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Aufblasbares Rettungsschwimmgerät für einen mit einem Fallschirm ausgerüsteten
Flieger -
Die Erfindung betrifft ein Rettungsschwimmgerät, welches von einem
Fallschirm getragene Flieger oder sonstige, an Bord eines Flugzeuges befindliche
Personen, die zum Niedergehen auf eine Wasserfläche gezwungen sind, vor dem Ertrinken
schützen soll.
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Hierbei ist die Forderung zu berücksichtigen, ein und dieselbe Person
mit zwei in ihrer Wirkungsweise völlig verschiedenen Rettungsmitteln, nämlich einem
Fallschirm und einem Rettungsschwimmgerät, derart auszurüsten, daß jedes der beiden
Geräte seine Rettungsfunktion zuverlässig erfüllen kann; dabei ist es von besonderer
Bedeutung, den sicheren übergang von dem ersten Rettungsmittel, dem Fallschirm,
auf das zweite Rettungsmittel, das Schwimmgerät, zu gewährleisten.
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Bei der Schaffung eines Rettungsschwimmgerätes, das dieser Forderung
entspricht, ist der Umstand zu berücksichtigen, daß die heute hauptsächlich verwendeten
Fallschirme mit unterschiedlichen Gurtsystemen ausgerüstet sind. Daraus ist die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe hergeleitet, das Rettungsschwimmgerät derart
auszubilden, daß seine Aufblasung unbeeinträchtigt durch die Fallschirmgurtung gesichert
ist, während es andererseits das unbehinderte Anlegen wie auch das Abwerfen der
Gurtung ermöglichen soll.
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Bei der Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung von einem an sich
bekannten aufblasbaren Rettungsschwinunggerät aus, das aus zwei einzeln aufblasbaren,
jeder ein für sich allein ausreichendes Auftriebsvolumen aufweisenden Schwimmkörpern
besteht, die auf einem Traggestell übereinanderliegend befestigt sind, den Hals
des Trägers umfassen und in je zwei Bruistflügel übergehen, wobei die Schwimmkörper
einzeln in einer auf dem Traggestell befestigten, unter dem Aufblasdruck sich öffnenden
Abdeckung verpackt sind, und schlägt eine solche Ausbildung und Anordnung vor, bei
welcher der obere Schwimmkörper samt seiner zweiteiligen Abdeckung über und der
untere Schwinimkörper samt seiner Abdeckung unter der Gurtung für den Fallschirm
angeordnet ist, wobei die Länge der Brustflügel des oberen Schwimmkörpers so bemessen
ist, daß der unter ihm befindliche Teil des Traggestelles mit dem verpackten unteren
Schwimmkörper für das unbehinderte Anlegen und Abwerfen der Fallschirmgurtung samt
Schloß frei bleibt.
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Die Lage des oberen Schwimmkörpers ermöglicht bei den gebräuchlichen
Fallschirmgartsystemen sein Aufblasen ohne Behinderung durch die Fallschirmgurtung,
so daß die zu rettende Person beim Eintauchen über ein Schwimmgerät verfügen kann,
das ihr durch die Bemessung sowie durch den Angriffspunkt seines Auftriebes einen
zuverlässigen Schutz vor dem Ertrinken gewährt. Die erfindungsgemäße Anbringung
des oberen Schwimmkörpers derart, daß der unter ihm befindliche Teil des Traggestelles
mit dem verpackten unteren Schwimmkörper für das unbehinderte Anlegen und Abwerfen
der Fallschirmgurtung frei bleibt, läßt nicht nur das vorschriftsmäßige Anlegen
der hier teilweise quer verlaufenden Gurte für den Fallschirm zu, sondern ermöglicht
es dem Geräteträger vor allem, die hier angeordnete Auslösevorrichtung zu betätigen
und sich dadurch von dem Fallschirm und seiner Gurtung zu befreien. Damit wird der
untere Schwimmkörper für die Aufblasung freigegeben und kann infolge seines nun
wirksam werdenden zusätzlichen Auftriebes den Geräteträger in eine insofern noch
sicherere Schwimmlage anheben, als er mit seinen Atinungsöffnungen entsprechend
höher über dem Wasserspiegel zu liegen kommt und damit in erhöhtem Maße sowohl vor
dem Vornüberneigen des Kopfes bei Willenlosigkeit als auch durch den ebenfalls angehobenen
oberen Schwimmkörper vor Brechern, Schwallwasser u. dgl. geschützt wird. Der vom
oberen Schwimmkörper frei bleibende Teil des Traggestelles läßt ferner die Verwendung
eines sogenannten Brustfallschirmes zu. Des weiteren erfüllt der untere Schwimnikörper
eine Reservefunktion für den Fall, daß der obere Schwimmkörper ausfällt. Ist hingegen
der untere Schwimmkörper unbrauchbar geworden, aber der obere Schwiramkörpe#r betriebsfähig
geblieben, so gewährt letzterer infolge, seines ausreichend bemessenen Volumens
auch allein dem Träger den ihn vor dem Ertrinken schützenden Auftrieb unter günstiger
Lage im Wasser.
