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Batterie-Ladegerät für wiederaufladbare Elektro-Kleingeräte Zum Nachladen
elektrischer Batterien, insbesondere Akkumulatoren, ist eine große Anzahl von Gleichrichteranordnungen
teils bekannt, teils vorgeschlagen worden, die dem Zweck dienen, auf mög-Lichst
einfache Weise eine direkte Nachladung aus dem Wechselstromnetz zu ermöglichen.
Diese Anordnungen beziehen sich sowohl auf das Nachladen von reinen Akkumulatorenanordnungen,
welche in elektrische Geräte, beispielsweise Taschenlampen, einsetzbar sind, als
auch auf solche Akkumulatoren bzw. Batterien, die fest in ein elektrisches Gerät
eingebaut sind, beispielsweise ebenfalls Taschenlampen, Trockenrasierapparate od.
dgl. Das gemeinsame Merkmal der meisten dieser Anordnungen besteht darin, daß das
Ladegerät mit der nachzuladenden Batterie oder dem diese Batterie enthaltenden elektrischen
Gerät zu einer Baueinheit vereinigt ist, wobei im allgemeinen auch noch die Stecker
für den Steckdosenanschluß mit in die Baueinheit aufgenommen und durch eine abnehmbare
Kappe abgedeckt sind.
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Es ist weiterhin bekannt, zur Anpassung der Spannung einen Transformator
zu verwenden. Diese Art der Spannungsteilung hat den Vorteil, daß sie einen verhältnismäßig
guten Berührungsschutz liefert, so lange jedenfalls, wie die Isolation innerhalb
des Bauteils intakt und nicht durch in das Gehäuse eingedrungene Feuchtigkeit überbrückt
ist. Es ist auch ein elektrischer Hörverstärker mit Wiederladegerät bekannt, bei
dem der Primärteil des Transformators vom Ladegerät. das den Sekundärteil enthält,
trennbar ist, wobei zum Laden die beiden Teile zusammengefügt werden.
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Die Erfindung setzt sich die Aufgabe, eine praktisch vollkommene Berührungs-
und Isolationssicherheit bei Ladegeräten für wiederaufladbare Elektro-Kleingeräte
mit Transformator, dessen Sekundärteil mit dem Gleichrichter des Ladegeräts baulich
vereinigt und dessen Primärteil davon trennbar ist, zu schaffen und gleichzeitig
die Abmessungen der Baueinheiten noch weiter zu verkleinern.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Primärteil
mit Netzsteckern zu einem gesonderten, auf das Gerät aufsteckbaren Bauteil zusammengefaßt
ist, derart, daß beim Zusammenstecken die beiden Wicklungen bei galvanischer Trennung
gekoppelt sind.
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Gemäß einer besonderen Ausbildung des Erfindungsgedankens ist jede
Wicklung konzentrisch zwischen zwei auf einer gemeinsamen kreis- oder ringförmigen
Basisfläche sitzenden Eisenringen angeordnet, und zwar derart, daß beim Aufeinanderstecken
der beiden Bauteile die beiden kreis- oder ringförmigen, ebenfalls aus Eisen bestehenden
Basisflächen aufeinanderzuliegen kommen und sich magnetisch anziehen. Hierdurch
wird bewirkt, daß- die beiden Bauteile während des Ladevorganges fest zusammenhalten.
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Durch diese Maßnahme wird erstens eine völlige Isolationssicherheit
erzielt, weil jeder für sich in ein dichtes Gehäuse eingebrachte Bauteil jederzeit
äußerlich gut gereinigt und getrocknet werden kann, so daß ein Kurzschluß im Transformator
nicht zustande kommen kann. Außerdem fällt der so sperrige Steckerteil fort, wodurch
der Hauptbauteil mit der Batterie und gegebenenfalls dem elektrischen Gerät kleiner
ausgeführt werden kann. Ferner ist es möglich, auf Grund der Anordnung nach der
Eifindung auch kleine Batterieeinheiten, die im Gesamtdurchmesser kleiner sind als
der Steckerabstand, nachgeladen werden können.
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In der Zeichnung sind einige Ausführungsformen der Batterie-Ladeanordnung
nach der Erfindung beispielsweise dargestellt.
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In Fig. 1 ist eine beispielsweise Ausführungsform des primären Ladeteils
nach der Erfindung dargestellt: 1 bedeutet ein zylindrisches Gehäuse aus Kunststoff,
dessen oben offene öffnung zum Aufsetzen auf den sekundären, die Akkumulatoren enthaltenden
Teil dient und nach Form und Größe diesem angepaßt ist. 2 und 3 bedeuten
Steckeranschlußstifte, die entsprechend der Norm der einzelnen Länder eingesetzt
werden können. 4 ist ein Durchführungskanal für den Anschluß der Spulendrähte. 5
ist ein als Träger
dienender Eisenkörper der Primärwicklung, .der
den Spulenkörper 6 innen und außen konzentrisch umschließt und nach oben abdeckt.
