CH626024A5 - - Google Patents
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Description
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PATENTANSPRÜCHE
1. Verfahren zum Einlegen von Flossenpackungen in einen Behälter, wobei sukzessive Gruppen von seitlich aneinanderliegenden Flossenpackungen in den Behälter eingelegt werden, dadurch gekennzeichnet, dass man jeweils von jeder Packung ( 1 ; la) einer Gruppe mindestens eine Flosse (8; 8a) mittels einer gemeinsamen Klemmvorrichtung (4) festklemmt, die festgeklemmten Packungen in den Behälter (2) einführt und nach Lösen der Klemmung in demselben zurücklässt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man beide Flossen (8; 8a) jeder Packung (1; la) mittels der Klemmvorrichtung (4) festklemmt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass man die Flossen (8) in zur Hauptmittelebene der Packung ( 1 ) abgewinkelter Lage festklemmt.
4. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Klemmvorrichtung (4) einen Körper (12; 12a) aufweist, an wechem mindestens eine Gegenhalterbacke (28; 43) vorgesehen ist, an der jeweils alle gleichseitigen Flossen (8; 8a) der in die Klemmvorrichtung eingeführten Packungen (1; la) einer Gruppe mittels einer Klemmbacke (27; 40) festgeklemmt werden.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf zwei gegenüberliegenden Seiten des genannten Körpers (12) je eine Gegenhalterbacke (28; 43) vorgesehen ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke aus mehreren, einander überlappenden Blattfedern (27) besteht, von denen jede zum Festklemmen einer Flosse (8) bestimmt ist, und dass diese Blattfedern an einem schwenkbaren Aggregat (20, 22, 24-26) befestigt sind, das ein Tastorgan (20) aufweist, welches an einem verschiebbaren Steuerkopf (19) anliegt.
7. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke (40) parallel zu sich selbst geführt ist und durch Druckorgane (35) in die Klemmlage gedrückt wird, welche Druckorgane zu einem schwenkbaren Aggregat (20, 21a, 24a, 35) gehören, das ein Tastorgan (20) aufweist, welches an einem verschiebbaren Steuerkopf (19) anliegt.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacke (40) oder/und die Gegenhaltebacke (43) mit einem gummielastischen Futter (44) versehen ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Klemmvorrichtung (4) ein Zuführungskanal (3) für die Packungen (1; la) vorgesehen ist, dessen Seitenwände (5, 5a) mit Mitteln (7; 7a) versehen sind, die zur Führung der Flossen (8, 8a) dienen.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (9) vorgesehen sind, um jeweils die Gruppe von Packungen (1; la) den folgenden Packungen vorauseilend in die Klemmvorrichtung (4) einzubringen, wobei die Packungen der Gruppe auf zwei gegenläufig bewegliche Stützteile (10) zu liegen kommen.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmvorrichtung (4) mit einem Anschlag (32) versehen ist, der die Vorwärtsbewegung der in sie eingebrachten Packungsgruppe begrenzt.
12. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (12) der Klemmvorrichtung (4) eine Führung (14) für einen Stössel (15) aufweist, der mit einem als Leiste ausgebildeten Kopf ( 16) versehen ist, mit dem die von der Vorrichtung losgelasenen Packungen (1; la) in den Behälter (2) gestossen werden.
Es sind Verfahren und Einrichtungen bekannt, mit denen man Packungen, also auch Flossenpackungen, in Behälter einlegen kann, und zwar jeweils in Gruppen von seitlich aneinanderliegenden Packungen. Bei einer in der DAS 2 240 541 beschriebenen Einrichtung werden dabei die einzelnen Pak-kungen von Saugnäpfen angesaugt und mittels derselben in eine Schachtel gelegt, in die sie durch Wegnahme des Unterdruckes fallen gelassen werden. Eine solche Einrichtung ist aufwendig und arbeitet relativ langsam; ausserdem halten die Saugnäpfchen die Packungen nur dann einwandfrei, wenn letztere eine glatte, ebene Oberfläche haben. Da diese Bedingung in vielen Fällen nicht oder nicht genügend erfüllt ist, ergeben sich häufig Störungen. Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beheben. Dies gelingt durch die Massnahmen, welche in Anspruch 1 das erfindungs-gemässe Verfahren kennzeichnen, denn man kann die gemeinsame Klemmvorrichtung unter Erübrigung einer Vakuumpumpe mit relativ geringem Aufwand so herstellen, dass sie auch bei grosser Arbeitsgeschwindigkeit sehr sicher funktioniert. Dadurch, dass die Packungen an den Flossen festgeklemmt werden, und nicht etwa an irgendeiner anderen Stelle der Packung, ist ferner auch bei fester Klemmung die Schonung des Packungsinhalts gewährleistet.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der er-findungsgemässen Einlegeeinrichtung dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer ersten Einlegeeinrichtung;
Fig. 2 einen Schnitt nach Linie II-II von Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht zu Fig. 1;
Fig. 4 einen Schnitt nach Linie IV-IV von Fig. 1;
Fig. 5 einen Fig. 4 entsprechenden Schnitt in einer anderen Lage der Teile;
Fig. 6 einen Schnitt nach Linie VI-VI von Fig. 4 in grösserem Massstab;
Fig. 7 eine Ansicht einer zweiten Einlegeeinrichtung;
Fig. 8 einen Schnitt nach Linie VIII-VIII von Fig. 7;
Fig. 9 eine Einzelheit von Fig. 11 in grösserem Massstab;
Fig. 10 eine Draufsicht zu Fig. 7;
Fig. 11 einen Schnitt nach Linie XI-XI von Fig. 7; und
Fig. 12 einen der Fig. 11 entsprechenden Schnitt in einer anderen Lage der Teile.
