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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für eine
Produktions- und Behandlungslinie einer Faserbahn gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
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Die
Produktions- und Behandlungslinie für eine Faserbahn weist
eine Anordnung auf, die durch eine Anzahl von Geräten bzw.
Komponenten gebildet ist, die in der Verarbeitungslinie aufeinander
folgend angeordnet sind. Eine typische Produktions- und Behandlungslinie
weist einen Stoffauflaufkasten, eine Siebpartie und eine Pressenpartie
sowie eine nachfolgende Trockenpartie und einen Aufwickler auf.
Die Produktions- und Behandlungslinie kann des weiteren zum Beispiel
einen Kalander aufweisen. Die Produktions- und Behandlungs linie
weist auch wenigstens einen Rollenschneider zum Bilden von Kundenrollen
sowie wenigstens eine Rollenverpackungsvorrichtung auf.
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Aufgrund
von höher gesteckten Zielen hinsichtlich des Wirkungsgrads
sind die Anforderungen an die Vorrichtungen für die Produktions-
und Behandlungslinie sehr hoch. Aufgrund der Zunahme von Maschinengeschwindigkeit
nimmt unter anderem die Wirkung der Vibrationseigenschaften zu.
Typischerweise wird bei der Produktion der Vorrichtungen Stahl verwendet
und in einigen Fällen wird ein anderes Material verwendet.
Eine relativ niedrige Vibrationsdämpfung ist jedoch eine
der Eigenschaften von Stahl. Die Maschinenkomponenten (z. B. Stütztrommel,
Presswalze, Sperre der Wickelhülsen), welche bei der Behandlung
der Bahn in Verbindung mit den Vorrichtungen (z. B. Rollenschneider)
teilhaben, werden daher Impulsen von anderen Maschinenkomponenten
ausgesetzt.
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Eine
Lösung, bei welcher die Maschinenkomponenten in zwei separaten
Rahmenteilen angeordnet sind, ist aus dem Stand der Technik bekannt. Auf
diese Weise wird die Vibration in der Maschinenrichtung häufig
hervorgerufen während die Maschine läuft. Die
Versuche, dies zu minimieren, schließen das Versteifen
des Rahmens durch Verbinden der separaten Rahmenteile mittels einer
sich in der Maschinenrichtung erstreckenden Stahlstrebe ein, wobei
die Kombination von zwei Rah menteilen starrer als ein Rahmenteil
ist. Ein Nachteil bei einer solchen Strebe ist jedoch, dass sie
Vibrationen von einem Rahmenteil zu einem anderen übertragen
kann. Zusätzlich ist es oft schwierig, eine solche Strebe
in der Maschinenrichtung anzuordnen, und sie erhöht den
Materialverbrauch.
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Die
US 4691488 beschreibt die
Verwendung von Beton als einen Füllstoff des hohlen Stahlrahmens
der Maschinenkomponente. In der dort beschriebenen Lösung
wirkt der Beton als ein innerer Vibrationsdämpfer in dem
Rahmen. Die dort beschriebene Lösung ist in der Praxis
nur sehr langsam herzustellen, weil der Rahmen selbst zuerst hergestellt
werden muss, dann muss der Rahmen mit Beton gefüllt werden
und schließlich entsteht eine Verzögerung, während
der Beton aushärtet.
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Ein
Kalander, ein sogenannter Mehrwalzenspaltkalander, wie der Kalander
des in dieser Lösung gezeigten Typs genannt wird, ist in
der
US 6578473 als ein
Beispiel einer Vorrichtung für die Produktions- und Behandlungslinie
von Fasermaterial beschrieben. Ein solcher Kalander ist durch zwei
Hilfsrahmen gebildet, welche mit einem Abstand voneinander angeordnet
sind. Der Kalander weist auch eine obere und eine untere Walze auf,
die jeweils in oberen und unteren Lagern gelagert sind, wobei die
Lager durch die Hilfsrahmen so gehalten sind, dass die oberen Lager
fest aufgenommen sind und die unteren Lager so aufgenommen sind,
dass sie vertikal einstellbar sind. Der Mehrwalzenkalander weist
auch eine Vielzahl von übereinander angeordneten Zwischenwalzen
auf, die zwischen den oberen und unteren Walzen angeordnet sind.
Zusammen mit den oberen und unteren Walzen bilden die Zwischenwalzen
Kalandrierspalte, wenn sie in Spaltverbindung miteinander gebracht
worden sind. Jede Zwischenwalze wird mittels eines speziellen Hebelarms
mit dem Hilfsrahmen verbunden, welcher eine in Verbindung mit demselben
angeordnete Antriebseinrichtung aufweist. Eine solche Lösung
erlaubt die Kompensation der Masse der Zwischenwalzen, wodurch die
Walzenspaltbelastung konstant ist.
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Bei
aus dem Stand der Technik bekannten Kalandern wird zusätzlich
zu dem Hilfsrahmen eine massive Tragstruktur mit beträchtlicher
Steifigkeit benötigt, wodurch die Vorrichtung eine sehr
große Einheit wird. Typischerweise ist der Hilfsrahmen
eine aus Stahl hergestellte Hilfsstruktur, welche auch Vibrationen
sehr uneffizient dämpft, wodurch die Notwendigkeit, die
Hilfsstruktur sehr massiv auszuführen, weiter erhöht
wird.
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Die
Veröffentlichung
FI117902 beschreibt eine
Lösung eines Fundaments für eine Papier- oder Pappemaschine
oder ähnliches zum Aufnehmen der Komponente oder Vorrichtung
der Papier- oder Pappemaschine. Diese Fundamentlösung weist
einen Rahmen auf, in Verbindung mit welchem die Elemente, wie zum
Beispiel Rollen, der Komponente bzw. Vorrichtung gehalten sind.
Der Rahmen der Komponente bzw. Vorrichtung wird durch das Gebäude
mittels eines soliden, massiven Bodens gehalten, so dass der Boden
gegenüber dem Fundament des Gebäudes mittels einer
beweglichen Verbindung gehalten ist. Diese Veröffentlichung
konzentriert sich jedoch nur auf die Fundamentlösung der
Komponente bzw. Vorrichtung, wobei in der Lösung die sich
auf nachteilige oder unbekannte Bodenverhältnisse in einer
ausreichend stabilen Unterstützung beziehenden Probleme
sowohl dynamisch als auch statisch eliminiert oder zumindest minimiert
werden können.
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Von
den Vorrichtungen der Produktions- und Behandlungslinie einer Faserbahn
ist der Rollenschneider eine, welche gleichzeitig einerseits ein empfindliches
bzw. heikles Verfahren durchführt, wie zum Beispiel Schneiden
und Verteilen der Komponentenbahnen mit dem Schneidteil, und der
andererseits ein Verfahren durchführt, welches Objekte
beinhaltet, die Impulse erzeugen, wie zum Beispiel Stütztrommeln,
Sperren für Wickelhülsen und so weiter. Der empfindliche
Aufbau, welcher das empfindliche Verfahren ausführt, wird
an dem Rollenschneider durch die Schneidklingen mit ihren Haltestrukturen und
die Verteilwalze mit ihrem vor den Rollen der Komponentenbahnen
angeordneten Tragbalken sowie andere Führungen der Bahn
gebildet, insbesondere die vor dem Schneiden angeordnete Leitwalze.