Da das Rettungsschwimmgerät nach der Erfindung die
Rückenpartie seines Trägers - bis auf die schmalen Nackenteile
- völlig frei läßt, steht hier die gesamte Körperoberfläche für einen verpackten
Fallschirm und gegebenenfalls auch für ein verpacktes Schlauchboot zu Verfügung.
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Die Erfindung ist mit weiteren Merkmalen im nachstehenden an Hand
eines Ausführungsbeispieles näher erläutert, das auf der Zeichnung in den F i
g. 1
bis 8 in verschiedenen Betriebszuständen des Gerätes dargestellt
ist.
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F i g. 1 zeigt das Rettungsschwimmgerät in zusammengelegtem
Bereitschaftszustande am Körper des Trägers. Ein in F i g. 1 verdecktes,
jedoch in F i g. 6 sichtbares Traggestell 1 umschließt hufeisenförmig
den Nacken des Trägers und erstreckt sich mit zwei Schenkeln 2 (F i g. 5)
über seine Brust; ihre unteren Enden liegen verschieblich auf einem Hüftgurt
3, in dessen Mitte ein Gurt 4 anschließbar ist, der sich durch den Schritt
und über den Rücken des Trägers bis zum Nackenteil des Traggestelles 1
erstreckt
und von dem in den F i g. 1 und 2 der vordere Strang sichtbar ist.
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Auf dein Traggestell sind zwei aufblasbare Schwimmkörper teilweise
übereinander angebracht, und zwar ein oberer Schwimmhörper 5 und ein unterer
Schwimnikörper 6, die in den F i g. 5 und 6
im aufgeblasenen
Zustande dargestellt sind. Jeder von ihnen umschließt den Nacken des Trägers mit
einem halbringförmigen Nackenteil 7 bzw. 8 und erstreckt sich über
den Brustteil des Traggestelles 1 mit je
einem Paar Flügel
9 bzw. 10 von unterschiedlicher Länge. Die Flügel 9 des oberen
Schwimmkörpers 5
enden etwa in Brusthöhe und die Flügel 10 des unteren
Schwirumkörpers 6 in Höhe des Hüftgurtes 3.
An seinen Flügeln
10 wird der untere Schwimmkörper durch kurze Haltestränge 12 am Traggestell
gehalten, wie besonders der F i g. 6 zu entnehmen ist. Die Halterung der
Schwimmkörper im Nacken wird bei der Beschreibung der F i g. 7 und
8 erläutert. Im luftleeren Zustande sind die Hüllen der beiden Schwimmkörper
durch Falten auf die Umäßmaße des Traggestelles 1 zusammenlegbar und liegen
auf diesem vollständig abgedeckt und abgeschlossen unter Abdeckungen in Form von
Klappenpaaren aus Stoff (s. dazu die F i g. 1, 7 und 8).
