DE1274845B - Abnehmbares Ladegeraet eines Selbstladewagens - Google Patents
Abnehmbares Ladegeraet eines SelbstladewagensInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01D—HARVESTING; MOWING
- A01D90/00—Vehicles for carrying harvested crops with means for selfloading or unloading
- A01D90/02—Loading means
Landscapes
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
AOId
Deutsche Kl.: 45 c-90/00
Nummer: 1 274 845
Aktenzeichen: P 12 74 845.7-23 (W 38056)
Anmeldetag: 30. November 1964
Auslegetag: 8. August 1968
Die Erfindung betrifft ein abnehmbares Ladegerät eines Selbstladewagens. Die bekannten Selbstladewagen
bestehen in der Regel aus einem Fahrgestell mit Laderaum, Kratzboden und einer vorzugsweise
am vorderen Rand der Ladefläche in einer Aussparung des Rahmens fest eingebauten antreibbaren Aufnahme-
und Fördereinrichtung, die einen Förderkanal aufweist, in den Förderelemente eingreifen und
dessen Austrittsöffnung vorzugsweise in Höhe der Ladefläche oder auch etwas oberhalb der Ladefläche
endend angeordnet ist. Derartige Ladewagen werden
— vor allem in mittleren und kleineren Betrieben — nicht nur zum Aufladen, Transportieren und Entladen
von Halmfrüchten während der Sommer- und Herbstmonate verwendet, sondern auch — z. B. während
der Wintermonate — für Transporte von Schutt- und Stückgütern (z. B. Getreidesäcke, Obstkisten, Dünger,
Baumaterial usw.). Durch diese zusätzliche Verwendung kann vielfach die Anschaffung eines weiteren
einfachen Ackerwagens vermieden und dadurch so
die Wirtschaftlichkeit eines Ladewagens gesteigert werden. Bei der Verwendung eines der bekannten
Selbstladewagen als gewöhnlicher Transportwagen besteht jedoch der Nachteil, daß die im Fahrzeug mitgeführte,
für übliche Transporte aber nicht benötigte Aufnahme- und Fördereinrichtung einerseits einen
unnötigen Ballast bedeutet und andererseits, z. B. durch Verschmutzung, Regen usw. bei diesen Transporten
einem zusätzlichen Verschleiß ausgesetzt ist. Man hat daher versucht, wenigstens die Aufnahmetrommel
abnehmbar zu gestalten. Diese Maßnahme konnte die geschilderten Nachteile jedoch nur zu
einem kleinen Teil beseitigen, da die Fördereinrichtung erheblich schwerer ist und auch kompliziertere
und empfindlichere Bauteile aufweist als die Aufnahmetrommel. Außerdem mindert die Fördereinrichtung
in manchen derartigen Ladewagen die Größe der Ladefläche.
Versuche, diese Nachteile dadurch zu beheben, daß die gesamte Aufnahme- und Fördereinrichtung in
eine abnehmbare Verlängerung des Fahrzeugrahmens eingebaut wird derart, daß die Aufnahme- und Fördereinrichtung
in einem zusätzlichen Rahmen befestigt wird, der zwischen dem Fahrzeugrahmen und
der Zugvorrichtung, ζ. Β. durch Verschraubung, abnehmbar angeordnet ist, führten nicht zum Ziel, weil
das Umbauen eines solchen Ladewagens in einen normalen Transportwagen sich als zu umständlich erwies.
Dies kommt daher, daß das Umsetzen der Zugvorrichtung an den Hauptrahmen des Fahrzeugs
— nach erfolgtem Herausnehmen des Zwischenrahmens mit der Ladevorrichtung — ein Aufbocken des
Abnehmbares Ladegerät eines Selbstladewagens
Anmelder:
Ernst Weichel, 7326 Heiningen, Bahnhofstr. 1
Als Erfinder benannt:
Ernst Weichel, 7326 Heiningen
Beanspruchte Priorität:
48. DLG-Ausstellung — Internationale
Landwirtschaftsschau Hannover 1964
Hannover, Eröffnungstag 7. Juni 1964
Landwirtschaftsschau Hannover 1964
Hannover, Eröffnungstag 7. Juni 1964
Fahrzeugs erfordert, und daß außerdem bei nicht sorgfältiger Arbeitsweise die Gefahr von Unfällen erhöht
wird.