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Dabei
ist eine ganzheitliche Steuerung bzw. Kontrolle von Vibrationen
von besonderer Wichtigkeit. Das Schneiden selbst ist besonders problematisch,
weil die exakte Kontaktfläche des die Schneidvorrichtung
bildenden Klingenpaars keinen Vibrationen ausgesetzt werden sollte,
damit das Schneiden erfolgreich ist.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung für
eine Produktions- oder Behandlungslinie gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, bei welcher die Vorrichtung
unter anderem mit besseren Vibrationseigenschaften als bei aus dem
Stand der Technik bekannten Vorrichtungen einer Produktions- oder
Behandlungslinie ausgestattet ist.
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Diese
Aufgabe wird mittels einer Produktions- und/oder Behandlungslinie
einer Faserbahn hauptsächlich dadurch erreicht, dass wenigstens zwei
Maschinenkomponenten der Vorrichtung durch eine Rahmenanordnung
oder einen dieselben verbindenden Teil unterstützt bzw.
gehalten sind, wobei die Rahmenanordnung ein Teil aufweist, welches
aus einem Material besteht, welches bessere Dämpfungseigenschaften
als monolithischer Stahl aufweist.
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Diese
Vorrichtung erzeugt die Wirkung, dass die Vibrationen und/oder Impulse
der verschiedenen Maschinenkomponenten der Vorrichtung nicht auf andere
Maschi nenkomponenten in einem störenden Ausmaß übertragen
werden.
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Bei
der Vorrichtung sind vorzugsweise wenigstens ein Impulse erzeugendes
und wenigstens ein empfindliches Teil durch die Rahmenanordnung oder
ein Teil davon, welches ein Teil aufweist, das aus einem Material
besteht, welches bessere Dämpfungseigenschaften als monolithischer
Stahl aufweist, unterstützt bzw. gehalten. Somit ist das
empfindliche Teil von dem die Anregung erzeugenden Teil in einem
vibrationstechnischen Sinn im Wesentlichen getrennt.
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Die
Wirkung der Erfindung kann weiter verbessert werden durch Optimieren
der Unterstützung bzw. Halterung von jeder Maschinenkomponente
an der Rahmenanordnung soweit die Steifigkeit der Dämpfung
betroffen ist, und zwar z. B. so, dass die durch den Rahmen gehaltenen
Maschinenkomponenten Befestigungseinrichtungen aufweisen, welche
für jede Maschinenkomponente ausgewählte Vibrationsdämpfungseigenschaften
aufweisen, wobei die Maschinenkomponente mittels der Befestigungseinrichtungen
an dem Rahmen angebracht sind.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist die Vorrichtung ein Rollenschneider
und die wenigstens eine eine Anregung produzierende Maschinenkomponente,
welche von dem Teil unterstützt bzw. gehalten ist, ist
in Verbindung mit der auf dem Aufwickelteil aufzuwickelnden Rolle
und das durch das Teil gehaltene empfindliche Teil ist wenigstens
eines der folgenden: ein Schneidteil, eine Breitstreckwalze, ein
Trenner der Komponentenbahnen. Vorzugsweise wird das Schneidteil
durch ein elastisches Material an der Rahmenanordnung oder ihrem
Teil gehalten.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung betrifft die Erfindung auch
eine Kalanderanordnung in der Produktionslinie einer Faserbahn,
wobei der Kalander ein Mehrwalzenkalander ist, welcher einen Walzenstapel
aufweist, der Rollen aufweist, welche in Walzenspaltverbindung miteinander
angeordnet sein können, wobei von den Rollen wenigstens die
Zwischenrollen mittels rollenspezifischer Verriegelungsanordnungen
an einem Tragrahmen gehalten sind, welcher dafür vorgesehen
ist, an einer separaten Tragstruktur angebracht zu werden, wobei
der Tragrahmen dafür vorgesehen ist, an dem Gebäudefundament
angebracht zu werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist der Tragrahmen dafür vorgesehen,
direkt an dem Gebäudefundament angebracht zu werden. Vorzugsweise
ist der Tragrahmen dafür vorgesehen, an einem Betonfundament
angebracht zu werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform weist der Tragrahmen einen Befestigungsteil
auf, mittels welchem der Tragrahmen abnehmbar an dem Betonfundament
anbringbar ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist die Kalanderanordnung eine
obere Walze an dem ersten Ende des Walzenstapels und eine untere Walze
an dem zweiten Ende auf, wobei die obere Walze von dem Tragrahmen
gehalten ist. Gemäß einer weiteren Ausführungsform
weist die Kalanderanordnung eine obere Walze an dem ersten Ende
des Walzenstapels und eine untere Walze an dem zweiten Ende auf,
wobei die obere Walze durch das Gebäudefundament gehalten
ist.
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Vorzugsweise
ersetzt der Tragrahmen einen Teil der Gießform, in welcher
der Beton gegossen wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weisen die direkt an den Gebäudefundamenten
anbringbaren funktionellen Maschinenkomponenten die Zwischenwalzen
des Kalanders und ihre Halte- und Einstellstrukturen auf.
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In
dem Konzept der vorliegenden Anmeldung bedeutet die Bezeichnung ”funktionelle
Maschinenkomponenten” solche Maschinenkomponenten der Kalanderanordnung
und ihre Halte- und Einstellstrukturen, die mit der Behandlung und/oder
Führung der Faserbahn in der Kalanderanordnung verbunden sind.
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Die
anderen zusätzlichen charakterisierenden Merkmale der Erfindung
werden aus den beigefügten Ansprüchen deutlich.
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In
dem Zusammenhang dieser Anmeldung bedeutet die Bezeichnung ”Stütztrommel” zusätzlich zu
der tatsächlichen Walze auch andere Arten von Tragvorrichtungen,
wie zum Beispiel eine Kombination von Walzen und ein Band oder Bänder.
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Mittels
der Erfindung wird eine Vielzahl von Vorteilen erreicht. Mittels
der Erfindung ist es möglich, Maschinenkomponenten, welche
eine hohe Tendenz zu vibrieren aufweisen, von anderen Maschinenkomponenten
der Vorrichtung zu isolieren. Durch die Verwendung eines Materials,
welches bessere Dämpfungseigenschaften als monolithischer
Stahl aufweist, kann die Masse der Rahmenanordnung auf eine einfache
Art und Weise insbesondere zur Verbesserung des Vibrationsverhaltens
erhöht werden, und zwar auch derart, dass nur die Anforderungen hinsichtlich
der Festigkeit übertroffen werden. Zusätzlich
kann die Halterung bzw. Anbringung von jeder Maschinenkomponente
an der Rahmenanordnung hinsichtlich der Steifigkeit der Dämpfung
optimiert werden.
