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DE1268656B - Verfahren und Vorrichtung zum Beschicken von selbsttaetig arbeitenden Bildtelegraphie-Empfangsgeraeten mit bandfoermigen Aufzeichnungstraegern - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Beschicken von selbsttaetig arbeitenden Bildtelegraphie-Empfangsgeraeten mit bandfoermigen Aufzeichnungstraegern

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DE1268656B
DE1268656B DE19651268656 DE1268656A DE1268656B DE 1268656 B DE1268656 B DE 1268656B DE 19651268656 DE19651268656 DE 19651268656 DE 1268656 A DE1268656 A DE 1268656A DE 1268656 B DE1268656 B DE 1268656B
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DE
Germany
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drum
recording medium
slot
recording
switch
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Pending
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DE19651268656
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English (en)
Inventor
Werner Fels
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dr Ing Rudolf Hell GmbH
Original Assignee
Dr Ing Rudolf Hell GmbH
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Publication date
Application filed by Dr Ing Rudolf Hell GmbH filed Critical Dr Ing Rudolf Hell GmbH
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Publication of DE1268656B publication Critical patent/DE1268656B/de
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Description

  • Verfahren und Vorrichtung zum Beschicken von selbsttätig arbeitenden Bildtelegraphie-Empfangsgeräten mit bandförmigen Aufzeichnungsträgern Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Beschicken von selbsttätig arbeitenden Bildtelegraphie-Empfangsgeräten mit bandfönnigen Aufzeichnungsträgern, unter Verwendung einer feststehenden, mit einem achsenparallelen Schlitz versehenen Aufzeichnungstrommel, deren Innenwand der Aufzeichnungsträger anliegt, und eines im Inneren der Trommel angeordneten, sich längs der Trommelachse schraubenförmig fortbewegenden Aufzeichnungssystems.
  • Bei selbsttätig arbeitenden Bildtelegraphie-Empfangsgeräten ist es üblich, daß jedes einzelne zu belichtende Photopapier einem Stapel mit Hilfe von Greifvorrichtungen entnommen wird, daß es mittels einer weiteren Vorrichtung auf die Aufzeichnungstrommel aufgespannt wird, daß es nach vollzogener Belichtung von der Trommel wieder abgewickelt wird und daß es anschließend nacheinander durch ein Entwicklungsbad und ein Fixierbad geführt wird und daß es schließlich getrocknet und in eine Ablage ausgeworfen wird. Alle diese Vorgänge geschehen selbsttätig ohne menschliches Zutun und werden durch ein Programm gesteuert.
  • Die Verwendung, die Verarbeitung und der Transport von einzelnen Photopapieren aus einem Stapel in selbsttätig arbeitenden Bildtelegraphie-Empfangsgeräten ist kompliziert und aufwendig, zuweilen auch nicht ganz betriebssicher, so daß es nicht an Vorschlägen gefehlt hat, anstatt der einzelnen gestapelten Photopapiere von einer Vorratsrolle ablaufende Photopapierbänder zu verwenden, weil deren Handhabung in selbsttätig arbeitenden Bildtelegraphiegeräten einfacher und betriebssicherer ist Einer dieser Vorschläge geht dahin, eine feststehende durchsichtige Hohltrommel als Aufzeichnungstrommel zu verwenden, die aus Glas oder einem durchsichtigen Kunststoff bestehen kann. Im Inneren der Trommel befindet sich ein bewegliches Aufzeichnungssystem, welches sich längs der Trommelachse schraubenförmig fortbewegt. Durch zwei dicht vor der Trommeloberfläche und dicht nebeneinander angeordnete Friktionswalzenpaare, deren Achsen der Trommelachse parallel sind, wird das einer Vorratsrolle entnommene Photopapierband erfaßt und unter Zug um die Trommeloberfläche herumgeführt, so daß es dieser glatt und dicht anliegt. Ein Papierbandabschnitt von nahezu der Länge des Trommelumfangs verharrt in dieser Lage, bis er durch das Aufzeichnungssystem vollständig belichtet worden ist. Hierauf wird der belichtete Abschnitt weitertransportiert, entwickelt, fixiert, getrocknet, abgeschnitten und ausgeworfen, um einen neuen unbelichteten Papierabschnitt von gleicher Länge Platz zu machen.
