DE4023177C2 - Farbbildröhre mit Halterung für eine Schattenmasken-Rahmen-Anordnung - Google Patents
Farbbildröhre mit Halterung für eine Schattenmasken-Rahmen-AnordnungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Farbbildröhren eines
Typs, bei denen eine an einem Umfangsrahmen angebrachte
Schattenmaske bei einem kathodolumineszenten Bildschirm
aufgehängt ist, mit einer verbesserten Vorrichtung
zum Aufhängen einer Masken-Rahmen-Anordnung in einer solchen
Röhre.
Bei den meisten derzeitigen Farbbildröhrentypen ist ein Um
fangsrahmen, der eine Schattenmaske trägt, in einer Front
glaswanne durch Federn aufgehängt, die entweder direkt an
den Rahmen angeschweißt sind oder an Platten, die Ihrerseits
dann am Rahmen angeschweißt sind. Bei der Version mit direkt
angeschweißten Federn bestehen diese aus bimetallischen
Materialien, während bei der Version mit den angeschweißten
Platten diese bimetallisch ausgebildet sind. Wenn die Federn
oder Platten durch Übertragung von Wärme von der Maske über
den Rahmen erwärmt werden, dehnen sich die verschiedenen
Materialien der Bimetallelemente unterschiedlich aus, so daß
sich die Federn bzw. Platten biegen und eine Bewegung der
Masken-Rahmen-Anordnung in Richtung auf einen in der
Frontglaswanne vorgesehenen Bildschirm bewegen.
Es ist üblich, zur Halterung einer Masken-Rahmen-Anordnung
in einer rechteckigen Frontglaswanne einer Röhre drei oder
vier Federn zu verwenden. Bei der Halterungsanordnung mit
drei Federn ist eine Feder gewöhnlich an der oberen Mitte
der Maske angeordnet, während die anderen beiden Federn an
den Seiten der Röhre zwischen den Mitten der Seiten der
Maske und den beiden unteren Ecken der Maske angeordnet
sind. Bei einer Halterunganordnung mit vier Federn sind
diese gewöhnlich oben und unten sowie links und rechts
jeweils in der Mitte der Maske angeordnet. Sowohl bei den
Halterungsanordnungen mit drei Federn als auch bei denen
mit vier Federn, die obenerwähnt sind, kann sich die
Masken-Rahmen-Anordnung während der Herstellung und des
Betriebes der Röhre geringfügig verdrehen und bezüglich der
Frontplatte verschieben.
Eine bekannte Maßnahme zur weitestgehenden Verringerung der
Verdrehung und Verschiebung der Masken-Rahmen-Anordnung
besteht darin, Federhalterungen an den vier Ecken des
Rahmens vorzusehen. Beispiele solcher Ecken-Halterungen sind
in der US-PS 47 23 088 (Sone et al.) und der US-PS 47 28 853
(Sone et al) beschrieben.
In der US-PS 47 23 088 ist ein Maskenrahmen dargestellt, der
abgeschnittene Ecken und Halterungen an jeder Ecke aufweist.
Die Halterungen sind gebogene Platten, die drei Abschnitte
umfassen. Der erste Abschnitt ist am Rahmen angeschweißt.
Der zweite Abschnitt erstreckt sich unter einem Winkel vom
ersten Abschnitt in Richtung auf den Rand oder die Seiten
wand der Frontglaswanne. Der dritte Abschnitt schließt sich
an den zweiten Abschnitt an und enthält eine Öffnung, in die
ein Metallzapfen eingreift, der in die Seitenwand der Front
glaswanne eingebettet ist.
In der US-PS 47 28 853 ist eine Halterung beschrieben,
welche zwei miteinander verschweißte Bauteile enthält. Das
eine Bauteil, das die Form einer flachen Platte hat, ist an
mehreren getrennten Punkten mit dem Maskenrahmen verschweißt.
Das zweite Bauteil hat drei Abschnitte. Der erste Abschnitt
ist mit dem ersten Bauteil verschweißt. Der zweite Abschnitt
verläuft in einem Winkel zu diesem und der mit einem Loch
versehene dritte Abschnitt sitzt auf einem Halterungszapfen
in der Seitenwand der Frontglaswanne.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Farbbildröhre zu verbessern, welche einen evakuierten Glas
kolben mit einer rechteckigen Frontglaswanne enthält, in der
eine Schattenmaske durch Halterungsvorrichtungen gehaltert
ist, welche an in Umfangsrichtung beabstandeten Stellen in
der Frontglaswanne gehaltert ist. Die Halterungsvorrichtung
enthält an jeder der beabstandeten Stellen einen am
Glaskolben angebrachten Zapfen, eine Feder und eine Platte.
Die Feder weist eine Öffnung auf, in die der Zapfen
eingreift. Die Feder ist an der Platte angebracht und die
Platte ist an der Maskenanordnung angeschweißt.