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Nachfolgend
werden die Erfindung und ihr Betrieb unter Bezugnahme auf die beigefügten
schematischen Zeichnungen beschrieben, in welchen
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1 schematisch
eine Vorrichtung für eine Produktions- und Behandlungslinie
einer Faser bahn gemäß einer Ausführungsform
in einer Seitenansicht zeigt,
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2 die
Vorrichtung gemäß 1 in einer Draufsicht
zeigt,
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3 eine
beispielhafte Darstellung des Frequenzverlaufs eines Maschinenbauteils
ist,
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4 eine
Kalanderanordnung gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung zeigt,
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5 eine
Kalanderanordnung gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung zeigt,
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6 eine
Kalanderanordnung gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung zeigt,
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7 die
Antriebsvorrichtung der Zwischenwalzen gemäß der
Erfindung zeigt,
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8 die
Teile der Antriebsvorrichtung von 7 in größerem
Detail zeigt,
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9 die
Halterung der oberen und/oder unteren Walze der Kalanderanordnung
gemäß einer Ausführungsform der Erfindung
zeigt,
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10 eine
Kalanderanordnung gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung zeigt,
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11 die
Austauschvorrichtung der unteren Walze der Kalanderanordnung in
einer Seitenansicht zeigt,
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12 die
Austauschvorrichtung von 11 in
einer Vorderansicht ist,
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13 die
Hubtischstruktur in einer Vorderansicht zeigt, welche so konstruiert
ist, dass sie in Verbindung mit der Kalanderanordnung verwendet werden
kann, und
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14 eine
Draufsicht der Hubtischstruktur von 13 ist.
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Obwohl
die Erfindung nachfolgend unter Bezugnahme auf die 1 und 2 bezüglich
eines Rollenschneiders mit einem Stütztrommelwickler beschrieben
wird, ist die Erfindung besonders gut zur Verwendung mit einem Zentrumswickler-Rollenschneider
geeignet.
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Die 1 und 2 sind
schematische Darstellungen einer Vorrichtung 10 einer Produktions- und
Behandlungslinie für eine Faserbahn gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung, wobei die Vorrichtung hier
ein Rollenschneider ist. Unter den Vorrichtungen der Produktions-
und Behandlungslinie der Faserbahn ist der Rollenschneider im Besonderen
eine, in welcher gleichzeitig auf der einen Seite ein empfindlicher
Prozess durchgeführt wird, wobei das Längsschneiden
durch den Schneidteil ausgeführt wird, und auf der anderen
Seite ein mit großen Massen in Verbindung stehender Prozess,
nämlich das Wickeln der Bahnkomponentenrollen 56. 1 zeigt
den Rollenschneider von der Seite und 2 zeigt
den Rollenschneider von oben, wobei die Behandlungsseite (TS) und
die Antriebsseite (DS) in unterschiedlichen Ebenen geschnitten sind.
Der Rollenschneider weist einen Abwickelteil 15, einen Schneidteil 20 und
einen Wickelteil 25 auf, welcher in dieser Ausführungsform
als eine Tragwickelrolle bzw. Tragrollenwickler mit einer Presswalze 40 und
Stütztrommeln 45 ausgeführt ist. Die
an dem Abwickelteil 15 zuvor erzeugte Maschinenrolle 16 wird
abgewickelt und mittels Leitwalzen 65 durch den Schneidteil 20 zu
dem Wickelteil 25 geleitet. Die Presswalze 40 wird
durch den Presswalzenbalken 43 gehalten, welcher an seinen
Enden an Führungen 50 angebracht ist, die im Wesentlichen
senkrecht zu der Längsachse der Stützwalzen verlaufen.
Dementsprechend ist, wenn der Wickelteil 25 verwendet wird,
die sogenannte Wickelhülsensperrvorrichtung 55 auch
an den Führungen 50 angebracht, welche im Wesentlichen
senkrecht zu der Längsachse der Tragwalzen verlaufen. 1 zeigt
die Schneidklingen 61 mit ihrer Tragstruktur 60 an
dem Rollenschneider als ein Beispiel einer empfindlichen Anordnung 66,
sowie den Teiler bzw. Trenner 68 der Komponentenbahnen
mit seinem Tragbalken.
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Der
Rollenschneider weist eine Rahmenanordnung 430 auf, welche
ein Teil aufweist, das aus einem Material besteht, welches Dämpfungseigenschaften
aufweist, die besser bzw. höher sind als eine aus monolithischen
Stahl hergestellte Struktur. In dieser Ausführungsform
ist das Teil ein Teil 32, welches aus mit Stahl verstärktem
Beton hergestellt ist. In 1 sind der
Abwickelteil 15 und der Schneidteil 20 des Rollenschneiders 10,
der Presswalzenbalken 43 sowie die Wickelhülsensperren 55 durch
das Teil 32 gehalten bzw. unter stützt, welches
aus mit Stahl verstärktem Beton besteht, und somit sind
die oben genannten Maschinenkomponenten des Rollenschneiders 10 miteinander
durch ein Teil verbunden, welches aus verstärktem Beton
besteht. Der mit Stahl verstärkte Beton erhöht
die Masse der Rahmenstruktur um einen wesentlichen Betrag und verbessert
die Vibrationsdämpfung. Dies führt zu einer wesentlichen
Verringerung der Wirkung von Vibrationen zwischen den an der Rahmenstruktur
angebrachten Maschinenkomponenten, und zwar sowohl durch die relativ
große Masse als auch durch die Zunahme der Dämpfung.
Somit wird die Wirkung der möglichen Vibration von jeder
Maschinenkomponente mit einer anderen Maschinenkomponente wirksam gedämpft.
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Das
aus mit Stahl verstärktem Beton bestehende Teil 32 weist
Befestigungsbereiche auf, an welchen die Maschinenkomponenten mit
ihren Lagergehäusen angebracht sind, z. B. mit Bezug auf ihre
Leitwalzen 65. Die Befestigungsbereiche sind vorzugsweise
metallische Anbringoberflächen, welche während
des Gießens des verstärkten Betons vorgesehen
werden. Vorzugsweise ist das Befestigungsverfahren derart, dass
die Ausrichtung der Maschinenkomponenten nach ihrer Installation
ermöglicht wird. Bei dieser Ausführungsform sind
das Schneidteil 20 und die Aktuatoren, welche die Bahn teilen
oder trennen, wie z. B. Walzen 67, zusätzlich mittels
eines elastischen Distanzstücks 70 von dem Teil 32 der
Rahmenanordnung, welches aus dem verstärk ten Beton besteht,
zusätzlich isoliert, wodurch der Schneidteil noch effektiver
von den Vibrationen anderer Maschinenkomponenten isoliert wird.
Dadurch wird das empfindliche Teil von Vibrationen isoliert und
das Teil, welches Impulse produziert, wie z. B. die Leitwalze, welche
die Bahn zu der Breitstreckwalze führt, wird an dem Rahmenteil
auf eine Art und Weise installiert, welche die Vibrationen dämpft.
Die Wirkungen der Vibrationen und ihre Steuerung kann dadurch weiter
verbessert werden, dass die Maschinenkomponenten tatsächlich
Befestigungseinrichtungen aufweisen, die mit Vibrationsdämpfungseigenschaften
versehen sind, die spezifisch für jede Maschinenkomponente
ausgewählt sind, wobei die Befestigungseinrichtungen die
Maschinenkomponenten an dem Rahmen aus verstärktem Beton
anbringen. In einigen Fällen können z. B. die
Rollen direkt an dem Betonrahmen angebracht werden.
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Die
Rahmenanordnung 30 gemäß der Ausführungsform
der Erfindung, die in 1 dargestellt ist, weist auch
ein aus Stahl bestehendes Teil 34 auf, an welchem die Stütztrommeln 45 des
Wickelteils 25 bei dieser Ausführungsform angebracht
bzw. abgestützt sind. Somit sind auf diese Art und Weise
insbesondere die Stütztrommeln 45 wirksam bezüglich
Vibrationen von dem Schneidteil 20, dem Presswalzenbalken 43 und
den Wickelhülsensperren 55 isoliert und somit
werden keine Vibrationsanregungen auf nachteilige Art und Weise
an andere Maschinenkomponenten des Rollenschneiders übertragen.
