Gütern erforderlich und auch dann, wenn verschiedene Güter nacheinander
befördert werden sollen und Verunreinigungen unerwünscht sind.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
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F i g. 1 bis 3 zeigen Ansichten in schematischer Darstellung von drei
verschiedenen Anordnungen des gleichen Behälters.
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DerSattelanhänger stellt einen Behälter dar, der z. B. 25 m3 Fassungsvermögen
aufweist und mit einem zylindrischen Mittelteil l versehen ist, an den sich halbkugelförmige
Endteile 2 und 3 anschließen. Der Behälter trägt am einen Stirnende 4 einen horizontalen
Abschnitt 5, an den sich lotrecht nach unten Stützen 6 anschließen. Innerhalb dieses
horizontalen Abschnittes 5 ist ein konischer Auslauftrichter 7 angeordnet, der entsprechend
höher liegt als die Auslauftrichter 8
und 9 am Boden des zylindrischen Mittelteiles
1. Die Wandung des Auslauftrichters 9 geht knicklos in den halbkugelförmigen
Endteil 3 am Stirnende 10 des Sattelanhängers über. An diesem Stirnende 10
ist eine Stütze 11 in Form eines Auslegers angeschweißt.
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Der Behälter läßt sich nun unterschiedlich anordnen. Bei der Ausbildung
gemäß F i g. 1 liegt das Stirnende 4 auf einem Sattel 12 über einem Fahrgestell
13 einer dreiachsigen Zugmaschine 14, und die Stütze 11 greift an einem Fahrgestell
15 des Sattelanhängers selbst an. Der Auslauftrichter 7 mündet also noch oberhalb
des Sattels 12, während die konischen Auslauftrichter 8 und 9 etwa bis in die Höhe
der Radachsen 16 herabreichen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von beispielsweise
38 t können sich die Lasten so verteilen, daß die Vorderräder 17 der Zugmaschine
6000 kg und die Hinterräder jeweils 8000 kg übernehmen, während jeweils weitere
8000 kg auf die beiden Achsen 16', 16" des Fahrgestells 15 des Sattelanhängers entfallen.
Der Satteldruck beträgt dann etwa 15 000 kg. Diese Bauweise ermöglicht eine verhältnismäßig
geringe Gesamtlänge des Fahrzeugs.
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Bei der Anordnung gemäß F i g. 2 wird eine zweiachsige Sattelzugmaschine
14 verwendet. In diesem Fall ist auf den vor der einzigen Hinterachse 18 liegenden
Sattel 12 eine etwas verlängerte Stütze 11 aufgelegt, es ist also das Stirnende
10 der Zugmaschine 14 zugekehrt, und der hochliegende Auslauftrichter 7 liegt
über dem Fahrgestell 15 des Sattelanhängers. In diesem Fall ist der Satteldruck
geringer. Während es sich hier um ein angelenktes Aggregat handelt, stellt das Fahrgestell
15 bei der Ausführung gemäß F i g. 1 ein starres Aggregat dar. Bei der Ausführungsform
nach F i g. 3 ist eine Zugmaschine 14 mit drei Achsen verwendet.
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Die Neigungen der konischen Auslauftrichter 7, 8
und 9 setzen
sich im Inneren des Behälters in Leitwänden 19 fort, die bis zur Behälterwandung
reichen, sofern sie sich nicht vorher gegenseitig schneiden. Sämtliches, in den
Behälter eingefüllte Gut liegt also auf schrägen Flächen auf, die unmittelbar zu
den Mündungen der Auslauftrichter 7 bis 9 hinführen. Dort wird der zu befördernde-
Stoff entweder durch Schwerkraft oder z. B. durch Anwendung von Druckluft ausgetragen.
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Bei den Ausführungsformen nach den F i g. 1 bis 3 ist die Konstruktion
des reinen Behälterteiles identisch.