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DE1117197B - Unterputz-Deckenabzweigdose - Google Patents

Unterputz-Deckenabzweigdose

Info

Publication number
DE1117197B
DE1117197B DED28908A DED0028908A DE1117197B DE 1117197 B DE1117197 B DE 1117197B DE D28908 A DED28908 A DE D28908A DE D0028908 A DED0028908 A DE D0028908A DE 1117197 B DE1117197 B DE 1117197B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cover
hole
ceiling
fastening
wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DED28908A
Other languages
English (en)
Inventor
Alois Deubel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ALOIS DEUBEL
Original Assignee
ALOIS DEUBEL
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ALOIS DEUBEL filed Critical ALOIS DEUBEL
Priority to DED28908A priority Critical patent/DE1117197B/de
Publication of DE1117197B publication Critical patent/DE1117197B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/18Distribution boxes; Connection or junction boxes providing line outlets
    • H02G3/20Ceiling roses or other lighting sets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Description

  • Unterputz-Deckenabzweigdose Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigung für eine Unterputz-Deckenabzweigdose zu schaffen, die den Einbau derartiger Dosen und gegebenenfalls zusätzlich noch in an sich bekannter Weise mit einer Deckenleuchte oder einem Leuchtkörper auch in solchen Decken ermöglicht, welche nicht massiv sind, sondern nur aus einem relativ dünnen Wanddeckenteil mit einem dahinterliegenden, von hinten nicht zugänglichen Hohlraum bestehen.
  • In Neubauten werden -häufig Raumdecken aus Hohlraumdeckensteinen hergestellt. Die ganze Decke ist dadurch mit Hohlräumen durchzogen. In die verbleibende dünne Deckenschicht, die aus einer Wand des Hohlraumsteines und dem Verputz besteht, lassen sich die bisher bekanntgewordenen Abzweigdosen nicht ohne weiteres ohne wesentliche Nachteile einbauen. Soweit die Abzweigdosen in bekannter Weise lediglich durch Eingipsen gehalten werden, muß für sie ein abgeschlossenes Loch in einer massiven Decke ohne Hohlraum hinter derselben vorgesehen sein. Eine unmittelbare Befestigung von Leuchtkörpern an diesen Dosen ist jedoch nicht möglich, da sie nicht auf Zug beansprucht werden können.
  • Man hat deshalb schon die Dosen zusätzlich an der Decke festgeschraubt. Dies führt aber bei dünnwandigen Hohlblockdecken zu keiner einwandfreien Befestigung.
  • Eine weitere bekannte Befestigungsart besteht in der Verwendung eines federnden Spannbügels als Halteglied oberhalb der eingegipsten Dose, an dem die Beleuchtungsanlage aufgehängt wird, so daß die Dose selbst zugentlastet ist. Auch bei dieser Anordnung ist ein abgeschlossener Hohlraum mit einer Tiefe seiner sauber ausgearbeiteten Seitenwände vorgesehen, wie er aber bei Hohlblockdecken mit seinen dünnen Wandteilen nicht zur Verfügung steht. Diese Anordnung hat noch den Vorteil, daß die bekannte Dose in verschiedenen Lagen verstellbar eingebaut werden kann. Damit die Dose, die unabhängig von dem Spannbügel angeordnet ist, in dem Hohlraum fest zu liegen kommt, muß sie eingegipst werden. In einem durchgehenden Loch einerWand kann sie deshalb nicht angeordnet werden, weil der Gips in einem solchen Loch keinen Halt findet.
  • Es ist ferner noch eine Befestigung einer Deckenabzweigdose mit Verschlußdeckel in einem durchgehenden Loch einer verhältnismäßig dünnen Wand bekanntgeworden. Abgesehen davon, daß dabei aber keine Unterputzdose vorgesehen ist, sondern eine weit über den Putz hervorragende Dose, kann diese nur befestigt werden, wenn man auch an die hintere Wand der Decke herankommt. Die Dose wird von hinten durch das Loch mit einem Teil hindurchgesteckt und liegt mit einem anderen Teil auf der hinteren Wandfläche auf. Von vorn wird dann ein mit dem einen Teil zusammenwirkender Schraubdeckel aufgeschraubt, der aber nicht putzeben ist.