Diese Aufgabe wird durch eine Farbbildröhre mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß der Erfindung ist die Platte nur an einer Stelle mit
der Maskenanordnung verschweißt. Diese Stelle liegt auf
einer Linie, die senkrecht auf der Platte steht und durch
die Mitte der Öffnung in der Feder geht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es
zeigt
Fig. 1 einen Axialschnitt einer Farbbildröhre gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Unteransicht eines Quadranten der Frontglaswanne
und der Masken-Rahmen-Anordnung der Röhre gemäß
Fig. 1;
Fig. 3 eine Schnittansicht einer Ecke der Frontglaswanne und
der Masken-Rahmen-Anordnung der Fig. 2 und
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Feder und eine Platte.
In Fig. 1 ist eine Rechteck-Farbbildröhre 8 mit einem
Glaskolben 10 dargestellt, welcher eine im wesentlichen
rechteckige Frontglaswanne 12, einen rohrförmigen Hals 14
und einen die Frontglaswanne mit dem Hals verbindenden, im
wesentlichen rechteckigen Kolbentrichter 16 enthält. Die
Frontglaswanne 12 enthält eine Frontscheibe 18 und einen
Umfangsflansch oder eine Seitenwand 20, welche mit dem
Trichterteil 16 verschmolzen ist. Die Frontglaswanne 12 hat
zwei in Bezug aufeinander senkrechte Achsen: Eine Hauptachse
X parallel zu ihrer größeren, üblicherweise horizontalen
Abmessung und eine kleinere Achse Y-Y parallel zu ihrer
kleineren, gewöhnlich vertikalen Abmessung. Die große und
die kleine Achse stehen senkrecht auf der longitudinalen
Mittelachse Z-Z der Röhre, die durch die Mitte des Halses 14
und die Mitte der Frontglaswanne 12 geht. Die Innenseite der
Frontplatte 18 trägt einen Dreifarben-Mosaik-Leuchtstoff
schirm 22. Bei dem Leuchtstoffschirm handelt es sich vor
zugsweise um einen Linienrasterschirm mit Leuchtstoffstrei
fen, welche im wesentlichen parallel zur kleinen Achse Y-Y
verlaufen. Der Leuchtstoffschirm kann auch ein Punktraster
schirm sein. In einem vorgegebenen Abstand vom Leuchtstoff
schirm 22 ist eine Farbwahlelektrode oder Schattenmaske 24,
die eine Vielzahl von Öffnungen aufweist, lösbar durch eine
verbesserte Halterungsvorrichtung gelagert, auf die noch
näher eingegangen wird. Im Hals 14 ist zentrisch ein
Elektronenstrahlerzeugungssystem 26 angeordnet,
welches drei Elektronenstrahlen erzeugt, die längs konver
gierender Wege durch die Maske 24 auf den Leuchtstoffschirm
22 gerichtet sind.
Die in Fig. 1 dargestellte Röhre ist für einen Betrieb mit
einem äußeren magnetischen Ablenkspulensatz, wie einem
Ablenkjoch 28 bestimmt, welches in der Nähe der Verbindung
zwischen dem Hals und dem Kolbentrichter angeordnet ist. Im
Betrieb erzeugt das Ablenkjoch 28 Magnetfelder, welche die
Elektronenstrahlen horizontal und vertikal in einem
rechteckigen Raster über den Schirm 22 ablenken.
Die Schattenmaske 24 gehört zu einer Masken-Rahmen-Anordnung
30, die weiterhin einen peripheren Rahmen 32 enthält. Die
Masken-Rahmen-Anordnung 30 ist in den Fig. 1, 2 und 3 in
der Frontglaswanne 12 angeordnet dargestellt. Die
Masken-Rahmen-Anordnung 30 ist an der Frontglaswanne 12
durch vier neuartige, verbesserte Halterungsvorrichtungen 34
gehaltert, die in den Fig. 2, 3 und 4 dargestellt sind.
Der Rahmen 32 weist zwei im wesentlichen senkrecht zuein
ander verlaufende Flansche, einen ersten Flansch 36 und
einen zweiten Flansch 38, mit einem L-förmigen Querschnitt
auf. Der erste Flansch 36 springt vom zweiten Flansch 38 in
Richtung auf den Leuchtstoffschirm 22 vor. Der zweite
Flansch 38 erstreckt sich vom ersten Flansch 36 aus in
Richtung auf die longitudinale Mittelachse Z-Z der Röhre 8.
Die vier Ecken 42 des Rahmens 32 sind abgeschnitten und
verlaufen ungefähr senkrecht zu den Diagonalrichtungen des
Rahmens.
Die Schattenmaske 24 hat einen gewölbten, durchbrochenen
Teil 25, einen unperforierten Randteil 27, der den durchbro
chenen Teil 25 umgibt, und einen Schürzen- oder Flanschteil
29, der vom Randteil 27 nach hinten gebogen ist, und sich
vom Leuchtstoffschirm 22 weg erstreckt. Die Maske 24 ist
teleskopartig in den Rahmen 32 eingeschoben oder eingesetzt
und an der Innenseite des ersten Flansches 36 angeschweißt.
