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Universaler Schnittbildzeichner Bekannte Einrichtungen für Schichtbildaufnahmen
sind bautechnisch zumeist so konstruiert, daß der Patient auf übliche bekannte Lagerungsflächen
gelegt wird, die nur eine Anwendung der normalen Anordnung der Lagerungsfläche der
Aufnahme- bzw. Untersuchungstische darstellen. Ein grundsätzliches Merkmal ist dabei,
daß die eigentlichen Aufnahmeelemente (Röntgenröhre, Kassette samt Film), die schwenkbar
zum Aufnahmegegenstand angeordnet sind, ihre Lage in bezug zur Lagerungsfläche nicht
ändern. Eine Änderung gestattet weder die Anordnung der Röntgenröhre und der Filmkassette
entweder wegen eines großen Raumbedarfs oder mit Rücksicht auf ihre bautechnisch
zu robuste oder komplizierte Konstruktion noch die Anordnung des Tisches mit einer
Lagerungsfläche, die nur in einer vertikalen Richtung für die Strahlung durchlässig
ist. In einer anderen Projektion (z. B. tranversaler Projektion - Seitenprojektion)
kann sie nicht benutzt werden, da die Längstraghohne aus Metall den Strahlen im
Wege stehen. Die Lagerungsfläche dieser Einrichtungen erlaubt praktisch keine andere
Lagerung des zu untersuchenden Patienten als in einer liegenden Position auf dieser
Fläche und bei Einhaltung einer verhältnismäßig kleinen maximalen Entfernung der
aufzunehmenden Schicht von der Lagerungsfläche. Eine Benutzung von anderen speziellen
Mitteln für die Halterung des Patienten ist nicht möglich. Diese Lagerungsfläche
ist gewöhnlich nicht abnehmbar, so daß in bezug auf Schichtbildaufnahmen der Raum
für größere Abweichungen von der beschriebenen Lage des Patienten nicht ausgenutzt
werden kann. Eine verhältnismäßig kleine Lageänderung gestatten nur die kostspieligen
Typen. Die gegenseitige Lage der Aufnahmeelemente in bezug auf die Lagerungsfläche
bleibt jedoch unverändert.
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Eine zweite Gruppe bekannter Einrichtungen für Schichtbildaufnahmen
bilden Konstruktionen ohne Lagerungsfläche. Es handelt sich meist um Einrichtungen,
die die Schnittbildaufnahme durch eine Bewegung des Patienten bei der Aufnahme erzielen.
Diese Einrichtungen ermöglichen Aufnahmen am Patienten nur in einer Einstellung
der Körperlängsachse; sie arbeiten mit einer bedeutenden Fokus-Film-Distanz. Sie
gestatten, im vollen Umfang die Möglichkeiten der Bildung verschieden gelagerter
Bildflächen in bezug auf den zu untersuchenden Patienten auszunutzen. Sie bieten
auch die Möglichkeit der Änderung der Projektion durch Einstellung der Röntgenröhre
in der Ebene, die durch das Drehen der Kassettenachse und der Achse des Patienten
gegeben ist, gegebenenfalls durch die Drehung des Patienten auf dem Halterungsständer.
Diese Einrichtungen erlauben jedoch nicht einmal, die Grundlage der Längsachse des
Patienten zu ändern. Sie arbeiten mit einem stehenden Patienten. Mit Rücksicht darauf,
daß sich bei der Aufnahme der Patient bewegt, sind diese Einrichtungen auch nicht
für eine universale Anwendung geeignet, da der Patient bei solchen Untersuchungen,
bei denen der Kontrast der Aufnahmebilder durch Injektion eines kontrastreichen
Mittels erzielt wird, gefährdet würde.
