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Kasse, die zur Aufnahme, _ Abstempelung und Teilung von vorzugsweise
als Anhängeetiketts ausgebildeten Kartenbestimmt ist Es ist bereits vorgeschlagen
worden, besonders im Einzelhandel Kassen zu verwenden, die zur Aufnahme; Abstempelung
und Teilung von vorzugsweise als Anhängeetiketts ausgebildeten Kartenbelegen bestimmt
sind. Diese Kartenbelege bestehen aus mehreren Teilabschnitten. Bei dieser als bekannt
zu betrachtenden Kasse ist außen am Kassengehäuse ein Bedienungshebel vorgesehen
für die Betätigung eines im Gehäuse befindlichen Schneid-, Druck- oder Prägewerkes.
Mittels des Schneidwerkes können ein oder mehrere Teilabschnitte des Kartenbeleges
innerhalb der Kasse abgetrennt und einem verschlossenen Behälter zugeführt werden.
Nach einer weiteren Vorveröffentlichung ist auch bereits ein Kassenbeleg bekannt,
der einen Lochkartenabschnitt aufweist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine solche Kasse so auszugestalten,
daß die Abfertigung des Kunden an der Kasse besonders schnell erfolgen kann; wobei
aber außerdem das Auftreten irgendwelcher Unregelmäßigkeiten bei der Bedienung der
Kasse weitgehend verhindert wird.
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Bei der bekannten Kasse ragt ein in das Kassengehäuse durch den Einführungs-
und Entnahmeschlitz eingebrachter Beleg mit seinem oberen Ende bei der Durchführung
der .Arbeitsoperation im Kassengehäuse aüs diesem Kassengehäuse heraus: Dieser Umstand
ist entscheidend dafür, daß irgendwelche Unregelmäßigkeiten bei der Bedienung der
Kasse nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Wird z. B. durch das Tzennme&ser-der
untere Abschnitt des Beleges abgetrennt, s(y kann entweder der obere Abschnitt entgegen
der an sich beabsichtigten Arbeitsweise im Kassengehäuse verschwinden und dadurch
unter-. Umständen eine weitere- Bearbeitung von Belegen in--der Kasse behindern,
Es ist andererseits auch möglich, daß die Bedienungsperson den ganzen Beleg vor
der Abtrennung durch das Trennmesser oder aber den oberen Teil des Beleges nach
der Abtrennung des unteren Abschnittes aus dem Kassengehäuse mit der Hand entfernt,
bevor alle Arbeitsoperationen im Kassengehäuse abgeschlossen sind.
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Demgegenüber besteht die Erfindung darin, daß dem Einführungs- und
Entnahmeschlitz für den Beleg in bekannter Weise eine Sperreinrichtung gegen vorzeitige
Entnahme zugeordnet ist, die nach Einbringung des Beleges in das Kassengehäuse .eine
Freigabe des im Einführungsschlitz verbliebenen Belegabschnittes durch die gleiche
Schlitzöffnung erst dann gestattet, wenn die durch die vorgesehene Antriebseinrichtung
in bestimmter Reihenfolge sich vollziehenden Arbeitsoperationen des Schneid-, Druck-oder
Prägewerkes abgeschlossen sind, und daß .diese Sperreinrichtung als Abdeckvorrichtung,-
ausgebildet ist. -Durch die Erfindung ist eine Kasse geeehaffen,: bei der die.-Bedienungsperson
auf den- Zeitpunkt der Herausnehme des "B-elege$: aus- der Kasse -gar keinen Einfiuß
hat und auch keinen Einfluß darauf hat, welche Arbeitsoperationen sich zwangsweise
zeitlieb nacheinander oder- gleichzeitig .vollziehen, während des Zeitraumes, in
-dem der Einführungs- und Entnahmeschlitz durch die Abdeckvorriehtung versehlossen
ist, wobei die Arbeitsoperationen in einer Reihenfolge vor sich gehen, die die Bedienungsperson
von _ sich aus nicht ändern kann.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung steuert die Betätigungseinrichtung
nach Einbringung. des Beleges mittels bekannter Antriebselemente folgende Arbeitsvorgänge:
a) Die Abdeckung des Einführungsschlitzes sowie gleichzeitig b) die Halterung des
Kundenabschnittes durch eine Auswerfeinriehtung und nacheinander c) das Lochen durch
Lochstempel im Lochkartenabschnitt, d) die Zurückführung der Lochstempel in die
Ausgangslage, e) das Abschneiden des Lochkartenabschnittes, f) das Bedrucken oder
Prägen des Kundenabschnittes, g) die Rückstellung aller von der Betätigungseinrichtung
gesteuerten Einzelwerkzeuge in die _ Ausgangslage.