Gemäß einer Ausführungsform werden Maschinenkomponenten,
welche eine starke Tendenz zu vibrieren haben, von den anderen Maschinenkomponenten
der Vorrichtung dadurch isoliert, dass wenigstens zwei Maschinenkomponenten
der Vorrichtung an einer Rahmenanordnung oder einem Teil davon gehalten bzw.
gelagert bzw. unterstützt werden, welches ein diese verbindendes
Teil aufweist, welches aus mit Stahl verstärktem Beton
hergestellt ist. Somit ist der Rahmen im Wesentlichen vollständig
aus mit Stahl verstärktem Beton hergestellt und dient gleichzeitig sowohl
als Hauptlagerstruktur als auch als der Vibrationsisolator zwischen
den Maschinenkomponenten.
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In
einigen Fällen ist es zu bevorzugen, das Teil 34 des
Rahmens, an welchem die Tragrollen angebracht sind, in separate
Teile 34', 34'' zu teilen, wodurch die Impulse
von den Rollen nicht so gut aufeinander übertragen werden.
Somit kann eines der Teile 34', 34'' gemäß der
Erfindung ein Rahmen sein, der aus einem mit Stahl verstärktem
Beton hergestellt ist.
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Die
Wirkung der Erfindung kann weiter dadurch verbessert werden, dass
die Lagerung bzw. Halterung von jeder Maschinenkomponente an der Rahmenanordnung
bezüglich der Steifigkeit der Dämpfung optimiert
wird, z. B. auf die in der Ausführungsform der 1 und 2 dargestellte
Weise, so dass an der Anbringung an dem Rahmen das Schneidteil 20 mittels
eines elastischen Distanzstücks 70 von dem Teil 32 der
Rahmenanordnung isoliert ist. Das Vibrationsverhalten der gesamten Vorrichtung
kann besser gesteuert werden, wenn vibrationsdämpfender,
verstärkter Beton als der Rahmen oder zumindest als ein
Teil davon zuerst zum Isolieren der verschiedenen Maschinenkomponenten voneinander
und dann, um zusätzlich die Anbringung von jeder Maschinenkomponente
mit den gewünschten Eigenschaften zu erzeugen, verwendet
wird. Jede Anbringung einer Maschinenkomponente an den Rahmen kann
hinsichtlich der Steifigkeit der Dämpfung separat optimiert
werden. In der Praxis kann dies z. B. bedeuten, dass die Steifigkeit
der Lagerung an den Rahmen für den vibrationsempfindlichen
Querbalken derart ist, dass die Beziehung zwischen der wichtigsten
Anregungsfrequenz und der niedrigsten nominalen Biegefrequenz so
gewählt wird, dass das Transmissionsvermögen der
Vibrationen von dem Rahmen zu dem Balken ausreichend gering oder
wie gewünscht ist.
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2 stellt
zusätzlich beispielhaft dar, wie das Teil 32,
welches aus Material mit besseren Vibrationsdämpfungseigenschaften
als monolithischer Stahl, wie z. B. mit Stahl verstärkter
Beton, massiver wird als das im Stand der Technik aus Stahl hergestellte
Teil. In einigen Anwendungen kann das Teil 32 ein Tragstrukturteil
für die Vorrichtung und ein zusätzliches Massenteil
für die Vorrichtung aufweisen, vorzugsweise jedoch als
eine einheitliche Struktur. Mit Tragstruk turteil ist das Teil der
Rahmenanordnung gemeint, welches aus Festigkeitsgründen
notwendig ist, d. h. die nach den Dimensionierungsprinzipien des
konventionellen Ingenieurwesens definierte Struktur. In der Praxis
bedeutet dies, dass mit der Vorrichtung gemäß der
Erfindung die Masse der Rahmenanordnung auf einfache Weise erhöht
werden kann, insbesondere zur Verbesserung des Vibrationsverhaltens,
und zwar mehr als es die Situation nur auf Basis von Festigkeitsgründen
erlaubt, d. h. die Masse des Rahmens überschreitet diejenige, welche
durch die Dimensionierungsprinzipien der traditionellen Ingenieurtechnik
definiert wird, und die Masse ist derart erhöht worden,
dass sich die Vibrationsbedingungen wesentlich verbessert haben.
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3 simuliert
die Vibration einer sensiblen bzw. empfindlichen Maschinenkomponente,
wie z. B. eines unteren Rakelbalkens, auf den Impuls von einer anderen
Maschinenkomponente, und zwar sowohl mit einer konventionellen Anordnung
(durchgezogene Linie) als auch mit einer Anordnung gemäß der
Erfindung (gestrichelte Linie). Diese Maschinenkomponenten sind
miteinander durch den Rahmen verbunden. Der Wechsel von einer konventionellen Stahlrahmenstruktur
zu der Struktur mit verstärktem Beton wird so geformt,
dass bei einer Anordnung mit verstärktem Beton die relative
Dämpfung des Rahmens das Zehnfache ist, die Nominalfrequenz
von 10 Hz auf 5 Hz abfällt und die Masse auf das Doppelte im
Vergleich zu der konventionellen Rahmenstruktur steigt. Wenn der
Impuls der die Anregung erzeugenden Maschinenkomponente in dem Fall
gemäß der Erfindung (gestrichelte Linie) dieselbe
bleibt, werden die Amplituden der Vibration in den Resonanzen um über
50 im Vergleich zu der Anordnung gemäß einer konventionellen
Lösung (durchgezogene Linie) verringert. In der Figur repräsentiert
die horizontale Achse die Frequenz der Vibrationen in Hertz und
die vertikale Achse repräsentiert die Bewegung pro Krafteinheit.
Die niedrigste Spitze repräsentiert die Nominalfrequenz
des Rahmens, die zweit niedrigste ist diejenige der empfindlichen
Maschinenkomponente und die dritte diejenige der den Impuls weitergebenden
Maschinenkomponente. Die Amplituden von allen Resonanzspitzen sinken,
insbesondere die Spitze der empfindlichen Maschinenkomponente bei
der Frequenz von ungefähr 15 Hz.
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4 stellt
schematisch die Kalanderanordnung 110 einer Ausführungsform
der Erfindung dar. Die Kalanderanordnung weist einen Stapel von
Walzen 115.1, 115.2, 120.1, 120.2 auf,
welche in Walzenspaltverbindung miteinander gebracht werden können.
Der Stapel weist die sogenannte obere Walze 120.1 und die
untere Walze 120.2 und ihre Zwischenwalzen 115.1, 115.2 auf.
Diese Art von Kalander ist ein sogenannter Mehrwalzenkalander. Typischerweise
sind die obere und untere Walze sogenannte Durchbiegungsausgleichswalzen
und die Zwischenwalzen sind abwechselnd angeordnete, mit weicher Oberfläche 115.1 und
harter Oberfläche 115.2 ausges tattete Walzen.
In der in 4 dargestellten Ausführungsform
ist der Stapel im Wesentlichen vertikal, aber es ist auch möglich,
den Stapel in einen bestimmten Winkel anzuordnen.
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Die
Kalanderanordnung weist auch einen Tragrahmen 130 auf.
