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Richtfunkverbindung mit Pilotschwingung Die Erfindung bezieht sich
auf eine Richtfunkverbindung, bei der ein Pilot (Überwachungsschwingung) dem die
gebündelten Kanäle enthaltenden Basisband zugeordnet ist, das durch weitere Modulation
in die radiofrequente Lage gebracht wird, und bei der weiterhin eine Einrichtung
zur Überwachung des Rauschens in einem von Signalen freien Frequenzbereich vorgesehen
ist, die aus der einen vorbestimmten Wert überschreitenden Rauschspannung, die in
dem zugleich der Dienstgesprächsübertragung mit Amplitudenmodulation der Pilotschwingung
dienenden Pilotkanal in einem nicht von Signalen belegten Teilfrequenzbereich auftritt,
ein Kriterium zur Steuerung von Schaltvorgängen ableitet.
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Bei Rundfunkempfängern für Frequenzmodulation oder auch Amplitudenmodulation
tritt bei fehlendem Eingangssignal eine starke Erhöhung des Rauschens vor allem
dadurch auf, daß die Schwundregelung des Empfängers seine Verstärkung hochregelt.
Man hat daher bei diesen Empfängern Einrichtungen vorgesehen, die durch Sperrung
des Niederfrequenzteils des Empfängers das hierdurch hervorgerufene starke Rauschen
unterdrücken. Das Kriterium für die Unterdrückung des Rauschens wird dabei meist
im Niederfrequenzteil des Empfängers selbst gewonnen und dazu verwendet, um nachfolgende
NF-Stufen zu sperren.
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Bei Richtfunkgeräten, die mit wesentlich höheren Bandbreiten arbeiten,
sind Einrichtungen bekannt, um bei auftretendem zu starkem Rauschen, z. B. durch
Schwundeinbruch auf der Strecke, einen Ersatzkanal an Stelle des hierdurch gestörten
Betriebskanals einzuschalten. Ein Beispiel hierfür ist in der deutschen Auslegeschrift
1047 272 gegeben, bei der bei erhöhter Rauschspannung in einem Betriebskanal eine
Auswahlschaltung angereizt wird, die wiederum eine Geräuschvergleichsschaltung anschaltet,
die einen Vergleich der Rauschspannung im gestörten Betriebskanal und im Ersatzkanal
vornimmt. Die Geräuschvergleichsschaltung gibt nur dann ein Auslösesignal für die
Umschaltung auf den Ersatzkanal ab, wenn die Rauschspannung im Ersatzkanal um ein
vorbestimmtes Maß kleiner als die Rauschspannung im gestörten Betriebskanal ist.
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Eine weitere derartige Einrichtung, die zur Vermeidung von Telegraphie-Signalstörungen
eine schnelle Umschaltung ergeben soll, ist durch die deutsche Patentschrift 1062
291 bekanntgeworden, in der die Aufgabe gestellt ist, gemeinsam für mehrere, jeweils
parallele Kanäle eine gemeinsame Geräuschüberwachung vorzusehen. Ermöglicht wird
es dadurch, daß, bezogen. auf den einzelnen Kanal des Systems, dieser nur in periodisch
wiederkehrenden Zeiträumen von einem der Überwachungseinrichtung eigenen Abtastschalter
überprüft wird und dann auch nicht für sich, sondern durch einen Vergleich mit einem
korrespondierenden Parallelkanal. Es wird dadurch ermöglicht, wenigstens Teile des
gestörten Systems außer Betrieb zu setzen, wenn die Übertragungsqualitäten in wenigstens
zwei miteinander zu vergleichenden Kanälen sich merklich voneinander unterscheiden.
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Die Erfindung geht demgegenüber davon aus, daß es häufig, besonders
bei sogenannten Scatter-Strecken bei Richtfunkanlagen sehr rapid auftretende Schwundeinbrüche
gibt oder daß bestimmte Gerätefehler auftreten, die ebenfalls eine sehr schnelle
Zunahme des Rauschens hervorrufen. Durch solche plötzlichen Schwundeinbrüche können
Wählzeichen vorgetäuscht werden, so daß bei Fernwahl die Wähler angereizt und blockiert
werden oder auch Fehlwahlen zustande kommen. Der Erfindung liegt die spezielle Aufgabe
zugrunde, diese Fehler zu vermeiden.
