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Maschine zum Herstellen von Schlauchstücken für Schachteln Die Erfindung
bezieht sich auf eine Maschine zum Herstellen von Schlauchstücken für Schachteln
aus einem Bogen von Pappe, Karton od. dgl. mit Vorrichtungen zum Schneiden, Klebstoffauftragen,
Falten und Stapeln sowie mit der Schlauchstückgröße anpaßbaren Verstelleinrichtungen
für die Werkzeuge.
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Bei derartigen bekannten Maschinen bereitet die Einstellung der Werkzeuge
erhebliche Schwierigkeiten und erfordert einen großen Zeitaufwand, weil die aufeinanderfolgenden
Bearbeitungsstationen bzw. deren Werkzeuge einzeln ausgerichtet werden müssen. Zwar
konnte durch Anwendung motorischer Antriebe zur Verstellung der einzelnen Werkzeuge
bereits eine Verbesserung gegenüber den bekannten, von Hand verstellbaren Bearbeitungsrichtungen
erzielt werden, die im wesentlichen darin liegt, daß die Bedienungsperson sich nicht
in die engen Räume an den Bearbeitungsstellen zu zwängen braucht, jedoch konnte
hierdurch das Ausrichten der Bearbeitungsvorrichtungen, d. h. die gegenseitige Ausrichtung
der einzelnen Werkzeuge, nicht wesentlich erleichtert werden.
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Ziel der Erfindung ist es, bei derartigen Maschinen eine Bedienungsvereinfachung
und Erhöhung der Einstellgenauigkeit zu erreichen.
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Zu diesem Zweck ist eine Maschine der eingangs genannten Bauart gemäß
der Erfindung in der Weise ausgebildet, daß die Schneidköpfe einzeln an Tragplatten
befestigt sind, die durch einzeln einstellbare Kraftantriebe im Rahmen quer zur
Durchlaufrichtung der Schlauchstücke verstellbar sind, und daß die für die Verstellung
derjenigen Schneidköpfe, deren Schnitt auf die Einstellung nachgeschalteter Bearbeitungsvorrichtungen
wesentlich ist, vorgesehenen Tragplatten, die ihrerseits über Bewegungsgetriebe
von ihren Kraftantrieben verschoben werden, über in Längsrichtung der Maschine verlaufende
Rahmenträger mit den Rahmen der nachgeschalteten Bearbeitungsvorrichtungen starr
verbunden sind, welche über Bewegungsgetriebe mit dem gleichen Kraftantrieb verbunden
sind. Durch diese Ausbildung wird eine synchrone Verstellung sämtlicher Bearbeitungsvorrichtungen
gewährleistet. Dadurch, daß auf alle Bearbeitungsvorrichtungen gleichzeitig und
gleichsinnig eine Verschiebekraft ausgeübt wird, die eine synchrone Bewegung mit
gleicher Geschwindigkeit zur Folge hat, werden Einstellungsgenauigkeiten vermieden,
die sich dann ergeben könnten, wenn sämtliche Bearbeitungsvorrichtungen mittels
eines Antriebes über Lenker und Gestänge bewirkt würden.
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Zweckmäßigerweise tragen die aus Rahmenplatten, Rahmenträgern und
den Rahmen bestehenden Baueinheiten, welche einzeln an beiden Enden von den Kraftantrieben
aus zwangläufig gleichzeitig und gleichsinnig bewegt werden, die Klebstoffauftragvorrichtung,
die Faltrillenanordnung und seitliche Begrenzungsanschläge für die Stapelstation.
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Die von einem Kraftantrieb verschobene Baueinheit kann die seitliche
Einstellung der Werkzeuge auf der einen Maschinenseite und die von dem anderen Kraftantrieb
unabhängig von dem ersten verschobene Baueinheit kann die Einstellung der Werkzeuge
auf der anderen Maschinenseite bewirken. Hierdurch wird unabhängig von der Gesamtlänge
der Maschine die gewünschte Gleichförmigkeit der Bewegung gewährleistet. Die Kraftantriebe
für die übrigen, von den Nachbearbeitungsstellen unabhängigen Schneidköpfe können
an je einer seitlichen Rahmenplatte der Schneidstation angeordnet sein.