In der Ausführungsform von 4 werden
die Zwischenwalzen 115.1, 115.2 durch den Tragrahmen 130 über
Hebelarme 125, d. h. rollenspezifische Anbringeinrichtungen
gehalten. Jeder Hebelarm ist über Lager 135 durch
den Tragrahmen 130 drehbar gehalten. Jede Walze ist auf der
dem Lager gegenüber liegenden Ende mit einer an dem anderen
Ende angeordneten Antriebseinrichtung 140 an dem Hebelarm
gehalten, mittels welcher die Position der Walze in der Anordnung
sowie ihre Wirkung auf die Behandlung der Faserbahn mittels Einstellung
der Walzenspaltlast beeinflusst werden kann.
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Die
Kalanderanordnung weist des Weiteren sogenannte Flyer- bzw. Rechenrollen 116 in
Verbindung mit ihrer Zwischenwalze auf. Die Faserbahn W wird so
geleitet, dass sie in der Kalanderanordnung durch aufeinander folgende
Walzenspalte N über die Flyerwalze 116 läuft,
so dass die Bahnabdeckung auf den oberen Walzen 120.1, 120.2 und
den Zwischenwalzen 115.1, 115.2 minimiert wird.
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In
der Ausführungsform von 4 wird die obere
Walze 120.1 starr gehalten und die untere Walze 120.2 wird einstellbar
gehalten, geführt von der Führung 145 und
gehalten durch den Belastungszylinder 150. Die Position
der unteren Walze 120.2 im Bezug auf den Tragrahmen (z.
B. schnelles Öffnen der Walzenspalte) kann mittels der
Belastungszylinder 145 eingestellt werden und sie können
auch zum Beeinflussen der Walzenspaltlast der Walzen auf eine an
sich bekannte Art und Weise verwendet werden. Die obere Walze 120.1 wird
in dieser Ausführungsform auch durch den Betonrahmen 160 über die
Grundplatte gehalten. Das tatsächliche detaillierte Verfahren
zum Befestigen der Maschinenkomponenten an dem Betonguss kann von
Fall zu Fall variieren.
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In
der in 4 dargestellten Ausführungsform ist der
Tragrahmen 130 der Kalanderanordnung 110 dafür
vorgesehen, direkt an dem Gebäudefundament 160,
welches als Betonfundament ausgebildet ist, angebracht zu werden.
Bei dieser Ausführungsform ist der Tragrahmen mit einer
Greifeinrichtung 165 auf wenigstens einer Seite desselben
ausgestattet, wobei die Greifeinrichtung in dem Gussbeton bleibt.
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Die
Kalanderanordnung ist so installiert, dass der betriebsbereite Tragrahmen
auf seinem gewünschten Ort positioniert und der Beton gegossen wird.
Wenn sich der Beton verfestigt, verriegelt er den Tragrahmen in
seiner Position. Der Tragrahmen wirkt teilweise als ein Teil der
Gießform, welche die tatsächliche Form in einem
bestimmten Bereich ersetzt. Der den Tragrahmen fixierende Guss kann
der tatsächliche Gießkörper des Fundaments
sein oder der Tragrahmen kann als ein nachträglicher Guss
an dem Betonfundament angebracht werden. Die anderen Teile der Kalanderanordnung
werden an dem Tragrahmen installiert, nachdem der Beton bereits ausgehärtet
ist.
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In
der Ausführungsform von 4 ist auch die
Tragstruktur 146 der Führung 145, die
zu der Halterung der unteren Walze gehört, an dem Betonguss des
Gebäudefundaments 160, d. h. des Betonfundaments
des Gebäudes, angebracht.
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5 zeigt
eine weitere Ausführungsform. Sie stimmt im Wesentlichen
mit der in der 4 dargestellten Ausführungsform überein
und deshalb wird eine entsprechende Nummerierung der Bezugszeichen
in 5 verwendet. Die folgende Beschreibung geht hauptsächlich
auf die Unterschiede zwischen der Ausführungsform von 5 und
der Ausführungsform von 4 ein. In
der Ausführungsform von 5 weist
der Tragrahmen 130 ein Befestigungsteil 131 auf, über
welches der Tragrahmen 130 abnehmbar an dem Betonfundament
angebracht ist. Somit wird nur der Befestigungsteil 131 benötigt, wenn
das Gebäudefundament 160 gegossen wird, und das
Anbringen des Tragrahmens mittels z. B. einer Bolzenverbindung 132 kann
später durchgeführt werden. Das Profil des Befestigungsteils
kann z. B. U-förmig sein, wodurch der Guss sich in dasselbe
an eine Befestigungsfläche 133 erstrecken kann.
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Die
Ausführungsform von 5 zeigt
auch, dass die obere Walze 120.1 auch an dem Tragrahmen 130 angebracht
sein kann.
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6 zeigt
eine Kalanderanordnung gemäß einer dritten Ausführungsform
der Erfindung. Hier kann der Tragrahmen 130 so ausgeführt
werden, dass er den Raum 134 aufweist, d. h. er kann vollständig
oder in seiner Gesamtheit hohl ausgebildet sein, so dass der Betonguss
der Rahmenstruktur 160 sich im Wesentlichen innerhalb des
Hilfsrahmens erstrecken kann.
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Somit
kann die Kalanderanordnung sehr steif und mit guten Vibrationsdämpfungseigenschaften
ausgeführt werden. Zusätzlich ist die Menge von benötigtem
Stahl erheblich geringer als bei aus dem Stand der Technik bekannten
Lösungen.
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Die 7 und 8 stellen
die Antriebsvorrichtung 170 der Zwischenwalzen 115.1, 115.2 gemäß der
Erfindung dar. Die Antriebsvorrichtung weist ein erstes Zahnriemenrad 172,
welches mit der Zwischenwalze 115.1, 115.2 und über
eine Riemenschleife mit der Spannscheibe 174 verbunden
ist, und ein zweites Zahnriemenrad 176 auf, welches mit dem
Antriebsmotor 178 verbunden ist. Die Antriebsvorrichtung 170 wird
durch die Tragstrukturen der Zwischenwalze gehalten (nicht dargestellt).
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In
der Antriebsvorrichtung der Zwischenwalze 115.1, 115.2 ist
eine Vielzahl von parallelen Zahnriemen 180 anstatt eines
breiten Riemens vorgesehen. Vorzugsweise sind zwei Zahnriemen Seite
an Seite angeordnet, so dass dazwischen ein Raum bzw. eine Lücke 182 gebildet
ist, welche eine Breite aufweist, die ungefähr der Höhe
des Zahns des Riemens entspricht. Somit erstreckt sich die Breite
des Rads über die Breite von zwei Zahnriemen und vorzugsweise
haben sie einen einheitlichen Aufbau, wodurch die Struktur der Zahnnuten
in dem Bereich beider Riemen identisch ist. Der Spalt 182,
der eine Breite aufweist, die ungefähr der Höhe
des Zahns entspricht, ist mittig in der Längsrichtung der
Räder 172, 176 angeordnet und wird vorzugsweise
durch maschinelle Bearbeitung hergestellt, wobei die Tiefe des Spalts
wenigstens so tief wie der Zahnspalt, vorzugsweise geringfügig
tiefer ist. Die Nut bzw. der Spalt 182 wirkt als ein Austrittsweg
für die Luft, wenn der Zahn 181 des Zahnriemens
in den Spalt 173 eintritt, wenn die Vorrichtung läuft.
