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Einrichtung zur Bremsbergförderung bzw. Schrägschachtförderung Die
Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Bremsbergförderung bzw. Schrägschachtförderung
unter Verwendung zweier in nebeneinanderliegenden Führungen verfahrbarer Fördergefäße,
die an ihrem oberen Ende durch ein über eine Antriebsstation laufendes und an ihrem
unteren Ende durch ein über eine Umkehrstation laufendes Zugmittel miteinander verbunden
sind. Die bekannten Ausführungsformen von Einrichtungen dieser Art sind in ihrer
Leistung begrenzt. Eine geschlossene Bandanlage würde selbstverständlich höhere
Leistungen bringen können. Diese Möglichkeit ist aber sehr aufwendig, namentlich
wenn zwei in umgekehrter Richtung fördernde geschlosseneBandanlagen nebeneinander
eingesetzt werden sollten. Außerdem müßte damit gerechnet werden, daß diese Bandanlagen
auf ihrer vollen Länge beladen werden, was bei entsprechend langer Strecke zu außerordentlich
hohen Belastungen des Zugmittels und der oberen Kehre führt. Werden diese Belastungen
durch Verwendung von Zwischenantrieben, die auf beide Trume wirken, unterteilt,
so ergibt sich umgekehrt bei ungleichmäßiger Beladung der den einzelnen Zwischenantrieben
zugeordneten Förderabschnitte die Schwierigkeit, diese Antriebe zu synchronisieren,
um zu vermeiden, daß Kraftreserven an einen einem anderen Zwischenantrieb zugeordneten
Abschnitt des Förderers abgegeben werden und dadurch doch eine L7berlastung des
Zugmittels stattfindet.
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Um alle diese Schwierigkeiten zu vermeiden und eine leistungsfähige
Förderanlage mit weitgehendem Ausgleich der bergauf zu ziehenden und der bergab
zu bremsenden Kräfte zu haben, schlägt die Erfindung vor, daß in einer Anlage der
eingangs beschriebenen Art die Fördergefäße als Bandzüge ausgebildet sind, deren
Führungen mindestens an ihrem einen Ende je eine Umkehre aufweisen, die in an sich
bekannter Weise sowohl für die Umlenkung der Bandzüge als auch für die Umlenkung
des Zugmittels geeignet und mit einer daran anschließenden, der Länge eines Bandzuges
entsprechenden Führung für das Untertrum versehen ist, wobei jeweils dort, wo die
nebeneinanderliegenden Führungen enden, zwischen ihnen die Antriebsstation und die
Umkehrstation des Zugmittels angeordnet sind. Als Zugmittel kann dabei ein Seil
verwendet werden, das z. B. durch eine Parabolscheibe angetrieben und von der Umkehrstation
her gespannt gehalten wird. Antriebsstation und Umkehrstation des Zugmittels befinden
sich dabei also nicht, wie bei der bekannten Bandzugfördereinrichtung, im Zugstrang
des Bandzuges, sondern es ist für zwei Bandzüge je ein besonderer Führungsstrang
vorgesehen und dort, wo diese je dem Pendelverkehr eines Bandzuges dienenden Führungen
aufhören, ist zwischen ihnen die Antriebsstation und Umkehrstation des Zugmittels
vorgesehen, das, wie bei der Bremsbergförderung üblich, beiden nebeneinanderliegenden
Führungen zugeordnet ist, nun aber nicht notwendig am oberen und unteren Ende des
Bremsberges seine Antriebs-und Umkehrstation aufweist, sondern - wenn das Fördertrum
dort mit einer Umkehre versehen ist -am Ende des anschließenden Untertrums.
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Der beste Ausgleich der bergauf und der bergab stehenden Kräfte ist
zu erzielen, wenn die Bandzüge an beiden Enden der Förderstrecke über eine Kehre
umgelenkt werden. Dies hat zugleich den Vorteil, daß die Bandzüge sowohl am oberen
als auch am unteren Ende der Anlage über Kopf entladen wer= den können. Die Antriebsstation
für das Seil befindet sich dann am unteren Ende des Untertrums für den. bergauf
fahrenden Zug, während sich die Umkehrstation für das Seil am oberen Ende des Untertrums
für den bergab fahrenden Bandzug befindet.
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Dient der jeweils bergauf fahrende Bandzug lediglich der Personenbeförderung,
benötigt er also keine Kopfkehre, so kann in den beiden nebeneinanderliegenden Führungen
der Bandzüge in einem der Bandzuglänge entsprechenden Abstand von der Antriebsstation
des Seiles ein Zwischenantrieb für den Bandzug angeordnet sein, der die bis dahin
von dem ablaufenden Bandzug an die Antriebsstation des Seiles gelieferten Kräfte
ersetzt und in etwa die zusätzlichen Kräfte zum Hochziehen dieses Bandzuges im Rücktrum
aufbringt.