  • Die Erfindung beruht nun auf der Erkenntnis, daß die Verwendung von festsitzenden Unterputz-Deckenabzweigdosen, die auch zum Aufhängen von Leuchtkörpern verwendet werden können, bei Hohlraumdecken auch dann möglich ist, wenn zu ihrer Halterung die Hohlräume von Decken, gegebenenfalls von Hohlraumdeckensteinen, deren Hohlräume von hinten nicht zugänglich sind, selbst herangezogen werden. Sie bezieht sich auf eine Befestigung einer Unterputz-Deckenabzweigdose mit Verschlußdeckel in einer Decke.
  • Die Erfindung besteht darin, daß bei Anordnung der Dose in einem durchgehenden Loch einer Wand, hinter welcher ein nicht zugänglicher Hohlraum vorhanden ist, vorzugsweise in dem Loch eines Hohlraumdeckensteines, der Boden der Dose etwa mit der inneren Wandfläche der Decke oder des Hohlraumdeckensteines bündig ist und die Dose in dem Loch, mit der inneren Wandfläche zusammenwirkend, in an sich bekannter Weise in verschiedenen Lagen mittels eines Haltegliedes verstellbar gelagert ist.
  • Eine derartige Befestigung hat gegenüber den bekannten Befestigungen den Vorteil, daß durch Verwendung der inneren Wandfläche des Deckensteines bzw. der Wand als Befestigungselement auch eine zugteste Halterung der Dose bei Wänden erreichbar ist, hinter welchen ein nicht zugänglicher Hohlraum vorhanden ist. Ferner kann ihre Lage innerhalb des Loches auch leicht so eingestellt werden, daß -ihr unterer Rand mit dem Deckenputz abschneidet, wie dies an sich bei derartigen Deckendosenanordnungen bekannt ist. Es ragen dabei auch wie bei den bekannten Anordnungen zunächst keine Bauteile wie Klemmen oder Anschlußdrähte heraus, da die Dose zunächst ganz leer eingebaut wird. Die Dose ist also auch wie bei Unterputzdosen an sich bekannt, beim Anlegen des Deckenputzes nicht hinderlich und kann auch nicht verunreinigt werden. Die Befestigung nach der Erfmdung ermöglicht ferner eine weitgehende Verlegung der Leitungen lediglich in der Decke, so daß ein Verlegen von Leitungen in den Seitenwänden von Räumen überflüssig wird. Das führt aber zu einer Einsparung von Leitungen und einer erhöhten Sicherheit gegen eine Beschädigung der eingebauten Unterputzleitungen durch Einschlagen von Nägeln oder bei Umbauten. Da als Befestigungselement bei der Befestigung nach der Erfindung auch die innere Wandfläche des Deckensteines bzw. der Decke herangezogen ist, braucht die Dose nicht wie bei den bekannten Anordnungen eingegipst zu werden, da sie durch das Halteglied im Zusammenwirken mit der inneren Wandfläche festgehalten ist. Außerdem hat die Befestigung nach der Erfindung noch den weiteren Vorteil, daß das Loch nur unwesentlich größer als der Durchmesser der Deckendose ausgebildet sein muß, weil, wie schon oben dargelegt wurde, ein Eingipsen nicht erforderlich ist.
  • Bei der Befestigung nach der Erfindung ist zweckmäßigerweise als Halteglied eine über dem Boden der Dose und in an sich bekannter Weise über das Loch führende und auf der inneren Wandfläche unmittelbar aufliegende, an sich bekannte Traverse vorgesehen, wobei die Traverse mit einem in ihrer Mitte angeordneten, im eingebauten Zustand nach dem Hohlraum gerichteten Ansatz mit Innengewinde versehen ist und der Ansatz und die Traverse einteilig sind und die Traverse mit dem Boden der Dose durch eine durch ein an das Innengewinde anschließendes Loch in der Traverse und durch ein Bodenloch geführte, in das Innengewinde geschraubte Gewindehülse mit einem beim Einschrauben der Gewindehülse auf die innere Bodenfläche drückenden Schraubenkopf verbunden ist und an der Traverse zwischen dieser und dem Boden ein biegsamer Blechstreifen, der von der Traverse, beiderseits die Dose umgreifend, abgebogen zunächst an der Wand des Loches geführt ist und dann nochmals abgebogen auf der Vorderfläche der Wand aufliegt. Durch die Verwendung dieser an sich bekannten Traverse im Zusammenhang mit den anderen Bauteilen hat die Befestigung nach der Erfindung auch noch den weiteren Vorteil, daß es nicht mehr notwendig ist, das Halteteil federnd auszubilden wie bei der obengenannten bekannten Anordnung. Außerdem ist die Höhenverstellung der Dose innerhalb des Loches mit einem einfachen Schraubenzieher leicht durchführbar, ohne daß eine Beschädigung der Lochwandungen möglich ist wie bei der bekannten Aufhängevorrichtung.
