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Vorrichtung zum Überziehen von gepolsterten Gegenständen Die Erfindung
bezieht sich auf eine Preßeinrichtung zum Überziehen von gepolsterten Gegenständen,
bei der mittels der Kante der umlaufenden Seitenteile der Preßplatte klebstoffbeschichtete
Ränder eines Bezugsstoffzuschnittes über die Kanten und Seitenflächen des Polstergegenstandes
gezogen und an die Seitenflächen angepreßt werden.
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Das übliche Vorgehen beim Überziehen gepolsterter Gegenstände mit
einem Bezugsstoff besteht darin, daß der Bezugsstoffzuschnitt Abmessungen erhält,
die gleich sind der Länge bzw. Breite der Gebrauchsfläche zuzüglich der Höhe zweier
gegenüberliegender Seitenflächen und eines Überstandes, der anschließend an den
Überziehvorgang um den Rand der der Gebrauchsfläche gegenüberliegenden Fläche des
Gegenstandes umgeschlagen und daran befestigt wird. Bei einem bekannten Verfahren
erfolgt diese Befestigung mittels Tapeziernägeln. Es ist auch bekannt, diesen Überstand
des Bezugsstoffzuschnittes an der betreffenden Fläche anzukleben. Dieser Vorgang
setzt voraus, daß die der Gebrauchsfläche des Gegenstandes gegenüberliegende Fläche
für die Befestigung des Überstandes des Bezugsstoffzuschnittes frei liegt.
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Wird der zu überziehende gepolsterte Gegenstand mit der Gebrauchsfläche
nach oben liegend mit dem Bezugsstoff überzogen, so macht die Befestigung des Überstandes
ein Stürzen des Gegenstandes zwischen dem Überziehvorgang und der Befestigung des
Überstandes des Bezugsstoffzuschnittes erforderlich. Es ist aber auch bekannt, den
Gegenstand im gestürzten Zustand in eine kastenförmige Preßform einzudrükken, die
vorher mit dem Bezugsstoffzuschnitt ausgelegt wurde. Dazu ist es nicht nur erforderlich,
den zu überziehenden Gegenstand vor dem Überziehvorgang zu stürzen, sondern es muß
vorher die Preßvorrichtung möglichst faltenfrei mit dem Bezugsstoffzuschnitt ausgelegt
werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, zeitraubende Arbeitsgänge
beim Überziehen gepolsterter Gegenstände, wie das Stürzen des Gegenstandes, das
Auslegen einer über die Seitenwände des Gegenstandes greifenden Preßform mit dem
Bezugsstoffzuschnitt und die Befestigung des Bezugsstoffüberstandes an der der Gebrauchsfläche
des Gegenstandes gegenüberliegenden Fläche, zu vermeiden. Dies wird bei der Preßeinrichtung
der eingangs genannten Art nach der Erfindung dadurch erreicht, daß ein über die
Seitenflächen des Polstergegenstandes vorspringender Stützteil für diesen vorgesehen
ist und die Kante der Seitenteile der Preßplatte zum Abschneiden des auf den vorspringenden
Rand der Auflage niedergedrück-
ten Überschusses an Bezugsstoff als Messerschneide
ausgebildet ist.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die Befestigung
des Bezugsstoffzuschnittes an den Seitenwänden des Gegenstandes vollständig ausreicht
und daß es gar nicht erforderlich ist, wie dies bisher angenommen wurde, den Überstand
des Bezugsstoffes an der der Gebrauchsfläche des Gegenstandes gegenüberliegenden
Fläche zu befestigen. Dadurch entfällt jegliches Stürzen des Gegenstandes vor oder
während der Bearbeitung. Der Gegenstand kann auf die Auflage mit seiner Gebrauchsfläche
nach oben aufgelegt werden, der Bezugsstoffzuschnitt kann auf die Gebrauchsfläche
mit überstehenden Rändern aufgelegt werden, worauf die Preßvorrichtung gegenüber
der Auflage relativ verschoben wird, wobei der die Seitenwände des Gegenstandes
übergreifende Teil der Preßvorrichtung den Bezugsstoff an den Seitenflächen des
Gegenstandes andrückt und die zu einem umlaufenden Messer ausgebildete, der Auflage
zugewendete Kante des über die Seitenflächen greifenden Teiles der Preßvorrichtung
den freien Überstand des Bezugsstoffzuschnittes gegen den über die Seitenwände des
Gegenstandes hinaus vorspringenden Rand der Auflage andrückt und abschneidet. Mit
dieser Vorrichtung ist es also möglich, in einem einzigen Arbeitsgang den Gegenstand
mit dem Bezugsstoff zu überziehen und ein einwandfreies Aussehen des Gegenstandes
im fertiggestellten Zustand zu erzielen, ohne daß es erforderlich ist, den Überstand
des Bezugsstoffzuschnittes an der der Gebrauchsfläche gegenüberliegenden
Seite
des Gegenstandes befestigen zu müssen.