Eines der Riemenräder weist Vorsprünge bzw. Flansche 184 auf
der Außenseite auf, welche verhindern, dass sich die Riemen 180 verschieben.
Die Spannscheibe 174 ist mit einer Erweiterung oder einem
Vorsprung 185 versehen, der der Breite des Spalts 182 entspricht
und bis zu dem Umfang der Ummantelung des Rads verläuft, im
Wesentli chen mittig in seiner Längsrichtung, so dass im
Einsatz der Vorsprung 185 zwischen den Riemen 180 angeordnet
ist. Der Vorsprung 185 trennt die Riemen 180 und
hält somit den Spalt 182 der Räder für
die Abführung von Luft frei.
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Somit
verbleibt ein Austrittsweg für Luft auf beiden Seiten des
Zahnriemens. Der Auslassbereich der von der Zahnnut ausgestoßenen
Luft vergrößert sich im Bezug auf die gesamte
Breite des Zahnriemens erheblich. Die Geschwindigkeit der Luftströmung
verringert sich ebenfalls beträchtlich, wodurch auch die
Geräusche verringert werden. Bei der Erfindung ist es möglich,
die jeweiligen Räder 172, 176 mit einer
Erweiterung zu versehen, welche die Zahnriemen getrennt hält,
es ist aber technisch einfacher, die Spannscheibe 174 mit
einem Flansch zu versehen, weil es sich um ein glattes Rad handelt.
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9 zeigt
die Halterung der oberen und/oder unteren Walze 120.1, 120.2 der
Kalanderanordnung 110 gemäß der Erfindung.
Vorzugsweise weist die Halterung der oberen Walze eine fest an dem
Tragrahmen 130 angeschweißte und aus Stahlguss
hergestellte Gabel 190 auf, an welcher die Lager 192 der
oberen Walze 120.1 angebracht sind. Die Halterung der unteren
Walze weist eine der Gabel 190 entsprechende Struktur auf,
welche auch fest mit dem Tragrahmen 130 verbunden sein
kann.
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Sie
kann jedoch alternativ auch mittels einer Bolzenverbindung lösbar
verbunden sein.
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Die
Anbringflächen 195 des Lagers sind konische Flächen,
welche es erlauben, die Anbringung sogar selbstverriegelnd auszuführen,
mit entsprechender Berücksichtigung an die Sicherheit am
Arbeitsplatz, mittels einer geeigneten Dimensionierung des Winkels.
Dabei sollte der Winkel α < 8° betragen. Die neue Konstruktion
erlaubt eine schnellere und sicherere Art des Wechselns der oberen
und unteren Walze der Kalanderanordnung, eine einfachere Konstruktion
aufgrund der verringerten Anzahl an Bauteilen in der Konstruktion
und eine stärkere bzw. steifere Konstruktion bezüglich
der Position der oberen Walze, sowie eine schnellere und genauere
Montage (Positionierung sowohl in Breitenrichtung der Bahn als auch
vertikal).
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10 zeigt
ebenfalls eine weitere Ausführungsform eines Kalanders
gemäß der Erfindung, mittels welchem die Kalanderanordnung
sowohl im Mehrwalzen- also auch im Teilwalzenspalt-Modus angetrieben
werden kann. Die Lösung von 10 weist
einen Hilfsrahmen 1100 auf, in welchem eine untere Walze 120.2',
wobei die Walze vorzugsweise eine biegungskompensierte Walze ist,
sowie eine erste 115.1' und eine zweite Zwischenwalze 115.2' angebracht
sind. Der Walzenspaltwinkel β der unteren Walze 120.2'
und der ersten und zweiten Zwi schenwalze 115.1', 115.2' weicht
ungefähr 14–22° von der Vertikalen ab.
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Der
Hilfsrahmen 1100 wird durch den Tragrahmen 130 des
Kalanders oder durch das Gebäudefundament gehalten, welches
es, wie in 10 dargestellt ist, mit z. B.
einer Gleitführung 145 oder einem Hebelmechanismus
hält, welche eine geführte vertikale Bewegung
des Hilfsrahmens ermöglichen. Die anderen Zwischenwalzen 115.1, 115.2 werden durch
den Tragrahmen 130 der Kalanderanordnung gehalten.
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Die
erste 115.1' und die zweite 115.2' Zwischenwalze
werden durch den Hilfsrahmen 1100 mittels einer Gleitführung
oder eines Hebelmechanismus gehalten. Die untere Walze 120.2'
wird durch den Hilfsrahmen 1100 fest gehalten und die Walze
ist vorzugsweise eine mantelbelastete Durchbiegungsausgleichswalze.
Die Ausgabewalze 116.1 wird durch eine weitere Zwischenwalze 115.2 gehalten und
sie bewegt sich somit mit dieser Walze. Die Ausgabewalze 116.2 wird
durch den Hilfsrahmen 1100 gehalten.
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Die
Anordnung von 10 kann angetrieben sein, z.
B. so, dass bei Qualitäten, welche mehr Oberflächenbehandlung
erfordern, wie z. B. glänzende Qualitäten, der
gesamte Walzensatz während des Kalandrierens verwendet
wird und sämtliche Walzenspalte geschlossen sind, wodurch
die Bahn W in den Walzenspalt zwischen der oberen Walze 120.1 und der
obersten Zwischenwalze 115.1 geleitet wird. Wenn die Walzenspalte
geschlossen sind, bewegen sich die an dem Hilfsrahmen 1100 angebrachten
Zwischenwalzen 115.1', 115.2' in Richtung der
unteren Walze 120.2' und die untersten Walzenspalte werden geschlossen.
Die nächsten Walzenspalte in dem Walzensatz werden mittels
eines Belastungszylinders 150 geschlossen, welcher die
Zwischenwalzen mitnimmt und den gesamten Walzensatz beim Aufsteigen
schließt. Während des Schließens des
Walzensatzes können die Zwischenwalzen typischerweise um
bis zu ungefähr 95 ihres eigenen Gewichts leichter gemacht
werden. Die Dimensionierung der Zwischenwalze 115.2' zieht
die durch die asymmetrische Belastung erzeugten Biegekräfte
in Betracht. Die Walzen von ähnlicher Bauart (Walzen mit
harter und weicher Oberfläche) in der Anordnung können gegenseitig
austauschbar sein.
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Das
schnelle Öffnen des Walzensatzes kann so durchgeführt
werden, dass die Linienlast zuerst zurückgenommen wird
und die Walzenspalte in einer an sich bekannten Weise von oben nach
unten öffnen. Die Zwischenwalzen 115.1', 115.2' können
weg von der unteren Walze 120.1 in dem Hilfsrahmen bewegt
werden, sobald ein Spalt zwischen der oberen, von dem Hilfsrahmen
gehaltenen Zwischenwalze 115.2' und der durch den Tragrahmen 130 gehaltenen,
untersten Zwischenwalze 115.1 gebildet ist, wenn sich der
Hilfsrahmen nach unten bewegt. Auch die Profile der oberen und unteren
Walzen (Durchbiegungsausgleichswalzen) können während
eines schnellen Öffnens in gegenüberliegende Richtungen bewegt
werden.
