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Zweischalige Stahlbeton-Rippendecke mit Füllkörpern aus Leichtbeton
od. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf eine zweischalige Stahlbeton-Rippendecke
mit Füllkörpern aus Leichtbeton od. dgl., bei der die untergehängte Deckenschale
an quer zu den Deckenrippen verlaufenden, durch die Rippen in ihrer Länge begrenzten
Holzlatten befestigt ist, welche ihrerseits jeweils an den Enden mit Hilfe von Drahthaken
mit den Deckenrippen verbunden sind.
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Es sind zweischalige Stahlbeton-Rippendecken bekanntgeworden, bei
denen zur Herstellung der oberen Schale auf einem Schalgerüst nach dem Anbringen
der Rippenträger die Holzlatten, an deren Stirnenden Z-förmig abgewinkelte, aus
Bandeisen bestehende Haken befestigt sind, zwischen den Trägern auf diesen eingehängt
und schließlich die Füllkörper zwischen die Rippenträger gelegt werden.
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Diese bekannten Stahlbeton-Rippendecken erfüllen nicht ohne zusätzliche
Maßnahmen, wie beispielsweise schwimmenden Estrich, die Anforderungen der DIN 4109
(Schallschutz im Hochbau).
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Man hat bei zweischaligen Stahlbeton-Rippendekken vorgeschlagen, bei
Herstellung der oberen Schale im Bereich der Deckenrippen Drähte derart vorzusehen,
daß diese nach dem Ausschalen aus der Unterfläche der Deckenrippen herausragen,
so daß an diesen Drähten durch Herumbiegen Holzlatten für die Anbringung der unteren
Deckenschale befestigt werden können.
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Diese Ausbildung einer Stahlbeton-Rippendecke hat einmal den Nachteil,
daß man in umständlicher und für den Handwerker beschwerlicher Weise nach dem Entschalen
von unten her die einzelnen Holzlatten an den Drähten durch Herumbiegen dieser Drähte
befestigen muß. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Holzlatten unmittelbar
an der Unterfläche der Deckenrippen zur Anlage kommen und somit keine ausreichende
Schalldämmung erzielt werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer zweischaligen
Stahlbeton-Rippendecke mit Füllkörpern aus Leichtbeton od. dgl. eine Konstruktion
zu finden, die auch ohne zusätzliche Maßnahmen, wie insbesondere Anbringung eines
Estrichs (schwimmende Estrichs) einen ausreichenden Schallschutz im Sinne der DIN
4109 aufweist und trotzdem in der Verlegungsart von dem Bauhandwerker keine erhöhte
Sorgfalt verlangt.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß - im Bauzustand
vor dem Entfernen des Schalgerüstes der Decke - in der Nähe des jeweiligen Stirnendes
jeder Holzlatte durch eine lotrecht verlaufende Bohrung ein Rödeldraht bis zur Hälfte
durchgezogen, im Bereich der oberen stirnseitigen Querkante jeder Holzlatte zu einer
Schlaufe ausgeformt und anschließend zu einem Verankerungsteil verrödelt ist, der
am Ende einen nach der Mitte der Holzlatte hin gerichteten, nach unten offenen Haken
aufweist, daß das Ende des Hakens sich an die rippenseitige Stirnfläche eines angrenzenden
Füllkörpers abstützt und daß - im endgültigen Zustand nach dem Entfernen des Schalgerüstes
der Decke -die Schlaufen aller Rödeldrähte durch die untergehängte Deckenschale
glattgezogen sind.
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Die erfindungsgemäße Decke erfüllt somit in vorteilhafter Weise trotz
ihres leichten Deckengewichts (Luftschalldämmung) und unabhängig von der handwerklichen
Sorgfalt bereits als Rohdecke ohne jede zusätzliche Maßnahme, wie insbesondere Estrich
(schwimmender Estrich usw.), die Forderungen der DIN 4109. Besonders erwähnenswert
ist, daß auch die Rohdecke bereits eine Luftschalldämmung aufweist, die den Anforderungen
der DIN 4109 hinsichtlich des erhöhten Luftschallschutzes entspricht. Die erfindungsgemäße
Decke hat den weiteren Vorteil einer für den Bauhandwerker bequemen übersichtlichen
Herstellung, weil nicht nur die Monier-. eisen und Füllkörper, sondern auch die
für die Befestigung der unterzuhängenden Deckenschale benötigten Holzlatten bei
Erstellung der oberen Dekkenschale auf dem Schalungsgerüst verlegt, der Ortbeton
eingebracht und nach dem Abbinden und Erhärten der oberen Deckenschale und nach
Entfernen des Schalungsgerüstes nur noch die Unterschale selbst von unten her an
den bereits vorher verlegten Holzlatten befestigt zu werden braucht. Dadurch erreicht
man, daß die unbequemen Handhabungen bei vollständiger Erstellung der Decke auf
das unbedingt notwendige Mindestmaß reduziert sind.