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Es ist auch eine Vorrichtung zur Herstellung von Überzügen in Form
einer Preßeinrichtung bekannt, die jedoch nicht zum Ziehen von Bezugsstoffrändern
über Kanten oder Seitenflächen des Gegenstandes dient. Sie dient vielmehr zur Herstellung
einer sandwichartigen Schichtung von Polstermaterial und Bezugsstoffen durch Pressen
der Bezugsstofflagen gegeneinander und gegen das Polstermaterial entlang gerader
Linien. Der Zweck dieser bekannten Vorrichtung besteht darin, ein Verschieben des
Polstermaterials zwischen zwei Deckschichten aus Bezugsstoff zu verhindern. Bei
einer solchen Vorrichtung ist es bekannt, entlang der erzeugten Trennlinien eine
Zierkordel aufzubringen und bei dieser Gelegenheit überschüssigen Bezugsstoff beider
Lagen entlang der Ränder des Werkstückes abzuschneiden.
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Die Probleme bei Vorrichtungen der eingangs genannten Gattung sind
jedoch ganz andere. Es ist nur eine Bezugsstofflage vorhanden, und diese soll entlang
der Seitenflächen eines auf einer Auflage liegenden Polstermaterials niedergezogen
und mit den Seitenflächen des Polstermaterials und der Auflage verbunden werden.
Vor allem steht hier keine die Unterseite des Polstermaterials voll übergreifende,
untere Bezugsstofflage zur Verfügung, an der die obere Bezugsstofflage befestigt
werden kann. Aus diesem Grund galt es bisher für unerläßlich, die einzige Bezugsstofflage
über die unteren Ränder der Auflage herumgreifen zu lassen und sie an dieser zu
befestigen.
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Die bekannte Vorrichtung zum Herstellen eines Sandwich aus Polstermaterial
zwischen zwei Bezugsstofflagen erfordert die Erzeugung eines Druckes in einer zu
dem Sandwich unter rechtem Winkel stehenden Ebene und einem Schneiddruck in der
gleichen Ebene. Gemäß der Erfindung übt jedoch die Vorrichtung zum Niederziehen
des Bezugsstoffes über die Seitenflächen des Polstermaterials und der Auflage einen
in der Ebene dieser beiden Teile wirkenden Druck aus, während der Schneiddruck zum
ersteren Druck unter rechtem Winkel vertikal gerichtet ist.
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Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen dem Gegenstand der
Erfindung und der bekannten Vorrichtung besteht darin, daß der Schnitt zur Beseitigung
des Überschusses an Bezugsstoffmaterial bei der bekannten Vorrichtung durch die
zwei Bezugsstofflagen geführt wird, während der Schnitt bei der Vorrichtung nach
der Erfindung durch eine einzige Bezugsstofflage geführt wird, die auf einer starren
Unterlage aufgelegt ist.
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Gemäß der Erfindung ist es auf diese Weise erstmalig möglich, in
einem einzigen Arbeitsvorgang sowohl die Befestigung des Bezugsstoffmaterials an
dem Polstermaterial als auch der Auflage vorzunehmen und das überschüssige Bezugsstoffmaterial
zu beseitigen.
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In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise
dargestellt.
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Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung und teilweise im Schnitt
eine Vorrichtung gemäß der Erfindung vor Beginn eines Arbeitsganges; F i g. 2 zeigt
einen Ausschnitt aus der gleichen Vorrichtung im Zeitpunkt des Abschneidens des
überschüssigen Bezugsstoffmaterials.
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Wie in F i g. 1 gezeigt, wird auf die untere Platte 1 einer üblichen
hydraulischen Preßeinrichtung ein
ebener Stützteil 2 aus Sperrholz oder anderem dafür
geeignetem Material gelegt. Hierauf wird eine ebene Auflage 3 aufgebracht, deren
Kanten 4 sich über die Kanten 5 des Stützteiles 2 hinauserstrecken. Dann wird ein
ebener Polstergegenstand 6 aus Polsterungsmaterial auf die Unterlage 3 gelegt, wobei
sich seine Kanten 7 praktisch in Flucht mit den Kanten 4 befinden. Die Kanten 4
und 7 bilden vorzugsweise rechte Winkel mit der Vorderseite der Platte 1, d. h.,
sie sind in senkrechter Flucht angeordnet. Ein biegsamer Bezugsstoff 8 wird auf
den Polstergegenstand 6 so aufgelegt, daß seine Kanten 9 sich beträchtlich über
die Kanten des Polstergegenstandes hinauserstrecken, so daß die Kanten des Bezugsstoffes,
wenn sie nach unten gebogen werden, mit den Kanten 4 der Unterlage und den Kanten
7 des Polstergegenstandes in Berührung kommen. Klebstoff 10 wird auf die untere
Seite des Bezugsstoffes 8 auf die Fläche aufgebracht, die mit den Kanten 4 und 7
in Berührung kommen sollen. Ein gleichartiger Klebstoff wird auf die Kanten 4 aufgebracht.
