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Verbindung der senkrecht stehenden und horizontal liegenden Konstruktionselemente
von gegossenen Gebäuden Die Erfindung betrifft eine Saukonstruktion und bezieht
sich speziell auf die Verbindung zwischen senkrecht stehenden Konstruktionselementen,
wie z. B. Wände, Säulen o. dgl., und horizontal liegenden Konstruktionsteilen, z.
B. Balken, Deckenplatten o. dgl.
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Derartige Verbindungen sind bisher auf verschiedene Weise ausgeführt
worden. Gemäß einer bekannten Ausführung werden die Decken, Balken o. dgl. auf einer
Auflagerung in den senkrechten Konstruktionsteilen aufgelagert. Derartige Auflagerungen
können beispielsweise durch Aussparungen in den Wänden gebildet werden. Diese Aussparungen
sind indessen ungünstig, da sie die Wände schwächen. Die Auflagerungen können auch
mit Hilfe von Konstruktionselementen gebildet werden, die aus den Wänden hervorspringen,
z. B. Konsolen, Kragbänder usw. Das Anbringen derartiger Auflagerungen verursacht
indessen verschiedene konstruktive Schwierigkeiten.
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Bei betoniertenGebäuden ist es üblich, die Decken in einem Stück mit
den Wänden zu gießen. Diese
Ausführung leidet indessen ebenfalls
an verschiedenen ?Mängeln. Ein Nachteil besteht beispielsweise darin, daß infolge
von Schwund im Beton später Risse entstehen. Um die Bildung derartiger Risse zu
vermeiden oder zu reduzieren, ist es nötig, eine besondere Bewehrung hierfür einzulegen.
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Ein anderer Nachteil besteht darin, daß die Herstellung einer guten
Wärmeisolation schwierig ist. Infolge der guten wärmeleitenden Verbindung zwischen
den Stockwerkscheiden und den Außenwänden genügt nämlich das Anbringen einer wärmeisolierenden
Bekleidung an der Innenseite der Außenwände nicht.
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Die Nachteile bei den vorstehend genannten Ausführungen können teilweise
dadurch vermieden werden, daß die Decken oder ähnliche Konstruktionsteile mit den
Wänden mittels besonderer, z. B. aus Eisenstangen o. dgl. bestehender Verbindungselemente
verbunden werden. Die Decken können in diesem Falle derart ausgeführt werden, daß
zwischen den Rändern derselben .und den Außenwänden ein spaltenförmiger Zwischenraum
gebildet wird, derart, daß dort eine wärmeisolierende Bekleidung angebracht werden
kann, die durch die Decken nicht unterbrochen wird, also sich über die gesamte Innenseite
der Außenwand erstreckt.
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Vorliegende Erfindung betrifft eine Konstruktion der letztgenannten
Art. Bei den bekannten Ausführungen dieser Art bestehen die Verbindungselemente
aus in der Vertikalebene starren Konstruktionen, die derart ausgeführt und angeordnet
sind, daß sie sowohl Zug-, Biegungs- als auch Knickbeanspruchungen ausgesetzt sind.
Im Vergleich zu diesen bekannten Ausführungen ist die erfindungsgemäße Konstruktion
in erster Linie dadurch gekennzeichnet, daß die Decken, Balken oder ähnliche Elemente
in den Wänden oder anderen senkrechten Konstruktionselementen, wie z. B. Säulen,
mit Hilfe von in passenden Abständen angebrachten; langgestreckten Aufhängeelementen
aufgehängt sind, die derart angeordnet sind, daß sie fast ausschließlich Zugbeanspruchungen
ausgesetzt sind. Die Aufhängeelemente sind zu diesem Zweck derart angeordnet, daß
sie sich an der Außenseite des aufgehängten Konstruktionsteiles in einem Winkel
von mehr als 45° zu der Horizontalebene aufwärts erstrecken. Bei den bekannten Ausführungen
umfassen die Verbindungselemente Teile, die sch im wesentlichen in horizontaler
Richtung erstrecken bzw. Teile, die sich von der Außenseite des aufgehängten Konstruktionsteiles
schräg abwärts erstrecken.
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Durch die Aufhängung von Decken oder anderen horizontal liegenden
Konstruktionsteilen, wie z. B. Balken durch Aufhängeelemente, die im wesentlichen
nur Zugbeanspruchungen ausgesetzt sind, erreicht man, daß die Aufhängeelemente mit
wesentlich kleinerem Querschnitt ausgeführt werden-können, als es bei den früher
bekannten Konstruktionen der Fall ist. Die Aufhängeelemente können somit aus relativ
dünnen Stäben-oder sogar aus drahtförmigen Bewehrungen bestehen. Gleichzeitig erreicht
man eine wesentliche Vereinfachung der Konstruktion, indem die Aufhängeelemente
äußerst einfach und billig ausgeführt «-erden können und die Anbringung in einfacher
Weise geschehen kann.
