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Unterputz-Deckenabzweigdose Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
eine Befestigung für eine Unterputz-Deckenabzweigdose zu schaffen, die den Einbau
derartiger Dosen und gegebenenfalls zusätzlich noch in an sich bekannter Weise mit
einer Deckenleuchte oder einem Leuchtkörper auch in solchen Decken ermöglicht, welche
nicht massiv sind, sondern nur aus einem relativ dünnen Wanddeckenteil mit einem
dahinterliegenden, von hinten nicht zugänglichen Hohlraum bestehen.
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In Neubauten werden -häufig Raumdecken aus Hohlraumdeckensteinen hergestellt.
Die ganze Decke ist dadurch mit Hohlräumen durchzogen. In die verbleibende dünne
Deckenschicht, die aus einer Wand des Hohlraumsteines und dem Verputz besteht, lassen
sich die bisher bekanntgewordenen Abzweigdosen nicht ohne weiteres ohne wesentliche
Nachteile einbauen. Soweit die Abzweigdosen in bekannter Weise lediglich durch Eingipsen
gehalten werden, muß für sie ein abgeschlossenes Loch in einer massiven Decke ohne
Hohlraum hinter derselben vorgesehen sein. Eine unmittelbare Befestigung von Leuchtkörpern
an diesen Dosen ist jedoch nicht möglich, da sie nicht auf Zug beansprucht werden
können.
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Man hat deshalb schon die Dosen zusätzlich an der Decke festgeschraubt.
Dies führt aber bei dünnwandigen Hohlblockdecken zu keiner einwandfreien Befestigung.
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Eine weitere bekannte Befestigungsart besteht in der Verwendung eines
federnden Spannbügels als Halteglied oberhalb der eingegipsten Dose, an dem die
Beleuchtungsanlage aufgehängt wird, so daß die Dose selbst zugentlastet ist. Auch
bei dieser Anordnung ist ein abgeschlossener Hohlraum mit einer Tiefe seiner sauber
ausgearbeiteten Seitenwände vorgesehen, wie er aber bei Hohlblockdecken mit seinen
dünnen Wandteilen nicht zur Verfügung steht. Diese Anordnung hat noch den Vorteil,
daß die bekannte Dose in verschiedenen Lagen verstellbar eingebaut werden kann.
Damit die Dose, die unabhängig von dem Spannbügel angeordnet ist, in dem Hohlraum
fest zu liegen kommt, muß sie eingegipst werden. In einem durchgehenden Loch einerWand
kann sie deshalb nicht angeordnet werden, weil der Gips in einem solchen Loch keinen
Halt findet.
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Es ist ferner noch eine Befestigung einer Deckenabzweigdose mit Verschlußdeckel
in einem durchgehenden Loch einer verhältnismäßig dünnen Wand bekanntgeworden. Abgesehen
davon, daß dabei aber keine Unterputzdose vorgesehen ist, sondern eine weit über
den Putz hervorragende Dose, kann diese nur befestigt werden, wenn man auch an die
hintere Wand der Decke herankommt. Die Dose wird von hinten durch das Loch mit einem
Teil hindurchgesteckt und liegt mit einem anderen Teil auf der hinteren Wandfläche
auf. Von vorn wird dann ein mit dem einen Teil zusammenwirkender Schraubdeckel aufgeschraubt,
der aber nicht putzeben ist.
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Die Erfindung beruht nun auf der Erkenntnis, daß die Verwendung von
festsitzenden Unterputz-Deckenabzweigdosen, die auch zum Aufhängen von Leuchtkörpern
verwendet werden können, bei Hohlraumdecken auch dann möglich ist, wenn zu ihrer
Halterung die Hohlräume von Decken, gegebenenfalls von Hohlraumdeckensteinen, deren
Hohlräume von hinten nicht zugänglich sind, selbst herangezogen werden. Sie bezieht
sich auf eine Befestigung einer Unterputz-Deckenabzweigdose mit Verschlußdeckel
in einer Decke.