  • Bei einer etwas anderen bekannten Ausführungsform ist als Aufzeichnungstrommel eine metallische Hohltrommel mit einem achsenparallelen Schlitz vorgesehen, beiderseits dessen die beiden Friktionswalzenpaare dicht nebeneinander angeordnet sind. Durch die beiden Walzenpaare wird das ebenfalls einer Vorratsrolle entnommene Photopapierband unter Zug durch den Schlitz in das Innere der Trommel eingeführt und, nachdem es eine Schleife von der Länge des Innenumfangs der Trommel gebildet hat, aus dem Schlitz in derselben Richtung wieder herausgeführt. Durch zwei seitliche, am Innenumfang der Trommel befestigte durchsichtige Kunststoffstreifen wird dafür gesorgt, daß das Photopapier der Innenwand der Trommel anliegt.
  • Die erwähnten bekannten Anordnungen, die über Versuchsanordnungen nicht hinausgekommen sind, haben eine Reihe von Nachteilen. Bei beiden Anordnungen befindet sich zwischen dem Photopapier und dem Aufzeichnungssystem eine durchsichtige, zylindrisch gekrümmte, starre oder flexible Glas- oder Kunststoffschicht. Eine überall gleichbleibend scharfe optische Abbildung einer feinen Blendenöffnung durch eine solche Schicht ist sehr fragwürdig. Abgesehen von den unvermeidlichen und wegen Lichtmangels höchst unerwünschten Reflexionen an solchen durchsichtigen Zwischenschichten und abgesehen von den Korrekturen des Strahlengangs durch die zylindrische Krümmung würde die Herstellung eines optisch homogenen, schlieren- und blasenfreien Hohlzylinders aus Glas oder Kunststoff mit der erforderlichen sehr hohen Maßhaltigkeit von Innen- und Außendurchinesser sehr aufwendig werden. Ein schnelles Verkratzen der kostbaren Glaszylinder durch das Schleifen des Photopapiers auf ihren Oberflächen verkürzt ihre Lebensdauer beträchtlich.
  • Noch fragwürdiger ist die Verwendung von seitlich am Innenumfang einer Metalltrommel befestigten durchsichtigen Kunststoffstreifen zur Führung des Photopapiers. Es ist wohl ohne weiteres einleuchtend, daß von einer genauen Führung des verhältnismäßig steifen Photopapiers durch solche Streifen keine Rede sein kann, und zwar in dem Sinne, daß das Photopapier der Innenwand der Trommel glatt und fest anliegt, wobei die Abstan#dsschwankungen des Papiers von der Innenwand unter 0,lmm bleiben müßten. Die Schwankungen des Abstandes zwischen Kunststoffstreifen und Papier dürften um eine Größenordnung höher liegen. Das ist aber aus optischen Gründen völlig untragbar. Ein noch schnelleres Verkratzen der verhältnismäßig weichen durchsichtigen Kunststoffstreifen ist zu erwarten.
  • Wenn heutzutage gläserne Hohlzylinder als Abtasttrommeln z. B. in Farbscannem verwendet #verden, so geschieht dies immer in der Weise, daß im Inneren des Zylinders lediglich die Beleuchtungslampe angeordnet ist, daß die zu reproduzierende flexible Durchsichtsvorlage außen auf dem Glaszylinder fest aufgespannt ist, also relativ zu dem Zylinder ruht, und daß das optische Abtastsystein die Vorlage von außen abtastet. Bei photographischen Aufzeichnungssystemen, die, wie z. B. in der elektronischen Reproduktionstechnik und in der Bildtelegraphie üblich, aus steuerbaren Schreibglimmlampen bestehen, ist die Belichtung des Photopapiers durch eine durchsichtige gekrümmte Schicht überhaupt nicht möglich, da die gesteuerte Lichtintensität durch die unvermeidbare optische Inhomogenität der Schicht in unkontrollierbarer Weise zusätzlich moduliert wird.
