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Verfahren und Vorrichtung zum Beschicken von selbsttätig arbeitenden
Bildtelegraphie-Empfangsgeräten mit bandförmigen Aufzeichnungsträgern Die Erfindung
betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Beschicken von selbsttätig arbeitenden
Bildtelegraphie-Empfangsgeräten mit bandfönnigen Aufzeichnungsträgern, unter Verwendung
einer feststehenden, mit einem achsenparallelen Schlitz versehenen Aufzeichnungstrommel,
deren Innenwand der Aufzeichnungsträger anliegt, und eines im Inneren der Trommel
angeordneten, sich längs der Trommelachse schraubenförmig fortbewegenden Aufzeichnungssystems.
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Bei selbsttätig arbeitenden Bildtelegraphie-Empfangsgeräten ist es
üblich, daß jedes einzelne zu belichtende Photopapier einem Stapel mit Hilfe von
Greifvorrichtungen entnommen wird, daß es mittels einer weiteren Vorrichtung auf
die Aufzeichnungstrommel aufgespannt wird, daß es nach vollzogener Belichtung von
der Trommel wieder abgewickelt wird und daß es anschließend nacheinander durch ein
Entwicklungsbad und ein Fixierbad geführt wird und daß es schließlich getrocknet
und in eine Ablage ausgeworfen wird. Alle diese Vorgänge geschehen selbsttätig ohne
menschliches Zutun und werden durch ein Programm gesteuert.
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Die Verwendung, die Verarbeitung und der Transport von einzelnen Photopapieren
aus einem Stapel in selbsttätig arbeitenden Bildtelegraphie-Empfangsgeräten ist
kompliziert und aufwendig, zuweilen auch nicht ganz betriebssicher, so daß es nicht
an Vorschlägen gefehlt hat, anstatt der einzelnen gestapelten Photopapiere von einer
Vorratsrolle ablaufende Photopapierbänder zu verwenden, weil deren Handhabung in
selbsttätig arbeitenden Bildtelegraphiegeräten einfacher und betriebssicherer ist
Einer dieser Vorschläge geht dahin, eine feststehende durchsichtige Hohltrommel
als Aufzeichnungstrommel zu verwenden, die aus Glas oder einem durchsichtigen Kunststoff
bestehen kann. Im Inneren der Trommel befindet sich ein bewegliches Aufzeichnungssystem,
welches sich längs der Trommelachse schraubenförmig fortbewegt. Durch zwei dicht
vor der Trommeloberfläche und dicht nebeneinander angeordnete Friktionswalzenpaare,
deren Achsen der Trommelachse parallel sind, wird das einer Vorratsrolle entnommene
Photopapierband erfaßt und unter Zug um die Trommeloberfläche herumgeführt, so daß
es dieser glatt und dicht anliegt. Ein Papierbandabschnitt von nahezu der Länge
des Trommelumfangs verharrt in dieser Lage, bis er durch das Aufzeichnungssystem
vollständig belichtet worden ist. Hierauf wird der belichtete Abschnitt weitertransportiert,
entwickelt, fixiert, getrocknet, abgeschnitten und ausgeworfen, um einen neuen unbelichteten
Papierabschnitt von gleicher Länge Platz zu machen.
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Bei einer etwas anderen bekannten Ausführungsform ist als Aufzeichnungstrommel
eine metallische Hohltrommel mit einem achsenparallelen Schlitz vorgesehen, beiderseits
dessen die beiden Friktionswalzenpaare dicht nebeneinander angeordnet sind. Durch
die beiden Walzenpaare wird das ebenfalls einer Vorratsrolle entnommene Photopapierband
unter Zug durch den Schlitz in das Innere der Trommel eingeführt und, nachdem es
eine Schleife von der Länge des Innenumfangs der Trommel gebildet hat, aus dem Schlitz
in derselben Richtung wieder herausgeführt. Durch zwei seitliche, am Innenumfang
der Trommel befestigte durchsichtige Kunststoffstreifen wird dafür gesorgt, daß
das Photopapier der Innenwand der Trommel anliegt.