  • Vorteilhaft ist es dabei, den Verschlußdeckel mit einer in die Gewindehülse eingeschraubten, an sich bekannten Deckelbefestigungsschraube zu befestigen und gegebenenfalls im Verschlußdeckel in an sich bekannter Weise ausbrechbare dünne runde Wandstellen vorzusehen.
  • Zweckmäßigerweise besitzt derVerschlußdeckel in an sich bekannter Weise ein zentrales großes Deckelloch und auf der im eingebauten Zustand von der Dose wegzeigenden Deckelwandung eine zylindrische Versenkung zur Aufnahme eines mit einem zentralen Abschlußdeckelloch versehenen Abschlußdeckels für das Deckelloch, wobei der Verschlußdeckel mit Abschlußdeckel mittels einer in die Gewindehülse einschraubbaren, durch das Abschlußdeckelloch hindurchgeführten, an sich bekannten Senkkopfschraube befestigt ist. Diese besondere Ausführung des Deckels ermöglicht eine an sich bekannte vielseitige Anwendung der Abzweigdose. Es sind bereits Abzweigdosen für elektrische Leitungen, insbesondere Stegleitungen, bekanntgeworden, an welche bei einer seitlichen Kabeleinführungsöffnung eine Endtülle angebracht, vorzugsweise angeformt ist. Diese Endtülle ragt dabei über den vorderenRand derDose beträchtlich hinaus. Von ihr kann eine an der Kabeleinführungsöffnung eingeführte Stegleitung aufgenommen und - geführt werden, so daß der Verputzmörtel an der Austrittsstelle der Stegleitung nicht schon bei geringem Zug an dieser Leitung abbröckelt. Die Abzweigdose kann damit gleichzeitig als Durchführung für eine Leuchtkörperzuleitung dienen, wobei der Leuchtkörperanschluß außerhalb der Dose erfolgt.
  • Um diese doppelte Verwendbarkeit auch bei der Befestigung nach der Erfindung zu ermöglichen, kann bei einer Befestigung ohne die Senkkopfschraube nach der Erfindung für ein an sich bekanntes Aufhängen eines Leuchtkörpers ein in die Gewindehülse einschraubbarer Gewindebolzen vorgesehen sein, wobei dieser auf der im eingeschraubten Zustand nicht an der Gewindehülse sitzenden Seite mit einer in dem Abschlußdeckelloch geführten Verdickung mit Außengewinde und daran anschließend in an sich bekannter Weise als Haken für die Aufhängung des Leuchtkörpers ausgebildet ist und der Abschlußdeckel und damit auch der Verschlußdeckel durch eine auf die Verdickung aufgeschraubte Rändelmutter gehalten ist.
  • Es ist ferner günstig, wenn im eingebauten Zustand sowohl der Abschlußdeckel mit seinem Abschlußdeckelloch als auch die Rändelmutter mit ihrem äußeren Durchmesser als auch mit ihrem Gewindedurchmesser so ausgebildet sind, daß beide Teile ohne Abnehmen des Verschlußdeckels über den Haken bei ebenfalls entsprechender Ausbildung desselben abnehmbar sind. Dies hat den Vorteil,- daß man einfach nach Abnehmen des Abschlußdeckels z. B. mit einem Polprüfer in das Innere der Dose gelangen kann, ohne daß dabei der Verschlußdeckel abgenommen werden muß.
  • Zweckmäßigerweise ist dann in an sich bekannter Weise die Dose gleichzeitig als Abzweigdose und für das Aufhängen eines Leuchtkörpers benutzbar, wobei auf der inneren Bodenfläche mittels der Gewindehülse in an sich bekannter Weise ein an sich bekannter T-förmiger Klemmkörper mit einem langen und einem kurzen Schenkel nur für den Anschluß von Abzweigleitungen beliebig einsetzbar befestigt ist und an der im eingebauten Zustand in das Doseninnere zeigenden Deckelwandung ein im eingebauten Zustand parallel zum langen Schenkel verlaufender, in an sich bekannter Weise einstöckig mit dem Verschlüßdeckel ausgebildeter Klemmensockel nur für den Anschluß des Leuchtkörpers vorgesehen ist. Dies hat den Vorteil, daß der Verschiedenartigkeit der Verzweigungen von Leitungen in Unterputz-Abzweigdosen Rechnung getragen werden kann, indem z. B. der Klemmkörper bei Abzweigungen von Schalterdrähten, bei denen Klemmen nicht erlaubt sind, zur bequemeren Unterbringung der Leitungen entfernt werden kann.