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Zum Zwecke einer weiteren Bedienungsvereinfachung kann die Steuereinrichtung
für die Kraftantriebe an einer Schalttafel vorgesehen sein, welche an einer von
einer Seite der Maschine nach der anderen schwenkbaren Aufhängevorrichtung angebracht
ist und eine Beobachtung der Schneidköpfe während der Steuerung durch die Bedienungsperson
ermöglicht.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels der Maschine an
Hand der Zeichnungen.
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Fig. 1 ist eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Maschine für die Herstellung von Kartons aus Wellpappe; Fig. 2 zeigt in Draufsicht
den Zustand des zugeführten Zuschnitts nach der Durchführung der verschiedenen Arbeitsgänge
bis zu seiner Abgabe in Gestalt eines gefalteten Schlauchstücks; Fig.3 veranschaulicht
im Grundriß die Zuführungs-, Schneid-, Klebstoffauftrag- und Faltstationen der Maschine
nach Fig. ? ; Fig. 4. ist ein Schnitt längs der Linie 4-4 in Fig. 3 mit dem Blick
in Richtung der Pfeile 4; Fig. 4 A ist ein Schnitt längs der Linie 4 A-4 A
in Fig. 4 mit dem Blick in Richtung der Pfeile 4A; Fig.5 zeigt in perspektivischer
Darstellung die Schneid-, Klebe- und Faltstationen der Maschine nach Fig. 1; Fig.
6 ist ein Schnitt längs der Linie 6-6 in Fig. 1 mit dem Blick in Richtung der Pfeile
6; Fig. 7 ist ein Schnitt längs der Linie 7-7 in Fig. 1 mit dem Blick in Richtung
der Pfeile 7.
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Wie insbesondere aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, umfaßt die erfindungsgemäße
selbsttätige Maschine zum Herstellen von Kartons, die insgesamt mit 10 bezeichnet
ist, eine Zuführungsstation 11 zum Zuführen einzelner Tafeln S aus Karton oder Wellpappe,
die nur mit quer verlaufenden Ritzlinien 80 und 81 versehen sind,
zu der Schneidstation 100, wobei die Tafeln einem Stapel 99 entnommen werden. Eine
erste Gruppe von seitlich aufeinander ausgerichteten Schneidköpfen der Schneidstation
100 bewirkt gleichzeitig das Anbringen von sich in der Längsrichtung der Maschine
erstreckenden Ritzlinien 82, 83 und 84 sowie das Zusammendrücken der Flächenstücke
85 und 86 der Tafel S in ihren die spätere überlappung ergebenden Randbereichen.
Danach wird die Tafel S durch eine zweite Gruppe von seitlich miteinander fluchtenden
Schneidköpfen der Schneidstation 100 bei 94 bis 97 geschlitzt und bei 88 durchgetrennt,
um ein Kartonrohteil bzw. einen Zuschnitt B auszubilden.
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Der Zuschnitt B wird von der Schneidstation 100 aus zu der Klebe-
und Faltstation 300 gefördert, wo Klebstoff auf die Klappe 89 aufgetragen wird,
woraufhin die Felder 90 und 91 so nach innen umgelegt werden, daß die zusammengedrückte
Fläche 86 den mit Klebstoff versehenen Lappen 89 überdeckt, damit ein gefaltetes
Schlauchstück T entsteht. Das so gefaltete Schlauchstück T tritt dann in die Stapelstation
400 ein, um das unterste Schlauchstück T eines Stapels 92 zu bilden, von welchem
ein Schieber 401 jeweils einen Stapel 93 entfernt, der eine vorbestimmte Anzahl
von gefalteten Schlauchstücken T umfaßt.
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Die Zuführungsstation 11 umfaßt ein Bett 12, auf das ein Stapel 99
aus Tafeln oder Zuschnitten S zwischen dem hinteren Anschlag 13 und dem vorderen
Anschlag 14 aufgebracht wird. Der jeweils zuunterst liegende Zuschnitt des Stapels
wird durch sich hin-und herbewegende Leisten oder Schienen 15 nach rechts bewegt
und durch den Spalt 16 unterhalb des vorderen Anschlags 14 hindurch vorgeschoben.
