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Schlitzlochkartenbehälter Die Erfindung bezieht sich auf einen Schlitzlochkartenbehälter
mit Rasterlochtafeln zum Einführen von Auswählnadeln in die zugeordneten, Lochzeilen
bildenden Löcher der Schlitzlochkarten eines im Kartenbehälter auf einer Kartenstützplatte
ruhenden Schlitzlochkartenstapels.
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In den Unterlagen des deutschen Gebrauchsmusters 1873145 ist ein relativ
einfach herzustellender Schlitzlochkartenbehälter beschrieben, der ebenfalls gleichzeitig
zum Auswählen und Aufbewahren von Schlitzlochkarten dient und als Handkartei am
Arbeitsplatz eines Sachbearbeiters geeignet ist. Die hierfür erforderlichen Rasterlochtafeln,
die im übrigen vorfabriziert sind, werden bei der Herstellung dieses bekannten Schlitzlochkartenbehälters
in in dessen Seitenwände jeweils mit einem Abstand von den Stirninnenseiten des
Schlitzlochkartenbehälters angebrachten Seitennuten eingeschoben und befestigt,
so daß die Rasterlochungen eingelegter und zum Einführen der Auswählnadeln bereiter
Schlitzlochkarten mit den entsprechenden Lochungen der Rasterlochtafeln exakt fluchten.
Der zwischen Stirninnenseite des Schlitzlochkartenbehälters, der natürlich zur Freigabe
der Lochungen der Rasterlochtafeln entsprechend ausgeschnitten sein muß, und einer
eingesetzten Rasterlochtafel gebildete Zwischenraum dient dabei zur Aufnahme der
Vorsteckkarte, bei der Suchmerkmale darstellende Lochungen entweder markiert oder
allein angebracht sind.
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Wenn auch der beschriebene Schlitzlochkartenbehälter an sich, insbesondere
bei bereits vorgefertigen Rasterlochtafeln, relativ einfach zu erstellen ist, so
ist doch das Problem der leichten und wenig aufwendigen Herstellung von Rasterlochtafeln
unter Einhaltung der für eine betriebssichere Arbeitsweise erforderlichen Genauigkeit
überhaupt nicht gelöst. Relativ dicke, z. B. aus thermoplastischem Material bestehende
Rasterlochtafeln sind zwar gut in den Seitenwandnuten zu befestigen, aber zum Einbringen
der Lochungen sind relativ komplizierte Werkzeuge erforderlich, die darüber hinaus
auch einem entsprechenden, durch das gewählte Material der Rasterlochtafeln bedingten
Verschleiß unterliegen. Dünne Rasterlochtafeln, z. B. solche aus Blech, sind hingegen
leicht zu bearbeiten, bieten aber nicht die erforderliche Stabilität, sind beim
Zusammenbau eines Schlitzlochkartenbehälters nicht so leicht zu handhaben und nicht
zuletzt auch relativ schwer zu befestigen bzw. im Schlitzlochkartenbehälter zu verankern.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Schlitzlochkartenbehälter
so zu gestalten, daß unter Wahrung obengenannter Vorteile eine einfache und sichere
Befestigungsweise leicht herzustellender Rasterlochtafeln möglich ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß bei einem aus
thermoplastischem Werkstoff bestehenden Kartenbehälter die Rasterlochtafeln mittels
zweier Seitenwände zu einem im Kartenbehälter einsetzbaren, kastenförmigen Rahmen
zusammengeschlossen und von regelmäßig gewelltem Blech mit einer dem Lochzeilenabstand
entsprechenden Wellungsperiode gebildet sind und daß die Lochzeilen in einer gemeinsamen,
von einem Teil der Wellungen gebildeten Scheitelebene angebracht sind, die gegenüber
der vom anderen Teil der Wellungen gebildeten lochfreien Scheitelebene von der Einführseite
der Auswählnadeln abgekehrt ist.