  • Ein weiterer besonderer Vorteil ergibt sich, wenn im Klemmensockel nur für die Aufnahme von Anschlußklemmen für den Leuchtkörper an der Deckelwandung an sich bekannte durchgehende Kanäle vorgesehen sind, die als runde Stecklöcher verschiedenen Durchmessers durch den Verschlußdeckel hindurchgehen, und die Anschlußklemmen, die im oberen Anschlußschrauben enthaltenden Teil einen quadratischen und im unteren zur Einführung von durch die Stecklöcher hind'urchzuführenden Steckerstiften eines Steckers dienenden Teil einen runden Querschnitt besitzen, in an sich bekannter Weise mit federnden, über den unteren Teil überstehenden Hakenkontakten versehen sind, die in Ausnehmungen in den eingeführten, mit dem Leuchtkörper verbundenen Steckerstiften, und damit die Steckerstifte haltend, einklinkbar sind. Damit kann die Verbindungsstelle von Zuleitung und Leuchten immer im Deckenputz in der Dose bleiben, und sie ist gegen jede Berührung der Drähte und Klemmen beim Anschließen der Leuchten, durch den Verschlußdeckel unsichtbar verschlossen, geschützt.
  • Die Hakenkontakte können vorteilhaft zusätzlich noch als mit im Klemmensockel angebrachten Federkontakten kontaktmachenden Signalkontakte benutzbar sein.
  • Entsprechend den VDE-Vorschriften muß der Anschluß der Zuleitungen an die Lampenfassungen so erfolgen, daß beim Einschrauben von Glühlampen die spannungführenden Teile nicht berührt werden können. Dies bedingt, daß der Nulleiter an Wohnleuchten am äußeren berührbaren Kontaktteil (Gewindering) der Glühlampenfassung angeschlossen sein muß. An den bekannten Deckenanschlüssen, die als zweipolige oder dreipolige Steckdosen ausgebildet sind, können die- Leuchten mit einem Stecker, dessen Kontaktstifte im Durchmesser oder in der Form einander gleich sind, polwechselbar an die Zuleitung mittels der Steckdose angeschlossen werden. Infolge dieser doppelten Anschlußmöglichkeit des Steckers an der Dose kann beim Leuchtenanschluß ungewollt auch die Polarität an den Kontaktteilen der Glüh-Lampenfassung gewechselt werden. Dann liegt an dem beim Einschrauben und Auswechseln von Glühlampen oder beim Reinigen berührbaren äußeren Kontaktteil der Glühlampenfassung die volle Phasenspannung, was zu Unfällen führen kann.
  • Erfindungsgemäß wird dieser Mangel dadurch beseitigt, daß der Stecker in an sich bekannter Weise drei Steckerstifte aufweist, wobei ein Stift zum Anschluß eines Nulleiters in an sich bekannter Weise einen geringeren Querschnitt als die beiden anderen an den Phasen liegenden Stifte besitzt.
  • Die vielseitige Anwendungsmöglichkeit der Dose Iäßt sich dadurch noch erweitern, daß bei einer Befestigung nach der Erfindung ohne Abschlußdeckel, mit einem Klemmenkörper, einem Verschlußdeckel, einem Klemmensockel mit Anschlußklemmen, gegebenenfalls noch mitSignalkontaktenund gegebenenfalls noch mit einem Stecker, wie dies oben bereits beschrieben ist, zum Zwecke der Befestigung einer Deckenleuchte in an sich bekannter Weise unmittelbar an der Decke eine zweite Traverse, mit ihrem Ansatz durch das Abschlußdeckelloch hindurchragend, auf dem Verschlußdeckel liegend mittels der Senkkopfschraube befestigt ist, wobei in der Traverse in -der Längsrichtung verlaufende Schlitze für den Eingriff von Befestigungsschrauben für die Deckenleuchte vorgesehen sind.
