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Verfahren zum Einbau einer Fernsehbildröhre in ein Empfängergehäuse
und Sicherheitsscheibe zur Durchführung des Verfahrens Die Erfindung betrifft ein
Verfahren zum Einbau einer Fernsehbildröhre in ein Empfängergehäuse, bei dem die
Röhre in eine bestimmte Lage zu einer Sicherheitsscheibe gebracht wird, die aus
einer Schale mit einer dem Bildschirm der Röhre angepaßten doppelt gekrümmten Basis
und einer zusammenhängenden Begrenzungswand besteht, die das Ende der Röhre derart
umgibt, daß ein Ringraum zwischen der Begrenzungswand und der entsprechenden Wand
am Ende der Röhre gebildet wird, wobei die Begrenzungswand ein oder mehrere vorstehende
Elemente aufweist, und die Röhre im Empfängergehäuse befestigt wird.
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Als Schutz für einen Betrachter eines Fernseligerätes ist normalerweise
vor dem Gerätschrank und zwischen der Fernsehbildröhre und dem Betrachter eine durchsichtige
Sicherheitsscheibe vorgesehen, welche verhindert, daß herumfliegende Bruchstücke,
die auftreten, wenn die Röhre implodiert, das Gerät in Richtung zum Betrachter verlassen.
Eine solche durchsichtige Scheibe ist als Implosionsschutz bekannt und besteht zweckmäßig
aus Glas.
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Wenn dem Implosionsschutz die Form der Röhre gegeben wird, kann die
Tiefe des Schrankes verringert werden. Es wurden bisher verschiedene Verfahren für
den Einbau eines der Form der Fernsehröhre angepaßten Implosionsschutzes in das
Fernsehgerät angewendet. Ein Verfahren besteht darin, einen Glasschirm in Abstand
vom Schirm der Fernsehbildröhre einzuspannen, was unter Verwendung einer metallischen
Fassung geschieht. Eine besondere Fassung dieser Art erfordert jedoch Preßwerkzeuge
und ergibt ferner eine freiliegende Metalloberfläche, an der sich ein hohes Potential
aufbauen kann, so daß besondere Erdungsanordnungen vorgesehen oder besondere Abdeckungen
verwendet werden müssen, um die Bedienungsperson zu schützen.
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Ein weiteres Verfahren besteht darin, die Implosionsschutzscheibe
von der Oberfläche der Kathodenstrahlröhre dadurch zu trennen, daß in dem Spalt
zwischen der Schutzscheibe und der Röhre eine Zwischenschicht aus polymerisiertem
Harzmaterial geformt wird. Das polymerisierte Harz hält dann die Schutzscheibe in
einem gewünschten Abstand zur Röhre, jedoch ist der Zusammenbau einer Schutzscheibe
und einer Röhre unter Verwendung eines Harzes ein umständlicher Arbeitsvorgang.
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Es ist schließlich bereits bekannt (deutsches Gebrauchsmuster 1834
106), zwischen Bildröhre und Sicherheitsscheibe einen elastischen Profilring einzulegen.
Diese Anordnung erfordert jedoch eine mittels Klemmschrauben verstellbare Befestigungsanordnung,
durch die ein Anpreßdruck auf den Profilring ausgeübt wird, um diesen sicher in
seiner Lage relativ zur Sicherheitsscheibe zu halten.
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Es ist ferner eine Sicherheitsscheibe bekanntgeworden (deutsches Gebrauchsmuster
1805 710), welche einen randseitigen Flansch aufweist, der am Empfängergehäuse mittels
Schrauben befestigt wird, während die Schutzscheibe mit der Bildröhre vorzugsweise
durch Verkitten verbunden ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Fernsehröhre zusammen
mit einer den Implosionsschutz bildenden Sicherheitsscheibe auf besonders einfache
Weise im Empfängergehäuse anzubringen, bei der keine Bolzenanordnung zur Befestigung
der Schutzscheibe oder Sicherung eines Profilrings erforderlich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Sicherheitsscheibe
zunächst bis zum Anschlag ihrer vorstehenden Elemente am Gehäuse in die Innenseite
der Empfängervorderwand eingesetzt wird, daß eine Dichtung über den Röhrenumfang
gelegt wird und daß dann die Röhre mit der an ihr aufgebrachten Dichtung derart
in die Rückseite der Sicherheitsscheibe eingelegt wird, daß die Vorderseite der
Röhre durch die Dichtung im gewünschten Abstand zur Sicherheitsscheibe gehalten
wird.