Durch die Bewegung
'des beweglichen Teiles des Schneidwerkes wird der abgetrennte Lochkättenabschnitt
von seinem Anschlag fortbewegt und gleitet dadurch in einen Sammelraum für die Lochkartenabschnitte
im Kassengehäuse.
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Gemäß weiteren Merkmalen der Erfindung befindet sich der federbeeinflußte
Bedienungshebel in an sichbekannterWeise an .einerSeitenfläche desKassengehäuses
und steuert mittels Nocken über einen Winkelhebel die Querbewegung eines doppelt
geführten Schlittens, der den beweglichen Teil des Schneidwerkes, die Druck- oder-
Prägestempel und die Lochstempel trägt.
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Die Schwenkachse- des genannten Winkelhebels weist exzentrisch einen
mit einem Ausschnitt versehenen Steuernocken auf, durch welchen gesondert von der
Bewegung des Schlittens eine Querbewegung der federbeeinfiußten Lochstempel erfolgt.
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Zur Ausgabe des Kundenabschnittes findet eine AuswerfeeinrichtungVerwendung,
die gemäß einer Weiterbildung der Erfindung als Greifereinrichtung ausgebildet ist.
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Diese Greifereinrichtung hat den im Kassenbehälter befindlichen Kartenbeleg
zu erfassen und bei der Rückwärtsbewegung des Bedienungshebels aus dem Kassengehäuse
wieder herauszugeben. Diese finit dem Bedienungshebel gekoppelte Greifereinrichtung
hat ferner zur Folge, daß der Kartenbeleg vor der Betätigung-des Schneid-, Druck-
oder Prägewerkes in seinem vollen Umfang durch den Einführungsschlitz in das Kassengehäuse
eingelassen sein kann.
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An sich ist es bei Kassen- und Stempelgeräten, bei welchen auch Teile
der Belege ausgestanzt werden können, bekannt, Sicherungseinrichtungen gegen das
Herausnehmen der Belege während des Arbeitsspieles-vorzusehen.
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Bei Buchungs- oder ähnlichen Rechenmaschinen wurde bereits in dem
Gehäuse der Maschine ein Mechanismus vorgesehen, der den in der Maschine mit einer
Beschriftung versehenen Scheck od. dgl. aus der Maschine automatisch wieder
auswirft. Hierbei handelt es sich jedoch um eine recht aufwandreiche, mit einem
Antrieb versehene Einrichtung, während gemäß der Weiterbildung der Erfindung eine
Greifereinrichtung mit dem-`außen am Kassengehäuse befindlichen Bedienungshebel
gekoppelt ist, so daß bei Betätigung des - Bedienungshebels auch zwangläufig die
Greifereinrichtung wirksam wird.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem in der Zeichäüng
dargestellten Ausführungsbeispiel. Es zeigt .
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Fig. 1 einen Längsschnitt- durch die Kasse gemäß der Linie I-I der
Fig,.2, -Fig. 2 einen Querschnitt durch die Kasse gemäß Fig. 1 nach der Linie II-II,
Fig. 3 einen waagerechten Schnitt nach der -Linie 111-III der Fig. 2, Fig. 4 die
Greiferanordnung mit der Abdeckeinrichtung in zwei verschiedenen - Stellungen mit
dem zugehörigen Schneidwerk in vergrößertem Maßstab, entsprechend der Darstellung
nach Fig:- 2,. .-Fig. 5 in vergrößertem Maßstab die Loehstempelanordnung mit der-
zugehörigen Betätigungseinrichtung in Draufsicht, :.
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Fig. 6 die -Darstellung eines Lochkartenanhängeetiketts.
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Das Lochkartenan@ängeetikett gemäß Fig: 6 weist vier Abschnitte auf,
nämlich - den Anhängerabschnitt 1, den Kontrollabschnitt für den Verkäufer 2, den
Lochkartenabschnitt 3 und den Kundenabschnitt 4. An dem Anhängerabschnitt l befindet
sich der Faden 5 -zur Befestigung des gesamten Etiketts z. B. an einem Herrensakko.
