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Landwirtschaftliches Ladefahrzeug mit
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Dosiereinrichtung und Dürrfutteraufbau Die Erfindung bezieht sich
auf ein landwirtschaftliches Ladefahrzeug mit einer Dosiereinrichtung in einer Ausgestaltung
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Es ist ein landwirtschaftliches Ladefahrzeug bekannt, das mit einem
starren Wagenaufbau ausgerüstet ist. ueber diesem Wagenaufbau befindet sich ein
weiterer absenkbarer Wagenaufbau. Im Endbereich dieser Wagenaufbauten befindet sich
eine Entladeeinrichtung mit horizontal übereinander angeordneten Fräswalzen, denen
im Abstand die Wagenrückwand, die auch Heckklappe genannt wird, nachgeordnet ist.
Die oberste Fräswalze ist der Höhe nach im Bereich des absenkbaren Wagenaufbaues
angebracht und mindestens bis etwa unter die obere Begrenzung des abgesenkten Wagenaufbaues
verlagerbar angeordnet. Die Verlagerung der oberen Fräswalze erfolgt über schwenkbare
Tragarme, die in Gelenken aufgehängt sind, über Handhebel oder Hydraulikzylinder.
Als weiteres Merkmal ist der oberen Fräswalze ein ebenfalls bewegliches und absenkbares
Prallblech zugeordnet. (DE-AS 28 28 594 und DE-GM 78 19 545)
Diese
Anordnung der obersten Fräswalze im absenkbaren Bereich des Wagenaufbaues hat den
Nachteil, daß die Aufhängung der Fräswalze, wie vorstehend bereits dargelegt, absenkbar
ausgebildet sein muß.
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Ebenfalls muß auch das Prallblech absenkbar ausgeführt sein. Der technische
Aufwand für diese Schwenkbeweglichkeit der Fräswalze und des Prallbleches ist sehr
umfangreich und teuer. Es müssen nämlich neben der Fräswalze und dem Prallblech
auch der Antrieb mit Schutzvorrichtungen der Fräswalze abgesenkt werden. Ebenfalls
entsteht durch die Schwenkbewegung der Dosierwalze ein Zeitverlust bei gleichzeitigem
zusätzlichen Arbeitsaufwand.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein landwirtschaftliches
Ladefahrzeug mit einer Dosiereinrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen,
das bei kostengünstiger Ausführung baulich einfach ist und bei der Erntebergung
nicht zusätzlich durch die Bedienungsperson bedient werden muß. Die größtmöglichste
Ladehöhe mit geschnittenem Erntegut soll bei dem Ladefahrzeug erhalten bleiben.
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Diese Aufgabe wird bei dem Ladefahrzeug mit Dosiereinrichtung der
eingangs beschriebenen Art gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil
des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Weitere vorteilhafte Merkmale
sind in den Unteransprüchen 2 bis 10 angegeben.
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Bei dem Ladefahrzeug mit Dosiereinrichtung nach der Erfindung wird
den bereits bekannten und im Abstand übereinander angeordneten Dosierwalzen eine
weitere Dosierwalze nachgeordnet, die bei abgesenktem Dürrfutteraufbau die obere
Begrenzung,die z.B. durch einen abgesenkten Bügel des Dürrfuttteraufbaues gebildet
wird, nicht überschreitet. Die nachgeordnete Dosierwalze wird im Bereich der Heckklappe
von dem Rahmenblech des Heckrahmens der Dosiereinrichtung abgedeckt. Durch diese
Anordnung wird erreicht, daß der Laderaum des gesamten Ladefahrzeuges einschließlich
des Bereiches des oberen Dürrfutteraufbaues mit geschnittenen. Erntegut gefüllt
und dosiert wieder abgeladen werden kann. Das geschnittene Erntegut wird in bekannter
Weise mittels eines Kratzbodens der Dosiervorrichtung zugeführt. Die beiden bekannten
Dosierwalzen, die vielfach einen offenen Innenkörper haben, fräsen das Hauptpaket
des geladenen Erntegutes ab. Ein Teil des Erntegutes, der sich in dem Bereich des
oberen Dürrfutteraufbaues befindet und von der oberen der übereinander angeordneten
Dosierwalzen nicht erfaßt wird, gelangt erfindungsgemäß zu der nachgeordneten Dosierwalze,
die vorzugsweise mit einem geschlossenen Innenkörper ausgebildet ist.
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Durch die Länge der Zinken dieser Walze wird die Menge bestimmt, die
zwischen dem Rahmenblech und dem geschlossenen Innenkörper der Dosierwalze durchgezogen
wird. Der Auswurf eines Haufens aus Erntegut aus dem Laderaum, der ein Nachfolgegerät
verstopfen würde, ist praktisch durch die zusätzliche Anordnung der Dosierwalze
nicht möglich.
