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DE19880835B4 - Abschirmgehäuse - Google Patents

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DE19880835B4
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • H05K9/00Screening of apparatus or components against electric or magnetic fields
    • H05K9/0007Casings
    • H05K9/0049Casings being metallic containers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Shielding Devices Or Components To Electric Or Magnetic Fields (AREA)

Abstract

Abschirmgehäuse mit einer Dichtung (24), die von einem Gehäuse und einer Abdeckung (21) bedeckt und durch Befestigungsmittel befestigt ist, mit einem Begrenzer (22) zum Begrenzen des Zwischenraums zwischen dem Gehäuse und der Abdeckung (21) und mit einer Rippe (23) zum Zusammendrücken der Dichtung (24), dadurch gekennzeichnet, dass die Rippe (23) die Form eines ungleichmäßigen Musters aufweist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Abschirmgehäuse, welches elektromagnetische Störungen oder Rauschen abschirmt.
  • Stand der Technik
  • Ein Beispiel einer herkömmlichen Technologie wird unter Bezugnahme auf die 6 und 7 erläutert.
  • Wie in 6 gezeigt ist, besteht ein Abschirmgehäuse gemäß dem Stand der Technik aus einem Gehäuse 20, einer Dichtung 24 sowie einer Abdeckung 21 und wird durch Befestigungsmittel 30 und Unterlegscheiben 31 zusammengehalten, um eine gedruckte Schaltungsplatte 40, auf der elektrische Bauteile 41 befestigt sind, abzuschirmen.
  • Nachfolgend wird jeder der Bestandteile sowie dessen Abschirmeffekt erläutert.
  • Allgemein wird der Betrieb einer gedruckten Schaltungsplatte, die bei hohen Frequenzen betrieben wird, beeinflußt, falls sie elektromagnetischen Störungen oder elektromagnetischem Rauschen ausgesetzt wird.
  • Dagegen werden von der gedruckten Schaltungsplatte elektromagnetische Störungen nach außen emittiert.
  • Darüber hinaus beeinflussen sich die auf der gedruckten Schaltungsplatte 40 angeordneten Schaltungsblöcke gegenseitig durch die zwischen ihnen emittierten elektromagnetischen Störungen.
  • Die gedruckte Schaltungsplatte 40 muß somit in einem Abschirmgehäuse untergebracht werden, um nicht durch die elektromagnetischen Störungen beeinflußt zu werden.
  • Zur Erzielung des Abschirmeffekts wird jede der auf der gedruckten Schaltungsplatte 40 angeordneten Schaltungsblöcke getrennt in einem entsprechenden Hohlraum 25 untergebracht.
  • Das Gehäuse 20 und die Abdeckung 21 sind mit Hilfe eines blockweisen Fräsherstellungsverfahrens oder eines Druckgußverfahrens aus Aluminium gefertigt, um eine hervorragende Abschirmwirkung und Bearbeitbarkeit zu erzielen.
  • Das Gehäuse 20 wird einem Gewindebohrverfahren unterzogen, um Schrauben als Befestigungsmittel 30 auszubilden.
  • Zusätzlich ist zwischen die Berührungsflächen des Gehäuses 20 und der Abdeckung 21 eine elektrisch leitfähige Dichtung 24 eingesetzt, um die Abschirmwirkung zu verbessern, indem die Haftung zwischen den Berührungsflächen erhöht wird.
  • Die Dichtung kann beispielsweise durch Ausstanzen einer Folie aus TFTE (Polytetrafluorethylen), die eine Dicke von 0,5mm sowie eine elektrische Leitfähigkeit aufweist, ausgebildet werden.
  • Die Dichtung 24 ist zwischen dem Gehäuse 20 und der Abdeckung 21 angeordnet und durch die Befestigungsmittel 30 sowie die Unterlegscheiben 31 fest fixiert.
  • Bei dieser Anordnung muß die Gesamtberührungsfläche der Dichtung 24 befestigt werden. Wie in 7 gezeigt ist, muß somit eine große Zahl von Befestigungsstellen für die Befestigungsmittel 30 vorgesehen werden, um auf die Dichtung Druck ausüben zu können. Bei dem in 7 gezeigten Beispiel sind zwanzig (20) derartige Befestigungsstellen vorgesehen.
  • Bei dem Stand der Technik muß in dem Herstellungsverfahren somit eine große Anzahl von Gewindebohrprozessen sowie Befestigungsprozessen gemeinsam vorgesehen werden.
