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Verfahren und Vorrichtung zum Bleichen von Holzdraht mittels Hypochloritlösung
Das Bleichen von Holzdraht wird bekanntermaßen vornehmlich bei der Zündholzherstellung
angewandt. Nach den bekannten Verfahren wird der Holzdraht chargenweise auf eine
bestimmte Zeit in Siebkörben od. dgl. Bleichmittel enthaltenden Bädern oder auf
Horden bleichenden Gasen ausgesetzt. Es können die verschiedensten Bleichmittel
Anwendung finden, doch wird vorzugsweise eine wässerige Lösung von Natriumhypochlorid
verwendet.
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Sofern weiße oder sehr helle Hölzer zur Holzdrahtherstellung verwendet
werden, spielt der Bleichvorgang, falls er überhaupt erforderlich ist, kostenmäßig
nur eine untergeordnete Rolle. Anders liegen die Verhältnisse jedoch in denjenigen
Ländern, in welchen nur dunkle Hölzer für die Holzdrahtherstellung zur Verfügung
stehen. Es hat sich zwar gezeigt, daß durch Anwendung geeigneter Bleichverfahreri
aus solchen dunklen Hölzern durchaus weißer Holzdraht von befriedigendem Aussehen
erzeugt werden kann, doch wirkt sich der Bleichvorgang hinsichtlich der Erzeugungskosten
infolge des bisher üblichen, den natürlichen Arbeitsfluß unterbrechenden, zeitraubenden
und viel Platz erfordernden Chargenverfahrens, wegen des bei dunklen Hölzern sehr
viel höheren Verbrauchs an Bleichmitteln und infolge des hohen Preises der Bleichmittel
so ungünstig aus, daß das Bleichen dunkler Hölzer nach den bekannten Verfahren technisch
und wirtschaftlich nicht vertretbar erscheint. Gerade in denjenigen Ländern, in
welchen vorwiegend oder ausschließlich dunkle Holzarten zur Holzdrahtherstellung
zur Verfügung stehen, sind aber nach dem heutigen Stand der Wirtschaft die benötigten
Bleichmittel noch nicht aus eigener Erzeugung erhältlich, sondern müssen für kostbare
Devisen aus dem Ausland bezogen werden. Dies ist ein weiterer Grund, warum die bisher
bekannten Bleichverfahren bei der Herstellung von Holzdraht aus dunklen Hölzern
nicht in Frage kommen und somit die Herstellung von Holzdraht aus dunklen Hölzern
in den Ursprungsländern sich praktisch bisher noch nicht einführen konnte.
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Zweck der Erfindung ist die Schaffung eines kontinuierlichen Verfahrens
zum Bleichen von Holzdraht mittels Hypochloritlösung, welches gegenüber den bekannten
Verfahren den Vorteil hat, daß das zu seiner Durchführung benötigte Bleichmittel
an Ort und Stelle elektrolytisch aus einer entsprechenden Salzlösung gewonnen wird,
die beispielsweise in Form von Seewasser nahezu in allen Ländern billig zur Verfügung
steht.
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Das Verfahren zum Bleichen von Holzdraht mittels Hypochloritlösung
ist nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß der Holzdraht kontinuierlich
durch Hypochloritlösung hindurchgeführt wird, die ihrerseits durch kontinuierliche
Zugabe von Salzlösung, die im Bleichbadbehälter in an sich bekannter Weise elektrolytisch
in Hypochloritlösung umgesetzt wird, fortlaufend ergänzt wird.
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Die Elektrolyse der zugeführten Salzlösung findet gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung im gesamten Holzdrahtbehandlungbereich
des Bleichbades statt. Dabei kann der Holzdraht mittels der zugesetzten Salzlösung
und/oder mittels der kontinuierlich abgezogenen und im Kreislauf wieder zugeführten
Behandlungsflüssigkeit in das Bleichbad eingeschwemmt werden. Bei Durchführung durch
das Bleichbad wird der Holzdraht gemäß einem weiteren Erfindungsmerkmal zweckmäßig
durch mechanische Mittel abwechselnd aufgestaut und wieder aufgelockert, was beispielsweise
mittels in zur Behälterachse senkrechten Ebenen angeordneter quirlartiger Rührwerke
erfolgen kann, wobei der Grad der jeweiligen Aufstauung und Wiederauflockerung vorzugsweise
getrennt regelbar ist. Der sich beim Durchgang des HoIzdrahtes durch die Behandlungsflüssigkeit
in dieser absetzende Holzschlamm wird zweckmäßig im äußeren Zweig des Umwälzkreislaufes
der Behandlungsflüssigkeit ausgeschieden. Um das Verfahren möglichst wirtschaftlich
durchzuführen, kann die von dem kontinuierlich aus dem Bleichbad herausgeführten
Holzdraht abtropfende Behandlungsflüssigkeit gesammelt und dem Bleichbad wieder
zugeführt werden.