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Die Möglichkeit den Dürrfutteraufbau in der herkömmlichen Weise abzusenken,
um niedrige Toreinfahrten oder Viehställe befahren zu k^,nnQn, bleibt erhalten.
Zu diesem Zweck ist durch die ausgewählte Lage der Dosierwalze am Heck des Ladefahrzeuges
keine Umrüstzeit n Umrüstarbeit erforderlich. Die Dosierwalze kann ihre Position
beibehalten.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnungen, in denen ein
Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt ist, näher beschrieben.
Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht des Heckteils eines Ladefahrzeuges mit Dosiereinrichtung
und nachgeordneter Dosierwalze gemäß der Erfindung mit hochgeschwenktem Dürrfutteraufbau;
Fig. 2 den Gegenstand nach Fig. 1 ebenfalls in der Seitenansicht, jedoch mit abgesenktem
Dürrfutteraufbau.
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Das in den Fig. 1 und 2 teilweise dargestellte Ladefahrzeug, dessen
Ladefläche aus einem in bekannter Weise angetriebenen jedoch nicht dargestellten
Kratzboden besteht, weist im einzelnen ein bekanntes Fahrgestell auf, das über einen
Achsbock die Längsträger 1, 2 aufnimmt.
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Oberhalb der Längsträger 1, 2 befindet sich der Laderaum 3 mit den
seitlichen Begrenzungswänden 4, 5. Als obere Begrenzung des Laderaumes 3 ist ein
absenkbarer Dürrfutteraufbau 6 auf den seitlichen Begrenzungswänden 4, 5 aufgebaut.
An dem Laderaum 3 schließt sich heckseitig die Dosiereinrichtung 7 an. Die hintere
Begrenzung des Laderaumes 3 und der Dosiereinrichtung 7 wird durch die Heckklappe
8 gebildet. Die gesamte Dosiereinrichtung 7 wird von den seitlichen Längsträgern
1, 2 getragen und an den Begrenzungswänden 4, 5 befestigt. Unterhalb der Dosiereinrichtung
7 ist ein Querförderer vorgesehen, der vorzugsweise aus einem Querförderband 9 besteht.
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Wie aus den Figuren ersichtlich, wird bei der Grünfutterbergung mittels
einer nicht dargestellten Ladeeinrichtung, bestehend aus einer Aufnahmetrommel und
einem Schneid-Förderaggregat, das Erntegut in den Laderaum 3 gefördert. Mit Hilfe
des Kratzbodens wird der Laderaum 3 bis zu den Dosierwalzen 10, 11 gefüllt.
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Wird der Kratzboden mit einem langsamen Vorschub betätigt oder teilweise
ganz ausgeschaltet, so wird der Laderaum 3 auch mit geschnittenem Erntegut über
die seitlichen Begrenzungswände 4, 5 hinaus bis zur Begrenzung des Dürrfutteraufbaues
6 gefüllt.
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Erfindungsgemäß ist deshalb den in der landwirtschaftlichen Praxis
bereits bekannten Dosierwalzen 10, 11 eine weitere fest oder abnehmbare Dosierwalze
12 nachgeordnet.
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Diese Dosierwalze 12 wird in dem Halterahmen 13 der Dosiereinrichtung
7 gelagert und von der Dosierwalze 11 mit angetrieben. Der gesamte Antrieb der Dosierwalzen
10, 11, 12 erfolgt von dem Hauptgetriebe 14 aus über eine Kette 15 auf das Doppelkettenrad
16, das auf der Welle 17 der Dosierwalze 10 befestigt ist. Von dem Doppelkettenrad
16 wird mit der Kette 18 ein weiteres Doppelkettenrad 19 auf der Welle 20 der Dosierwalze
11 angetrieben. Von hier aus erfolgt der Antrieb über die Kette 21 auf das Kettenrad
22, das auf der Welle 23 der Dosierwalze 12 angeordnet ist. Die Drehrichtungen,
Pfeile a, b, c, aller Dosierwalzen 10, 11, 12 sind vorzugsweise alle gleich gerichtet.
Ebenfalls ist es vorteilhaft für eine gleichmäßige Dosierung, wenn die Abstände
zwischen den Antriebswellen 17, 20, 23 der Dosierwalzen 10, 11, 12 gleich groß sind.
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Die in horizontaler Lage angeordnete Dosierwalze 12 ist vorzugsweise
mit einem sich über die gesamte Fahrzeugbreite erstreckenden Innenkörper 24 ausgebildet.
