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Einwickelmaschine zum Umhüllen von aus mehreren Einzelstücken bestehenden
Packstücken Die Erfindung betrifft eine Einwickelmaschine zum Umhüllen von aus mehreren
Einzelstücken bestehenden Packstücken mit Aufgabetisch, Faltkanal und einer die
Packstücke unter Mitnahme eines senkrecht zu deren Förderrichtung zugeführten Hüllblattes
in den Faltkanal einschiebenden Einrichtung.
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Es ist bereits eine Einwickelmaschine mit einem feststehenden Faltkanal
bekannt, bei der das zu umhüllende Packstück vom Aufgabetisch über zwischengeschaltete
Führungen in den eigentlichen Faltkanal eingestoßen werden. Tisch, Führung und Faltkanal
sind dabei jeweils in Abständen voneinander angeordnet, wobei zwischen Tisch und
Führung das Hüllblatt hindurchgezogen wird. Die Länge des jeweils zu umhüllenden
Packstückes muß dabei größer sein als der größte Abstand zwischen Tisch, Führung
und Faltkanal, damit das Packstück auf seinem Weg vom Aufgabetisch zum Faltkanal
zumindest auf Teilen seiner Länge immer ausreichend unterstützt und geführt ist.
Eine derartige Einwickelmaschine ist wenig geeignet zum Umhüllen von aus mehreren
Einzelstücken bestehenden Packstücken, es sei denn, daß die kleinen Einzelgegenstände
größer sind als die Abstände zwischen Tisch, Führung und Faltkanal. Aber selbst
dann, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muß bei der bekannten Einwickelmaschine
mit Komplikationen gerechnet werden, da es kaum vermeidbar ist, daß die einzelnen
Gegenstände gegen die Vorderkante der Führungen oder auch des Faltkanals stoßen,
wodurch der ganze Stapel natürlich in Unordnung geraten muß.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine derartige Einwickelmaschine
so abzuwandeln, daß sie besonders zum Umhüllen von aus mehreren Einzelstücken bestehenden
Packstücken geeignet ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß der Faltkanal
im Arbeitstakt der Maschine in Längsrichtung gegen den Aufgabetisch heranschiebbar
angeordnet ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß während des Vorschiebens des
Packstückes vom Aufgabetisch in den Füllkanal eine unterseitig nahezu geschlossene
Führung vorhanden ist, so daß ein Verkanten od. dgl. der das Packstück ausmachenden
Einzelgegenstände nicht befürchtet zu werden braucht.
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Es ist zwar bereits eine Vorrichtung zum Bündeln von Etikettenstapeln
bekannt, die einen Umlegerschacht aufweist, der im Längsschnitt etwa gabelförmig
ausgebildet und unter gleichzeitiger Mitnahme des Hüllblattes über den Etikettenstapel
geführt wird.
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Eine solche Vorrichtung ist jedoch zum Umhüllen von Packstücken nicht
geeignet. Einer der wesent-
lichen Gründe dafür ist, daß der Umlegerschacht auf Grund
seiner gabelförmigen Ausbildung jeweils nur ein Packstück aufzunehmen in der Lage
wäre. Ein durchgehender Transport der Packstücke ist somit nicht möglich.
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Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann der Faltkanal von
einem oder mehreren Lenkern getragen sein. Wenn die Einwickelmaschine mit in Längsrichtung
des Faltkanals zwischen diesem und dem Aufgabetisch hin und her verschiebbaren Faltklötzen
versehen ist, ist es in weiterer, vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung möglich,
die Anordnung so zu treffen, daß die Faltklötze in der vom Aufgabetisch entfernten
Stellung des Faltkanals sich etwa in der Mitte zwischen diesem und dem Tisch befinden.
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Die Bewegung der Faltklötze erfolgt zweckmäßig in beiden Richtungen
synchron mit der des Faltkanals, und zwar vorteilhaft mit etwa der Hälfte der Geschwindigkeit,
mit der der Faltkanal hin- und herbewegt wird.
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Wenn die Faltklötze von in Längsrichtung des Faltkanals an diesem
angeordneten und geführten Schienen getragen sind, kann jeder der Faltklötze bzw.
jede der Schienen mit einem vorzugsweise nach unten sich erstreckenden Fortsatz
versehen sein, der unter Zwischenschaltung eines Armes od. dgl. mit einem der den
Faltkanal tragenden Lenker verbunden ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigen Fig.1 bis 3 die Seitenansicht einer Einwickelmaschine in drei verschiedenen
Betriebsstellungen, im Schema, F i g. 4 eine zur F i g. 1 gehörende Draufsicht.