Andere Versuche, das Ladegerät abnehmbar an der Rückseite eines Ladewagens anzuordnen, waren
mit dem erheblichen Nachteil verbunden, daß die Arbeit der Aufnahme- und Fördereinrichtung an der
Rückseite des Wagens vom Schlepperfahrer während der Arbeit nicht überwacht werden kann. Außerdem
erweist sich die am Heck des Fahrzeugs angebrachte Lademechanik beim Abladen als hinderlich. Zudem
ist eine hinten ansetzbare Einrichtung grundsätzlich konstruktiv schwerer und daher teurer als die am
meisten verbreiteten, bekannten Aufnahme- und Fördereinrichtungen, die z. B. an zwei Konsolen am
Rahmen des Fahrzeugs vor dem vorderen Rand dei Ladefläche angebracht sind.
Ein anderer, bekanntgewordener Vorschlag beschreibt eine an der Vorderseite der Ladefläche in
einer Rahmen-Aussparung untergebrachte Vorrichtung zum Befüllen des Laderaumes mittels eines den
Laderaum überragenden Kettenförderers. Dieser Kettenförderer, der als Aufnahme- und Fördereinrichtung
dient, ist beim Laden durch Lauf räder am Boden abgestützt und deshalb im Fahrzeugrahmen
an Führungselementen vertikal verschiebbar geführt. Er kann zwar durch eine Seilwinde in Fahrstellung
ausgehoben, aber weder zur Seite noch nach unten ganz abgenommen werden. Das Abbauen ist nur mittels
eines Hebezeuges nach oben denkbar und daher für den Landwirt praktisch nicht durchführbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein an der Vorderseite eines Ladewagens abnehmbar anzu-
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bringendes Aufnahme- und Fördergerät zu schaffen, das ohne komplizierte Werkzeuge leicht an- und abgebaut
werden kann und die Nachteile der bekannten Konstruktionen vermeidet.
Die Erfindung löst die Aufgabe dadurch, daß bei einem an der Vorderseite eines Selbstladewagens abnehmbar
angebrachten Ladegerät, das eine höhenverstellbar aufgehängte Aufnahmetrommel, einen
daran anschließenden Förderkanal und eine starr eingebaute Fördertrommel aufweist, deren Zinken in
den Förderkanal eingreifen, die Fördertrommel zusammen mit der Aufnahmetrommel und dem an diese
anschließenden Teil des Förderkanalbodens an zwei Lagerplatten befestigt ist, die durch schnell lösbare
Mittel unter den Rahmenlängsträgern des Fahrzeugs starr anbaubar sind.
Zweckmäßig sind deshalb unter den Rahmenlängsträgern Konsolen zur Aufnahme der Lagerplatten
vorgesehen.
Bei einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung rotiert die Fördertrommel um Hauptlagerzapfen, die
mit den Lagerplatten fest verbunden sind. Vorzugsweise weist jede Konsole eine maulartige Öffnung auf,
in die eine Verlängerung des Hauptlagerzapfens einschiebbar ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung erfolgt die Befestigung der Lagerplatten an der Konsole
durch Anpressen der Lagerplatte an die Innenseite und einer zusätzlichen Verriegelungsplatte an
die Außenseite der Konsole.
Ein anderes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß zum Anpressen der Verriegelungsplatte gegen
die Außenseite der Konsole eine Mutter auf dem das freie Ende des Hauptlagerzapfens bildenden Gewindezapfen
aufgeschraubt ist, und daß wenigstens eine Kante der Verriegelungsplatte in festgezogenem Zustand
hinter Anschlägen liegt, die am Eingang der maulartigen Öffnung angebracht sind.
Es ist zweckmäßig, daß an nach unten gerichteten Verlängerungen der Lagerplatte Lagerstellen für die
Anlenkung von Schwenkarmen für die Aufnahmetrommel sowie Lagerstellen für die Antriebsscheibe
des Antriebs der Aufnahmetrommel und ferner für Teile eines Umkehr- und Übersetzungsgetriebes für
die Ableitung der Antriebskraft der Aufnahmetrommel von der Fördertrommel angeordnet sind.
