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Fotografische Kamera mit einer vom Filmtransportgetriebe gesteuerten
Vorrichtung zum schrittweisen Fortschalten eines Blitzlampenträgers Die Erfindung
betrifft eine fotografische Kamera mit einer vom Filmtransportgetriebe gesteuerten
Vorrichtung zum schrittweisen Fortschalten eines mehrere Blitzlampen enthaltenden
Blitzlampenträgers uni jeweils eine Blitzlampe.
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Es ist bereits eine Kamera dieser Art bekanntgeworden, in die ein
würfelförmiger Blitzlampenträger einsetzbar ist, hinter dessen Seitenflächen je
eine Blitzlampe mit Reflektor angeordnet ist. In der Kamera ist hierbei eine drehbare,
mit einem Federwerk verbundene Fassung vorgesehen. Das Federwerk wird beim Filmtransport
gespannt und bei der Verschlußauslösung nach erfolgter Zündung einer Blitzlampe
zum Ablauf um 90° freigegeben, so daß nach jedem Verschlußablauf der würfelförmige
Träger um eine Blitzlampe weitergeschaltet wird. Die Anordnung eines Federwerkes
ist nun verhältnismäßig aufwendig. So wurde auch schon vorgeschlagen, die Drehung
des Blitzlampenträgers vom Filmtransportgetriebe mit entsprechender Untersetzung
abzuleiten, so daß bei jedem Filmtransport der würfelförmige Blitzlampenträger um
90° gedreht wird. Hierbei hat es sich jedoch als nachteilig erwiesen, daß der Blitzlampenträger
beispielsweise bereits eine oder zwei abgebrannte Blitzlampen enthält und mit einer
neuen Blitzlamp-- in Aufnahmerichtung in die Kamera eingesetzt werden kann, wep.
n der Verschluß ausgelöst, der Film aber noch nicht transportiert war. Wird
nun der Film transportiert, so wird der Blitzlampenträger um eine Blitzlampe weitergodreht,
so daß die neue, in Aufnahmerichtung schauende Blitzlampe aus der Aufnahmerichtung
weggedreht wird. Dabei kann es nun vorkommen, daß eine der bereits abgebrannten
Blitzlampen in Aufnahmerichtung steht oder daß zwar noch eine neue Blitzlampe in
Aufnahmerichtung schaut, aber beim Abbrennen dieser Lampe zwischen der schon früher
abgebrannten und der nun verwendeten Blitzlampe eine neue Blitzlampe unbenutzt stehenbleibt.
Diese Nachteile sollen mit der vorliegenden Erfindung vermieden werden.
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Gemäß der Erfindung ist eine Kamera der eingangs genannten Art gekennzeichnet
durch eine vor dem Zünden einer Blitzlampe eines neu eingesetzten Blitzlampenträgers
wirksam werdende Sperrvorrichtung für die Fortschaltvorrichtung. Dabei kann es zur
Schonung des Schaltgetriebes und der Blitzkontaktanschlüsse vorteilhaft sein, wenn
die Sperrvorrichtung auch bei fehlendem Blitzlampenträger wirksam ist. Zweckmäßigerweise
ist die Sperrvorrichtung einerseits vom Blitzlampenträger und andererseits von der
Doppelbelichtungssperre steuerbar, wobei die Sperrvorrichtung aus einem die Kupplung
zwischen dem Filmtransportgetriebe und der Fortschaltvorrichtung lösenden Glied
bestehen kann. Vorteilhafterweise ist das Glied unter der Wirkung einer Feder durch
den Blitzlampenträger in die gekuppelte Stellung von Filmtransportgetriebe und Fortschaltvorrichtung
überführbar, während im Bewegungsweg des Gliedes bei betätigtem Verschluß und nicht
transportiertem Film eine Nase eines Teils einer Doppelbelichtungssperre vorgesehen
ist, die ein Bewegen des Gliedes in die gekuppelte Stellung von Filmtranspcrtgetriebe
und Fortschaltvorrichtung beim Einsetzen eines Blitzlampenträgers verhindert.