  • Die Befestigung nach der Erfindung wird im folgenden an Hand der Ausführungsbeispiele zeigenden Abb. 1 bis 6 beschrieben. Dabei zeigt Abb. 1 einen Schnitt durch eine Befestigung einer Unterputz-Deckenabzweigdose gemäß der Erfindung, Abb. 2 einen Schnitt durch einen Dosenverschlußdeckel, Abb.3 eine zum Dosenverschlußdeckel passende spezielle Brennstellenklemme, Abb. 4 eine Hälfte eines Leuchtensteckers, Abb. 5 einen T-förmigen Klemmenkörper und Abb.6 eine Unterputz-Deckenabzweigdose in Draufsicht.
  • Die erfindungsgemäße Unterputz-Deckenabzweigdose 1 ist in Abb. 1 nach dem fertigen Einbau in eine aus Hohlraumdeckensteinen31 bestehende Wand gezeigt. In der Wand 28 des Deckensteins 31, die normalerweise eine Stärke von rund 2,5 cm besitzt, ist ein zum Hohlraum 30 hindurchgehendes Loch 24 von etwas größerem Durchmesser als demjenigen der Dose angebracht. Zur Befestigung der Dose in diesem Loch wird eine Traverse 3 durch das Loch in den Hohlraum 30 eingeführt und auf die innere Wandfläche 25 aufgelegt. Die Traverse 3 besitzt einen mit Innengewinde versehenen Ansatz 4. Eine Gewindehülse 6, welche durch das Loch 34 im Boden 35 der Döse 1 hindurchgreift und mit ihrem Kopf 6' gegen die innere Bodenfläche 35 drückt, -wird durch das Loch 33 der Traverse 3 hindurch in das Innengewinde 32 des Ansatzes 4 geschraubt. Um beim Einsetzen der Dose 1 ein Heben und Drehen der Traverse 3 im Hohlraum zu verhindern, ist an der Traverse ein biegsamer Blechstreifen 5 zwischen der Dose 1 und der Traverse 3 vorgesehen. Er wird an seinen beiden Enden rechtwinklig zur Deckenstein- . ebene abgebogen, an der Wand des Loches 24 geführt und dann nochmals abgebogen, so daß er auf der Vorderfläche 27 der Wand 28 aufliegt. Die Dose l ist zwar fest mit der Traverse 3 verbunden, sie kann aber zur Einstellung ihres unteren Randes entsprechend der Dicke des späteren Deckenputzes 29 durch Drehen der Gewindehülse 6 in ihrer vertikalen Lage verstellt werden.
  • Im Dosenboden 35 sind zwei Leitungseinführungsöffnungen 2 in verminderter Dicke vorgesehen. Bis nach dem Anbringen des Deckenputzes bleibt der Innenraum der Dose frei von Klemmen, Hakenschrauben u. dgl. Der leergehaltene Doseninnenraum gestattet es, daß bei hindurchgehenden Schaltdrähten keine am Dosenkörper angepreßte Klemmen hinderlich sind und für die Leitungsverbindungen und Leitungsabzweigungen nur nach Erfordernis ein Klemmenkörper 15 eingesetzt zu werden braucht. Damit kann der Dosenraum besser den sich ergebenden Schaltverhältnissen angepaßt und wirtschaftlicher ausgenutzt werden.
  • Am Dosenverschlußdeckel17, der aus nichtleitendem Material; z. B. Kunststoff, besteht, ist an der ins Innere der Dose zeigenden Steite 17" vertikal der Klemmensocke17 mit drei durchziehenden Klemmenkanälen8 mit aasgeformt. Außerdem sind an der noch freien Innenfläche zur Bildung von Öffnungen für weitere Anschlußzwecke bequem zu durchstoßende Stellen 9 vorgesehen. Die von der Dose l wegzeigende Deckelfläche 17 besitzt eine zylindrische Versenkung 37. Diese nimmt nach der Montage einen selbst mit einem zentralen Abschlußdeckelloch 38 versehenen Abschlußdecke112 zum Verschluß des Deckelloches 36 auf.
  • Die spezielle Ausführungsform nach Abb. 2 zeigt ferner einen Gewindebolzen 39; der eine mit Außengewinde versehene Verdickung 10 besitzt und daran anschließend als Haken 40 ausgebildet ist. Er findet nur bei Leuchtenaufhängung Verwendung und dient zugleich mittels der Rändelmutter 11 zur Befestigung des Verschlußdeckels 17. Innen- und Außendurchmesser des eingelegten Abschlußdeckels 12 und der Rändelmutter 11 sind so auf den Haken 40 des Gewindebolzens 39 abgestimmt, daß man sie durch die Hakenöse hindurchschieben kann. Damit ist ein Zugang zu einem in der Dose sitzenden Klemmenkörper möglich, ohne daß der Verschlußdeckel abgenommen werden muß.
