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Vorrichtung zum Stapeln von Stanzteilen Die Erfindung bezieht sich
auf eine Vorrichtung zum seitenrichtigen Stapeln der beim Stanzen aus Schnittmatrizen
lotrecht ausfallenden Stanzteile.
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Es wird vielfach als störend und nachteilig empfunden, daß die ausgestanzten
Stanzteile willkürlich durcheinander fallen. In zeitraubender Arbeit müssen dann
diese Teile nachträglich geordnet werden, wenn es darauf ankommt, sie raumgünstig
bis zur Weiterverarbeitung zu stapeln bzw. sie in bestimmter Reihenfolge zu verwenden,
z. B. bei der Herstellung von geschichteten Magnetkernen in der Elektrotechnik,
wo bekanntlich der Zusammenbau besonders schnell vonstatten geht, wenn die zu verwendenden
Bleche in geordneten Stapeln vorliegen.
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Man hat schon versucht, die aus Schnittmatrizen lotrecht anfallenden
Stanzteile auf Gleitbahnen und Rutschen zu fangen und zu stapeln. Diese Vorrichtungen
arbeiten aber nicht immer zufriedenstellend, insbesondere dann nicht, wenn die Stanzteile
so gestaltet waren, daß ihre Schwerpunktlage indifferent war: In solchen Fällen
und meist auch dann, wenn die Stanzteile komplizierte Formen aufweisen, kommt man
mit den bekannten Gleitvorrichtungen nicht mehr aus. Nachteilig bei den Gleitvorrichtungen
war ferner, daß die Stapelung nicht dicht und vor allem meist auch nicht in senkrechtem
Stapel erfolgte. Dies hatte zur Folge, daß beim Abnehmen insbesondere kleinerer
bzw. schmälerer Stanzteile die gestapelten Teile leicht auseinander und übereinander
rutschten.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden
und eine einfache, billige und doch stets einwandfrei arbeitende Stapelvorrichtung
zu schaffen, die ein dichtes und senkrechtes Stapeln der Stanzteile sicherstellt,
insbesondere auch ein leichtes Abnehmen der jeweiligen Stapel gewährleistet und
die mit einer Sperrvorrichtung zu vereinigen ist, die bei Erreichen der gewünschten
Stapelhöhe den weiteren Materialnachschub, zur Stanze in einfacher Weise sperrt.
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Die Erfindung bezieht sich speziell auf eine Stapelvorrichtung für
Stanzteile aus magnetischem Werkstoff, insbesondere Stahlblech. Zum Blechstapeln
ist es bereits bekannt, die Stapelung zwischen Magneten, die die Bleche in Schwebe
halten, vorzunehmen.
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Gemäß der Erfindung ist unmittelbar unterhalb der Schnittmatrize eine
aus Magneten bestehende Führung angeordnet, in der die ausfallenden Stanzteile bis
zum Aufsetzen auf eine Unterlage bei Erreichen einer bestimmten Stapelhöhe in Schwebe
gehalten werden. Nach Erreichen dieser Stapelhöhe wird mittels eines zwischen den
Magneten durchgreifenden Schiebers mit Hinterwand der aufgeschichtete Stapel seitlich
ausgeschoben, insbesondere nachdem die als abgefederte Wippe ausgebildete Unterlage
bei Erreichen eines bestimmten, durch die nachfolgenden Stanzteile bei einer gewissen
Stapelhöhe erzeugten Druckes eine Sperrvorrichtung zum Stillsetzen des Materialnachschubes
ausgelöst hat.
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An Hand der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt,
soll diese näher erläutert werden; es zeigt Fig.1 einen Längsschnitt durch eine
Stanze mit einer erfindungsgemäßen Stapelvorrichtung, Fig. 2 einen Horizontalschnitt
durch die Stapelvorrichtung nach der Linie II-II der Fig.1. Fig. 3 die Stanze im:
Längsschnitt bei herausgezob genem Schieber, Fig.4 in einer perspektivischen Darstellung
die Stapelvorrichtung, unter Weglassung der Stabmagnete, samt einer mit ihr verbundenen
Sperrvorrichtung für den Materialnachschub, Fig. 5 einen Schnitt durch die Welle
der Sperrvorrichtung, und zwar an der Stelle, wo die Sperrleiste eingreift. In allen
Figuren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die Stanze besteht aus einer Schnittmatrize und einem Stempel t. Das
Stammaterial 3, z. B. ein Blechstreifen, wird durch eine (nicht dargestellte) Vorrichtung
der Stanze zugeführt. Permanente Stabmagnete 45 und 6 sind auf der Unterseite der
Schnittmatrize l neben der Matrizenöfnung 7 senkrecht stehend auf drei Seiten der
Öffnung, eine Führung für die ausfallenden Stanzteile bildend, angebracht. Die vierte
Seite 71 der öfnung 7, in Fig. 2 die rechtsliegende, ist frei von Stabmagneten.
Nach dieser Seite ist ein zwischen den Magneten 4; 5, 6 durchgreifender Schieber
8 herausziehbar. Der Schieber 8 besteht aus einem U-förmigen Bauteil mit zwei
Schenkeln,
die einen horizontal liegenden Anfangstei181 und 82, dann einen senkrecht gegen
die Unterseite der Matrize l abgewinkelten Teil 83, 84 haben und die schließlich
in Fortsätze 85 und 86, die parallel zur Matrizenunterfläche verlaufen, endigen.