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Die erwähnten bekannten Anordnungen, die über Versuchsanordnungen
nicht hinausgekommen sind, haben eine Reihe von Nachteilen. Bei beiden Anordnungen
befindet sich zwischen dem Photopapier und dem Aufzeichnungssystem eine durchsichtige,
zylindrisch gekrümmte, starre oder flexible Glas- oder Kunststoffschicht. Eine überall
gleichbleibend scharfe optische Abbildung einer feinen Blendenöffnung durch eine
solche Schicht ist sehr fragwürdig. Abgesehen von den unvermeidlichen und
wegen
Lichtmangels höchst unerwünschten Reflexionen an solchen durchsichtigen Zwischenschichten
und abgesehen von den Korrekturen des Strahlengangs durch die zylindrische Krümmung
würde die Herstellung eines optisch homogenen, schlieren- und blasenfreien Hohlzylinders
aus Glas oder Kunststoff mit der erforderlichen sehr hohen Maßhaltigkeit von Innen-
und Außendurchinesser sehr aufwendig werden. Ein schnelles Verkratzen der kostbaren
Glaszylinder durch das Schleifen des Photopapiers auf ihren Oberflächen verkürzt
ihre Lebensdauer beträchtlich.
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Noch fragwürdiger ist die Verwendung von seitlich am Innenumfang einer
Metalltrommel befestigten durchsichtigen Kunststoffstreifen zur Führung des Photopapiers.
Es ist wohl ohne weiteres einleuchtend, daß von einer genauen Führung des verhältnismäßig
steifen Photopapiers durch solche Streifen keine Rede sein kann, und zwar in dem
Sinne, daß das Photopapier der Innenwand der Trommel glatt und fest anliegt, wobei
die Abstan#dsschwankungen des Papiers von der Innenwand unter 0,lmm bleiben müßten.
Die Schwankungen des Abstandes zwischen Kunststoffstreifen und Papier dürften um
eine Größenordnung höher liegen. Das ist aber aus optischen Gründen völlig untragbar.
Ein noch schnelleres Verkratzen der verhältnismäßig weichen durchsichtigen Kunststoffstreifen
ist zu erwarten.
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Wenn heutzutage gläserne Hohlzylinder als Abtasttrommeln z. B. in
Farbscannem verwendet #verden, so geschieht dies immer in der Weise, daß im Inneren
des Zylinders lediglich die Beleuchtungslampe angeordnet ist, daß die zu reproduzierende
flexible Durchsichtsvorlage außen auf dem Glaszylinder fest aufgespannt ist, also
relativ zu dem Zylinder ruht, und daß das optische Abtastsystein die Vorlage von
außen abtastet. Bei photographischen Aufzeichnungssystemen, die, wie z. B. in der
elektronischen Reproduktionstechnik und in der Bildtelegraphie üblich, aus steuerbaren
Schreibglimmlampen bestehen, ist die Belichtung des Photopapiers durch eine durchsichtige
gekrümmte Schicht überhaupt nicht möglich, da die gesteuerte Lichtintensität durch
die unvermeidbare optische Inhomogenität der Schicht in unkontrollierbarer Weise
zusätzlich moduliert wird.
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Obwohl es hiernach den Anschein hat, daß die bekannten Anordnungen
der obenerwähnten Art wegen der beschriebenen grundsätzlichen Mängel praktisch nicht
verwendet werden können, hat die Erfindung zum Ziel, an der feststehenden Hohltrommel
als Aufzeichnungstrommel, an dem beweglichen Aufzeichnungssystein im Inneren der
Trommel und an dem bandförmigen Aufzeichnungsträger festzuhalten, weil diese Einrichtungen
für selbsttätig arbeitende Bildtelegraphiegeräte sehr vorteilhaft sind, jedoch die
Papierführung in der Aufzeichnungstrommel so zu gestalten, daß durchsichtige Medien
wie Glaszylinder oder Kunststoffstreifen vermieden werden, so daß die Bildaufzeichnung
optisch einwandfrei wird.
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Erfindungsgemäß geschieht dies in der Weise, daß der Aufzeichnungsträger
nahezu tangential zur Trommelinnenwand durch den Schlitz in das Innere der Trommel
ein- und an ihrer Innenwand entlanggeführt wird, bis der Anfang des Aufzeichnungsträgers
auf eine in der Nähe des Schlitzes im Inneren der Trommel angeordnete Leiste aufläuft,
daß sodann der Aufzeichnungsträger in die Trommel hineingedrückt wird, bis er vermöge
seiner Steifigkeit ihrer Innenwand glatt und ohne Zwischenräume anliegt, daß nach
vollzogener Aufzeichnung der mit Aufzeichnungen versehene Trägerabschnitt aus der
Trommel in der zur Einführungsrichtung entgegengesetzten Richtung herausgezogen
und alsdann an der Trommel außen vorbeigeführt wird und daß schließlich der mit
Aufzeichnungen versehene Trägerabschnitt abgeschnitten wird, woraufhin sich die
Verfahrensschritte zyklisch wiederholen.