  • Darüber hinaus ist es bei dem Stand der Technik schwierig, aufgrund der durch das ungleichmäßige Befestigungsdrehmoment der Befestigungsmittel 30 und die ungleichmäßigen Reaktionskräfte der Dichtung 24 hervorgerufenen Schwierigkeiten bei der Befestigung einen konstanten Abstand bzw. Zwischenraum zwischen dem Gehäuse 20 und der Abdeckung 21 beizubehalten.
  • Wie oben erwähnt worden ist, muß die Anzahl der anzubringenden Teile groß sein, um die Dichtung 24 zwischen dem Gehäuse 20 und der Abdeckung 21 zu befestigen. Der Gewindebohrprozeß sowie der Zusammensetzprozeß zum Anbringen der Befestigungsmittel benötigen somit viele Arbeitsstunden.
  • Wegen der durch die ungleichmäßigen Befestigungsdrehmomente der Befestigungsmittel 30 und der ungleichmäßigen Reaktionskräfte der Dichtung 24 hervorgerufenen Schwierigkeiten bei der Befestigung ist es darüber hinaus schwierig, den konstanten Abstand zwischen dem Gehäuse 20 und der Abdeckung 21 beizubehalten.
  • Die DE 44 05 408 C1 schlägt zur effizienten Abdichtung und Abschirmung eines Gehäuses eine Schließfuge mit umlaufender Nut und Feder vor, bei welcher der die Nut begrenzende, zum Gehäuseinnenraum hin ausgerichtete Rand verlängert ist, so daß dieser bei geschlossenem Deckel das Gehäuseunterteil kontaktiert. Der Außenrand der Nut ist so gestaltet, daß ein Spalt zwischen Gehäuseober- und -unterteil verbleibt.
  • Durch die in der DE 44 05 408 C1 genannten konstruktiven Maßnahmen wird eine wirkungsvolle Abdichtung und Abschirmung gewährleistet, welche es erlaubt, daß die Nut-Feder Kombination bzw. Verbindungsfläche lackfrei bleibt und auch die Verbindungsstelle an der Außenseite zwischen Deckel und Gehäuseunterteil nicht durch Aufbringung eines Lackes verklebt. Zudem wird durch die Verlängerung des Innenrandes zur Kontaktierung der Gehäuseteile eine elektrisch leitende Verbindung geschaffen, die vor äußeren Korrosionseinflüßen geschützt ist. Die Möglichkeit zwischen der Nut-Feder Kombination zusätzlich eine leitfähige Folie einzubringen, kann zusätzlich, neben einer Abdichtung des Gehäuseinnenraumes gegen Feuchtigkeit, die Leitfähigkeit zwischen Gehäuseober- und -unterteil verbessern.
  • Die EP 0 483 233 B1 offenbart ein Verfahren zum Abdichten von sich berührenden Oberflächen eines Gehäuses durch Aufbringen eines metallisierten mikroporösen Polytetrafluorethylens, das auf einem elastischen Elastomeren angeordnet ist, auf die genannten sich berührenden Oberflächen, durch Zusammenpressen der Oberflächen, so daß eine elektromagnetische Abschirmung und eine physikalische Dichtung zwischen den genannten Oberflächen gebildet ist.
  • Demgegenüber muß für die Anwendung einer Nut-Feder-Kombination oder Rippe bei der vorliegenden abzuschirmenden Gehäusekonstruktion auf die großen Auflageflächen zwischen Gehäuseoberteil und -unterteil Rücksicht genommen werden, wobei die Aufgabe darin besteht, die Anzahl der Befestigungsstellen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Abschirmwirkung zu verringern. Zusätzlich soll eine möglichst gleichmäßige Druckverteilung erfolgen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Die Lösung umfasst dabei ein Abschirmgehäuse, dessen Dichtung von einem Gehäuse und einer Abdeckung bedeckt und durch Befestigungsmittel befestigt ist. Das Abschirmgehäuse umfasst weiterhin einen Begrenzer zum Begrenzen des Zwischenraums zwischen dem Gehäuse und der Abdeckung und eine Rippe zum Zusammendrücken der Dichtung. Wobei die genannte Rippe dadurch gekennzeichnet ist, daß diese ein ungleichmäßiges Muster aufweist.
  • Die Unteransprüche enthalten vorteilhafte Weiterbildungen.