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Das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel besteht im
wesentlichen aus einem Faltkanal 10, der in Richtung der Pfeile 11 und 12 etwa in
horizontaler Ebene hin und her bewegbar ist, einem Aufgabetisch 13 sowie einem Greiferelement
14, das in Richtung der Pfeile 15 und 16 auf und ab bewegbar ist.
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Der Faltkanal wird von zwei Lenkerpaaren 17 und 18 getragen, die
bei 19 und 2 schwenkbar gelagert sind. - Dem Aufgabetisch 13 ist ein Schieber 21
zugeordnet, der in Richtung der Pfeile 22 und 23 hin und her verschiebbar ist.
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Weiterhin ist eine Vorratsrolle 24 vorgesehen, von der die einzelnen
Hüllbätter zunächst in Gestalt eines Bandes 25 abgezogen werden. Letzteres wird
über Umlenk- und Führungsrollen 26, 27, 28 in Richtung des Pfeiles 29 vortransportiert.
Außerdem ist hinter den Rollen 27 und 28, also dort, wo das Band 25 bereits in die
Vertikale umgelenkt worden ist, eine Führung 30 vorgesehen, die ein Hin- und Herflattem
des Bandes vermeiden soll.
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Unterhalb der Führung 30 ist ein Messerpaar 31 a, 31 b angeordnet,
das in horizontaler Ebene hin und her bewegbar ist. Jedes der beiden Messer 31 a
und 31 b trägt unterseitig jeweils einen Fortsatz 32 a und 32 b. Die Anordnung ist
dabei so getroffen, daß in der Schneidstellung des Messerpaares (Fig.2) die beiden
Fortsätze 32 a und 32 b mit ihren freien Enden aneinander zur Anlage kommen. Das
Messerpaar 31 a, 31 b dient dazu, die einzelnen Hüllblätter vom Band 25 abzutrennen.
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Dieses wird durch das bereits erwähnte Greiferelement 14 von der
Vorratsrolle 24 abgezogen. Das Greiferelement besteht aus zwei Backen 33 und 34,
von denen die eine, 34, gemeinsam mit einer Klinke 35 fest auf einer drehbaren Welle
angeordnet ist.
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Letztere trägt weiterhin einen radialen Fortsatz 36.
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Schließlich ist an dem Greiferelement 14 ein um die Achse 37 schwenkbarer
Arm 38 angebracht, der mit einer Ausnehmung 39 versehen ist, in die die Klinke in
ihrer verriegelten Stellung eingreift.
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Das Greiferelement 14 wird in geöffnetem Zustand nach oben in die
in Fig. 1 der Zeichnung dargestellte Lage gefahren. Dabei ist die schwenkbare Backe
34 nach links, also in die geöffnete Lage geschwenkt und in dieser Lage durch die
mit dem Arm 38 im Eingriff befindliche Klinke 35 gesichert. Das heißt, daß das freie
Ende 25 a des Bandes 25 zwischen die beiden Backen 33 und 34 gerät. Sobald, ausgehend
von der in Fig. 1 der Zeichnung dargestellten Lage der Teile zueinander, das Greiferelement
14 noch geringfügig weiter nach oben verschoben wird, wirkt ein Anschlag 40 auf
den Arm 38 ein. Dieser wird dadurch entgegen der Kraft einer Feder 43 in Richtung
des Pfeiles 41 verschwenkt. Dadurch wird die Klinke 35 entriegelt. Da diese bzw.
die schwenkbare Backe 34 unter der Einwirkung einer in der Zeichnung nicht dargestellten
Feder steht, die in Schließrichtung des Armes 34 wirkt, schließt sich das Greiferelement
14 nach der durch den Anschlag 40 bewirkten Entriegelung, wobei das freie Ende 25
a des Bandes 25 im Greiferelement 14 eingeklemmt wird. F i g. 4 zeigt, daß das Greiferelement
14 sich nicht über die gesamte Breite des Bandes 25 erstreckt; vielmehr handelt
es sich um zwei Greifer, die das freie Ende 25 a des Bandes 25 erfassen. Die Führung30
ist zu diesem Zweck an ihrem unteren Ende an jenen Stellen, an denen die beiden
Greifer
das freie Ende 25 a des Bandes 25 erfassen, mit Ausnehmungen versehen, durch
die die Backen 33 und 34 hindurchgreifen können.