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Nach einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß
das Glied ein Schieber ist, der unter der Wirkung einer Feder einem beim Einsetzen
eines Blitzlampenträgers entgegen der Wirkung einer Feder bewegbaren Anschlag nachzulaufen
bestrebt ist und dabei mit einem Arm die Kupplung steuert und mit einer Nase von
einer Nase eines Schiebers der Doppelbelichtungssperre steuerbar ist. Die Doppelbelichtungssperre
ist dabei so ausgelegt, daß die Nase des Schiebers der Doppelbelichtungssperre im
Bewegungsweg der Nase des Schiebers liegt, wenn ein Blitzlampentrräger zwischen
Verschlußauslösung und Filmtransport in die Kamera eingesetzt wird. Die Nase des
Schiebers wird jedoch durch die Feder bei eingesetztem Blitzlampenträger und transportiertem
Film außerhalb des Bewegungsbereichs der Nase des
Schiebers der
Doppelbelichtungssperre gezogen. Hierbei kann die Verbindung zwischen Filmtransportgetriebe
und Fortschaltvorrichtung durch eine Schaltklinke und Schaltnocken gebildet werden,
wobei die Schaltklinke durch den Schieber aus dem Bereich der Schaltnocken schwenkbar
ist.
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Nach einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform ist vorgesehen,
daß das Glied ein axial zur Fassung für den Blitzlampenträger angeordneter, gegenüber
dieser axial verschiebbar, aber unverdrehbar angeordneter Kupplungsflansch ist,
der über eine Feder mit einem mit der Doppelbelichtungssperre zusammenwirkenden,
axial verschiebbaren Steueransatz zusammenwirkt. Die Kupplung zwischen dem Kupplungsflansch
und dem Filmtransportgetriebe ist zweckmäßigerweise hier als axial in und außer
Eingriff bringbare Klauenkupplung ausgebildet. Weiterhin ist es vorteilhaft, daß
beim Einsetzen des Blitzlampenträgers zwischen Verschlußauslösung und Filmtransport
ein mit einem Schieber der Doppelbelichtungssperre zusammenwirkender Hebel im Verschiebebereich
des Steueransatzes liegt und ein Verschieben des Kupplungsflansches in die gekuppelt
Stellung verhindert, während der Hebel beim Filmtransport aus dem Verschiebebereich
des Steueransatzes verschwenkt wird.
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Die Erfindung wird an Hand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Kamera, F i g. 2 die Kamera nach F
i g. 1 von oben mit ab-Cenommenem Kameraoberteil, F i g. 3 einen Schnitt durch eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform, F i g. 4 einen Schnitt durch die Anordnung
nach F i g. 3 gemäß der Schnittlinie IV-IV.
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In den F i g. 1 und 2 ist das nur schematisch darlyestellte Gehäuse
einer fotografischen Kamera mit 10
beziffert. Der Transporthebel
1, welcher mit seiner Lagerwelle 2 am Boden des Kameragehäuses
10 gelagert ist, besitzt zwei nach unten abgewinkelte Lappen l
a, 1 b, welche so angeordnet sind, daß sie auf der einen Seite scharfkantig
sind und auf der anderen Seite eine Einlaufabschrägung besitzen. Diese Lappen
l a, 1 b greifen in das darunterliegende Transportrad 3 ein, welches
entsprechende Lappen 3 a, 3 b besitzt. Das Transportrad 3 läßt sich auf seinem Lager
gegenüber der Achse 2 axial verschieben. Die Verbindung zwischen dem Kameraauslöser
8, welcher eine Schrägfläche 8 a umfaßt, und dem Schaltrad 3 wird durch einen Schieber
5 hergestellt, der mit seinem Langloch 5 b auf einem gehäusefesten Stift
10 a
gelagert ist und unter der Wirkung einer Feder 9 steht. Der Schieber
5 ist in seinem Teil 5a nach oben abgeschrägt und liegt federnd an der Unterseite
des Schaltrades 3 an. Der Schieber 5 drückt also mit seiner federnden Sperrfläche
5 a das Transportrad 3 gegen den Transporthebel 1. Beim Transport nehmen die Lappen
1 a und 1 b des Transporthebels das 'Cransportrad 3 über die Lappen 3 a, 3 b mit.
