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Krankentransportfahrzeug mit Einrichtung zur Aufnahme einer Krankentrage
Die Erfindung betrifft ein Krankentransportfahrzeug mit aus zwei Führungsschienen
bestehender Einrichtung zur Aufnahme einer Krankentrage, wobei die wandseitige Führungsschiene
fest oberhalb des Fahrzeugbodens eingebaut und die zur Wagenmitte hin gelegene Führungsschiene-
aus einer Gebrauchsstellung, in der sie sich in gleicher Höhe wie die fest angeordnete
wandseitige Führungsschiene befindet, in eine Nichtgebrauchsstellung herabschwenkbar
ist.
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Bei einem bekannten Krankentransportfahrzeug dieser Art ist die der
Wagenmitte zu gelegene Führungsschiene um eine längsgerichtete Achse unter die Vorderkante
der entlang der Wagenwand angeordneten Sitzbank herabschwenkbar, während die wandseitige
Schiene hinter der rückwärtigen Bankkante fest angeordnet ist. Durch diese Schwenkmöglichkeit
für die zur Wagenmitte zu gelegene Führungsschiene kann die Sitzbank zur Benutzung
freigegeben werden.
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Darüber hinaus wird bei der Mehrzahl der Krankentransportfahrzeuge
verlangt, daß im Bedarfsfall die im allgemeinen recht sperrigen Einrichtungen zur
Aufnahme von Krankentragen so weit aus dem Laderaum entfernt werden können, daß
der Transport nicht nur von Sitzkranken sondern auch von Hilfsgeräten möglich ist.
Es sind hierfür Einrichtungen bekanntgeworden, die zumeist aus zwei nebeneinander
angeordneten und miteinander verbundenen Führungsschienen bestehen, die an die Fahrzeugseitenwand
hochklappbar sind. Derartige Einrichtungen sind jedoch für kleinere, aus Personenwagentypen
entwickelte Krankentransportfahrzeuge einmal wegen ihres verhältnismäßig großen
Gewichts und zum anderen deswegen ungeeignet, weil sich die Einrichtung bei Nichtgebrauch
nicht verkürzen läßt.
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Die Erfindung bezweckt die Schaffung einer Einrichtung zur Aufnahme
einer Krankentrage, welche insbesondere für kleinere Krankentransportfnhrzeuge geeignet
ist, nur geringen baulichen Aufwand erfordert, leicht bedient werden kann und die
vielseitige Anwendungsmöglichkeit des betreffenden Fahrzeugs verbessert. Da bei
aus Personenwagentypen entwikkelten Krankentransportkraftwagen stets die Radläufe
der Hinterräder in den Laderaum hineinragen, so daß auch eine herkömmliche Tragenführung
oberhalb dieser Radkästen angeordnet sein muß, wenn sie nicht zuviel Platz zur Wagenmitte
hin beanspruchen soll, wird auch bei der erfindungsgemäßen Einrichtung diese Höhe
für die Tragenführung zugrunde gelegt.
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Die Erfindung besteht darin, daß die wageninnere
Führungsschiene auf
an sich bekannten, in Schienenlängsrichtung beweglichen und am Fahrzeugboden angelenkten
Lenkern gelagert und auf den Fahrzeugboden oder in dessen Ausnehmungen absenkbar
ist.
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Um den vor der Hinterachse des Fahrzeuges befindlichen Raum mit tiefer
gelegenem Boden für die bekannte Anbringung von zusätzlichen, aufklappbaren Sitzen
ausnutzen zu können, ist ferner vorgesehen, daß die wageninnere Führungsschiene
aus einer hinteren, abgesenkten Nichtgebrauchsstellung nach vorn und aufwärts in
Übertotpunktlage der Lenker schwenkbar ist, wobei sie in den vor der Hinterachse
des Fahrzeugs liegenden Raum mit vertieftem Boden hineinragt. Da die VerIagerung
der wageninneren Tragenschiene in Gebrauchsstellung nach vorn und gleichzeitig nach
oben erfolgt, ist es nicht erforder-Sich, die zusätzlichen Sitze so auszubilden,
daß sie im zusammengeklappten Zustand völlig unterhalb der Ebene des hinteren Laderaumbodens
verschwinden.