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Die Erfindung erhält besondere Bedeutung für die Verbindung von Decken
in gegossenen Gebäuden mit den Wänden, von denen die Decken getragen werden sollen.
Bei der Anwendung der Erfindung für derartige Konstruktionen werden die Aufhängeelemente
zjveckmäßig im wesentlichen winkelförmig ausgeführt und mit dem einen Schenkel in
die Decken und dem wesentlichen Teil des anderen Schenkels in die Wände eingegossen.
Zur Aufnahme und Verteilung der in der Decke nahe der Stelle, wo die Aufhängeelemente
aus derselben hervorstehen, auftretenden, senkrechten Kräfte kann in diese ein Bewehrungseisen
eingegossen werden, das sich parallel zu den Längskanten der Decke und in kleinem
Abstande von diesen, also wo die Aufhängeelemente vorgesehen sind, erstreckt, indem
die Aufhängeelemente derart angebracht werden, daß sich die genannten Bewehrungen
auf der Oberseite der der Decke eingegossenen Schenkel der Aufhängeelemente im Scheitel
des Winkels befinden. Die Erfindung wird an Hand der Zeichnung näher beschrieben,
die einige Ausführungsformen der Erfindung schematisch darstellt.
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Fig. i zeigt im Schnitt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Konstruktion; Fig. 2 zeigt in kleinerem Maßstab einen Grundriß entsprechend der
Abb. i ; Fig. 3 und .4 zeigen einen Schnitt und Grundriß wie in Fig. i und 2 einer
anderen Ausführungsform. In Fig. i und 2 bezeichnet i eine gegossene Wand in einem
Gebäude und 2 eine ebenfalls gegossene Decke. Die Decke bildet einen selbständigen
Konstruktionsteil und ist mit der Wand i nicht in einem Stück gegossen.
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3 bezeichnet die gemäß der Erfindung angewendeten Aufhängeelemente.
Diese sind im wesentjichen winkelförmig mit dem einen Schenkel 3a, der in die Decke
2 eingegossen ist, während der andere Schenkel 3b, der sich von der Außenkante der
Decke aufwärts erstreckt, über einen wesentlichen Teil seiner Länge in die Wand
i eingegossen ist. 5 bezeichnet ein Armierungseisen, das in die Decke nahe der an
der Wand i liegenden Längskante eingegossen ist. Das Aufhängeelement 3 ist, wie
aus der Zeichnung hervorgeht, derart angebracht, daß sich das Armierungseisen 5
an der Oberseite des in die Decke eingegossenen Schenkels 3a des Aufhänge-;lements
an dem Scheitel :4 des Winkels befindet.
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Eine Anzahl Aufhängeelemente 3 sind in passenden Abständen längs der
Kante der Decke 2 angebracht, so wie es in Fig. 2 gezeigt ist. Die Decke 2 kann
gegebenenfalls ausschließlich mittels derartiger Aufhängeelemente aufgehängt sein.
Diese können dann entweder an allen Längskanten der Decke entlang verteilt sein
oder wenigstens an zwei derselben. Die letztgenannte Ausführung wird zweckmäßig
angewendet, wenn die Decke langgestreckt ist.
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Gemäß der Erfindung ist es indessen auch möglich, die Decke mit Hilfe
des Aufhängeelements 3 an einer oder mehreren der Außenkanten entlang
aufzuhängen,
während sie längs der übrigen Außenkanten oder gegebenenfalls an anderen Stellen
in anderer Weise unterstützt ist. In diesem Falle erreicht man selbstverständlich
nicht in vollem Ausmaße die Vorteile der Erfindung.
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Das Wesentliche der Erfindung besteht darin, daß die Decke oder ein
anderer horizontal liegender Konstruktionsteil, der sich zwischen senkrechten Konstruktionsteilen
erstreckt, ganz oder teilweise in langgestreckten Aufhängeelementen aufgehängt ist,
anstatt in einem Stück mit den senkrechten Konstruktionsteilen gegossen zu sein
oder durch Auflagerung, Kragbänder o. dgl. unterstützt ist, die Druckbeanspruchungen
und/oder Biegungsbeanspruchungen ausgesetzt sind. Damit eine derartige Aufhängung
möglich ist, muß der Teil des Aufhängeelements, der sich an der Außenseite der Decke
befindet, oder ein anderer ähnlicher Konstruktionsteil sich in einem Winkel von
mehr als .45° zu der Horizontalebene aufwärts erstrecken.
