-
Schnurartiger Zünder für Sicherheitszündschnüre Die Erfindung bezieht
sich auf einen verbesserten schnurartigen Zünder, der zum Zünden von Sicherheitszündschnüren
Verwendung finden kann. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Verbesserung
des schnurartigen Zünders gemäß der britischen Patentschrift 746 843.
-
In der britischen Patentschrift 746 843 ist ein schnurartiger Zünder
mit einer biegsamen, wasserdichten Zündhülle beschrieben, welche einen gasdichten
Dochtkörper einschließt, wobei die Hülle aus einer Masse aus einem nichtdetonierenden
verbrennenden Gemisch mit geringer Gasentwicklung und einer hohen Wärmeentwicklung
besteht. Das Gemisch besteht aus einer homogenen Mischung aus Oxydations- und Reduktionsmitteln,
die durch ein nichtdetonierendes brennbares Bindemittel zusammengehalten werden
und wobei der Dochtaufbau wenigstens ein Dochtelement aus wenigstens einem fadenförmigen
Teil aufweist. Der Dochtaufbau kann Luftspalte haben, und sein fadenförmiger Teil
kann mit einer schnellbrennenden, nichtdetonierenden, gaserzeugenden Brennmasse
imprägniert sein. Das Dochtelement oder die Dochtelemente können aus Papiergarn
oder Baumwollgarn. aus mehreren verdrillten Fäden bestehen; der fadenförmige Teil
kann mit einer schnellbrennenden, nichtdetonierenden, gaserzeugenden Brennmasse
durchtränkt sein. Dies kann z. B. eine gemahlene Schwarzpulver- und Nitrocellulosemasse
sein. Der Dochtaufbau als ganzer kann mit fadenförmigen Materialien verdrillt oder
verdrillt und umgeben sein, wobei wenigstens ein sich in Längsrichtung erstreckender
Metalldraht in den gasdurchlässigen Dochtaufbau eingeschlossen ist.
-
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf einen schnurartigen Zünder,
bei welchem ein fadenförmiges Gebilde, welches in eine oben beschriebene Umhüllung
eingeschlossen ist, mit einer schnellbrennenden, nichtdetonierenden, gaserzeugenden
Brennmasse vereinigt ist.
-
Bei Zündern gemäß der britischen Patentschrift 746 843 kann Feuchtigkeit
zum Dochtaufbau im Falle eines plötzlichen Zerreißens der biegsamen und wasserdichten
Zündhülle eindringen; diese Feuchtigkeit findet ihren Weg längs dem fadenförmigen
Material, welches mit der abbrennenden Masse, wie oben angegeben, durchtränkt ist
und kann dadurch eine reguläre Entzündung und Verbrennung des den Dochtaufbau durchdringenden
Gases verhindern.
-
Die Erfindung betrifft nunmehr einen mit wasserdichter Umhüllung versehenen
schnurartigen Zünder für die Enden von Sicherheitszündschnüren, wobei dieser Zünder
mit einer Brandsatzseele aus zwei verschiedenen schnell brennenden Sätzen versehen
ist und der Kern. aus einem axial angeordneten Metalldraht mit einem Belag eines
schnell abbrennenden Brandsatzes besteht, der mit Textilfäden lose umwickelt ist.
Das Neue der Erfindung besteht darin, daß zwischen äußerer Umhüllung und dem Textilbelag
eine gasarm und heiß abbrennende Brandmasse konzentrisch angeordnet ist.
-
Die Verwendung eines derartigen Zünders zum Zünden der Enden von Sicherheitszündschnüren
hat den Vorteil, daß diese Zünder mit einem Streichholz od. dgL entfernt von der
eigentlichen Sprengladung entzündet werden können. Diese Zünder haben einmal den
Vorteil, daß sie sich leicht und billig herstellen lassen und darüber hinaus eine
gute Sicherheit gewährleisten. Es kommt noch hinzu, daß diese Zünder auch sicher
abbrennen, wenn sie feucht werden oder sogar durch Wasserlachen hindurchgehen.
-
Es ist ein. besonderer Vorteil der Erfindung, daß der Eintritt von
Wasser in das Innere der Vorrichtung,
z. B. im Falle eines plötzlichen
Zerreißens der Hülle, weder eine richtige Entzündung und Verbrennung des kompakten
überzages der Brennmasse auf dem Metalldraht noch die übertragung der Zündung von
diesem zu der Zündhülle trotz der Anwesenheit von Feuchtigkeit in dem dazwischenliegenden
Raum mit Ringquerschnitt verhindern würde.
-
Für den Metalldraht wird vorzugsweise Kupfer, z. B. unter Berücksichtigung
seiner hohen Wärmeleitfähigkeit, verwendet; die Brennmasse, mit welcher er abgedeckt
ist, kann ein. thermoplastisches Gemenge sein, das durch heißes Auspressen aufgetragen
wird; sie kann auch eine Mischung oder eine Masse sein, die durch Verdampfen eines
Schlammes hergestellt wird, welcher auf den Draht aufgetragen wird, und ein Bindemittel,
z. B. plastifizierte Nitrocellulose, und ein flüchtiges organisches Lösungsmittel
für das Bindemittel, z. B. Aceton, enthält. Hierdurch wird nach Aufbringung desselben
auf den Metalldraht und Verdampfen des Lösungsmittels eine Masse oder ein Gemenge
hergestellt, die eine verhältnismäßig niedrige Dichte hat und weniger haftet, als
wenn sie auf den Metalldraht ausgepreßt worden wäre; hierbei haben sich vergrößerte
Brenngeschwindigkeiten herausgestellt.