Die in Fig. 1-6 dargestellte Einrichtung dient zum Einlegen von Flossenpackungen 1 in Kartonbehälter 2 (siehe Fig. 5). Die Packungen 1 werden durch einen Zuführungs-Kanal 3 einer Klemmvorrichtung 4 zugeführt. Der Kanal 3 hat einen U-förmigen Querschnitt und seine beiden Seitenwände 5 weisen einen nach innen vorspringenden oberen Rand 6 auf, in dem eine sich nach unten öffnende Nut 7 vorgesehen ist. In die beiden Nuten 7 greifen die vorgängig, z.B. mittels nicht gezeigter Keilstücke, nach oben gefalteten «Flossen» 8 der Packungen 1 ein; als Flossen werden in üblicher Weise die durch Siegeln oder Verschweissen gebildeten Pak-kungsabschlussnähte bezeichnet. Die Nähte sind durch Schraf-fur hervorgehoben.
Die Packungen, die z.B. mit Waffeln, Schokoladestücken oder dgl. gefüllt sind, liegen seitlich aneinander und quer zur Längsrichtung des Kanals 3, dessen Breite der Packungslänge entspricht. Ein Schieber 9 wird auf nicht näher zu beschreibende Weise periodisch von oben in den Kanal 3 eingebracht, um jeweils die fünf dargestellten, vordersten Packungen 1 in die Klemmvorrichtung 4 einzuführen, wobei sie den im Kanal 3 folgenden Packungen rasch voreilen. Dabei gelangen die Enden der Packungen 1 vom Kanal 3 auf zwei gegenläufig verschiebbare Unterlagen 10 (siehe insbesondere Fig. 4), die mit Betätigungsorganen 11 fest verbunden sind.
Die Klemmvorrichtung 4 weist einen Körper 12 auf, der vorzugsweise in bezug auf den gestellfesten Kanal 3 vertikal beweglich ist. Der Körper 12 weist einen vertikalen, zylindrischen Teil 13 auf, der eine axiale Bohrung 14 hat, in welcher ein Stössel 15 verschiebbar ist. Der Stössel 15 ist an seinem
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unteren. Ende mit einem Kopf 16 versehen, der sich in Form einer Leiste über den fünf Packungen 1 erstreckt und in einer Nische 17 des Körpers 12 liegt, solange der Stössel 15 nicht betätigt wird. Auf der Aussenseite des zylindrischen Teils 13 ist eine Hülse 18 verschiebbar, die an ihrem unteren Ende mit einem kegeligen Steuerkopf 19 versehen ist. Die Kegelfläche des Kopfes 19 dient zur gegenläufigen Steuerung von zwei Rollen 20, die an den oberen Enden von zwei symmetrischen Hebeln 21 angebracht sind.