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Bei Fahrzeugen, bei denen der vordere Teil des Laderaums nicht wesentlich
tiefer als der hintere Teil liegt, können dennoch zusammenlegbare Sitze vorgesehen
werden, sofern sie im zusammengeklappten Zustand unterhalb der in Gebrauchsstellung
befindlichen Tragenschiene bleiben.
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Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der Erfindung besteht fernerhin
darin, daß die wageninnere Tragenschiene etwa um die Länge, um die sie sich beim
Hochschwenken in Gebrauchs stellung nach vorn verlagert, nach hinten-verlängerbar
ist. Die erfindungsgemäße Einrichtung gibt also in Nichtgebrauchsstellung nicht
nur den wageninneren Teil des Laderaums dadurch frei, daß die betreffende Tragenschiene
zum Fahrzeugboden herabgeschwenkt
wird, sondern sie verkürzt sich
gleichzeitig auch in der Weise, daß der bei Nichtgebrauchsstellung vor der Einrichtung
gelegene Laderaum völlig frei von störenden Bauteilen ist.
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Entsprechend kann dann die wandseitige Tragenschiene mit einer an
sich bekannten, in den Raum oberhalb des vertieften Fahrzeugbodens vor der Hinterachse
klappbaren Verlängerung ausgestattet sein, welche bei Nichtgebrauch der Einrichtung
eine seitliche Tür als Zugang zu den zuvor erwähnten zusätzlichen Sitzen freigibt
während sie bei Gebrauch der Einrichtung diese Tür zwar versperrt, dies jedoch keinerlei
Bedeutung hat, da die erfindungsgemäße Einrichtung durch die hintere Ladetür, wie
auch andere Einrichtungen ähnlicher Art, beladen wird.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung an Hand
der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der Einrichtung
in Gebrauchsstellung in Seitenansicht, wobei die zur Wagenmitte gelegene Tragenschiene
dem Beschauer zugekehrt ist, Fig. 2 die Einrichtung nach Fig. 1 in der Draufsicht,
Fig. 3 die Einrichtung nach den vorhergehenden Figuren in Nichtgebrauchsstellung,
Fig. 4 ein anderes Ausführungsbeispiel der Einrichtung in Gebrauchsstellung, wobei
die zur Wagenmitte gelegene Tragenschiene dem Beschauer zugekehrt ist, und Fig.
5 die Einrichtung nach Fig. 4 in Nichtgebrauchsstellung.
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Das mittlere Teil der neben der Fahrzeugseitenwand angeordneten Tragenschiene
1 ist vorn mittels der Platten 2 auf dem Radkasten des Fahrzeugs befestigt. An ihrem
hinteren Ende ruht die wandseitige Tragenschiene 1 auf einer Stütze4, die mittels
einer Platte 5 am Fahrzeugboden befestigt ist.
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Am vorderen Ende der fest eingebauten wandseitigen Schiene 1 ist eine
Verlängerung 6 schwenkbar befestigt. Das hierzu erforderliche Gelenk besteht aus
den Scharnierlappen 7 und 8, die für die Schwenkbarkeit der Verlängerung 6 um den
Zapfen 9 sorgen. In entsprechender Weise ist am hinteren Ende der wandseitigen Tragenschiene
1 zur Erleichterung des Aufsetzens einer Trage beim Beladen bzw. Abnehmens beim
Entladen ein klappbarer Tragenaufsetzteller 10 schwenkbar befestigt.