-
Der gasdurchlässige Spalt mit ringförmigem Querschnitt, welcher den
überzogenen Metalldraht umgibt, kann, die Form von Furchen zwischen oder innerhalb
der Fadengebilde auf der Textilschicht haben und wird vorzugsweise durch loses Aufwickeln
von Textilfäden auf den überzogenen Metalldraht vor dem Umgeben des sich hieraus
ergebenden Aufbaues mit der biegsamen Zündmasse hergestellt. Die Wasserabdichtung
der biegsamen Zündhülle kann entweder durch Umgeben der homogenen Mischung der Oxydations-und
Reduktionsmittel, die durch ein nichtdetonierendes, brennbares Bindemittel zusammengehalten
sind, mittels einer wasserdichten Hülle, z. B. aus Polyäthylen, erhalten werden;
sie kann. auch durch Verwendung eines weichen Bindemittels mit wasserdichten Eigenschaften
in einem Ausmaß erhalten werden, der ausreicht, die Biegsamkeit und die wasserdichten
Eigenschaften auf die Hülle zu übertragen. Derartige Bindemittel sind bekannt und
bestehen z. B. aus plastifizierter Nitrocellulose, Guttapercha, Gummi, Balata und
Mischungen aus diesen. Die sich ergebenden Verbindungen oder Massen sind gewöhnlich
thermoplastisch; die biegsame Hülle kann durch heißes Auspressen und, falls notwendig,
unter Mitwirkung eines beigefügten flüchtigen Lösungsmittels für das Bindemittel
hergestellt werden, oder indem eine dicke Paste, welche mit einem derartigen Lösungsmittel
für das Bindemittel versehen ist, bei gewöhnlicher Temperatur auf das Textilgebilde
unter Vorsehen eines gasdurchlässigen Raumes aufgetragen und dann das Lösungsmittel
verdampft wird.
-
Eine Ausführungsform eines schnurartigen Zünders gemäß der Erfindung
ist in der schematischen Zeichnung dargestellt, welche ein Gebilde darstellt, das
aus einem Metalldraht 1, welcher mit einer kompakten, nichtdetonierenden, schnellbrennenden
Brennmasse 2 überzogen ist und aus festen Oxydations-und Reduktionsmitteln und einem
Bindemitel besteht; die Masse 2 ist wiederum von einer Umwicklung 3 aus Baumwollgarnen
und einer biegsamen, wasserdichten Zündhülle umgeben, die aus einer zusammenhängenden
Schicht einer nichtdetonierenden Brennmasse 4 mit geringer Gasentwicklung und hoher
Wärmeentwicklung besteht, welche aus pulverförmigen Oxydations- und Reduktionsmitteln
und einem thermoplastischen Bindemittel hergestellt und von einer Polyäthylenhülle
umgeben ist.
-
Eine bevorzugte Form des schnurartigen Zünders gemäß der Erfindung
wird, wie in dem nachfolgenden Beispiel beschrieben, hergestellt, wobei alle Prozentzahlen
Gewichtsprozente angeben.
-
Beispiel Ein Nr. 28-S.W.G.-Kupferdraht (0,376 mm Durchmesser) wird
durch einen Schlamm hindurchgeführt, der aus 10''0/a Nitrocellulose, die mit Dibutylphthalat
plastifiziert worden ist, 54% Bleidioxyd und 36% Silicium besteht und mit Aceton
auf eine angemessene schlammartige Konsistenz in einem solchen Maß verdünnt worden
ist, daß nach Verdampfung des Acetons die plastische Zündmasse, die sich auf dem
Draht ablagert, einen Durchmesser von etwa 1 mm ergibt. Der auf diese Weise überzogene
Draht wird bei normaler Raumtemperatur in der Luft getrocknet und dann lose mit
drei flachen Baumwollbändern umwickelt, von denen jedes aus sechs Baumwollfäden
mit der Stärke 30 besteht, die jeweils Seite an Seite liegen. Der so behandelte
Draht wird dann durch eine Anpreßvorrichtung zum Aufbringen der plastischen Zündmasse
der Umhüllung hindurchgeführt, welche aus 1911/o mit Dibutylphthalat plastifizierter
Nitrocellulose, 440/a Mennige, 18'% Kaliumnitrat, 18% Silicium und 1'% Diäthyldiphenylbarnstoff
besteht, auf einen Außendurchmesser von etwa 1,8 mm verstärkt. Nach Abkühlen in
der Luft bei Raumtemperatur wird eine Hülle aus Polyäthylen (Sortegrade 20) auf
die zuletzt genannte plastische Zündmasse zu einem endgültigen Durchmesser von etwa
2 mm ausgepreßt. Eine so hergestellte Zündervorrichtung hat eine Abbrandgeschwindigkeit
von 6 bis 15 Sekunden je Meter (2 bis 5 Sekunden je Fuß). Sie kann leicht durch
ein Streichholz entzündet werden und wird die Sicherheitszündschnur entzünden, die
mit ihrem Ende gegen die zylindrische Fläche des schnurartigen Zünders gemäß der
Erfindung gehalten wird. Eine Zündvorrichtung gemäß diesem Beispiel, die 2,4 Sekunden
für 30 cm Länge zum Abbrand benötigt, wurde 5 Stunden lang unter 30 cm Wasser gehalten,
wonach dieser Zünder noch in der Lage war, entzündet zu werden und dann 3,8 Sekunden
je 30 cm Länge für den Abbrand benötigte.