Alle vier Lochkartenabschnitte des Ausführungsbeispiels sind mit der fortlaufenden
Nummer 1001 bedruckt. Darüber hinaus kann der Anhängerabschnitt 1 noch mit zusätzlichen
Angaben bedruckt oder beschriftet sein, die Auskunft geben über bestimmte Einzelheiten
des zu kaufenden Stückes.
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Der Verkäufer trennt nach Tätigung des Kaufes die Abschnitte 3 und
4 gemeinsam an der Trennlinie 6 ab und übergibt dem Kunden das abgetrennte Stück,
welches also aus den Teilen 3 und 4 besteht. Den Abschnitt 2 steckt der Verkäufer
in seine Tasche nach Abtrennung an der Trennlinie 7. Der Anhängerabschnitt 1 bleibt
an der Ware. Die Ware kommt zum Packtisch, der Kunde geht mit den beiden Abschnitten
3 -und 4 zur Kasse.
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Die Kassiererin übernimmt vom Kunden den gemeinsamen Abschnitt
3 und 4 und führt diesen Kassenbeleg so in den Einführungsschlitz
8 im Kassengehäuse 9 ein, daß die freie Längskante des Lochkartenabschnittes 3 an
einem Anschlag 10' im Kassengehäuse zur Auflage kommt und die bedruckte Vorderseite
des Kassenbeleges in Richtung auf die Seitenfläche 10 des Kassengehäuses, an der
der Handhebel ll gelagert ist, weist. Alsdann drückt die Kassiererin den nach oben
gerichteten Handhebel 11
nach abwärts, und hierbei wird eine Feder 12 gespannt.
Bei dieser -Abwärtsbewegung des Handhebels 11 wird über einen Nocken
13 ein mittels einer Achse 14 gelagerter Winkelhebel 15 (s. Fig. 3) im Uhrzeigersinn
verschwenkt. Dieser Winkelhebel 15
ist an einen Schlitten 16 angelenkt, der
auf Führungen 17 und 18 gleiten kann.
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Der Schlitten 16 trägt ein bewegliches Messer 19, welches mit einem
ortsfest angeordneten Messer 20
zusammenarbeitet. Beim Herunterdrücken des
Handhebels 11 erfolgt also die Abtrennung des Abschnittes 3 von dem Abschnitt 4.
Anschließend wird der Abschnitt 3 (s. Fig. 2) nach links in die gestrichelt eingezeichnete
Lage gebracht, so daß der Abschnitt 3 an der Schrägfläche 21 abgleiten und in den
Sammelbehälter 22 gelangen kann, der sich in dem mit dem Schloß 23 abgeschlossenen
Kassengehäuse 9 befindet.
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Bevor aber dieser Abtrennvorgang mittels des Schneidwerkes erfolgt,
ist zunächst durch die Betätigung des Handhebels 11 eine Greifereinrichtung derart
bewegt worden, daß eine auf einer Welle 24 (s. Fig. 4) gelagerte Greiferscheibe
25 aus- der Lage A in die Lage B verschwenkt wird. Die Greiferscheibe trägt Klemmfedern
26, 27, die bei Erreichung der --Lage B den Kundenabschnitt 4 beidseitig umklam----m.ern.
Gleichzeitig wird aber auch ein Abdecksieb 28 über den Einführungsschlitz 8 verschwenkt,
so daß .' nachdem Beginn des Herabdrückens des Handhebels - 11 .nicht von unbefugter
Hand der Abschnitt 4 vorzeitig aus dem- Einführungsschlitz B entnommen werden kann.
Ist der Handhebel 11 völlig herabgedrückt und geht -dann der Händhebelll
unter der Wirkung der Feder 12 selbsttätig in seine Ausgangslage zurück, so-geht
die Greiferscheibe 25 aus der Lage B wieder selbsttätig in die Lage A zurück. Die
Umklammerung -des Kundenabschnittes 4 bewirkt mittels der Federn 26, 27, daß nach
Abtrennung durch die
Schneidmesser 19, 20 der Kundenbeleg 4 aus
dem Einführungsschlitz 8 selbsttätig herausgehoben und in die griffbereite Lage
4a gebracht wird.
