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Vorrichtung zum Verpacken einer Gruppe von rechteckigen blockförmigen
Gegenständen in aus einem Zuschnitt zu bildende Kartons Die Erfindung bezieht sich
auf eine Vorrichtung zum Verpacken einer Gruppe von rechteckigen, blockförmigen
Gegenständen, z. B. einer Anzahl von Zigarettenpäckchen, in aus einem Zuschnitt
zu bildende Kartons bekannter Art durch Bewegung der Gruppe gegen den Zuschnitt
und in einen Faltkanal hinein, in dem der Zuschnitt um die Gruppe zu einem rechteckigen
Rohr gefaltet wird, dessen Endverschlüsse aus schmalen Lappen an den schmalen Seiten
des Rohres und einem rechteckigen Lappen von gleicher Breite und Form wie der Querschnitt
des Rohrs an einer breiten Seite bestehen.
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Bei bekannten Vorrichtungen ähnlicher Art ist das Einschlagnaaterial
beim Tätigwerden des Falters für die hinteren Lappen noch nicht vollständig zu einer
Rohrform umgestaltet, d. h., das Einschlagmaterial ist nur um das vordere Ende der
Packung gefaltet.
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Man kann deshalb die schmalen Endlappen in der Weise einfalten, daß
man entweder den Falter in seiner Stellung beläßt oder ihn eine so große Bewegung
ausführen läßt, daß er die Packung vollständig freigibt, worauf dann die Rückwand
der Packung niedergefaltet wird und schließlich der Falter die hinteren schmalen
Endlappen einschlägt. Es ist dies ein verhältnismäßig kompliziertes Verfahren.
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Es sind auch schon schwingende Endfalter bekannt, deren umlaufender
Teil die überhängenden Falze am Ende der Packung niederlegt.
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Von diesen Vorrichtungen unterscheidet sich die Erfindung dadurch,
daß beiderseits des Faltkanals angeordnete, an sich bekannte Falter, die bei ihrem
Umlauf in ihrer wirksamen Stellung mit ihren vorderen Fingern gegen die hinteren
Lappen des Rohres gelangen und diese an die Endflächen der Gruppe legen, mit je
einer weiteren in dieser Stellung nach hinten weisenden Faltfläche versehen sind,
die die vorderen Lappen des nächsten Zuschnitts, wenn dieser durch die zugehörige
Gruppe von Gegenständen in den Faltkanal gegen diese Faltflächen hineingedrückt
wird, in Anlage an die Endflächen der Gruppe bringen. Der Vorgang ist also erheblich
einfacher, auch die Falteinrichtung ist einfacher.
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Die Zeichnungen zeigen als Beispiel eine Ausführungsform der Erfindung,
und zwar ist Fig. 1 ein Schnitt durch die Vorrichtung, wobei einige Teile fortgebrochen
oder -geschnitten und einzelne der Deutlichkeit wegen fortgelassen sind, Fig. 2
ein Schnitt durch Fig. 1 in Richtung der Linie 11-11, Fig. 3 ein Grundriß der Einschlag-
und Faltvorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 4 ein Grundriß eines die Außenumhüllung bildenden
Zuschnitts.
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Die Zuschnitte 1 werden in einer beliebigen bekannten Weise quer
zu einer Bahn einer Gruppe von Päckchen 31 gefördert. Die Päckchen sind in zwei
Reihen übereinander angeordnet, und bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel weist
jede Reihe fünf Päckchen auf, so daß im ganzen zehn Päckchen vorhanden sind. Dies
ist die übliche Zahl, wenn Päckchen zu je zwanzig Zigaretten verarbeitet werden,
die Vorrichtung kann aber natürlich auch so ausgeführt werden, daß irgendeine andere
Zahl von Päckchen in einer angemessenen Zahl von Reihen verpackt werden.
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Ein Stößer 32, der durch einen Hebel 33 hin und her bewegt wird,
stößt die Päckchengruppe gegen den Zuschnitt, wobei die vordere Fläche der Gruppe
gegen die Wand 34 (Fig. 4) des Zuschnitts stößt. Auf diese Weise wird der Zuschnitt,
wenn er sich dann zwischen den beiden Rollen 35 und zwischen der oberen und der
unteren Platte 36 bzw. 37 des Faltkanals der Faltvorrichtung hindurchbewegt, in
U-Form gebogen. Während dieser Bewegung werden die kleinen Lappen 46 (Fig. 4) gegen
die Endfiächen der Gruppe gefaltet. Dies wird aber später beschrieben werden. Sobald
die Gruppe die Stellung erreicht
hat, die mit 31A bezeichnet ist,
bewegt sich ein um eine Achse 39 hin und her schwingender Falter 38 aufwärts und
faltet die Zuschnittwand 40 (Fig. 4) des Zuschnitts so um, daß sie sich gegen die
hintere Fläche der Gruppe legt. Unmittelbar darauf bewegt sich ein um eine Achse
42 schwingender oberer Falter 41 nieder und faltet die breitere Wand 43 (Fig. 4)
so um, daß sie sich über die Wand 40 legt. Bei dieser Ausführungsform werden diese
Wände nicht dicht verbunden, natürlich können sie aber auch durch Zuführung von
Klebstoff in einer an sich bekannten Weise verklebt werden. Es hat sich jedoch als
zweckmäßig erwiesen, das Schließen der Wände in einer besonderen Maschine vorzunehmen.
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Während der obere Falter die Wand 43 noch in der gefalteten Lage
auf der Wand 40 hält, haben sich zwei Falter, von denen der eine mit 44 bezeichnet
ist und die auf einer Welle 45 befestigt sind, in der Richtung des Pfeiles 44A in
die in Fig. 1 gezeigte Lage bewegt und die kleinen Lappen 47 (Fig. 4) so umgebogen,
daß sie in Anlage an je eine Seitenfläche der Gruppe gelangen.