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Die zusammengefaltete Hülle des unteren Schwimmkörpers 6 wird
im Bereiche ihrer Brustflügel 10 von je einer Abdeck-ungsklappe 14
abgedeckt, die am äußeren Rande des Traggestelles 1
befestigt und mit ihm
an den übrigen Rändern durch Druckknöpfe 15 verbunden sind (s. F i
g. 1, 2 -und 6).
Beim Aufblasen des unteren Schwimmkörpers, das in
nicht dargestellter Weise aus einer Preßgasflasche oder mittels Lungehkraft geschieht,
platzen die Druckknöpfe 15 auf,' so daß die Klappen 14 aufschlagen und den
Schwimmkörper freigeben (s. besonders F i g. 6). Die Verpackung der Hülle
des unteren Schwimmkörpers 6 in ihrem Nackenteil sowie derjenigen des oberen
Schwimmkörpers 5 ist in - gr ößerem Maßstab in F i g. 7 im
senkrechten Schnitt in der Körpermittelebene veranschaulicht, während F i
g. 8 den Zustand nach dem Aufblasen beider Hüllen wiedergibt.
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Der Rückenstrang 11 des durch den Schritt hindurchgeführten
Gurtes' 4 (F i g. 1 und 2) ist unter dem Nackenteil 22 des Traggestelles
1 befestigt. Am oberen Rande 23 des -Nackenteiles 22 sind die
Ab-
deckungen beider Schwimmkörperhüllen unlösbar befestigt. Die Abdeckung
des Nackenteiles 8 der unteren Schwimmkörperhülle 6 besteht aus einer
unteren Stoffbahn 25 und einer oberen Stoffbahn 26.
Beide sind an ihrem
unteren Rande durch eine Falte 27 verbunden und durch eine Reihe von Druckknöpfen
28 verschlossen. Die Abdeckung des Nackenteiles 7 der Hülle des oberen
Schwimnikörpers 5 besteht aus zwei Stoffklappen 30 und 31,
die an ihrem unteren Rande ebenfalls, jedoch unmittelbar durch eine Reihe von Druckknöpfen
32 verschlossen sind (s. auch F i gm. 1). Die untere Abdeckungsklappe
30
ist mit einem Riegel 33 auf einer am Gurt 21 sitzenden Schlaufe
34 geführt, die im verpackten Zustande (F i g. 7) zwischen den Klappen
26. und 30 liegt und in dieser Stellung durch einen Druckknopf
35 an der Klappe 30 festgelegt ist.
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In dieser Stellung verbleibt die Schlaufe 34, wenn nur der obere Schwimmkörper
aufgeblasen wird. Die Druckknöpfe 32 platzen auf (F i g. 8) und geben
die Klappe 31 frei, die sich zwischen die aufgeblasene Hülle des oberen Schwinimkörpers
und den Nacken des Trägers legt (s. auch F i g. 2 und 6). Eine Schlaufe
36 legt die obere Hülle auf der Klappe 30
fest, die zunächst noch ihre
Lage nach F i g. 7 beibehält. Sie wird erst in die Lage nach F i
g. 8 gebracht, wenn auch der untere Schwimmkörper aufgeblasen wird. Dabei
gleitet sie nach dem Aufplatzen des Druckknopfes 35 mit ihrem Riegel
33 bis in das Ende der Schlaufe 34, die damit den Nackenteil des unteren
Schwimmkörpers im aufgeblasenen Zustande festlegt. Außerdem hält die Schlaufe 34
nach Aufplatzen der Druckknöpfe 28 und Streckung der Falte 27 die aufgeblasene
Hülle des unteren Schwimmkörpers ebenso wie diejenige des oberen Schwimmkörpers
in ihrer Soll-Lage und verhindert dabei ein zu steiles Hochklappen des letzteren.
Die geschlossene Abdeckung 25, 26, 27 der oberen Schwimmkörperhülle erstreckt
sich nur über den Nackenbereich; über den Brustflügeln schließen sich die Mappen
14 an (vgl. F i g. 1, 2 und 6).