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Wenn
zum Beispiel matte Qualitäten in den unteren Teil des Walzensatzes
kalandriert werden, wird der Teilwalzenspaltantrieb durch Verschieben der
ersten Zwischenwalze 115.1', welche von dem Hilfsrahmen
gehalten ist, und der zweiten Zwischenwalze 115.2' in Richtung
der unteren Walze 120.2' durchgeführt, wodurch
die Walzenspalte geschlossen werden. Dadurch wird die Bahn W' in
Richtung der Vorrichtung zwischen die von dem Hilfsrahmen gehaltene
obere Zwischenwalze 115.2' und die von dem Tragrahmen 130 gehaltene
unterste Zwischenwalze 115.1 geleitet, wie in 10 mittels
einer gestrichelten Linie dargestellt. Die erste Zwischenwalze 115.1'
und die zweite Zwischenwalze sind mit ihren eigenen Antriebseinrichtungen
ausgestattet (nicht dargestellt).
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Die
Linienlast wird mittels des Verstärkungsrands bzw. des
Profils der unteren Walze 120.2' gebildet. Der Winkel β gegenüber
der Vertikalen zwischen den Walzen 120.2', 115.1', 115.2' des
Hilfsrahmen hilft, Nulllastbereiche der Lager zu vermeiden und es
können geringe Linienlasten von 5–30 N/m kalandriert
werden. Während des schnellen Öffnens können
die Zwischenwalzen 115.1', 115.2' von der unteren
Walze weg bewegt werden. Die untere Walze 120.2' kann zusätzlich
von der Richtung der Belastung weg bewegt werden.
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Mittels
der Lösung muss die Halterung der unteren Walze 120.2'
der Kalanderanordnung oder die Zwischenwalzen 115.1', 115.2' nicht
in unterschiedliche Positionen gewechselt werden, um eine Nulllast
zu vermeiden, wenn die Kalandrierung von glänzenden Qualitäten
auf matte Qualitäten geändert wird. Dadurch wird
verhindert, dass die Veränderung der Qualität
mit dem Kalander schneller ist als das mechanische Positionieren
unterbunden wird. Aufgrund der profilbelasteten, biegungskompensierten Walze
ist das Einstellen der Linienlast genauer als das Einstellen der
Linienlast einer Walze mit festem Profil, welches sich auf einem
Führungsmechanismus bewegt. Dies ermöglicht es
auch, die unterste biegungskompensierte Walze direkt mit einem Dachkran
ohne Haken oder einer separaten Austauschgabel zu wechseln.
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Die 11 und 12 zeigen
eine Austauschvorrichtung 1200 der unteren Walze 120.1 der Kalanderanordnung
in einer Vorder- und Seitenansicht. Die Austauschvorrichtung 1200 ist
außerhalb des Rahmens der Kalanderanordnung 110 angeordnet,
um entlang einer auf der unteren Platte 1210 des Rahmens
maschinell hergestellten Oberfläche zu laufen. Diese Lösung
vermeidet die Verwendung separater Schienen, ihre Montage und die
Verwendung von losen Stücken, wenn die Bahn durch den Keller verläuft.
Zusätzlich kann mit einem Doppelrahmenmaschinenmodell dieselbe
Austauschvorrichtung zum Austauschen beider unterer Walzen verwendet werden.
Die Austauschvorrichtung wird so gelenkt, dass sie in Kontakt mit
der unteren Walze kommt und die untere Walze wird an der Austauschvorrichtung 1200 gehalten
und von dem Kalander weg bewegt. Die Walze 120.2 wird von
dem Kalander unter Abstützung durch die Austauschvorrichtung
in einen Abstand gebracht, an welchem sie mittels eines Krans 1220 von
der Austauschvorrichtung 1200 weggehoben werden kann.
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13 zeigt
eine Hubtischstruktur 1300 zum Assistieren beim Austauschen
der Walzen der Kalanderanordnung als eine Vorderansicht und in 14 als
eine Draufsicht. Die in den Figuren dargestellte Hubtischstruktur 1300 ist
eine dreiteilige Konstruktion, welche ein zentrales Teil 1310,
d. h. den zentralen Korridor 1310 mit an den Enden desselben
angeordneten Endkörben 1320, aufweist. Die Anordnung weist
auch vertikale Rahmenteile 1330 auf, an welchen die Endkörbe 1320 mittels
Führungseinrichtungen 1340, wie zum Beispiel Führungsschienen,
angeordnet sind. Die Anordnung weist auch einen Hebemechanismus
(nicht dargestellt) zum Anheben der Hubtischstruktur und/oder der
Endkörbe entlang der Führungsschiene nach oben
und nach unten auf. Die Endkörbe 1320 sind mit
einer Verriegelungsvorrichtung 1350 versehen, mittels welcher
der zentrale Teil 1310 an den Endkörben 1320 ange bracht
und verriegelt werden kann, wodurch der zentrale Teil 1310 auf der
Bodenebene gelassen oder positioniert werden kann und die Endkörbe
auf dem Endbereich des Walzensatzes der Kalanderanordnung nach oben
und unten angetrieben werden können. Dadurch besteht keine
Notwendigkeit, zu irgendeinem Zeitpunkt die Walze über
den zentralen Bereich des Hubtischs anzuheben, und dennoch kann
der Hubtisch beim Überwachen der Bedingungen des Walzensatzes
im normalen Betrieb durch Verriegeln des zentralen Teils mit den
Endkörben verwendet werden.
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Es
sollte bemerkt werden, dass oben nur einige der bevorzugtesten Ausführungsformen
beschrieben sind. Somit ist es offensichtlich, dass die Erfindung
nicht auf die oben genannten Ausführungsformen beschränkt
ist, sondern auf vielerlei Arten innerhalb des durch die beigefügten
Ansprüche definierten Schutzbereichs angewendet werden kann.
Es sollte im Besonderen bemerkt werden, dass die Erfindung auch
an der Wickelmaschine bzw. dem Aufwickler der Faserbahnmaschine
angewendet werden kann, wo man in bestimmten Situationen auf ein
entsprechendes Problem treffen kann. Die in Verbindung mit verschiedenen
Ausführungsformen beschriebenen Merkmale können
auch in Verbindung mit anderen Ausführungsformen innerhalb
des erfindungsgemäßen Bereichs verwendet werden und/oder
unterschiedliche Anordnungen können aus den beschriebenen
Merkmalen kombiniert wer den, falls dies gewünscht und technisch
durchführbar ist.
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Die
Lösung gemäß der Erfindung kann auch an
einer Vielzahl von Papierqualitäten angewendet werden,
von welchen die wichtigsten nachfolgend diskutiert werden.
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Papier
und Pappe bzw. Karton sind in einer breiten Vielfalt von Arten erhältlich
und können gemäß ihrem Riesgewicht in
zwei Qualitäten unterteilt werden: Papier mit einer einzelnen
Lage und einem Riesgewicht von 25–300 g/m2 und
in mehrlagiger Technologie hergestellte Pappe, die ein Riesgewicht von
150–600 g/m2 aufweisen. Es sollte
bemerkt werden, dass die Abgrenzung zwischen Papier und Pappe flexibel
ist, weil Pappequalitäten mit den niedrigsten Gewichten
leichter sind als die schwersten Papierqualitäten. Allgemein
ausgedrückt, wird Papier zum Drucken und Pappe zum Verpacken
verwendet.
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Die
nachfolgenden Beschreibungen sind Beispiele von derzeit an Faserbahnen
angewendeten Werten und es können beträchtliche
Abweichungen von den angegebenen Werten auftreten.
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Auf
mechanischer Pulpe basierende, d. h. Holz aufweisende Druckpapiere,
beinhalten Zeitungs-, unbeschichtetes Magazin- und beschichtetes Magazinpapier.
