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DE1116045B - Maschine zum Herstellen von Schlauchstuecken fuer Schachteln - Google Patents

Maschine zum Herstellen von Schlauchstuecken fuer Schachteln

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Publication number
DE1116045B
DE1116045B DES59732A DES0059732A DE1116045B DE 1116045 B DE1116045 B DE 1116045B DE S59732 A DES59732 A DE S59732A DE S0059732 A DES0059732 A DE S0059732A DE 1116045 B DE1116045 B DE 1116045B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
machine
cutting
cutting heads
frame
support plates
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DES59732A
Other languages
English (en)
Inventor
Albert F Shields
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
S&S Corrugated Paper Machinery Co Inc
Original Assignee
S&S Corrugated Paper Machinery Co Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by S&S Corrugated Paper Machinery Co Inc filed Critical S&S Corrugated Paper Machinery Co Inc
Publication of DE1116045B publication Critical patent/DE1116045B/de
Pending legal-status Critical Current

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Description

  • Maschine zum Herstellen von Schlauchstücken für Schachteln Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Herstellen von Schlauchstücken für Schachteln aus einem Bogen von Pappe, Karton od. dgl. mit Vorrichtungen zum Schneiden, Klebstoffauftragen, Falten und Stapeln sowie mit der Schlauchstückgröße anpaßbaren Verstelleinrichtungen für die Werkzeuge.
  • Bei derartigen bekannten Maschinen bereitet die Einstellung der Werkzeuge erhebliche Schwierigkeiten und erfordert einen großen Zeitaufwand, weil die aufeinanderfolgenden Bearbeitungsstationen bzw. deren Werkzeuge einzeln ausgerichtet werden müssen. Zwar konnte durch Anwendung motorischer Antriebe zur Verstellung der einzelnen Werkzeuge bereits eine Verbesserung gegenüber den bekannten, von Hand verstellbaren Bearbeitungsrichtungen erzielt werden, die im wesentlichen darin liegt, daß die Bedienungsperson sich nicht in die engen Räume an den Bearbeitungsstellen zu zwängen braucht, jedoch konnte hierdurch das Ausrichten der Bearbeitungsvorrichtungen, d. h. die gegenseitige Ausrichtung der einzelnen Werkzeuge, nicht wesentlich erleichtert werden.
  • Ziel der Erfindung ist es, bei derartigen Maschinen eine Bedienungsvereinfachung und Erhöhung der Einstellgenauigkeit zu erreichen.
  • Zu diesem Zweck ist eine Maschine der eingangs genannten Bauart gemäß der Erfindung in der Weise ausgebildet, daß die Schneidköpfe einzeln an Tragplatten befestigt sind, die durch einzeln einstellbare Kraftantriebe im Rahmen quer zur Durchlaufrichtung der Schlauchstücke verstellbar sind, und daß die für die Verstellung derjenigen Schneidköpfe, deren Schnitt auf die Einstellung nachgeschalteter Bearbeitungsvorrichtungen wesentlich ist, vorgesehenen Tragplatten, die ihrerseits über Bewegungsgetriebe von ihren Kraftantrieben verschoben werden, über in Längsrichtung der Maschine verlaufende Rahmenträger mit den Rahmen der nachgeschalteten Bearbeitungsvorrichtungen starr verbunden sind, welche über Bewegungsgetriebe mit dem gleichen Kraftantrieb verbunden sind. Durch diese Ausbildung wird eine synchrone Verstellung sämtlicher Bearbeitungsvorrichtungen gewährleistet. Dadurch, daß auf alle Bearbeitungsvorrichtungen gleichzeitig und gleichsinnig eine Verschiebekraft ausgeübt wird, die eine synchrone Bewegung mit gleicher Geschwindigkeit zur Folge hat, werden Einstellungsgenauigkeiten vermieden, die sich dann ergeben könnten, wenn sämtliche Bearbeitungsvorrichtungen mittels eines Antriebes über Lenker und Gestänge bewirkt würden.
  • Zweckmäßigerweise tragen die aus Rahmenplatten, Rahmenträgern und den Rahmen bestehenden Baueinheiten, welche einzeln an beiden Enden von den Kraftantrieben aus zwangläufig gleichzeitig und gleichsinnig bewegt werden, die Klebstoffauftragvorrichtung, die Faltrillenanordnung und seitliche Begrenzungsanschläge für die Stapelstation.