Ferner ist es vorteilhaft, die Lagerstelle für die Schwenkarme der Aufnahmetrommel etwa auf der
Halbierenden eines Winkels anzuordnen, den die Verbindungslinien zwischen der Achse der Fördertrommel
und der Drehachse der Aufnahmetrommel je zwischen der tiefsten Stellung und der höchsten
Stellung der Aufnahmetrommel miteinander bilden.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung weisen die Lagerplatten nach oben reichende Verlängerungen
auf, die mit einer Ausnehmung versehen sind, die beim Einsetzen des Ladegerätes in die Konsolen
einen mit dem Rahmenlängsträger verbundenen Zapfen mit Mutter zum Festziehen berührt oder umfaßt.
Bei einer zweckmäßigen Bauform steht das Ende des einen Hauptlagerzapfens nach innen über und
trägt es in drehfester Verbindung ein Exzenterstück, das einen zur Trommelachse parallel stehenden, starren
Exzenterzapfen aufweist, der als an sich bekannter Anlenkpunkt für die Lenker der Steuerung der
Zinkentragrohre dient.
Schließlich ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung die Aufnahmetrommel für sich allein durch
Trennen der Schwenkarme von ihren Lagerstellen sowohl bei am Fahrzeug angebautem Ladegerät als
auch bei abgenommenem Ladegerät von diesem lösbar.
Die Lösung dieser Aufgabe ist in den Zeichnungen Fig. 1 bis 6 an Hand eines Ausführungsbeispieles
wie folgt dargestellt:
Fig. 1 zeigt in kleinerem Maßstab eine vereinfachte
Seitenansicht eines Ladewagens;
ίο F i g. 2 zeigt die Teilansicht eines Ladewagens mit
eingebautem Ladegerät nach der Erfindung, schräg von rechts vorn;
F i g. 3 zeigt die Aufnahme- und Fördereinrichtung in abgenommenem Zustand von links gesehen;
F i g. 4 zeigt in größerem Maßstab die rechte Seite der Befestigungsteile für die Verbindung des Ladegerätes
mit dem Rahmen;
F i g. 5 stellt dieselbe Teilansicht dar wie F i g. 3 nach erfolgtem Abnehmen des Ladegerätes;
ao F i g. 6 stellt in größerem Maßstab eine Teilansicht
bzw. einen Schnitt entlang der Längsachse durch den rechten Teil der Fördertrommel und der Verbindungsteile
mit dem Fahrzeugrahmen dar.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist mit der Ziffer 71 ein Rahmenlängsträger des Ladewagens bezeichnet. Jeder der beidseitigen Rahmenlängsträger
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist mit der Ziffer 71 ein Rahmenlängsträger des Ladewagens bezeichnet. Jeder der beidseitigen Rahmenlängsträger
71 trägt eine nach unten ragende Konsole 79, die eine maulartige Öffnung 86 und zwei Nocken 82 aufweist.
Das Ladegerät besteht aus einer bekannten Fördertrommel 70, die auf jeder Seite auf einem Ende je
eines Hauptlagerzapfens 72 drehbar gelagert ist, der seitlich über die Fördertrommel 70 hinausragt und
an dem außerhalb der Fördertrommel 70 eine Lagerplatte 78 angeschweißt ist, durch welche das freie
Ende 72 a, das vorzugsweise als Gewindezapfen ausgebildet ist, hindurchreicht. Auf diesem freien Ende
72 α ist in einem gewissen Abstand von der festen
Lagerplatte 78 eine mit einer Bohrung versehene Verriegelungsplatte 81 lose, d. h. verschiebbar aufgesteckt.
Auf dem Gewindezapfenende 72 a sitzt eine Sechskantmutter 80, die mit einer mehrere Bohrungen
aufweisenden Hülse 80 α und einer Sicherungsschraube 80 b versehen ist.
Die Fördertrommel 70 weist an sich bekannte Zinkenreihen 73 auf, die durch Schlitze eines Gitters 87
in einen Förderkanal 76 eingreifen, der an die Aufnahmetrommel 77 anschließt. Die Aufnahmetrommel
77 ist auf jeder Seite in einem Schwenkarm 88 gelagert, der um zwei Lagerstellen 84 schwenkbar ist,
die an dem unteren Ende der Lagerplatte 78 sitzen. Dadurch kann die Aufnahmetrommel 77 um eine
quer zur Fahrtrichtung liegende Achse nach oben verschwenkt werden, so daß die Bodenanpassung
durch Tasträder 89 und auch die Aushebung in Fahrstellung z. B. mittels Kette 97 sichergestellt ist.