  • In einer Ausgestaltung umfaßt die vorliegende Erfindung ein Abschirmgehäuse, bei dem der Begrenzer eine Unterlegscheibe ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung umfaßt die vorliegende Erfindung ein Abschirmgehäuse, bei dem die Höhe „b" des Begrenzers 22 80–90% der Dicke „c" der Dichtung 24 und die Höhe „a" der Rippe 23 ca. 60% der Dicke „c" der Dichtung entspricht.
  • Durch obengenannte Modifikationen des Standes der Technik ergibt sich der Vorteil, daß die Anzahl der Befestigungsstellen reduziert werden kann bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Abschirmfähigkeit womit die Anzahl der Arbeitsstunden, welche sonst für die vielen Gewindebohrprozesse und den nachfolgenden Zusammensetzprozess aufgewendet werden müssen, stark reduziert werden.
  • Darüber hinaus bieten die erfindungsgemäß vorgesehenen Rippen vorteilhafterweise eine gleichmäßige Verteilung des Anpressdruckes und erhöhen darüber hinaus die Leitfähigkeit zwischen Gehäuseoberteil, leitfähiger Folie und Gehäuseunterteil durch den lokal erhöhten Anpressdruck.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • 1 zeigt eine Querschnittsansicht des Abschirmgehäuses der vorliegenden Erfindung entlang der Linie A-A von 5.
  • 2 zeigt eine Querschnittsansicht von wesentlichen Abschnitten des Abschirmgehäuses der vorliegenden Erfindung.
  • 3 zeigt eine Ansicht der Form und des Musters der Rippe und des Begrenzers bei der vorliegenden Erfindung.
  • 4 zeigt eine Ansicht eines weiteren Beispiels der Form und der Muster der Rippe und des Begrenzers der vorliegenden Erfindung.
  • 5 zeigt eine Draufsicht auf das Abschirmgehäuse der vorliegenden Erfindung.
  • 6 zeigt eine Querschnittsansicht des herkömmlichen Abschirmgehäuses entlang der Linie B-B von 7.
  • 7 zeigt eine Draufsicht auf das herkömmliche Abschirmgehäuse.
  • Bevorzugtes Ausfuhrungsbeispiel
  • Nachfolgend werden die Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die 15 erläutert.
  • Wie in 1 gezeigt ist, umfaßt das Abschirmgehäuse der vorliegenden Erfindung zusätzlich zu dem gemäß dem Stand der Technik verwendeten Gehäuse 20, der Dichtung 24 und der Abdeckung 21 eine Rippe 23 sowie einen Begrenzer 22.
  • Das Gehäuse und die Abdeckung sind mit Hilfe der Befestigungsmittel 30 und der Unterlegscheiben 31 befestigt, um die elektronische Bauteile 41 aufweisende gedruckte Schaltungsplatte 40 zu schützen.
  • Da mit Ausnahme des Begrenzers 22 und der Rippe 23 der Aufbau des Abschirmgehäuses identisch zu demjenigen des Stands der Technik ist, werden die in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik vorgesehenen Teile nicht erläutert.
  • Die vorliegende Erfindung wird somit nachfolgend unter Bezugnahme auf die vergrößerte Ansicht von 2 anhand des Begrenzers 22 und der Rippe 23 erläutert.
  • Der Begrenzer 22 ist an der Peripherie jeder Befestigungsstelle vorgesehen, so daß die Kompresssion der Dichtung 24 begrenzt wird, wenn das Gehäuse 20 und die Abdeckung 21 mit Hilfe der Befestigungsmittel 20 und der Unterlegscheiben 31 befestigt werden.
  • Die Rippe 23 ist derart vorgesehen, daß die Dichtung 24 einen geringen und konstanten Druck von dem Begrenzer 22 aufnimmt.
  • Wie in 2 gezeigt ist, bezeichnet beispielsweise „a" die Höhe der Rippe, „b" die Höhe des Begrenzers und „c" die Dicke der Dichtung.
  • Wie durch die Gleichung (1) ausgedrückt wird, ist die Höhe „b" des Begrenzers derart gewählt, daß sie 80–90% der Dicke „c" der Dichtung entspricht. b = c × (0,8–0,9) (1)
  • Wie durch die Gleichung (2) ausgedrückt wird, ist die Höhe „a" der Rippe derart gewählt, daß sie 60% der Dicke „c" der Dichtung entspricht. a = c × 0,6 (2)
  • Das Muster der Rippe ist in 3 gezeigt.
  • Wie in 4 gezeigt ist, kann der Abschirmeffekt dadurch verbessert werden, daß die Rippe ein ungleichmäßiges Muster aufweist, um Resonanzen der elektromagnetischen Wellen bei bestimmten Frequenzen zu vermeiden.
