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Aufrechnungskasse mit Etikettdruckvorrichtung Die Erfindung betrifft
Registrierkassen für Einzel-und Mehrpostengeschäftsvorgänge.
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Es ist bekannt, daß solche Maschinen mit einzelnen Verkäufertasten
und einzelnen Kassrnschubladen ausgestattet sind und ein Druckwerk aufweisen, das
auf einen in der Maschine verbleibenden Kontrollstreifen und auf einen dem Kunden
zu übergebenen Scheck druckt. Die Ingangsetzung dieser Maschinen erfolgt mittels
einer Motortaste, nachdem eine entsprechende Einstellung auf dem Tastenfeld durchgeführt
wurde.
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Bekannt ist ferner ein Verkaufssystem, in welchem an Stelle einer
mit dem üblichen Tastenfeld iusgestatteten Registrierkasse eine Photoeinrichtung
vorgesehen ist, die selbsttätig durch das Einlegen eines vorgedruckten Preisauszeichnungsetiketts
in Gang setzbar ist und die die auf dem Preisauszeichnungsetikett stehende Information
zusammen mit noch einer anderen Information, z. B. eine laufende Nummer und eine
Empfangsbestätigung des Barbetrages, photographisch aufnimmt, die kurz vor der photographischen
Aufnahme abgedruckt wurde. Die photographischen Aufzeichnungen erfolgen auf einen
durchlaufenden photographischen Film, der nach der Aufnahme jedes Geschäftsvorganges
fortgeschaltet und in der Maschine aufgewickelt wird und als Kontrollstreifen für
die täglichen Geschäftsvorgänge dient. Sobald das Etikett photographiert wurde,
wird es selbsttätig von der Maschine ausgestoßen und dem Kunden als Quittung übergeben.
Das Etikett kann aus zwei gleichen Teilen bestehen, von denen der eine Teil abgetrennt
und in einem in der Maschine vorgesehenen Fach aufbewahrt wird, während der andere
Teil als Ouittung an den Kunden geht.
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Diese bekannte Anordnung hat jedoch den Nachteil, daß weder die photographische
Registrierung noch die Kundenquittung irgendeinen Hinweis über den tatsächlich von
dem Kunden für die Waren bezahlten Betrag enthält. Ein weiterer Nachteil dieser
bekannten Anordnung besteht darin, daß der Kunde bei einem Mehrpostengeschäftsvorgang
eine Anzahl von mit »Bezahlt« und einer laufenden Nummer überdruckten Preisetiketten
an Stelle der üblichen Quittung erhalten würde. Entstehen in einem derartigen Fall
irgendwelche Streitigkeiten mit dern Kunden, so steht augenblicklich keine Aufzeichnung
zur Verfügung, da der photographische Streifen mit den Aufzeichnungen über den betreffenden
Geschäftsvorgang erst entwickelt werden müßte, was sehr umständlich ist, insbesondere
dann, wenn der genannte Streifen fortgesandt werden muß. Selbst für den Fall, daß
der Streifen mit den Aufzeichnungen verfügbar ist, müßte der Verkäufer zurülchst
den ganzen Streifen durchgehen, bis die laufende Nummer des strittigen Postens herausgefunden
ist, so daß der in Rechnung- gestellte Betrag festgestellt werden kann. Ein solches
Verfahren ist jedoch derart zeitraubend und unzweckmäßig, daß es für die Praxis
nicht in Frage kommt. Ferner sind in der zuletzt genannten Anordnung Vorkehrungen
zum Summieren der empfangenen Barbeträge, was ein wichtiges Merkmal in jedem Registrierkassensystern
darstellt, nicht getroffen; des weiteren ist eine Kontrolle, mittels welcher der
für einen Artikel in Rechnung gestellte Preis, im Vergleich zu seinem vorgedruckten
Preis, lediglich durch einen bloßen Blick auf das Etikett ermittelt werden kann,
nicht gegeben.
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Bekannt ist auch eine ein Tastenfeld zum Einbringen von Beträgen aufweisende
Registrierkasse mit einer Etikettverarbeitungsvorrichtung, die beim Einführen eines
Etiketts in die Registrierkassenschute einen Registrierkassen-Maschinengang selbsttätig
auslöst, während welchem der auf dem Tastenfeld vor Einführung des Etiketts eingestellte
Betrag auf die Rückseite des Etiketts gedruckt und das Etikett anschließend in einen
abgeschlossenen Behälter selbsttätig gefördert wird.