  • Zur Bestückung der Klemmkanäle 8 dient die spezielle aus Metall bestehende Brennstellenklemme 13', 13" nach Abb. 3. An ihrer Stirnseite sind zum Anschluß der Zuleitung untereinander zwei Klemmschrauben 44 angebracht. In ihrem unteren Teil 13" besitzt die Brennstellenklemme einen runden Querschnitt, der zur Aufnahme der Steckerstifte 43, 43' des Leuchtensteckers 20 nach Abb. 4 dient, die durch die Stecklöcher 41 eingeführt werden. Damit die Klemme für den Nulleiter sich unverwechselbar von den anderen unterscheidet, besitzt sie oben und unten eine kleinere Bohrung. Außerdem ist der Kanal für die Nulleiterklemme durch eine eingepreßte »Null« äußerlich gekennzeichnet. Für die zu verklemmenden Zuleitungsbrennstellendrähte sind am quadratischen Teil 13' ihrem Durchmesser entsprechend in der Mitte durchziehende Eindrahtbohrungen angebracht. Dadurch ist der zwangläufigeAnschluß für dieBrennstelle gesondert am Verschlußdeckel festgelegt. Zusätzlich sind die Hakenkontakte 14 angebracht, welche beim Einstecken in Ausnehmungen 42 der Steckerstifte 43, 43' einklinken und den Stecker 20 bei Erschütterungen kontaktfest halten. Die Hakenkontakte 14 können entweder für sich allein oder im Zusammenwirken mit weiteren im Klemmkörper angebrachten Federkontakten 13 zusätzlich als Signalkontakte Verwendung finden.
  • Damit bei dem Leuchtenstecker 20 die Anschlußstellen der Steckerstifte 43, 43' beim Ziehen an der Leitung vom Zug entlastet sind, ist in der Mitte jeder Gehäusehälfte des Steckers 20 am Zuleitungseingang ein rechenförmiger Teil 21 angepaßt. In der einen Gehäusehälfte sind die Steckerstifte zur festen Lagerung und zum Festsitz ihrer Form nach im Isolierpreßstoff eingebettet. Der Steckerstift43', der zur Weiterleitung des Nulleiters von der Zuleitung zum berührbaren Kontaktteil der Glühlampenfassung bestimmt ist, hat zum Unterschied der beiden anderen als sichtbares Erkennungszeichen einen dünneren Durchmesser. Er ist an den. Durchmesser der mit dem Nulleiter verbundenen Brennstellenklemme angepaßt. Demzufolge können die Leuchten am Verschlußdeckel17 auch von einem Nichtfachmann unverwechselbar, polgleich, gefahrlos und vorschriftsmäßig ohne weitere Hilfsmittel angeschlossen werden. Zwecks Vereinigung beider Gehäusehälften zu einem Steckergehäuse ist in bekannter Weise an den Seitenwandungen jeder Gehäusehälfte ein Ansatz aasgeformt, durch dessen Bohrungen 22 die Befestigungsschrauben hindurchgreifen.
  • Der T-förmige Klemmenkörper 15 nach Abb. 5 mit einem langen Schenkel 15' und einem kurzen Schenkel 15" dient nur für den Anschluß von Abzweigverbindungen. An jedem Schenkelende ist eine Mehrdrahtklemme eingelegt. Der Klemmenkörper 15 ist an der Stirnseite mit einer fensterartigen Öffnung versehen, deren Umrahmung den vier Klemmenschrauben als Anschlag dient und dadurch ein Herausschieben der Mehrdrahtklemme 16 aus dem Klemmenkörper 15 verhindert. Mittels der Gewindehülse 6 und dem in der Mitte des Klemmenkörpers 15 angebrachten Loch wird der Klemmenkörper 15 in der Dose 1 am Dosenboden befestigt.
  • Bei der in Abb. 6 gezeigten Draufsicht einer Unterputz-Deckenabzweigdose mit dem Verschlußdeckel 17 ist auf dessen Unterseite 17' eine Traverse 3' aufgelegt, welche wie die Traverse 3 ausgebildet ist. Beide sind mittels einer Senkkopfschraube 19, deren Gegengewinde die Gewindehülse 6 aufnimmt, an der Raumdecke befestigt. Hierzu ist vorher der Abschlußdeckel 12 entfernt worden, so daß der Ansatz 4 durch das Abschlußdeckelloch 38 hindurchragen kann. Diese zweite Traverse 3' kann somit zur Befestigung von Deckenleuchten verwendet werden. Dies geschieht mit Hilfe von Befestigungsschrauben, welche in die in Längsrichtung der Traverse 3' verlaufenden Schlitze 45 eingreifen.