  • Obwohl es hiernach den Anschein hat, daß die bekannten Anordnungen der obenerwähnten Art wegen der beschriebenen grundsätzlichen Mängel praktisch nicht verwendet werden können, hat die Erfindung zum Ziel, an der feststehenden Hohltrommel als Aufzeichnungstrommel, an dem beweglichen Aufzeichnungssystein im Inneren der Trommel und an dem bandförmigen Aufzeichnungsträger festzuhalten, weil diese Einrichtungen für selbsttätig arbeitende Bildtelegraphiegeräte sehr vorteilhaft sind, jedoch die Papierführung in der Aufzeichnungstrommel so zu gestalten, daß durchsichtige Medien wie Glaszylinder oder Kunststoffstreifen vermieden werden, so daß die Bildaufzeichnung optisch einwandfrei wird.
  • Erfindungsgemäß geschieht dies in der Weise, daß der Aufzeichnungsträger nahezu tangential zur Trommelinnenwand durch den Schlitz in das Innere der Trommel ein- und an ihrer Innenwand entlanggeführt wird, bis der Anfang des Aufzeichnungsträgers auf eine in der Nähe des Schlitzes im Inneren der Trommel angeordnete Leiste aufläuft, daß sodann der Aufzeichnungsträger in die Trommel hineingedrückt wird, bis er vermöge seiner Steifigkeit ihrer Innenwand glatt und ohne Zwischenräume anliegt, daß nach vollzogener Aufzeichnung der mit Aufzeichnungen versehene Trägerabschnitt aus der Trommel in der zur Einführungsrichtung entgegengesetzten Richtung herausgezogen und alsdann an der Trommel außen vorbeigeführt wird und daß schließlich der mit Aufzeichnungen versehene Trägerabschnitt abgeschnitten wird, woraufhin sich die Verfahrensschritte zyklisch wiederholen.
  • Das Verfahren gemäß der Erfindung wird durch eine Vorrichtung durchgeführt, bestehend aus einem den Aufzeichnungsträger transportierenden Friktionsi walzenpaar, aus einer im wesentlichen aus zwei Leitblechen bestehenden, dicht vor dem Trommelschlitz an ihrem einen Ende schwenkbar angeordneten, zweier Stellungen fähige Weiche, welche in ihrer einen, der geschlossenen Stellung den Aufzeichnungsträger in das Innere der Trommel hineinleitet und welche in ihrer anderen, der offenen Stellung den Aufzeichnungsträger außen an der Trommel vorbeileitet, welche ferner an ihrem schwenkbaren Ende mit einer Messerkante versehen ist, aus einer im Trommelschlitz angeordneten zweiten, der ersteren gegenüberliegenden Messerkante, welche zusammen mit dieser eine Schlagschere bildet, welche den jeweils mit Aufzeichnungen versehenen Trägerabschnitt nach dessen Vorbeileiten an der Trommel durch Schließen der Weiche abschneidet, und aus einem Elektromagneten, welcher in Verbindung mit einer Feder über ein Hebelgestänge das öffnen und Schließen der Weiche bewirkt.
  • Als besonders vorteilhaft wird angesehen, daß das Schließen der Weiche und das Abschneiden des Aufzeichnungsträgers in einem einzigen Arbeitsgang vor sich geht.
  • An Hand der Zeichnungen wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
  • F i g. 1 zeigt eine Papierbeschickungsvorrichtung mit geschlossener Weiche und F i g. 2 eine solche mit offener Weiche, je im Schnitt.
  • Die feststehende metallische Hohltrommel 1, die als Aufzeichnungstrommel dient, hat einen achsenparallelen Schlitz 2, der zum Hinein- und Herausführen des Photopapiers dient. Auf der Achse 3 der Trommel ist das bewegliche Aufzeichnungssystem 4 angeordnet, welches längs dieser Achse eine Schraubenbewegung ausführt, so daß die Aufzeichnung auf dem Photopapier längs einer engen Schraubenlinie erfolgt. Diese Schraubenbewegung kann in bekannter Weise z. B. mittels Spindel und Mutter durchgeführt werden. Der Rücklauf des Aufzeichnungssysteins kann ebenfalls für die Aufzeichnung ausgenutzt werden, da sich dabei sowohl die Drehrichtung als auch die Fortschreitungsrichtung des Aufzeichnungssystems umkehrt, das aufgezeichnete Bild also seitenrichtig bleibt, und zwar unabhängig davon, wie die zu übertragende Bildvorlage auf der Sendeseite abgetastet wurde. An dem einen Schlitzende befindet sich eine Anschlagleiste 5, gegen die der jeweilige Anfang des Photopapiers aufläuft. Am anderen Schlitzende ist die eine Messerkante 6 einer Schlagschere angeordnet.