Dieses steht mit dem Ritzel 7 im Eingriff, wodurch das Perforationszahnrad 11 den
Film transportiert. Nach einer Drehbewegung von 180° trifft einer der Lappen
3 a, 3 b des Transportrades 3 auf den Schieber 5 und verschiebt diesen in
seinem Langloch 5 b bis zum Anschlag. Durch diese Verschiebung wird der Auslöser
8 durch die Kante 5 c freigegeben. Der Rasthebel ist kurz vor dem Ende der Transportbewegung
in die Ausstanzung 3 c bzw. 3 d des Transportrades 3 eingefallen. Bei der Rückbewegung
des Transporthebels 1
unter der Wirkung einer nicht dargestellten Rückstellfeder
wird durch die Lappen la, 1b das Transportrad 3 axial verschoben. Nach Rückführung
des Transporthebels 1. rasten die Lappen 3 a, 3 b des Transportrads 3 wieder
in die Lappen 1 b, 1 a ein. Dabei liegt die Kante 5 a des Schiebers 5 vor
einem der Lappen 3 b, 3 a, so daß ein weiterer Filmtransport nicht möglich
ist. Erst beim Betätigen des Auslösers 8 senkrecht zur Zeichenebene der F i g. 2
drückt dessen Schrägfläche 8 a den Schieber 5 entgegen der Wirkung der Feder 9 entgegen
dem Uhrzeigersinn um den Stift 10a. Dabei verschiebt sich der Schieber 5 unter der
Wirkung der Feder 9 längs seines Langloches 5 b in Richtung des Pfeiles 12,
so daß er nun nicht mehr vor dem Lappen 3 b, 3 a einfallen kann, sondern an dessen
Außenkontur anliegt. Beim Zurückgehen des Auslösers 8 wird dann der Schieber 5 weiter
in Richtung des Pfeiles 12 verschoben, so daß seine Kante 5 c in den Auslöser 8
einfällt und diesen gegen eine weitere Betätigung sichert (vgl. F i g. 2). Erst
nach einem weiteren Filmtransport in der bereits beschriebenen Weise wird der Auslöser
8 wieder zur Auslösung freigegeben.
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Die Kamera 10 ist mit einer drehbaren Fassung 13
für
einen würfelförmigen Träger 14, hinter dessen Seitenflächen je eine Blitzlampe
15 mit Reflektor 16 angeordnet ist, versehen. Die Fassung 13 soll automatisch bei
jedem Filmtransport nach einer Blitzlichtaufnahme um 90° gedreht werden, so daß
eine neue Blitzlampe 15 in Aufnahmerichtung steht. Andererseits soll mit der Erfindung
verhindert werden, daß bei Einsetzen des Blitzlampenträgers 14 vor einem
Filmtransport die in Aufnahmerichtung stehende Blitzlampe beim unmittelbar dem Einsetzen
des Trägers 14 vor einer Verschlußauslösung folgenden Filmtransport verdreht wird.
Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, weil es vorkommen kann, daß ein Träger
14 mit bereits einer oder einigen abgebrannten Blitzlampen in die Kamera derart
eingesetzt wird, daß eine neue Blitzlampe in Aufnahmerichtung steht. Wäre nun die
Kamera gerade ausgelöst, aber der Filmtransport noch nicht vorgenommen, so würde
beim nun folgenden Filmtransport diese in Aufnahmerichtung stehende neue Blitzlampe
verdreht, so daß unter Umständen die abgebrannte Blitzlampe in Aufnahmerichtung
zu stehen käme oder zwischen der abgebrannten Blitzlampe und der nächsten abgebrannten
Blitzlampe eine neue Blitzlampe unbenutzt bliebe. Dies zu verhindern, ist der Zweck
der vorliegenden Erfindung, die speziell in Verbindung mit einer Doppelbelichtungssperre
der vorstehend beschriebenen Art näher erläutert werden soll.
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Der Schieber 5 wird also, wie beschrieben, vom Auslöser 8 und dem
Schaltrad 3 gesteuert. Ein längs der Schlitze 20 a und der Stifte
21 in Richtung des Pfeiles 22 verschiebbarer Schieber 20 befindet sich mit
seiner Nase 20 b oberhalb des Schiebers 5 bzw. dessen Nase 5 d, wenn kein
Lampenträger 14 in die Fassung 13 eingesetzt ist. In dieser Stellung drückt eine
Feder 23 über eine mit der Fassung 13 verbundene Platine 24 auf den Anschlag
20 c und hält den Schieber 20 bei fehlendem Lampenträger 14 in dieser Stellung.
Ein um eine Achse 25 drehbares Antriebsrad 26 steht mit dem Filmtransportrad 7 über
das Ritzel 27 im Eingriff. Auf dem Antriebsrad ist eine unter der Wirkung einer
Feder 28 stehende Schubklinke
29 im Punkt 30 drehbar
gelagert. Die Schubklinke 29 wird durch einen Stift 20 d des Schiebers 20 geführt
und liegt auf der oberen Kante 20e des Schiebers 20 auf. Dadurch wird bei
fehlendem Lampenträger 14 die Schubklinke 29, die federnd ausgebildet ist, nach
oben gehoben, so daß sie nicht in Eingriff mit einem mit der Fassung 13 verbundenen
Schaltrad 31, das Schaltnocken 31 a trägt, steht. Bei fehlendem Blitzlampenträger
14 wird also die Fassung 13 nicht gedreht. Um die Fassung 13 immer in einer Stellung,
in der eine Reflektorachse des Lampenträgers 14
parallel zur Objektivachse
liegt, zu halten, ist mit der Fassung 13 außerdem eine Kurvenscheibe 32 verbunden,
an der eine federnde Rolle 33 anliegt. Die Kurvenscheibe 32 weist konkave Kurvenflächen
auf, in die die Rolle 33 bei geeigneter Stellung der Fassung 13 einrastet.
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Wird nun ein Lampenträger 14 in die Fassung 13 eingesetzt, so drückt
dessen Fuß 34 die in der Fassung 13 angeordnete Achse 35 samt der Platine 21 unter
Spannung der Feder 23 nach unten. Ist der Verschluß der Kamera dabei gerade betätigt
gewesen, der Film aber noch nicht transportiert, so kann der Schieber 20 der Platine
24 trotz der Wirkung der Feder 36 nicht folgen, weil die Nase 20 b auf die
Nase 5 d trifft. Die Schubklinke 29 bleibt also angehoben, so daß auch bei
Betätigung der Schalthandhabe 1 das Schaltrad 31 nicht gedreht wird. Wird also der
Lampenträger 14 zwischen Verschlußbetätigung und Filmtransport in die Fassung
13 eingesetzt, so wird er beim nächstfolgenden Filmtransport nicht gedreht.
Nach diesem Filmtransport jedoch bzw. während desselben gleitet die Nase
5 d aus dem Bereich der Nase 20 b, so daß der Schieber 20 unter der Wirkung
der Feder 36 der Platine 24 nachfolgt, während die Nase 20 b unterhalb des
Bewegungsbereichs der Nase 5 d zu liegen kommt. Damit kommt die Schaltklinke 29
in den Bereich der Schaltnocken 31 a und schaltet bei jedem folgenden Filmtransport
das Schaltrad 31
und damit die Fassung 13 und den Lampenträger 14 um 90° weiter.