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Die Erfindung besteht darin, daß bei Anordnung der Dose in einem durchgehenden
Loch einer Wand, hinter welcher ein nicht zugänglicher Hohlraum vorhanden ist, vorzugsweise
in dem Loch eines Hohlraumdeckensteines, der Boden der Dose etwa mit der inneren
Wandfläche der Decke oder des Hohlraumdeckensteines bündig ist und die Dose in dem
Loch, mit der inneren Wandfläche zusammenwirkend, in an sich bekannter Weise in
verschiedenen Lagen mittels eines Haltegliedes verstellbar gelagert ist.
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Eine derartige Befestigung hat gegenüber den bekannten Befestigungen
den Vorteil, daß durch Verwendung der inneren Wandfläche des Deckensteines
bzw.
der Wand als Befestigungselement auch eine zugteste Halterung der Dose bei Wänden
erreichbar ist, hinter welchen ein nicht zugänglicher Hohlraum vorhanden ist. Ferner
kann ihre Lage innerhalb des Loches auch leicht so eingestellt werden, daß -ihr
unterer Rand mit dem Deckenputz abschneidet, wie dies an sich bei derartigen Deckendosenanordnungen
bekannt ist. Es ragen dabei auch wie bei den bekannten Anordnungen zunächst keine
Bauteile wie Klemmen oder Anschlußdrähte heraus, da die Dose zunächst ganz leer
eingebaut wird. Die Dose ist also auch wie bei Unterputzdosen an sich bekannt, beim
Anlegen des Deckenputzes nicht hinderlich und kann auch nicht verunreinigt werden.
Die Befestigung nach der Erfmdung ermöglicht ferner eine weitgehende Verlegung der
Leitungen lediglich in der Decke, so daß ein Verlegen von Leitungen in den Seitenwänden
von Räumen überflüssig wird. Das führt aber zu einer Einsparung von Leitungen und
einer erhöhten Sicherheit gegen eine Beschädigung der eingebauten Unterputzleitungen
durch Einschlagen von Nägeln oder bei Umbauten. Da als Befestigungselement bei der
Befestigung nach der Erfindung auch die innere Wandfläche des Deckensteines bzw.
der Decke herangezogen ist, braucht die Dose nicht wie bei den bekannten Anordnungen
eingegipst zu werden, da sie durch das Halteglied im Zusammenwirken mit der inneren
Wandfläche festgehalten ist. Außerdem hat die Befestigung nach der Erfindung noch
den weiteren Vorteil, daß das Loch nur unwesentlich größer als der Durchmesser der
Deckendose ausgebildet sein muß, weil, wie schon oben dargelegt wurde, ein Eingipsen
nicht erforderlich ist.
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Bei der Befestigung nach der Erfindung ist zweckmäßigerweise als Halteglied
eine über dem Boden der Dose und in an sich bekannter Weise über das Loch führende
und auf der inneren Wandfläche unmittelbar aufliegende, an sich bekannte Traverse
vorgesehen, wobei die Traverse mit einem in ihrer Mitte angeordneten, im eingebauten
Zustand nach dem Hohlraum gerichteten Ansatz mit Innengewinde versehen ist und der
Ansatz und die Traverse einteilig sind und die Traverse mit dem Boden der Dose durch
eine durch ein an das Innengewinde anschließendes Loch in der Traverse und durch
ein Bodenloch geführte, in das Innengewinde geschraubte Gewindehülse mit einem beim
Einschrauben der Gewindehülse auf die innere Bodenfläche drückenden Schraubenkopf
verbunden ist und an der Traverse zwischen dieser und dem Boden ein biegsamer Blechstreifen,
der von der Traverse, beiderseits die Dose umgreifend, abgebogen zunächst an der
Wand des Loches geführt ist und dann nochmals abgebogen auf der Vorderfläche der
Wand aufliegt. Durch die Verwendung dieser an sich bekannten Traverse im Zusammenhang
mit den anderen Bauteilen hat die Befestigung nach der Erfindung auch noch den weiteren
Vorteil, daß es nicht mehr notwendig ist, das Halteteil federnd auszubilden wie
bei der obengenannten bekannten Anordnung. Außerdem ist die Höhenverstellung der
Dose innerhalb des Loches mit einem einfachen Schraubenzieher leicht durchführbar,
ohne daß eine Beschädigung der Lochwandungen möglich ist wie bei der bekannten Aufhängevorrichtung.
