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Zahabürstenständer Die Erfindung bezieht sich auf einen Zahnbürstenständer,
an dessen Vorderfront Musterzahnbürsten zum Betasten für den Käufer angebracht sind,
während Verkaufszahnbürsten in den Ständer eingeschachtelt sind.
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Solche Zahnbürstenständer sind im allgemeinen auf den Theken von Verkaufsläden
aufgestellt, damit sie dem Kunden ins Auge fallen und ihn dazu anreizen, sich mit
diesem Ständer zu beschäftigen. Die Musterzahnbürsten sind derartig angebracht,
daß sie dem Käufer besonders ins Auge fallen oder sich ihm besonders entgegenstrecken,
jedenfalls sind sie so am Ständer angeordnet, daß der Kunde angereizt wird, die
Borsten zu betasten, ihre Qualität zu prüfen und auf diese Weise dazu angeregt wird,
eventuell eine Zahnbürste zu kaufen.
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Die Erfindung hat den Zweck, den Verkaufszweck eines solchen Zahnbürstenständers
noch zu erhöhen. Sie besteht darin, daß an dem Zahnbürstenständer ein schachtelförmiger
Behälter angeordnet ist zur Aufnahme von Schachteln mit Zahncremetuben, der mit
einer seitlichen öffnung für die Entnahme der Schachteln versehen ist.
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Mit der Wahrnehmung der Zahnbürsten wird also bei dem erfindungsgemäßen
Zahnbürstenständer die Aufmerksamkeit des Kunden auch gleichzeitig auf Zahnbürstenpackungen
gelenkt, die sich in dem eigens dazu an dem Zahnbürstenständer angebrachten schachtelförmigen
Behälter befinden. Er wird also dadurch auf die Idee kommen, daß er zu der Zahnbürste
auch noch eine Zahncremetube notwendig hat. Durch die Kombination des Zahnbürstenständers
mit der Schachtel für die Zahncremetuben wird also eine weitere Anregung zum Verkauf
an den Kunden gegeben, d. h., der Verkaufszweck des Zahnbürstenständers wird dadurch
noch erheblich erhöht.
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Dadurch, daß der Ständer seitlich geöffnet ist, hat der Kunde die
Möglichkeit, die Zahncremepackungen ohne Hilfe des Verkäufers selbst aus der Schachtel
herauszunehmen. Bei einer großen Anzahl von Menschen wird auch die Neugierde des
wartenden, unbeschäftigten Kunden und ein gewisser Spieltrieb ihn dazu anregen,
die Zahncremeschachteln, die in dem Ständer gut sichtbar sind, herauszunehmen. Er
wird dann wahrscheinlich auch die Packung in der Hand behalten und sie dann schließlich
auch kaufen.
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Der schachtelförmige Behälter für die Zahncremepackungen kann aus
durchsichtigem Kunststoff hergestellt werden, so daß der wartende Kunde die Anpreisungen
und Aufschriften auf den gestapelten Zahncremepackungen lesen kann und also zur
Kenntnis nimmt, daß ihm hier eine gute Zahncremepackung geboten wird.
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Es kommt schließlich noch hinzu, daß die Möglichkeit, sowohl die Zahncremepackung
als auch die Zahnbürste aus dem frei aufgestellten Ständer einfach herauszunehmen,
ohne erst warten zu müssen, bis der Verkäufer die im Laden befindlichen Kunden bedient
hat, ein großer Anreiz zur Erledigung eines Kaufs sein kann. Der Käufer braucht
dann nur zu fragen, was er zu zahlen hat und kann nach Ablage der betreffenden Summe
das Geschäft schnell wieder verlassen.
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Es hat sich gezeigt, daß der Kunde, der gar nicht die Absicht hatte,
eine Zahnbürste oder auch eine Zahncremepackung zu kaufen, wenn er einen Augenblick
in dem Laden hat warten müssen, diese Zeit tatsächlich damit zubringt, sich sowohl
eine Zahnbürste als dann auch die dazugehörige Zahncremepackung aus dem Ständer
herauszunehmen und auf diese Weise also etwas gekauft hat, das gar nicht seine Absicht
war.
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Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung sind an dem schachtelförmigen
Behälter für die Zahncremetuben Führungsschienen angebracht, in die am Zahnbürstenständer
befindliche Schienen hineinpassen. Auf diese Weise ist eine sehr einfache Befestigung
des schachtelförmigen Behälters an dem Zahnbürstenständer möglich, weil er nur einfach
in diese Schienen eingeschoben zu werden braucht.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung steht die Rückwand
des Behälters gegenüber der Vorderwand etwas zurück. Dadurch ist ein leichtes Herausnehmen
der Zahncremepackungen möglich, da man mit dem Zeigefinger hinter die herausstehende
Zahncremepackung greifen kann, die ja in ihrem ersten Teil auf der Rückseite nicht
von einer Wand abgedeckt ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, aus dem weitere Einzelheiten der Erfindung zu entnehmen
sind.
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Die einzige Figur zeigt eine perspektivische Ansicht eines Zahnbürstenständers
mit'daran angeordnetem lösbarem schachtelförmigem Behälter für Zahncremetuben.
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Der Zahnbürstenständer ist in der Zeichnung mit 1 bezeichnet.
Auf seiner vorkragenden Platte 5 sind drei Musterzahnbürsten 2 so
angebracht, daß sie mit den Zahnbürstenköpfen in auf der Platte befindliche Öffnungen
eingeklemmt sind. Hinter diesen Musterzahnbürsten sind Vertiefungen 3 in den Ständer
eingelassen, die in dem Ausführungsbeispiel stufenförmig angeordnet sind und die
zur Aufnahme der Verkaufszahnbürsten dienen, die, nach Gruppen geordnet, in die
stufenförmigen Vertiefungen eingeschachtelt werden.
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An der Rückseite des Zahnbürstenständers 1 sind gegenüberliegende
Schienen 6 angebracht, in die der schachtelförmige Behälter 4 von
oben eingeschoben werden kann. Zu diesem Zweck hat der schachtelförmige Behälter
4 an seiner vorderen Wandfläche 4a, die dem Käufer zugekehrt ist, eine Schiene
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in Wandstärke, die in die Schiene 6 hineinpaßt. In die gegenüberliegende
Schiene 6 werden die beiden Schienen 8 eingeschoben und auf diese Weise die
Verbindung zwischen dem schachtelförmigen Behälter für Zahncremetuben und den Ständer
für die Zahnbürsten hergestellt. Die Zahncremepackungen 9
werden in dem schachtelförmigen
Behälter aufeinandergeschachtelt. Die Wände des schachtelförmigen Behälters sind
aus durchsichtigem Kunststoff, so daß die eingeschachtelten Zahncremepackungen sichtbar
und die Aufschriften lesbar und die Abbildungen gut erkennbar sind.
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Die Rückwand 4 b des Zahncremebehälters 4 ist etwas
kürzer als die vordere Wand 4a. Dadurch steht ein Teil der Zahncremepackungen auf
der Rückseite aus der seitlichen Öffnung 10 des Behälters 4 heraus.
Die einzelnen Zahncremepackungen können dadurch leicht mit dem Zeigefinger umfaßt
und aus dem Behälter herausgezogen werden.
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Der Behälter für die Zahncremetuben hat eine Fußplatte 11,
durch die ein guter Stand des Behälters auf der Theke erreicht wird.