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Schaltungsanordnung für den Flankenschutz in Spurplanstellwerken Die
Erfindung befaßt sich mit einer Schaltungsanordnung für den Flankenschutz in Spurplanstellwerken,
bei welchen in der Relaisgruppe eines schutzsuchenden Spurplangliedes ein elektrisches
Potential an eine Spurplanleitung zur Relaisgruppe eines benachbarten Spurplangliedes
angeschaltet wird, welches dort unter anderem zum Herstellen des Flankensch.utzverschlusses
verwendet wird.
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In Spurplanstellwerken mit automatischer Flankenschutzsuche wird der
Flankenschutz bekanntlich dadurch hergestellt, daß von den im Zuge einer einzustellenden
Fahrstraße liegenden Spurplangliedern bzw. von den ihnen zugeordneten Relaisgruppen
beim Auswählen oder Einstellen der Fahrstraße bestimmte Schaltkennzeichen über Verbindungsleitungen
zu den Relaisgruppen der benachbarten Spurplanglieder gegeben werden. Diese Schaltkennzeichen
werden dort in geeigneter Weise ausgewertet, die flankenschutzgebenden Weichen und
Signale werden in die Schutzlage gebracht und in dieser verschlossen, und der hergestellte
Flankenschutzverschluß wird wieder zu den im Zuge der Fahrstraße liegenden Spurplangliedern
zurückgemeldet. Die Verbindungsleitungen zwischen den einzelnen Spurplangliedern
sind zahlenmäßig gleich und in gleicher Weise angeordnet, da ja keine individuelle
Verdrahtung für jedes einzelne Stellwerk aufgewendet werden soll. Man ist naturgemäß
bestrebt, mit einer möglichst geringen Zahl von Verbindungsleitungen zwischen den
einzelnen Relaisgruppen auszukommen. Wenn alle sicherungstechnischen Bedingungen
erfüllt werden sollen, ist es erforderlich, mindestens je eine Leitung für die Flankenschutzsuche
einschließlich der Umstelleinleitung, für den Verschluß des flankenschutzgebenden
Spurplangliedes und für die Überwachung des vorhandenen Flankenschutzes aufzuwenden.
Es ist der Vorschlag gemacht worden, auf eine besondere Verschlußleitung zu verzichten
und den Verschluß durch das Stellkennzeichen mit herzustellen; wird in diesem Fall
das Stellkennzeichen durch Anlegen eines Potentials an die Stelleitun.g gebildet,
so muß man aber bei einer solchen Vereinfachung auch eine geringere Sicherheit in
Kauf nehmen, denn es ist immer damit zu rechnen, daß ein angelegtes Potential infolge
einer Störung wieder wegfällt, und dann würde auch der Versch,luß aufgehoben werden.
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Die Erfindung hefaßt sich mit der Aufgabe, auch bei dem Einsparen
einer von drei Verbindungsleitungen volle Sicherheit zu erreichen. Erfindungsgemäß
ist das Auflösen des Flankenschutzverschlusses nicht vom Wegfallen des angelegten
elektrischen Potentials abhängig, sondern es bleibt der Verschluß bis zu einer späteren,
vom vorangegangenen Einstellen der Fahrstraße unabhängigen Betriebshandlung bestehen.
Nach einem weiteren Erfindungsmerkmal wird der Flankenschutzverschluß erst beim
Einstellen einer neuen Fahrstraße aufgelöst und auch dann nur, wenn zu diesem Zeitpunkt
keine anderweitige Flankenschutzanforderung mehr vorliegt.
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Es ist in diesem Fall ferner zweckmäßig, den Flankenschutzverschluß
einer Weiche nur dann. aufzulösen, wenn die Weiche von der vorangegangenen Fahrstraßeneinstellung
her entgegen der Schutzlage für die neu einzustellende Fahrstraße liegt.
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Durch die Erfindung ist eine besonders einfache Lösung für den Flankenschutz
in Spurplanstellwerken gefunden worden.; während es in der Stellwerkstechnik bisher
allgemein üblich war, einen Weichen- oder Signalverschluß bereits dann wieder aufzuheben,
wenn er für eine Fahrstraße- nicht mehr erforderlich war, hat sich nun herausgestellt,
daß dies in aller Regel keineswegs notwendig ist.
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In der Zeichnung ist ein mögliches Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt, auf welches die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist. Rechts ist ein
Ausschnitt aus einem Gleisplan mit den Gleisen 1 und 2 und den Weichen T Y1 und
I12 gezeigt; links daneben sind Ausschnitte aus den Relaisgruppen der Weichen
W 1 und W 2 dargestellt, soweit sie für das Verständnis der Erfindung
wichtig sind.