  • Das zu belichtende Photopapier 7 wird der Vorratsrolle 8 entnommen. Die Gegendruckwalze 9 sorgt dafür, daß das entnommene Papier 7 nicht wieder aufgewickelt werden kann oder auf der Rolle 8 lose Schleifen bildet. Durch das Friktionswalzenpaar 10 wird das Photopapier 7 von der Rolle 8 abgezogen und in die Trommel 1 hineingedrückt oder aus dieser herausgezogen, je nach Drehrichtung der Transportwalzen 10. Die Papierweiche 11 besteht im wesentlichen aus zwei Leitblechen 12 und 13, welche die Breite des Papiers 7 bzw. der Trommel 1 haben. An ihrem oberen Ende ist die Weiche 11 durch das Lager 14 dicht oberhalb des oberen Endes des Trommelschlitzes 2 außen an der Trommel 1 drehbar angelenkt. An ihrem unteren Ende trägt die Weiche 11 die andere Messerkante 15 der Schlagschere. Etwa am unteren Drittel der Weiche 11 befindet sich das Lager 16, an dem das Hebelsystem 1.7, 18, 19 drehbar angelenkt ist, welches zum öffnen und Schließen der Weiche dient. Der Hebel 18 ist am Drehpunkt 20 fest gelagert. An dem mittleren, frei beweglichen Drehpunkt 21 greift die Feder 22 an und an dem unteren Drehpunkt 23 des Hebels 19 der Anker 24, der durch den Magneten 25 nach unten gezogen werden kann. Ist der Magnet 25 stromlos, so zieht die Feder 22 das Hebelsystern 17, 18, 19 nach oben, bis die Hebel 17 und 18 in gerader Linie stehen. Dann ist die Weiche geschlossen, welcher Zustand in F i g. 1 dargestellt ist. Steht der Magnet 25 unter Strom, so zieht er vermittels des Ankers 24 das Hebelsystern 17, 18, 19 unter überwindung der nach oben gerichteten Zugkraft der Feder 22 nach unten. Dadurch bilden die Hebel 17 und 18 einen von 1801 verschiedenen Winkel miteinander, was wegen der raumfesten Lagerung des Hebels 18 bei 20 die Folge hat, daß die Weiche 11 um ihren Drehpunkt 14 etwas nach rechts geschwenkt wird, wodurch sie sich öffnet. Dieser Zustand ist in F i g. 2 dargestellt. Die beschriebene Vorrichtung zum öffnen und Schließen der Weiche 1 kann in mannigfacher Weise durch andere Vorrichtungen ersetzt werden, welche das gleiche leisten, und ist daher für die Erfindung nicht wesentlich.