Der Spalt 16 ist so eingestellt, daß seine Höhe gerade ausreicht, um eine der Tafeln
S passieren zu lassen, während der verbleibende Teil des Stapels 99 zurückgehalten
wird. Die Ausbildung und die Arbeitsweise der Zuführungsstation 11 ist bekannt.
Die Tafel S wird mittels der Zuführungsschienen 15 durch den Spalt 16 hindurch zwischen
die obere Förderwalze 17 und die untere Förderwalze 18 geschoben. Die beiden Förderwalzen
erfassen die Tafel bzw. den Bögen S und bewegen ihn nach vorn in die Schneidstation
100 hinein, wo der Bogen zu einem Kartonzuschnitt B verarbeitet wird.
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Die Schneidstation 100 umfaßt feststehende Rahmenglieder 101 und 102
(Fig. 5), zwischen denen die Schneidköpfe angeordnet sind. Unter der Bezeichnung
»Schneidkopf« wird im folgenden jeder Arbeitskopf verstanden, der irgendeinen der
Arbeitsgänge ausführt, die erforderlich sind, um die Tafel S in einen Kartonzuschnitt
B umzuwandeln. Mit anderen Worten, ein Schneidkopf kann einen oder mehrere Arbeitsgänge
zum Ritzen, Abtrennen, Schlitzen, Einschneiden und Zusammendrücken ausführen.
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Quer zur Bewegungsbahn der Tafel S erstrecken sich Tragstangen 103
bis 106 (Fig. 5), die an ihren Enden mit den Rahmenteilen 101 und 102 fest
verbunden sind. Auf den Tragstangen 103 bis 106 sind Tragplatten 107 bis 110 gleitend
bewegbar. Jede Tragplatte umfaßt einen oberen und einen unteren Abschnitt, wobei
der obere Abschnitt durch die Stangen 103 und 104 unterstützt wird, während
die Stangen 105 und 106 den unteren Abschnitt tragen.
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Jede der Tragplatten 107 bis 110 steht in betriebsmäßiger Verbindung
mit zwei Sätzen von Schneidköpfen. Nachstehend ist diese betriebsmäßige Verbindung
zwischen der Tragplatte 110 und den zugehörigen Sätzen von Schneidköpfen beschrieben,
und es sei bemerkt, daß die Tragplatten 107 bis 109 in entsprechender
Weise mit den zugehörigen Schneidköpfen betriebsmäßig verbunden sind.
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Der obere Teil 110 U der Tragplatte 110 umfaßt eine
dicke Platte 111 und eine dünne Platte 112 (Fig. 6), die an ersterer bei 113 mit
geeigneten Mitteln befestigt ist, während der untere Teil 110L der Tragplatte 11_0
eine dicke Platte 114 und eine daran bei 116 befestigte dünne Platte 115 umfaßt.
Die auf den Antiebswellen 121 bzw. 122 auf Keilen verschiebbaren Schneidköpfe 117
und 118 bilden einen hinteren Satz von Schneidköpfen, während die mit den Antriebswellen
123 bzw. 124 (Fig. 7) verkeilten Schneidköpfe 119 bzw. 120 einen vorderen Satz von
Schneidköpfen bilden.
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Jeder der Schneidköpfe 117 bis 120 umfaßt eine in die Umfangsfläche
eingeschnittene Nut, wie es bei 125, 126, 127 und 128 angedeutet ist. In die Führungsnuten
125 und 127 greift die Unterkante der dünnen Platte 112 ein, die zu diesem Zweck
mit bogenförmig begrenzten Ausschnitten versehen ist. In ähnlicher Weise greift
das obere Ende der dünnen Platte 115 in die Führungsnuten 126 und 128 ein. Es ist
ersichtlich, daß eine seitliche Bewegung der oberen und unteren Teile der Tragplatte
110 bewirkt, daß sich die Schneidköpfe 117 bis 120 zusammen mit der Tragplatte gleichsinnig
bewegen. In ähnlicher Weise bewirkt eine seitliche Bewegung der Tragplatten
107
bis 109 eine entsprechende gleichsinnige Bewegung der zugehörigen Schneidköpfe
in seitlicher Richtung zusammen mit den Tragplatten.