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Bei einer Richtfunkverbindung, bei der ein Pilot (Überwachungsschwingung)
dem die gebündelten Kanäle enthaltenden Basisband zugeordnet ist, das durch weitere
Modulation in die radiofrequente Lage gebracht wird, und bei der weiterhin eine
Einrichtung zur Überwachung des Rauschens in einem von Signalen freien Frequenzbereich
vorgesehen ist, die aus der einen vorbestimmten Wert überschreitenden Rauschspannung,
die in dem zugleich der Dienstgesprächsübertragung mit Amplitudenmodulation der
Pilotschwingung dienenden Pilotkanal in einem nicht von Signalen belegten Teilfrequenzbereich
auftritt, ein Kriterium zur Steuerung von Schaltvorgängen ableitet, wird diese Aufgabe
gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß das genannte Kriterium einem schnellschaltenden
Relais zugeführt ist, das in Ruhelage
den Basisausgang des Empfängers
mit der nachfolgenden, der Auswertung des Basisbandes dienenden Demodulationsschaltung
durchverbindet, während es in der Arbeitslage den Empfängerausgang kurzschließt.
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Vorteilhaft wird als Relais ein Schutzgasrelais verwendet, da solche
Relais sehr schnelle Ansprechzeiten aufweisen.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnung näher erläutert.
Dem Ausführungsbeispiel ist eine Richtfunkverbindung mit frequenzmäßiger Bündelung
der Kanäle und nachfolgender Frequenzmodulation eines Trägers zugrunde gelegt. Es
ist nur eine Übertragungsrichtung gezeichnet.
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Wie die Figur zeigt, werden im Sende-Endamt die Niederfrequenzbänder
NF der Kanäle K1 bis Kn im ModulationsgerätM nach dem Einseitenbandmodulationsverfahren
zum Basisband BF zusammengefaßt. Dem Basisband wird ein Pilot P hinzugefügt, dessen
Frequenz außerhalb des Basisbandes liegen möge. Durch Amplitudenmodulation der Pilotschwingung
im Pilotgenerator PG wird ein Dienstkanal DK geschaffen, in dem ein Dienstgespräch
und Wechselstromsignale beispielsweise im Frequenzbereich von 0,2 bis 3,4 kHz übertragen
werden, Mit dem das Basisband und den Pilot umfassenden Signal wird im Sender S
ein Träger frequenzmoduliert, wodurch das radiofrequente Übertragungsband RF entsteht.
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Im Empfangs-Endamt werden im Empfänger E aus dem radiofrequenten Signal
RF mit Hilfe eines Diskriminators und nachgeschalteter Filter das Basisband BF und
der Pilot P getrennt zurückgewonnen. Der Pilot durchläuft im Pilotempfänger PE einen
Gleichrichter G1, der als Demodulator für die der Pilotsehwingung aufgeprägte Amplitudenmodulation
wirkt. Das demodulierte Band wird mit Hilfe einer Weiche aufgeteilt: über den Tiefpaß
TP läuft der Dienstgesprächskanal DK (0,2 bis 3,4 kHz), während über das BandfilterF
ein Frequenzband von beispielsweise 4,5 bis 11 kHz zur Beurteilung der Rauschspannung
ausgesiebt wird. Diese Spannung, die den Rauschspannungen in den einzelnen RF-Kanälen
proportional ist, wird in einem regelbaren Verstärker V verstärkt und mit Hilfe
des Gleichrichters G2 gleichgerichtet; der Richtstrom speist das Relais A. über
den zugehörigen a-Kontakt läuft das Basisband BF vom Empfänger E zum Demodulationsgerät
D, in dem die niederfrequenten Kanäle K1 bis Kn wiedergewonnen werden. überschreitet
die Rauschspannung einen vorbestimmten Wert, der mit Hilfe des regelbaren Verstärkers
V einstellbar ist, so spricht das A-Relais an und schaltet das Basisband vom Demodulationsgerät
D ab.
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Zweckmäßig wird für das Schaltrelais A ein Relais mit einem Umschaltekontakt
in Schutzgasatmosphäre verwendet, das in der Lage ist, das Basisband in der kurzen
Zeit von etwa 2 bis 3 Millisekunden abzuschalten; dabei wird der Empfängerausgang
an Erde gelegt und kurzgeschlossen. Anstatt eines Relais kann auch ein elektronischer
Schalter verwendet werden.