Ein weiterer
Vorteil besteht darin, daß in einfacher und eleganter Weise eine - vom Schallschutz
aus betrachtet - hochwertige, günstige Dämmwerte aufweisende, zweischalige Stahlbeton-Rippendecke
deshalb erhalten wird, weil erst nachträglich nach Erstellen der oberen Deckenschale
wegen der besonderen Ausgestaltung der nicht nur aus Rödeldraht gefertigten, - sondern
außerdem eine Schlaufe aufweisenden Haken die untergehängte Deckenschale durch Glattziehen
der Schlaufen sich senkt, so daß nicht nur zwischen der unteren Schale, sondern
uach zwischen den diese tragenden Holzlatten einerseits und den darüber angeordneten
Füllkörpern anderseits ein ausreichender Luftzwischenraum vorhanden ist, der für
eine günstige Entkoppelung der den beiden Schalen in schalltechnischer Hinsicht
sorgt.
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Fernerhin hat die Erfindung noch den weiteren Vorteil einer bequemen,
narrensicheren Verlegungsart, bei welcher nur die im Bauwesen üblichen, verhältnismäßig
großen Toleranzen erfüllt zu werden brauchen, wobei es schließlich von Vorteil ist,
daß die voluminösen, relativ schweren Füllkörper bei Erstellung der oberen Schale
unmittelbar auf den Holzlatten aufliegen können, so daß ein Begehen der Füllkörper
beim Einbringen des Ortbetons ohne Nachteil erfolgen kann, was damit zusammenhängt,
daß das Absinken der Holzlatten erst im zweiten Stadium der Deckenherstellung nach
dem erfolgten Ausschalen und Anbringen der untergehängten Dekkenschale erfolgt.
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Die Zeichnung stellt die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dar.
Es zeigt F i g. 1 einen lotrechten Schnitt durch eine zweischalige Stahlbeton-Rippendecke
im Stadium der Erstellung der oberen Deckenschale, F i g. 2 einen ähnlichen lotrechten
Schnitt durch eine Decke nach Anbringen der untergehängten Deckenschale, F i g.
3 eine teilweise Seitenansicht auf eine Holzlatte mit eingebrachtem Rödeldraht,
F i g. 4 eine ähnliche Seitenansicht, bei welcher die Schlaufe infolge des Gewichts
der untergehängten Deckenschale glattgezogen ist, F i g. 5 einen Grundriß zu der
Darstellung der F i g. 3 und F i g. 6 eine Stirnansicht auf die Darstellung der
Fig.3.
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Für die Fertigung der Stahlbeton-Rippendecke werden zunächst Holzlatten
6, deren Länge dem lichten Abstand der herzustellenden Deckenrippen entspricht,
zurechtgeschnitten und in der Nähe der Stirnenden 17 mit lotrecht verlaufenden Bohrungen
15 versehen, durch die je ein Rödeldraht 7 bis zur Hälfte durchgezogen, im Bereich
der oberen stirnseitigen Querkante 8 jeder Holzlatte 6 zu einer Schlaufe 13 ausgeformt
und anschließend zu einem Verankerungsteil 14 verrödelt wird, der am Ende zu einem
nach der Mitte der Holzlatte 6 hin gerichteten, nach unten offenen Haken
10 geformt wird.
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Auf das zunächst in üblicher Weise erstellte Schalgerüst 9 werden
die Rippendeckstreifen 16 in der Spannrichtung der Decke unter Beachtung der Rippenabstände
verlegt und zugleich die Holzlatten mit ihren an beiden Stirnenden vorgesehenen
Rödeldrähten quer zur Deckstreifenrichtung zwischen diesen so angeordnet, daß sie
an den Längskanten der Deckstreifen zur Anlage kommen. Auf die Holzlatten 6 werden
die Füllkörper 3 so zwischen, den Rippendeckstreifen 16 aufgelegt, daß die Stirnkanten
der Füllkörper mit den Stirnkanten der Holzlatten bündig abschließen und das jeweilige
Ende eines jeden Hakens 10 sich an die rippenseitige Stirnfläche 4 des angrenzenden
Füllkörpers 3 abstützt. Schließlich werden oberhalb der Füllkörper 3 Bewehrungsstäbe
11 angeordnet.
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Nunmehr wird der Ortbeton 1 aufgebracht, der die Hohlräume 2 zwischen
den Füllkörpern 3 ausfüllt und eine Deckenschicht oberhalb der Füllkörper bildet.
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Nach Abbinden und Erhärten des Ortbetons wird das Schalgerüst 9 entfernt,
und es wird von unten her an den Holzlatten 6 die untergehängte Deckenschale 12
angebracht, die die beim Verlegen der Holzlatten 6 zunächst bestehende Form der
Rödeldrähte 7 in diejenige der F i g. 4 durch Glattziehen der Schlaufe 13 unter
Einwirkung des Gewichts der untergehängten Deckenschale umwandelt, so daß .die Holzlatten
6 in einen gewissen Abstand 18 von der Unterkante der Füllkörper 3 gelangen und
damit die ursprüngliche Berührung der Holzlatten mit den Füllkörpern aufgehoben
und eine weitgehende akustische Entkoppelung erreicht wird.