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Bei dieser bekannten Maschine ist das verwendete Etikett zwei- oder
mehrteilig ausgebildet, und der eingebrachte Betrag wird auf beide Teile des Etiketts
gedruckt. Der eine Teil des Etiketts wird dann in den abgeschlossenen Behälter gefördert,
während der andere abgetrennte Teil dem Kunden als Kassenbeleg (Bon, Scheck) dient.
Die nachteiligen Merkmale dieser Maschine liegen darin, daß der Kunde bei einem
Mehrpostengeschäftsvorgang für jeden einzelnen Posten je ein Etikett (Bon),
d. h. also eine ganze
Handvoll solcher einzelner abgetrennter
Etikette erhält, die jedoch keinen Hinweis über den für sämtliche Einzelposten bezahlten
und für den Käufer als auch Verkäufer gleichermaßen wichtigen Verkaufs-Endbetrag
geben.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Registrierkasse zu schaffen, bei
der ein maschineller Kontrollaufdruck für jedes Etikett geliefert, das bedruckte
Etikett dann in einen geschlossenen Behälter gefördert und ein einziger Scheck (Bon)
über sämtliche Verkaufsposten ünd die sich daraus ergebende Endsumme für den Kunden
ausgegeben wird.
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Demgemäß geht die Erfindung aus von einer Registrierkasse, insbesondere
zur Verarbeitung von Mehrpostengeschäftsvorgängen, und ist gekennzeichnet durch
die Kombination einer Etikettdruckvorrichtung, die in bekannter Weise einen auf
dem Maschinentastenfeld eingestellten Betrag während eines durch Einführen eines
Etiketts in die Registrierkasse eingeleiteten Maschinengangs auf die Rückseite des
Etiketts zum Abdruck bringt und danach das bedruckte Etikett in einen geschlossenen
Behälter fördert, und einer in bekannter Weise betätigbaren Scheckdruckvorrichtung,
die beim Einführen jedes von mehreren Etiketten eines Mehrpostengeschäftsvorgangs
den für jedes Etikett eingestellten Betrag auf einen Scheck druckt und letzteren
zeilenmäßig fortschaltet und bei Beendigung des Mehrpostengeschäftsvorgangs die
Summe aus sämtlichen jeweils auf die eingeführten Etikette abgedruckten Postenbeträgen
ausdruckt.
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In der Zeichnung ist eine Aufrechnungskasse gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 die Aufrechnungskasse mit teilweise
entferntem Gehäuse und Fig. 2 die Aufrechnungskasse mit aufgesetztem Gehäuse.
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Die Aufrechnungskasse ist in bekannter Weise mit vier Reihen Einstelltasten,
einem Druckwerk und PapierroHen ausgestattet. Rechts am Gehäuse ist ein Auslösehebel
1 zu erkennen. Auf der linken Seite des Gehäuses ist die Vorrichtung zur
Auslösung des Druckwerkes mit Hilfe eines Etiketts vorgesehen. In der Zeichnung
ist ein Schlitz 2 mit einem darin befindlichen Etikett zu erkennen. In dieser Stellung
wird das Etikett von einer Gleitvorrichtung des Zusatzschaltwerkes erfaßt, so daß
es nicht mehr ohne Zerstörung zurückgeschoben werden kann. Drückt man nunmehr das
Etikett nach unten, so wird ein Schaltwerk betätigt, das seinerseits ebenso wie
der Auslösehebel 1 das Druckwerk auslöst. Alsdann wird das Etikett nach innen
gezogen und einem abgeschlossenen Sammelbehälter zugeführt. Gleichzeitig öffnet
sich je nach der Einstellung mit Hilfe von Knöpfen 3 eine obere oder
eine untere Kassenschublade. Es können also zwei Verkäufer die Kasse bedienen und
haben völlig getrennte Kassenschubladen.