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Von der in Fig.1 der Zeichnung dargestellten Lage wird das geschlossene
Greiferelement 14 in Richtung des Pfeiles 16, also nach unten zwischen Aufgabetisch
13 und FaltkanallO in die in Fig.2 der Zeichnung dargestellte Lage gefahren. Der
Aufgabetisch 13 ist mit Einschnitten 46 versehen, damit die Greiferteile 34, die
über die stirnseitige Begrenzung 47 des Tisches 13 hervorragen, passieren können.
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Unterhalb des Faltkanals 10 ist ein weiterer Anschlag 48 angeordnet,
der bezüglich seiner Höhenlage verstellbar ist. Dieser Anschlag 48 wirkt im Verlauf
der Abwärtsbewegung des Greiferelements 14 auf den bereits erwähnten radialen Arm
36 ein, der ebenfalls mit der Klinke 35 und schwenkbare Greifbacke 34 tragende Welle
fest verbunden ist. Das Zusammenwirken von Anschlag 48 und Fortsatz 36 hat zur Folge,
daß die Teile 36, 34, 35 nach oben verschwenkt werden. Dadurch wird einmal das Greiferelement
14 geöffnet, indem die Backen 34 nach links verschwenkt werden; zum anderen wird
auch die Klinke 35 wieder mit der Ausnehmung 39 des Armes 38 in Eingriff gebracht,
so daß die Greifer in ihrer geöffneten Lage fixiert bleiben. Mit dem Öffnen der
Greifer 33, 34 hört auch zugleich das Abrollen des Bandes 25 von der Vorratsrolle
24 auf. Mithin kann durch entsprechende Einstellung des Anschlages 48 bezüglich
seiner Höhenlage jederzeit die Länge des Hüllblattes festgelegt werden.
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Der Einwickelvorgang läuft folgendermaßen ab: Zunächst wird das zu
umhüllende Packstück 56 auf den Aufgabetisch 13 gelegt. Gleichzeitig erfolgt das
Abrollen eines Bandabschnittes von der Vorratsrolle 24 durch das Greiferelement
14. Der von den Lenkerpaarenl7, 18 getragene Faltkanal befindet sich in seiner rechten,
vom Aufgabetisch 13 entfernten Lage.
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Dabei ist zwischen der Stirnfläche 47 des Aufgabetisches 13 und der
Stirnfläche57 des FaltkanalslO ein freier Raum vorhanden, durch den hindurch das
Greiferelement 14 mit dem Band 25 bewegt werden kann. Danach wird der Faltkanal
10 in Richtung des Pfeiles 11 (F i g. 1), also nach links in die Lage gemäß F i
g. 2 verschoben. Dabei befindet sich der Faltkanal 10 unmittelbar vor dem Tisch
13, so daß nunmehr das auf dem Tisch liegende Packstück 56 mit Hilfe des Stößels
21 nach rechts in den Faltkanal 10 hineingeschoben werden kann. Letzterer wird oben
und unten von Schienen 58 und 59 begrenzt. An beiden Seiten sind Wandungen 60 und
61 vorgesehen, die ;mit den die obere Begrenzung bildenden Schienen 56 einstückig
sind. Der Querschnitt des Faltkanals entspricht dem der zu umhüllenden Packstücke.
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Während des Einstoßens des Packstückes 56 durch den Stößel 21 in
den Faltkanal 10 hinein nehmen die Teile die in Fig. 2 der Zeichnung dargestellte
Lage ein. Dabei wird der zwischen Tisch 13 und Faltkanal 10 befindliche Abschnitt
51 des Bandes 25, der als Hüllblatt dient, zwischen diesem und dem bereits im Faltkanal
10 befindlichen Packstück 62 eingeklemmt.
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Letzteres ist in dem vorausgegangenen Arbeitsgang umhüllt worden.
Sobald der Abschnitt 51 zwischen den Stirnflächen 56 a und 62 a der beiden erwähnten
Packstücke eingeklemmt ist, wird das Messerpaar 31 a, 31b betätigt, wodurch das
Hüllblatt 51 vom Band 25 abgetrennt wird. Jedoch wird das Hüllblatt
51
zunächst noch von den beiden Fortsätzen 32 a und 32 b gehalten, die unterhalb der
Messerteile 31 a und 31 b angeordnet sind. Somit würde auch die Möglichkeit bestehen,
den Trennschnitt, durch den das Hüllblatt 51 vom Band 25 abgeschnitten wird, etwas
früher stattfinden zu lassen, also vor jenem Zeitpunkt, zu dem der Zuschnitt 51
in der beschriebenen Weise zwischen den Packstücken 56 und 62 eingeklemmt wird.