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Von der Relaisgruppe der Weiche W1 ist lediglich ein Kontakt FLS 11
eines nicht dargestellten Flankenschutz-Stellrelais gezeichnet, mit welchem eine
Flankenschutzanforderung an die Relaisgruppe der Weiche W2 gegeben werden kann,
sowie ein Flankenschutz-Überwachungsrelais FLÜ1, welches in weiteren nicht dargestellten
Stromkreisen Kontakte betätigt, die die vorhandene Überwachung des Flankenschutzes
weitergeben.
Der dargestellte Flankenschützteil aus der Relaisgruppe
der Weiche W 2 enthält ein Weichenstellrelais WS2, welches das Umstellen der Weiche
in weiteren, nicht dargestellten Stromkreisen einleitet, ferner ein Relais WLP2,
welches anspricht, wenn die Weiche in die einzustellende Endlage gelangt, schließlich
ein als Stützrelais mit den Wicklungen I und II ausgebildetes Weichenverschlußrelais
WTl2, welches die Weiche gegen erneutes Umstellen verschließen kann. Vom Relais
WLP 2 sind zwei Kontakte WLP 21
und g1LP22 gezeichnet; vom Relais WV2
sind die beiden Kontakte WT121 und WT122 dargestellt. Dieser Schaltungsteil enthält
ferner die Kontakte WL21 bis 19L23 eines nicht dargestellten Weichenlagerrelais;
diese Kontakte befinden sich jeweils in derjenigen Lage, in der sich die Weiche
9j2 jeweils befindet oder in die sie umgestellt wird. Zwei weitere Kontakte liJC:
-f-21 und W(7-21 werden von zwei nicht dargestellten Relais gesteuert, welche jeweils
anziehen, wenn die Weiche eine der beiden Endlagen ordnungsgemäß erreicht hat und
in dieser überwacht wird. Schließlich sind zwei Kontakte FS+21 und FS-21 dargestellt,
welche geschlossen, werden, wenn eine Fahrstraße über die Weiche W2 in deren Plus-
oder Minuslage gestellt werden soll.
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Die stark ausgezogenen Verbindungen im dargestellten Schaltungsteil
sind Innenverbindungen der jeweiligen Relaisgruppe, während die dünn ausgezogenen
Linien die Verbindungen der Relaisgruppen untereinander darstellen; die gestrichelten
Liniert sollen Verbindungen zu weiteren, nicht dargestellten Spurplangliedern andeuten.
Die Schaltung ist in der eingeschalteten Grundstellung bei ruhendem Zugverkehr dargestellt;
die Lage der Kontakte WL21 und lVL23 entspricht der im Gleisplan angegebenen
Plusstellung der Weiche W2.
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Wird eine Fahrstraße 1-1 eingestellt (im Gleisplan durch eine stark
ausgezogene Linie angegeben), so muß von der Relaisgruppe der Weiche W1 die Flankenschutzanforderung
zur Relaisgruppe der Weiche W2 übertragen werden; dies erfolgt durch Ansprechen
.des nicht dargestellten Flankenschutz-Stellrelais, welches seinen Kontakt
FIS 11 schließt. Befände sich die Weiche W2 in der Minuslage, so lägen die
Kontakte WL 21 und WL 22 entgegen der gezeichneten Lage, und über die Kontakte
WL22 und WV21 spräche das Weichenstellrelais WS2 an, welches die Umstellung
in die Pluslage einleitete. Im dargestellten Fall liegt die Weiche W2 jedoch bereits
in der Pluslage, so daß über den Kontakt WL22 das Relais WLP 2 anspricht
und mit seinem Kontakt WLP 22
den Stromweg zum Flankenschutz-Überwachungsrelais
FIÜ1 vorbereitet. Beim Umlegen des Kontakts LVLP21 wird die Wicklung I des Weichenverschlußrelais
WV2 eingeschaltet, welche ihren Anker anzieht, damit die Abstützung des Ankers der
Wicklung II beseitigend, so daß dieses Relais in die Verschlußstellung umgestellt
wird. Es öffnet seinen Kontakt WV21 und verhindert damit ein weiteres Einschalten
des Relais WS2; erforderlichenfalls können weitere Kontakte des Relais WV2 in den
nicht dargestellten eigentlichen Stellstromkreisen auch nochmals das Umstellen der
Weiche W2 verhindern. Ferner schließt der Kontakt WV22,: sofern die Weiche W2 ihre
Pluslage ordnungsgemäß erreicht hat und in dieser überwacht ist, hat das zugehörige
Überwachungsrelais angezogen und (wie dargestellt) seinen Kontakt II'CF+21 geschlossen.
