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DE68927444T2 - Einrahmungsvorrichtung - Google Patents

Einrahmungsvorrichtung

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DE68927444T2
DE68927444T2 DE68927444T DE68927444T DE68927444T2 DE 68927444 T2 DE68927444 T2 DE 68927444T2 DE 68927444 T DE68927444 T DE 68927444T DE 68927444 T DE68927444 T DE 68927444T DE 68927444 T2 DE68927444 T2 DE 68927444T2
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DE
Germany
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frame
knife
framing
film
photographs
Prior art date
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DE68927444T
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DE68927444D1 (de
Inventor
Edoardo Facchini
Luciano Savio
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GEIMUPLAST KUNSTSTOFFTECHNIK G
Original Assignee
GEIMUPLAST KUNSTSTOFFTECHNIK G
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Publication date
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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D15/00Apparatus for treating processed material
    • G03D15/10Mounting, e.g. of processed material in a frame

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)
  • Photographic Processing Devices Using Wet Methods (AREA)
  • Color Television Image Signal Generators (AREA)
  • Endoscopes (AREA)
  • Paper (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)
  • Forging (AREA)
  • Transition And Organic Metals Composition Catalysts For Addition Polymerization (AREA)
  • Silver Salt Photography Or Processing Solution Therefor (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einrahmen von fotografischen Filmen. Genauer gesagt betrifft die Erfindung eine Vorrichtung, die zum Einlegen fotografischer Filme in mechanisch zu öffnende Rähmchen und zum Zertrennen der Fotofilme in einzelne Fotografien dient, die in die Rähmchen eingelegt werden, wobei das Zertrennen in den Rähmchen selbst stattfindet.
  • Die Vorrichtung gemäß der Erfindung wird an Einrahmmaschinen angebracht, die vorteilhafterweise von einer Art sind, bei der die Zuführrichtung des Fotofilms rechtwinklig zur Zuführrichtung der Rähmchen liegt.
  • Aus dem Stand der Technik sind Einrahmmaschinen bekannt, mit denen Fotografien, die aus einem Fotofilm herausgeschnitten wurden, in ihre jeweiligen Rähmchen eingelegt werden.
  • Die Rähmchen werden mechanisch geöffnet, während der Film außerhalb der Rähmchen in einzelne Fotografien zertrennt wird. Die abgeschnittene Fotografie wird nur zum Teil in das Rähmchen eingelegt; das vollständige Einlegen erfolgt allgemein mittels mechanischer Greifer, die im inneren Fenster des Rähmchens wirken.
  • Dieses Arbeitsverfahren führt zu Kratzern, Schrammen, zu der Ablagerung von Fremdkörpern und einer allgemeinen Beschädigung der entwickelten Fotografie und begrenzt gleichzeitig stark die Einrahmgeschwindigkeit der Maschine.
  • Die oben genannten Probleme wurden zum Teil dadurch überwunden, daß man ein Vorschubsystem zum Einlegen der Fotografie in das Rähmchen benutzte, wobei die Fotografie mit Hilfe eines erforderlichen Vorschubs des Fotofilms, der sich nach der Fotografie richtet, vollkommen in das Rähmchen eingesetzt wird.
  • Ein Nachteil der bekannten Einrahmvorrichtungen liegt im Weiterziehen des Fotofilms. Dieser Transport erfolgt durch Klauen oder Transporträdchen, die mit den seitlichen Perforationen im Film zusammenwirken.
  • Sind Stoßstellen im Film vorhanden, dann greifen die Klauen oder Transporträdchen nicht vollkommen in die Perforationen ein, und als Folge wird der Film fehlerhaft weitergezogen.
  • Der Film kann gleichermaßen gut mittels einer Metallwalze und einer gummibeschichteten Gegenwalze weitergezogen werden, die am Außenrand des Films wirken, aber in diesem Falle rutscht der Film beim Weitertransport, insbesondere bei hoher Geschwindigkeit und beim plötzlichem Starten.