  • Durch die Gestaltung des Verschlußdeckels sind an denn fertig an die Raumdecke montierten Verschlußdecke117 außer den drei kleinen, dem Durchmesser der Leuchtensteckerstifte entsprechenden Stecklöchern 41 keine weiteren Öffnungen vorhanden und sichtbar. Der Maler kann daher die als Brennstelle vorgesehene Einrichtung als glatte Fläche überstreichen. Durch die Stecklöcher 41 ist aber auch nach dem Malen die Dose 1 gut auffindbar, so daß sich die bekanntenMarkierungen vonUnterputzdosen zum Zwecke des Auffindens derselben nach dem Malen erübrigen.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Befestigung einer Unterputz-Deckenabzweigdose mitVerschlußdeckel in einerDecke, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anordnung der Dose (1) in einem durchgehenden Loch (24) einer Wand (28), hinter welcher ein nicht zugänglicher Hohlraum (30) vorhanden ist, vorzugsweise in dem Loch (24) eines Hohlraumdeckensteines (30, 31), der Boden (26) der Dose (1) etwa mit der inneren Wandfläche (25) der Decke (28) oder des Hohlraumdeckensteines (30, 31) bündig ist und die Dose (1) in demLoch (24), mit der inneren Wandfläche (25) zusammenwirkend, in an sich bekannter Weise in verschiedenen Lagen mittels eines Haltegliedes (3, 4, 5, 6) verstellbar gelagert ist. z. Befestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Halteglied eine über den Boden (26) der Dose (1) und in an sich bekannter Weise über das. Loch (24) führende und auf der inneren Wandfläche (25) unmittelbar aufliegende, an sich bekannte Traverse (3), wobei die Traverse (3) mit einem in ihrer Mitte angeordneten, im eingebauten Zustand nach dem Hohlraum (26) gerichteten Ansatz (4) mit Innengewinde (32) versehen ist und derAnsatz (4) und die Traverse (3) einteilig sind und die Traverse (3) mit dem Boden (26) durch eine durch ein an das Innengewinde (32) anschließendes Loch (33) in der Traverse (3) und durch ein Bodenloch (34) geführte, in das Innengewinde (32) geschraubte Gewindehülse (6) mit einem beim Einschrauben der Gewindehülse (6) auf die innere Bodenfläche (35) drückenden Schraubenkopf (6') verbunden ist und an der Traverse (3) zwischen dieser und dem Boden (26) ein biegsamer Blechstreifen (5), der, von der Traverse (3), beiderseits die Dose (1) umgreifend, abgebogen, zunächst an derWand des Loches (24) geführt ist und dann nochmals abgebogen auf der Vorderfläche (27) der Wand (28) aufliegt, vorgesehen ist (Abb. 1). 3. Befestigung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (17) mit einer in die Gewindehülse (6) eingeschraubten, an sich bekannten Deckelbefestigungsschraube (19) befestigt ist. 4: Befestigung nach Anspruch l bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel in an sich bekannter Weise ein zentrales großes Deckelloch (36) besitzt und auf der im eingebauten Zustand von der Dose wegzeigenden Deckelwandung (17') mit einer zylindrischen Versenkung (37) zur Aufnahme eines mit einem zentralen Abschlußdeckelloch (38) versehenen Äbschlußdeckels (12) für das Deckelloch (36) versehen ist, wobei der Verschlußdeckel (17) mit Abschlußdeckel (12) mittels einer in die Gewindehülse (6) einschraubbaren, durch das Abschlußdeckelloch (38) hindurchgeführten, an sich bekannten Senkkopfschraube (19) befestigt ist (Abb. 6). 5. Befestigung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Verschlußdeckel (17) in an sich bekannter Weise ausbrechbare dünne runde Wandstellen (1.9) vorgesehen sind (Abb. 2). 6. Befestigung nach Anspruch 1 bis 4, ohne die Senkkopfschraube, dadurch gekennzeichnet, daß für ein an sich bekanntes Aufhängen eines Leuchtkörpers ein in die Gewindehülse (6) einschraubbarer Gewindebolzen (39) vorgesehen ist, wobei dieser auf der in eingeschraubtem Zustand nicht an der Gewindehülse (6) sitzenden Seite mit einer in dem Abschlußdeckelloch (38) geführten Verdickung (10) mit Außengewinde und daran anschließend in an sich bekannter Weise als Haken (40) für die Aufhängung des Leuchtkörpers ausgebildet ist und der Abschlußdeckel (12) und damit auch der Verschlußdeckel (17) durch eine auf die Verdickung (10) aufgeschraubte Rändelmutter (11) gehalten ist (Abb. 2). 