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Rahmen für Schaufenster, Fenster, Türen, Vitrinen od. dgl. Die Erfindung
betrifft einen für Schaufenster, Fenster, Türen, Vitrinen, Wand- und Säulenverkleidungen
od. dgl. bestimmten Rahmen mit an einem Grundzahmen anliegender Glasscheibe und
eines aus Strangprofilleisten zusammengesetzten, auf den Grundrahmen aufgeschraubten
Deckrahmen, bei dem die zum Festziehen der Schrauben vorgesehenen Ausschnitte durch
eine Strangprofilfüllerleiste verschlossen sind.
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Bei bekannten Metallfensterrahmen ist der Tragrahmen mit der außenliegenden
Zier- oder Deckleiste, die den Deckrahmen bildet, so zusammengebaut, daß die Befestigungsmittel
nicht sichtbar sind. Damit bei diesen Konstruktionen die Befestigungsmittel von
vorn, gegen den Tragrahmen eingesetzt werden können, sind Abdeckleisten vorgesehen,
die in Klemm-oder Spannmittel einrasten oder auf einen an der Deckleiste befestigten
Federbügel aufgesetzt werden.
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Darüber hinaus sind Rahmenkonstruktionen der eingangs erwähnten Art
bekanntgeworden, bei denen auf einem Grundrahmen mit diesem starr verbundene Halteprofile
aus Kunststoff angeordnet sind, die einen sich gegen die Glasscheibe legenden und
diese stützenden Haltewinkelteil und einen Teil, der mit Rastvorsprüngen zum Tragen
einer Metalldeckleiste dient, aufweisen.
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Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, bei einem von der Frontseite
des Fensters her befestigbaren Deckrahmen die zum Einsetzen und Festziehen der Schrauben
erforderlichen Ausschnitte mit einer Strangprofilfüllerleiste derart zu verschließen,
d'aß die Füllerleiste in eingeführtem Zustand annähernd bündig zur Oberfläche des
Deckrahmens ist und daß an der Füllerleiste von unten her ein elastischer Profilstreifen
angeklemmt ist, dessen vorstehender Rand sich nach dem Einführen der Füllerleiste
hinter die die Ausschnitte begrenzenden Deckrahmenteile legt und die Füllerleiste
damit festlegt. Nach dem Vorschlag der Erfindung soll die Füllerleiste an ihrer
dem Inneren des hohlen Deckrahmens zugeordneten Breitseite einen harpunenförmigen
Steg aufweisen, der die Halterung des elastischen Profils an der Füllerleiste bewirkt.
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Zweckmäßigerweise ist ein Steg an der Breitseite der Füllerleiste,
die dem Inneren des hohlen Deckrahmens zugeordnet ist, an seiner Fußzone schmäler
als an seinem von der Füllerleiste entfernt liegenden Abschnitt gehalten.
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Darüber hinaus ist es vorteilhaft, das Plastikprofil an wenigstens
einem Rand mit einem angeformten Steg zu versehen, der in einer auf der Füllerleiste
wulstförmigen Verbreiterung endet. Denkbar ist auch, daß die Verbreiterung des Steges
auf der Oberseite des Profils liegt und eine Zier- sowie Aufstelleiste bildet. An
dem Plastikprofil können ferner abbiegbare, gespreizte Stegteile vorgesehen sein,
die sich beim Einsetzen der Füllerleiste in die freien Räume legen.
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Die Erfindung ist an Hand von drei in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher beschrieben und erläutert: Fig. 1 zeigt eine Metallrahmenkonstruktion
im Schnitt und in perspektivischer Darstellung; Fig. 2 eine Abdeckleiste der Metallrahmenkonstruktion
nach Fig. 1 in vergrößerter Darstellung und ebenfalls in einem perspektivischen
Schnitt; Fig. 2 a eine andere Ausführung der Konstruktion nach Fig. 1; Fig. 3 zeigt
eine andere Rahmenkonstruktion mit einer von vorn und von rückwärts durch eine Plastikprofilleiste
befestigten Abdeckleiste.
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Bei dem Rahmen nach Fig.1 ist ein Grundrahmen 1 vorgesehen, der aus
Abschnitten von Stahl- oder Leichtmetallprofilstäben zusammengesetzt ist. Auf dem
Grundrahmen sitzt eine Glasscheibe 2, die sich unten über zwei an beiden Seiten
des Grundrahmens angeordnete Holzklötze 3 gegen den Grundrahmen abstützt. Das zur
Herstellung eines Grundrahmens verwendete Profil hat an der Fensterinnenseite einen
Glashaltesteg 4. Gegen diesen Steg wird die Scheibe 2 durch eine plastische Dichtleiste
5 gespannt gehalten, die in einer Längsnut 6 im Deckrahmen 7 eingedrückt sitzt.