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An der Rückseite des Schlitzes 2, der das eingelegte Etikett aufnimmt,
befindet sich eine Reihe von Druckrädern (nicht gezeigt), die in bekannter Weise
unter der Steuerung der Betragstästen gleichzeitig mit der Einstellung des Druckwerkes
für die Papierrollen in gleichem Ausmaß einstellbar sind. Mittels eines während
des Maschinenganges angetriebenen Druckliammers wird das Etikett gegen die Reihe
der Druckräder gedrückt, so daß über ein Farbband ein Ab-
druck auf die Rückseite
des Etiketts erfolgt. Dadurch wird auf dem Etikett der gleiche Betrag quittiert,
der auch auf dem Tastenfeld eingestellt und auf dem Kontrollstreifen und dem Scheckstreifen
gedruckt wurde. Durch einen bloßen Vergleich des auf dem Etikett vorgedruckten Betrages
mit dem von der Maschine auf der Rückseite des Etiketts gedruckten Betrages kann
daher sofort die richtige preisliche Registrierung jedes Postens kontrolliert werden.
Somit kann jederzeit genau geprüft werden, daß der richtige Betrag der verkauften
Waren registriert und in das übliche Addierwerk der Maschine eingebracht worden
ist und daß der dem Käufer in Rechnung gestellte und auf dem Scheck gedruckte Betrag
ebenfalls richtig ist. Durch diese Anordnung ist eine vollständige, in sich geschlossene
und kontrollierbare Registrierung eines jeden über die Maschine gelaufenen Geschäftsvorganges
zum Zeitpunkt des Geschäftsvorganges selber gegeben.
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Durch die Übereinstimmung des von der Maschin-. auf der Rückseite
des Etiketts gedruckten Betrages mit dem auf dem Etikett bereits vorgedruckten Betrag
wird sichergestellt, daß der Betrag oder die Beträge, die auf dem den Kunden übergebenen
Scheck gedruckt wurden, richtig sind, so daß neben anderen Vorteilen, keine Streitigkeiten
mit dem Kunden hinsichtlich der in Rechnung gestellten Beträge auftreten.
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Die erändungsgernäße Anordnung ist ferner hervorragend geeignet für
die Bearbeitung einer Reihe einzelner, einen einzigen Mehrpostengeschäftsvorgang
bildender Posten. Es ist bekannt, daß diese Mehrpostengeschäftsvorgänge einen beträchtlichen
Anteil des täglichen Geschäftsumsatzes ausmachen. Bei der Bearbeitung eines solchen
Mehrpostengeschäftsvorganges wird jedes einzelne Etikett in die Maschine eingelegt
und rückseitig mit dem Kontrollaufdruck versehen. Zur gleichen Zeit werden auch
der Betrag und das Verkäuferzeichen auf den Scheckstreifen gedruckt. Nach jedem
erfolgten Betragsabdruck wird der Scheck fortgeschaltet. Alsdann wird das nächste
Etikett eingelegt und der Betrag auf den Scheck gedruckt usw., bis alle Posten eines
Mehrpostengeschäftsvorganges registriert worden sind. Am Ende der Registrierung
sämtlicher einzelner Posten des Mehrposteageschäftsvorganges ist somit ein einziger
Scheck vorhanden, der alle genannten einzelnen Posten enthält und der dann dem Kunden
als vollständiger Beleg für den getätigten Geschäftsvorgang übergeben werden kann.
Da jedes Etikett auf seiner Rückseite den maschinellen Kontrollaufdruck erhält,
so ist dem Geschäftsinhaber. die Gewähr dafür ge-
geben, daß alle Waren ordnungsmäßig
in Rechnung gestellt wurden und daß er für die verkauften Waren den richtigen, in
das Addierwerk eingebrachten Bargeldbetrag erhält, während der Kunde durch einen
ordnungsgernäß aufgerechneten und übersichtlichen Scheck zufriedengestellt wurde.
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Das Etikettdruckwerk kann unter der Steuerung eines Belegfählers wirksam
gemacht werden, der das Vorhandensein des Etiketts feststellt, so daß das Etikettdruckwerk
während Maschinengängen, die durch Drücken der üblichen Motortaste eingeleitet wurden,
unwirksam ist.
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Es ist zweckmäßig, eine Einrichtung vorzusehen, derart, daß die Kassenschubladen
nur aufgehen und auch die Betätigung des Druckwerkes nur erfolgen kann, wenn einer
von den beiden Knöpfen 3 durch den Verkäufer betätigt worden ist.