  • Im Dokument DE-A 32 36 842 wird eine Einrahmvorrichtung offenbart, die dazu dient, Fotodiapositive einzurahmen, und die so ausgelegt ist, daß sie die Fotofilme in einzelne Fotografien zertrennt und die Fotografien zwischen zwei Rähmchenhälften einlegt und positioniert, die Rähmchen zum Halten von Fotografien bilden, und die an Einrahminaschinen befestigt ist, die Einrichtungen zum Aufbewahren leerer Rähmchen, Fördereinrichtungen zum Transport leerer Rähmchen, und Aufbewahrungseinrichtungen zur Aufnahme des fertigen Diapositivs umfassen, das aus einem Rähmchen mit einer Fotografie darin besteht, wobei die Einrahmvorrichtung eine Zieheinrichtung zum Ziehen des Fotofilms umfaßt und diese Einrichtung aus einer angetriebenen Walze und einer gegenüberliegenden Walze besteht, die vertikal in bezug auf die angetriebene Walze bewegbar ist. Die aus der DE-A-32 36 842 bekannte Vorrichtung enthält obere Einrichtungen, die beim ersten Öffnen der beiden das Rähmchen bildenden Rähmchenhälften mitwirken.
  • Es bestehen auch Mängel aufgrund des Systems, mit dem die Fotografien im Rähmchen befestigt werden.
  • Diese Systeme sind, wenn sie von mechanischer Art sind oder aufgrund der Wirkung spezieller Formungen, die an den Innenflächen des Rähmchens ausgebildet sind, nicht sehr effizient in dem Sinne, daß derartige Formungen schwer mit den erforderlichen Toleranzen herzustellen sind.
  • Andere Systeme, bei denen ein Teil der Fotografie mit einem Klebstoff an den Innenflächen des Rähmchens befestigt wird, haben den Nachteil, daß sie die Fotografie verschmutzen oder aufgrund des Temperaturgradienten Spannung an derselben hervorrufen, wenn das Diapositiv projiziert wird.
  • Die Anmelderin der vorliegenden Erfindung hat eine Einrahmvorrichtung konstruiert, getestet und praktisch ausgeführt, mit der alle Probleme des Standes der Technik überwunden werden können.
  • Die Vorrichtung umfaßt zwei Einrichtungen zum Weiterziehen des Fotofilms, wobei jede Einrichtung aus einer angetriebenen Walze mit Nadeln besteht, die mit mindestens einer gegenüberliegenden Mitläuferwalze gekoppelt ist.
  • Jede dieser Zugeinrichtungen wirkt auf einen Seitenrand des Fotofilms und vollzieht den Zugvorgang mit Hilfe der Nadeln, die in die Seitenränder einstechen.
  • Die Perforationen an den Rändern des Films haben weiterhin den Zweck, an diesen Rändern einige erhöhte Abschnitte zu schaffen, die geeignet sind, die Fotografie beim Abschneiden an der Innenseite ihres jeweiligen Trägerrähmchens zu befestigen.
  • Auf diese Weise wird verhindert, daß sich die Fotografie, wenn das vollständige Diapositiv benutzt wird, im Innern des Rähmchens verschiebt, ohne daß Klebstoffe benutzt oder spezielle Anpassungen im Innern des Rähmchens vorgenommen werden.
  • Das Einziehen des Films mittels einer Walze mit Nadeln gemäß der Erfindung ermöglicht es, auch irgendwelche Stoßstellen auf dem Film auszuschließen und erlaubt stets die ordnungsgemäße Positionierung des Films in der Station, in der die Fotografien zerschnitten werden.
  • Jede gegenüberliegende Walze ist fest an einem Körper angebracht, der sich vertikal zur Ebene des Films bewegen kann, wobei dieser bewegliche Körper eine Führung für den Film bildet, während dieser in das Rähmchen eingesetzt wird.
  • Ein erstes Messer ist fest an dem beweglichen Körper angebracht und wirkt bei den Arbeitsgängen eines ersten Öffnens der beiden Rähmchenhälften, eines zweiten Öffnens derselben zum Einlegen des Films, dem Einlegen des Films in die auf diese Weise geöffneten Rähmchenhälften, dem Abschneiden einer Fotografie in den Rähmchenhälften und dem Rücksetzen des ersten Öffnens der beiden Rähmchenhälften mit einem stationären gegenüberliegenden Messer zusammen.
  • Genausogut können Ausführungsformen geschaffen werden, bei denen sich das gegenüberliegende Messer bewegen kann, während das erste Messer stationär ist.
  • Ist die Fotografie eingelegt und in ihrem jeweiligen Rähmchen abgeschnitten, wird das Rähmchen zu einer Entladestation geführt, während durch die einrahmende Drehung der Walzen gemäß der Erfindung ein neues, leeres Rähmchen zum nächsten Einlegen einer Fotografie zugeführt wird.
  • Die Erfindung ist daher in einer Form in Übereinstimmung mit dem Inhalt von Anspruch 1 und den Unteransprüchen ausgeführt.