Erfindungsgemäß werden die Lagerstellen 84 etwa auf der Winkelhalbierenden des Winkels angeordnet,
den die Verbindungslinie zwischen dem Lager 85 der Aufnahmetrommel und dem zur Fördertrommel konzentrischen
Hauptlagerzapfen 72 bzw. 72 α in der höchsten Stellung der Aufnahmetrommel 77 einerseits
und in deren niedersten Stellung andererseits miteinander bilden. Durch diese Anordnung ist sicher-
6g gestellt, daß die Förderzinken 73 α der Fördertrommel
nahe an die Aufnahmetrommel 77 heranreichen, und daß sich dieser Abstand nicht wesentlich verändert,
wenn die Aufnahmetrommel verschiedene
Höhenlagen einnimmt, obwohl die Lagerstellen 84 der Aufnahmetrommel 77 nicht — wie bekannt —
konzentrisch zum Mittelpunkt der Fördertrommel 70 liegen.
Der Antrieb der Fördertrommel erfolgt — wie in F i g. 3 dargestellt — an der linken Seite des Fahrzeugs
von einem bekannten (nicht gezeichneten) Getriebe aus mittels Kette auf das große Kettenrad 91,
das gleichzeitig als Lagerscheibe für die Zinkentragrohre 73 dient. Dieses Kettenrad 91 ist mit einem
kleinen Ritzel 92 verschraubt, das mit einem nicht sichtbaren Ritzel im Eingriff steht, das sich — verdeckt
— an der Innenseite einer Keilriemenscheibe 93 befindet. Diese Keilriemenscheibe 93 ist mit dem
nicht dargestellten Ritzel fest verbunden und auf einem in der Lagerstelle 84 gelagerten Zapfen 84 a
frei drehbar.
Durch diese Anordnung wird die Antriebskraft für die Aufnahmetrommel 77 unter gleichzeitiger Umkehr
des Drehsinnes und Erhöhung der Drehzahl von der Fördertrommel 70 abgenommen und durch einen
Keilriemen 94 auf die Aufnahmetrommel geleitet. Der Keilriemen 94 ist durch die mit dem Aufhängepunkt
84 konzentrische Anordnung der Keilriemenscheibe 93 in jeder Stellung der Aufnahmetrommel gleich
stark gespannt, so daß ein betriebssicherer Antrieb für die Aufnahmetrommel 77 und trotzdem eine
Überlastsicherung erreicht wird. Da alle Antriebsteile für die Aufnahmetrommel 77 sich an der Fördertrommel
70 bzw. an dem linken Hauptlagerzapfen 72 befinden, entsteht beim Aus- und Einbau der Aufnahme-
und Fördereinrichtung keinerlei Aufwand für das Lösen bzw. Verbinden von Antriebselementen
der Aufnahmetrommel 77.
Claims (11)
1. An der Vorderseite eines Selbstladewagens abnehmbar angebrachtes Ladegerät, das eine
höhenverstellbar aufgehängte Aufnahmetrommel, einen daran anschließenden Förderkanal und eine
starr eingebaute Fördertrommel aufweist, deren Zinken in den Förderkanal eingreifen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fördertrommel
(70) zusammen mit der Aufnahmetrommel (77) und dem an diese anschließenden Teil (76) des
Förderkanalbodens an zwei Lagerplatten (78) befestigt ist, die durch schnell lösbare Mittel unter
den Rahmenlängsträgern (71) des Fahrzeugs starr anbaubar sind.
2. Ladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß unter den Rahmenlängsträgern
(71) Konsolen (79) zur Aufnahme der Lagerplatten (78) vorgesehen sind.
3. Ladegerät nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördertrommel
(70) um Hauptlagerzapfen (72) rotiert, die mit den Lagerplatten (78) fest verbunden sind.
4. Ladegerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Konsole (79)
eine maulartige Öffnung (86) aufweist, in die eine Verlängerung des Hauptlagerzapfens (72) einschiebbar
ist.