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Die Erfindung beinhaltet außerdem eine zur Ausführung des soeben kurz
dargelegten Verfahrens nach der Erfindung bestimmte Vorrichtung, welche einen tunnelartigen
Bleichbadbehälter aufweist, in dessen Innerem eine Fördereinrichtung zum Hindurchführen
des Bleichgutes durch das Bleichbad angeordnet
ist und welche durch
eine Einrichtung zum Zuführen von Salzlösung, ferner durch einen innerhalb des Bleichbadbehälters
angeordneten Elektrolyseur zur Umsetzung der Salzlösung in Hypochloritlösung sowie
durch eine Einrichtung zur Abführung des durch die Elektrolyse entstehenden Wasserstoffs
gekennzeichnet ist. Der Bleichbadbehälter kann entweder die Form einer umlaufenden
zylindrischen Trommel mit an der Trommelinnenwandung angeordneten Schneckengängen
oder vorzugsweise die Form einer feststehenden zylindrischen Trommel haben, in deren
Innerem eine oder mehrere zur Troirimelachse im wesentlichen koaxiale Förderschnecken
angeordnet sind. Zweckmäßig sind bei der letztgenannten Anordnung mehrere, jeweils
etwa 11/4 Schneckengänge umfassende Förderschnecken in Abständen auf einer gemeinsamen
Antriebswelle angeordnet. Der Elektrolyseur zur Umsetzung der zugeführten Salzlösung
ist erfindungsgemäß im Inneren des Bleichbadbehälters angeordnet, wobei die Elektroden
vorzugsweise die Form von zueinander parallelen Stäben, Schienen, Streifen oder
Bügeln haben, die nahe der Behältermantelwandung in Längsrichtung nebeneinanderliegend
derart angeordnet *d, daß in Umfangsrichtung jeweils abwechselnd je
eine Anode
und eine Kathode einander benachbart sind, welche über isoliert durch die Behälterwandung
hindurchgeführte Leiter an ein äußeres Stromschienensystem angeschlossen sind. Falls
der Bleichbadbehälter als umlaufende Behältertrommel ausgebildet ist, sind die isoliert
durch die Trommelwandung hindurchgeführten Elektrodenanschlüsse entweder an Schleifbügel
angeschlossen, die mit feststehenden, die Trommel umfassenden Schleifringen zusammenwirken,
oder die Elektrodenanschlüsse sind an die Trommel umfassende, zusammen mit ihr umlaufende
Schleifringe angeschlossen, die mit feststehenden Schleifbügeln zusammenwirken.
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Das Verfahren nach der Erfindung wird nunmehr in seinen Einzelheiten
in beispielsweiser Anwendung auf die Bleichung von Holzdraht mittels Natriumhypochlorit
unter Bezug auf die Zeichnungen an Hand einer bevorzugten Ausführungsform einer
Vorrichtung nach der Erfindung zu dessen Durchführung im einzelnen beschrieben.
Es stellt dar Fig. 1 einen schematischen Mittellängsschnitt durch eine bevorzugte
Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung zur Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Bleichen von Holzdraht mittels Hypochlorit, F i g. 2 einen
Teilquerschnitt längs der Ebene II-11 in F i g. 1, in Pfeilrichtung gesehen,
und F i g. 3 einen Teilquerschnitt längs der Ebene III-III in F i
g. 1, in Pfeilrichtung gesehen.