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Das Verfahren gemäß der Erfindung wird durch eine Vorrichtung durchgeführt,
bestehend aus einem den Aufzeichnungsträger transportierenden Friktionsi walzenpaar,
aus einer im wesentlichen aus zwei Leitblechen bestehenden, dicht vor dem Trommelschlitz
an ihrem einen Ende schwenkbar angeordneten, zweier Stellungen fähige Weiche, welche
in ihrer einen, der geschlossenen Stellung den Aufzeichnungsträger in das Innere
der Trommel hineinleitet und welche in ihrer anderen, der offenen Stellung den Aufzeichnungsträger
außen an der Trommel vorbeileitet, welche ferner an ihrem schwenkbaren Ende mit
einer Messerkante versehen ist, aus einer im Trommelschlitz angeordneten zweiten,
der ersteren gegenüberliegenden Messerkante, welche zusammen mit dieser eine Schlagschere
bildet, welche den jeweils mit Aufzeichnungen versehenen Trägerabschnitt nach dessen
Vorbeileiten an der Trommel durch Schließen der Weiche abschneidet, und aus einem
Elektromagneten, welcher in Verbindung mit einer Feder über ein Hebelgestänge das
öffnen und Schließen der Weiche bewirkt.
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Als besonders vorteilhaft wird angesehen, daß das Schließen der Weiche
und das Abschneiden des Aufzeichnungsträgers in einem einzigen Arbeitsgang vor sich
geht.
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An Hand der Zeichnungen wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
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F i g. 1 zeigt eine Papierbeschickungsvorrichtung mit geschlossener
Weiche und F i g. 2 eine solche mit offener Weiche, je im Schnitt.
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Die feststehende metallische Hohltrommel 1, die als Aufzeichnungstrommel
dient, hat einen achsenparallelen Schlitz 2, der zum Hinein- und Herausführen des
Photopapiers dient. Auf der Achse 3 der Trommel ist das bewegliche Aufzeichnungssystem
4 angeordnet, welches längs dieser Achse eine Schraubenbewegung ausführt, so daß
die Aufzeichnung auf dem Photopapier längs einer engen Schraubenlinie erfolgt. Diese
Schraubenbewegung kann in bekannter Weise z. B. mittels Spindel und Mutter durchgeführt
werden. Der Rücklauf des Aufzeichnungssysteins kann ebenfalls für die Aufzeichnung
ausgenutzt werden, da sich dabei sowohl die Drehrichtung als auch die Fortschreitungsrichtung
des Aufzeichnungssystems umkehrt, das aufgezeichnete Bild also seitenrichtig bleibt,
und zwar unabhängig davon, wie die zu übertragende Bildvorlage auf der Sendeseite
abgetastet wurde. An dem einen Schlitzende befindet sich eine Anschlagleiste
5, gegen die der jeweilige Anfang des Photopapiers aufläuft. Am anderen Schlitzende
ist die eine Messerkante 6 einer Schlagschere angeordnet.
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Das zu belichtende Photopapier 7 wird der Vorratsrolle
8 entnommen. Die Gegendruckwalze 9
sorgt dafür, daß das entnommene
Papier 7 nicht
wieder aufgewickelt werden kann oder auf der
Rolle 8
lose Schleifen bildet. Durch das Friktionswalzenpaar 10 wird
das Photopapier 7 von der Rolle 8 abgezogen und in die Trommel
1 hineingedrückt oder aus dieser herausgezogen, je nach Drehrichtung
der Transportwalzen 10. Die Papierweiche 11 besteht im wesentlichen
aus zwei Leitblechen 12 und 13, welche die Breite des Papiers 7 bzw.