  • Die von einem Kraftantrieb verschobene Baueinheit kann die seitliche Einstellung der Werkzeuge auf der einen Maschinenseite und die von dem anderen Kraftantrieb unabhängig von dem ersten verschobene Baueinheit kann die Einstellung der Werkzeuge auf der anderen Maschinenseite bewirken. Hierdurch wird unabhängig von der Gesamtlänge der Maschine die gewünschte Gleichförmigkeit der Bewegung gewährleistet. Die Kraftantriebe für die übrigen, von den Nachbearbeitungsstellen unabhängigen Schneidköpfe können an je einer seitlichen Rahmenplatte der Schneidstation angeordnet sein.
  • Zum Zwecke einer weiteren Bedienungsvereinfachung kann die Steuereinrichtung für die Kraftantriebe an einer Schalttafel vorgesehen sein, welche an einer von einer Seite der Maschine nach der anderen schwenkbaren Aufhängevorrichtung angebracht ist und eine Beobachtung der Schneidköpfe während der Steuerung durch die Bedienungsperson ermöglicht.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Maschine an Hand der Zeichnungen.
  • Fig. 1 ist eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten Maschine für die Herstellung von Kartons aus Wellpappe; Fig. 2 zeigt in Draufsicht den Zustand des zugeführten Zuschnitts nach der Durchführung der verschiedenen Arbeitsgänge bis zu seiner Abgabe in Gestalt eines gefalteten Schlauchstücks; Fig.3 veranschaulicht im Grundriß die Zuführungs-, Schneid-, Klebstoffauftrag- und Faltstationen der Maschine nach Fig. ? ; Fig. 4. ist ein Schnitt längs der Linie 4-4 in Fig. 3 mit dem Blick in Richtung der Pfeile 4; Fig. 4 A ist ein Schnitt längs der Linie 4 A-4 A in Fig. 4 mit dem Blick in Richtung der Pfeile 4A; Fig.5 zeigt in perspektivischer Darstellung die Schneid-, Klebe- und Faltstationen der Maschine nach Fig. 1; Fig. 6 ist ein Schnitt längs der Linie 6-6 in Fig. 1 mit dem Blick in Richtung der Pfeile 6; Fig. 7 ist ein Schnitt längs der Linie 7-7 in Fig. 1 mit dem Blick in Richtung der Pfeile 7.
  • Wie insbesondere aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, umfaßt die erfindungsgemäße selbsttätige Maschine zum Herstellen von Kartons, die insgesamt mit 10 bezeichnet ist, eine Zuführungsstation 11 zum Zuführen einzelner Tafeln S aus Karton oder Wellpappe, die nur mit quer verlaufenden Ritzlinien 80 und 81 versehen sind, zu der Schneidstation 100, wobei die Tafeln einem Stapel 99 entnommen werden. Eine erste Gruppe von seitlich aufeinander ausgerichteten Schneidköpfen der Schneidstation 100 bewirkt gleichzeitig das Anbringen von sich in der Längsrichtung der Maschine erstreckenden Ritzlinien 82, 83 und 84 sowie das Zusammendrücken der Flächenstücke 85 und 86 der Tafel S in ihren die spätere überlappung ergebenden Randbereichen. Danach wird die Tafel S durch eine zweite Gruppe von seitlich miteinander fluchtenden Schneidköpfen der Schneidstation 100 bei 94 bis 97 geschlitzt und bei 88 durchgetrennt, um ein Kartonrohteil bzw. einen Zuschnitt B auszubilden.
  • Der Zuschnitt B wird von der Schneidstation 100 aus zu der Klebe- und Faltstation 300 gefördert, wo Klebstoff auf die Klappe 89 aufgetragen wird, woraufhin die Felder 90 und 91 so nach innen umgelegt werden, daß die zusammengedrückte Fläche 86 den mit Klebstoff versehenen Lappen 89 überdeckt, damit ein gefaltetes Schlauchstück T entsteht. Das so gefaltete Schlauchstück T tritt dann in die Stapelstation 400 ein, um das unterste Schlauchstück T eines Stapels 92 zu bilden, von welchem ein Schieber 401 jeweils einen Stapel 93 entfernt, der eine vorbestimmte Anzahl von gefalteten Schlauchstücken T umfaßt.
  • Die Zuführungsstation 11 umfaßt ein Bett 12, auf das ein Stapel 99 aus Tafeln oder Zuschnitten S zwischen dem hinteren Anschlag 13 und dem vorderen Anschlag 14 aufgebracht wird. Der jeweils zuunterst liegende Zuschnitt des Stapels wird durch sich hin-und herbewegende Leisten oder Schienen 15 nach rechts bewegt und durch den Spalt 16 unterhalb des vorderen Anschlags 14 hindurch vorgeschoben. Der Spalt 16 ist so eingestellt, daß seine Höhe gerade ausreicht, um eine der Tafeln S passieren zu lassen, während der verbleibende Teil des Stapels 99 zurückgehalten wird. Die Ausbildung und die Arbeitsweise der Zuführungsstation 11 ist bekannt. Die Tafel S wird mittels der Zuführungsschienen 15 durch den Spalt 16 hindurch zwischen die obere Förderwalze 17 und die untere Förderwalze 18 geschoben. Die beiden Förderwalzen erfassen die Tafel bzw. den Bögen S und bewegen ihn nach vorn in die Schneidstation 100 hinein, wo der Bogen zu einem Kartonzuschnitt B verarbeitet wird.