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Vorteilhaft ist es dabei, den Verschlußdeckel mit einer in die Gewindehülse
eingeschraubten, an sich bekannten Deckelbefestigungsschraube zu befestigen und
gegebenenfalls im Verschlußdeckel in an sich bekannter Weise ausbrechbare dünne
runde Wandstellen vorzusehen.
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Zweckmäßigerweise besitzt derVerschlußdeckel in an sich bekannter
Weise ein zentrales großes Deckelloch und auf der im eingebauten Zustand von der
Dose wegzeigenden Deckelwandung eine zylindrische Versenkung zur Aufnahme eines
mit einem zentralen Abschlußdeckelloch versehenen Abschlußdeckels für das Deckelloch,
wobei der Verschlußdeckel mit Abschlußdeckel mittels einer in die Gewindehülse einschraubbaren,
durch das Abschlußdeckelloch hindurchgeführten, an sich bekannten Senkkopfschraube
befestigt ist. Diese besondere Ausführung des Deckels ermöglicht eine an sich bekannte
vielseitige Anwendung der Abzweigdose. Es sind bereits Abzweigdosen für elektrische
Leitungen, insbesondere Stegleitungen, bekanntgeworden, an welche bei einer seitlichen
Kabeleinführungsöffnung eine Endtülle angebracht, vorzugsweise angeformt ist. Diese
Endtülle ragt dabei über den vorderenRand derDose beträchtlich hinaus. Von ihr kann
eine an der Kabeleinführungsöffnung eingeführte Stegleitung aufgenommen und - geführt
werden, so daß der Verputzmörtel an der Austrittsstelle der Stegleitung nicht schon
bei geringem Zug an dieser Leitung abbröckelt. Die Abzweigdose kann damit gleichzeitig
als Durchführung für eine Leuchtkörperzuleitung dienen, wobei der Leuchtkörperanschluß
außerhalb der Dose erfolgt.
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Um diese doppelte Verwendbarkeit auch bei der Befestigung nach der
Erfindung zu ermöglichen, kann bei einer Befestigung ohne die Senkkopfschraube nach
der Erfindung für ein an sich bekanntes Aufhängen eines Leuchtkörpers ein in die
Gewindehülse einschraubbarer Gewindebolzen vorgesehen sein, wobei dieser auf der
im eingeschraubten Zustand nicht an der Gewindehülse sitzenden Seite mit einer in
dem Abschlußdeckelloch geführten Verdickung mit Außengewinde und daran anschließend
in an sich bekannter Weise als Haken für die Aufhängung des Leuchtkörpers ausgebildet
ist und der Abschlußdeckel und damit auch der Verschlußdeckel durch eine auf die
Verdickung aufgeschraubte Rändelmutter gehalten ist.
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Es ist ferner günstig, wenn im eingebauten Zustand sowohl der Abschlußdeckel
mit seinem Abschlußdeckelloch als auch die Rändelmutter mit ihrem äußeren Durchmesser
als auch mit ihrem Gewindedurchmesser so ausgebildet sind, daß beide Teile ohne
Abnehmen des Verschlußdeckels über den Haken bei ebenfalls entsprechender Ausbildung
desselben abnehmbar sind. Dies hat den Vorteil,- daß man einfach nach Abnehmen des
Abschlußdeckels z. B. mit einem Polprüfer in das Innere der Dose gelangen kann,
ohne daß dabei der Verschlußdeckel abgenommen werden muß.