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Die seitliche Bewegung der oberen Tragplatte 110 U wird durch eine
Drehbewegung einer Gewindespindel 131 (Fig. 6) bewirkt, die mit einem das zugehörige
Innengewinde aufweisenden Bauteil 130 zusammenarbeitet, das an der dicken
Platte 111 befestigt ist. In ähnlicher Weise werden die seitlichen
Bewegungen
der oberen Teile der Tragplatten 107 bis 109 durch Gewindespindeln 132, 133
und 134 hervorgerufen, die mit Mutterteilen 135 bis 137 zusammenarbeiten. In den
oberen Teilen der Tragplatten 107 bis 110 sind öffnungen 138 bis
141 für die betreffenden Gewindespindeln 132 bis 134 sowie
131 vorgesehen. Es ist ersichtlich, daß die betriebsmäßige Verbindung zwischen
den Tragplatten 107 U bis 110 U einerseits und den zugehörigen Schneidköpfen
andererseits ein seitliches Verstellen sämtlicher Schneidköpfe als Ganzes ermöglicht,
daß hierdurch jedoch die Drehbewegung der Schneidköpfe nicht behindert wird, wenn
die Antriebswellen 121 bis 124 umlaufen.
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Die seitliche Bewegung der unteren Teile der Tragplatten 107 bis 110
und der ihnen zugeordneten Schneidköpfe wird durch Gewindespindeln 143 bis 146 hervorgerufen,
die mit an den betreffenden Traplatten befestigten Mutterteilen zusammenarbeiten.
Die seitliche Verstellung der oberen und unteren Teile jeder Tragplatte erfolgt
jeweils gleichzeitig und im gleichen Ausmaß in der bereits beschriebenen Weise.
Hierdurch wird eine einwandfreie Fluchtung zwischen den Schneidmessern, bei denen
es sich vielfach um segmentförmige Messer handelt, und den damit zusammenarbeitenden
Bauteilen bei jedem Satz von Schneidköpfen gewährleistet.
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Der Schneidkopf 117 umfaßt auch die zum Zusammendrücken dienende
Klinge 147, die mit einem Amboßteil 148 zusammenarbeitet, das einen Bestandteil
des Schneidkopfes 118 bildet, so daß die Tafel S bei 85 zusammengedrückt werden
kann. Die Ritzlinien 84 und 82 werden durch den hinteren Satz von Schneidköpfen
hergestellt, die den Tragplatten 108 und 109 zugeordnet sind, und das Zusammendrücken
der Fläche 86 erfolgt durch den der Tragplatte 107 zugeordneten hinteren Satz von
Schneidköpfen. Die Ritzlinie 83 wird durch die Schneidköpfe 149 und 150 hergestellt,
die mit den Wellen 121 bzw. 122 verkeilt sind und sich daher zusammen mit diesen
Wellen drehen. Die Schneidköpfe 149 und 150 können auch derart auf den Antriebswellen
121 bzw. 122 befestigt sein, daß sie sich nicht axial gegeneinander verschieben
können.
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Die Schlitze 95 und 97 werden durch den vorderen Satz von Schneidköpfen
eingeschnitten, die den Tragplatten 109 bzw. 108 zugeordnet sind, während der der
Tragplatte 107 zugeordnete vordere Satz von Schneidköpfen die Tafel S bei 88 beschneidet.
Die Schneidköpfe 119 und 120 tragen segmentförmige Messer zum Herstellen
der Ausschnitte 94 und der Ritzlinie 87. Die Schneidköpfe 151 und 152 sind so auf
den zugehörigen Wellen 123 und 124 befestigt, daß sie sich nicht relativ zueinander
bewegen können. Die Schneidköpfe 151 und 152 schneiden die Schlitze 96 in die Tafel
S ein.
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Der Zuschnitt B wird aus der Schneidstation 100 ausgeworfen und von
umlaufenden Förderbändern bzw. Gurten 301 und 302 (Fig. 5) unterhalb der Rollensätze
304 bis 307 erfaßt. Aus einem Behälter 308 wird Klebstoff über ein Rohr 309 (Fig.