Dieser Innenkörper 24 kann eine runde oder eckige Form haben. Von dem Innenkörper
24 und einem Rahmenblech 25 des Halterahmens 13 wird ein Schlitz 26 gebildet, durch
den die auf dem Innenkörper 24 befindlichen Zinken 27 das Erntegut in dosierter
Form ziehen. Der geschlossene Innenkörper 24 hat den Vorteil, daß kein Erntegut
durch die Dosierwalze 12 fallen kann.
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Das Erntegut muß also kurzzeitig auf de; Dosierwalze 12 liegen bleiben,
bis es von den Zinken 27 durch den Schlitz 26 gefördert wird. Durch die Zinkenlänge
der Zinken 27 wird somit die dosierte Fördermenge an Erntegut bestimmt. Mit zunehmender
Zinkenlänge wird auch die Fördermenge erhöht. Die Förderleistung eines Nachfolgegerätes,
wie z.B. ein Querförderband 9 oder ein nicht dargestelltes Fördergebläse, und die
Zinkenlänge der Zinken 27 stehen deshalb in einem Verhältnis zueinander.
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Es ist ferner vorstellbar, daß die den beiden Dosierwalzen 10, 11
nachgeordnete Dosierwalze 12 mit der oberen Dssierwalze 11 in einer horizontalen
Ebene angeordnet sein kann. Versuche in der Praxis zeigten jedoch, daß es vorteilhaft
ist, die Dosierwalze 12 vom Erdboden gemessen höher anzuordnen als die obere Dosierwalze
11.
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Ebenfalls ist bei der Verwendung eines in beiden Richtungen antreibbaren
Querförderbandes 9 unterhalb der Dosiereinrichtung 7 von Vorteil, wenn die Dosierwalze
12 etwa in der Mitte über dem Querförderband 9 angebracht ist.
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Für Arbeiten mit dem Ladefahrzeug auf einem Fahrsilo läßt sich das
in den Figuren dargestellte Querförderband 9 in eine Nichtgebrauchsstellung unter
das Fahrzeugende schieben und arretieren.
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Die Heckklappe 8 nimmt hierbei eine andere Position ein. Sie kann
in dem Verschluß 28 geöffnet werden.
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Die Feder hält dann die Heckklappe 8 beim Entladen offen. Die Dosierwalze
12 hat auch bei diesen Arbeiten noch eine Position, die hinter dem umlaufenden Kratzboden
des Laderaumes 3 liegt.
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Beim Transport von langhalmigem Erntegut z.B. Heu oder Stroh lassen
sich auch alle Dosierwalzen 10, 11, 12 mit ihren Antrieben einzeln über Keilverschlüsse
30 herausnehmen. Der Hauptrahmen 13 mit dem Rahmenblech 25 kann dann um einen Drehpunkt
in Richtung Pfeil e hochgeschwenkt werden.
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Ladefahrzeuge dieser Art werden jedoch auch zur Viehfütterung z.B.
in den Futtergang einer Stallung gefahren. Bekanntlich haben die Stallungen niedrige
Toreinfahrten, so daß der Dürrfutteraufbau 6 vorher abgesenkt werden muß. Erfindungsgemäß
kann der Dürrfutteraufbau 6 in der herkömmlichen und bekannten Weise nach vorne
oder nach hinten (Fig. 2) abgesenkt werden, ohne daß die Lage der nachgeordneten
Dosierwalze 12 oder deren Antrieb verändert werden muß. Bei abgesenktem Dürrfutteraufbau
6, wie er in Fig. 2 dargestellt ist, wird die obere Begrenzung, die z.B. durch einen
abgesenkten Bügel 31 des Dürrfutteraufbaues 6 gebildet wird, von der Dosierwalze
12 und dem Rahmenblech 25 in der Höhe nicht erreicht.
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Die Dosierwalze 12 kann im abgesenkten Zustand angetrieben werden,
ohne daß die seitlichen und/oder oberen Begrenzungsteile wie Latten, Rohre, Seile
oder dgl. des Dürrfutteraufbaues 6 in den Rotationsbereich der Dosierwalze 12 gelangen.
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Die Anlenkung des Bügels 31 ist mit Hilfe der Umlenkrollen 32, 33,
34 und dem Seil 35 mit Feder 29 so bestimmt, daß die Abdeckplane 36 od. dgl. in
jeder Lage des Dürrfutteraufbaues 6 immer gespannt ist. Da die Feder 29 auch gleichzeitig
die Heckklappe 8 bei untergeschobenem Querförderband 9 öffnet, hat sie eine doppelte
Funktion.
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