An jeder der vier Ecken des Rahmens und der Frontglaswanne
ist eine Halterungsvorrichtung 34 für die Masken-Rahmen-An
ordnung vorgesehen. Jede Halterungsvorrichtung 34 enthält
einen Zapfen 44, eine Feder 46 und eine Platte 48. Die
Zapfen 44 sind jeweils konisch geformte Metallteile, die an
der Seitenwand 20 der Frontglaswanne angebracht sind. Die
Platten 48 sind jeweils in der Nähe des einen Endes an einer
abgeschnittenen oder abgestumpften Ecke 42 des Rahmens 32 am
Flansch 36 angeschweißt. Die Feder 46 ist an einem ihrer
Enden am anderen Ende der Platte 48 angebracht. In der Nähe
des freien Endes jeder Feder 46 ist eine Öffnung 50
vorgesehen, in die die konische Spitze eines zugehörigen
Zapfens 44 eingreift.
Im Gegensatz zum Stand der Technik sind die Platten 48 gemäß
der Erfindung jeweils an nur einer einzigen Stelle 49 mit
dem Flansch 36 verschweißt. Die Stelle 49 der Verschweißung
befindet sich auf einer Verlängerung der longitudinalen Mit
telachse S-S des zugehörigen Zapfens. Die einzige Ver
schweißung ist vorzugsweise länglich ausgebildet und größer
als jede der mehreren Schweißstellen, die beim Stand der
Technik verwendet werden.
Die oben beschriebene Maßnahme, die Halterungsvorrichtungen
jeweils an einer einzigen Stelle am Rahmen zu befestigen,
macht es unnötig, mehrere Schweißstellen zu verwenden, in
dem die Kräfte an der Schweißstelle kontrolliert werden.
Eine Mehrzahl von Schweißstellen ist nötig, wenn in der
Ebene des abgeflachten Bereiches des Rahmens ein Moment
auftritt, dem die Schweißstellen widerstehen müssen. Die
vorliegende Art vermeidet ein solches Moment oder verringert
es weitestgehend, indem eine einzige große Schweißung ko
axial fluchtend mit dem entsprechenden Frontglaswannenzapfen
angeordnet wird. Das heißt also, daß eine Linie, die senk
recht auf dem abgeflachten Bereich des Rahmens steht und
durch die Mitte der Schweißung verläuft, auch durch die
Mitte des Loches der Halterungsfeder geht, wenn die Feder
auf dem Frontglaswannen-Zapfen sitzt. Die Fläche der
Verschweißung und der Berührungsbereich zwischen dem abge
flachten Bereich und dem anderen Teil ist mehr als ausrei
chend, um den verbleibenden Momenten und Kräften sicher
widerstehen zu können.
Die vorliegende Erfindung wurde oben am Beispiel einer Röhre
mit einer in ihr an den Ecken gehalterten Schattenmaske
beschrieben, selbstverständlich läßt sich die Erfindung auch
bei Röhren anwenden, bei denen die Schattenmaske bei der
großen und der kleinen Achse in der Frontglaswanne gehaltert
ist. Die Erfindung läßt sich ferner auch bei Röhren anwen
den, bei denen die Verstärkung des Umfanges der Schatten
maske einstückig mit der Maske ausgebildet ist und kein
eigener Rahmen vorhanden ist. Die Erfindung läßt sich auch
auf Masken-Halterungssysteme anwenden, die eine andere An
zahl als vier Halterungsstellen aufweisen.
Claims (4)
1. Farbbildröhre (8) mit einem evakuierten Glaskolben (10),
der eine rechteckige Frontglaswanne (12) aufweist, in der
eine Schattenmaskenanordnung (30) durch Halterungsvorrich
tungen (34) gehaltert ist, die an längs des Umfanges beab
standeten Stellen in der Frontglaswanne angeordnet sind und
an jeder dieser beabstandeten Stellen einen am Glaskolben
angebrachten Zapfen (44), eine Feder (46) und eine Platte
(48) aufweisen, wobei die Feder an der Platte (48) ange
bracht ist und eine Öffnung (50) für den Zapfen aufweist und
die Platte (48) mit der Maskenanordnung (30) an nur einer
Stelle (49) verschweißt ist, welche sich auf einer Linie
(S-S) befindet, die senkrecht auf der Platte steht und durch
die Mitte der Öffnung (50) in der Feder (46) geht.
2. Farbbildröhre nach Anspruch 1, bei der die Platte (48)
mit einem Rahmen (32), welcher mit der Schattenmaske ver
schweißt ist, an nur einer Stelle (49) verschweißt ist, welche
sich einer Linie (S-S) befindet, die senkrecht zu
der Platte verläuft und durch die Mitte der Öffnung (50) in
der Feder (46) geht.
3. Farbbildröhre nach Anspruch 2, bei der sich die Halte
rungsvorrichtungen (34) an den vier Ecken der Frontglaswanne
befinden.
4. Farbbildröhre nach Anspruch 1, bei der die Verstärkung
des Umfangs der Schattenmaske einstückig mit der Schatten
maske ausgebildet und kein eigener Rahmen vorhanden ist.
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