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Wenn es die örtlichen Verhältnisse zulassen, so kann die Beladestelle
für die abwärts fördernden Bandzüge aber auch - ohne Anordnung einer Kehre am oberen
Ende der Bandzuggerüste - auf einem Sattel liegen und etwa eine Bandzuglänge von
der
Antriebsstation des Seiles entfernt sein, wobei das Traggerüst
der Bandzüge von der Beladestelle in Richtung auf die Antriebsstation des Seiles
etwa horizontal verläuft oder nach Möglichkeit leicht abfällt. Die Beladung des
Bandzuges wird in diesem Falle durchgeführt, während der andere Bandzug sich entlädt
und langsam um die untere Kehre läuft. Der vollbeladene Bandzug fährt dann mit voller
Geschwindigkeit zurück und fördert nun-seinerseits das Ladegut zur unteren Kehre.
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Um namentlich bei Verwendung von Bandzügen für die Seilfahrt eine
zusätzliche Sicherheit gegen ein mögliches Reißen des Seiles zu haben, sind zweckmäßig
die Schienenführungen der Bandzüge mindestens im Obertrum mit einer Verzahnung versehen,
die z. B. in den Stegen bzw. oberhalb oder unterhalb der Flansche der seitlich angeordneten
U-Schienen der Bandzuggerüste vorgesehen ist. In diese Verzahnung greift ein vorzugsweise
am oberen Ende der Bandzüge angeordnetes Fahrzeug ein, das nach einem nicht zum
Stand der Technik gehörenden Vorschlag mit einem Paar von gegenläufigen Zahnrädern
versehen ist, derenAchsen senkrecht zur Förderebene stehen. Die Zahnräder, die nach
dem genannten Vorschlag zum Antreiben der Bandzüge dienen, laufen in diesem Fall
jedoch leer um, stehen dabei aber unter der Wirkung einer durch die Spannung des
Zugmittels offen gehaltenen Bremse, die sich bei Wegfall dieser Spannung schließt.
Ein Bremsen an den Wellen der Zahnräder bringt eine höhere Sicherheit als das Zusammenwirken
von Bremsen mit den Führungen des Bandzuges, die notwendigerweise Stoßstellen aufweisen,
an denen plötzliche Schläge auftreten könnten. Grundsätzlich ist es auch möglich,
das mit dem Zahnräderpaar versehene Fahrzeug als Antriebsfahrzeug zur Unterstützung
der Antriebsstation des Zugseiles zu benutzen. Auf diese Weise kann z. B. auf den
oben erwähnten Zwischenantrieb verzichtet werden.
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Die Figuren zeigen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, die gemäß
F i g. 1 in Seitenansicht, gemäß F i g. 2 in Draufsicht dargestellt ist.
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Mit 1, 1' sind die beiden wechselweise aufwärts und abwärts fahrenden
Bandzüge bezeichnet, mit 2, 2' das Obertrum der Gerüste, in denen sie verfahren
werden, mit 3, 3' die Kehren am unteren Ende dieser Gerüste, mit 4, 4' das an diese
Kehren anschließende Untertrum für die Bandzüge, mit 5 die Umkehrstation für das
Seil, mit 6 die z. B. als Parabolscheibe ausgebildete Antriebsstation für das Seil.
Diese Stationen sind gegen das Gerüst verspannt. 7 bezeichnet das Seil selbst, das
von dem mit dem Bremsfahrzeug 8 versehenen oberen Ende des Bandzuges 1, über die
Antriebsstation 6 zu dem mit dem Bremsfahrzeug 8' versehenen oberen Ende des Bandzuges
1' reicht. 7' bezeichnet das Rückseil, das bei der eingezeichneten Stellung der
Bandzüge vom anderen Ende des Bandzuges 1 über die Umkehre 3 des Bandzuggerüstes
2 in dessen Untertrum 4, von dort über die Umkehrstation 5 in das Untertrum 4' des
anderen Bandzuggerüstes reicht und während der Abwärtsförderung des Bandzuges
1 im Gerüst 2, 3, 4
entsprechend kürzer, im Gerüst 4', 3', 2'
entsprechend länger wird. Das Seil 7, 7' kann über Rollen, die unterhalb (im Rücktrum
oberhalb) der Bandglieder zwischen den Schienen der Gerüste 2, 4 und 2', 4' angeordnet
sind, und in den Umkehren 3, 3' über Seilscheiben geführt sein.