5) der Klebstoffauftrageinrichtung 310 zugeführt, die mittels einer Auftragwalze
311 Klebstoff auf den Lappen 89 aufträgt, der durch eine Rolle 312 abgestützt
wird. Danach wird der Zuschnitt B von den umlaufenden, zum Falten dienenden Bändern
oder Gurten 313 und 314 erfaßt, die den Zuschnitt B allmählich längs der Ritzlinien
97 und 95 falten, bis die flachgedrückte Fläche 86 mit dem mit Klebstoff versehenen
Lappen 89 in Berührung kommt. Die Rollensätze 304 und 305 unterstützen die das Falten
bewirkenden Bänder 313 und 314, während diese anfangs an dem Zuschnitt B angreifen,
um die Falten längs der Ritzlinien 97 und 95 auszubilden.
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Die Rollensätze 304 und 306 sind auf einem Bauteil 315 (Fig. 3) gelagert,
das mit Hilfe verstellbarer Tragglieder 398 und 399 (Fig. 4) an einem oberen, sich
in der Längsrichtung der Maschine erstreckenden Rahmenteil 325 aufgehängt
ist. Das obere Rahmenteil 325 ist seinerseits mit einem Ende an der oberen Tragplatte
108 U befestigt und daher zusammen mit letzterer seitlich bewegbar. Ähnliche Rollensätze
305 und 307 sind auf einem Bauteil 316 (Fig. 5) gelagert, das an einem sich in der
Längsrichtung erstreckenden Rahmenteil 326 aufgehängt ist, welches ebenfalls mit
einem Ende an der oberen Tragplatte 109 U befestigt ist, so daß es sich zusammen
mit letzterem seitlich bewegen kann. Das Bauteil 316 ist mittels verstellbarer
Streben an dem oberen Längsrahmentei1326 aufgehängt. An den unteren Tragplatten
108L und 109L sind die unteren Längsrahmenteile 317 bzw. 318 befestigt, die sich
somit zusammen mit den Tragplatten seitlich bewegen lassen.
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Das Rahmenteil 317 trägt Rollen 319 zum Führen des Förderbandes 301
sowie eine Antriebsrolle 320 (Fig. 4) für das Förderband. Entsprechend trägt das
Rahmenteil 318 Führungsrollen 322 für das Förderband 302 und eine Antriebsrolle
321 (Fig. 5) für dieses Förderband. Die Antriebsrollen 320 und 321 sind durch
Keile mit der Antriebswelle 350 verbunden, so daß sie durch die Welle angetrieben
werden, sich jedoch ihr gegenüber axial bewegen können. Die ortsfesten Rahmenteile
352 und 353 dienen gleichzeitig als Lagerungen für die Enden der Antriebswelle 350.
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Die das Falten bewirkenden Bänder 313 und 314 werden durch die Rollen
327 bzw. 328 angetrieben, die durch die oberen Rahmenteile 325 bzw. 326 unterstützt
werden. Jedes dieser Bänder ist in sich verdreht, so daß die die Antriebsrollen
327 bzw. 328 berührenden Flächen der Bänder nicht mit den Umlenkrollen 329 bzw.
330 in Berührung kommen, die von den unteren Rahmenteilen 317 bzw. 318 aus unterstützt
werden. Die Faltbänder 313 und 314 bewegen sich ferner längs einer Bahn, die durch
konische Leitrollen 331 bzw. 332 bestimmt wird, die ebenfalls von den unteren Rahmenteilen
317 und 318 aus unterstützt werden. Die Antriebsrollen 327 und 328 für die Bänder
sind mit der Antriebswelle 351 (Fig. 4) verkeilt, können sich jedoch gegenüber dieser
Welle axial bewegen. Die ortsfesten Rahmenteile 352 und 353 dienen auch als Lagerungen
für die Enden der Antriebswelle 351. Die zum Ausrichten der Zuschnitte dienenden
Rollen 333 (Fig. 3), die an den unteren Rahmenteilen 317 bzw. 318 gelagert sind,
dienen dazu, die Faltlinien parallel zu richten, so daß aus dem zusammengefalteten
Schlauchstücken T einwandfrei geformte Erzeugnisse gebildet werden.