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Durch die Verwendung von Blech, dem thermoplastisches Material annähernd
gleicher Wandstärke und für den vorliegenden Zweck erforderlichen Materialeigenschaften
durchaus gleichwertig sein dürfte, wird die Bearbeitung der Rasterlochtafeln wesentlich
erleichtert und durch dessen Wellungen aber gleichzeitig die gewünschte Stabilität
gewahrt. Der Zusammenschluß von Rasterlochtafeln mit Seitenwänden zu einem kastenförmigen
Rahmen gestattet darüber hinaus eine betriebssichere Verankerung der Rasterlochtafeln
im Schlitzlochkartenbehälter in einfacher Weise. Dadurch, daß weiterhin die Rasterlochtafeln
so angebracht sind, daß die Lochungen von der Einführungsseite der Auswählnadeln
her gesehen in Vertiefungen der Wellungen zu liegen kommen, ergibt sich der weitere
Vorteil, daß die Auswählnadeln bei Höhenabweichungen beim Einführen sicher in die
Lochungen der Rasterlochtafeln gelenkt werden. Wie sich aus den Unterlagen des Gebrauchsmusters
1873145
ergibt, sind leistenförmige, an den Behälterwänden angebrachte Kartenstützen einer
Kartenstützplatte gleichwertig.
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Zum Zusammenbau des kastenförmigen Rahmens besitzen die Rasterlochtafeln
an ihren Seitenkanten in vorteilhafter Weise Befestigungslaschen zum Einstecken
in entsprechende Schlitze der Seitenwände des Schlitzlochkartenbehälters, so daß
nach deren Umbiegen ein stabiler Rahmen vorliegt.
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Gemäß einem weiteren Erfindungsgedanken sind die insbesondere aus
federndem Blech gebildeten Seitenwände an ihrer Oberseite zum Eingriff in Längsnuten
der Behälterlängswände gleichmäßig nach außen abgewinkelt, so daß nach Einsetzen
und erfolgtem Einrasten der Oberseiten in einfacher Weise der kastenförmige Rahmen
mit dem Behälter als untrennbare Einheit montiert sowie die Rasterlochtafeln mit
Bezug auf ihre Lochungen höhenrichtig und unverrückbar angebracht sind.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind darüber hinaus zur
Auflage auf je einen an den Stirninnenseiten des Behälters vorgesehenen Absatz am
Fußrand der vorderen und hinteren Rasterlochtafel die Ecken nach außen abgewinkelt
sowie in der Quermitte dieses Fußrandes jeweils nach außen vorspringende Ausbuchtungen
vorgesehen.
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Eine solche Konstruktion ergibt außerdem zwischen der Stirninnenseite
und der dieser zugeordneten Rasterlochtafel den für eine Vorsteckkarte erforderlichen
Zwischenraum.
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Neben den durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Rasterlochtafeln
bedingten, bereits oben beschriebenen Vorteilen ergibt sich aber noch der wesentliche
Vorteil beim Einbringen der Rasterlochungen, daß nämlich mehrere, auf einer einzigen
Welle angebrachte Frässcheiben hierzu verwendet werden können, die senkrecht zu
den Wellungen geführt werden und nur eine Scheitelebene der Wellungen in ihrem Scheitelbereich
erfassen.
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Zur Herstellung des Rahmens schließlich können die Rasterlochtafeln
in der vorgesehenen Anzahl, zweckmäßigerweise wird auch noch eine in der Mitte angebracht,
im vorgesehenen Abstand in entsprechende Schlitze eines Bockes, der die Befestigungslaschen
frei läßt, eingesteckt werden, um dann anschließend die Seitenwände mit ihren entsprechenden
Schlitzungen über die Befestigungslaschen der Rasterlochtafeln zu schieben, welche
dann umgebogen werden.
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Es hat sich also gezeigt, daß die erfindungsgemäße ; Anordnung einfach
und ohne großen Aufwand in ihrer Gesamtheit herzustellen ist sowie in allen Teilen
ohne weiteres eine rationelle Fertigung gestattet.
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Der Erfindungsgegenstand wird nun an Hand eines Ausführungsbeispiels
mit Hilfe nachstehend aufgeführter Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt F i g.