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Zweckmäßigerweise ist dann in an sich bekannter Weise die Dose gleichzeitig
als Abzweigdose und für das Aufhängen eines Leuchtkörpers benutzbar, wobei auf der
inneren Bodenfläche mittels der Gewindehülse in an sich bekannter Weise ein an sich
bekannter T-förmiger Klemmkörper mit einem langen und einem kurzen Schenkel nur
für den Anschluß von Abzweigleitungen beliebig einsetzbar befestigt ist und an der
im eingebauten Zustand in das Doseninnere zeigenden Deckelwandung ein im eingebauten
Zustand parallel zum langen Schenkel verlaufender, in an sich bekannter Weise einstöckig
mit dem Verschlüßdeckel ausgebildeter Klemmensockel nur für
den
Anschluß des Leuchtkörpers vorgesehen ist. Dies hat den Vorteil, daß der Verschiedenartigkeit
der Verzweigungen von Leitungen in Unterputz-Abzweigdosen Rechnung getragen werden
kann, indem z. B. der Klemmkörper bei Abzweigungen von Schalterdrähten, bei denen
Klemmen nicht erlaubt sind, zur bequemeren Unterbringung der Leitungen entfernt
werden kann.
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Ein weiterer besonderer Vorteil ergibt sich, wenn im Klemmensockel
nur für die Aufnahme von Anschlußklemmen für den Leuchtkörper an der Deckelwandung
an sich bekannte durchgehende Kanäle vorgesehen sind, die als runde Stecklöcher
verschiedenen Durchmessers durch den Verschlußdeckel hindurchgehen, und die Anschlußklemmen,
die im oberen Anschlußschrauben enthaltenden Teil einen quadratischen und im unteren
zur Einführung von durch die Stecklöcher hind'urchzuführenden Steckerstiften eines
Steckers dienenden Teil einen runden Querschnitt besitzen, in an sich bekannter
Weise mit federnden, über den unteren Teil überstehenden Hakenkontakten versehen
sind, die in Ausnehmungen in den eingeführten, mit dem Leuchtkörper verbundenen
Steckerstiften, und damit die Steckerstifte haltend, einklinkbar sind. Damit kann
die Verbindungsstelle von Zuleitung und Leuchten immer im Deckenputz in der Dose
bleiben, und sie ist gegen jede Berührung der Drähte und Klemmen beim Anschließen
der Leuchten, durch den Verschlußdeckel unsichtbar verschlossen, geschützt.
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Die Hakenkontakte können vorteilhaft zusätzlich noch als mit im Klemmensockel
angebrachten Federkontakten kontaktmachenden Signalkontakte benutzbar sein.
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Entsprechend den VDE-Vorschriften muß der Anschluß der Zuleitungen
an die Lampenfassungen so erfolgen, daß beim Einschrauben von Glühlampen die spannungführenden
Teile nicht berührt werden können. Dies bedingt, daß der Nulleiter an Wohnleuchten
am äußeren berührbaren Kontaktteil (Gewindering) der Glühlampenfassung angeschlossen
sein muß. An den bekannten Deckenanschlüssen, die als zweipolige oder dreipolige
Steckdosen ausgebildet sind, können die- Leuchten mit einem Stecker, dessen Kontaktstifte
im Durchmesser oder in der Form einander gleich sind, polwechselbar an die Zuleitung
mittels der Steckdose angeschlossen werden. Infolge dieser doppelten Anschlußmöglichkeit
des Steckers an der Dose kann beim Leuchtenanschluß ungewollt auch die Polarität
an den Kontaktteilen der Glüh-Lampenfassung gewechselt werden. Dann liegt an dem
beim Einschrauben und Auswechseln von Glühlampen oder beim Reinigen berührbaren
äußeren Kontaktteil der Glühlampenfassung die volle Phasenspannung, was zu Unfällen
führen kann.