Jeder Hebel 21 ist an einer horizontalen Achse 22 befestigt, die in am Körper 12 vorgesehenen Lappen 23 gelagert ist. An den Enden der Achse 22 sind ferner zwei Arme 24 befestigt, die durch zwei benachbarte Leisten 25 und 26 miteinander verbunden sind, welche fünf sich etwas überlappende Blattfedern 27 festhalten (siehe auch Fig. 6). Die Blattfedern 27 bilden zwei Klemmbacken, indem ihre unteren Enden zwei Gegenhalterbacken 28 gegenüberliegen, die vom unteren Ende des Körpers 12 seitlich vorragen. Wenn der Steuerkopf 19 sich unten befindet, sind die Hebel 21 und die Arme 24 nach aussen, bzw. unten geschwenkt, so dass die Blattfedern 27 die nach oben gefalteten Flossen 8 der Packungen 1 gegen die Gegenhalterbacken 28 klemmen. In Fig. 4 sind lediglich der Deutlichkeit halber kleine Abstände zwischen den Teilen 28, 8 und 27 gelassen worden. Wenn der Kopf 19 nach oben gezogen wird, wie in Fig. 5, dann werden die beiden Hebel 21 durch eine an denselben befestigte Zugfeder 29 nach innen verschwenkt, weil die Rollen 20 dies nicht mehr verhindern. Infolgedessen werden die Flossen 8 von den Blattfedern 27 losgelassen.
Wenn der Schieber 9 die vor ihm befindlichen fünf Pak-kungen vorschiebt, befindet sich die Klemmvorrichtung 4 natürlich nicht in der Klemmstellung, weil sonst die in der Nut 7 geführten Flossen 8 nicht zwischen die Blattfedern 27 und die Gegenhalterbacke 28 gelangen könnten; andererseits ist die Klemmvorrichtung 4 aber auch nicht so weit offen, wie in Fig. 5, weil sich sonst die von der Nut 7 losgelassenen Flossen 8 nach aussen strecken könnten und beim Schliessen nicht mehr richtig von den Blattfedern 27 gefasst würden. Letztere befinden sich beim Vorschieben der Packungen in geringem Abstand von der Gegenhalterbacke 28, etwa wie in Fig. 6 angedeutet, wobei die Überlappungen 30 der Blattfedern 27 so vorgesehen sind, dass die Flossen 8, die in der Richtung des Pfeiles 31 vorgeschoben werden, nicht von denselben behindert werden können. Selbstverständlich könnte man auch eine einzige Blattfeder vorsehen, die sich längs aller fünf Packungen erstrecken würde. Die fünf je einer Packung zugeordneten Blattfedern 27 gewährleisten jedoch eine grössere Funktionssicherheit.
Eine an dem vom Kanal 3 abgekehrten Ende des Klemmkörpers 12 vorgesehene Anschlagplatte 32 sorgt dafür, dass die vorderste Packung 1 am Ende des Vorschubhubes des Schiebers 9 nicht durch ihre Trägheit zu weit nach vorne gelangt. So bleibt jede der fünf Packungen 1 genau bei den für ihre beiden Flossen 8 vorgesehenen Blattfedern 27 stehen. Beim Schliessen der Klemmvorrichtung 4 wird somit die ganze Gruppe von fünf Packungen 1 gemeinsam an allen Packungsflossen 8 festgehalten.
Nun werden die beiden Unterlagen 10 in die strichpunktiert gezeigte Durchlasslage 10' auseinandergezogen und wird die Klemmvorrichtung 4 in den Behälter 2 eingeführt. Dies kann durch Absenken der Vorrichtung 4 oder durch Anheben des Behälters 2 geschehen, der — vorzugsweise automatisch — leer unter die Vorrichtung 4 gestellt wird. Wenn der Boden 33 des Behälters 2 nur noch einen kleinen Abstand von den Packungen 1 hat, wird der Steuerkopf 19 gehoben, so dass die Flossen 8 losgelassen werden. Ferner wird der Stössel 15 nach unten bewegt, so dass die Packungen 1 mit Sicherheit vom Körper 12 frei werden und auf den Boden 33
des Behälters 2 zu liegen kommen. Die Klemmvorrichtung 4 wird, gegebenenfalls nach Wiederanheben auf die Höhe des Kanals 3 mit einer neuen Gruppe von fünf Packungen beschickt und das Spiel wiederholt sich, mit dem Unterschied, s dass die Klemmvorrichtung 4 vor dem Öffnen um die Dicke der bereits im Behälter 2 befindlichen Packungsschicht weniger weit in denselben eingeführt wird. So wird eine Gruppe auf die andere gelegt, bis der Behälter 2 voll ist.
Mit einer Einrichtung der beschriebenen Art kann man io z.B. über 200 Packungen/min störungsfrei in einen Behälter einbringen. Das Verfahren, jeweils eine Gruppe von aneinanderliegenden Flossenpackungen mit einer gemeinsamen Klemmeinrichtung an den Flossen festzuklemmen und in einen Behälter einzulegen, kann aber eventuell auch vorteil-15 haft sein, wenn gewisse Operationen, z.B. das Herbeischaffen und Anheben der Behälter und das Steuern der Klemmvorrichtung von Hand durchgeführt werden. In diesem Falle wird natürlich keine grosse Leistung angestrebt, sondern nur eine einfache und wirtschaftliche Arbeitsweise für die vor-20 gesehene Produktion.