1 einen gemäß der Erfindung aufgebauten Schlitzlochkartenbehälter mit angehobener
Kartenstützplatte, F i g. 2 einen Schlitzlochkartenbehälter wie in F i g. 1, aber
mit bei eingeschobenen Auswählnadeln abgesenkter Kartenstützplatte, F i g. 3 einen
im Gehäuse des Schlitzlochkartenbehälters vorgesehenen kastenförmigen Rahmen, F
i g. 4 einen Schnitt durch den linken oberen Rand des Sclilitzlochkartenbehälters,
F i g. 5 a und 5 b eine Vorderansicht und eine Seitenansicht eines Ausschnittes
einer Rasterlochtafel, F i g. 6 einen Ausschnitt der linken unteren Ecke des Schlitzlochkartenbehälters
gemäß der Erfindung, F i g. 7 zwei erfindungsgemäß ausgebildete Schlitzlochkartenbehälter,
die in einen Hängerahmen eingesetzt sind.
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In F i g. 1 ist ein Schlitzlochkartenbehälter 1 gezeigt, der bei angehobener
Kartenstützplatte 8 die Schlitzlochkarten 2 enthält. Der besseren Übersichtlichkeit
halber sind weder die in der vorderen Schlitzlochkarte und in den Rasterlochtafeln
an sich vorhandenen Rasterlochungen noch die in den Schlitzlochkarten enthaltenen
Datenlochungen dargestellt. Die Kartenstützplatte 8, die jeweils einer Ecke zugeordnet
auf ihrer Unterseite die Keilfüße 20 (F i g. 6) enthält, ist dabei nach hinten
gezogen, so daß die Keilfüße 20 auf dem rahmenförmigen Boden 13 aufliegen. Die Kartenstützplatte
8 ist in ihrer Bewegung nach oben durch die Rasterlochplatten 5 begrenzt. Werden
nun, wie in F i g. 2 gezeigt, durch die vordere Rasterlochplatte 5 an den gewünschten
Stellen Auswählnadeln. 3 in das in dem Schlitzlochkartenbehälter befindliche Schlitzlochkartenpaket
eingeführt und wird die Kartenstützplatte 8 durch Vorziehen abgesenkt, dann fallen
die ausgewählten Schlitzlochkarten in der Länge der Schlitzungen der gewünschten
Datenlochungen nach unten. Die Kartenstützplatte 8 ist, wie bekannt, zu ihrer Bedienung
von unten her durch die CSffnung 12 der rahmenförmigen Bodenplatte 13 zugänglich.
Beim Vorziehen gleiten dann die Keilfüße 20 (F i g. 6) in die entsprechenden
Löcher 6.
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Das hier gezeigte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung
ist zur Aufnahme von Schlitzlochkarten eingerichtet, deren Format dem einer Maschinenlochkarte
entspricht. Auch die Rasterlochungen entsprechen in ihren Abmessungen denen der
Maschinenlochungen. Die gegenseitigen Abstände der Rasterlochungen voneinander stimmen
dabei mit den Zeilen- und Spaltenabständen von Maschinenlochkarten überein.
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In solche Schlitzlochkarten eingegebene Datenlochungen verlängern
nun die entsprechenden Rasterlochungen nach oben, und zwar nur um so viel, daß ein
ausreichender Steg bis zur nächst höheren Rasterlochung erhalten bleibt. Daraus
ergibt sich, daß nur eine geringe Fallhöhe der Schlitzlochkarten vorgesehen werden
kann, da im allgemeinen der Steg zwischen zwei benachbarten Lochungen aufeinanderfolgender
Zeilen nur 3 mm beträgt.
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Für die rationelle Fertigung von Schlitzlochkartenbehältern gemäß
der Erfindung, welche gleichzeitig zum Aufbewahren und Selektieren von Schlitzlochkarten
dienen, bedeutet das aber, daß die Befestigung der Rasterlochplatten im Gehäuse
des Schlitzlochkartenbehälters sehr genau erfolgen muß, damit sich die Rasterlochungen
der im Schlitzlochkartenbehälter bei angehobener Kartenstützplatte befindlichen
Schlitzlochkarten mit denen der Rasterlochplatten decken, und zwar in bezug auf
Höhe und Seite.