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Nachdem die Abdeckung des Einführungsschlitzes 8 durch das Abdeoksieb
28 herbeigeführt ist, tritt die Lochungseinrichtung in Tätigkeit. Dies erfolgt dadurch,
daß auf dem Winkelhebe115 exzentrisch auf der Schwenkachse 14 ein Steuernocken
29
angebracht ist, der einen Ausschnitt 30 aufweist. Die Lochstempel 31, 32,
die den Lochkartenabschnitt 3 durchdringen sollen, sind an einem Gleitstück
33, 34
befestigt. Das Gleitstück 34 weist einen Lenker 35. auf. Bei der Verschwenkung
des Steuernockens 29 im Uhrzeigersinn werden also die Lochstempel 31, 32
in
Richtung auf den Lochkartenabschnitt 3 bewegt, bis der Lenker 35 in
den Bereich des Ausschnittes 30
des Steuernockens 29 kommt, alsdann
gehen die Lochstempel unter der Wirkung der Feder 36 in ihre Ausgangslage
zurück, so daß sich die Lochstempel 31, 32 nicht mehr im Bereich der Lochungen befinden.
Durch diesen Lochungsvorgang können z. B. die Lochungen in den Lochungskolonnen
h und i
(s. Fig. 6) eingelocht werden, so daß die Nummer der Kasse
und das Verkaufsdatum gekennzeichnet sind.
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Erst nachdem dieser Lochungsvorgang innerhalb der Kasse sich vollzogen
hat und auch das Abschneiden des Lochkartenabschnittes durchgeführt ist, erfolgt
das Bedrucken des Kundenabschnittes 4 mit dem Quittungsvermerk 37 (s. Fig.
6), bestehend beispielsweise aus dem Wort »bezahlt« und dem Verkaufsdatum »1. B.
54«. Nach Fig.1 bis 3 handelt es sich um einen Prägestempel38, der sich auf dem
querbeweglichen Schlitten 16 befindet und in Richtung auf den im Einführungsschlitz
befindlichen Abschnitt 4 bewegt wird (s. Fig.1 und 3).
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Am Abend des Verkaufstages bringt die Kassiererin diese Kasse, die
wegen ihrer einfachen Einrichtung keineswegs gewichtsmäßig schwer ist, zu ihrer
Aufsicht. Die Aufsicht öffnet das Schloß 23. Die Seitenwandung 39 wird um
das Gelenk 40 nach außen verschwenkt, so daß der Sammelbehälter
22
mit den darin befindlichen Lochkartenabschnitten aus dem Kassengehäuse
9 entnommen werden kann. Die Seitenwandung 39 und die gegenüberliegende Seitenwandung
sind je mit einem Handgriff 41 und 41a
zum Tragen der Kasse versehen.
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Die aus der Kasse entnommenen Lochkartenabschnitte 3 werden zunächst
der Tabelliermaschine zugeführt, um die Lochungskolonnen e bezüglich des Verkaufspreises
auszuwerten. Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 ist auf dem Kundenabschnitt der
Verkaufspreis DM 123,50 aufgedruckt. Nach dem Durchlaufen sämtlicher Lochkartenabschnitte
einer Kasse durch die Tabelliermaschine steht die Gesamtsumme fest, die die Kassiererin
ihrer Aufsicht abführen muß. Dieser Abrechnungsvorgang läßt sich mit Hilfe der bekannten
Lochkartentabelliermaschinen denkbar schnell und genau vornehmen.
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Alsdann erfolgen an Hand aller Lochkartenabschnitte jeder einzelnen
in dem Verkaufshaus befindlichen Kasse eingehende Auswertungen dadurch, daß nacheinander
die Lochkarten nach den verschiedensten Gesichtpunkten mit Hilfe der üblichen Lochkarten-Sortier-
und Tabelliermaschinen verarbeitet werden, z. B. hinsichtlich des Umsatzes nach
Lagernummer, nach Verkaufssymbolen usw. Diesbezülich können je nach den Eigenarten
des Verwendungszweckes die verschiedensten Lochungskolonnen a bis g für die verschiedensten
Auswertungszwecke vorgesehen werden.
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Statt des Abschneidvorganges eines oder mehrerer Abschnitte in der
Kasse kann durch Einbau entsprechender Einrichtungen auch ein Abreißvorgang, vorzugsweise
entlang einer zuvor angebrachten Perforationslinie, erfolgen.