Beim Entnehmen des Lampenträgers 14 gehen die Platine 24 und damit
der Schieber 20
unter der Wirkung der Feder 23 wieder nach oben, so daß die
Schaltklinke 29 wieder aus dem Bereich des Schaltrades 31 geschwenkt wird.
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Selbstverständlich kann die Filmtransporthandhabe 1 entweder am Boden
der Kamera 10 vorgesehen sein, so daß die Verbindung zwischen der Handhabe
1 und dem Fortschaltgetriebe durch eine durch die Kamera hindurchgehende
Achse hergesteltt wird, oder am Kameraoberteil oder zwischen Kamera und Kameraoberteil
angeordnet sein, so daß nur eine Zahnradübertragung zur entsprechenden Untersetzung
der Bewegung erforderlich ist. Außerdem kann das Teil 13 als Teil eines Kameraaufsteckschuhes
ausgebildet sein, in den ein BlitAichtgerät mit einer drehbaren Fassung für den
würfelförmigen Träger einsteckbar ist, wobei ein drehbares Kupplungsteil des Blitzlichtgerätes
mit dem Teil 13 beim Einsetzen des Blitzlichtgerätes gekuppelt wird. Bei Fehlen
des Blitzlichtgerätes wird die Fassung 13 beim Filmtransport dann ebenfalls
nicht gedreht. Bei eingesetztem Blitzlichtgerät wird die Fassung 13 und damit die
Fassung im Blitzlichtgerät beim ersten Filmtransport dann nicht gedreht, wenn unmittelbar
zuvor der Verschluß betätigt worden ist. Da gewöhnlich ein Blitzlichtgerät nicht
ohne Blitzlampe auf eine Kamera aufgesteckt wird, wird auch hier erreicht, daß der
in das Blitzlichtgerät eingesetzte würfelförmige Blitzlampenträger 14 bei Einsetzen
des Blitzlichtgerätes in die Kamera zwischen Verschlußauslösung und Filmtransport
beim ersten Filmtransport nicht weitergeschaltet wird.
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In den F i g. 3 und 4 ist eine andere erfindungsgemäße Ausführungsform
gezeigt. Hierbei sind funktionsgleiche Teile mit denselben Bezugszeichen wie in
den F i g. 1 und 2 beziffert. So ist der Schieber der Doppelbelichtungssperre mit
25, die Fassung für den Blitzlampenträger 14 mit 13 und ein Zahnrad des Filmtransportgetriebes
mit 27 und außerdem ein im Inneren der Fassung 13 angeordneter Stift mit 35 bezeichnet.
Die Fassung 13 ist drehbar und axial unverschiebbar gelagert. Mit der Fassung 13
steht ein gegenüber der Fassung 13 längs einer Gleitführung 50
verschiebbarer,
aber unverdrehbarer Kupplungsflansch 51 in Verbindung. Seine Kupplungsklauen
51 a können in Ausnehmungen 52 a eines mit dem Zahnrad 27 im Eingriff
stehenden Zahnrades 52 eingreifen. Der Kupplungsflansch 51 ist aus Montagegründen
zweiteilig ausgebildet und weist an der Trennfuge beider Teile einen Schlitz
51 b auf. In diesem Schlitz 51. b liegen die vorstehenden
Lappen einer Platine 53, die ihrerseits an einem axial beweg baren Steueransatz
54 unter der Wirkung einer mit dem Stift 35 verbundenen Feder 55 anliegt. Zwischen
dem Steueransatz 54 und einer mit dem Stift 35 verbundenen Platine 56 ist eine weitere
Feder 57 angeordnet. Das Ende des Stiftes 35 ragt unten aus dem Kameragehäuse 1
heraus. Auf der Achse 58 des Zahnrades 27 ist ein Hebel 59 gelagert, der unter der
Wirkung einer Feder 60 steht und mit seinem einen Ende 59 a mit dem