  • Die Schneidstation 100 umfaßt feststehende Rahmenglieder 101 und 102 (Fig. 5), zwischen denen die Schneidköpfe angeordnet sind. Unter der Bezeichnung »Schneidkopf« wird im folgenden jeder Arbeitskopf verstanden, der irgendeinen der Arbeitsgänge ausführt, die erforderlich sind, um die Tafel S in einen Kartonzuschnitt B umzuwandeln. Mit anderen Worten, ein Schneidkopf kann einen oder mehrere Arbeitsgänge zum Ritzen, Abtrennen, Schlitzen, Einschneiden und Zusammendrücken ausführen.
  • Quer zur Bewegungsbahn der Tafel S erstrecken sich Tragstangen 103 bis 106 (Fig. 5), die an ihren Enden mit den Rahmenteilen 101 und 102 fest verbunden sind. Auf den Tragstangen 103 bis 106 sind Tragplatten 107 bis 110 gleitend bewegbar. Jede Tragplatte umfaßt einen oberen und einen unteren Abschnitt, wobei der obere Abschnitt durch die Stangen 103 und 104 unterstützt wird, während die Stangen 105 und 106 den unteren Abschnitt tragen.
  • Jede der Tragplatten 107 bis 110 steht in betriebsmäßiger Verbindung mit zwei Sätzen von Schneidköpfen. Nachstehend ist diese betriebsmäßige Verbindung zwischen der Tragplatte 110 und den zugehörigen Sätzen von Schneidköpfen beschrieben, und es sei bemerkt, daß die Tragplatten 107 bis 109 in entsprechender Weise mit den zugehörigen Schneidköpfen betriebsmäßig verbunden sind.
  • Der obere Teil 110 U der Tragplatte 110 umfaßt eine dicke Platte 111 und eine dünne Platte 112 (Fig. 6), die an ersterer bei 113 mit geeigneten Mitteln befestigt ist, während der untere Teil 110L der Tragplatte 11_0 eine dicke Platte 114 und eine daran bei 116 befestigte dünne Platte 115 umfaßt. Die auf den Antiebswellen 121 bzw. 122 auf Keilen verschiebbaren Schneidköpfe 117 und 118 bilden einen hinteren Satz von Schneidköpfen, während die mit den Antriebswellen 123 bzw. 124 (Fig. 7) verkeilten Schneidköpfe 119 bzw. 120 einen vorderen Satz von Schneidköpfen bilden.
  • Jeder der Schneidköpfe 117 bis 120 umfaßt eine in die Umfangsfläche eingeschnittene Nut, wie es bei 125, 126, 127 und 128 angedeutet ist. In die Führungsnuten 125 und 127 greift die Unterkante der dünnen Platte 112 ein, die zu diesem Zweck mit bogenförmig begrenzten Ausschnitten versehen ist. In ähnlicher Weise greift das obere Ende der dünnen Platte 115 in die Führungsnuten 126 und 128 ein. Es ist ersichtlich, daß eine seitliche Bewegung der oberen und unteren Teile der Tragplatte 110 bewirkt, daß sich die Schneidköpfe 117 bis 120 zusammen mit der Tragplatte gleichsinnig bewegen. In ähnlicher Weise bewirkt eine seitliche Bewegung der Tragplatten 107 bis 109 eine entsprechende gleichsinnige Bewegung der zugehörigen Schneidköpfe in seitlicher Richtung zusammen mit den Tragplatten.
  • Die seitliche Bewegung der oberen Tragplatte 110 U wird durch eine Drehbewegung einer Gewindespindel 131 (Fig. 6) bewirkt, die mit einem das zugehörige Innengewinde aufweisenden Bauteil 130 zusammenarbeitet, das an der dicken Platte 111 befestigt ist. In ähnlicher Weise werden die seitlichen Bewegungen der oberen Teile der Tragplatten 107 bis 109 durch Gewindespindeln 132, 133 und 134 hervorgerufen, die mit Mutterteilen 135 bis 137 zusammenarbeiten. In den oberen Teilen der Tragplatten 107 bis 110 sind öffnungen 138 bis 141 für die betreffenden Gewindespindeln 132 bis 134 sowie 131 vorgesehen. Es ist ersichtlich, daß die betriebsmäßige Verbindung zwischen den Tragplatten 107 U bis 110 U einerseits und den zugehörigen Schneidköpfen andererseits ein seitliches Verstellen sämtlicher Schneidköpfe als Ganzes ermöglicht, daß hierdurch jedoch die Drehbewegung der Schneidköpfe nicht behindert wird, wenn die Antriebswellen 121 bis 124 umlaufen.