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Die in Fig. 1 der Zeichnungen schematisch in Gesamtansicht
dargestellte Vorrichtung nach der Erfindung zur Ausführung des erflndungsgemäßen
Verfahrens zum Bleichen von Holzdraht beispielsweise mittels Natriumhypochlorit
weist als wesentlichstes Bestandteil einen in den F i g. 1 bis
3 im einzelnen erkennbaren Bleichbadbehälter auf, der gemäß der hier zu beschreibenden
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung als feststehende, auf Stützen
1
ruhende zylindrische Trommel 2 ausgebildet ist, deren Stirnseiten durch
Stirnwände 3 und 4 verschlossen sind. Die gesamte Innenfläche des Bleichbadbehälters
ist mit Kunststoff, vorzugsweise mit Polyvinylehlorid, überzogen. In Abwandlung
dessen kann der Bleichbadbehälter 2 auch ganz aus Kunststoff bestehen. Die vordere
Stirnwand 3 und die hintere Stirnwand 4 des Bleichbadbehälters 2 weisen in
Höhe des gewünschten Bleichbadhöchststandes schlitzartige Queröffnungen auf, in
deren vordere eine Holzdrahtzuführungsrinne 5 mündet und von deren hinterer
eine Holzdrahtabführungsrinne 6 wegführt. Die Holzdrahtzuführungsrinne
5 kann beispielsweise mittels eines Förderbandes 7 mit Holzdraht
8 beschickt werden. Entsprechend kann die Holzdrahtabführungsrinne
6 ein Förderband 9 beschicken, welches den gebleichten Holzdraht einem
weiteren Bearbeitungsgang zuführt. In an beiden Stirnseiten des Bleichbehälters
2 angeordneten Lagern 10 ruht eine über Stopfbüchsen 11 in das Trommelinnere
geführte, durch einen Antriebsmotor 12 über ein Getriebe 13 angetriebene
Antriebswelle 14, auf welcher in Abständen Förderschnecken 15 befestigt sind,
deren Außendurchmesser so groß gewählt ist, daß die Schnecken das Bleichbad
16 im wesentlichen vollständig durchsetzen. Die Förderschnecken
15
umfassen jeweils vorzugsweise etwa 1114 Schneckengänge und bewirken eine
Bewegung des Bleichbades 16 in Längsrichtung des Bleichbadbehälters 2 von
vom nach hinten, wie dies durch die Pfeile A angedeutet ist. Dadurch entsteht
an der hinteren Trommelstirnwand 4 ein Bleichbadstau, der einen Bleichbadüberlauf
über die Holzdrahtabführungsrinne 6 hervorruft. An den Schneckengängen der
Förderschnecken 15 sind zweckmäßig in den Zeichnungen nicht dargestellte,
von den Schneckengangflanken abstehende Mitnehmer angeordnet, die den an der Bleichbadoberfläche
schwimmenden Holzdraht in das Bleichbad tauchen.
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Der zu bleichende Holzdraht 8 verteilt sich, wie in F i
g. 1 der Zeichnungen schematisch angedeutet ist, auf das ganze Bleichbad
16, wird durch die Förderschnecken 15 noch gleichmäßiger auf das Bleichbad
verteilt und mit diesem zusammen in Richtung der Pfeile A in Trommellängsrichtung
von vorn nach hinten transportiert. Durch den Bleichbadüberlauf an der Holzdrahtabführungsrinne
6 wird der gebleichte Holzdraht zusammen mit dem überlaufenden Bleichbad
in die Rinne ausgeschwemmt. Am Boden der leicht abwärts geneigten Holzdrahtabführungsrinne
6
ist ein Sieb 17 angeordnet, durch welches das überlaufende Bleichbad
und das von dem gebleichten Holzdraht abtropfende Bleichbad in einen Sammelbehälter
18 abtropfen kann, von welchem es über eine Abführungsleitung 19 abgezogen
wird.
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Am hinteren Ende des Bleichbadbehälters 2 ist an dessen Boden ein
durch ein Sieb abgedeckter Abfluß 20 angeordnet, über welchen derjenige Teil des
durch die Förderschnecken von vorn nach hinten in Trommellängsrichtung bewegten
Bleichbades 16, der nicht in die Holzdrahtabführungsrinne 6 überläuft,
in eine Leitung 21 abfließen kann, in welche auch die Bleichbadabzugsleitung
19 mündet. Das über die Leitungen 19 und 21 abgeführte Bleichbad ist
stark mit Holzschlamm durchsetzt, der in einer Entschlammungsanlage, die in F i
g. 1 der Zeichnungen schematisch als Klärgrube 22 angedeutet ist, abgeschieden
wird. Das gereinigte Bleichbad gelangt über eine Leitung 23 und eine Pumpe
24 in eine Bleichbadzuleitung 25, die bei 26 in die Holzdrahtzuführungsrinne
5 mündet und auf diese Weise bewirkt, daß der über das Förderband
7 zugeführte ungebleichte Holzdraht 8 durch das zuströmende gereinigte
Bleichbad
in den Bleichbadbehälter 2 eingeschwemmt wird.