Der Schieber 8 ist in Nuten 88 einer Wippe 89, die an ihrem einen Ende 90 drehbar
gelagert ist, längsverschiebbar, und zwar ist er so weit in die Wippe einschiebbar,
daß die senkrecht stehenden Schenkelteile 83 und 84 neben, d. h. hinter die Matrizenöffnung
7 zu liegen kommen. Die Wippe 89 mit den horizontal liegenden Schenkelteilen 81,
82 des Schiebers 8 bildet eine Unterlage für die ausfallenden Stanzteile
10 in einer unten näher beschriebenen Weise und die senkrecht stehenden Schenkelteile
83, 84 eine Hinterwand für den Stapel. Die -Wippe 89 ist mit ihrem freien Ende 91
um den Drehpunkt 90 samt dem darauf gelagerten Schieber 8 schwenkbar, und zwar erfolgt
das Verschwenken nach unten entgegen dem Druck einer Feder 92, die die Wippe nach
der Matrize 1 zu verschwenken versucht, was aber nur so weit möglich ist, bis die
Schenkelfortsätze85 und 86 des Schiebers 8 sich an der Matrizenunterkante bzw. gegen
einen (nicht dargestellten) Anschlag anlegen.
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An die Wippe 89 reicht ein wenig unter ihr von einer Seite eine Welle
93 heran, die, wie Fig. 5 erkennen läßt, an ihrer der Wippe zugekehrten Seite eine
Ausnehmung 94 besitzt, in die sich eine an der Wippe 89 befestigte Sperrleiste 95
unter der Wirkung der auf die Wippe drückenden Feder 92 hineindrückt. Beim Niedergehen
des Wippenendes 91 verläßt die Sperrleiste 95 die Nut 94, und die Welle 93, die
an ihrem anderen Ende einen Hebel 96 trägt, der unter der Wirkung einer Zugfeder
97 steht, kann sich in Richtung des eingezeichneten Pfeiles verschwenken. Dadurch
gelangt das freie Ende 98 des Hebels 96 in die gestrichelte Stellung, in der es
den weiteren Nachschubweg des Stanzmaterials sperrt, indem das Hebelende sich vor
allem vor die Stirn des nächst einzulegenden Blechstreifens legt.
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Die Anordnung arbeitet folgendermaßen: Das Ausstanzen der Stanzteile
10 aus dem schrittweise zugeführten Stanzmateria13 erfolgt in üblicher Weise. Die
Stanzteile verlassen die Schnittmatrize l nach -inten. Hier stapeln sie sich, aber
- im Gegensatz zu bisher - dadurch, daß die neben der Matrizenöffnung 7 angeordneten,
eine Führung bildenden Stabmagnete 4, 5, 6 das aus der Matrize l austretende Stanztei110
in Schwebe halten. Die Stanzteile 10 reihen sich somit zu einem Stapel auf, auf
dem die nachfolgenden Stanzteile 10 jeweils dicht aufgedrückt werden. Wenn eine
ausreichende Stapelhöhe erreicht ist, kann mit Hilfe des Schiebers 8, der nach rechts
herausziehbar ist und an dessen senkrecht stehenden, eine Hinterwand bildenden Schenkelteilen
83 und 84 sich der Stapel anlegt, dieser in Höhe der senkrecht stehenden Schenkelteile
83 und 84 herausgezogen und abgenommen werden. Die über den senkrecht stehenden
Schenkelteilen 83 und 84 verbleibenden Bleche werden vermittels der Stabmagnete
weiterhin in Schwebe gehalten. Wenn der Schieber 8, wie im Ausführungsbeispiel,
auf einer verschwenkbaren Wippe 89 gelagert ist und diese mit einer Sperrvorrichtung
verbunden ist, dann wird der Nachschub des Stanzmaterials 3, sobald eine ausreichende
Stapelhöhe erreicht ist, selbsttätig in folgender Weise stillgesetzt: Die Stanzteile
stapeln sich, bis sich der Stapel auf die von dem Schieber 8 und der Wippe 89 gebildete
Unterlage aufsetzt. Unter dem Druck der nachfolgenden Stanzteile 10 wird das Wippenende
91 gegen die Feder 92 allmählich so weit nach unten gedrückt, bis die mit der Wippe
verbundene Sperrleiste 95 die Ausnehmung 94 der Welle 93 verläßt. Dadurch verdreht
sich die Welle 93 unter der Wirkung der auf den Hebel 96 wirkenden Zugfeder 97 in
Richtung des eingezeichneten Pfeiles, und der Hebel 96 geht in die gestrichelte
Lage, in der er in den Nachschubweg des Stammaterials 3 hineinragt. Er bremst entweder
dadurch den Nachschub des Stammaterials, zumindest legt er sich aber am Ende eines
Streifens vor die Stirn des nächsteinzuschiebenden Blechstreifens, so daß weiterer
Nachschub unmöglich wird. Dies ist für die bedienende Person ein Zeichen, daß die
richtige Stapelhöhe der Stanzteile 10 erreicht ist und der Stapel durch Herausziehen
des Schiebers 8 abzunehmen ist. Selbstverständlich kann die Sperrvorrichtung auch
mit einer Signaleinrichtung optischer oder akustischer Art gekuppelt werden. Nach
Wiedereinschieben des Schiebers 8 braucht lediglich die Sperrvorrichtung durch Zurückdrehen
des ausgeschwenkten Hebels 96 in seine Ausgangsstellung, nämlich bis zum Einrasten
der Sperrleiste 85 in die Ausnehmung 84 verschwenkt werden. Die Stanze ist nunmehr
wieder betriebsfähig.