  • Die seitliche Bewegung der unteren Teile der Tragplatten 107 bis 110 und der ihnen zugeordneten Schneidköpfe wird durch Gewindespindeln 143 bis 146 hervorgerufen, die mit an den betreffenden Traplatten befestigten Mutterteilen zusammenarbeiten. Die seitliche Verstellung der oberen und unteren Teile jeder Tragplatte erfolgt jeweils gleichzeitig und im gleichen Ausmaß in der bereits beschriebenen Weise. Hierdurch wird eine einwandfreie Fluchtung zwischen den Schneidmessern, bei denen es sich vielfach um segmentförmige Messer handelt, und den damit zusammenarbeitenden Bauteilen bei jedem Satz von Schneidköpfen gewährleistet.
  • Der Schneidkopf 117 umfaßt auch die zum Zusammendrücken dienende Klinge 147, die mit einem Amboßteil 148 zusammenarbeitet, das einen Bestandteil des Schneidkopfes 118 bildet, so daß die Tafel S bei 85 zusammengedrückt werden kann. Die Ritzlinien 84 und 82 werden durch den hinteren Satz von Schneidköpfen hergestellt, die den Tragplatten 108 und 109 zugeordnet sind, und das Zusammendrücken der Fläche 86 erfolgt durch den der Tragplatte 107 zugeordneten hinteren Satz von Schneidköpfen. Die Ritzlinie 83 wird durch die Schneidköpfe 149 und 150 hergestellt, die mit den Wellen 121 bzw. 122 verkeilt sind und sich daher zusammen mit diesen Wellen drehen. Die Schneidköpfe 149 und 150 können auch derart auf den Antriebswellen 121 bzw. 122 befestigt sein, daß sie sich nicht axial gegeneinander verschieben können.
  • Die Schlitze 95 und 97 werden durch den vorderen Satz von Schneidköpfen eingeschnitten, die den Tragplatten 109 bzw. 108 zugeordnet sind, während der der Tragplatte 107 zugeordnete vordere Satz von Schneidköpfen die Tafel S bei 88 beschneidet. Die Schneidköpfe 119 und 120 tragen segmentförmige Messer zum Herstellen der Ausschnitte 94 und der Ritzlinie 87. Die Schneidköpfe 151 und 152 sind so auf den zugehörigen Wellen 123 und 124 befestigt, daß sie sich nicht relativ zueinander bewegen können. Die Schneidköpfe 151 und 152 schneiden die Schlitze 96 in die Tafel S ein.
  • Der Zuschnitt B wird aus der Schneidstation 100 ausgeworfen und von umlaufenden Förderbändern bzw. Gurten 301 und 302 (Fig. 5) unterhalb der Rollensätze 304 bis 307 erfaßt. Aus einem Behälter 308 wird Klebstoff über ein Rohr 309 (Fig. 5) der Klebstoffauftrageinrichtung 310 zugeführt, die mittels einer Auftragwalze 311 Klebstoff auf den Lappen 89 aufträgt, der durch eine Rolle 312 abgestützt wird. Danach wird der Zuschnitt B von den umlaufenden, zum Falten dienenden Bändern oder Gurten 313 und 314 erfaßt, die den Zuschnitt B allmählich längs der Ritzlinien 97 und 95 falten, bis die flachgedrückte Fläche 86 mit dem mit Klebstoff versehenen Lappen 89 in Berührung kommt. Die Rollensätze 304 und 305 unterstützen die das Falten bewirkenden Bänder 313 und 314, während diese anfangs an dem Zuschnitt B angreifen, um die Falten längs der Ritzlinien 97 und 95 auszubilden.