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Wie in F i g. 3 der Zeichnungen schematisch angedeutet ist,
wird der im Bleichbad 16 befindliche Holzdraht durch die Förderschnecken
15 nicht nur kontinuierlich in Trommellängsrichtung von vorn nach hinten
in Richtung der Pfeile A gefördert und dabei gleichmäßig im Bleichbad
16 verteilt, sondern außerdem in den Schneckengängen in zunehmendem Maße
gestaut und gepackt. Diese Stauung und Pakkung des Holzdrahtes im Bleichbad
16 ist in gewissem Maße erwünscht, da sie in gewisser Hinsicht den Bleichvorgang
unterstützt und beschleunigt. Andererseits führt diese Stauung und Packung des Holzdrahtes
in den Gängen der Förderschnecken 15
zu einer Nesterbildung, die dem Bleichvorgang
hinderlich ist. Der gestaute und gepackte Holzdraht wird infolgedessen gemäß der
Erfindung wieder aufgelockert, wobei etwa sich bildende Holzdrahtnester aufgerissen
werden. Dies geschieht nach der Erfindung mittels quirlartiger Rührwerke
27, die vorzugsweise in quer zur Behälterlängsachse zwischen den Förderschnecken
15 liegenden Ebenen angeordnet sind. Wie aus F i g. 2 der Zeichnungen
ersichtlich ist, ist jeweils eine Mehrzahl solcher Rührwerke 27 in einer
Querebene angeordnet, deren vorzugsweise vertikal verlaufende und in Lagern
28 im Trommelinneren abgestützte Spindeln durch außenliegende Antriebsmotoren
29 mit vorteilhaft regelbarer Drehzahl gegenläufig angetrieben werden. Auch
die Drehzahl des Antriebsmotors 12 für die Förderschnecken 15 ist vorzugsweise
regelbar, so daß die Wirkungsweise der Förderschnecken 15 einerseits und
der Rührwerke 27 andererseits jeweils entsprechend den gewünschten betrieblichen
Verhältnissen aufeinander abgestimmt werden kann.
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Die Bleichung des Holzdrahtes im Bleichbadbehälter 2 erfolgt beispielsweise,
wie bereits mehrfach erwähnt, in an sich bekannter Weise mittels Natriumhypochlorit.
An Stelle von Natriumhypochlorit kann in Abwandlung des erfindungsgemäßen Verfahrens
selbstverständlich auch Caleiumhypochlorit Anwendung finden. Das sich im Zuge der
erfindungsgemäß kontinuierlich verlaufenden Holzdrahtbleichung verbrauchende Bleichbad
muß naturgemäß ebenso kontinuierlich ergänzt werden. Diese Bleichbadergänzung könnte
in an sich bekannter Weise durch kontinuierlichen Zusatz von Natriumhypochlorit
erfolgen, das von außen bezogen wird. Gemäß der Erfindung wird jedoch das sich verbrauchende
Bleichbad 16 durch kontinuierliche Zuführung von Natriumhypochloritlösung
ergänzt, die an Ort und Stelle in an sich bekannter Weise elektrolytisch aus Kochsalzlösung
hergestellt wird. Im Falle der Anwendung von Calciumhypochlorit als Bleichmittel
wird die Elektrolyse selbstverständlich in an sich bekannter Weise mit einer entsprechenden
Salzlösung ausgeführt.