  • Das Beschicken der Trommel 1 mit dem Photopapier 7 geht nun in der folgenden Weise vor sich: Nachdem der zuletzt belichtete Abschnitt des Photopapierbandes 7 durch Schließen der Weiche 11 vermittels der dabei wirksam werdenden Schermesser 6 und 15 abgeschnitten wurde und zwecks Entwicklung und Fixierung weitergeleitet wird, wird durch die Transportwalzen 10 ein neuer unbelichteter Abschnitt des Photopapierbandes 7 durch die nunmehr geschlossene Weiche 11 nahezu tangential durch den Schlitz 2 in das Innere der Trommel 1 eingeführt, und zwar so lange, bis der Anfang des Papierbandes 7 gegen die Leiste 5 aufläuft. Hierbei wird die natürliche Steifigkeit des Photopapiers in der Weise ausgenutzt, daß es durch die Transportwalzen 10 gegen die Innenwand der Trommel gedrückt wird, so daß es dieser ohne Falten und Zwischenräume anliegt. Nachdem das Papier belichtet worden ist, wird es durch die Transportwalzen 10 bei unveränderter Stellung der Weiche 11 in entgegengesetzter Richtung wieder aus der Trommel herausgezogen, jedoch nur so weit, daß sein Anfang noch innerhalb der Leitbleche 12 und 13 der Weiche 11 verbleibt. Der herausgezogene Teil des Papierbandes 7 bildet zwischen der Gegendruckwalze 9 und den Transportwalzen 10 eine Schleife. Jetzt wird die Weiche 11 durch Wirksamwerden des Magneten 25 geöffnet, und die Transportwalzen 10 transportieren das Photopapierband 7 in der ursprünglichen Richtung, geführt durch die Leitbleche der nunmehr geöffneten Weiche 11, nahezu tangential zur Trommel 1 an deren Schlitz 2 vorbei, und zwar so weit, bis das Ende des belichteten Teils des Photopapierbandes 7 die Schlagschere 6, 15 erreicht hat. Durch Unterbrechen des Speisestromes des Magneten 25 wird die gespannte Feder 22 wirksam, welche die Weiche 11 schließt, wodurch die Messer 6 und 15 das Papier 7 abschneiden und der Anfang eines neuen unbelichteten Abschnittes des Papierbandes 7 am Schlitzanfang steht. Hierauf wiederholt sich das Spiel, bis der Papiervorrat auf der Trommel 8 verbraucht ist. Die einzelnen beschriebenen Vorgänge werden in ihrer Dauer und ihrem zeitlichen Ablauf durch ein Programm gesteuert.
  • Die beschriebene Anordnung ist mitsamt den nicht beschriebenen Entwicklungs- und Fixiereinrichtungen in einem lichtdichten Gehäuse untergebracht.

Claims (2)

  1. Patentansprüche: 1. Verfahren zum Beschicken von selbsttätig arbeitenden Bildtelegraphie-Empfangsgeräten mit bandförmigen Aufzeichnungsträgern, unter Verwendung einer feststehenden, mit einem achsenparallelen Schlitz versehenen Aufzeichnungstrommel, deren Innenwand der Aufzeichnungsträger anliegt, und eines im Inneren der Trommel angeordneten, sich längs der Trommelachse schraubenförmig fortbewegenden Aufzeichnungssystems, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzeichnungsträger nahezu tangential zur Trommelinnenwand durch den Schlitz in das Innere der Trommel ein- und an ihrer Innenwand entlanggeführt wird, bis der Anfang des Aufzeichnungsträgers auf eine in der Nähe des Schlitzes im Inneren der Trommel angeordnete Leiste aufläuft, daß sodann der Aufzeichnungsträger in die Trommel hineingedrückt wird, bis er vermöge seiner Steifigkeit ihrer Innenwand glatt und ohne Zwischenräume anliegt, daß nach vollzogener Aufzeichnung der mit Aufzeichnungen versehene Trägerabschnitt aus der Trommel in der zur Einführungsrichtung entgegengesetzten Richtung herausgezogen und alsdann an der Trommel außen vorbeigeführt wird und daß schließlich der mit Aufzeichnungen versehene Trägerabschnitt abgeschnitten wird, woraufhin sich die Verfahrensschritte zyklisch wiederholen.
  2. 2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein den Aufzeichnungsträger transportierendes Friktionswalzenpaar, durch eine im wesentlichen aus zwei Leitblechen bestehende, dicht vor dem Trommelschlitz an ihrem einen Ende schwenkbar angeordnete, zweier Stellungen fähige Weiche, welche in ihrer einen, der geschlossenen Stellung den Aufzeichnungsträger in das Innere der Trommel hineinleitet und welche in ihrer anderen, der offenen Stellung den Aufzeichnungsträger außen an der Trommel vorbeileitet, welche ferner an ihrem schwenkbaren Ende mit einer Messerkante versehen ist, durch eine im Trommelschlitz angeordnete zweite, der ersteren gegenüberliegende Messerkante, welche zusammen mit dieser eine Schlagschere bildet, welche den jeweils mit Aufzeichnungen versehenen Trägerabschnitt nach dessen Vorbeileiten an der Trommel durch Schließen der Weiche abschneidet, und durch einen Elektromagneten, welcher in Verbindung mit einer Feder über ein Hebelgestänge das öffnen und Schließen der Weiche bewirkt. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 579 826.
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