  • Die beigefügten Figuren stellen ein nicht einschränkendes Beispiel wie folgt dar:
  • Fig. 1 und Fig. 2 zeigen jeweils eine Vorderansicht einer Einrahmmaschine bzw. eine Draufsicht auf dieselbe, an der sich eine Einrahmungsvorrichtung gemäß der Erfindung befindet;
  • Fig. 3 ist ein Blick von oben auf eine Einrahmungsvorrichtung gemäß der Erfindung;
  • Fig. 4 zeigt einen axialen Querschnitt durch die Vorrichtung von Fig. 3 in Richtung des Pfeils B;
  • Fig. 5 ist eine Darstellung der Vorrichtung von Fig. 3 in Richtung des Pfeils A;
  • Fig. 6 ist eine Draufsicht auf ein Rähmchen mit eingesetzter Fotografie;
  • Fig. 7 zeigt einen Schnitt durch das Rähmchen von Fig. 6 längs der Linie A - A.
  • Fig. 1 und Fig. 2 zeigen eine Einrahmmaschine 10, die einen Behälter 11 zur Aufbewahrung leerer Rähmchen 12 unmfaßt, aus dem ein erster Förderer 13 gespeist wird, der das Rähmchen 12 transportiert.
  • Der erste Förderer 13 wirkt beim Transport der Rähmchen 12 zu einer Einrahmvorrichtung 15 gemäß der Erfindung mit einem zweiten Förderer 14 zusammen.
  • Die Rähmchen 12 können an der Einrahmvorrichtung 15 mit schriftlichen Mitteilungen 16-116 ankommen, die bereits durch Druckvorrichtungen 17-117 auf dieselben aufgedruckt wurden.
  • Der Einrahmvorrichtung 15 wird ein Fotofilm 18 zugeführt, der in einzelne Fotografien 19 unterteilt ist, die in die jeweiligen Rähmchen 12 eingesetzt werden sollen.
  • Das Rähmchen 12 mit einer eingelegten Fotografie 19 wird vorteilhafterweise einer Hilfseinrichtung 20 zugeführt, mit der die beiden Hälften des Rähmchens 12 zusammengefügt werden, und wird dann in geeignete Vorratsbehälter 21 abgelegt.
  • In den Figuren 3, 4 und 5 umfaßt die Einrahmvorrichtung 15 eine Einrichtung 22, die den Film 18 an jedem Rand des Films 18 zieht. Jede Zieheinrichtung 22 besteht aus einer angetriebenen Walze 23 mit Ziehnadeln 24 sowie einer gegenüberliegenden Mitläuferwalze 25 mit einer Nut 26, die mit den Nadeln 24 zusammenwirkt.
  • Die angetriebene Walze 23 ist fest am Körper der Maschine 10 angebracht und empfängt ihre Bewegung in einer geeigneten Weise, während die gegenüberliegende Mitläuferwalze 25 fest an einem beweglichen Körper 27 angebracht ist, der sich aufgrund des Wirkens geeigneter (in den Figuren nicht dargestellter) Steuerungseinrichtungen der Einrahmmaschine 10 senkrecht zu dem Film 18 bewegen kann.
  • Der bewegliche Körper 27 hat die Aufgabe, den Film 18 mittels einer Feder 28, die durch ein bewegliches Element 29 gehalten wird, in geeigneten Führungsbahnen zu führen.
  • Die Figuren 4 und 5 zeigen mit gestrichelten Linien die Stellung, die das bewegliche Element 29 bei seinem vertikalen Hinund Herlauf einnimmt.
  • Ein erstes Messer 30 ist einstückig an dem beweglichen Element 29 befestigt und umfaßt seitliche Rippen 36, die eine Messerklinge 31 tragen, deren Breite etwas größer ist als die Breite des Films 18.
  • Das erste Messer 30 wirkt mit einem stationären, gegenüberliegenden Messer 32 zusammen, das ein Öffnerprofil 33 mit einer Breite umfaßt, die mit der Breite des Rähmchens 12 abgestimmt ist.
  • Das Öffnerprofil 33 bewirkt, daß sich die beiden Rähmchenhälften 112-212 jedes Rähmchens 12 öffnen, während letzteres 12 in übereinstimmung mit der Einrahmvorrichtung 15 auf dem zweiten Förderer 14 abgelegt wird.
  • Die Messerklinge 31 des ersten Messers 30 steht in ihrer Ruhestellung in Kontakt mit einer Schneidkante 34 des gegenüberliegenden Messers 32, wobei beide Messer in die Öffnung gefahren sind, die das Öffnerprofil 33 im Rähmchen 12 geschaffen hat.