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Die zur Wagenmitte hin gelegene Tragenschiene 12, die keinerlei Verbindungen
zur wagenwandseitigen Schiene 1 hat, ruht, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, auf Lenkern
16. Die entsprechende Befestigung besteht aus unter der Tragenschienel2 befestigten
Platten3, an denen an den Lenkern 16 befestigte Hülsen 17 mittels der Bolzen 18
drehbar gelagert sind. Eine entsprechende Befestigung für die Lenker 16 ist am FahrzeugbodenB
angebracht, welche im wesentlichen aus Konsolenl4 und Bolzen 19 bestehen. An den
Konsolen 14 sind feste Anschläge 15 vorgesehen, die den Schwenkweg der Lenker 16
nach vorn (in der Zeichnung nach links) begrenzen.
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Am hinteren Ende der beweglichen Tragenschiene 12 ist mittels Scharnierplatten
7 und 8 im Gelenk 20 eine klappbare Verlängerung 21 angeordnet. Bei der in den Fig.
1 und 2 dargestellten Gebrauchslage ist sowohl die an der festen, wandseitigen Tragenschiene
1 vorn wie auch die an der beweglichen, zur Wagenmitte hin gelegenen Tragenschiene
12 hinten ange-
lenkte Verlängerung 6 bzw. 21 in die Ebene der betreffenden Schienen
geklappt. Die Lenker 16 befinden sich nach Fig. 1 weit in Übertotpunktlage und halten
die Tragenschiene 12 in gleicher Höhe mit der fest eingebauten Tragenschiene 1.
Bei Nichtgebrauch der Einrichtung wird die hintere Verlängerung 21 der wageninneren
Schiene gegen die Schiene herumgeklappt und die auf den Lenkern 16 geführte Schiene
12 nach hinten gezogen, so daß sie, wie in Fig. 3 gezeigt ist, auf dem Fahrzeugboden
B aufliegt. Hierdurch wird gleichzeitig der Raum vor der in Nichtgebrauchsstellung
befindlichen Einrichtung vollständig freigegeben. Gleichzeitig wird die Verlängerung
6 an der wandseitigen -Führungsschiene 1 nach hinten geklappt.
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Bei dem in Fig. 4 und 5 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die wageninnere
Tragenschiene 12 an ihrem vorderen Ende mittels einer verlängerten Schwenkstütze
22 in einer Konsole 23 bei 24 auf dem vertieften Wagenboden drehbar gelagert. Der
Schwenkweg der Stütze 22 nach vom ist wiederum durch einen festen Anschlag 27 begrenzt.
Das hier gezeigte Ausführungsbeispiel ist insbesondere für solche Fälle geeignet,
in denen eine Schräglage der Tragenführung in Gebrauchs stellung erwünscht ist.
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Bei dem gezeigten Beispiel ist die Tragenschiene 12 an ihrem hinteren
Ende an einer seitlich verlaufenden, vorzugsweise aus Flachstahl bestehenden Schwenkstütze
28 mit Hilfe der Scharnierplatten 29 in Punkt 30 angelenkt. Die Stütze 28 ist am
Wagenboden in bekannter Weise mittels einer mit festem Anschlag31 versehenen U-förmigen
Konsole 32 im Gelenk 33 schwenkbar.
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Wie bei dem vorhergehenden Beispiel ist am hinteren Ende eine klappbare
Verlängerung 34 mittels der Scharnierplatten 35 und 29 im Gelenk 36 befestigt.
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Hierbei sind jedoch sowohl die Schwenkstütze 28 wie auch die Scharnierplatte
35 mit klauenartigen Nasen 36 und 37 versehen, die nach dem Hochschwenken der Tragenschiene
12 beim Aufklappen der Verlängering 34 ineinandergreifen und als Sperre gegen ein
unbeabsichtigtes Niederschwenken der Schiene 12 dienen.
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Um einen noch geringeren Raumbedarf der herabgeklappten wageninneren
Tragenschiene 12 zu erzielen, können die betreffenden Lenker oder Schwenkstützen
seitlich der Schiene 12 in der Weise angeordnet sein, daß sie sich neben der Schiene
12 auf den Fahrzeugboden B auflegen. Es ist jedoch auch möglich, entsprechende Ausnehmungen
im Fahrzeugboden vorzusehen, in welche sich die Lenker und gegebenenfalls auch die
Schiene 12 hineinlegen.