  • Die Rollensätze 304 und 306 sind auf einem Bauteil 315 (Fig. 3) gelagert, das mit Hilfe verstellbarer Tragglieder 398 und 399 (Fig. 4) an einem oberen, sich in der Längsrichtung der Maschine erstreckenden Rahmenteil 325 aufgehängt ist. Das obere Rahmenteil 325 ist seinerseits mit einem Ende an der oberen Tragplatte 108 U befestigt und daher zusammen mit letzterer seitlich bewegbar. Ähnliche Rollensätze 305 und 307 sind auf einem Bauteil 316 (Fig. 5) gelagert, das an einem sich in der Längsrichtung erstreckenden Rahmenteil 326 aufgehängt ist, welches ebenfalls mit einem Ende an der oberen Tragplatte 109 U befestigt ist, so daß es sich zusammen mit letzterem seitlich bewegen kann. Das Bauteil 316 ist mittels verstellbarer Streben an dem oberen Längsrahmentei1326 aufgehängt. An den unteren Tragplatten 108L und 109L sind die unteren Längsrahmenteile 317 bzw. 318 befestigt, die sich somit zusammen mit den Tragplatten seitlich bewegen lassen.
  • Das Rahmenteil 317 trägt Rollen 319 zum Führen des Förderbandes 301 sowie eine Antriebsrolle 320 (Fig. 4) für das Förderband. Entsprechend trägt das Rahmenteil 318 Führungsrollen 322 für das Förderband 302 und eine Antriebsrolle 321 (Fig. 5) für dieses Förderband. Die Antriebsrollen 320 und 321 sind durch Keile mit der Antriebswelle 350 verbunden, so daß sie durch die Welle angetrieben werden, sich jedoch ihr gegenüber axial bewegen können. Die ortsfesten Rahmenteile 352 und 353 dienen gleichzeitig als Lagerungen für die Enden der Antriebswelle 350.
  • Die das Falten bewirkenden Bänder 313 und 314 werden durch die Rollen 327 bzw. 328 angetrieben, die durch die oberen Rahmenteile 325 bzw. 326 unterstützt werden. Jedes dieser Bänder ist in sich verdreht, so daß die die Antriebsrollen 327 bzw. 328 berührenden Flächen der Bänder nicht mit den Umlenkrollen 329 bzw. 330 in Berührung kommen, die von den unteren Rahmenteilen 317 bzw. 318 aus unterstützt werden. Die Faltbänder 313 und 314 bewegen sich ferner längs einer Bahn, die durch konische Leitrollen 331 bzw. 332 bestimmt wird, die ebenfalls von den unteren Rahmenteilen 317 und 318 aus unterstützt werden. Die Antriebsrollen 327 und 328 für die Bänder sind mit der Antriebswelle 351 (Fig. 4) verkeilt, können sich jedoch gegenüber dieser Welle axial bewegen. Die ortsfesten Rahmenteile 352 und 353 dienen auch als Lagerungen für die Enden der Antriebswelle 351. Die zum Ausrichten der Zuschnitte dienenden Rollen 333 (Fig. 3), die an den unteren Rahmenteilen 317 bzw. 318 gelagert sind, dienen dazu, die Faltlinien parallel zu richten, so daß aus dem zusammengefalteten Schlauchstücken T einwandfrei geformte Erzeugnisse gebildet werden.
  • Das gefaltete Schlauchstück T wird von der Kleb-und Faltstation 300 zu der Stapelstation 400 gefördert, wo es von einem Fördeband 404 (Fig. 1) aufgenommen und zwischen in senkrechter Richtung laufende Bänder 402 und 403 (Fig. 1) gebracht wird, welch letztere das gefaltete Schlauchstück nach oben zur Unterseite des Stapels 92 transportieren. Ein Schieber 401, der mit einem Aggregat 405 verbunden ist, das auf erhöht angeordneten Ketten 406 und 407 läuft, entfernt periodisch einen Stapel 93, der eine vorbestimmte Zahl von gefalteten Schlauchstükken T umfaßt, von der Oberseite des Stapels 92 und gibt diesen Stapel 93 an ein Förderband ab, das den Stapel zu einer Station fördert, wo die gefalteten Schlauchstücke gebündelt werden.
  • Gemäß Fig.4 und 4A sind zu beiden Seiten des S_apels 92 seitliche Sicherheitsanschläge 420 angeordnet, die sich von waagerechten Bauteilen 421 aus erstrecken, welche jeweils an den oberen Längsrahmenteilen 325 und 326 befestigt sind. Die Befestigungsmittel 422 halten die seitlichen Anschläge 420 locker an den waagerechten Bauteilen 421 fest. Auf die Tragbolzen 422 sind teilweise zusammengedrückte Schraubenfedern 423 aufgeschoben, die zwischen den seitlichen Anschlägen 420 und den waagerechten Bauteilen 421 liegen.
