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Zylindrischer Lagertank, insbesondere für Mineralöle Die Erfindung
betrifft einen zylindrischen Lagertank, insbesondere für Mineralöle mit einem in
der Nähe eines gewölbten Bodens angeordneten Mannloch und mit einer vorzugsweise
in Höhe des höchstzulässigen Flüssigkeitsspiegels endenden Doppeiwand zur Bildung
eines mit Kontrollflüssigkeit für die Lecküberwachung gefüllten Spaltraumes, welcher
mit einem Vorrats- und Ausgleichsbehälter für die Kontrollflüssigkeit sowie geeigneten
Kontrolleinrichtungen verbunden ist.
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Bei doppelwandigen Lagertanks, bei denen der zwischen den Doppelwänden
gebildete Spaltraum für die Kontrollflüssigkeit zur Lecküberwachung über Verbindungsrohrleitungen
mit einem außerhalb des Tanks, vorzugsweise meist auch noch wesentlich höher, angeordneten
Ausgleichs- oder Vorratsbehälter für die Kontrollflüssigkeit verbunden ist, ergeben
sich wesentliche Nachteile. Verbindungsrohrleitungen zwischen einem Vorrats- und
einem Ausgleichsbehälter und dem Spaltraum können vornehmlich bei unterirdischen
Tanks durch Bodenversetzungen oder andere Ursachen zerstört oder aber auch abgeknickt
werden. Wird beim Beschädigen dieser Verbindungsrohrleitungen ein Leck gebildet,
dann spricht die Alarmanlage, mit welcher der Tank ausgerüstet ist, an. Wird hingegen
die Verbindungsrohrleitung lediglich abgeklemmt oder abgeknickt, so daß der Flüssigkeitsaustausch
zwischen dem Spaltraum des Tanks und dem Vorrats- oder Ausgleichsbehälter für die
Kontrollflüssigkeit verhindert wird, dann entsteht eine ernste Gefahr, weil nämlich
die tÇberwachungseinrichtung des Tanks unwirksam wird, ohne daß dies durch äußere
Kennzeichen festgestellt werden kann. So kann selbst ein doppelwandiger Tank im
Laufe der Zeit leck werden und zu einer ernsten Verschmutzung und Verseuchung des
Grundwassers führen, ohne daß die Lecküberwachung in Tätigkeit tritt.
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Ein weiterer wesentlicher Nachteil einer Anordnung des Vorrats- und
Ausgleichsbehälters für die Kontrollflüssigkeit außerhalb bzw. oberhalb des Lagertanks
besteht darin, daß infolge der Höhe des Behälters oberhalb des Tanks je nach Größe
des Höhenabstandes ein mehr oder weniger großer hydraulischer Druck in der im Spaltraum
befindlichen Kontrollflüssigkeit erzeugt wird.
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Dieser Druck kann hohe Werte annehmen. Die innere Schale, welche
die Doppelwand des Tanks bildet, muß daher mechanisch so steif bzw. widerstandsfähig
ausgebildet sein, daß sie auch bei völlig leerem Tank in der Lage ist, dem durch
die Kontrollflüssigkeit erzeugten bzw. ausgeübten Druck zu
widerstehen. Damit ist
ein Materialaufwand verbunden, der im Hinblick auf die erforderliche mechanische
Festigkeit gegen äußere Belastungen oder im Hinblick auf die geforderte Widerstandsfähigkeit
gegenüber dem mechanischen und korrosiven Einfluß durch das Mineralöl nicht gerechtfertigt
ist.
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Es wurde bereits ein Lagertank bekannt, bei welchem die Nachteile
eines außerhalb und/oder oberhalb des Lagertanks angeordneten Vorrats- und Ausgleichsbehälters
für die Kontrollflüssigkeit dadurch vermieden werden, daß dieser Behälter innerhalb
der Tankwandungen, nämlich innerhalb des Mannloches angeordnet wird, das im Bereich
eines Bodens bei zylindrischen Lagertanks üblicherweise vorgesehen wird. Dabei muß
jedoch in Kauf genommen werden, daß der freie Durchtrittsquerschnitt des Mannloches
wesentlich verringert wird. Zu Revisions- und Reinigungsarbeiten ist das Tankinnere
dann nur noch begehbar, wenn vorher der Vorrats- und Ausgleichsbehälter für die
Kontrollflüssigkeit ausgebaut wird.
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Ein solches Vorgehen ist aber unerwünscht und sowohl wegen des Arbeits-
und Zeitaufwandes als auch wegen des möglichen Verlustes von Kontrollflüssigkeit
und der erforderlichen Entlüftung des Spaltraumes nachteilig.
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Wird hingegen der zum Begehen des Tankinneren erforderliche Durchgangsquerschnitt
des Mannloches bei im Mannloch angeordneten Vorrats- und Ausgleichsbehälter
für
die Kontrollflüssigkeit dadurch geschaffen, daß das Mannloch entsprechend vergrößert
wird, dann entstehen Tanks, die nicht mehr den für die Formgebung von Lagertanks
geltenden Normenvorschriften entsprechen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die geschilderten Nachteile
bekannter Lagertanks der eingangs genannten Art zu vermeiden und eine Ausgestaltung
eines Lagertanks zu schaffen, bei welcher trotz innerhalb der Tankwandungen angeordnetem
Vorrats- und Ausgleichsbehälter für die Kontrollflüssigkeit keine Beeinträchtigung
des Durchgangsquerschnittes des Mannloches eintntt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe kennzeichnet sich der einleitend envähnte
zylindrische Lagertank erfindungsgemäß dadurch, daß zur an sich bekannten Anordnung
des Ausgleichs- und Vorratsbehälters innerhalb der Tankwandungen im Bereich zwischen
dem Mannloch und dem nächstgelegenen Boden oberhalb des höchstzulässigen Füllspiegels
eine mannlochseitige Stirnwand und eine im wesentlichen parallel zum Flüssigkeitsspiegel
verlaufende Platte vorgesehen sind, die einen außerhalb des Mannloches oberhalb
der Füllflüssigkeit liegenden Ausgleichs- und Vorratsraum gemeinsam mit dem Boden
und dem Zylindermantel des Tanks begrenzen.