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Die Erfindung umfaßt ferner eine Sicherheitsscheibe zur Durchführung
des Einbauverfahrens, wobei die Sicherheitsscheibe aus gehärtetem, durchsichtigem
Glas besteht und die vorstehenden Teile durch vier Nasen gebildet werden, die alle
an je einer Ecke der Innenseite der Begrenzungswand des Gehäuses
anliegen,
um dadurch die Lage der Sicherheitsscheibe festzulegen.
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Durch diese Ausbildung der Sicherheitsscheibe wird insbesondere der
erstmalige Einbau der Sicherheitsscheibe in besonders einfacher Weise möglich.
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Nachfolgend wird die Erfindung an Hand einer beispielsweisen Ausführungsform
in Verbindung mit den Zeichnungen näher beschrieben, und zwar zeigt F i g. 1 eine
auseinandergezogene Darstellung, teilweise im Schnitt, welche die Bestandteile einer
Fernsehbildröhrenanordnung und einen Teil der Vorderseite eines Schrankes zeigt,
in welchen die Anordnung eingebaut wird, F i g. 2 ebenfalls teilweise im Schnitt
die Fernsehbildröhrenanordnung nach F i g. 1 in einen Fernsehschrank eingebaut,
F i g. 3 in vergrößertem Maßstab eine Ansicht im Schnitt eines Teils der Fernsehbildröhrenanordnung
nach F i g. 2, aus welcher die Gestaltung des Dichtungsteils ersichtlich ist, und
F i g. 4 und 5 das Verfahren für den Einbau der Fernsehbildröhrenanordnung nach
F i g. 2.
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In den verschiedenen Figuren bezeichnen gleiche Bezugsziffern gleiche
oder ähnliche Teile.
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In den Zeichnungen ist mit 1 allgemein ein Implosionsschutz aus durchsichtigem
vorgespanntem oder Sicherheitsglas bezeichnet, der einen schalenförmigen Teil 2
und eine zusammenhängende Begrenzungswand 3 aufweist. Der schalenförmige Teil 2
besitzt eine Basis mit doppelter Krümmung, d. h. eine Basis mit Krümmungsachsen
in zwei zueinander senkrechten Abmessungen, wobei die doppelte Krümmung der Basis
des Schirms der Fernsehbildröhre 4 angepaßt ist.
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Die zusammenhängende Begrenzungswand 3 hat einen Halbmesser von der
Mitte des Implosionsschutzes 1, der größer ist als der Außenhalbmesser der Fernsehbildröhre
4, so daß die zusammenhängende Begrenzungswand des Implosionsschutzes das Ende der
Röhre umgeben kann. Der Grad der Vorspannung des Implosionsschutzes ist derart,
daß er den Kräften Widerstand leisten kann, denen er ausgesetzt wird, wenn eine
Implosion einer Fernsehbildröhre eintritt. Diese Kräfte werden durch die Druckwelle,
die von der Außenseite des Fernsehgerätes zum Inneren der Fernsehbildröhre gerichtet
ist, und durch die Aufschläge erzeugt, die an der der Fernsehbildröhre benachbarten
Seite des Implosionsschutzes durch herumfliegende Bruchstücke der Fernsehbildröhre
verursacht werden.
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Der Grad der Vorspannung des Implosionsschutzes muß daher derart sein,
daß diesem eine Festigkeit gegen eine Kraft gegeben wird, welche den Implosionsschutz
entgegen der Krümmung des Schalenteils 2 biegt, sowie eine Festigkeit gegen herumfliegende
Bruchstücke, welche auf die konkave Fläche des schalenförmigen Teils 2 auftreffen,
wenn eine Fernsehbildröhre implodiert.
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Durch die Dichtung 5 wird der Implosionsschutz 1 in einer gewünschten
Lage zu einer Fernsehbildröhre 4 gehalten, wenn die Teile zur Bildung einer Fernsehbildröhrenanordnung
zusammengebaut werden. Die Dichtung kann aus Gummi oder aus einem geschäumten Kunstharz,
beispielsweise aus geschäumtem Polystyrol, sein und weist einen Bandteil 6 auf,
der in seiner Größe so bemessen ist, daß er um die Umfangswand des Endes der Fernsehbildröhre
4 und innerhalb der zusammenhängenden Begrenzungswand 3 des Implosionsschutzes 1
paßt. Ferner ist die Dichtung 5 mit einem Bördelring 7 ausgebildet, der mit dem
Bandteil aus einem Stück besteht und der im eingebauten Zustand zwischen dem Rand
der Stirnfläche der Röhre 4 und der Basis des Schalenteils 2 des Implosionsschutzes
1 liegt. Die Gestaltung der Dichtung 5 ergibt sich mit näheren Einzelheiten
aus F i g. 3.
