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Röntgenuntersuchungsgerät Es sind bereits Röntgenuntersuchungsgeräte
bekann, die außer dem längs der kippbaren Lagerungsplatte für den Patienten verschiebbaren,
aus der Röntgenröhre und dem Leuchtschirm bzw. Zielaufnahmegerät bestehenden System
einen ebenfalls långs der Lagerungsplatte verschiebbaren Blendenwagen aufweisen.
Die in dem Blendenwagen eingebaute Flachbiende ermöglicht die Anfertigung von Bucky-Aufnahmen
ohne Verlagerung des Patienten unmittelbar im Anschluß an die mit dem Strahlenquelle-Bildträger-System
durchgeführten Untersuchungen.
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Zur Anfertigung der Bucky-Aufnahmen braucht lediglich eine zweite,
an einem besonderen Stativ angebrachte Röntgenröhre an das Untersuchungsgerät herangefahren
und das 5 trablenquelle-Bildträger-System des Untersuchungsgerätes aus dem Bereich,
in dem die Bucku-Aufnahme mit der zweiten Röhre und der Flachblenide gemacht werden
soll, herausgefahren zu werden. Diese bekannten Röntgenuntersuchungsgeräte mit eingebauter
Flachblende, die also die Anordnung eines besonderen sogenannten Flachblendentisches
überflüssig machen haben aber den schwerwiegenden Nachteil, daß man keine seitlichen
oder schrägen Durchleuchtungen oder Zielaufuahmen machen kann, weil die metallischen
Längstraversen der Lagerungsplatte, die zur Führung des Blendenwagens erforderlich
sind, bei derartigen Untersuchungen im Strahlengang der Röntgenröhre liegen würden.
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Wohl sind Röntgenuntersuchungsgeräte bekannt, die eine frei tragende
metallose Stützwand oder Drehmulde für den Patienten und ein Strahlenquelle-Bilträger-System
aufweisen, welches um die Längsrnittelachse der Lagerungsplatte, Stützwand oder
Drehmuldle bzw. eine dazu parallele Achse drehbar angeordnet list. Mit derartigen
Röntgenuntersuchungsgeräten können auch seitliche oder schräge Durchleuchtungen
bzw Zielaufuahmen gemacht werden, jedoch keine Flachhlendenaufnahmen, da bei diesen
Geräten ein längs der Stützwand oder Drehmuide verschiebbarer Blendenwagen nicht
vorhanden ist und auch nicht anlgetl)aut werden kann, weil die dann an der Stützwand
oder Drehmuide vorzusehenden Längstraversen oder -schienen für die Führung des Blendenwagens
bei seitlichen oder schrägen Durchleuchtungen oder Aufnahmen im Strahlengang liegen
würden.
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Die Erfindung betrifft ein Röntgenuntersuchungsgerät, welches außer
dem längs der vorzugsweise kippbarren Lagerungsplatte für den Patienten v erschiebbaren
Strahleuquelle-Bildträger-System einen ebenfalls längs der Lagerungsplatte verschiebbaren,
eine Fladiblende enthaltenden Blendenwagen aufweist. Erfindungsgemäß sind das Strahlenquelle-B
ildträger-System und der Blendenwagen relativ zu der Lagerungsplatte um deren Längsmittelachse
bzw. eine zu dieser parallele Achse gemeinsam drehbar, jedoch längs der Lagerungsplatte
unabhängig voneinander verschiebbar angeordnet.
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Durch die Anordnung gemäß der Erfindung wird gegenüber den bekannten
Röntgenuntersuchungsgeräten mit eingebauter Flachhiende der wesentliche Vorteil
erzielt, daß man auch seitliche und schräge Durchleuchtungen und Zielaufnahmen durchführen
und unmittelbar im Anschluß an diese ohne Verlagerung des Patienten eine Aufnahme
mit der Buckv-Flachbiende machen kann. Da bei einer Drehung des Strahlenquelle-Bildträger-Systems
der Blendenwagen mitgedreht wird, liegen seine für die Längsverschiebung dienenden
Führungen stets außerhalb des Röntgenstrahlenkegeis.
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In Abb. 1 ist schematisch ein Ausführungsbeispiel für ein Röntgenuntersucliungsgerät
oder Erfindung dargestellt. Auf einem Fuß gestell 11 ist um eine horizontale Achse
drehbar ein gabelförmiger Träger 12 gelagert, welcher einerseits als Halter für
die hier beispielsweise als Mulde ausgebildete Lagerungsplatte 13 für den Patienten
dient, andererseits auch das Strablenquelle-Bil'dträger-System und den Blendenwagen
nebst deren Führungen trägt. Das Strahlenquelle-Bildträger-System besteht aus der
die Röntg,renröhre enthaltenden Haube 14 und dem Leuchtschirm bzw. Zielaufnahmegerät
15, die gemeinsam an einem Halter befestigt sind, der an zwei Führungsschienen 16,
17 längs der Lagerungsplatte 13 verschiebbar ist.
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Die Führungsschienen sind an zwei doppelarmigen Hebeln 18 und 19 befestigt,
welche an dem gabelförmigen Träger 12 um die Achse 20 drehbar sind, welche mit der
Längsmittelachse der Lagerungsplatte 13 zusammenfällt bzw. parallel zu ihr verläuft.