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F i g. 1 zeigt den Sitz des Rettungsschwimmgerätes im Bereitschaftszustande.
Das Traggestell mit den von den Klappen 14 und 31 abgedeckten zusammengefalteten
Schwimm.körperhüllen wird durch den Hüftgurt 3 und den Rücken-Schritt-Gurt
4, 21 am Körper des Trägers gehalten. In diesem flachen Zustande erlaubt
das Rettungsschwimmgerät ohne weiteres die vorschriftsmäßige Anlegung der Fallschirmtraggurte
in gängigen Ausführungen, und zwar insbesondere der strahlenförmig von einem Schloß
41 ausgehenden Gurtstränge 42 (s. F i g. 1). Die zu den Hängegurten 43 führenden
Stränge 42 liegen unterhalb der Unterklappe 30 des oberen Schwimmkörpers
und auf der oberen Klappe 26 des unteren Schwimmkörpers. Die das Körpergewicht
übertragenden Stränge 43 verlaufen frei von den Schwimmkörperhüllen zwischen deren
Abdeckungen 30 und 26 ohne gegenseitige Behinderung, da die Abdeckungen
beide nur am Halsrande 23 des Traggestelles 1 festliegen (s. auch
F i g. 7).
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In F i g. 2 ist die Lage und der Zustand vor dem Eintauchen
veranschaulicht. Der am Fallschirm mit den Gurten 43 hängende Träger hat durch einen
Mundschlauch oder mittels einer Preßgasflasche die Hülle des oberen Schwimmkörpers
5 unter Aufplatzen der Druckknöpfe 32 und öffnen der Klappen
30
und 31 aufgeblasen. Dieser Vorgang spielt sich völlig
unbehindert
von der Fallschirmgurtung ab, die auch ihrerseits die vorgesehene Lage des aufgeblasenen
oberen Schwimnikörpers nicht beeinträchtigt. Taucht der Träger mit dem in diesen
Zustand gebrachten Rettungsschwimmgerät in das Wasser ein, so erteilt ihm der Auftrieb
des oberen Schwimmkörpers die in F i g. 3 dargestellte Schwimmlage, die ihn
vor dem Ertrinken schützt, und zwar auch im Zustande der Willenlosigkeit. Nimmt
der Träger nach dem Eintauchen zunächst eine Bauchlage ein, so dreht ihn der auf
der Brustseite wirksame Auftrieb des oberen Schwimmkörpers 5 in die sichere
aufrechte Schräglage nach F i g. 3, in der seine Atmungsöffnungen zuverlässig
oberhalb des Wasserspiegels gehalten werden. Da die Fallschirm-Urtung völlig frei
von dem Rettungsschwimmgerät verläuft, kann sich der Träger von ihr und dem Fallschirm
durch das an sich bekannte öffnen des Verschlußstückes 41 (F i g. 1
und
2) befreien, das ihm infolge des großen freien Raumes unterhalb der Flügel des oberen
Schwimmkörpers gut zugänglich ist.
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Durch Aufblasen des unteren Schwimmkörpers vorzugsweise aus einer
Preßgasflasche kann sichder Träger einen zusätzlichen Auftrieb zunutze machen,
der ihn entsprechend höher aus dem Wasser hebt (F i g. 5); dadurch sowie
durch die abweisende Wirkung des oberen Schwimmkörpers ist er noch wirksamer gegen
Wellen, Schwallwasser u. dgl. geschützt.
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In F i g. 4 ist der eingangs erwähnte Fall veranschaulicht,
daß der obere Schwimmkörper 5 ausfällt und nur der untere Schwimmkörper
6 verfügbar ist. Infolge seines ausreichend bemessenen Volumens erteilt auch
er allein dem Träger einen genügenden Auftrieb zum Freihalten seiner Atmungsöffnung
in etwas schrägerer Rückenlage, in die er den Träger selbsttätig auch dann bringt,
wenn dieser zunächst eine vornübergeneigte Lage einnehmen sollte.