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Gemäß der Erfindung erfolgt die elektrolytische Herstellung der zu
ergänzenden Natriumhypochloritlösung im Bleichbehälter 2 selbst. Zu diesem Zweck
sind gemäß der Erfindung auf die ganze Länge des trommelförmigen Bleichbehälters
2 und gleichmäßig auf dessen ganzen Trommelumfang verteilt nahe der Trommelinnenwandung
vorzugsweise stabfönnige Elektroden 30 aus beispielsweise an sich bekanntem
Werkstoff parallel nebeneinanderliegend in Trommellängsrichtung derart angeordnet,
daß jeweils abwechselnd eine Anode und eine Kathode nebeneinander liegen. Die Stromzuführung
31 dieser Elektroden 30
sind jeweils durch isolierende und gleichzeitig
flüssigkeitsdichte Durchführungen 32 hindurch in das Trommelinnere eingeführt.
Die Behältertrommel wird, wie insbesondere aus F i g. 2 der Zeichnungen ersichtlich
ist, an den Stromzuführungsstellen durch ringförmige Stromsammelschienen
33 und 34 umfaßt, die ihrerseits über Hauptsammelschienen 35 und
36 an ein Gleichstromnetz angeschlossen sind.
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Die zur Durchführung der Elektrolyse benötigte Kochsalzlösung, vorzugsweise
Seewasser, wird aus einem in F i g. 1 der Zeichnungen schematisch angedeuteten
Tank 37 mittels einer Pumpe 38 über eine Zuleitung 39 zugeführt,
die bei 40 in die Holzdrahtzuführungsrinne 5 mündet. Auf diese Weise kann
die zugeführte Kochsalzlösung auch mit zur Einschwernmung des über das Förderband
7 zugeführten, zu bleichenden Holzdrahtes 8 in den Bleichbehälter
2 herangezogen werden. Die Elektrolyse an den Elektroden 30 vollzieht sich
in an sich bekannter Weise nach folgenden Formeln: Anode: Cl- --> Cl Kathode:
1. Na+---> Na 2. 2 Na + 2 R,0 -- 2 NaOH + H2
Der oben beschriebene kontinuierliche Umlauf des Bleichbades 16 ist nicht
nur dazu notwendig, um die am Hinterende des Bleichbadbehälters 2 in die Holzdrahtabführungsrinne
6 überlaufende und die durch den Ablauf 20 ablaufende Bleichflüssigkeit wieder
über die Holzdrahtzuführungsrinne 5 in den Bleichbadbehälter einzuführen
und so möglichst wirtschaftlich zu arbeiten und gleichzeitig den kontinuierlichen
Bleichbadfluß und damit Holzdrahtfluß in Richtung der Pfeile A im Trommelbehälter
aufrechtzuerhalten, sondern auch aus zwei elektrolytischen Gründen. Einerseits tritt
im Bleichbad wegen der an den Anoden kontinuierlich stattfindenden Abführung von
CI-Ionen eine allmähliche Verarmung des Bleichbades an CI-Ionen in den Anodenbereichen
auf. Andererseits werden durch die an den Kathoden stattfindende Sekundärreaktion
kontinuierlich OH-Ionen gebildet, die am Elektronenaustausch teilnehmen und dadurch
die Elektrolyse stören würden, wenn sie nicht abtransportiert würden.
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Der bei der Elektrolyse frei werdende Wasserstoff sammelt sich oben
im Bleichbadbehälter 2, auf dessen Oberseite Wasserstoffsammeldome 41 aufgesetzt
sind, aus welchen der Wasserstoff über Abzugsleitungen 42 ins Freie abgelassen oder
irgendeinem nützlichen Zweck zugeführt wird.
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Durch entsprechende Einstellung der Stromstärke bei Durchführung der
Elektrolyse und durch entsprechende gegenseitige Abstimmung der Umlaufgeschwindigkeit
des Bleichbades 16 und der Zuführung frischer Kochsalzlösung aus dem Tank
37 und des Durchsatzes der zu bleichenden Holzdrahtmenge durch den Bleichbehälter
2 kann erreicht werden, daß das im Bleichbehälter befindliche Bleichbad stets
die
gleiche Konzentration behält und daß dadurch eine stets gleichbleibende kontinuierliche
Bleichwirkung mit Bezug auf den kontinuierlich durch die Anlage hindurchgeführten
Holzdraht8 erzielt wird.
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Der sich in der Entschlainmungsanlage 22 absetzende Holzschlamm 43
wird von Zeit zu Zeit mittels einer Pumpe 44 abgezogen. Der dadurch im Bleichbadbehälter2
hervorgerufene Flüssigkeitsverlust kann leicht durch Zusatz weiterer Kochsalzlösung
aus dem Tank37 und entsprechende kurzfristige Verstärkung der Elektrolyse ausgeglichen
werden.