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In F i g. 1: ist ferner ein Teil 8 der Vorderseite des Schrankes dargestellt,
in den die Fernsehröhrenanordnung eingebaut wird.
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F i g. 2 zeigt die Fernsehbildröhrenanordnung mit dem Implosionsschutz
1, der Fernsehbildröhre 4 und der Dichtung 5 in den Schrank eingebaut, wobei der
Implosionsschutz durch den Schrank 8 hervorragt. Die Dichtung 5 bildet eine seitliche
und axiale Polsterung für das Ende der Röhre 4 an dem schalenförmigen Teil des Schutzes
1 und verhindert ferner das Eindringen von Staub in den Raum zwischen dem Implosionsschutz
und der Röhre 4. Der Betrag; um welchen der Implosionsschutz 1 durch den Schrank
8 hervorragt, wird durch die Lage von Nasen 9 am Implosionschutz 1 bestimmt, von
denen je eine an den vier Ecken der zusammenhängenden Begrenzungswand des Implosionsschutzes
1 vorgesehen ist.
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Die Fernsehbildröhrenanordnung wird in ihrer Lage im Schrank durch
ein Tragband 10 gehalten, das sich um die Fernsehröhre 4 herumerstreckt und an Anschlagelementen
11 anliegt, die an der Innenseite des Geräteschrankes vorgesehen sind.
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Das Verfahren, nach dem eine Fernsehbildröhrenanordnung in einen Geräteschrank
eingebaut wird, wird nachfolgend unter besonderer Bezugnahme auf F i g. 4 und 5
beschrieben.
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F i g. 4 ist eine Ansicht eines Teils des Inneren des Geräteschrankes
8, welche den Implosionsschutz 1
eingebaut zeigt. Dieser Einbau kann
in einfacher Weise dadurch geschehen, daß der Implosionsschutz durch die Öffnung
in der Vorderwand des Schrankes 8 gedrückt wird, bis die Nasen 9 an der Innenseite
der Vorderwand 8 des Schrankes zur Anlage kommen.
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Auf der Fernsehbildröhre 4 ist die Dichtung 5 so angeordnet, daß der
Bandteil 6 der Dichtung um die Umfangswand des Endes der Röhre 4 herumsitzt
und der mit dem Bandteil aus einem Stück bestehende Bördelring 7 am Rand der Stirnfläche
der Röhre 4
anliegt, wie in F i g. 5 gezeigt. Die Fernsehbildröhre
4
wird dann mit der auf sie aufgesetzten Dichtung 5 in der in F i g. 2 gezeigten
Weise so weit in das Gehäuse eingeschoben, bis die Dichtung am Implosions= Schutz
anliegt, worauf das in F i g. 2 gezeigte Tragband 10 festgemacht wird, um die Fernsehbildröhre
in ihrer Lage zu halten.
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Das beschriebene Verfahren zum Einbau einer Fernsehröhre in einen
Schrank ist sowohl hinsichtlich des Zeitaufwandes als auch hinsichtlich der verwendeten
Materialien überlegen. Es wird die Notwendigkeit besonderer Erdungsanordnungen vermieden
und gleichzeitig erreicht, daß die Stirnwand der Fernsehbildröhre 4 durch die Vorderwand
8 des Schrankes vortritt. Außerdem bildet der Bördelring 7 der Dichtung 5
eine Maske, die die unerwünschte Verzerrung verdeckt, die an den Rändern des Rasters
der Fernsehröhre 4 auftritt.
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Darüber hinaus ergibt sich durch die kleinere Anzahl von Bauteilen
ein geringes Gewicht der Fernsehröhrenanordnung,
und die natürliche
Neigung eines Fernsehgerätes, kopflastig zu sein, wird verringert. Ferner ist das
Implosionsverhalten des beschriebenen Implosionsschutzes 1 wegen der doppelten Krümmung
seines Schalenteils sehr zufriedenstellend, da eine zusätzliche mechanische Festigkeit
gegen die Druckwelle erzielt wird, die bei einer Implosion der Röhre auftritt.