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Der Umstand, daß die Aufhängeelemente mit sehr kleinem Querschnitt
ausgeführt werden können, führt außerdem zu mehreren Vorteilen. Ist die Decke mit
der Wand oder einem anderen senkrechten Konstruktionsteil in einem Stück gegossen,
pflanzen sich alle in einer Decke erzeugten Vibrationen auf die umgebenden Wände
und danach auf die anderen Decken im Gebäude oder auf andere horizontal liegende
Konstruktionsteile fort. Dies führt dazu, daß Geräusche und Vibrationen, die in
einem Stockwerk erzeugt werden, sich in großer Ausdehnung auf die anderen Stockwerke
des Gebäudes fortpflanzen.
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Dieser Nachteil wird durch die erfindungsgemäße Konstruktion vermieden.
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In gegossenen Gebäuden, wo die Decken mit den Wänden in einem Stück
gegossen sind, entstehen infolge von Schwund in dem Beton nach und nach Risse in
demselben.
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Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion wird diese Rißbildung aus dem
Grunde bedeutend geringer, weil die Decken in den dünn gehaltenen, biegsamen Aufhängeelementen
frei hängen.
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Ein weiterer Vorteil, der erreicht wird, besteht darin, daß das Gießen
der Decken, nachdem die tragenden Wände fertiggegossen sind, ermöglicht wird, ohne
daß in diesen Wänden Aussparungen angebracht sind. Beim Gießen von Gebäuden kann
auf folgende Weise vorgegangen werden: Erst werden die senkrechten Konstruktionsteile
in voller Höhe gegossen, ohne daß die Decken gegossen werden. In den Höhen, wo die
Decken gegossen werden sollen, werden in die senkrechten Konstruktionsteile die
Aufhängeelemente eingegossen, indem die Teile dieser Elemente, die in die Stockwerkscheiden
eingegossen werden sollen, vorläufig derart placiert werden, daß sie mit der Oberfläche
des sich gegen die Decke hin gerichteten Konstruktionsteiles in Flucht liegen. Hierdurchwird
erreicht, daß die beim Gießen derartiger Wände benutzten Gleitschalungen an den
Aufhängeelementen vorbeigleiten können. Wenn die Wände und gegebenenfalls die übrigen
senkrechten Konstruktionsteile; wie Säulen u. dgl., gegossen sind, werden die Teile
der, Aufhängeelemente, die in die Decken eingegossen werden sollen, aus den senkrechten
Konstruktionsteilen herausgebogen, wonach die Decken unter Eingießen der ausgebogenen
Teile der Aufhängeelemente derart gegossen werden, daß die Decken mit den senkrechten
Konstruktionsteilen durch Aufhängen in den Aufhängeelementen verbunden werden.
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Die Konstruktion gemäß der Erfindung kann ferner vorteilhaft bei Baukonstruktionen
angewendet werden, wo zwecks Erreichen einer guten ' Wärmeisolation an der Innenseite
der Außenwände eine wärmeisolierende Schicht angebracht ist, die sich ununterbrochen
zwischen den Decken und den Außenwänden erstreckt. Eine derartige Anwendung der
Erfindung ist in Fig. 3 und 4 gezeigt.
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Hier bezeichnet 6 eine Außenwand und 7 eine Decke. 8 ist ein Aufhängeelement
ähnlicher Art wie das in Fig. i gezeigte. Der Schenkel 8° ist in die Decke derart
eingegossen, daß sich ein Armierungseisen 9 an der Oberseite des Schenkels unmittelbar
im Scheitel des Winkels befindet. io bezeichnet eine wärmeisolierende Schicht, die
an der Innenseite der Außenwand angebracht ist. Zwischen der Außenkante der Decke
und der Außenwand befindet sich eine Spalte, durch die die Isolationsschicht io
ununterbrochen hindurchgeführt ist. Von der Decke erstreckt sich das Aufhängeelement
in Richtung nach oben durch die Isolationsschicht und in die Wand 6 hinein. Falls
die Isolationsschicht nicht genügend druckfest ist, können zwischen der Wand und
der Decke einige Abstandsstücke angebracht werden, die verhindern, daß die Wand
zu der Decke hin gezogen wird.
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Durch diese Anwendung der erfindungsgemäßen Konstruktion erreicht
man in einfacher Weise eine gute Wärmeisolation. Die Wärmeüberführung von der Decke
auf die Außenwand wird nur durch die Wärmeisolationsschicht io und durch die Aufhängeelemente
4$ stattfinden können, die im Verhältnis zu der Oberfläche der Außenfläche der Decke
nur einen sehr geringen Querschnitt haben.