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Die Erfindung bezweckt, den Schnittbildzeichner so zu gestalten, daß
eine Änderung der Lage des Patienten aus einer horizontalen bis zur vertikalen Lage
und sogar bis zur Trendelenburglage bei Änderung der Projektionsrichtung aus der
vertikalen Projektion bis zur Seitenprojektion möglich ist. Der universale Schnittbildzeichner
ist dadurch gekennzeichnet, daß an einem frei vorstehenden Zapfen eines Ständers
mit einseitig vorstehender Füßplatte ein U-förmig gestalteter Rahmen mit dem einen
Ende und mit seiner Ebene senkrecht zum Zapfen verlaufend drehbar, aber feststellbar
gelagert ist, von dessen Schenkeln sich nach der einen, dem Ständer abgekehrten
Seite in einer zur Ebene des Rahmens senkrechten Ebene je ein halbkreisförmiger
Bügel mit der Öffnung nach oben gekehrt erstreckt, und daß das aus der Röhrenhaube
sowie einem parallel zu dieser in gewisser Entfernung verlaufenden, durch Stangen
starr mit diesem verbundenen Kasten zur Aufnahme des Kassettenhalters bestehende
Untersuchungs- und Aufnahmesystem auf den Stangen einen prismatischen Block mit
je zwei Rollen an den Seiten verschiebbar und feststellbar trägt und mit
diesem
Wagen in die Bogenstücke des Gestells einsetzbar ist und daß eine Stütz- bzw. Lagerplatte
für den Patienten von Stäben getragen wird, welche in Form je eines Durchmessers
verlaufend auf den Enden der Bogenstücke lose anbringbar sind.
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Nach Abnahme der Lagerungsfläche (bzw. der Halterungseinrichtungen)
bleibt der Raum zwischen den Armen des Rahmens frei von sämtlichen Bauelementen
(aus Metall-oder aus sonstigem Material); er ist praktisch für die Lagerung des
Patienten in allen möglichen Lagern in bezug auf die Richtung des Strahlenbündels
freigelegt. Die aufzunehmende Schicht ist dabei ausschließlich durch die Bewegung
des Röhrenfokus und die Bewegung des Films so gegeben, daß der Patient in seiner
Ruhelage verbleibt.
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Eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist in den Zeichnungen
dargestellt. Es zeigt schematisch Fig. 1 das Gestell, Fig. 2 das Untersuchungs-
bzw. Aufnahmesystem in Seitenansicht, Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Aufnahmesystems
von vorn, Fig. 4 eine besondere Einstellung des Aufnahmesystems zum stehenden Patienten
und Fig. 5 einen Teil der Führung des Aufnahmesystems im Gestell.
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Der Schnittbildzeichner besteht aus den beiden leicht voneinander
trennbaren Einheiten: Gestell und Aufnahmesystem.
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Das Fundament des Gestelles wird von einem im Umriß zweckmäßig dreieckigen
Ständer 19 gebildet, von dem nach der einen Seite eine Fußplatte ausgeht. An einem
an der Spitze des Ständers 19 sitzenden, frei vorstehenden Zapfen 2 ist mit dem
einen Ende ein U-förmiger Rahmen 1 drehbar, aber feststellbar gelagert. An den Schenkeln
des Rahmens 1 sitzt je ein halbkreisförmiger Bügel 5 mit der Öffnung nach oben gekehrt,
dessen Ebene senkrecht zu der durch den Rahmen 1 bestimmten Ebene steht. Auf der
Innenseite der Bügel 5 ist eine vom einen Ende zum anderen verlaufende Nut eingearbeitet,
welche C-förmigen Querschnitt besitzt. An den beiden Enden der Bügel 5 sind außerdem
Ausnehmungen vorgesehen, welche zur Aufnahme je eines Stabes 1.1 dienen. Diese Stäbe
verlaufen durch den Krümmungsmittelpunkt der Bogenstücke 5 und stehen senkrecht
zu der durch den Rahmen 1 bestimmten Ebene. Diese Stäbe 11 dienen zum Auflegen der
Stütz- oder Lagerplatte 3 für den Patienten. Diese Platte 3 ist an den Enden auf
der Unterseite mit je einer querverlaufenden Hülse 18 versehen. In dem Steg des
U-förmig gestalteten Rahmens 1 ist eine Stange 4
verschiebbar angeordnet,
welche beiderseits verhältnismäßig weit über die Schenkel des Rahmens 1 vorsteht.