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Das gefaltete Schlauchstück T wird von der Kleb-und Faltstation 300
zu der Stapelstation 400 gefördert, wo es von einem Fördeband 404 (Fig. 1) aufgenommen
und zwischen in senkrechter Richtung laufende Bänder 402 und 403 (Fig. 1) gebracht
wird, welch letztere das gefaltete Schlauchstück nach oben zur Unterseite des Stapels
92 transportieren. Ein Schieber 401, der mit einem Aggregat 405 verbunden ist, das
auf erhöht angeordneten Ketten 406 und 407 läuft, entfernt periodisch einen Stapel
93, der
eine vorbestimmte Zahl von gefalteten Schlauchstükken T
umfaßt, von der Oberseite des Stapels 92 und gibt diesen Stapel 93 an ein Förderband
ab, das den Stapel zu einer Station fördert, wo die gefalteten Schlauchstücke gebündelt
werden.
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Gemäß Fig.4 und 4A sind zu beiden Seiten des S_apels 92 seitliche
Sicherheitsanschläge 420 angeordnet, die sich von waagerechten Bauteilen
421 aus erstrecken, welche jeweils an den oberen Längsrahmenteilen 325 und 326 befestigt
sind. Die Befestigungsmittel 422 halten die seitlichen Anschläge 420 locker an den
waagerechten Bauteilen 421 fest. Auf die Tragbolzen 422 sind teilweise zusammengedrückte
Schraubenfedern 423 aufgeschoben, die zwischen den seitlichen Anschlägen
420 und den waagerechten Bauteilen 421 liegen.
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Auf jedem der waagerechten Bauteile 421 ist ein normalerweise geschlossener
Schalter 424 mit einem Betätigungsstift 425 angeordnet. Wenn ein seitlicher Anschlag
420 dadurch aus seiner normalen senkrechten Stellung herausbewegt wird, daß der
Stapel 92 infolge eines Verklemmens der Stapelstation 400 umkippt, stößt der seitliche
Anschlag 420 an den Betätigungsstift 425 an und bewegt ihn, so daß der betreffende
Schalter 424 geöffnet wird. Die hier nicht gezeigten Kontakte der Schalter 424 liegen
in der Hauptleitung, die dem mit veränderbarer Drehzahl arbeitenden Motor 40 (Fig.
3) Strom zuführt. Durch die Unterbrechung der Stromzufuhr zu diesem Motor wird die
Maschine 10 selbsttätig stillgesetzt.
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Der Motor 40 ist mit einer Hauptantriebswelle 41 verbunden, die sich
von einer Gruppe von ortsfesten Rahmenteilen 101, 102 zu der anderen Gruppe von
Rahmenteilen 352, 353 erstreckt. Über in bekannter Weise ausgebildete Zahnrad- und
Kettenverbindungen wird die Antriebskraft, die benötigt wird, um die Zuschnitte
B durch die Maschine 10 hindurchzuführen, zu den verschiedenen Stationen 11, 100,
300 und 400 übertragen, so daß den Zuschnitten B eine kontinuierliche Bewegung erteilt
wird.
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Nachdem vorstehend die Arbeitsweise der Schneidstation 110, der Klebe-
und Faltstation 300 und der Stapelstation 400 der Maschine 10 beschrieben
worden ist, welche die Aufgabe haben, die Bogen oder Tafeln .S zu Stapeln 93 von
gefalteten Schlauchstücken T zu verarbeiten, werden im folgenden die Einrichtungen
zum seitlichen Verstellen der genannten Stationen beschrieben.
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Damit die Tragplatten 107 bis 110 seitlich verstellt werden können,
wobei auch die ihnen zugeordneten Schneidköpfe verstellt werden, sind getrennte
Motoren 501 bis 504 vorgesehen, die von einer Schalttafel 505 aus (Fig. 3) wahlweise
gesteuert werden können. Diese Schalttafel ist am unteren Ende einer schwenkbaren
Aufhängeeinrichtung angebracht, so daß die Bedienungsperson die Schneidköpfe während
des Verstellens unmittelbar beobachten kann; es können jedoch auch ferngesteuerte
Mittel zum Anzeigen der Stellung der Schneidköpfe vorgesehen sein. Die Anzeigemittel
umfassen eine ortsfeste Skala 507 und zwei bewegliche Skalen 508 und 509. Die Skala
507 ist an den feststehenden Rahmenteilen 101 und 102 befestigt, während
die Skalen 508 und 509 von den oberen Tragplatten 108 und 109 unterstützt
werden und sich zusammen mit ihnen seitlich bewegen. An den Tragplatten 107 bis
110 sind Zeiger 510 bis 513 angebracht, die vor den betreffenden Skalen angeordnet
sind und somit die Stellung des der betreffenden Tragplatte zugeordneten Schneidkopfes
anzeigen.