Der Deckrahmen 7 ist aus Abschnitten von aus Leichtmetall hergestellten Profilschienen
zusammengesetzt, die einen parallel zur Glasscheibenebeno verlaufenden, als Blende
dienenden Schenkel 8 haben. An diesen ist ein Steg 9 angeformt, der zur Auflage
auf dem Grundrahmen 1 bestimmt ist, während sein rechtwinklig abstehender Abschnitt
10 die plastische Dichtleiste trägt. Zum Befestigen des Deckrahmenprofils sind mehrere
im Abstand voneinander angeordnete Schrauben vorgesehen, von denen in der
Zeichnung
nur eine bei 11 angedeutete dargestellt ist. Entlang der die Dichtleiste 5 enthaltenen
Randzone verläuft im Deckleistenprofil 7 ein Ausschnitt, der durch schräge Kanten
12, 13 begrenzt ist und nach dem Festziehen der Schrauben 11 mit einer Abdeckleiste
14 so verschlossen werden kann, daß die Befestigungsschrauben nicht mehr sichtbar
sind.
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Die Abdeckleiste 14 wird durch eine Plastikprofilleiste 15 a nach
dem Einschieben festgehalten. Diese Plastikprofilleiste 15 a ist auf den
Harpunensteg 14 a der Abdeckleiste 14 aufgeschoben und wird durch die widerhakenartigen
Stege in den entsprechend federnden Teilen 15', 15" des Plastikprofils
15 a festgehalten.
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Die eigentliche Arretierung der Deckleiste 14 erfolgt durch die Teile
21, 22 des Plastikprofils 15 a, die sich unter das Deckrahmenprofil7 legen und dadurch
die Abdeckleiste 14 gegen den Deckrahmen 7 verankern. Beim Einschieben des Abdeckprofils
14 mit aufsetzendem Harpunensteg 14 a und Plastikprofil 15 a legen
sich die Teile 21, 22 nach innen in die Aussparungen 23, 24, während sie sich beim
Abnehmen der Abdeckleiste 24 elastisch nach unten um annähernd l80° abbiegen. Das
ist möglich, da in dem elastisch biegsamen Material der Teile 21, 22 Gelenkpunkte
25, 26 durch entsprechende Verdünnung der Querschnitte ausgebildet sind. In Fig.
2 a wird die Abdeckleiste 14 durch eine elastische Plastikprofilleiste 15 in dem
von den Kanten 12 und 13 begrenzten Ausschnitt festgehalten. Die Plastikprofilleiste
hält sich ebenfalls durch ihre eigene Spannung auf dem an die Abdeckleiste angeformten
harpunenförmigen Steg 16, der an seiner Fußzone wesentlich schmäler als an seinem
freien Ende ist. Die Plastikprofilleiste 15 hat entlang ihrer Längskanten je einen
die Kanten 12 und 13 überdeckenden elastischen Rand 17 bzw. 18, der stegförmig gestaltet
ist, damit er sich leichter gegen die Fußzone des Steges 16 verschieben läßt, wenn
die Abdeckleiste 14 samt der Plastikprofilleiste 15 in den Ausschnitt eingedrückt
wird. Beim Einsetzen der Abdeckleiste 14 werden die elastischen Ränder 17, 18 seitlich
verschoben und weichen in die Ausnehmungen 17 a, 18 a zurück, so daß ein Einklemmen
beim Einsetzen vermieden ist. Zufolge der Elastizität der Enden 17, 18 werden diese
beim Ausheben der Abdeckleiste 14 nach unten abgebogen bzw. ebenfalls in die Ausnehmungen
17 a,18 a gedrückt. Die Enden 17, 18 können zur Erhöhung ihrer Abbiegefähigkeit
ebenfalls eine Verschwächung haben.
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Die Rahmenkonstruktion nach Fig. 3 unterscheidet sich von dem Rahmen
nach Fig. 1 im wesentlichen lediglich dadurch, daß bei ihr zur Befestigung der Abdeckleiste
14 eine Plastikprofilleiste 20 vorgesehen ist; die, wie Fig. 4 besser erkennen läßt,
entlang ihrer Längskanten ein doppel-T-förmiges Profil aufweist. An die in der gleichen
Ebene liegenden Randteile 21' und 22' der Plastikprofilleiste sind nämlich in einer
den Kanten 12 und 13 entsprechenden Schräglage zu der erwähnten Ebene stehende Stege
27 und 28 angeformt, die an ihrem freien Ende in halbzylindrische Wülste 29 und
30 übergehen. Diese Wülste 29, 30 dienen sowohl dazu, die Plastikprofilleiste 20
auf der Abdeckleiste 14 festzuhalten, als auch die Fugen zwischen den Kanten 12
bzw. 13 und der Abdeckleiste von außen her abzudichten. Darüber hinaus vermitteln
sie dem Deckrahmenprofil7 ein gefälliges Aussehen und verhindern, daß die meist
mit Oberflächenveredelung versehenen Deckleistenprofile, beispielsweise beim Reinigen
der Fensterscheiben, von den dazu verwendeten Hilfsmitteln zerkratzt werden können.
Ein solcher Schutz ist besonders bei Schaufensterscheiben od. dgl. geboten, bei
denen häufig vor den Glasscheiben Handtaschen od. dgl. aufgestellt werden.