  • Auf jedem der waagerechten Bauteile 421 ist ein normalerweise geschlossener Schalter 424 mit einem Betätigungsstift 425 angeordnet. Wenn ein seitlicher Anschlag 420 dadurch aus seiner normalen senkrechten Stellung herausbewegt wird, daß der Stapel 92 infolge eines Verklemmens der Stapelstation 400 umkippt, stößt der seitliche Anschlag 420 an den Betätigungsstift 425 an und bewegt ihn, so daß der betreffende Schalter 424 geöffnet wird. Die hier nicht gezeigten Kontakte der Schalter 424 liegen in der Hauptleitung, die dem mit veränderbarer Drehzahl arbeitenden Motor 40 (Fig. 3) Strom zuführt. Durch die Unterbrechung der Stromzufuhr zu diesem Motor wird die Maschine 10 selbsttätig stillgesetzt.
  • Der Motor 40 ist mit einer Hauptantriebswelle 41 verbunden, die sich von einer Gruppe von ortsfesten Rahmenteilen 101, 102 zu der anderen Gruppe von Rahmenteilen 352, 353 erstreckt. Über in bekannter Weise ausgebildete Zahnrad- und Kettenverbindungen wird die Antriebskraft, die benötigt wird, um die Zuschnitte B durch die Maschine 10 hindurchzuführen, zu den verschiedenen Stationen 11, 100, 300 und 400 übertragen, so daß den Zuschnitten B eine kontinuierliche Bewegung erteilt wird.
  • Nachdem vorstehend die Arbeitsweise der Schneidstation 110, der Klebe- und Faltstation 300 und der Stapelstation 400 der Maschine 10 beschrieben worden ist, welche die Aufgabe haben, die Bogen oder Tafeln .S zu Stapeln 93 von gefalteten Schlauchstücken T zu verarbeiten, werden im folgenden die Einrichtungen zum seitlichen Verstellen der genannten Stationen beschrieben.
  • Damit die Tragplatten 107 bis 110 seitlich verstellt werden können, wobei auch die ihnen zugeordneten Schneidköpfe verstellt werden, sind getrennte Motoren 501 bis 504 vorgesehen, die von einer Schalttafel 505 aus (Fig. 3) wahlweise gesteuert werden können. Diese Schalttafel ist am unteren Ende einer schwenkbaren Aufhängeeinrichtung angebracht, so daß die Bedienungsperson die Schneidköpfe während des Verstellens unmittelbar beobachten kann; es können jedoch auch ferngesteuerte Mittel zum Anzeigen der Stellung der Schneidköpfe vorgesehen sein. Die Anzeigemittel umfassen eine ortsfeste Skala 507 und zwei bewegliche Skalen 508 und 509. Die Skala 507 ist an den feststehenden Rahmenteilen 101 und 102 befestigt, während die Skalen 508 und 509 von den oberen Tragplatten 108 und 109 unterstützt werden und sich zusammen mit ihnen seitlich bewegen. An den Tragplatten 107 bis 110 sind Zeiger 510 bis 513 angebracht, die vor den betreffenden Skalen angeordnet sind und somit die Stellung des der betreffenden Tragplatte zugeordneten Schneidkopfes anzeigen.
  • Der Motor 501 ist durch ein Zahnradgetriebe 514 (Fig. 5) mit einem Wellenstummel 515 verbunden, der in dem feststehenden Rahmenteil 101 gelagert ist. Auf dem Wellenstummel 515 sitzt ein eine Kette 517 antreibendes Kettenrad 516. Die Kette 517 treibt Kettenräder 518 und 519 an, die mit den Gewindespindeln 132 bzw. 143 verbunden sind. Da diese Gewindespindeln die gleiche Ganghöhe und die Kettenräder 518 und 519 die gleiche Zähnezahl aufweisen, bewegen sich die oberen und unteren Teile der Tragplatte 107 seitlich jeweils um gleich große Strecken, wenn der Motor 501 in Betrieb gesetzt wird.
  • In ähnlicher Weise ist der Motor 504 (Fig. 3) mit einem Wellenstummel und einem Antriebskettenrad (nicht dargestellt) verbunden, wobei diese Welle in dem kahmentei1102 gelagert ist. Dieses Kettenrad treibt eine ebenfalls nicht dargestellte Kette, die mit Kettenrädern zusammenarbeitet, welche auf den Gewindespindeln 131 und 146 sitzen, so daß die beiden Gewindespindeln jeweils um gleiche Beträge gedreht werden. Hierdurch wird bewirkt, daß sich die oberen und unteren Teile der Tragplatte 110 seitlich jeweils um gleiche Strecken bewegen und die ihnen zugeordneten Schneidköpfe mitnehmen. Die Einrichtung 310 zum Auftragen von Klebstoff ist an der unteren Tragplatte 110L auf beliebige geeignete Weise befestigt, so daß die Klebstoffauftragrolle 311 jeweils eine Stellung einnimmt, in der sie an dem Lappen 89 des Zuschnitts B angreifen kann.