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Erfindungsgemäß wird dieser Mangel dadurch beseitigt, daß der Stecker
in an sich bekannter Weise drei Steckerstifte aufweist, wobei ein Stift zum Anschluß
eines Nulleiters in an sich bekannter Weise einen geringeren Querschnitt als die
beiden anderen an den Phasen liegenden Stifte besitzt.
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Die vielseitige Anwendungsmöglichkeit der Dose Iäßt sich dadurch noch
erweitern, daß bei einer Befestigung nach der Erfindung ohne Abschlußdeckel, mit
einem Klemmenkörper, einem Verschlußdeckel, einem Klemmensockel mit Anschlußklemmen,
gegebenenfalls noch mitSignalkontaktenund gegebenenfalls noch mit einem Stecker,
wie dies oben bereits beschrieben ist, zum Zwecke der Befestigung einer Deckenleuchte
in an sich bekannter Weise unmittelbar an der Decke eine zweite Traverse, mit ihrem
Ansatz durch das Abschlußdeckelloch hindurchragend, auf dem Verschlußdeckel liegend
mittels der Senkkopfschraube befestigt ist, wobei in der Traverse in -der Längsrichtung
verlaufende Schlitze für den Eingriff von Befestigungsschrauben für die Deckenleuchte
vorgesehen sind.
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Die Befestigung nach der Erfindung wird im folgenden an Hand der Ausführungsbeispiele
zeigenden Abb. 1 bis 6 beschrieben. Dabei zeigt Abb. 1 einen Schnitt durch eine
Befestigung einer Unterputz-Deckenabzweigdose gemäß der Erfindung, Abb. 2 einen
Schnitt durch einen Dosenverschlußdeckel, Abb.3 eine zum Dosenverschlußdeckel passende
spezielle Brennstellenklemme, Abb. 4 eine Hälfte eines Leuchtensteckers, Abb. 5
einen T-förmigen Klemmenkörper und Abb.6 eine Unterputz-Deckenabzweigdose in Draufsicht.
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Die erfindungsgemäße Unterputz-Deckenabzweigdose 1 ist in Abb. 1 nach
dem fertigen Einbau in eine aus Hohlraumdeckensteinen31 bestehende Wand gezeigt.
In der Wand 28 des Deckensteins 31, die normalerweise eine Stärke von rund 2,5 cm
besitzt, ist ein zum Hohlraum 30 hindurchgehendes Loch 24 von etwas größerem Durchmesser
als demjenigen der Dose angebracht. Zur Befestigung der Dose in diesem Loch wird
eine Traverse 3 durch das Loch in den Hohlraum 30 eingeführt und auf die innere
Wandfläche 25 aufgelegt. Die Traverse 3 besitzt einen mit Innengewinde versehenen
Ansatz 4. Eine Gewindehülse 6, welche durch das Loch 34 im Boden 35 der Döse 1 hindurchgreift
und mit ihrem Kopf 6' gegen die innere Bodenfläche 35 drückt, -wird durch das Loch
33 der Traverse 3 hindurch in das Innengewinde 32 des Ansatzes 4 geschraubt. Um
beim Einsetzen der Dose 1 ein Heben und Drehen der Traverse 3 im Hohlraum zu verhindern,
ist an der Traverse ein biegsamer Blechstreifen 5 zwischen der Dose 1 und der Traverse
3 vorgesehen. Er wird an seinen beiden Enden rechtwinklig zur Deckenstein- . ebene
abgebogen, an der Wand des Loches 24 geführt und dann nochmals abgebogen, so daß
er auf der Vorderfläche 27 der Wand 28 aufliegt. Die Dose l ist zwar fest
mit der Traverse 3 verbunden, sie kann aber zur Einstellung ihres unteren Randes
entsprechend der Dicke des späteren Deckenputzes 29 durch Drehen der Gewindehülse
6 in ihrer vertikalen Lage verstellt werden.