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Dies läßt sich nun gemäß der Erfindung dadurch erreichen, daß in das
Gehäuse des Schlitzlochkartenbehälters 1 eine besonderer Einsatz 15 eingesetzt wird,
der aus einem kastenförmigen Rahmen besteht, dessen Befestigung eine genaue Höhenlage
gewährleistet. Dieser kastenförmige Rahmen 15 besteht aus einer vorderen Rasterlochtafel
5, einer hinteren Rasterlochtafel und einer mittleren Rasterlochtafel, die durch
zwei Seitenwände 30 gehalten werden. Die Seitenwände
30 und die
Rasterlochtafeln 5 stehen dabei natürlich senkrecht aufeinander. Die Seitenwände
30 sind so bemessen, daß gegebenenfalls eine in F i g. 1 und 2 jeweils gezeigte
seitliche (Öffnung des Schlitzlochkartenbehälters 1 freigehalten wird, d. h., die
Höhe der Seitenwände 30 ist kleiner als die der Rasterlochtafeln 5. Die Rasterlochtafeln
weisen an ihren Seiten die Befestigungslaschen 16 auf, die durch entsprechende Schlitzungen
der Seitenwände 30 hindurchragen und dann umgebogen sind, wie es an sich allgemein
bekannt ist. Die Seitenwände 30 bestehen aus einem dünnen federnden Blech und sind
an ihrer Oberkante 9 abgewinkelt, wobei der äußere Rand durch Umbördeln in an sich
bekannter Weise versteift sein kann. Die ebenfalls aus dünnem Blech bestehenden
vorderen und hinteren Rasterlochtafeln 5 sind an ihren unteren Ecken nach außen
abgewinkelt und besitzen jeweils in ihrer Quermitte Ausbuchtungen, wie es aus F
i g. 3 hervorgeht. Die Seitenwände 30 haben in ihrer Höhe relativ zu den Rasterlochtafeln
eine solche Lage, daß die Oberkanten der Rasterlochtafeln 5 den unteren Rand der
Abwinklungen der Seitenwände 30 berühren. Der so beschriebene kastenförmige Rahmen
15 wird in das Gehäuse des Schlitzlochkartenbehälters 1 eingesetzt, welches vorzugsweise
aus thermoplastischem Material besteht. An den beiden oberen Rändern der Innenflächen
der Seitenwände 30 des Gehäuses verläuft parallel zur Oberkante des Gehäuses je
eine Nut 17 (F i g. 4). Im Innern des Gehäuses wird die Kartenstützplatte 8 durch
je eine Leiste 14 geführt, die parallel zu den Vorder- und Hinterseiten des Gehäuses
verläuft. Sie kann auch durch einen Absatz, der jeweils aus den entsprechenden Gehäusewandungen
herausgearbeitet ist, gebildet werden.
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Beim Einsetzen des kastenförmigen Rahmens 1.5 in das Gehäuse wird
nun der Rahmen so lange nach unten geschoben, bis die Abwinklungen der unteren Ecken
der Rasterlochtafeln und ihre Ausbuchtungen auf den jeweiligen Leisten
14 aufliegen (F i g. 1, 2 und 6) und gleichzeitig die oberen Ränder der Abwinklungen
9 der Seitenwände in die Nuten 17 des Gehäuses einrasten (F i g. 4). Damit ist der
kastenförmige Rahmen 15 unverrückbar fest im Gehäuse angebracht. Wenn also vor Befestigung
der Rasterlochtafeln an den Seitenwänden dafür Sorge getragen ist, daß die Rasterlochungen
in richtiger Höhen- und Seitenlage in die Rasterlochtafeln eingegeben worden sind,
dann ist nach Einsetzen des kastenförmigen Rahmens die richtige Zuordnung der Rasterlochungen
der Schlitzlochkarten bei angehobener Kartenstützplatte und der Rasterlochtafeln
gewährleistet.