5. Ladegerät nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung
der Lagerplatte (78) an der Konsole (79) durch Anpressen der Lagerplatte (78) an die Innenseite
und einer zusätzlichen Verriegelungsplatte (81) an die Außenseite der Konsole (79) erfolgt.
6. Ladegerät nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zum Anpressen der
Verriegelungsplatte (81) gegen die Außenseite der Konsole (79) eine Mutter (80) auf den das
freie Ende des Hauptlagerzapfens (72) bildenden Gewindezapfen (72 a) aufgeschraubt ist, und daß
ίο wenigstens eine Kante der Verriegelungsplatte
(81) in festgezogenem Zustand hinter Anschlägen
(82) liegt, die am Eingang der maulartigen Öffnung (86) angebracht sind.
7. Ladegerät nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an nach unten gerichteten
Verlängerungen der Lagerplatte (78) Lagerstellen (84) für die Anlenkung von Schwenkarmen (88) für die Aufnahmetrommel
sowie Lagerstellen (84 a) für die Antriebsscheibe
so (93) des Antriebs (94) der Aufnahmetrommel
(77) und ferner für Teile eines Umkehr- und Übersetzungsgetriebes für die Ableitung der Antriebskraft
der Aufnahmetrommel (77) von der Fördertrommel angeordnet sind.
8. Ladegerät nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerstelle
(84) für die Schwenkarme (88) der Aufnahmetrommel (77) etwa auf der Halbierenden eines
Winkels angeordnet ist, den die Verbindungslinien zwischen der Achse (72) der Fördertrommel
(70) und der Drehachse (85) der Aufnahmetrommel je zwischen der tiefsten Stellung und der
höchsten Stellung der Aufnahmetrommel miteinander bilden.
9. Ladegerät nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerplatten
(78) nach oben reichende Verlängerungen (78 a) aufweisen, die mit einer Ausnehmung (78 b) versehen
sind, die beim Einsetzen des Ladegeräts (70, 77) in die Konsolen (79) einen mit dem
Rahmenlängsträger (71) verbundenen Zapfen (71a) mit Mutter zum Festziehen berührt oder
umfaßt.
10. Ladegerät nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des einen
Hauptlagerzapfens (72) nach innen übersteht und in drehfester Verbindung ein Exzenterstück
(72 ö) trägt, das einen zur Trommelachse parallel stehenden, starren Exzenterzapfen (72 c) aufweist,
der als an sich bekannter Anlenkpunkt für die Lenker (72 d) der Steuerung der Zinkentragrohre
dient.
11. Ladegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahmetrommel (77) für sich allein durch Trennen der Schwenkarme (88) von ihren Lagerstellen
(84) sowohl bei am Fahrzeug angebautem Ladegerät als auch bei abgenommenem Ladegerät
von diesem lösbar ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 869 198;
Prospekt Fa. Karl Mengele & Söhne, Günzburg/ Donau über den »Doppel-Triumpf-Zweiachsladewagen« ZS 30L«.
Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 869 198;
Prospekt Fa. Karl Mengele & Söhne, Günzburg/ Donau über den »Doppel-Triumpf-Zweiachsladewagen« ZS 30L«.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
809 589/106 7.68 © Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEW38056A DE1274845B (de) | 1964-11-30 | 1964-11-30 | Abnehmbares Ladegeraet eines Selbstladewagens |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEW38056A DE1274845B (de) | 1964-11-30 | 1964-11-30 | Abnehmbares Ladegeraet eines Selbstladewagens |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1274845B true DE1274845B (de) | 1968-08-08 |
Family
ID=7601663
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DEW38056A Pending DE1274845B (de) | 1964-11-30 | 1964-11-30 | Abnehmbares Ladegeraet eines Selbstladewagens |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1274845B (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1869198U (de) * | 1962-01-23 | 1963-03-21 | Guenther Fried Landmaschinen | Landwirtschaftliche maschine. |
-
1964
- 1964-11-30 DE DEW38056A patent/DE1274845B/de active Pending
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1869198U (de) * | 1962-01-23 | 1963-03-21 | Guenther Fried Landmaschinen | Landwirtschaftliche maschine. |
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