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Der Motor 501 ist durch ein Zahnradgetriebe 514 (Fig. 5) mit einem
Wellenstummel 515 verbunden, der in dem feststehenden Rahmenteil 101 gelagert ist.
Auf dem Wellenstummel 515 sitzt ein eine Kette 517 antreibendes Kettenrad 516. Die
Kette 517 treibt Kettenräder 518 und 519 an, die mit den Gewindespindeln 132 bzw.
143 verbunden sind. Da diese Gewindespindeln die gleiche Ganghöhe und die Kettenräder
518 und 519 die gleiche Zähnezahl aufweisen, bewegen sich die oberen und unteren
Teile der Tragplatte 107 seitlich jeweils um gleich große Strecken, wenn der Motor
501 in Betrieb gesetzt wird.
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In ähnlicher Weise ist der Motor 504 (Fig. 3) mit einem Wellenstummel
und einem Antriebskettenrad (nicht dargestellt) verbunden, wobei diese Welle in
dem kahmentei1102 gelagert ist. Dieses Kettenrad treibt eine ebenfalls nicht dargestellte
Kette, die mit Kettenrädern zusammenarbeitet, welche auf den Gewindespindeln 131
und 146 sitzen, so daß die beiden Gewindespindeln jeweils um gleiche Beträge gedreht
werden. Hierdurch wird bewirkt, daß sich die oberen und unteren Teile der Tragplatte
110 seitlich jeweils um gleiche Strecken bewegen und die ihnen zugeordneten
Schneidköpfe mitnehmen. Die Einrichtung 310 zum Auftragen von Klebstoff ist an der
unteren Tragplatte 110L auf beliebige geeignete Weise befestigt, so daß die Klebstoffauftragrolle
311 jeweils eine Stellung einnimmt, in der sie an dem Lappen 89 des Zuschnitts B
angreifen kann.
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Die Motoren 502 und 503 sind auf einem Sockel 520 (Fig. 1) erhöht
angeordnet. Mit der Motorwelle 523 sind zwei Kettenräder 521 und 522 verkeilt, während
die Motorwelle 526 zwei mit ihr verkeilte Kettenräder 524 und 525 trägt.
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Die Kette 530 (Fig. 5) wird durch das Kettenrad 521 angetrieben und
treibt ihrerseits ein Kettenrad 531 (Fig.3), das mit einer in dem feststehenden
Rahmenteil 101 gelagerten Welle 532 verkeilt ist. Das Kettenrad 533, das ebenfalls
mit der Welle 532 verkeilt ist, treibt eine Kette 534 (Fig. 5) an. Letztere arbeitet
mit Kettenrädern 535 und 536 zusammen, die jeweils auf die Gewindespindeln 133 und
144 aufgekeilt sind. Es ist nunmehr ersichtlich, daß eine Drehbewegung des Motors
502 eine Drehbewegung der Gewindespindeln 133 und 144 hervorruft, durch die gleich
große seitliche Bewegungen der oberen und unteren Teile der Tragplatte 108 bewirkt
werden. Da gemäß Fig.4 die linken Enden der Rahmenlängsglieder 317 und 325 an den
Tragplatten 108 U, 108 L
befestigt sind, werden diese auf der linken
Seite liegenden Enden der Längsglieder automatisch in der richtigen Weise seitlich
verstellt.
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Die Rahmenlängsglieder 317 und 325 besitzen jedoch eine große Länge,
so daß eine seitliche Bewegung eines Endes jedes Längsgliedes nicht notwendigerweise
von einer gleich großen seitlichen Bewegung des anderen Endes begleitet ist. Aus
diesem Grunde ist eine Kette 540 (Fig. 5) vorgesehen, die sich nach rechts erstreckt
und durch ein Kettenrad 522 angetrieben wird. Diese Kette arbeitet mit einem Kettenrad
541 zusammen, das mit einem in dem feststehenden Rahmenteil 352 gelagerten
Wellenstummel 542 verkeilt ist. Auf die Welle 542 ist ferner ein Kettenrad 543 aufgekeilt,
über das eine Kette 544 (Fig. 5) läuft, die die Kettenräder 545 und 546 antreibt.