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Um die Herstellung der Rasterlochtafeln zu erleichtern und den hierzu
erforderlichen Aufwand herabzusetzen, wird relativ dünnes Blech verwendet, das dann
durch Profilgebung versteift wird. Zweckmäßigerweise wird eine Wellung des Bleches
vorgesehen, die in horizontaler Richtung verläuft. Die Wellungsperiode entspricht
dabei dem Lochabstand der Rasterlochungen in vertikaler Richtung, und die Länge
der Lochungen ergibt sich dort durch die Breite der Wellungen, welche etwa die Hälfte
einer Wellungsperiode ist. Dies geht aus F i g. 5 a und 5 b hervor. Die Seitenansicht
5 a eines Teils einer Rasterlochtafel zeigt hier etwa vier Wellungsperioden
oder acht Wellungsbreiten. Die Darstellung nach F i g. 5 b läßt im Ausschnitt das
Wesentliche einer Rasterlochtafel 5 erkennen. Die Rasterlochungen 18 entsprechen
in ihren Abmessungen denen der Lochungen in Maschinenlochkarten. Auch die gegenseitigen
Abstände entsprechen denen der Zählpunktstellen solcher Karten. Die Befestigungslaschen
16 ragen an der gezeigten Seite der Rasterlochtafel 5 hervor. Die einfachste Weise,
um die Rasterlochungen einzubringen, besteht darin, daß die Löcher entsprechend
eingestanzt werden. Bei einem anderen Verfahren werden die Löcher durch Vorbeiführen
einer solchen Rasterlochtafel an Frässcheiben, die in entsprechender Anzahl auf
einer Welle angebracht sind, eingefräst, indem die Frässcheiben relativ zur Rasterlochtafel
auf eine Höhe, die größer ist als die Materialstärke der Rasterlochtafel, eingestellt
werden. Auf diese Weise werden nur die Scheitelbereiche der Wellungen eingefräst.
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Beim Zusammenfügen dieser Rasterlochtafeln 5 zusammen mit den Seitenwänden
30 zu einem kastenförmigen Rahmen 15 und beim Einsetzen des kastenförmigen Rahmens
15 in das Gehäuse ist es zweckmäßig, darauf zu achten, daß die Rasterlochungen von
der Einführungsseite der Auswählnadeln her gesehen in die Vertiefungen der Wellungen
zu liegen kommen. Damit ergibt sich dann bei der praktischen Anwendung der Auswählvorrichtung
der Vorteil, daß bei Höhenabweichungen der Auswählnadeln bei ihrer Einführung diese
in die Rasterlochungen der Rasterlochtafeln 5 gelenkt werden, wenn sich Höhenverschiebungen
der Schlitzlochkarten ergeben sollten. Seitenverschiebungen sind nicht möglich,
da die Seitenwände 30 genau in der Entfernung der Lochkartenlänge angebracht sind.
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Die vordere Rasterlochtafel ist nun so angebracht, daß sich nach Einschieben
des kastenförmigen Rahmens in das Gehäuse ein solcher Abstand zwischen Rasterlochtafel
und Gehäusewandung ergibt, daß in diesen so gebildeten Zwischenraum eine Vorsteckkarte
eingeschoben werden kann, die entsprechend den gesuchten oder zu suchenden Merkmalen
gekennzeichnet ist oder gekennzeichnet werden kann. Diese Vorsteckkarte kann als
Suchmarkierung auch lediglich die Lochungen enthalten, die den gesuchten oder zu
suchenden Datenlochungen entsprechen.
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Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel bezieht sich zur Erläuterung
auf Schlitzlochkarten im Maschinenlochkartenformat, deren Lochungen in den Abmessungen
ebenfalls denen der Maschinenlochkarten entsprechen. Das soll aber nicht bedeuten,
daß die Anwendung des erfindungsgemäßen Schlitzlochkartenbehälters allein hierauf
beschränkt ist; vielmehr läßt sich diese Anordnung auch auf die Verwendung der gebräuchlichen
Schlitzlochkarten bei entsprechender Gestaltung einrichten.
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Weiterhin ist zwar das Ausführungsbeispiel auf einen Schlitzlochkartenbehälter
gerichtet, der eine absenkbare Kartenstützplatte besitzt. Ohne weiteres könnte sich
aber die Erfindung auch auf Auswählgeräte anwenden, die eine feste Kartenstützplatte
aufweisen, so daß nach Einführen der Auswählnadeln der Schlitzlochkartenbehälter
um 180° gedreht werden muß, um die ausgewählten Schlitzlochkarten ermitteln zu können.
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Schließlich ist der Schlitzlochkartenbehälter gemäß der Erfindung
so gestaltet, daß er sich leicht in eine Hängeregistraturvorrichtung unterbringen
läßt. An den oberen Seitenrändern des Gehäuses 1 sind hierzu je eine Trageleiste
7 vorgesehen, mit deren Hilfe der Schlitzlochkartenbehälter in einen Tragrahmen
200 eingehängt werden kann, der seinerseits mit seinen
Traggriffen
207 in eine Hängeregistraturvorrichtung eingehängt wird.