Auf den Führungsschienen 16 und 17 ist ferner ein eine Buckv-Flachblende tragender
Blendenwagen 21 längs der Lagerungsplatte 13 verschiebbar. Für Duichleuchtungen
oder Zielaufuahmen wird der Blendenwagen 21
aus dem Untersuchungsbereich
an das eine Ende der Lagerungsplatte herausgefahren. Zur Anfertigung unmittelbar
daran anschließender Bucky-Aufnahmen wird das Strahlenquelle-Bildträger-System 14,
15 aus dem Bereich, in dem die Buckv-Aufnahme mit der Flachblende gemacht werden
soll, herausgefahren und eine zweite, an einem besonderen Stativ angebrachte Röntgenröhre
entsprechend an das Untersuchungsgerät herangefahren. Es ist auch möglich, die Bud<y-Aufnahme
mit der in der Haube 14 untergebrachten Röntgenröhre anzufertigen, wenn diese, wie
es an sich bei Röntgenuntersuchungsgeräten bereits bekannt ist, so angeordnet ist,
daß sie in eine entsprechende Lage oberhaib der Lagerungsplatte mit nach unten gerichtetem
Strahlenkegel angebracht werden kann. Wenn schräge oder seitliche Durchleuchtungen
oder Zielaufnahmen durchgeführt werden sollen, wird das aus den Führungen 16, 17
und den Hebeln 18, 19 bestehende System entsprechend um die Achse 20 gedreht, wobei
auch der Blendenwagen mitgedreht wird.
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Da die Führungen für den Blendenwagen die gleichen sind, wie für das
Strahlenquelle-Bildträger-System, können sie nie im Röntgenstrahlengang zu liegen
kommen.
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Das in Abb. 2 dargestellte weitere Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem in Abb. 1 gezeichneten praktisch nur dadurch, daß für die Längsverschiebung
des Blendeuwagens nicht die für die Längsverschiebung des Strahlenquelle-Bildträger-Systems
die nenden Führungsschienen 16, 17, sondern besondere Führungsschienen 22 und 23
vorgesehen sind, die ebenso wie die Führungsschienen 16 und 17 an den doppelarmigen
Hebeln 18, 19 befestigt sind. Dadurch wird gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel
der Vorteil erzielt, daß man sowohl mit dem Strahlenquelle-Rildträger-System als
auch mit dem Blendenwagen längs der Lagerungsplatte 13 über deren gesamte Länge
hin fahren kann. Da die Führungsschienen 22 und 23 des Blendenwagens gemeinsam mit
den Führungsschienen 16, 17 des Strahlenquelle-Bildträger-Systems zur Anfertigung
von seitlichen oder schrägen Durchleuchtungen bzw. Zielaufuahmen mitgedreht werden,
können sie niemals störend in den Röntgenstrahlenkegel zu liegen kommen.
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In beiden dargestellten Ausführungsbeispielen ist die Lagerungsplatte
13 als Mulde ausgebildet. Es ist natürlich auch möglich, sie in bekannter Weise
als ebene Platte auszubilden. Statt daß die Hebel 18, 19 mit den Führungsschienen
16, 17 bzw. 22, 23 drehbar an den gabelförmigen Träger 12 angebracht werden, ist
es auch möglich, sie dort fest anzuordnen und die Lagerungsplatte 13 um die Achse
20 drehbar zu machen. Schließlich ist es auch möglich, bei den in den Abb. 1 und
2 dargestellten Ausführungsbeispielen zusätzlich auch die Lagerungsplatte 13 um
die Achse 20 drehbar anzuordnen, so daß man je nach Bedarf wahlweise nur das Strahlenquelle-Bildträger-System
nebst Blendenwagen oder nur die Lagerungsplatte 13 oder beide entsprechend um die
Achse 20 drehen kann.
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Der Einfachheit halber und der besseren Übersicht wegen sind in den
beiden Ausführungsbeispielen der Gewicbtsausgleich und die Antriebe für die einzelnen
Bewegungsvorgänge (Kippen, Drehen, Längverschieben) und auch die übrigen für das
Verständnis der Erfindung unwesentlichen Teile und Konstruktions einzelheiten nicht
gezeichnet. Auch ist in den Abb. 1 und 2 nicht dargestellt, daß ,das Strahlenquelle
Bildträlger-System quer zur Patienten-Lagerungsplatte und der Leuchtschirm bzw.
das Zielaufnahmegerät in Richtung des Röntgenstrahlenkegeis (Kompression) verschiebbar
angeordnet sein können. Auch ist der besseren Darstellung wegen in den Ahb. 1 und
2 die Drehachse für das Kippen des gabelförmigen Trägers 12 verhältnismäßig weit
nach oben gelegt.
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PATENTANSPRtJCHE 1. Röntgenuntersuchungsgerät, welches außer dem
längs der vorzugsweise kippbaren Lagerungsplatte für den Patienten verschiebbaren
Strahlenquelle-Bildträger-System einen ebenfalls längs der Lagerungsplatte verschiebbaren,
eine Flachblende enthaltenden Blendenwagen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
das Strahlenquelle-Bildträger-System und der Blendenwagen relativ zu der Lagerungsplatte
um deren Längsmittelachse bzw. eine zu dieser parallele Achse gemeinsam drehbar,
jedoch längs der Lagerungsplatte unabhängig voneinander verschiebbar angeordnet
sind.