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Die Falter 44 laufen mit der Welle45, und ihre Bewegung ist zeitlich
so geregelt, daß sich die Kanten 48 der Falter, nachdem sie die Lappen 47 eingefaltet
haben, in einer solchen (etwa senkrechten) Lage befinden, daß beim Vorschub des
nächsten Zuschnitts und Falten desselben in U-Form ihre Lappen 46 umgefaltet werden,
sobald sie die Kanten 48 berühren.
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Es folgt nun eine Erläuterung des weiteren Aufbaus der Vorrichtung,
der aber nicht Gegenstand der Erfindung ist.
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Wenn der teilweise fertige Karton in Anlage an den Faltern 38 und
41 durch den folgenden Karton nach links in die Stellung vorbewegt wird, in der
die Päckchen mit 31 B bezeichnet sind, trifft der Decklappen 50 (Fig. 4) gegen feste
Falter 59, die die Lappen in die in Fig. 2 gezeigte Stellung biegen, und dann wird
auf die untere Fläche der Wände Klebstoff aufgebracht. Die Zuführung des Klebstoffs
erfolgt durch einen schwingenden Fuß 53, der bei 54 gelenkig befestigt ist und eine
Rolle 55 aufweist, die mit einer Kurvenscheibe 56 zusammenarbeitet. Eine Feder 57
hält die Rolle 55 gegen die Kurvenscheibe, und durch die gemeinsame Wirkung von
Kurve und Feder bewegt sich der Fuß 53 in einen Leimtopf 58, dann aus diesem heraus
und aufwärts in Anlage mit der inneren Fläche des Lappens 50. Dann werden die Falterplatten
59 abwärts bewegt, um den Faltvorgang der Lappen 50 zu beenden, und diese halten
die Wände 46 und 47 in ihrer Stellung, indem sie an diesen zum Haften gebracht werden.
Unter den Faltern 60 vorgesehene Seitenplatten verhindern, daß sich die gefalteten
Wände46 und 47 während der Bewegung des Kartons von der mit 31A bezeichneten Stellung
in die mit 31 B bezeichnete unter die Faltplatten 49 aus ihrer umgefalteten Lage
herausbewegen. Die verschiedenen beweglichen Falter werden durch Vorrichtungen in
Tätigkeit gesetzt, die nunmehr in Verbindung mit Fig. 3 beschrieben werden sollen.
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Der Falter 38 wird durch eine Kurve 61 betätigt, gegen die sich eine
Rolle 62 an den Faltarmen 63
legt, wobei eine Feder 64 die Rolle 62 gegen die Kurve
drückt.
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Der Falter 41 sitzt an einem Arm 65, der an seinem dem Falter abgekehrten
Ende eine Rolle66 trägt Eine an einem um eine Welle 69 schwenkbaren Arm 68 angeordnete
Platte 67 drückt auf die Rolle 66, wenn sich der Arm 68 unter der Wirkung des Kurvenhebels
70, dessen Rolle in Anlage mit der Kurve 72 ist, in der erforderlichen Weise um
seinen Zapfen 69 dreht. Federn 73 drücken den Falter 41 bei der Ausführung des Faltvorganges
nieder.
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Die Falterplatten49 werden ebenfalls durch die Platte 67 in Verbindung
mit Federn 74 betätigt. Wie in Fig. .1 und 3 zu sehen, sind die Platten 49 an Hebeln
75 befestigt, die um Wellen 76 schwingen und an dem den Platten abgekehrten Ende
Rollen 77 tragen. Die Rollen werden durch die Platte 67 in der gleichen Weise bewegt
wie die Rollen 66.
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Der Stößer 32 wird bei seiner Vorbewegung durch eine Führung 78 geführt,
über die eine an dem Stößer befestigte Rolle 52 läuft. Bei der Niederbewegung der
Führung kann der Stößer zwischen den Rollen 35 vorbeigehen und die Gruppe in die
Stellung 31A bringen. Bei der Rückwärtsbewegung läuft die Stößerrolle 52 über eine
schwenkbare Kurve1, die durch Schwingen um den Zapfen79 ein Anheben des Stößels
bewirkt, damit eine neue Gruppe vor die Faltvorrichtungen gebracht werden kann.
Beim Vorwärtshub läuft die Rolle 52 unter der Kurve 51, die alsdann in der üblichen
Weise um ihren Zapfen 52 schwingt.
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PÄTENTANSPRUCH: Vorrichtung zum Verpacken einer Gruppe von rechteckigen,
blockförmigen Gegenständen in aus einem Zuschnitt zu bildende Kartons bekannter
Art durch Bewegung der Gruppe gegen den Zuschnitt und in einen Faltkanal hinein,
in dem der Zuschnitt um die Gruppe zu einem rechteckigen Rohr gefaltet wird, dessen
Endverschlüsse aus schmalen Lappen an den schmalen Seiten des Rohres und einem rechteckigen
Lappen von gleicher Breite und Form wie der Querschnitt des Rohrs an einer breiten
Seite bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits des Faltkanals angeordnete
an sich bekannte Falter (44), die bei ihrem Umlauf in ihrer wirksamen Stellung mit
ihren vorderen Fingern gegen die hinteren Lappen (47) des Rohres gelangen und diese
an die Endflächen der Gruppe legen, mit je einer weiteren in dieser Stellung nach
hinten weisenden Faltfläche (48) versehen sind, die die vorderen Lappen (46) des
nächsten Zuschnitts, wenn dieser durch die zugehörige Gruppe von Gegenständen in
den Faltkanal gegen diese Faltflächen (48) hineingedrückt wird, in Anlage an die
Endflächen der Gruppe bringen.