Schieber 5 der Doppelbelichtungssnerre und mit seinem anderen Ende 59 b mit
einer Kante 54a des Steueransatzes 54 zusammenwirken kann. Dabei nimmt der
Schieber 5 die in F i g. 4 gezeigte Lage ein, wenn der Verschluß ausgelöst, der
Film aber noch nicht transportiert ist. Beim folgenden Filmtransport wird der Schieber
5 in Richtung des Pfeiles 61 so weit verschoben, daß das Ende 59 b des Hebels
59 aus dem Bereich des Steueransatzes 54,
54a entgegen dem Uhrzeigersinn
verschwenkt wird. Wird in dieser Stellung ein Blitzlampenträger 14 in die
Fassung 13 eingesetzt, so wird der Stift 35 nach unten gedrückt, wobei die Feder
55 auf die Platine 53 drückt. Diese bewegt sich nach unten und nimmt unter Spannung
der Feder 57 den Kupplungsflansch 51 und den Steueransatz 54 nach unten mit, wodurch
die Klauen 51 a mit den Ausnehmungen 52 a
in Eingriff kommen. Wird nun der Verschluß ausgelöst, so wird die in Aufnahmerichtung
stehende Blitzlampe ,;,zündet, und beim nächsten Filmtransport werden über die Kupplung
51a, 52a der Kupplungsflansch 51 und die Fassung 13 um 90° gedreht, so daß die nächste
Blitzlampe in Aufnahmerichtung steht.
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Wird dagegen ein Blitzlampenträger 14 in der in den F i g.
3 und 4 gezeigten Stellung, in der der Verschluß abgelaufen, der Film aber noch
nicht transportiert ist, eingesetzt, so geht zwar der Stift 35 nach unten und spannt
die Feder 55. Da der Steueransatz 54 aber auf den Arm 59 b des Hebels
59 trifft, können die Platine 53 und damit der Kupplungsflansch 51 sich nicht nach
unten bewegen. Die Kupplung zwischen Fassung 13 und Zahnrad 52 kann also nicht einrasten.
Wird nun der Film transportiert, so kann die ordnungsgemäß in Aufnahmerichtung stehende,
aber bei der letzten Verschlußauslösung
noch nicht gezündete Blitzlampe
nicht weitergeschaltet werden. Erst beim Filmtransport wird der Arm 59b aus
dem Bewegungsbereich des Steueransatzes 54 bewegt, so daß die Feder 55 die Platine
53 und die übrigen hizrmit zusammenwirkenden Teile nach unten drückt und die Kupplung
51 a, 52 a einrückt. Bei weiteren Verschlußbetätigungen kann der Arm
59 dann nicht mehr unterhalb des Steueransatzes 54 einfallen, sondern nur an diesem
zur Anlage kommen ohne die Kupplung 51a, 52a zu beeinflussen. Zum Auswerfen
des Blitzlampenträgers wird der Stift 35 von unten her in das Kameragehäuse 1 eingeschoben.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele
beschränkt. So kann zur Steuerung der Kupplung zwischen Filmtransportgetriebe und
Fortschaltvorrichtung für den Blitzlampenträger auch eine andere als die gezeigte
Doppelbelichtungssperre Verwendung finden. Außerdem könnte die Sperre zum Weiterschalten
des Blitzlampenträgers vor dem Zünden der ersten Blitzlampe nach dem Einsetzen des
Trägers auch statt durch die Doppelbelichtungssperre durch den Blitzlampenstromkreis
beim Zünden der ersten Blitzlampe auf elektromagnetischem Wege aufgehoben werden.
Hierzu könnte beispielsweise der Hebel 59 der F i g. 4 durch einen Elektromagneten
beim Zünden der Blitzlampe während der ersten Verschlußauslösung entgegen dem Uhrzeigersinn
verschwenkt werden.