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Im weiteren Verlauf der nach rechts, also in Richtung des Pfeiles
23 gerichteten Bewegung des Packstückes 56 wird dieses unter Mitnahme des Hüllblattes
51 in den Faltkanal 10 eingestoßen (F ig. 3), wobei gleichzeitig die bereits im
Faltkanal befindlichen Packstücke 62, 63, 64, 65 usw. um eine Wegstrecke, die der
Länge des Packstückes 56 entspricht, nach rechts verschoben werden. Von Vorteil
ist dabei, daß auch während des Einstoßens in den Faltkanal 10 das Hüllblatt 51
zwischen den beiden Stirnflächen 56 a und 62 a der beiden Packstücke 56 und 62 eingeklemmt
bleibt, so daß auch während des Einstoßens ein Verschieben oder Verrutschen des
Zuschnittes 51 gegenüber dem Packstück 56 so gut wie ausgeschlossen ist. Fig.3 läßt
erkennen, daß das Hüllblatt 51 während des Einschiebens des Packstückes 56 in den
Faltkanal 10 hinein an die Ober-und Unterseite566 bzw. 56c des Packstückes angelegt
wird. Mithin sind nach Beendigung des Einstoßens diese Flächen und zugleich die
Stirnflächen 56 a vom Hüllblatt 51 bedeckt. Lediglich die dem Aufgabetisch 13 zugekehrte
Stirnfläche 56 d und die beiden Seitenflächen 56 e und 56 f (F i g. 4) sind noch
nicht umhüllt.
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Sobald das Packstück 56 in den Faltkanal 10 eingeschoben worden ist,
wird der Faltkanal nach rechts in die in F i g. 1 dargestellte Lage verschwenkt.
Das heißt, daß nunmehr wieder ein freier Raum zwischen dem Aufgabetisch 13 und dem
Faltkanal 10 vorhanden ist, in den hinein das Hüllblatt für das nächstfolgende Packstück
gebracht werden kann.
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Die Vervollständigung der Umhüllung des bereits im Faltkanal 10 befindlichen
Packstückes 46 wird in der vom Aufgabetisch 13 entfernten Stellung des Faltkanals
durchgeführt. Zu diesem Zweck sind oberhalb und unterhalb desselben, und zwar nahe
seiner dem Aufgabetisch 13 zugekehrten Stirnfläche 57, zwei Organe 66 und 67 vorgesehen,
von denen das eine, 66, als in vertikaler Ebene auf und ab bewegbarer Schieber ausgebildet
ist. Wenn der Faltkanal 10 die in Fig. 2 und 3 dargestellte Lage einnimmt, befinden
sich die beiden Organe 66 und 67 unterhalb und oberhalb des Faltkanals 10, derart,
daß sie nicht in den Bewegungsbereich desselben hineinragen. Sobald jedoch der Faltkanal
nach Beendigung des Einstoßvorganges seine nach rechts gerichtete Bewegung beendet
hat, wird der Schieber 66 aus seiner in den F i g. 2 und 3 dargestellten Lage nach
oben in die Stellung gemäß F i g. 1 verschoben. Während dieser Bewegung nimmt er
das untere freie Ende 51 a des Hüllblattes 51 mit, und zwar in der Weise, daß dieses
freie Ende an die Stirnfläche 56 d angelegt wird. Das oberseitig des Faltkanals
10 angeordnete zweite Organ 67, das als an einer Kurve 69 geführter Schwenkarm ausgebildet
ist, wirkt auf das obere freie Ende 51 b des Hüllblattes 51 ein und legt dieses
an der Stirnfläche 56 d des Packstückes 56 an, und zwar nachdem das untere freie
Ende 51 a durch den Schieber 66 angedrückt worden ist. Im Normalfall werden
die beiden
freien Enden aneinander geringfügig überlappen, wobei das obere Ende 51 b auf dem
unteren Ende aufliegt. Der Schwenkarm 67 ist mit einem beheizbaren Kopf 70 versehen,
so daß, falls das Umhüllungsmaterial die notwendigen Eigenschaften aufweist, die
beiden freien Enden 51 a und 51 b miteinander verschweißt oder verklebt werden können.