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Zeitungspapier
ist entweder vollständig aus mechanischer Pulpe zusammengesetzt
oder kann einige gebleichte Nadel- bzw. Weichholzpulpe (0–15%) und/oder
recycelte Fasern aufweisen, um einen Teil der mechanischen Pulpe
zu ersetzen. Allgemeine Werte für Zeitungspapier können
wahrscheinlich wie folgt angegebenen werden: Riesgewicht 40–48,8 g/m2, Aschegehalt (SCALA-P 5: 63) 0–20%,
PPS S10-Rauheit (SCALA-P 76–95) 3,0–4,5 μm,
Bendtsen-Rauheit (SCALA-P21: 67) 100–200 ml/min, Dichtigkeit
600–750 kg/m3, Helligkeit (ISO
2470: 1999) 57–63% und Opazität (ISO
2470: 1998) 90–96%.
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Unbeschichtetes
Zeitschriftenpapier (SC = superkalandriert) weist üblicherweise
mechanische Pulpe mit 50–70%, gebleichte Weichholzpulpe
mit 10–25% und Füllstoffe mit 15–30%
auf. Typische Werte für kalandriertes SC-Papier (das z.
B. SC-C, SCB und SC-A/A+ beinhaltet) beinhalten Basisgewichte von
40–60 g/m2, Aschegehalt (SCALA-P
5: 63) 0–35%, Hunter-Glanz (SIO(DIS 8254/1) < 20–50%,
PPS S10-Rauheit (SCALA-P 76: 95) 1,0–2,5 μm, Dichtigkeit
700–1250 kg/m3, Helligkeit (ISO
2470: 1999) 62–70% und Opazität (ISO
2470: 1998) 90–95%.
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Beschichtetes
Zeitschriftenpapier (LWC = beschichtetes Leichtgewicht) beinhaltet
mechanische Pulpe mit 40–60%, gebleichte Weichholzpulpe mit
25–40% und Füll- und Beschichtungsfarben mit 20–35%.
Allgemeine Werte für LWC-Papier können wie folgt
angenommen werden: Riesgewicht 40–70 g/m2,
Hunter-Glanz 50–65%, PPS S10-Rauheit 0,8–1,5 μm
(Offset) und 0,6–1,0 um (Roto), Dichtigkeit 1100–1250
kg/m3, Helligkeit 70–75% und Opazität
89–94%.
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Allgemeine
Werte für MFC-Papier (maschinenfertig bearbeitet, beschichtet)
können wie folgt angenommen werden: Riesgewicht 50–70%,
Hunter-Glanz 25–70%, PPS S10-Rauheit 2,2–2,8 μm, Dichtigkeit
900–950 kg/m3, Helligkeit 70–75%
und Opazität 91–95%.
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Allgemeine
Werte für FCO-Papier (Offsetfilmbeschichtet) können
wie folgt angenommen werden: Riesgewicht 40–70 g/m2, Hunter-Glanz 45–55%, PPS S10-Rauheit
1,5–2,0 μm, Dichtigkeit 1000–1050 kg/m3, Helligkeit 70–75% und Opazität
91–95%.
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Allgemeine
Werte für MWC-Papier (beschichtet, mittleres Gewicht) können
wie folgt angenommen werden: Riesgewicht 70–90 g/m2, Hunter-Glanz 65–75%, PPS S10-Rauheit
0,6–1,0 μm, Dichtigkeit 1150–1250 kg/m3, Helligkeit 70–75% und Opazität
89–94%.
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HWC
(Schwergewicht, beschichtet) weist ein Riesgewicht von 100–135
g/m2 auf und es kann sogar mehr als zwei
Mal beschichtet werden.
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Aus
Pulpe hergestellte, holzfreie Druckpapiere oder Feinpapiere beinhalten
unbeschichtete und beschichte te, auf Pulpe basierende Druckpapiere,
bei welchen der Anteil von mechanischer Pulpe weniger als 10% beträgt.
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Unbeschichtete,
auf Pulpe basierende Druckpapiere (WFU) beinhalten gebleichte Birkenholzpulpe
mit 55–80%, gebleichte Weichholzpulpe mit 0–30%
und Füllstoffe mit 10–30%. Die Werte bei WFU sind
sehr unstabil: Riesgewicht 50–90 g/m2 (bis zu
240 g/m2), Bendtsen-Rauheit 250–400
ml/min, Helligkeit 86–92% und Opazität 83–98%.
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Bei
den gestrichenen, auf Pulpe basierenden Druckpapieren (WFC), variieren
die Mengen der Beschichtung gemäß den Anforderungen
und dem Verwendungszweck sehr stark. Die folgenden Werte sind typisch
für ein- und zweimal beschichtete, auf Pulpe basierendes
Druckpapier: einmal beschichtet, Riesgewicht 90 g/m2,
Hunter-Glanz 65–80%, PPS S10-Rauheit 0,75–2,5 μm,
Helligkeit 80–88% und Opazität 91–94%,
zweimal beschichtet, Riesgewicht 130 g/m2,
Hunter-Glanz 70–80%, PPS S10-Rauheit 0,65–0,95 μm,
Helligkeit 83–90% und Opazität 95–97%.
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Träger-
bzw. Trennpapier weist ein Riesgewicht innerhalb des Bereichs von
25–150 g/m2 auf.
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Anderes
Papier beinhaltet z. B. Kraftsackpapier, Papiertaschentücher
und Tapeten.
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Bei
der Pappeherstellung wird chemische Pulpe, mechanische Pulpe und/oder
recycelte Pulpe verwendet. Pappe kann gemäß ihrer
Anwendung z. B. in die folgenden Hauptgruppen unterteilt werden:
- – Wellpappe, welche eine Decklage
und ein Fluting aufweist.
- – Graupappe, welche zur Herstellung von Schachteln
und Kisten verwendet wird. Graupappen beinhalten z. B. Flüssigkeitsverpackungspappen
(FBB = Faltgraupappe, WLC = Faltschachtelkartons, SBS = SBS-Pappe
bzw. Zellstoffpappe).
- – Graphikpappen, welche zur Herstellung von z. B. Karten,
Ordnern, Mappen, Schachteln, Einbänden usw. verwendet werden.
- – Tapeten.
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Zusammenfassung Vorrichtung
für eine Faserbahn-Produktions- oder Handhabungslinie
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung (10) für
eine Produktions- und Behandlungslinie einer Faserbahn, welche eine
Rahmenanordnung (30) und Maschinenkomponenten (20, 40, 45, 55, 60, 67)
aufweist, die zur Behandlung der Faserbahn ausgebildet und in Verbindung
mit der Rahmenanordnung angeordnet sind. Wenigstens zwei Maschinenkomponenten
(60, 67) der Vorrichtung sind durch die Rahmenanordnung
(30) oder ein Teil davon, welches dieselben verbindet,
unterstützt bzw. gehalten, und weist ein Teil (32)
auf, welches aus einem Material besteht, welches bessere Dämpfungseigenschaften
als monolithischer Stahl aufweist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
-
- - US 4691488 [0005]
- - US 6578473 [0006]
- - FI 117902 [0008]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - ISO 2470:
1999 [0083]
- - ISO 2470: 1998 [0083]
- - ISO 2470: 1999 [0084]
- - ISO 2470: 1998 [0084]