  • Die Dichtung ist durch Ausstanzen einer elektrisch leitfähigen Folie aus TFTE (Polytetrafluorethylen) mit einer Dicke von 0,5mm ausgebildet.
  • Die Dichtung 24 ist sandwichartig zwischen dem Gehäuse 20 und der Abdeckung 21, die durch die Befestigungsmittel 30 und die Unterlegscheiben 31 befestigt sind, angeordnet.
  • Unter diesen Bedingungen kann die Anzahl der Befestigungsstellen, an denen die Befestigungsmittel 30 vorgesehen sind, verringert werden, da der Befestigungsdruck auf die Dichtung 24 in allen Bereichen, die nicht die Rippe aufweisen, 10–20% der Dicke der Dichtung bzw. im Bereich der Rippe 60% der Dicke der Dichtung entspricht.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird beispielsweise die Anzahl der Befestigungsstellen drastisch auf neun (9) verringert, wie es in 5 gezeigt ist, während die herkömmliche Technologie bis zu zwanzig (20) Befestigungsstellen erfordert.
  • Demzufolge können die zum Gewindeschneiden sowie zum Zusammensetzen beim Anbringen der Befestigungsmittel 30 benötigten Arbeitsstunden verringert werden.
  • Darüber hinaus kann der Zwischenraum bzw. der Abstand zwischen dem Gehäuse 20 und der Abdeckung 21 mit Hilfe der Begrenzer 22 konstant gehalten werden.
  • Die obige Erläuterung bezog sich auf den Fall, bei dem die zum Zusammendrücken bzw. Komprimieren der Dichtung vorgesehene Rippe kontinuierlich, d. h. ununterbrochen, ausgebildet ist. Es sind jedoch auch andere Rippenformen möglich, wie beispielsweise eine unterbrochene Form, eine Maschenform oder beliebige andere gewünschte konvexe Formen anstelle der konkaven Form.
  • Darüber hinaus kann der Querschnitt der Rippe neben einer rechteckigen Form eine trapezförmige, elliptische oder jede andere gewünschte Form aufweisen.
  • Obwohl bei dem vorhergehenden Beispiel die Begrenzer und die Rippe auf der Abdeckung ausgebildet sind, können diese Teile genauso auf dem Gehäuse vorgesehen sein.
  • Des weiteren können die Begrenzer auf der Abdeckung und die Rippe auf dem Gehäuse oder umgekehrt vorgesehen sein.
  • Zusätzlich können als Begrenzer auch einzelne Unterlegscheiben verwendet werden, wobei in diesem Fall die Begrenzer nicht einteilig mit dem Gehäuse ausgebildet sind.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit
  • Die vorliegende Erfindung ist wie oben geschrieben aufgebaut und besitzt die folgenden Wirkungen:
    Im Gegensatz zu der herkömmlichen Technologie, bei dem sich der Befestigungsdruck auf die gesamte große Fläche der Dichtung aufteilt, wird gemäß der vorliegenden Erfindung ein konstanter Befestigungsdruck auf die Rippe ausgeübt, was eine Verringerung der Anzahl der Befestigungsstellen zur Folge hat.
  • Somit können die zum Gewindebohren sowie zum Zusammensetzen für das Anbringen der Befestigungsmittel benötigten Arbeitsstunden verringert werden.
  • Darüber hinaus kann die Befestigungsstabilität und Abschirmwirkung verbessert werden, da ein konstanter Abstand bzw. Zwischenraum zwischen dem Gehäuse und der Abdeckung erzielt werden kann.

Claims (3)

  1. Abschirmgehäuse mit einer Dichtung (24), die von einem Gehäuse und einer Abdeckung (21) bedeckt und durch Befestigungsmittel befestigt ist, mit einem Begrenzer (22) zum Begrenzen des Zwischenraums zwischen dem Gehäuse und der Abdeckung (21) und mit einer Rippe (23) zum Zusammendrücken der Dichtung (24), dadurch gekennzeichnet, dass die Rippe (23) die Form eines ungleichmäßigen Musters aufweist.
  2. Abschirmgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Begrenzer (22) eine Unterlegscheibe ist.
  3. Abschirmgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet, dass die Höhe (b) des Begrenzers (22) 80–90% der Dicke (c) der Dichtung (24) und die Höhe (a) der Rippe (23) ca. 60% der Dicke (c) der Dichtung (24) entspricht.
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