  • Während sich das bewegliche Element 29 senkrecht nach oben bewegt, führt das erste Messer 30 ein weiteres Öffnen der oberen Rähmchenhälfte 112 herbei und schafft dadurch die Voraussetzungen zum Einlegen des Films 18 mittels der Zieheinrichtungen 22.
  • Wenn sich das erste Messer 30 senkt, beginnt die Messerklinge 32 mit der Schneidkante 34 des gegenüberliegenden Messers 32 zusammenzuwirken und bewirkt damit, daß die Fotografie 19 im Innern der beiden Rähmchenhälften 112-212 abgeschnitten wird.
  • Die Figuren 6 und 7 zeigen, wie die Fotografie 19 im Rähmchen 12 positioniert und befestigt wird. Die durch die Zugnadeln 4 der angetriebenen Walze 23 im Film 18 hergestellten Perforationen erzeugen Vorsprünge, die geeignet sind, die Fotografie 19 mechanisch im Innern der beiden Rähmchenhälften 112-212 festzuhalten, wenn letztere zusammengefügt worden sind, um das Rähmchen 12 zu bilden.
  • Durch diese mechanische Befestigung wird verhindert, daß sich die Fotografie 19 beim anschließenden Gebrauch aus ihrer erforderlichen Position im Rähmchen 12 herausbewegt oder aus dieser verschoben wird.

Claims (8)

1. Einrahmvorrichtung (15), die dazu dient, Fotodiapositive einzurahmen, und die so ausgelegt ist, daß sie Fotofilme (18) in einzelne Fotografien (19) zertrennt und die Fotografien (19) zwischen zwei Rähmchenhälften (112-212) einlegt und positioniert, die Rähmchen (12) zum Halten von Fotografien (19) bilden, und die an Einrahmmaschinen (10) befestigt ist, die Einrichtungen (11) zum Aufbewahren leerer Rähmchen (12), Fördereinrichtungen (13-14) zum Transport leerer Rähmchen (12), und Aufbewahrungseinrichtungen (21) zur Aufnahme des fertigen Diapositivs umfassen, das aus einem Rähmchen (12) mit einer Fotografie (19) darin besteht, wobei die Einrahmvorrichtung (15) mindestens zwei Zieheinrichtungen (22) zum Weiterziehen des Fotofilms (18) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß jede Einrichtung aus einer angetriebenen Walze (23), die mit Zugnadeln (24) versehen sind, und aus einer gegenüberliegenden Walze (25) besteht, die mit einer Nut (26) versehen ist, wobei die gegenüberliegende Walze (25) vertikal in bezug auf die angetriebene Walze (23) bewegbar ist, wodurch jede der Zieheinrichtungen (22) auf einen Seitenrand des Fotofilms (18) einwirkt und den Ziehvorgang mit Hilfe der Nadeln (24) durchführt, die die Seitenränder perforieren.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die leeren Rähmchen (12) an der Einrahmvorrichtung (15 in einer Richtung rechtwinklig zur Zuführrichtung des Fotofilms (18) in der Einrahmvorrichtung (15) ankommen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadeln (24) der angetriebenen Walzen (23) auf die Außenränder des Fotofilms (18) wirken.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gegenüberliegenden Walzen (25) fest an einem beweglichen Körper (27) angebracht sind, der mit einem ersten Messer (30) verbunder ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Körper (17) eine Führung für den Fotofilm (18) bildet, während letzterer in das Rähmchen (12) eingelegt wird.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fotografie (19) in ihren Rändern Perforationen (35) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforationen (35) mit der Innenfläche von einer der Rähmchenhälften (112-212) zusammenwirken, wenn letztere geschlossen wurden, um das Rähmchen (12) zu bilden.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie außerdem ein erstes Messer (30) mit einer Messerklinge (31) und ein gegenüberliegendes Messer (32) mit einer Schneidkante (34) umfaßt, wobei das erste Messer (30) und das gegenüberliegende Messer (32) gegeneinander beweglich sind, um mit dem Rähmchen (12) bei der Bildung einer Öffnung im Rähmchen (12) so zusammenzuwirken, daß der Fotofilm (18) in dieselbe eingeführt wird, wobei das erste Messer (30) und das gegenüberliegende Messer (32) so miteinander zusammenwirken, daß sie den Fotofilm (18) in der Öffnung des so geöffneten Rähmchens (12) in einzelne Fotografien (19) zerteilen.
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