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Die Fig. 1 zeigt die beiden Organe 66 und 67 in ihrer Endlage. Das
Hüllblatt 51 ist nunmehr um das Packstück 56 gelegt und befestigt. Wenn nicht vorgesehen
ist, auch die Seitenflächen des Packstückes zu umhüllen, wird dieses ohne weitere
Behandlung aus dem rechten Ende des Faltkanals ausgestoßen.
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Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sollen
die Packstücke jedoch allseitig umhüllt werden. Demzufolge ist die Breite des Bandes
25 und damit des Hüllblattes 51 so gewählt, daß letzteres an beiden Seiten über
das Packstück übersteht. Die daraus resultierenden Ränder werden folgendermaßen
an den Seitenflächen des Packstückes zur Anlage gebracht: Zwischen dem Aufgabetisch
13 und dem Faltkanal 10 sind zwei Faltklötze 71, 72 angeordnet. Jeder dieser Faltklötze
wird von einer Schiene 73 bzw. 74 getragen. Beide Schienen 73 und 74 sind am Faltkanal
10 diesem gegenüber in Längsrichtung verschiebbar angebracht und mit einem Fortsatz
75 bzw.
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76 versehen. Beide Fortsätze 75, 76 sind, etwa senkrecht zu den Schienen
73 und 74 verlaufend, nach unten gerichtet und an ihren freien Enden jeweils mit
einem Arm 77, 78 verbunden. Diese Arme 77 und 78 sind gelenkig am Lenkerpaar 17
befestigt. Daraus folgt, daß eine Verschiebung des Faltkanals 10 in der einen oder
anderen Richtung auch eine gleichgerichtete Verschiebung der beiden Faltklötze 71
und 72 zur Folge haben muß. Dabei ist das tJbersetzungsverhältnis so gewählt, daß
die Verschiebung der Faltklötze mit der halben Geschwindigkeit, mit der der Faltkanal
10 bewegt wird. Faltklötze 71 und 72 nehmen somit immer eine Mittelstellung zwischen
dem Aufgabetisch 13 und dem Faltkanal 10 ein. In jener Lage des Faltkanals 10, in
welcher dieser am Aufgabetisch 13 anliegt (Fig.2 und 3) stellen sie die seitlichen
Begrenzungen desselben an seinem dem Tisch 13 zugekehrten Ende dar. Die Seitenwände
60 und 61, die den Faltkanal 10 begrenzen, beginnen also erst in einem Abstand vom
freien Ende 57 des Faltkanals. Dieser Abstand entspricht der Länge der Faltklötze.
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Der Abstand der einander zugekehrten Flächen 71 a und 72 a der Faltklötze
71 und 72 stimmt mit der Breite der Packstücke überein. Die Höhe der Faltklötze
71 und 72 ist geringfügig kleiner als die der Packstücke.
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Daraus ergibt sich, daß sofort bei Beginn des Einschiebens des Packstückes
56 in den Faltkanal 10 hinein, die in Einstoßrichtung vorn liegenden Bereiche der
überstehenden Ränder des Hüllblattes 51 an beiden Seiten von den Faltklötzen 71,
72 an die Seitenwandungen des Packstückes angelegt werden.
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Es handelt sich dabei um jene Bereiche des Zuschnittes 51, die seitlich
an den zwischen den beiden Packstücken 56 und 62 eingeklemmten Abschnitt anschließen.
Da das in Einstoßrichtung hintere Ende des Hüllblattes nicht sofort, jedenfalls
nicht während des Einstoßvorganges, verschlossen wird, können die beiden Faltklötze
71 und 72 während der letzten
Phase des Einstoßvorganges und der
anschließenden Wegbewegung des Faltkanals 10 nach rechts ohne weiteres zwischen
den beiden EndenSla und 51 b des Hüllblattes 51 hindurchfahren. Am Ende der nach
rechts gerichteten Bewegung des Faltkanals 10, die von den Faltklötzen 71 und 72
nur mit der halben Geschwindigkeit mitgemacht wird, befinden sich letztere in einer
Entfernung vom Faltkanal 10 bzw. dessen Stirnseite 57, die ohne weiteres das bereits
erläuterte Anlegen und Verkleben od. dgl. der beiden freien Enden 51 a und 51 b
erlaubt.