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In F i g. 1 der Zeichnungen sind aus Gründen der klaren zeichnerischen
Darstellung die Elektroden» an der Trommelober- und -unterseite einander gegenüberliegend
dargestellt. Für den Fachmann dürfte es selbstverständlich sein, daß bei feststehenden
Bleichbehältern die Elektroden, wie dies in den F i g. 2 und 3 dargestellt
ist, sich nur in demjenigen Bereich des Behälters befinden, der unterhalb des Flüssigkeitsspiegels
des Bleichbades 16 liegt.
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Bei der oben bereits mehrfach erwähnten, in den Zeichnungen nicht
dargestellten anderen möglichen Ausführungsform eines Bleichbadbehälters nach der
Erfindung mit umlaufender Trommel müssen selbstverständlich die Elektroden gleichmäßig
um den ganzen Trommelumfang herum verteilt sein. Die Stromzu- und -abführung erfolgt
hierbei in der bereits erwähnten Weise über Schleifringe und Schleifbügel. Da die
Schneckengänge bei dieser abgewandelten Bauart an der Innenfläche des Trommelmantels
befestigt sind und von dort nach innen ragen, müssen die Elektroden dementsprechend
jeweils in den Zwischenräumen zwischen den Schneckengängen angeordnet sein. Die
Zu- und Abführung des Holzdrahtes und die Abführung des entstehenden Wasserstoffgases
aus der Trommel kann gegebenenfalls ducrh entsprechende, über geeignete Stopfbüchsen
in die Mitten der Trommelstimwände mündende Zu- und Abführungskanäle genügend großen
Querschnitts bzw. durch einen Abzug an einer Stirnseite der etwas geneigten Trommel
erfolgen. An Stelle der zuvor beschriebenen, die feststehende Trommel in Querebenen
durchsetzenden Aufreißer sind im Falle einer umlaufenden Trommel beispielsweise
propellerflügelartige Aufreißer vorgesehen, die in Abständen auf einer die Trommelmitte
durchsetzenden, rasch umlaufenden Welle angeordnet sind.
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Das oben in Verbindung mit einer bevorzugten Ausführungsfonn einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung beschriebene Verfahren zum Bleichen von Holzdraht,
beispielsweise mittels Natriumhypochlorit, stellt gegenüber den bisher üblichen
Verfahren einen erheblichen technischen Fortschritt dar. Da das Bleichverfahren
sich kontinuierlich abspielt, wird der im übrigen kontinuierlich verlaufende Fertigungsgang
der Zündholzherstellung nicht gestört. Das Verfahren ist billig, da teure Chemikalien
nicht beschafft zu werden brauchen. Die einzigen für die Durchführung des erfindungsgemäßen
Bleichverfahrens in größeren Mengen benötigten Komponenten sind einerseits die heute
in nahezu allen Ländern in ausreichender Menge zur Verfügung stehende elektrische
Energie und andererseits die benötigte Salzlösung, die beispielsweise in Form von
Seewasser ebenfalls in nahezu allen Ländern ohne großen Kostenaufwand gewonnen werden
kann und selbst dann unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zur Verfügung
gestellt werden kann, wenn sie erst aus dem betreffenden Salz und Frischwasser hergestellt
werden muß. Das Verfahren nach der Erfindung eignet sich infolgedessen in erster
Linie zur Anwendung in Ländern, in welchen zur Holzdrahtherstellung nur dunkle Hölzer
zur Verfügung stehen und in welchen die Zündholzherstellung in Anbetracht der für
die Holzdrahtbleichung erforderlichen kostspieligen und devisenschlingenden Chemikalienbeschaffung
noch nicht so wirtschaftlich durchgeführt werden konnte, als dies in Ländern der
Fall ist, in welchen für die HolzdrahthersteIlung helle Hölzer zur Verfügung stehen.
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Wie bereits erwähnt, kann das Verfahren nach der Erfindung mit gleichem
Erfolg auch mit Calciumhypochlorit durchgeführt werden. Die beschriebene Vorrichtung
nach der Erfindung ändert sich hierbei sinngemäß nur in geringfügigen Einzelheiten.