  • Die Motoren 502 und 503 sind auf einem Sockel 520 (Fig. 1) erhöht angeordnet. Mit der Motorwelle 523 sind zwei Kettenräder 521 und 522 verkeilt, während die Motorwelle 526 zwei mit ihr verkeilte Kettenräder 524 und 525 trägt.
  • Die Kette 530 (Fig. 5) wird durch das Kettenrad 521 angetrieben und treibt ihrerseits ein Kettenrad 531 (Fig.3), das mit einer in dem feststehenden Rahmenteil 101 gelagerten Welle 532 verkeilt ist. Das Kettenrad 533, das ebenfalls mit der Welle 532 verkeilt ist, treibt eine Kette 534 (Fig. 5) an. Letztere arbeitet mit Kettenrädern 535 und 536 zusammen, die jeweils auf die Gewindespindeln 133 und 144 aufgekeilt sind. Es ist nunmehr ersichtlich, daß eine Drehbewegung des Motors 502 eine Drehbewegung der Gewindespindeln 133 und 144 hervorruft, durch die gleich große seitliche Bewegungen der oberen und unteren Teile der Tragplatte 108 bewirkt werden. Da gemäß Fig.4 die linken Enden der Rahmenlängsglieder 317 und 325 an den Tragplatten 108 U, 108 L befestigt sind, werden diese auf der linken Seite liegenden Enden der Längsglieder automatisch in der richtigen Weise seitlich verstellt.
  • Die Rahmenlängsglieder 317 und 325 besitzen jedoch eine große Länge, so daß eine seitliche Bewegung eines Endes jedes Längsgliedes nicht notwendigerweise von einer gleich großen seitlichen Bewegung des anderen Endes begleitet ist. Aus diesem Grunde ist eine Kette 540 (Fig. 5) vorgesehen, die sich nach rechts erstreckt und durch ein Kettenrad 522 angetrieben wird. Diese Kette arbeitet mit einem Kettenrad 541 zusammen, das mit einem in dem feststehenden Rahmenteil 352 gelagerten Wellenstummel 542 verkeilt ist. Auf die Welle 542 ist ferner ein Kettenrad 543 aufgekeilt, über das eine Kette 544 (Fig. 5) läuft, die die Kettenräder 545 und 546 antreibt. Letztere sind mit den Gewindespindeln 596 bzw. 597 verkeilt, mittels deren das obere Rahmenlängsglied 325 bzw. das untere Rahmenlängsglied 317 seitlich bewegt werden kann. Die an ihren Enden in den feststehenden Rahmenteilen 352 und 353 gelagerten Wellen 592 bis 595 unterstützen und führen die auf der rechten Seite liegenden Enden der Rahmenlängsglieder 325 und 317 bei ihren seitlichen Bewegungen.
  • Die soeben beschriebenen Mittel gewährleisten, daß sich das obere Rahmenlängsglied 325 und das untere Rahmenlängsglied 317 jeweils um gleiche Beträge seitlich bewegen und daß beide Enden jedes Längsgliedes bewegt werden. Da einer der seitlichen Sicherheitsanschläge 420 an dem oberen Rahmen längsglied 325 befestigt ist (Fig. 4 rechts außen!), wird der Anschlag bei einer seitlichen Bewegung der Tragplatte 108 selbsttätig seitlich verstellt.
  • Entsprechend treibt das Kettenrad 525 eine Kette 550 an, die über ein Kettenrad 551 läuft, das mit der Welle 552 in der Nähe eines ihrer Enden verkeilt ist. Die Enden der Welle 552 sind in den feststehenden Rahmenteilen 101 und 102 gelagert, und in der Nähe des anderen Endes der Welle 552 ist auf diese ein weiteres Kettenrad 553 aufgekeilt. Die Kette 554 wird durch das Kettenrad 553 angetrieben und treibt ihrerseits die Kettenräder 555 und 556 an, die mit den Gewindespindeln 134 bzw. 145 verkeilt sind. Jede Drehbewegung des Motors 503 ruft eine Bewegung der Kette 550 hervor, wodurch die Welle 552 gedreht wird, so daß eine Bewegung der Kette 554, eine Drehbewegung der Kettenräder 555 und 556, eine Drehbewegung der Gewindespindeln 134 und 145 und schließlich eine seitliche Verstellung der oberen und unteren Teile der Tragplatte 109 und der ihr zugeordneten Schneidköpfe um jeweils gleiche Beträge erfolgt.