Die Ausführungsform nach Fig. 7-12 ist in vielen Teilen derjenigen nach Fig. 1-6 gleich, so dass sich eine Beschreibung dieser, mit den gleichen Bezugszeichen versehenen Teilen erübrigt. Die in den Behälter 2 einzubringenden Flossen-25 packungen la unterscheiden sich von den Packungen 1 dadurch, dass die Flossen 8a sich nur über die Breite der Pak-kungen la erstrecken und nicht noch weiter nach aussen. Dies kommt davon, dass vor deren Versiegeln oder Verschweissen die Endteile der Packungsseitenwände in bekannter Weise 30 nach innen gefaltet wurden, so dass nach innen ragende Zwickel 34 entstanden sind. Dies hat den Vorteil, dass die Packungen la überall glatt aneinanderliegen, während dies bei den Packungen 1 nicht der Fall ist. Die Flossen 8a sind nicht nach oben gefaltet, sondern liegen gestreckt in der 35 Hauptmittelebene der Packung la und ragen in Nuten 7a der Seitenwände 5a des Kanals 3.
Der Körper 12a der Klemmvorrichtung 4 weist Lappen 23 a auf, in denen eine Achse 22a gelagert ist. Auf der Achse 22a ist ein Winkelhebel 21a, 24a befestigt (oder auch frei 40 schwenkbar), der an seinem oberen Arm 21a mit der Steuerrolle 20 und an zwei in gleicher Ebene liegenden, unteren Armen 24a mit zwei Druckrollen 35 versehen ist. Die Druckrollen 35 drücken auf eine obere Leiste 36, die auf zwei Führungsbolzen 37 befestigt ist. Die Bolzen 37 sind in Bohrun-45 gen 38 eines vorspringenden Randteils 39 des Körpers 12a vertikal geführt und an ihren unteren Enden durch eine untere Leiste 40 miteinander verbunden. Auf den Bolzen 37 sind Druckfedern 41 vorgesehen, welche sich an den Randteilen 39 abstützen und das rahmenförmige Gebilde 36, 37, 40 nach 50 oben gegen die Rollen 35 drücken.
Am Randteil 39 ist ein Winkelstück 42 befestigt, dessen horizontaler Schenkel 43 als Gegenhalterbacke für die als Klemmbacke wirkende untere Leiste 40 dient. In Fig. 9 ist in grösserem Massstab gezeigt, dass die Klemmbacke 40 mit einem elastischen Futter 44, z.B. aus Gummi, versehen ist. Es ist klar, dass ein elastisches Futter stattdessen (oder auch zusätzlich) an der Gegenhalterbacke 43 vorgesehen sein könnte.
60 Die Flosse 8a der Packung la kommt durch die Vorschubbewegung des Schiebers 9 aus der Nut 7a auf die Gegenhalterbacke 43 zu liegen, gegen die sie durch die Klemmbacke 40 über deren Futter 44 geklemmt wird, wenn sich der Steuerkopf 19 nach unten bewegt, weil dann die Druckes kraft der Rolle 35, bzw. des Winkelhebels 21a, 24a die Kraft der Federn 41 überwindet. Nachdem die festgeklemmten Packungen la nach Auseinanderfahren der Unterlagen 10 in den Behälter 2 eingeführt und losgelassen worden sind, wer
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den sie wieder durch den Stössel 15, bzw. dessen leistenförmi-gen Kopf 16 vom Körper 12a weggestossen; die Flossen 8a biegen sich und kommen von den Gegenhalterbacken 43 frei, worauf sie in ihre gestreckte Lage zurückkehren.
Es ist nicht unbedingt nötig, dass jede Packung 1 oder la an beiden Flossen 8 oder 8a festgeklemmt wird; so kann es manchmal genügen, nur eine Klemmbacke mit zugehöriger Gegenhalterbacke vorzusehen. Dies hängt hauptsächlich von dem Material der Packungshüllen ab, welches die Steifheit der Flossen bedingt. In der Regel ist es aber zweckmässig, das Festklemmen der beiden Flossen jeder Packung vorzusehen, um vom Hüllenmaterial unabhängig zu sein.
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4 Blätter Zeichnungen
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|---|---|---|---|
| PL | Patent ceased | ||
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