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Im Dosenboden 35 sind zwei Leitungseinführungsöffnungen 2 in verminderter
Dicke vorgesehen. Bis nach dem Anbringen des Deckenputzes bleibt der Innenraum der
Dose frei von Klemmen, Hakenschrauben u. dgl. Der leergehaltene Doseninnenraum gestattet
es, daß bei hindurchgehenden Schaltdrähten keine am Dosenkörper angepreßte Klemmen
hinderlich sind und für die Leitungsverbindungen und Leitungsabzweigungen nur nach
Erfordernis ein Klemmenkörper 15 eingesetzt zu werden braucht. Damit kann der Dosenraum
besser den sich ergebenden Schaltverhältnissen angepaßt und wirtschaftlicher ausgenutzt
werden.
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Am Dosenverschlußdeckel17, der aus nichtleitendem Material; z. B.
Kunststoff, besteht, ist an der ins Innere der Dose zeigenden Steite 17" vertikal
der
Klemmensocke17 mit drei durchziehenden Klemmenkanälen8 mit aasgeformt.
Außerdem sind an der noch freien Innenfläche zur Bildung von Öffnungen für weitere
Anschlußzwecke bequem zu durchstoßende Stellen 9 vorgesehen. Die von der Dose l
wegzeigende Deckelfläche 17 besitzt eine zylindrische Versenkung 37. Diese
nimmt nach der Montage einen selbst mit einem zentralen Abschlußdeckelloch 38 versehenen
Abschlußdecke112 zum Verschluß des Deckelloches 36 auf.
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Die spezielle Ausführungsform nach Abb. 2 zeigt ferner einen Gewindebolzen
39; der eine mit Außengewinde versehene Verdickung 10 besitzt und daran anschließend
als Haken 40 ausgebildet ist. Er findet nur bei Leuchtenaufhängung Verwendung
und dient zugleich mittels der Rändelmutter 11 zur Befestigung des Verschlußdeckels
17. Innen- und Außendurchmesser des eingelegten Abschlußdeckels 12 und der Rändelmutter
11 sind so auf den Haken 40 des Gewindebolzens 39 abgestimmt, daß
man sie durch die Hakenöse hindurchschieben kann. Damit ist ein Zugang zu einem
in der Dose sitzenden Klemmenkörper möglich, ohne daß der Verschlußdeckel abgenommen
werden muß.
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Zur Bestückung der Klemmkanäle 8 dient die spezielle aus Metall bestehende
Brennstellenklemme 13', 13" nach Abb. 3. An ihrer Stirnseite sind zum Anschluß der
Zuleitung untereinander zwei Klemmschrauben 44 angebracht. In ihrem unteren Teil
13" besitzt die Brennstellenklemme einen runden Querschnitt, der zur Aufnahme der
Steckerstifte 43, 43' des Leuchtensteckers 20 nach Abb. 4 dient, die durch die Stecklöcher
41 eingeführt werden. Damit die Klemme für den Nulleiter sich unverwechselbar von
den anderen unterscheidet, besitzt sie oben und unten eine kleinere Bohrung. Außerdem
ist der Kanal für die Nulleiterklemme durch eine eingepreßte »Null« äußerlich gekennzeichnet.
Für die zu verklemmenden Zuleitungsbrennstellendrähte sind am quadratischen Teil
13' ihrem Durchmesser entsprechend in der Mitte durchziehende Eindrahtbohrungen
angebracht. Dadurch ist der zwangläufigeAnschluß für dieBrennstelle gesondert am
Verschlußdeckel festgelegt. Zusätzlich sind die Hakenkontakte 14 angebracht, welche
beim Einstecken in Ausnehmungen 42 der Steckerstifte 43, 43' einklinken und den
Stecker 20 bei Erschütterungen kontaktfest halten. Die Hakenkontakte 14 können entweder
für sich allein oder im Zusammenwirken mit weiteren im Klemmkörper angebrachten
Federkontakten 13 zusätzlich als Signalkontakte Verwendung finden.