  • Da die oberen und unteren Rahmenlängsglieder 326 und 318 jeweils an der Tragplatte 109 befestigt sind, werden sie ebenfalls an einem Ende seitlich verstellt. Die anderen Enden dieser Rahmenlängsglieder werden durch die Kette 560, die über das Kettenrad 524 angetrieben wird, zwangläufig bewegt. Die Kette 560 treibt das Kettenrad 561 an, das mit der Welle 542 verkeilt ist, deren Enden in den feststehenden Rahmenteilen 352 und 353 gelagert sind.
  • Das Kettenrad 563 ist ebenfalls mit der Welle 562 verkeilt und treibt die Kette 564 an, über die die mit den Gewindespindeln 567 bzw. 568 verkeilten Kettenräder 565 und 566 angetrieben werden. Die Gewindespindeln 567 und 568 greifen in hier nicht dargestellter Weise an den oberen und unteren Rahmenlängsgliedern 326 bzw. 318 an, so daß die auf der rechten Seite liegenden Enden dieser Längsglieder, die durch die Wellen 592 bis 595 unterstützt werden, seitlich verstellt werden. Einer der seitlichen Sicherheitsanschläge 420, der an dem oberen Rahmenlängsglied 326 befestigt ist, wird automatisch seitlich verstellt, wenn eine Verstellung der Tragplatte 109 in seitlicher Richtung erfolgt.
  • Die Erfindung sieht somit eine Maschine 10 vor, die es ermöglicht, die Bogen oder Tafeln S zu gefalteten Schlauchstücken T zu verarbeiten. Die Maschine umfaßt eine Schneidstation 100, eine Klebe-und Faltstation 300 sowie eine Stapelstation 400 und kraftbetriebene Mittel zum seitlichen Einstellen der Maschine, wobei sämtliche Stationen selbsttätig und gleichzeitig verstellt werden.

Claims (5)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Maschine zum. Herstellen von Schlauchstückenfür Schachteln aus einem Bogen von Pappe, Karton od. dgl. mit Vorrichtungen zum Schneiden, Klebstoffauftragen, Falten und Stapeln. sowie mit der Schlauchstückgröße anpaßbaren Verstelleinrichtungen für die Werkzeuge, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidköpfe einzeln an Tragplatten (107, 108, 109, 110) befestigt sind, die durch einzeln einstellbare Kraftantriebe (501, 502; 503, 504) im Rahmen quer zur Durchlaufrichtung der Schlauchstücke verstellbar sind, und daß die für die Verstellung derjenigen Schneidköpfe, deren Schnitt auf die Einstellung nachgeschalteter Bearbeitungsvorrichtungen wesentlich ist, vorgesehenen Tragplatten (108 bzw. 109), die ihrerseits über Bewegungsgetriebe (532; 522, 530; 550) von ihren Kraftantrieben (502 bzw. 503) verschoben werden, über in Längsrichtung der Maschine verlaufende Rahmenträger (325, 317 bzw. 326, 318) mit den Rahmen der nachgeschalteten Bearbeitungsvorrichtungen starr verbunden sind, welche über Bewegungsgetriebe (542; 562, 540; 560) mit dem gleichen Kraftantrieb (502 bzw. 503) verbunden sind.
  2. 2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aus Tragplatten (108, 109), Rahmenträgern (325, 317; 326, 318) und den Rahmen bestehenden Baueinheiten, welche einzeln an beiden Enden von den Kraftantrieben (502 bzw. 503) aus zwangläufig, gleichzeitig und gleichsinnig bewegt werden, die Klebstoffauftragvorrichtung, die Faltrillenanordnung und seitliche Begrenzungsanschläge (420) für die Stapelstation tragen.
  3. 3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die von dem einen Kraftantrieb (502) verschobene Baueinheit (108; 325, 317) die seitliche Einstellung der Werkzeuge auf der einen Maschinenseite und die von dem anderen Kraftantrieb (503) unabhängig von dem ersten verschobene Baueinheit (109; 326, 318) die seitliche Einstellung der Werkzeuge auf der anderen Maschinenseite bewirkt.
  4. 4. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftantriebe (501 bzw. 504) für die übrigen von den Nachbearbeitungsstellen unabhängige Schneidköpfe an je einer seitlichen Rahmenplatte (101, 102) der Schneidstation angeordnet sind.
  5. 5. Maschine nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung für die Kraftantriebe (501 bis 504) an einer Schalttafel (505) vorgesehen ist, welche an einer von einer Seite der Maschine nach der anderen schwenkbaren Aufhängeeinrichtung (506) angebracht ist und eine Beobachtung der Schneidköpfe während der Steuerung durch die Bedienungsperson ermöglicht. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Auslegesehrift Nr. 1000 672; deutsche Patentschrift Nr. 483 107; USA.-Patentschriften Nr. 2 701613, 2 637 251, 2 517 449, 2 029 394, 1613132.
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