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Bei der neuen Ausgestaltung des Lagertanks wird auf besonders vorteilhafte
und materialsparende Weise in sinnvoller Nutzung des aus Sicherheitsgründen bei
zylindrischen Lagertanks stets von Füllflüssigkeit freizuhaltenden oberen Kopfraumes
unter Verwendung des Tankmantels mit im wesentlichen zwei im Tankinneren gegen den
Tankmantel gesetzten plattenförmigen Wänden der erforderliche Ausgleichs- und Vorratsraum
bzw. -behälter gebildet.
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Dieser Vorrats- oder Ausgleichsraum für die Kontrollflüssigkeit liegt
in der geforderten Weise außerhalb des Mannloches, so daß der Tank seine normengerechte
Gestalt beibehalten kann.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt durch den Lagertank, F i g. 2 einen Querschnitt
durch den Tank, Fig. 3 eine Einzelheit des Tanks in größerem Maßstab.
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Wie die F i g. 1 zeigt, weist der Tank 1 einen starken und statisch
tragend ausgebildeten zylindrischen Mantel 2 auf, der an den Enden in üblicher Weise
durch zwei gewölbte Böden 4 und 5 verschlossen ist.
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An einem Ende des zylindrischen Mantels 2 ist ein Mannloch 6 vorgesehen.
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Der Tank ist mit einer nicht gezeigten Überfüllsicherung ausgerüstet,
so daß sichergestellt ist, daß stets ein füllgutfreier Kopfraum aufrechterhalten
bleibt. Auf seiner Innenseite ist der Lagertank 1 mit einer inneren metallischen
Auskleidung7 versehen, die im Vergleich zur statisch tragenden Wandung im Bereich
des zylindrischen Mantels2 aus dünn ausgebildeten und einzeln vorgeformten Blechen
8 besteht. Diese Bleche sind in der Höhe des höchstzulässigen Flüssigkeitspiegels
durch Schweißung dicht mit der Tankaußenwand 2 verbunden. Oberhalb dieser Schweißnaht
ist die Tankaußenwand nicht verkleidet. Die Böden 4 und 5 sind unterschiedlich verkleidet,
und zwar derart, daß der vom Mannloch entfernt liegende Boden 4 vollständig mit
einer Verkleidung 10 ausgerüstet ist, während die Verkleidung 11 des neben dem Mannloch
6 liegenden Bo-
dens 5 ebenfalls in Höhe des höchstzulässigen Flüssigkeitsspiegels
endet. Zwischen der inneren metallischen Auskleidung 7,10 und 11 und der Tankaußenwandung
2, 4 und 5 liegt ein Spaltraum 12, der zur Aufnahme einer Kontrollfiüssigkeit dient.
Dieser Spaltraum 12 kommuniziert mit einem Raum 13, der im oberen Kopfraum zwischen
dem Mannloch 6 und dem zugehörigen BodenS vorgesehen ist. Begrenzt wird dieser Raum
13 von den Tankaußenwandungen einerseits sowie von einer die oberen Enden der Bleche
8 miteinander verbindenden, waagerecht angeordneten Platte 14 und von einer mannlochseitigen
Slirnwand 15, die von der Behälteraußenwand 2 bis zur Platte 14 reicht. Im Bereich
des Raumes 13 ist in der Behälteraußenwand ein Stutzen 16 angeordnet, der zur Aufnahme
einer tSberwachungseinrichtung 17 dient.
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Diese besteht gemäß F i g. 3 aus einem Schwimmer 18, der eine Quecksilberschalter
19 trägt, der in einer festen Höhenlage bei 20 aufgehängt ist. Durch die Aufhängung
wird der Schwimmer 18 aus seiner Normallage, die dargestellt ist, geneigt, sobald
sich der Flüssigkeitsspiegel im Vorratsbehälter bzw. Raum 13 verändert. Dabei schließt
der Quecksilberschalter 19 einen Alarmstromkreis, der ein Alarmsignal in Tätigkeit
setzt. Zur Verbindung mit diesem Alarmstromkreis und Alarmsignalgerät, das in den
Zeichnungen nicht dargestellt ist, dienen Anschlußstücke21. An diese können Kabel
geeigneter Länge angeklemmt werden.
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Zur Überprüfung der Überwachungseinrichtung 17 auf Funktionsfähigkeit
dient ein Prüfstift22, durch den der Schwimmer 18 aus seiner Schwimmlage herausgedrängt
werden kann.
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Im gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel bildet die waagerechte
Platte 14 mit der Stirnwand 15 ein einstückiges Einbauteil, das mit der Tankaußenwandung
2 bzw. den Blechen 8 und der Auskleidung 11 des zugehörigen Bodens 5 dicht verschweißt
ist. Hierbei erstreckt sich der Raum 13 über die gesamte Breite des Kopfraumes,
der am Tankende vorhanden ist. Diese einzelnen Ausbildungsmerkmale können bedarfsweise
verändert werden.
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Die Stirnwand 15 kann ein getrenntes Teil bilden, das mit der Platte
14 verschweißt ist. Eine in der Mittelebene des Tanks verlaufende weitere Begrenzungswand,
die in den Zeichnungen nicht gezeigt ist, kann dazu verwendet werden, den Raum 13
kleiner als in den Figuren dargestellt auszubilden.