7. Befestigung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß im eingebautenZustand sowohl der Abschlußdeckel (12) mit seinem Abschlußdeckelloch (38) als auch die Rändelmutter (11) mit ihrem äußeren Durchmesser als auch mit ihrem Gewindedurchmesser so ausgebildet sind, daß beide Teile ohne Abnehmen des Verschlußdeckels (17) über den Haken (40) bei ebenfalls entsprechender Ausbildung desselben abnehmbar sind (Abb. 2). B. Befestigung nach Ansprach 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise die Dose gleichzeitig als Abzweigdose und für das Aufhängen eines Leuchtkörpers benutzbar ist und daß auf der inneren Bodenfläche (35) mittels der Gewindehülse (6) in an sich bekannter Weise ein an sich bekannter iT-förmiger Klemmenkörper (15) mit einem langen und einem kurzen Schenkel (15' und 15") nur für den Anschluß von Abzweigleitungen beliebig einsetzbar befestigt ist und daß an der im eingebauten Zustand in das Doseninnere zeigenden Deckelwandung (17") ein im eingebauten Zustand parallel zum langen Schenkel (15') verlaufender, in an sich bekannter Weise einstückig mit dem Verschlußdeckel (17) ausgebildeter Klemmensockel (7) nur für den Anschluß des Leuchtkörpers vorgesehen ist. 9. Befestigung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Klemmensockel (7) nur für die Aufnahme von Anschlußklemmen (13', 13") für den Leuchtkörper an der Deckelwandung (17") an sieh bekannte, durchgehende Kanäle (8) vorgesehen sind, die als runde Stecklöcher (41) verschiedenen Durchmessers durch den Verschlußdeckel (17) hindurchgehen, und daß die Anschlußklemmen (13',13"), die im oberen Anschlußschrauben(44) enthaltenden Teil(13) einen quadratischen und im unteren zurEinführung von durch die Stecklöcher (41) hindurchzuführenden Steckerstiften (43, 43') eines Steckers (20) dienenden Teil (13") einen runden Querschnitt besitzen, in an sich bekannter Weise mit federnden, über dem unteren Teil (13'") überstehenden Hakenkontakten (14) versehen sind, die in Ausnehmungen (42) in den eingeführten, mit dem Leuchtkörper verbundenen Steckerstiften (43, 43'), und damit die Steckerstifte (43, 43') haltend, einklinkbar sind. 10. Befestigung nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenkontakte (14) zusätzlich noch als mit im Klemmensockel (7) angebrachten Federkontakten (13) kontaktmachenden Signalkontakte benutzbar sind. 11. Befestigung nach Anspruch 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker (20) in an sich bekannter Weise drei Steckerstifte (43, 43') aufweist, wobei ein Stift (43') zum Anschluß eines Nulleiters in an sich bekannter Weise einen geringeren Querschnitt als die beiden anderen an den Phasen liegenden Stifte (43) besitzt. 12. Befestigung nach Anspruch 1 bis 5 ohne Abschlußdeckel, mit einem Klemmenkörper und einem Verschlußdeckel gemäß Anspruch 8, einem Klemmensockel mit Anschlußklemmen gemäß Anspruch 9, gegebenenfalls noch mit Signalkontakten gemäß Anspruch 10 und gegebenenfalls noch mit einem Stecker gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zum Zwecke der Befestigung einer Deckenleuchte in an sich bekannter Weise unmittelbar an der Decke eine zweite Traverse (3'), mit ihrem Ansatz durch das Abschlußdeckelloch (38) hindurchnagend, auf dem Verschlußdeckel (17) liegend mittels der Senkkopfschraube (19) befestigt ist, wobei in der Traverse (3') in der Längsrichtung verlaufende Schlitze (45) für den Eingriff von Befestigungsschrauben für die Deckenleuchte vorgesehen sind.
DED28908A 1958-08-11 1958-08-11 Unterputz-Deckenabzweigdose Pending DE1117197B (de)

Priority Applications (1)

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