der Trommel 1 haben. An ihrem oberen Ende ist die Weiche 11 durch
das Lager 14 dicht oberhalb des oberen Endes des Trommelschlitzes 2 außen an der
Trommel 1 drehbar angelenkt. An ihrem unteren Ende trägt die Weiche
11 die andere Messerkante 15 der Schlagschere. Etwa am unteren Drittel
der Weiche 11 befindet sich das Lager 16, an dem das Hebelsystem
1.7, 18, 19 drehbar angelenkt ist, welches zum öffnen und Schließen der Weiche
dient. Der Hebel 18 ist am Drehpunkt 20 fest gelagert. An dem mittleren,
frei beweglichen Drehpunkt 21 greift die Feder 22 an und an dem unteren Drehpunkt
23 des Hebels 19 der Anker 24, der durch den Magneten 25 nach
unten gezogen werden kann. Ist der Magnet 25 stromlos, so zieht die Feder
22 das Hebelsystern 17, 18, 19 nach oben, bis die Hebel 17 und
18 in gerader Linie stehen. Dann ist die Weiche geschlossen, welcher Zustand
in F i g. 1 dargestellt ist. Steht der Magnet 25 unter Strom, so zieht
er vermittels des Ankers 24 das Hebelsystern 17, 18, 19 unter überwindung
der nach oben gerichteten Zugkraft der Feder 22 nach unten. Dadurch bilden die Hebel
17 und 18 einen von 1801
verschiedenen Winkel miteinander, was
wegen der raumfesten Lagerung des Hebels 18 bei 20 die Folge hat, daß die
Weiche 11 um ihren Drehpunkt 14 etwas nach rechts geschwenkt wird, wodurch
sie sich öffnet. Dieser Zustand ist in F i g. 2 dargestellt. Die beschriebene
Vorrichtung zum öffnen und Schließen der Weiche 1 kann in mannigfacher Weise
durch andere Vorrichtungen ersetzt werden, welche das gleiche leisten, und ist daher
für die Erfindung nicht wesentlich.
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Das Beschicken der Trommel 1 mit dem Photopapier
7 geht nun in der folgenden Weise vor sich: Nachdem der zuletzt belichtete
Abschnitt des Photopapierbandes 7 durch Schließen der Weiche 11
vermittels
der dabei wirksam werdenden Schermesser 6 und 15 abgeschnitten wurde
und zwecks Entwicklung und Fixierung weitergeleitet wird, wird durch die Transportwalzen
10 ein neuer unbelichteter Abschnitt des Photopapierbandes 7 durch
die nunmehr geschlossene Weiche 11 nahezu tangential durch den Schlitz 2
in das Innere der Trommel 1 eingeführt, und zwar so lange, bis der Anfang
des Papierbandes 7
gegen die Leiste 5 aufläuft. Hierbei wird die natürliche
Steifigkeit des Photopapiers in der Weise ausgenutzt, daß es durch die Transportwalzen
10 gegen die Innenwand der Trommel gedrückt wird, so daß es dieser ohne Falten
und Zwischenräume anliegt. Nachdem das Papier belichtet worden ist, wird es durch
die Transportwalzen 10 bei unveränderter Stellung der Weiche 11 in
entgegengesetzter Richtung wieder aus der Trommel herausgezogen, jedoch nur so weit,
daß sein Anfang noch innerhalb der Leitbleche 12 und 13 der Weiche
11 verbleibt. Der herausgezogene Teil des Papierbandes 7 bildet zwischen
der Gegendruckwalze 9 und den Transportwalzen 10 eine Schleife. Jetzt
wird die Weiche 11
durch Wirksamwerden des Magneten 25 geöffnet, und
die Transportwalzen 10 transportieren das Photopapierband 7 in der
ursprünglichen Richtung, geführt durch die Leitbleche der nunmehr geöffneten Weiche
11, nahezu tangential zur Trommel 1 an deren Schlitz 2 vorbei, und
zwar so weit, bis das Ende des belichteten Teils des Photopapierbandes
7
die Schlagschere 6, 15 erreicht hat. Durch Unterbrechen des Speisestromes
des Magneten 25 wird die gespannte Feder 22 wirksam, welche die Weiche
11
schließt, wodurch die Messer 6 und 15 das Papier
7
abschneiden und der Anfang eines neuen unbelichteten Abschnittes des Papierbandes
7 am Schlitzanfang steht. Hierauf wiederholt sich das Spiel, bis der Papiervorrat
auf der Trommel 8 verbraucht ist. Die einzelnen beschriebenen Vorgänge werden
in ihrer Dauer und ihrem zeitlichen Ablauf durch ein Programm gesteuert.
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Die beschriebene Anordnung ist mitsamt den nicht beschriebenen Entwicklungs-
und Fixiereinrichtungen in einem lichtdichten Gehäuse untergebracht.