Über diesen Kontakt und die gleichfalls geschlossenen Kontakte LVLP 22 und WV 22
erhält nun das Flankenschutz-Überwachungsrelais FIÜ1 in der Relaisgruppe der Weiche
TV 1 Strom und zieht an, wodurch die Überwachung des hergestellten Flankenschutzes
gegeben ist.
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Wird die eingestellte Fahrstraße 1-1 wieder aufgelöst,. so öffnet
auch der Kontakt FIS 11 wieder, und das Relais WLP 2 fällt ab und
stellt seine Kontakte WLP 21 und WLP 22 in die gezeichnete Lage zurück. Der
Stromkreis für das Relais FIÜ1 wird unterbrochen; der Verschluß der Weiche W2 bleibt
jedoch erfindungsgemäß bestehen, da er nicht mehr vom Verschwinden des über den
Kontakt FLS 11 angelegten elektrischen Potentials an die Flankenschutz-Suchleitung
abhängig ist. Dieser Verschluß wird erst dann aufgelöst, wenn eine Fahrstraße 2-1
eingestellt wird, für welche die Weiche W 2 die Minuslage einnehmen muß. Im Zuge
dieser Fahrstraßeneinstellung wird in der Relaisgruppe der Weiche W2 ein nicht dargestelltes
Fahrstraßen-Stellrelais eingeschaltet, welches seinen Kontakt FS-21 schließt.
Da sich voraussetzungsgemäß in der Pluslage der Weiche W2 der Kontakt
WL 23 in der gezeichneten Lage befindet, erhält die Rückstellwicklung II
des Weichenverschlußrelais WV2 nun Strom über die Kontakte FS-21, WL 23 und
WLP 21; durch Anziehen ihres Ankers wird die Abstützung des Ankers der Wicklung
I beseitigt und so dieses Relais zurückgestellt, wodurch der Verschluß der Weiche
W2 aufgehoben wird. Der dadurch wieder geschlossene Kontakt WV21 gestattet das Ansprechen
des Weichenstellrelais WS2 in einem beliebigen weiteren, hier nicht dargestellten
Stromkreis, so daß die Weiche W2 in die Minuslage umgestellt werden kann.. Wenn
in dieser das Relais WLP2 wieder anspricht, wird durch Umlegen seines Kontakts
WLP21 der Weichenverschluß, wie vorher beschrieben, wiederhergestellt. Das
Schließen der Kontakte WLP22 und WV22 hat jedoch nun auf das Relais Fl(71
keine Wirkung mehr, weil sich die Weiche nicht mehr in der Pluslage befindet und
infolgedessen der Kontakt 9'Ü;-21 geöffnet ist.
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Würde im Anschluß an das Einstellen und Auflösen der vorher genannten
Fahrstraße 1-1 eine Fahrstraße 2-2 eingestellt, welche die Weiche W1 in der bereits
vorhandenen Pluslage benötigt, so würde statt des Kontakts FS-21 der Kontakt FS+21
geschlossen. Eine Einwirkung auf die Wicklung II des Relais WV2 tritt jedoch nicht
ein, weil der Kontakt WL23
in der gezeichneten Lage liegt, die von der vorher
eingestellten und gegebenenfalls bereits wieder aufgelösten Fahrstraße 1-1 her noch
vorhanden ist; dies ist aber auch nicht erforderlich, da die Weiche in derselben
Lage ist, wie vorher benötigt, so daß sie in dieser verschlossen bleiben kann.
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Der Verschluß der Weiche W2 wird also nur aufgehoben, wenn diese entgegen
ihrer vorherigen Lage in einer anderen Fahrstraße benötigt wird. Auf diese einfache
Weise kann eine sicherungstechnisch einwandfreie. Flankenschutzanforderung und -Überwachung
mit nur zwei Flankenschutzleitungen zwischen den einzelnen Spurplangliedern aufgebaut
werden. Anstatt der in der Zeichnung dargestellten Verbindung zwischen zwei Weichen
ist es ohne weiteres auch möglich, die Erfindung zwischen anderen flankenschutzsuchenden
und -gebenden Spurplangliedern (z. B. Kreuzungen, Signale u. dgl.) ohne Einschränkung
des Erfindungsgedankens anzuwenden.