Letztere sind mit den Gewindespindeln 596 bzw. 597 verkeilt,
mittels
deren das obere Rahmenlängsglied 325 bzw. das untere Rahmenlängsglied
317 seitlich bewegt werden kann. Die an ihren Enden in den feststehenden
Rahmenteilen 352 und 353 gelagerten Wellen 592 bis 595 unterstützen und führen die
auf der rechten Seite liegenden Enden der Rahmenlängsglieder 325 und 317 bei ihren
seitlichen Bewegungen.
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Die soeben beschriebenen Mittel gewährleisten, daß sich das obere
Rahmenlängsglied 325 und das untere Rahmenlängsglied 317 jeweils um gleiche
Beträge seitlich bewegen und daß beide Enden jedes Längsgliedes bewegt werden. Da
einer der seitlichen Sicherheitsanschläge 420 an dem oberen Rahmen längsglied
325 befestigt ist (Fig. 4 rechts außen!), wird der Anschlag bei einer seitlichen
Bewegung der Tragplatte 108 selbsttätig seitlich verstellt.
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Entsprechend treibt das Kettenrad 525 eine Kette 550 an, die
über ein Kettenrad 551 läuft, das mit der Welle 552 in der Nähe eines ihrer
Enden verkeilt ist. Die Enden der Welle 552 sind in den feststehenden Rahmenteilen
101 und 102 gelagert, und in der Nähe des anderen Endes der Welle
552 ist auf diese ein weiteres Kettenrad 553 aufgekeilt. Die Kette 554 wird durch
das Kettenrad 553 angetrieben und treibt ihrerseits die Kettenräder 555 und 556
an, die mit den Gewindespindeln 134 bzw. 145 verkeilt sind. Jede Drehbewegung des
Motors 503 ruft eine Bewegung der Kette 550 hervor, wodurch die Welle 552
gedreht wird, so daß eine Bewegung der Kette 554, eine Drehbewegung der Kettenräder
555 und 556, eine Drehbewegung der Gewindespindeln 134 und
145 und schließlich eine seitliche Verstellung der oberen und unteren Teile
der Tragplatte 109 und der ihr zugeordneten Schneidköpfe um jeweils gleiche
Beträge erfolgt.
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Da die oberen und unteren Rahmenlängsglieder 326 und 318 jeweils an
der Tragplatte 109 befestigt sind, werden sie ebenfalls an einem Ende seitlich verstellt.
Die anderen Enden dieser Rahmenlängsglieder werden durch die Kette 560, die
über das Kettenrad 524 angetrieben wird, zwangläufig bewegt. Die Kette 560 treibt
das Kettenrad 561 an, das mit der Welle 542 verkeilt ist, deren Enden in den feststehenden
Rahmenteilen 352 und 353 gelagert sind.
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Das Kettenrad 563 ist ebenfalls mit der Welle 562 verkeilt und treibt
die Kette 564 an, über die die mit den Gewindespindeln 567 bzw. 568 verkeilten Kettenräder
565 und 566 angetrieben werden. Die Gewindespindeln 567 und 568 greifen in hier
nicht dargestellter Weise an den oberen und unteren Rahmenlängsgliedern 326 bzw.
318 an, so daß die auf der rechten Seite liegenden Enden dieser Längsglieder, die
durch die Wellen 592 bis 595 unterstützt werden, seitlich verstellt werden. Einer
der seitlichen Sicherheitsanschläge 420, der an dem oberen Rahmenlängsglied
326 befestigt ist, wird automatisch seitlich verstellt, wenn eine Verstellung der
Tragplatte 109 in seitlicher Richtung erfolgt.
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Die Erfindung sieht somit eine Maschine 10 vor, die es ermöglicht,
die Bogen oder Tafeln S zu gefalteten Schlauchstücken T zu verarbeiten. Die Maschine
umfaßt eine Schneidstation 100, eine Klebe-und Faltstation 300 sowie eine
Stapelstation 400 und kraftbetriebene Mittel zum seitlichen Einstellen der
Maschine, wobei sämtliche Stationen selbsttätig und gleichzeitig verstellt werden.