Der Stab 4 ist an beiden Enden rechtwinklig nach aufwärts gebogen, so daß er parallel
zu den Schenkeln des Rahmens 1 verläuft, und dann wieder rechtwinklig derart abgebogen,
daß dieses abgebogene Ende 21 parallel zu den Bogenstücken 5 verläuft. Die abgebogenen
Enden 21 liegen dabei in gleicher Höhe mit den Stützstäben 11. Auf die Enden 21
des Stabes 4 ist die Stütz- bzw. Tragplatte 3 mit den Hülsen 18 aufgeschoben. Durch
Verschieben der Stange 4 in Längsrichtung im Rahmen 1 wird auch die Stütz- und Lagerplatte
3 in ihrer Längsrichtung verschoben. Durch nicht dargestellte Klemmeinrichtungen
kann die jeweilige Lage des Stabes 4 und damit der Stütz- und Lagerplatte
3 gesichert werden.
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Das Untersuchungs- bzw. Aufnahmesystem, welches als Ganzes das Bezugszeichen
7 trägt, besteht wie üblich aus einer Haube zur Aufnahme der Röntgenröhre 14 mit
dem Brennfleck 24 und einem Kasten zur Aufnahme des Kassettenhalters 10. Die Röntgenhaube
und der Kasten für den Kassettenhalter sind am einen Ende durch Stangen 23 fest
miteinander verbunden. Auf den Stangen 23 sitzt verschiebbar, aber feststellbar
ein prismatischer Teil 6, der seitlich je zwei Rollen 16 und 17 trägt. Der prismatische
Teil 6 mit den Rollen 16 und 17
stellt also eine Art Wagen dar.
Mit diesem Wagen wird das Aufnahme- bzw. Untersuchungssystem 7 zwischen den beiden
Bogenstücken 5 des Gestelles aufgehängt, wobei die Räder 16 und 17 in den Nuten
der Bogenstücke 5 geführt sind. Durch die C-förmige Form der Nuten ist der Wagen
und damit das Aufnahme- bzw. Untersuchungssystem 7 gegen Querverschiebung zu den
Bogenstücken 5 gesichert. Durch Verfahren des Wagens in den Nuten wird das Untersuchungs-
bzw. Aufnahmesystem 7 um die Längsachse des auf der Platte 3 liegenden Patienten
gedreht. Infolge der Gestaltung des Gestelles 19 und des Rahmens 1 mit den Bogenstücken
5 wird erreicht, daß in keinerlei Lage des Wagens 6 irgendwelche Teile der Konstruktion
in den Raum eines in die halbkreisförmigen Bogenstücke 5 eingetriebenen Zylinders
stehen können. Dadurch wird jede beliebige Lagerung und Einstellung des Patienten
im gesamten Bereich zwischen der Filmkassette im Halter 10 und zwischen der Röntgenröhre
14 ermöglicht, ohne daß das Nutzstrahlenbündel der Röntgenstrahlen Metallteile trifft,
bei beliebiger Einstellung der Richtung des Zentralstrahles 22. Der Rahmen 1 mit
den von ihm getragenen Teilen und dem auf der Platte 3 gelagerten Patienten kann
beliebig um die Achse des Bolzens 2 gedreht und in jeder gegebenen Lage gesichert
werden. Aus der in Fig. 1 gezeichneten Horizontallage kann die Lagerplatte 3 sowohl
nach rechts als auch nach links um 90° geschwenkt werden, um sie in eine senkrechte
Stellung zu bringen.