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Damit bei dem Leuchtenstecker 20 die Anschlußstellen der Steckerstifte
43, 43' beim Ziehen an der Leitung vom Zug entlastet sind, ist in der Mitte jeder
Gehäusehälfte des Steckers 20 am Zuleitungseingang ein rechenförmiger Teil
21 angepaßt. In der einen Gehäusehälfte sind die Steckerstifte zur festen Lagerung
und zum Festsitz ihrer Form nach im Isolierpreßstoff eingebettet. Der Steckerstift43',
der zur Weiterleitung des Nulleiters von der Zuleitung zum berührbaren Kontaktteil
der Glühlampenfassung bestimmt ist, hat zum Unterschied der beiden anderen als sichtbares
Erkennungszeichen einen dünneren Durchmesser. Er ist an den. Durchmesser der mit
dem Nulleiter verbundenen Brennstellenklemme angepaßt. Demzufolge können die Leuchten
am Verschlußdeckel17 auch von einem Nichtfachmann unverwechselbar, polgleich, gefahrlos
und vorschriftsmäßig ohne weitere Hilfsmittel angeschlossen werden. Zwecks Vereinigung
beider Gehäusehälften zu einem Steckergehäuse ist in bekannter Weise an den Seitenwandungen
jeder Gehäusehälfte ein Ansatz aasgeformt, durch dessen Bohrungen 22 die Befestigungsschrauben
hindurchgreifen.
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Der T-förmige Klemmenkörper 15 nach Abb. 5 mit einem langen Schenkel
15' und einem kurzen Schenkel 15" dient nur für den Anschluß von Abzweigverbindungen.
An jedem Schenkelende ist eine Mehrdrahtklemme eingelegt. Der Klemmenkörper 15 ist
an der Stirnseite mit einer fensterartigen Öffnung versehen, deren Umrahmung den
vier Klemmenschrauben als Anschlag dient und dadurch ein Herausschieben der Mehrdrahtklemme
16 aus dem Klemmenkörper 15 verhindert. Mittels der Gewindehülse 6 und dem in der
Mitte des Klemmenkörpers 15 angebrachten Loch wird der Klemmenkörper 15 in der Dose
1 am Dosenboden befestigt.
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Bei der in Abb. 6 gezeigten Draufsicht einer Unterputz-Deckenabzweigdose
mit dem Verschlußdeckel 17 ist auf dessen Unterseite 17' eine Traverse 3' aufgelegt,
welche wie die Traverse 3 ausgebildet ist. Beide sind mittels einer Senkkopfschraube
19, deren Gegengewinde die Gewindehülse 6 aufnimmt, an der Raumdecke befestigt.
Hierzu ist vorher der Abschlußdeckel 12 entfernt worden, so daß der Ansatz
4 durch das Abschlußdeckelloch 38 hindurchragen kann. Diese zweite Traverse
3' kann somit zur Befestigung von Deckenleuchten verwendet werden. Dies geschieht
mit Hilfe von Befestigungsschrauben, welche in die in Längsrichtung der Traverse
3' verlaufenden Schlitze 45 eingreifen.
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Durch die Gestaltung des Verschlußdeckels sind an denn fertig an die
Raumdecke montierten Verschlußdecke117 außer den drei kleinen, dem Durchmesser der
Leuchtensteckerstifte entsprechenden Stecklöchern 41 keine weiteren Öffnungen
vorhanden und sichtbar. Der Maler kann daher die als Brennstelle vorgesehene Einrichtung
als glatte Fläche überstreichen. Durch die Stecklöcher 41 ist aber auch nach dem
Malen die Dose 1 gut auffindbar, so daß sich die bekanntenMarkierungen vonUnterputzdosen
zum Zwecke des Auffindens derselben nach dem Malen erübrigen.