Der Raum 7 im Innern des Spulenkörpers dient zur Aufnahme einer Sicherung und/oder
eines Spannungsumschalters.
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In Fig. 2 ist der sekundäre, die Akkumulatoren 10 enthaltende Bauteil
der Anordnung nach der Erfindung in der beispielsweisen Ausführungsform einer handelsüblichen
und/oder genormten Batterie dar gestellt. 8 bedeutet die Anschlußkappe des Pluspols.
9 ist ein zylindrisches Gehäuse aus Kunststoff oder Blech. 11 ist der Eisenkörper
des Sekundärteils, der die Sekundärwicklung 13 konzentrisch umschließt und nach
unten mit einer gleichzeitig als Minuspol dienenden Eisenplatte abdeckt. Im Innern
des Spulenkörpers 13 ist die Gleichrichteranordnung 12 untergebracht, die insbesondere
als Graetzschaltung oder Einwegschaltung ausgebildet ist.
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Zum Laden der Akkumulatoren 10 werden die beiden Bauteile gemäß Fig.2
und 1 zusammengesteckt.
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In Fig.3 ist ein elektrischer Trockenrasierer schematisch dargestellt,
der aus einem Gehäuse 14 mit dem Scherkopf 15 besteht und in sich einen Satz Akkumulatoren
19 enthält. An diesen schließt sich wiederum ein Eisenkörper 16 an, der die Wicklung
18 des Sekundärteils des Transformators enthält. 17 ist die Gleichrichteranordnung.
Das Ganze kann wiederum mit dem Primärteil gemäß Fig.l zusammengesteckt werden.
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In Fig. 4 ist eine Taschenlampe mit in ein Kunststoff- oder Blechgehäuse
20 eingebauter nachladbarer Batterie dargestellt, an die wiederum die Sekundärwicklung
mit dem Eisenkörper 21 und der Gleichrichteranordnung angeschlossen ist. Die Batterie
kann so ausgebildet sein, daß sie durch Einsetzen einer Glühbirne 22 als Lampe dient.
Es sind über die aufgeführten Ausführungsbeispiele hinaus noch mannigfache Abwandlungen
denkbar. Beispielsweise kann der Primärteil gemäß Fig. 1 unter Umständen in der
Weise ausgebildet sein, daß er außerhalb der Ladezeiten, d. h. während des Gebrauchs
des elektrischen Geräts, anderweitig mit diesem zusammensteckbar ist. Dies kann
beispielsweise bei einer Taschenlampenanordnung ähnlich derjenigen gemäß Fig. 4
in der Weise geschehen, daß das Gehäuse 20 zwei in der Mitte durchbohrte, d. h.
ringförmige Basisflächen aufweist, so daß der Teil l mittels der Stecker 2 und 3
von oben in das Gehäuse 20 hineingesteckt werden kann, und zwar derart, daß die
Glühbirne 20 bei Gebrauch in dem Hohlraum 7 zu liegen kommt. Durch Verspiegelung
der Innenwandung des Hohlraums 7 und!oder des Gehäuses 1 wirken diese gleichzeitig
als Reflektor. Zur Erhöhung dieser Wirkung kann unter Umständen die Innenwandung
des Hohlraums 7 konisch oder parabolisch ausgeführt werden.
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Im übrigen läßt sich der Erfindungsgedanke bei allen möglichen Geräten
mit Batteriebetrieb anwenden. Vorteilhafterweise läßt er sich auch mit den von der
Anmelderin früher vorgeschlagenen Batterie-Ladegerätanordnungen nach der Patentanmeldung
K 33573 IV a / 21b und der dazugehörigen Zusatzanmeldung vom 28. März 1958 (Aktenzeichen
der entsprechenden Gebrauchsmuster-Hilfsanmeldung K 28556/21b Gm) kombinieren.
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Es liegt ferner im Rahmen der Erfindung, daß der entsprechend lang
ausgeführte Sekundärteil zusammen mit seiner äußeren Eisen-Basisfläche 11 bzw. 16
mit isolierten Buchsen für die Netzsteckkontakte 2 und 3 des Primärbauteils versehen
ist. Es ist auf diese Weise möglich, nach Beendigung der Ladezeit den Primärbauteil
umzudrehen und mit den Netzsteckkontakten in die isolierten Buchsen des Sekundärteils
zu stecken. Hierdurch sind auch im Gebrauchszustand des elektrischen Geräts beide
Bauteile ständig miteinander verbunden, so daß der Primärbauteil nicht gesondert
aufbewahrt zu werden braucht. Trotzdem wird der Berührungsschutz hierdurch nicht
beeinträchtigt.