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Bei der darauffolgenden Bewegung des Faltkanals 10 in Richtung auf
den Aufgabetisch 13 zur Aufnahme des nächstfolgenden Packstückes, an der die Faltklötze
wiederum, jedoch nur mit halber Geschwindigkeit teilnehmen, gerät nunmehr der in
Einstoßrichtung hinten liegende Bereich der seitlichen Ränder des Hüllblattes in
den Wirkungsbereich der Faltklötze 71 und 72, so daß auch hier ein Anlegen dieser
Bereiche des Hüllblattes an die Seitenwandungen des Packstückes erfolgt. Es handelt
sich dabei um jene Teile des Hüllblattes, die aus den beiden ursprünglichen freien
Enden 51 a und 51 b gebildet sind und seitlich über das Packstück vorstehen.
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Nunmehr befinden sich an beiden Seiten des Packstückes oben und unten
etwa in horizontaler Ebene verlaufende Fortsätze, die über den Rand des Packstückes
seitlich vorstehen. Diese Fortsätze, insgesamt vier, sind nach oben - jeweils die
unteren - und nach unten - jeweils die oberen - umzulegen und an die Seitenwandungen
anzudrücken und dort gegebenenfalls zu befestigen. Zu diesem Zweck sind die Seitenwände
des Faltkanals 10 mit jeweils zwei an der Stiruseite 57 desselben offenen Schlitzen59,80
versehen, die zunächst, also von der Stirnseite 57 her gesehen, unmittelbar entlang
der oberen und unteren Begrenzung des Faltkanals verlaufen, in der Mitte desselben
jedoch schräg nach oben oder unten gerichtet sind. Die nahe der unteren Begrenzung
verlaufenden Schlitze 80 sind in ihrem Bereich 80 a schräg nach oben, die nahe der
oberen Begrenzung 79 beginnenden Schlitze sind in ihren Endabschnitten 79 a schräg
nach unten gerichtet. Die vorerwähnten, an beiden Seiten des Packstückes oben und
unten befindlichen, etwa horizontalen Fortsätze des Hüllblattes ragen nach außen
durch diese Schlitze hindurch. Das heißt, daß die oben befindlichen Fortsätze in
den Schlitzen 59 und die unten befindlichen Fortsätze in den Schlitzen 80 geführt
werden. Im Verlauf des Vortransports der Packstücke durch den Faltkanal 10 kommen
die Fortsätze des Hüllblattes in die schräg verlaufenden Abschnitte 79 a bzw.~80a,
durch die sie nach oben und unten bis zur Anlage an der Seitenwandung des Packstückes
umgelegt werden.
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Am Ende des Faltkanals 10 ist eine aus zwei beheizbaren Backen 81
und 81 a bestehende Vorrichtung angebracht, die mit dem Faltkanal 10 hin- und herfährt.
Jeder der beiden Backen 81, 81 a ist mit einer Rolle 82, 83 versehen. Diese Rollen
sind jeweils an einer feststehenden Kurve 84, 85 geführt. Beide Backen 81 und 81
a sind in horizontaler Ebene quer zur Längsachse des Faltschachtes 10 verschiebbar.
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Weiterhin sind Federn 86 und 87 vorgesehen, durch die die Schweißbacken
in Richtung auf den Faltkanal und die darin befindlichen Packstücke gezogen werden.
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F i g. 4 der Zeichnung läßt erkennen, daß die heiz-
baren Backen 81,
81 a jeweils dann, wenn der Faltkanal 10 seine rechte, vom Aufgabetisch 13 entfernte
Stellung einnimmt, an den Packstücken bzw. deren Umhüllung seitlich zur Anlage kommen,
so daß die erwähnten, zunächst seitlich in horizontaler Ebene vorstehenden, später
durch die Schlitze in den Seitenwandungen angelegten Fortsätze miteinander verschweißt
oder verklebt werden können. Sobald der Faltkanal in Richtung auf den Aufgabetisch
13 vorbewegt wird, werden die beheizbaren Backen 81, 81 a auf Grund des Verlaufs
der Kurven 84, 85 seitlich abgehoben, so daß sie den durch das Einstoßen des nächstfolgenden
Packstückes bewirkten Vortransport der bereits im Faltkanal 10 befindlichen Packstücke
nicht behindern.
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Die in Fig. 1 der Zeichnung in der Seitenplatte dargestellten schrägverlaufenden
Schlitze 90, 91 dienen lediglich dazu, die Höhe des Faltkanals 10 den jeweiligen
Verhältnissen anzupassen. Die weiter in der Zeichnung noch dargestellten Spindeln
92, 93 dienen der Einstellung der Breite des Faltkanals 10.
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Es liegt auf der Hand, daß die Anwendung der Erfindung keineswegs
auf solche Packstücke beschränkt ist, deren Hüllblätter unter Wärmeanwendung verschweißt
oder verklebt werden.