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Die eigentliche Aufnahmeeinheit 7 kann gemäß der Methode der direkten
Vergrößerung des Schnittbildes arbeiten, z. B. gemäß der Methode der direkten Vergrößerung
des Bildes bei Verwischung des Bildes in einer Richtung, wobei der Brennfleck 24
der Röntgenröhre 14 und der Mittelpunkt 25 des Films um die Achse 8 rotieren. Dadurch
werden verhältnismäßig kleine Abmessungen sowie geringes Gewicht der eigentlichen
Aufnahmeeinheit 7 erzielt, was neben Verkürzung der Belichtungszeit auch die geforderte
Handhabung der Einheit im Raum bei gleichzeitiger Entfernung des Patienten von der
Filmkassette 10
ermöglicht, so daß ein spezieller Halter der Filmkassette
angewendet werden kann. Durch Anwendung dieses Halters kann durch einfache Änderung
der Einstellung der Kassette, gegebenenfalls durch Deformation einer plastischen
Kassette, am untersuchten Patienten 9 ohne Änderung seiner Lage sowie ohne Umstellung
der eigentlichen Einheit 7 in bezug auf den Untersuchten eine Schnittaufnahme einer
beliebig gewählten, selbst unebenen Schicht angefertigt werden. Die Lage des aufgenommenen
Schnitts wird in bezug zum Körper des Patienten 9 durch Verschiebung der ganzen
Einheit 7 gegenüber
dem Wagen 6 in Längsrichtung der Säulen 23 eingestellt.
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Die Lagerungsplatte kann ohne weiteres durch eine drehbare Fesselvorrichtung,
z. B. in Form einer Mulde, eventuell auch durch verschiedene Sitz- oder Fußbänke
für spezielle Untersuchungen ersetzt werden. Dieser Aufbau der Konstruktion ermöglicht
es, und dadurch unterscheidet sie sich von den bisher üblichen Konstruktionen, den
auf dem Fußboden stehenden, zu untersuchenden Patienten 9 (Fig. 4) in den
Aufnahmeraum zu bekommen bei einer Neigung des Trägers 1 von ungefähr 45° zu seiner
waagerechten Stellung. Gegebenenfalls kann dort auch ein auf einem Hilfssessel sitzender
Patient untersucht werden, wobei, was die Einstellung betrifft, der Sessel " nicht
an die Einrichtung zur Schnittbildzeichnung gebunden ist. Durch gleichzeitige Ausschwenkung
des Kassettenhalters 10 aus der zur Achse 8 rechtwinkligen Lage können Aufnahmen
der Schichten 20 gewonnen werden, die rechtwinklig zur Längsachse des Patienten
9 verlaufen (Transversal-Aufnahmen), wobei der Patient 9 dauernd in Ruhestellung
bleibt. Dies alles wird auch durch die Abnehmbarkeit der Lagerungsplatte 3 und die
Auswechselbarkeit derselben gegen andere Einrichtungen erzielt mit Hilfe der Haltekonstruktion
18, z. B.
mittels Ösen, Kugel- oder Walzenlager oder anderer Elemente,
die entlang den freien Armen 21 des Trägers 4 beweglich ist. An Hand aller
dieser Möglichkeiten der gegenseitigen Einstellung des zu untersuchenden Patienten
9, der Brücke 1, der Aufnahmeeinheit 7 und des Kassettenhalters 10 kann eine solche
Fülle von Einstellungen des Patienten, der Aufnahmeprojektionen und der Lagen der
Aufnahmeschichten erzielt werden, daß, wie schon in der Einleitung dieser Beschreibung
gesagt, mit dieser Einrichtung eine ganze Reihe von Funktionen umfaßt wird, für
die bisher mehrere Spezialeinrichtungen erforderlich waren. Darüber hinaus bietet
diese Einrichtung etlichen Gebieten der Röntgendiagnostik völlig neue Untersuchungsmöglichkeiten
an.