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An der Unterseite der oberen Platte 11 der Presse ist die Matrize
befestigt, die eine konvexe Innenfläche 12 und nach unten verlaufende Seitenteile
13 aufweist, wobei die innere Kante 14 der Seitenteile 13 sich mit den Kanten 7
und 4 in Flucht befindet. Ist der Klebstoff wärmeempfindlich, dann wird die Preß
platte 11 auf die hierfür passende Aktivierungstemperatur erhitzt. Beim Senken der
Preßplatte 11 kommt der untere Teil 15 mit den Kanten 9 des Bezugsstoffes 8 in Eingriff
und preßt sie so gegen die Kanten 7 und 4. Bei diesem Zustand gelangt die Fläche
12 der Form mit dem Bezugsstoff 8 in Berührung und preßt den Polstergegenstand 6
zusammen, worauf die Kanten 9 beim Ende der nach unten gerichteten Bewegung der
Preßplatte 11 gegen die Kanten 4 gedrückt und dort gehalten werden, bis der Klebstoff
gehärtet ist. Bei bekannten Vorrichtungen wird die der Preßplatte 11 nach Fig. 1
entsprechende Platte dann gehoben, das geformte Polster wird entfernt, und die fransigen
Enden des Bezugsstoffes 8 werden nahe bei der Auflage 3 abgeschnitten.
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Gemäß der Erfindung ist hingegen die innere Kante 14 der Form mit
einer Messerschneide 16 versehen.
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Der Stützteil 2 erstreckt sich über die Kante der Auflage 3, wie an
der Seitenfläche 17 des Stützteiles 2 gezeigt, hinaus und stellt einen Amboß dar,
der mit der Messerschneide 16 beim Abschneiden der überstehenden oder losen Kanten
des Bezugsstoffes zusammenwirkt. Beim Senken der Preßplatte 11 faltet die Messerschneide
16 die Kanten 9 nach unten, ohne den Stoff zu schneiden, da hierbei kein Druck darauf
ausgeübt wird. Am Ende der nach unten gerichteten Bewegung der Preßplatte 11 drückt
die Messerschneide 16 den Überschuß 18 des Bezugsstoffes gegen den Stützteil 2 und
schneidet ihn glatt ab, wo mit eine gesonderte Zurrichtung entfällt.
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Die Auflage 3 kann aus jedem beliebigen hierfür geeignetem Material,
wie Holz, Metall, Kunststoff, Preßplatten, gefülltem Harz od. dgl. bestehen. Sie
kann vorgeformt oder in einigen Fällen während des Formvorganges formbar sein. Die
Auflage 3 muß so steif sein, wie es für den Zweck, für den das fertige Produkt verwendet
werden soll, nötig ist. Für die Polsterung stehen viele Stoffe zur Verfügung, beispielsweise
Schaumgummi, Spanisch-Moos, Baumwollfasern, beschichtete Fasern, Roßhaar, Sisal,
Hanf, Holzwolle, Filz u. a. Diese Stoffe sollen gut
federn. Polsterstoffe
aus jedem gebräuchlichen Fasergut, wie Baumwolle, Wolle, Seide oder synthetische
Fasern, eignen sich in glatter, strukturierter oder in vliesartiger Form, solange
sie die richtige Festigkeit besitzen. Vorzugsweise werden Stoffe verwendet, die
wenigstens einen beträchtlichen Prozentsatz an synthetischen Fasern enthalten, die
die Formgebung auszuhalten vermögen, ohne die Bildung von Falten auf den Vorder-
oder Seitenflächen der geformten Gegenstände zu verursachen. Die Form besteht gewöhnlich
aus Metall; falls kein Erwärmen erforderlich ist, wie bei Verwendung eines druckempfindlichen
Klebstoffs kann sie auch aus Kunststoff, Hartgummi und anderen Stoffen bestehen.
Die Verwendung derartiger Klebstoffe ist besonders in Verbindung mit synthetischen
Fasern angezeigt.
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Um die Ausbildung von Falten in dem Bezugsstoff während der Formgebung
zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn der Polstergegenstand 6 eine solche Form
aufweist, daß sein Rand zuerst dem Druck des unteren Teiles 19 des Bogens 12 ausgesetzt
ist. Dadurch wird die Decke 8 in steigendem Maß gestreckt, bis ihre gesamte Oberfläche
am Ende des Formvorganges mit der Form in Berührung steht.
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Bei entsprechender Ausbildung der Vorrichtung eignet sich diese zur
Herstellung von gepolsterten
Gegenständen auch dann, wenn diese keine rechteckige,
sondern etwa eine polygonale oder runde Grundfläche haben.